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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen

dip / drucksache 24.04.2026 · WP 21 · 239/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 239/26 24.04.26 EU - AV - Fz - R - U - Vk - Wi - Wo Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen COM(2026) 370 final, Ratsdok. 8482/26 Der Bundesrat wurde am 28. April 2026 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 40/22 = AE-Nr. 220084; Drucksache 106/25 = AE-Nr. 250201; AE-Nr. 260241 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.4.2026 COM(2026) 370 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN AccelerateEU – Energieunion Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen 1 1 EINFÜHRUNG Zum zweiten Mal in weniger als fünf Jahren werden die Gefahren der Abhängigkeit Europas von Einfuhren fossiler Brennstoffe immer deutlicher. Mehr als die Hälfte (57 %1) des Energieverbrauchs in Europa entfällt auf importierte fossile Brennstoffe. Dies führt zu einer Verwundbarkeit, die ihren Preis hat. Im Jahr 2025 importierte die EU fossile Brennstoffe im Wert von rund 340 Mrd. EUR2. Seit Beginn des Konflikts im Nahen Osten im März 2026 und der Schließung der Straße von Hormus haben wir zusätzliche 24 Mrd. EUR für die Einfuhr fossiler Brennstoffe ausgegeben3. Darüber hinaus sind die möglichen Auswirkungen auf das BIP-Wachstum und die Inflation4 erheblich. Die Lage im Nahen Osten ist nach wie vor instabil und ihre Dauer ungewiss, aber eines ist sicher: ihre Auswirkungen werden mindestens mehrere Monate lang spürbar sein und weit über den Energiesektor hinaus wirtschaftliche, beschäftigungspolitische und soziale Auswirkungen haben. Steigende Preise sind die unmittelbare Folge des Konflikts. Die Versorgungssicherheit ist nicht unmittelbar gefährdet, wenngleich die Vorräte an einigen Brennstoffen knapp sind. Die EU ist dabei, den Anteil fossiler Brennstoffe an der Stromerzeugung zu verringern, aber Gas und Öl dominieren weiterhin in den Bereichen Wärmeversorgung, Industrie und Verkehr und sind ein wichtiger Eingangsstoff für industrielle Wertschöpfungsketten (z. B. Chemikalien, Kunststoffe und Düngemittel). Dadurch sind die europäischen Haushalte und Unternehmen, insbesondere KMU und energieintensive Industrien und deren Beschäftigte, globalen Preisspitzen ausgesetzt. Die derzeitige Lage erfordert rechtzeitige, gezielte und befristete Maßnahmen zum Schutz der schutzbedürftigsten Verbraucherinnen und Verbraucher, zur Beschleunigung unseres Übergangs zu sauberer Energie und der Elektrifizierung und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. In den letzten Jahren hat die EU die Energiewende hin zu einem effizienten, flexiblen und vernetzten System, das auf heimischen, sauberen und reichlich vorhandenen Energiequellen beruht, massiv beschleunigt. Viele Mitgliedstaaten profitieren bereits von den raschen Fortschritten bei der Energiewende, was zeigt, dass dieses Ziel erreichbar ist und den Menschen und Unternehmen klare Vorteile bringt. So weisen beispielsweise Mitgliedstaaten mit einem hohen Anteil sauberer Energie (insbesondere erneuerbarer Energien und Kernenergie) in ihrem Strommix in Verbindung mit einem flexiblen Stromnetz, das über ausreichende Netz- und Speicherkapazität verfügt, im Allgemeinen Strompreise auf, die unter dem EU-Durchschnitt liegen, und sie sind derzeit weniger von der anhaltenden Energiekrise betroffen. Dies verdeutlicht nachdrücklich, dass die Elektrifizierung, der Ausbau zusätzlicher heimischer Erzeugung sauberer Energie und die Energiewende beschleunigt werden 1 Eurostat, 2024. 2 Eurostat. 3 Erste 52 Tage. Vergleich mit der Zeit vor Beginn der Krise im Nahen Osten unter der Annahme, dass die EU weiterhin dieselben Mengen importiert. Vor der Krise hätte die EU im selben Zeitraum rund 51 Mrd. EUR anstatt 75 Mrd. EUR gezahlt. Berechnung der Kommission auf der Grundlage von Daten von Bloomberg, Kpler, LSEG/Refinitiv. 4 Energie ist ein Hauptfaktor für die Volatilität der Gesamtinflation, der sich sowohl direkt (Brennstoff, Strom) als auch indirekt (Produktions- und Transportkosten) auswirkt. 2 müssen. Die heute von uns getroffenen Entscheidungen bestimmen, ob wir die nächste Krise aus einer Position der Verwundbarkeit oder der Stärke heraus bewältigen müssen. Der Übergang zu einem sauberen, reichhaltigen, heimischen, sicheren, wasserresilienten und erschwinglichen Energiesystem war nie nur eine klima- und umweltpolitische Notwendigkeit – er ist auch ein sozioökonomisches Gebot und unter den Gesichtspunkten der Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherheit unerlässlich. Diese politischen Ziele verstärken und ergänzen sich gegenseitig und können durch die umfassende Nutzung aller verfügbaren sauberen Technologien bei gleichzeitiger Gewährleistung der Technologieneutralität erreicht werden. Deshalb dürfen kurzfristige Entlastungsmaßnahmen nicht von den längerfristigen Zielen, die heimische Erzeugung sauberer Energie zu steigern, ein dekarbonisiertes und widerstandsfähiges Energiesystem in der EU zu erreichen und die europäische Produktionskapazitäten zu stärken, ablenken, sondern müssen dieses im Gegenteil entschieden unterstützen, um neue strategische Abhängigkeiten zu vermeiden. Die Erreichung dieser Ziele erfordert ein starkes Engagement, intensivere Koordinierung und höhere Investitionen, aber die Vorteile einer Beschleunigung der Energiewende überwiegen eindeutig deren Kosten. Jede verzögerte Investition in die Energiewende birgt die Gefahr, dass der Gesellschaft höhere Kosten entstehen. Die derzeitige Krise hat auch eine sehr starke globale Dimension. Zur Abmilderung der Auswirkungen der Spannungen auf die Weltmärkte, kann die EU auf ihr erhebliches Gewicht als Käufer und auf den Wert ihres Binnenmarkts zurückgreifen, der insbesondere in Krisenzeiten eine Quelle der Stärke und Solidarität ist. Dieser Plan ist ein Teil der dynamischen Reaktion der Kommission, die sich je nach Änderung der Lage weiterentwickeln wird. Die Kommission wird diese Maßnahmen weiterhin genau überwachen und im Falle einer Verschlechterung der Lage weitere Maßnahmen in Erwägung ziehen. Er umfasst fünf Handlungsschwerpunkte, durch die die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden sollen, die Verbraucher, insbesondere die unmittelbar am stärksten betroffenen Verbraucher, kurzfristig zu entlasten und diese Entlastung zu kanalisieren. Außerdem werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Weg zu einem mittel- und langfristig widerstandsfähigeren Energiesystem schneller beschritten werden kann: - stärkere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und mit internationalen Partnern; - Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Schutz der Verbraucher, einschließlich der Industrie, vor Preisschocks und gleichzeitig Unterstützung bei der Energiewende; - Beschleunigung des Übergangs zu heimischer sauberer Energie und Elektrifizierung; - Stärkung unseres Energiesystems und - Ankurbelung von Investitionen durch Mobilisierung sowohl öffentlicher als auch privater Mittel für die Energiewende. 