Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx)
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Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Vernetzung sowie die Beratung der Mitglieder. Zudem fördert er den Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für den deutschen Außenhandel, mit dem Schwerpunkt Export, zu verbessern, unterhalten wir einen „interfraktionellen Dialog“. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale von Außenhändlern und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung des Ex- und Imports. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht sowie Umfragen durchgeführt und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Außenpolitik; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Parlamentarisches Verfahren; Handel und Dienstleistungen; Außenwirtschaft; Schifffahrt; Güterverkehr; Kleine und mittlere Unternehmen; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Internationale Beziehungen; Schienenverkehr; Straßenverkehr; Menschenrechte; Industriepolitik; Entwicklungspolitik
Regelungsvorhaben:
- Anpassung der EU-Dual-Use-Verordnung statt nationale Regelungen; Nummerierungssystem einheitlich umsetzen: Vermeidung eines Regelungsflickenteppichs innerhalb der EU in der Exportkontrolle durch die Aufnahme von Dual-Use-Gütern in die EU-Dual-Use-Verordnung statt einer Anpassung auf nationaler Ebene der Ausfuhrliste. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen und administrativer Aufwand für die Unternehmen vermieden werden. Die Bundesregierung sollte sich daher für ein Vorziehen der Evaluierung der EU-Dual-Use-VO einsetzen. Zudem sollte für die Umstellung des Nummerierungssystems eine einheitliche und koordinierte Umsetzung erfolgen, sofern diese nötig ist und Unterstützungsmaßnahmen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von mind. 1 Jahr gewährt werden.
- Weiterentwicklung der EU-Russlandsanktionen: Effizientere, bürokratieärmere und zielgerichtetere Sanktionsmaßnahmen durch einheitliche Kontrollmechanismen der EU zur Vermeidung von Sanktionsumgehungen, klare Hilfestellungen des Gesetzgebers (einschließlich Leitlinien, Vermeidung Übersetzungsfehler und Definitionen von unklaren Rechtsbegriffen) und Festlegung von Strafen für Verstöße sowie Beachtung funktionierender KYC-Prozesse und ICP-Compliance von Unternehmen. Zur Vermeidung der Sanktionsumgehung sollten Sanktionen auf russische Vormaterialien im Sperrholzbereich ausgeweitet und stärker auf Importpraktiken anderer Länder, z.B. Norwegens, eingewirkt werden. Veröffentlichung bzw. Einbeziehung in die Wirkungsanalyse zu Art. 12g.
- Geplante Abschaffung des Schwellenwerts für die Zollbefreiung bei Waren von geringem Wert (150-Euro-Zollwertgrenze): Eine Abschaffung der de-minimis-Grenze als handelserleichternde Maßnahme sollte kritisch gesehen und nur im Falle der Ermangelung von Alternativmaßnahmen sowie Beachtung bestimmter Voraussetzungen erfolgen, wie die Einführung von Ausnahmeregelungen und Freigrenzen für Muster- und Reparatursendungen, der hinreichenden Vorbereitung und Ausstattung des Zolls und seiner IT-Infrastruktur, Berücksichtigung möglicher Folgeeffekte (wie bei CBAM) und unter Gewährung eines hinreichenden Übergangszeitraums. Als Alternativvorschlag zur Abschaffung könnte die Einführung einer Sendungspauschale und einer exklusiven B2B-Zollfreigrenze überlegt werden.
- Errichtung eines SME Sanctions Helpdesk: Der geplante Helpdesk sollte einen tatsächlichen praktischen Nutzen für die Unternehmen haben, indem er rechtlich verbindliche Auskünfte treffen kann, eine unbürokratische und schnelle Bearbeitung sicherstellt und aktuelle Informationen zu Sanktionen bereitstellt. Um die Rechtssicherheit in der Praxis zu steigern, sollte der Helpdesk flankiert werden mit einer „Black or White“-Listung von Drittländern.
