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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen

dip / drucksache 12.06.2026 · WP 21 · 239/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 239/26 (Beschluss) 12.06.26 Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen COM(2026) 370 final; Ratsdok. 8482/26 Der Bundesrat hat in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Ziel, den Belangen der europäischen Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und die Energiekosten für Haushalte signifikant und rasch abzusenken. Der Bundesrat betont die Bedeutung von konkreten Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Industrie vor Preisschocks und begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der Kommission, die Mitgliedstaaten kontinuierlich bei der Gestaltung gezielter, zeitnaher und befristeter Maßnahmen (einschließlich Preisinterventionen, Einkommensstützungsregelungen, Senkung der Energiesteuersätze und Steueranreize) zu unterstützen. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission, die Umsetzung der Stärkung der Verbraucher und des Verbraucherschutzes in allen Mitgliedstaaten weiterhin durch Leitlinien zu folgenden Aspekten zu erleichtern: Schutz schutzbedürftiger Kunden vor Abschaltungen der Energieversorgung, Beschleunigung und Vereinfachung des Wechsels des Energieversorgers und des Energieversorgungsvertrags, Beteiligung an Energiegemeinschaften und Eigenverbrauch, Verbesserung des Risikomanagements der Versorger und Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher während der Energiewende. Der Bundesrat erwartet zeitnah den angekündigten Legislativvorschlag der Kommission zu Netzentgelten und Besteuerung mit dem Ziel, den Übergang zu einem stärker elektrifizierten, effizienteren und resilienteren Energiesystem zu erleichtern, das Strom für alle Verbraucher kostengünstiger machen kann.

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