2 SOFORTIGES HANDELN FÜR RASCHE VORTEILE 2.1 Die Vorteile einer stärkeren Koordinierung auf EU-Ebene Eine verstärkte Koordinierung auf EU-Ebene hat sich eindeutig als vorteilhaft erwiesen. Gemeinsame Maßnahmen im Rahmen des REPowerEU-Plans nach dem Angriff auf die 3 Ukraine spielten eine zentrale Rolle dabei, die EU in die Lage zu versetzen, ihre Gasnachfrage (zwischen August 2022 und März 2023) um 18 % zu senken5, den unmittelbaren Druck zu verringern und die längerfristige Stabilität zu unterstützen. Die EU-Energieplattform6 hat dazu beigetragen, 90 Mrd. Kubikmeter der europäischen Gasnachfrage zu bündeln. Sie brachte industrielle Abnehmer aus der EU mit internationalen Lieferanten in Kontakt – 77 Mrd. Kubikmeter wurden abgestimmt. Zu den ersten Bereichen, in denen eine stärkere Koordinierung auf EU-Ebene stattfinden sollte, gehören die Befüllung der Gasspeicher und die Nutzung der in den Befüllungsvorschriften vorgesehenen Flexibilität, die Freigabe von Erdölvorräten, nationale Notfallmaßnahmen und die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Flugkraftstoff und Dieselkraftstoff, unter anderem durch Optimierung von Produktionskapazitäten in Erdölraffinerien. Flugkraftstoffknappheit kann erhebliche Auswirkungen auf den Luftverkehr haben, z. B. Flugannullierungen, insbesondere angesichts der verkehrsstarken Sommersaison. Da der Luftverkehr über nationale Grenzen hinweg stattfindet, bedarf es einer europäischen Koordinierung, um das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts aufrechtzuerhalten und eine kontinuierliche Versorgung in der gesamten EU zu gewährleisten. Die Prüfung alternativer Lieferungen und importierter Kraftstoffarten7 sollte erwogen werden. Gestiegene Dieselpreise und Bunkerölkosten treiben die Frachtraten in die Höhe und setzen Kraftverkehrsunternehmen, den Kurzstreckenseeverkehr und die Binnenschifffahrt sowie Fischerei und Landwirtschaft stark unter Druck. Die Verfügbarkeit und die operativen Kapazitäten des europäischen Erdölraffinationssektors müssen maximiert werden, um die derzeitige Nachfrage, insbesondere nach Flugkraftstoffen, zu decken, da etwa 40 % unseres verbrauchten Flugkraftstoffs importiert werden und etwa die Hälfte aller Einfuhren die Straße von Hormus passieren muss8. Die Raffinationskapazitäten sind räumlich auf einige Regionen in der EU konzentriert9 und alternative Lieferungen raffinierter Erdölerzeugnisse begrenzt, sodass eine koordinierte Überwachung und möglicherweise gemeinsame Maßnahmen erforderlich sind, um die bestehende europäische Raffinerieproduktion zu maximieren, unter anderem durch die koordinierte und rechtzeitige Freigabe von Sicherheitsvorräten. Koordinierungsmaßnahmen sind auch für die Stärkung der militärischen Kraftstoffinfrastruktur von entscheidender Bedeutung, insbesondere für die Einfuhr, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von Flugkraftstofflieferungen. Schließlich kann das auswärtige Handeln der EU zur weltweiten Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen10 weiter dazu beitragen, die Anfälligkeit der EU gegenüber Energiepreisschocks zu verringern, die Energieversorgungssicherheit und Resilienz der EU zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit Europas im Bereich der sauberen Technologien zu fördern. Insbesondere die Koordinierung und Zusammenarbeit mit den 5Eurostat, im Vergleich zum Vorkrisenniveau. 6 Über den zwischen 2023 und 2025 eingerichteten AggregateEU-Mechanismus. 7 Zum Beispiel Jet A. 8 Berechnung der Kommission auf der Grundlage von Daten von Kpler und Eurostat. 9 Vier regionale Hauptzentren: Nordwesteuropa, nordische und baltische Staaten, Mittelmeerraum sowie Mittel- und Osteuropa. 10 Einschließlich z. B. durch die Umsetzung der Global-Gateway-Strategie und die Initiative für die Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und saubere Technologien im Mittelmeerraum. 4 Vertragsparteien der Energiegemeinschaft wird die Widerstandsfähigkeit unserer vernetzten Energiemärkte unterstützen11. Angesichts der Auswirkungen der in der vorliegenden Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Außenbeziehungen der EU werden diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst im Rahmen seiner Aufgaben durchgeführt. Sofortmaßnahmen der Kommission zur Verstärkung der Koordinierung auf EU-Ebene: - [Ab April 2026] Die Kommission wird die Koordinierung der nationalen Maßnahmen zur Befüllung der Gasspeicher (z. B. durch eine genaue Überwachung und Koordinierung des Zeitplans für die Käufe durch die Marktteilnehmer mit den Mitgliedstaaten, um Preisspitzen aufgrund verstärkter gleichzeitiger Käufe zu vermeiden) und zu möglichen Freigaben von Erdölvorräten einschließlich Flugkraftstoff und Dieselkraftstoff (für die die Kommission Szenarioanalysen bereitstellen und den Zeitplan und die Mengen pro Region und für die EU koordinieren wird) erleichtern. Dies wird im Rahmen der Koordinierungsgruppe „Erdgas“ bzw. der Koordinierungsgruppe „Erdöl“ erfolgen. - [Ab April 2026] Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, von der Flexibilität bei der Befüllung der Gasspeicher (bis zu 10 %) Gebrauch zu machen. Die Kommission ist bereit, eine weitere Anhebung des Schwellenwerts für die zulässige Abweichung (um bis zu weitere 5 %) im Rahmen der aktualisierten EU-Verordnung über die Gasspeicherung zu prüfen. - [Ab April 2026] Die Kommission wird koordinierte Kontakte der EU zu Öl- und Gaslieferanten und Partnerländern mit ähnlichen Energieimportprofilen erleichtern, um das Funktionieren und die Transparenz der globalen Energiemärkte zu verbessern, unter anderem durch die umfassende Mobilisierung der EU-Plattform für Energie und Rohstoffe12, um