Zukunft Fahrrad e.V.
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Zukunft Fahrrad e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Zukunft Fahrrad vertritt die Interessen dynamischer und innovativer Unternehmen der Fahrradwirtschaft mit dem Ziel der Förderung einer nachhaltigen, klimaschonenden und gesunden Mobilitätswende. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung und Weiterentwicklung der Fahrradmobilität und Fahrradwirtschaft. Hierfür erstellt Zukunft Fahrrad Stellungnahmen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren, politische Positionspapiere und wissenschaftliche Studien.
Der Verband steht in einem kontinuierlichen Dialog mit politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsträger*innen, genauso wie Medienschaffenden, Wissenschaftler*innen und anderen Akteuren des Mobilitätssegments wie Verbänden und Unternehmen.
Außerdem organisiert Zukunft Fahrrad Veranstaltungen wie Parlamentarische Abende, Parlamentarische Frühstücke, Informationsveranstaltungen, Kongresse und weitere Austauschformate und nimmt an Messen, Podiumsdiskussionen und Vorträgen teil.
Interessenbereiche: Klimaschutz; Verkehrsinfrastruktur; Personenverkehr; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Parlamentarisches Verfahren; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Versicherungswesen; Außenwirtschaft; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Tourismus; Kleine und mittlere Unternehmen; Verkehrspolitik; Straßenverkehr; Gesundheitsförderung; Industriepolitik; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Sonstiges im Bereich "Verkehr"
Regelungsvorhaben:
- Vereinfachung der lohnsteuerlichen Regelungen beim Einsatz eines betrieblichen Mobilitätsbudgets: Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets soll deutlich vereinfacht werden. Dazu sind eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung erforderlich. Zudem sollte eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget ermöglicht werden, um eine bürokratiearme Besteuerung des geldwerten Vorteils sicherzustellen. Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden. Davon unberührt bleibt die bestehende steuerliche Behandlung von Diensträdern und des ÖPNV. Diese können parallel angewandt werden.
- Aufnahme Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung ins Einkommensteuergesetz: Die steuerlichen Regelungen zum Dienstradleasing sind nur per Erlass der Landesfinanzministerien und nicht auf gleicher Ebene im Einkommensteuergesetz geregelt. Daraus folgende steuerliche Detailregelungen werden deshalb vom Dienstwagen abgeleitet, was in der Praxis regelmäßig zu Problemen führt. Notwendig ist eine eigenständige Regelung für Diensträder im Einkommensteuer-
gesetz. Diese würde mehr Rechtssicherheit, Klarheit und Einfachheit für die Nutzung von
Diensträdern schaffen.
- Transformation des Vergaberechts hin zu mehr Berücksichtigung von (Lasten-)Fahrrädern: Der zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Jahr 2021 vereinbarte Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" hat das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen.
- StVZO Novelle mit Berücksichtigung des technischen Fortschritts bei Fahrrädern: Wir setzen uns für Apassungen der StVZO ein, die dem technischen Fortschritt der Fahrradwirtschaft, einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und dem Komfort der Fahrradnutzung dienen. Dazu gehört unter anderem die Zulässigkeit von Blinkern an allen Fahrrädern und von seitlichen Konturmarkierungen von Lastenrädern.
- Ausweiten und baldigen Inkrafttreten der E-Lastenradrichtlinie: Die E-Lastenradrichtlinie fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Kliamschutz die Anschaffung gewerblicher E-Lastenräder und Anhänger. Die Förderrichtlinie ist im Februar 2024 ausgelaufen. Eine Novelle der Förderrichtlinie ist angekündigt. Wir setzen uns für eine Ausweitung und ein baldiges Inkrafttreten der Förderichtlinie ein. Die Ausweitung bezieht sich zum Beispiel auf weitere gewerliche Lastenrad-Typen und die Aufnahme von Leasing als förderfähige Anschaffungsform.
- Klima-Sozialplan der Bundesregierung: Maßnahmenvorschläge der Fahrradverbände: Die Bundesregierung muss bis 30. Juni 2025 der EU-Kommission einen Klima-Sozialplanzur Verwendung von Geldern aus dem EU Social Climate Fund vorlegen. Aus diesem sollen Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härten im Zusammenhang mit der Ausdehnung der CO2-Bepreisung auf den Gebäudesektor und den Straßenverkehr finanziert werden. Zukunft Fahrrad e.V. fordert gemeinsam mit den Fahrradverbänden ADFC, ZIV und VSF, zehn Prozent der Mittel des deutschen Klima-Sozialplans in zusätzliche Maßnahmen der Radverkehrsförderung zu investieren. Vorgeschlagen werden eine sozial ausgerichtete Förderung von Bikesharing und Fahrrad-Abos sowie ein Sozialbonus beim Fahrrad-Kauf.
- Novelle Elektrokleinstfahrzeugeverordnung und Straßenverkehrsordnung: Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und Fahrrädern in der Straßenverkehrsordnung
- Nutzung illegaler E-Bikes bei Essenslieferdiensten unterbinden: Zur Unterbindung der Nutzung von getunten und nicht verkehrssicheren E-Bikes bei Fahrer:innen von Essenslieferdiensten soll die Einführung eines Direktanstellungsgebots die Verantwortung für sichere und legale E-Bikes als Arbeitsmittel bei den Essenslieferdiensten statt bei selbständigen Fahrer:innen liegen.
- Fahrradmaßnahmen im Klimaschutzprogramm 2030: Die Bundesregierung wird bis März 2026 ein Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen bis 2030 beschließen. Zukunft Fahrrad hat im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahren des Bundesumweltministeriums effektive Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehrssektor durch zusätzliche Maßnahmen der Radverkehrsförderung vorgeschlagen.
- Fahrradfreundliche Neufassung der StVZO in Form der FGBV ab 2029: Die Neufassung der bisherigen StVZO in Form der neuen FGBV ab 2029 betrifft auch Vorschriften für Fahrräder und Fahrradanhänger. Zukunft Fahrrad setzt sich hierbei für einen klaren Rechtsrahmen für Fahrräder und Fahrradanhänger ein, der sicherstellt, dass diese sicher und komfortable genutzt werden können.
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