- Stärkung Europas durch die gezielte Nutzung von Handelspolitik, insbesondere von Freihandelsabkommen: Die EU muss Freihandelsabkommen nutzen, um ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Bundesregierung sollte in Europa eine Führungsrolle übernehmen und sicherstellen, dass das Mercosur-Abkommen eine Mehrheit im Europäischen Rat findet. Zudem müssen neue Abkommen – insbesondere mit Indien und der ASEAN-Zone – zügig verhandelt und bestehende Abkommen wie CETA EU-weit ratifiziert werden. Neue Abkommen sollten sich auf ihre handelspolitischen Kernbestandteile konzentrieren, während Nachhaltigkeitsstandards, wenn überhaupt, in separaten Zusatzabkommen geregelt werden. Die Bundesregierung sollte von der EU-Kommission auch eine stärkere Rolle beim Abbau nicht-tariffärer Handelshemmnisse in Drittstaaten sowie eine aktivere Mitgestaltung der WTO-Agenda fordern.
- Bürokratieabbau: Berichts- und Dokumentationspflichten harmonisieren, Fachkräftezuwanderung und Visavergabe vereinfachen.: Eine Harmonisierung der Vielzahl unkoordinierter Berichts- und Dokumentationspflichten sowie funktionierende, EU-weit einheitliche IT-Tools sind notwendig. Zudem sollten Lieferkettengesetzgebungen auf ihre Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft werden, Sorgfaltspflichten sollten auf unmittelbare Vertragspartner (Tier-1) begrenzt, höhere Schwellenwerte für Berichtspflichten und renommierte Zertifizierungen als Nachweis anerkannt werden.
Für schnellere Visaverfahren braucht es ein Fast-Track-Verfahren für Geschäftsvisa, digitale Akten, eine stärkere Inlandsbearbeitung sowie die Einrichtung zentraler Ausländerbehörden auf Länderebene. Die Verwaltung sollte sich stärker als Partner der Wirtschaft verstehen.
- Optimierung der Exportkontrolle und Sanktionen sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren: Verfahren in der Exportkontrolle sind zu komplex und die Behördenkoordination unzureichend. Zoll und BAFA verlangen oft zusätzliche Bescheinigungen, die Prozesse verzögern. Die Wiedereinführung der Exporteurserklärung als anerkannter Nachweis könnte hier für mehr Effizienz sorgen.
Genehmigungsverfahren bedürfen Fortschritte durch eine stärkere Autonomie des BAFA und den Ausbau Allgemeiner Genehmigungen (AGG) sowie eine schnellere interministerielle Abstimmung. Zudem muss die Zusammenarbeit zwischen BAFA und Zollbehörden enger und besser synchronisiert werden, um Nullbescheids-Verfahren und Verzögerungen zu vermeiden.
- Die Verhängung von Sanktionen sollte maßvoll und gezielt stattfinden, unter einer klaren Definition von Unternehmensverantwortung: Sanktionsregelungen müssen klar und rechtssicher formuliert sein, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden. Die jüngste Erweiterung der BMWK-FAQ ist ein erster Schritt, aber weitere verbindliche Maßnahmen sind erforderlich. Zudem dürfen Unternehmen nicht allein für die Kontrolle ihrer Tochtergesellschaften haftbar gemacht werden. Die Bundesregierung muss sich für ein einheitliches Vorgehen der EU einsetzen und Handelsinteressen konsequent gegenüber den USA und anderen Akteuren vertreten. Eine Übernahme amerikanischer „secondary sanctions“ im Umgang mit China ist strikt abzulehnen. Zudem sollte die Boykottregelung des § 7 AWV überprüft werden, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Reaktivierung von Frühwarnhinweisen, um den Außenhandel durch staatliche Informationen zu unterstützen: Frühwarnhinweise bieten Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage und bietet Schutz, ohne die Flexibilität einzuschränken.
Das Bieten von Orientierung, ohne verbindliche Vorgaben zu machen, hilft insbesondere KMU, internationale Regelungen besser einzuhalten, ihre „Business Intelligence“ zu stärken und sich frühzeitig auf Risiken einzustellen.
- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) müssen in den Mittelpunkt einer ressortübergreifenden Außenwirtschaftsstrategie gestellt werden.: Ein staatlich unterstützter Zugang zu Auslandsmärkten ist die effektivste Form der Außenwirtschaftsförderung, insbesondere für KMU. Dafür braucht Deutschland eine kohärente, ressortübergreifende Strategie, die primär vom BMWK, BMEL, BMZ und AA umgesetzt wird. Praxisnahe Unterstützungsmaßnahmen wie Markt- und ESG-Informationen sollten verstärkt bereitgestellt und Botschaften sowie Auslandshandelskammern stärker auf den Service ausrichten.
Zudem sollte der Austausch zwischen staatlichen Einrichtungen und KMU durch spezielle Foren intensiviert werden. Ein Mindestanteil von 50 % KMU bei Delegationsreisen unter politischer Führung sollte zur Norm werden, um die Internationalisierung des Mittelstands gezielt zu fördern.
- Prüfung der klimapolitischen Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien und keine Ausweitung der ESG-Kriterien: Exportkreditgarantien sind essenziell für Exporteure, insbesondere für den Mittelstand in Schwellen- und Risikomärkten. Ihre Verknüpfung mit klimapolitischen oder handelsfremden Zielen schafft zusätzliche Handelshemmnisse. Die vom BMWK eingeführten Leitlinien sollten daher hinterfragt und alternative Ansätze zur Zielverfolgung geprüft werden. Eine Erweiterung der ESG-Kriterien auf das Kurzfristgeschäft oder Sammeldeckungen darf nicht erfolgen.
- Weiterentwicklung der Exportkreditgarantien des Bundes: Angesichts der zunehmenden internationalen Arbeitsteilung und Digitalisierung müssen Exportkreditgarantien flexibel bleiben, um deutsche Unternehmen auch bei komplexen Wertschöpfungsketten und Handelsmodellen zu unterstützen. Die jüngsten Anpassungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Künftig sollte neben dem Direktexport auch der Handel stärker berücksichtigt werden. Zudem sollte sich die Bundesregierung für eine Modernisierung des OECD Consensus und der Common Approaches einsetzen.
- Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung müssen stärker verzahnt werden: Entwicklungszusammenarbeit kann in schwierigen Märkten Strukturen schaffen, die Handel, Investitionen und nachhaltige Technologien fördern. Eine engere Anbindung an die Außenwirtschaftsförderung, insbesondere bei Exportkreditgarantien, würde die Absicherung von Risiken verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exporteure steigern. Zudem sollte das Netzwerk der Entwicklungszusammenarbeit stärker zur Bereitstellung wirtschaftsrelevanter Informationen genutzt werden, etwa für Bonitätsauskünfte oder Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Hierbei ist insbesondere der Import Promotion Desk (IPD) weiter zu stärken.
- Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer sollte kostenneutral umgesetzt werden.: Das derzeitige Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bindet unnötig Liquidität und verursacht Kosten, die in vielen EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Bund und Länder haben sich bereits für die Einführung eines Verrechnungsmodells ausgesprochen. Daher sollten nun rasch die notwendigen Gesetzesanpassungen erfolgen, um eine zeitnahe und reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.
- Keine übereilte Reform des Unionszollkodex. Vorerst muss der deutsche Zoll modernisiert und besser ausgestattet werden: Eine weitere Reform des UZK ist nicht zielführend, solange die bisherige nicht vollständig umgesetzt ist. Zudem fehlen konkrete Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft und Vereinfachung von Zolltarifen. Es muss eine klare Haltung der Bundesregierung zur geplanten Reform geben. Zusätzlich muss der deutsche Zoll durch bessere Ausstattung und Digitalisierung in der Lage sein, die steigende Zahl von Zollanmeldungen, insbesondere im grenzüberschreitenden E-Commerce, effizient zu bewältigen und den internationalen Drogenhandel und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
- Vorschlag EU-Kommission zur Erleichterung der Kodierung für den Warenursprung im bil. Handel mit Japan: Abschaffung Angabe des Ursprungskriteriums: Es wird bevorzugt, auf die komplette Kodierung zu verzichten, da dies ein praktisches Handelshemmnis darstellt. Zur Stärkung des AEO-Status sollte zudem bei Exporteuren mit AEO-Bewilligung wechselseitig auf die Angabe der Ursprungsregeln verzichten werden können.
Relationen
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