mit der Industrie zusammenzuarbeiten. Die Kommission wird eine Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit anstreben, um Lieferungen aus Drittländern und über das EU-Netz von Handelsabkommen zu erhöhen. - [Mai 2026] Die Kommission wird die bestehenden Raffinationskapazitäten in Europa erfassen, den Bedarf bewerten und an Maßnahmen arbeiten, um die vollständige Nutzung und ausreichende heimische Raffinationskapazitäten für eine widerstandsfähige Versorgung mit dem gesamten Spektrum an Erdölerzeugnissen während dieser Krise sicherzustellen und die Produktion nachhaltiger Biokraftstoffe in der EU zu erhöhen. - [Ab Mai 2026] Die Kommission wird eine Beobachtungsstelle für Kraftstoffe einrichten, die das Angebot an relevanten Kraftstoffen (die in der EU hergestellt, importiert und exportiert werden) und die verfügbaren Vorräte in der EU erfasst, einschließlich – soweit der Kommission Informationen vorliegen – militärischer Kraftstoffvorräte und Raffinationskapazitäten. Zunächst wird die Kommission vorrangig mit den Mitgliedstaaten, Kraftstoffanbietern und dem Luftfahrtsektor (Flughäfen und Fluggesellschaften) die Beschaffung alternativer Flugkraftstofflieferungen koordinieren und Maßnahmen zur Optimierung ihrer Verteilung auf die Mitgliedstaaten vorschlagen, um die Verfügbarkeit in allen Regionen und an allen Flughäfen 11 Die Energiegemeinschaft kann über ihr Sekretariat und gegebenenfalls vorbehaltlich der spezifischen Diskussionspunkte über die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft auch an den Sitzungen der Koordinierungsgruppe „Erdöl“ und der Koordinierungsgruppe „Erdgas“ teilnehmen. Die EU-Plattform für Energie und Rohstoffe steht weiterhin Unternehmen aus den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft offen. 12 https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-security/eu-energy-and-raw-materials-platform_en?prefLang=de. 5 sicherzustellen. Die Kommission wird prüfen, ob die EU-Vorschriften zu strategischen Vorräten überarbeitet werden müssen, um spezifische Anforderungen für Flugkraftstoff aufzunehmen. - [Ab Mai 2026] Die Kommission wird Leitlinien herausgeben, die klarstellen, welche Flexibilitätsregelungen im EU-Rechtsrahmen für den Luftverkehr, insbesondere in Bezug auf Vorschriften über Flughafenzeitnischen, die Verhinderung von Tankering, gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und die Verwendung anderer importierter Kraftstoffe, bestehen, um die Auswirkungen potenzieller Kraftstoffengpässe auf den Luftverkehr zu bewältigen und zu gewährleisten, dass das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts gewahrt und wesentliche Konnektivität im Luftverkehr sichergestellt bleibt. Sollten bei einer Verschlechterung der Lage bestehende Flexibilitätsregelungen nicht mehr ausreichen, wird die Kommission in begründeten Fällen vorübergehende Änderungen des geltenden EU-Rechtsrahmens vorschlagen. - [2026] Die Kommission wird das Verfahren zur Überarbeitung der Richtlinie über Erdölvorräte einleiten, um die in der derzeitigen Krise festgestellten Schwachstellen zu beheben und unter anderem zu prüfen, ob spezifische Bevorratungsanforderungen für verschiedene Erdölerzeugnisse erforderlich sind. 2.2 Schutz der Verbraucher und der Industrie vor Preisschocks Haushalte und Industrie erwarten von den Mitgliedstaaten und der EU Maßnahmen, die sie vor unerwartet starken Preisanstiegen schützen. Die verfügbaren Mittel der Haushalte werden immer knapper, da steigende Energiekosten das verfügbare Einkommen der Menschen verringern. Dies zeigt sich bereits heute beim Tanken von Pkw13. Da etwa zwei Drittel des in der EU verbrauchten Erdgases in Gebäuden und der Industrie verbraucht werden, werden Gaspreisspitzen ferner für viele Verbraucher zu Herausforderungen führen, sobald sich diese Preissteigerungen in ihren Energierechnungen und letztlich in anderen Teilen der Wirtschaft wie den Lebensmittelpreisen niederschlagen. Derzeit können viele Haushalte noch von den Bedingungen profitieren, die in den Gas- und Stromverträgen festgelegt sind, die sie vor Beginn des Konflikts im Nahen Osten geschlossen haben. Dies könnte sich ändern, wenn ihre individuellen Lieferverträge auslaufen. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich in einer prekären Lage befinden, sind diesem Risiko besonders ausgesetzt. Aufgrund des anhaltenden und wiederkehrenden Drucks auf die Einfuhren fossiler Brennstoffe und der nach wie vor schwankenden Energiepreise ist sofortige Unterstützung erforderlich, die jedoch gezielt, zeitnah und befristet erfolgen und mit langfristigen Lösungen verbunden sein muss (siehe Beispiele in Anhang II). Diese Unterstützung sollte Anreize zur Senkung der Energienachfrage erhalten und mit den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen des haushaltspolitischen Rahmens der EU im Einklang stehen. Der Rechtsrahmen der EU und die politischen Initiativen der Kommission, darunter das Bürger-Energiepaket14, bieten den Mitgliedstaaten bereits eine Reihe von Maßnahmen, die sie in Erwägung ziehen könnten, um Verbraucherinnen und Verbraucher sofort zu entlasten. Dazu 13 Im Durchschnitt zahlen Europäerinnen und Europäer derzeit etwa 1,8-2,2 EUR pro Liter für Benzin und 2,0- 2,4 EUR pro Liter für Dieselkraftstoff, gegenüber durchschnittlich 1,5-1,6 EUR pro Liter für Benzin im Jahr 2025 und 1,6-1,8 EUR pro Liter für Dieselkraftstoff im Jahr 2025, Quelle: Wöchentliches Ölbulletin der Europäischen Kommission. 14 Bürger-Energiepaket (COM(2026) 115). 6 gehören beispielsweise gezielte Einkommensstützungsregelungen, Energiegutscheine etwa für den Austausch von Gaskesseln, Sozialtarife, die Senkung der Verbrauchsteuern auf Strom für schutzbedürftige Haushalte und energieintensive Industrien, Mehrwertsteuerermäßigungen für die Installation von Wärmepumpen, Fotovoltaik und damit zusammenhängenden Kleinbatterien, steuerliche Anreize zur Förderung der Umstellung auf Elektrofahrzeuge, Anreize und Erleichterungen für die Beteiligung von Verbrauchern an Energiegemeinschaften und Energieeigenerzeugung und die Ermutigung der Verbraucher, ihre Energielieferanten oder -verträge zu vergleichen und zu wechseln. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten zur Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des bestehenden EU-Rechtsrahmens bereits ein befristetes oder vollständiges Verbot der Abschaltung der Energieversorgung einführen. Die Bekämpfung von Energie- und Mobilitätsarmut ist auch eine Priorität der künftigen Strategie zur Armutsbekämpfung. Gezielte finanzielle Anreize wie gezielte Steuergutschriften, beschleunigte Abschreibungen15 oder Sozialleasing-Programme können auch Investitionen fördern, das Tempo der Einführung von sauberen Technologien erhöhen und gleichzeitig zum Ausbau der europäischen Fertigungskapazitäten beitragen. Dazu gehören Sektoren wie Elektrofahrzeuge, Wohngebäude- oder Industriewärmepumpen, Solarpaneele oder Batteriespeichersysteme. Energieeinsparungen und die Ersetzung des Öl- und Gasverbrauchs durch heimische saubere Energie haben sich bei der Bekämpfung von hohen Energiepreisen und der Verringerung der Abhängigkeit Europas von importierten fossilen Brennstoffen als wirksam erwiesen16. Kurzfristig können die Mitgliedstaaten in mehreren Sektoren erhebliche Vorteile erzielen, indem sie Maßnahmen zur Elektrifizierung, zur Effizienzsteigerung und zur beschleunigten Einführung sauberer Energietechnologien, einschließlich beispielsweise innovativer nachhaltiger biobasierter Lösungen, kombinieren (siehe Beispiele in Anhang II). Das EU- Emissionshandelssystem (EHS) war auch ein wichtiges Instrument, um ein höheres Maß an Energieversorgungssicherheit und -unabhängigkeit zu erreichen, da Europa ohne das EHS nun 100 Mrd. m³ mehr Gas verbrauchen würde, was uns verwundbarer machen würde. In Haushalten und Gebäuden kann die Unterstützung von Anpassungen, die rasche Auswirkungen haben, wie z. B. die Verbesserung der Isolierung, der Austausch von Fenstern oder der Austausch ineffizienter Geräte, zu sofortigen und langfristigen Energie- und Kosteneinsparungen führen. Der Austausch von Gas- und Ölkesseln durch Wärmepumpen könnte den Endenergieverbrauch in Gebäuden halbieren und die Energiekosten im Laufe der Zeit senken17. Eine jährliche Erhöhung der Zahl der eingesetzten Wärmepumpen von derzeit rund 2,4 Mio. Einheiten auf rund 4 Mio. Einheiten bis 2030 würde nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten, sondern auch die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands bis 2030 um mindestens 16 % zu senken18. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die 15 Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Oktober 2025 zu steuerlichen Anreizen zur Unterstützung sauberer Technologien und einer sauberen Industrie. 16 Die neuesten verfügbaren Daten zeigen, dass EU-finanzierte Investitionen in die Energieeffizienz bereits die Energieresilienz der Union stärken. Bis Ende 2023 beliefen sich die mit EU-Mitteln erzielten jährlichen Energieeinsparungen auf 81,9 TWh, Quelle: COM(2026) 118 final, S. 17. Weitere Informationen finden Sie auch bei ODYSEE. 17 Berechnungen der Kommission. 18 Im Vergleich zu 2020. Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). 7 EHS2-Frontloading-Fazilität der Europäischen Investitionsbank zu nutzen, um die Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen im Wohnungs- und im Mobilitätssektor zu beschleunigen, die insbesondere Haushalten und KMU mit niedrigem und mittlerem Einkommen zugutekommen. Da der größte Teil des Ölverbrauchs auf den Verkehrssektor entfällt, sollten die Maßnahmen der Mitgliedstaaten koordiniert und darauf ausgerichtet werden, die Güterströme und die Konnektivität für Passagiere aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Umstellung auf Elektromobilität und andere saubere Mobilitätslösungen für alle Verkehrsträger als strukturellen Weg zur Verringerung unserer Erdölabhängigkeit im Verkehrsbereich zu fördern. Dazu können Anreize für Verbraucher zum Erwerb von Elektrofahrzeugen gehören (z. B. Umstellung von Unternehmensflotten auf saubere Verkehrslösungen19 wie schwere Elektro- Nutzfahrzeuge oder elektrische Fahrgastfähren) oder die Bereitstellung einer landseitigen Stromversorgung in Häfen. Für Unternehmen – insbesondere kleine, mittlere und energieintensive Unternehmen – können gezielte Unterstützungsmechanismen Finanzierungsprogramme, Gutscheine oder Leasingmodelle umfassen, um Investitionen in Energieeffizienz und saubere Technologien zu fördern. Die Mitgliedstaaten können in Erwägung ziehen, ihre Zuweisungen aus dem Klima- Sozialfonds zur Finanzierung solcher Maßnahmen für schutzbedürftige Gruppen, auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude, zu verwenden. Im Luft- und Schiffsverkehr sowie in der Fischerei sollte der eingeleitete Übergang zu nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) und nachhaltigen Schiffskraftstoffen (SMF)20 beschleunigt werden, unterstützt durch die rasche Umsetzung von Anreizen für ihre Produktion und Verwendung in der EU21. In anderen Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Mobilitätslogistik kann ein verbesserter Zugang zu nachhaltigen Biokraftstoffen für bestehende Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor deren ununterbrochenen Beitrag zur Lieferkette, insbesondere für Lebensmittel, sicherstellen. Sofortmaßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Schutz der Verbraucher und der Industrie: - [Mai 2026] Die Kommission wird auf der anstehenden informellen Tagung der EU- Energieministerinnen und -minister am 13. Mai 2026 in Zypern einen Katalog reproduzierbarer Maßnahmen zur Erzielung von Energieeinsparungen und Systemeffizienzgewinnen sowie Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch heimische saubere Energie vorlegen, die die Mitgliedstaaten rasch einsetzen können, um den Öl- und Gasverbrauch kurzfristig zu senken. Der Katalog wird auf einer Bewertung der effizientesten Maßnahmen beruhen, die seit 2022 ergriffen wurden, und Beispiele für konkrete Maßnahmen enthalten, die erfolgreich vor Ort umgesetzt wurden und das Potenzial für eine großangelegte Replikation in der gesamten EU aufweisen, sowie deren Auswirkungen. - [Ab April 2026] Die Kommission wird ein digitales Verzeichnis einrichten, um nichtvertrauliche Informationen über nationale Notfallmaßnahmen der Mitgliedstaaten 19 Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über saubere Unternehmensfahrzeuge (COM(2025) 994 final). 20 Verordnungen „ReFuelEU Aviation“ und „FuelEU Maritime“. 21 Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr (STIP). 