Gesetz zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften sowie bei Einziehungsbeteiligten
Klarstellung zur möglichen Einziehung bei Dritten bei Erlangung der Taterträge nicht nur "durch", sondern auch "für die Tat", Übergangsregelung zur Erfassung von Sachverhalten im Ermittlungsstadium und noch nicht eingetretener Verjährung;<br /> Änderung § 73b Strafgesetzbuch und Einfügung Art. 316q Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung vom März 2024<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Ausweitung der Übergangsvorschrift mit echter Rückwirkung unabhängig von der Verjährung der Tat, Anwendung des alten Rechts nur bei bereits ergangener gerichtlicher Entscheidung;<br /> Änderung Art. 316h und Verzicht auf Einfügung Art. 316q Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
Zeitachse
- 10.03.2026 drucksache Gesetzesantrag 134/26(neu) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften sowie bei Einziehungsbet
- 27.03.2026 plenarprotokoll BR-Sitzung 1063 Protokoll der 1063. Sitzung des Bundesrates
- 24.04.2026 drucksache Empfehlungen der Ausschüsse 134/1/26 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften sowie bei Einziehungsbet
- 08.05.2026 plenarprotokoll BR-Sitzung 1065 Protokoll der 1065. Sitzung des Bundesrates
- 08.05.2026 drucksache Beschlussdrucksache 134/26(B) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften sowie bei Einziehungsbet
- 10.06.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/6377 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften sowie bei Einziehungsbet
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.