8 zusammenzustellen und auszutauschen, die Koordinierung zwischen benachbarten Mitgliedstaaten zu unterstützen und den Austausch und die Förderung bewährter Verfahren zu erleichtern. - [April 2026] Die Kommission wird einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen annehmen, in dem Bestimmungen für die Mitgliedstaaten zur Entwicklung und Umsetzung gezielter befristeter Notfallmaßnahmen zur Unterstützung einiger der am stärksten von Preisspitzen betroffenen Wirtschaftszweige festgelegt sind. - [Ab April 2026] Die Kommission wird die Mitgliedstaaten kontinuierlich bei der Gestaltung gezielter, zeitnaher und befristeter Maßnahmen (einschließlich Preisinterventionen, Einkommensstützungsregelungen und Steueranreizen) unterstützen, die darauf abzielen, insbesondere KMU, energieintensive Industrien und Haushalte zu unterstützen und gleichzeitig den Anreiz zum Energiesparen zu erhalten und die Verringerung fossiler Brennstoffe zu fördern. Die Mitgliedstaaten sollten eine Bewertung der jeweiligen erwarteten Auswirkungen, einschließlich ihrer Haushaltskosten, vorlegen und eine Fragmentierung des Binnenmarkts vermeiden. Die Kommission wird diesbezüglich Leitprinzipien bereitstellen und die Entwicklung von Vorlagen erleichtern. Die Mitgliedstaaten können auch Maßnahmen zur Besteuerung von Zufallsgewinnen ergreifen, um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten; die Kommission wird die Entscheidungen der Mitgliedstaaten respektieren, bewährte Verfahren für nationale Maßnahmen unterstützen und bereitstellen sowie deren Auswirkungen auf den Binnenmarkt bewerten. Die Kommission ist bereit, alle Mitgliedstaaten zu unterstützen, die kurzfristig Energiesteuersätze anwenden müssen, die unter den derzeitigen EU-Mindestsätzen liegen, wobei gleichzeitig eine Steigerung der Nachfrage nach fossilen Brennstoffen und eine Verschärfung der Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage zu vermeiden ist. - [April 2026] Die Kommission wird die Umsetzung der Stärkung der Verbraucher und des Verbraucherschutzes in allen Mitgliedstaaten weiterhin durch Leitlinien zu folgenden Aspekten erleichtern: Schutz schutzbedürftiger Kunden vor Abschaltungen der Energieversorgung, Beschleunigung und Vereinfachung des Wechsels des Energieversorgers und des Energieversorgungsvertrags, Beteiligung an Energiegemeinschaften und Eigenverbrauch, Verbesserung des Risikomanagements der Versorger und Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher während der Energiewende. - [Ab Mai 2026] Die Kommission wird – unter anderem im Rahmen des Rates für Investitionen in die Energiewende und des Bündnisses zur Energieeffizienzfinanzierung – Sozialleasing- Programme für saubere und effiziente Technologien fördern und zu deren Entwicklung beitragen; die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese Programme zu nutzen, um die rasche Einführung von z. B. Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen für Wohngebäude und Kleinbatterien zu unterstützen22. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten bei der Schaffung finanzieller Anreize wie gezielter Steuergutschriften für die rasche Einführung sauberer Energietechnologien wie Elektrofahrzeuge, Industrie- und Haushaltswärmepumpen, Batterien hinter dem Zähler und industrielle Wärmespeicher zu unterstützen, wobei gleichzeitig die Verpflichtungen im Rahmen der Haushaltsregeln eingehalten werden müssen. - [April 2026] Die Kommission hat den Krisenhilfemechanismus im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds23 aktiviert, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, 22 Ergänzend zu anderen Anreizmodellen wie Finanzhilfen, Garantien, Darlehen oder Energy-as-a-Service- Modellen, die häufiger für Technologien wie Kleinbatterien und Wärmepumpen genutzt werden. 23 Durchführungsbeschluss der Kommission zur Einstufung der seit dem 28. Februar 2026 bestehenden Situation im Nahen Osten als außergewöhnliches Ereignis, das eine erhebliche Marktstörung verursacht. 9 Betreiber im Fischerei-, Aquakultur- und Verarbeitungssektor für gestiegene Betriebskosten und Einkommensverluste zu entschädigen, die sich unmittelbar aus der Lage im Nahen Osten ergeben. 3 SOFORTIGES HANDELN FÜR DAUERHAFTE VORTEILE 3.1 Beschleunigung des Übergangs zu heimischer sauberer Energie und der Elektrifizierung Wenn die Mitgliedstaaten unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um mittelfristig sehr gute Ergebnisse zu erzielen, werden sie Öl und Gas in erheblichem Umfang ersetzen können, indem sie den Übergang zu sauberer, heimischer und reichlich vorhandener Energie unter anderem durch Elektrifizierung, die verstärkte Nutzung von Solarthermie und geothermischer Energie und anderer erneuerbarer Energien sowie von Atomkraft, Biomethan, nachhaltigen Biokraftstoffen und Wasserstoff beschleunigen. So sollte beispielsweise bei der Elektrizität aus erneuerbaren Quellen der jährliche Kapazitätsausbau auf 100 GW/Jahr24 erhöht werden, unter anderem durch neue Großprojekte in den Bereichen erneuerbare Energien und beschleunigter Solarenergieausbau25, mit denen rasche Ergebnisse erzielt werden können26. Um hier zügig voranzukommen, ist es daher von entscheidender Bedeutung, die nationalen Genehmigungsregelungen im Einklang mit den in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Anforderungen zu straffen27. Neben den Bemühungen im Bereich der Umsetzung kann auch die vorgezogene Durchführung zu konkreten Ergebnissen führen. Die Dauer der Genehmigungsverfahren sollte bis Ende 2026 in ganz Europa auf höchstens zwei Jahre verkürzt werden28, und jeder Mitgliedstaat sollte das Potenzial von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie erschließen, indem er mindestens ein solches Gebiet einrichtet. Ein weiterer wichtiger Hebel ist die bestmögliche Nutzung vorhandener Anlagen für erneuerbare Energie. Durch rasches Repowering und eine zügige Modernisierung von 24 Im Einklang mit dem Deal für eine saubere Industrie (COM(2025) 85 final). Dieser Wert für den Kapazitätsausbau bei den erneuerbaren Energien bezieht sich auf Gleichstromkapazität; dies entspricht etwa 85 GW Wechselstromkapazität, die üblicherweise in der statistischen Berichtspraxis verwendet wird. 25 Die Erzeugung von Solarstrom ist eine der erschwinglichsten Stromerzeugungsquellen und bietet ein sehr großes Ausbaupotenzial, z. B. für den Einsatz in Wohngebäuden, einschließlich an Balkonen, auf Straßen sowie in großflächigen kommerziellen Anlagen. 26 Die EU hat seit 2021 rund 260 GW an Kapazitäten für erneuerbare Energien (204 GW Photovoltaik und 57 GW Windenergie) installiert, womit bei der Stromerzeugung Gaseinsparungen in Höhe von rund 15 Mrd. m³ im Jahr 2025 (oder rund 5 % der jährlichen EU-Einfuhren) erzielt wurden. 27 Alle Mitgliedstaaten sollten bereits alle Genehmigungsanforderungen für erneuerbare Energien und die damit verbundene Infrastruktur gemäß den EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich, insbesondere der Erneuerbare- Energien-Richtlinie (einschließlich zu den Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien, dem Überwiegen des öffentlichen Interesses bei Projekten im Bereich erneuerbare Energien und verkürzten Genehmigungsfristen für das Repowering bestehender Projekte) umgesetzt und durchgeführt haben. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung sind die Mitgliedstaaten noch dabei, nationale Umsetzungsmaßnahmen zu erlassen und der Kommission mitzuteilen. 28 Im Einklang mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, was auch verkürzte Fristen für Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie beinhaltet; für sehr komplexe Projekte wie einige Offshore-Projekte können die Vorlaufzeiten länger sein. 10 Windparks, einschließlich Offshore-Windparks, erleichtert durch spezielle gestraffte Genehmigungsregelungen für das Repowering, sowie die Modernisierung anderer Anlagen für erneuerbare Energien, beispielsweise von Wasserkraftwerken, kann die dringend benötigte zusätzliche Entlastung zeitnah herbeigeführt werden, indem die verfügbare Erzeugungskapazität erhöht wird. Die Kernenergie ist eine wesentliche Komponente der Strategien zur Dekarbonisierung, zur Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Fast die Hälfte der Mitgliedstaaten verfügt in ihrem nationalen Energiemix über Kernenergie. Den aktualisierten nationalen Energie- und Klimaplänen29 zufolge wird die installierte Kernkraftkapazität voraussichtlich zunehmen. Kernkraftwerke liefern saubere Energie, die geeignet ist, die Systemintegration zu verbessern, und Flexibilität bietet, was den weiteren Ausbau anderer sauberer Technologien erleichtert. Diese Vorteile kommen dem gesamten Energiesystem der EU zugute. Neue kleine modulare Reaktoren30 bzw. die Vermeidung der vorzeitigen Stilllegung31 bestehender Kernkraftkapazitäten können dazu beitragen, den Bedarf an fossilen Brennstoffen, auch in den Bereichen Fernwärme und industrielle Prozesse, zu verringern. Einer Bewertung im Rahmen der PINC-Strategie zufolge bestehen auch in Bezug auf bestehende Kernkraftwerke unerschlossene Potenziale32. Die derzeitige Krise ist zudem ein Aufruf, die Elektrifizierung zu beschleunigen33, um die Anfälligkeit für Preisschocks bei fossilen Brennstoffen sowie Abhängigkeiten von Energieeinfuhren zu beenden. Im Jahr 2024 wurden 71 % des Stroms der EU aus sauberen Energiequellen erzeugt34, wodurch kostengünstige Energie in das System eingespeist wurde. Strom macht jedoch weniger als ein Viertel des Endenergieverbrauchs aus35. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher in den Genuss der Vorteile sauberer und erneuerbarer Energien kommen und die Systemeffizienz verbessert werden kann, muss Energie erschwinglich sein und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet werden; hierfür muss die Energienachfrage (in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Industrie usw.) vermehrt von fossilen Brennstoffen auf Strom umgestellt werden. 29 EU-weite Bewertung der endgültigen aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne, COM/2025/274 final. 30 Mitteilung der Kommission über eine Strategie für die Entwicklung und den Einsatz kleiner modularer Reaktoren (Small Modular Reactors, SMR) in Europa, COM(2026)117 final. 31 Mitteilung der Kommission, Hinweisendes Nuklearprogramm vorgelegt gemäß Artikel 40 Euratom-Vertrag – final (nach Stellungnahme des EWSA), COM (2026) 120 final. 32 Den nationalen Plänen zufolge könnte die installierte Kapazität bis 2050 144 GWe erreichen, wenn die Mitgliedstaaten die Laufzeit der bestehenden Reaktoren auf 70 oder sogar 80 Jahre verlängern und alle Neubauprojekte termingerecht umgesetzt würden. 33 Elektrifizierungsrate von 23,4 % im Jahr 2024. Mit dem Deal für eine saubere Industrie und dem Aktionsplan für erschwingliche Energie wurde ein wesentlicher Leistungsindikator für den Anteil von Strom am Endenergieverbrauch eingeführt; hier soll bis 2030 ein Referenzwert von 32 % erreicht werden. 34 https://ec.europa.eu/eurostat/web/interactive-publications/energy-2026. 35 Eurostat. 11 Abbildung 1 Korrelation zwischen Mix aus sauberer Energie und der Erschwinglichkeit von Strom (Großhandel, 2025 – links; Industriekunden, erstes Halbjahr 2025 – rechts) [Quelle: GD ENER] Die Elektrifizierung soll auch die Herstellung sauberer Technologien in der EU ankurbeln, z. B. von Wärmepumpen für Privathaushalte und Industrie. Schätzungen der Branche zufolge werden mehr als zwei Drittel der in Europa installierten Wärmepumpen in Europa hergestellt36. Wenn Klarheit über die potenzielle Nachfrage besteht, wird es für die Hersteller größere Anreize zum Ausbau ihrer Kapazitäten und für Investitionen in die Kompetenzentwicklung geben. Eine Verdopplung der installierten Kapazität für gewerbliche und private Wärmepumpen würde den Verbrauch fossiler Brennstoffe um 200 TWh verringern37. Darüber hinaus sind Fernwärme- und Fernkältesysteme effiziente Triebkräfte für die Beschleunigung der Elektrifizierung. Sie haben das Potenzial, durch große Wärmepumpen, elektrische Heizkessel und Wärmespeicherung die zunehmend benötigte nachfrageseitige Flexibilität im Stromnetz zu bieten und die Rückgewinnung von Abwärme zu erleichtern. Ein ehrgeiziger Ausbau des Wärmenetzes kann zu erheblichen Erdgaseinsparungen führen38. Verkehr ist ein weiterer Bereich, der für eine stärkere Elektrifizierung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist. Neben Anreizen zur Förderung des Verkaufs von Elektrofahrzeugen ist eine ausreichende Ladeinfrastruktur für deren verstärkte Nutzung von entscheidender Bedeutung. Bei der Ladeinfrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gab es in den letzten fünf Jahren einen deutlich schnelleren Zuwachs als bei der 36 European Heat Pump Association (EHPA), Artikel zu Wärmepumpen „made in Europe“. 37 Damit würden Einsparungen erzielt, die etwa 8 % des derzeitigen Energieverbrauchs für die Raumheizung in Gebäuden entsprechen. 38 Mathiesen et al. (2023), „Heat Matters:The Missing Link in REPowerEU“. 12 Elektrofahrzeugflotte, während die Ladeinfrastruktur für Lastkraftwagen hingegen weiterhin unzureichend ist39. Eine Erhöhung des Anteils der solarthermischen Energie nicht nur in Gebäuden, sondern auch in Fernwärme- und Fernkältesystemen, durch Repowering bestehender Solarthermieanlagen und neue Projekte, auch für die Wärmespeicherung, könnte zu erheblichen Energieeinsparungen führen. Dies gilt insbesondere für die Industrie, vor allem für den Lebensmittel- und Getränkesektor, den Chemiesektor (insbesondere für Prozesswärmebedarf bis ca. 400 °C) und die Landwirtschaft (z. B. für Gewächshäuser). Zudem kann geothermische Energie Erdgas in Fernwärme- und Fernkältenetzen ersetzen und in einigen Fällen zur Stromerzeugung beitragen40. Daher ist es wichtig, die rasche Einführung neuer Geothermieprojekte zu unterstützen und zu prüfen, welches Potenzial für ein Repowering bestehender Anlagen besteht. Industrielle Wärmepumpen können in der Regel Prozesswärme bis zu einer Temperatur von rund 200 °C liefern oder das Temperaturniveau in Niedertemperatursystemen erhöhen und so eine verstärkte Abwärmerückgewinnung in der Industrie sowie in Fernwärme- und Fernkältesystemen ermöglichen. Auch Biogas und Biomethan können eine strategischere Rolle bei dem Ersetzen importierter fossiler Brennstoffe spielen, insbesondere in Sektoren, in denen die Elektrifizierung schwieriger ist. Die Biomethanproduktion könnte in bestehenden Anlagen um etwa 10 % bis 30 % gesteigert werden. Biomethanprojekte in landwirtschaftlichen Betrieben oder Genossenschaften können – insbesondere in ländlichen Gebieten – die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und gleichzeitig den Landwirten zusätzliche Einkommensmöglichkeiten bieten und zur lokalen Wertschöpfung beitragen, indem Abfälle, Reststoffe und Dung in Energie und Düngemittel umgewandelt werden. Schließlich können kreislauforientierte Lösungen für Biogas, Biomethan und recycelte Nährstoffe die Resilienz stärken, zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen und die Exposition gegenüber globalen Preisschocks verringern. Schließlich sollte die EU angesichts des weiterhin langsamen Ausbaus von Wasserstofflösungen eine beschleunigte Umstellung der Industrie auf dekarbonisierte Brennstoffe unterstützen und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Stromverbraucher gewährleisten und die Stromkosten minimieren. Sofortmaßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Mitgliedstaaten: - [Q2 2026]Die Kommission wird Maßnahmen in den Bereichen Elektrifizierung, Wärme und Kälte und geothermische Energie ergreifen. Die Kommission wird unter anderem ein Elektrifizierungsziel festlegen, Maßnahmen zur Verbesserung des Preisverhältnisses zwischen Strom und fossilen Brennstoffen sowie zur beschleunigten Einführung von Elektrifizierungslösungen vorschlagen, z. B. durch ein marktbasiertes Instrument für 39 Darüber hinaus stellt die Umstellung von Depots auf emissionsfreie Bus- und Lkw-Flotten für viele Städte und Betreiber angesichts der dafür erforderlichen Investitionen nach wie vor eine erhebliche Herausforderung dar. 40 Schätzungen von Ember zufolge könnten geothermische Technologien der nächsten Generation in der EU jährlich bis zu 301 TWh liefern, was etwa 42 % der derzeitigen Stromerzeugung aus Kohle und Gas entspricht. Geothermal energy in Europe, Februar 2026, Ember. 13 Wärmepumpen, und Hindernisse in der Industrie, im Verkehrssektor41 und im Gebäudesektor sowie sektorübergreifende Hindernisse für die Elektrifizierung der Wirtschaft abbauen. Dazu gehört auch die schrittweise Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe, die die relative Wettbewerbsfähigkeit von Strom gegenüber anderen Energieträgern schwächen. - [Mai 2026] Im Bereich Geothermie wird die Kommission die Mitgliedstaaten und Interessenträger bei der Erhebung detaillierter geologischer Daten unterstützen und eine Datenbank auf EU-Ebene einrichten. Die Kommission wird auch prüfen, ob gemeinsam mit öffentlichen Geldgebern, einschließlich nationaler Förderbanken, die Einrichtung von Risikominderungs- und Versicherungssystemen für Geothermieprojekte unterstützt werden kann, um das Investitionsrisiko zu verringern und weiteres privates Kapital zu mobilisieren. Im Rahmen der Global-Gateway-Initiative hat die Kommission zugesagt, bei Bedarf unter anderem die internationale Zusammenarbeit bei Geothermieprojekten zu fördern. - [ab Mai 2026] Im Bereich Solarthermie wird die Kommission zusammen mit dem Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung die Entwicklung öffentlicher Förderregelungen für die Einführung groß angelegter Solarthermieprojekte unterstützen. - [ab 2026]Im Bereich Biomethan wird die Kommission ihre Unterstützung für Initiativen zur Förderung der Erzeugung gasförmiger Moleküle nichtfossilen Ursprungs fortsetzen, insbesondere zur Erzeugung nachhaltigen Biogases und Biomethans im Einklang mit REPowerEU42, was auch Biogas- und Biomethanprojekte in landwirtschaftlichen Betrieben oder Genossenschaften umfasst; dabei wird dem Ausbau bestehender Anlagen, dem Abbau von Genehmigungsengpässen und der Verbesserung des Transports nachhaltiger Einsatzstoffe zwischen den Regionen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. - [Q2 2026] Nach einer Bewertung und angesichts der Tatsache, dass der Wasserstoffmarkt zögerlicher als erwartet anzieht, wird die Kommission eine gezielte Überprüfung der Kriterien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff vorschlagen, wobei bestehende Investitionen abgesichert bleiben. Dies wird die Dekarbonisierung der Industrie unterstützen und die Entwicklung von wasserstoffbasierten nachhaltigen Elektro- Flugkraftstoffen (eSAF) und nachhaltigen Elektro-Schiffskraftstoffen (eSMF) beschleunigen. Die Kommission wird die Methoden für Verfahren, bei denen sowohl erneuerbarer Wasserstoff als auch Biomasse als Ausgangsstoff verwendet werden, weiter präzisieren, um die Herstellung von eSAF zu erleichtern, und dabei sowohl für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen als auch ehrgeizige Nachhaltigkeitskriterien – darunter Zusätzlichkeit, genaue Erfassung der Lebenszyklusemissionen und Vermeidung von Doppelzählungen – aufrechterhalten. Bis zum 30. Juni 2026 wird die Kommission eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Methode einleiten, in der Kriterien für die mögliche Einführung alternativer Ansätze für die Anerkennung von CO₂-armem Strom aus Kernkraftwerken dargelegt werden. - [Bis Sommer 2026] Die Kommission wird die europäischen Kapazitäten zur Ergänzung von Öl und Gas als Einsatzstoffe für Chemikalien, Keramik, Glas, Kunststoffe und 41 Einschließlich schwerer Nutzfahrzeuge. 42Fahrplan für die Beendigung der Energieeinfuhren aus Russland, COM(2025) 440 final. 14 Düngemittel durch kreislauforientierte und biobasierte Materialien erfassen, und mit der Industrie zusammenarbeiten, um Hindernisse zu ermitteln und auszuräumen, die dem Einsatz dieser Materialien auf kurze Sicht entgegenstehen. 3.2 Stärkung unseres Energiesystems Wie diese Krise gezeigt hat, ist die Modernisierung und grundlegende Umgestaltung unseres Energiesystems nicht mehr eine Frage des Ehrgeizes, sondern eine absolute Notwendigkeit im Hinblick auf die Resilienz. Um die Vorteile in vollem Umfang nutzen zu können, ist es unerlässlich, dass die Mitgliedstaaten den EU-Besitzstand im Energiebereich zügig und vollständig umsetzen und dass die beiden gesetzgebenden Organe die Verhandlungen über das Paket „Europäische Netze“ beschleunigen. Dies wird die Durchführung von Vorhaben, einschließlich Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) und Vorhaben von gegenseitigem Interesse (PMI), voranbringen und gleichzeitig für inländische Engpasserlöse, die aus Gebotszonen innerhalb eines Landes hervorgehen, einen flexiblen Ansatz festlegen, der den nationalen Gegebenheiten Rechnung trägt. Netze werden benötigt, damit der Strom zum niedrigsten Preis von dem Ort, an dem er erzeugt wird, bis zu dem Ort, an dem er verbraucht wird, fließen kann. Der Ausbau der grenzüberschreitenden Strominfrastruktur muss vorangetrieben werden, um bis 2030 das auf EU-Ebene festgelegte Richtziel einer Stromverbundvorgabe von mindestens 15 % zu erreichen und so eine echte Energieunion zu gewährleisten. Bei der Initiative für Energieautobahnen liegt der Fokus auf acht vorrangigen Korridoren, um den dringendsten Bedarf in der Energieinfrastruktur zu decken, wo weitere rasche Unterstützung und Engagement benötigt werden, damit Engpässe, die den Fortschritt behindern, beseitigt werden können. Diese müssen beschleunigt angegangen werden. Bei Bedarf können in Zukunft weitere Energieautobahnen in Betracht gezogen werden. Maßnahmen zur effizienteren und flexibleren Nutzung der Netze, unter anderem durch Digitalisierung, und zur Verbesserung der Netzproduktivität werden auch die Kosten erheblich senken und dazu beitragen, den Prozess der Elektrifizierung mehrerer Sektoren, einschließlich der Wärme- und Kälteversorgung, zu beschleunigen. Verbundfähigkeit, intelligente Netze, Zugang zu den Netzen und Netzproduktivität sind auch Voraussetzungen für viele Diensteanbieter, ebenso wie intelligente Zähler, die den Verbrauchern helfen, ihre Energiekosten zu senken oder auf Preissignale zu reagieren, indem sie die Nachfrage anpassen. Die breite Einführung intelligenter Zähler ist von entscheidender Bedeutung, um die Laststeuerung in großem Maßstab zu ermöglichen und die Verbraucher in die Lage zu versetzen, an Flexibilitätsmärkten teilzunehmen, wodurch Spitzennachfrage und Preisvolatilität verringert werden. Unterstützt wird dies durch Anlagengegenstände wie Batterien, Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen sowie durch Prozesse wie Managementsysteme, Fahrzeug-zu-Netz-Lösungen und KI-gestützte Automatisierung. Um die Systemflexibilität zu erhöhen und zur Senkung der regionalen und inländischen Energiepreise beizutragen, sollte jeder Mitgliedstaat bis 2031 intelligente Zähler einführen, die einen Anteil von mindestens 50 % seiner Endverbraucher abdecken. Dies geht Hand in Hand mit Preisstrukturen, die die Nutzung von Flexibilitätsdiensten und Speichern fördern, um saubere Energie besser zu integrieren und besser nutzen zu können. 15 Für den Aufbau eines resilienten Energiesystems, das aus sauberen heimischen Energiequellen gespeist wird, sind die Verfügbarkeit von Strom- und Wärmespeicherkapazitäten sowie Flexibilität, einschließlich Batterien und Pumpspeicherkraftwerke, von entscheidender Bedeutung. Die EU verfügt derzeit über eine Speicherkapazität von 55 GW und muss diese erheblich ausbauen, um bis 2030 eine Kapazität von 200 GW zu erreichen; hier spielen Batterien eine wichtige Rolle. Hier ist die politische Unterstützung entsprechender Projekte, die sich bereits in der Planungsphase befinden, von entscheidender Bedeutung. Sofortmaßnahme: - [Bis Juli 2026] Die Kommission fordert die beiden gesetzgebenden Organe auf, ihre Verhandlungen über das Netzpaket bis zum Sommer abzuschließen und wird sie dabei unterstützen. Dies ist unerlässlich, um die Umsetzung dringend benötigter Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien und Speicherung, insbesondere große Batterien, zu beschleunigen und die Netzinfrastruktur zu modernisieren und so zur Senkung der Energiepreise und zur Verringerung von Einfuhrabhängigkeiten beizutragen. - [Q2-Q3 2026] Die Kommission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Umsetzung der Initiative für Energieautobahnen zu beschleunigen. Aufbauend auf den Fortschritten, die bereits auf der Energieinsel Bornholm erzielt wurden, wird die Kommission das politische Engagement verstärken, Ressourcen bereitstellen und alle verfügbaren Instrumente mobilisieren, um die Investitionsrahmen zu stärken und Hindernisse zu überwinden, unter anderem indem die verbleibenden Engpässe, die die rasche Umsetzung solcher Projekte behindern, beseitigt werden. - [Ab Mai 2026]: Die Kommission wird den Mitgliedstaaten und Interessenträgern (z. B. in der Taskforce für die Energieunion und in der regionalen hochrangigen Gruppe) Unterstützung bieten bei der Ermittlung von Stromerzeugungsanlagen, einschließlich Windparks, die kurz vor dem Ende ihrer Lebensdauer stehen, und von Anlagen, die für ein Repowering infrage kommen, um dazu beizutragen, das Stromangebot in den kommenden Monaten schneller zu erhöhen. Sie werden auch prüfen, wie der Einsatz erneuerbarer Energien weiter ausgebaut werden kann. - [Mai 2026] Die Kommission wird den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung wichtiger Reformen im Elektrizitätssektor im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung über eine Akademie für Energieregulierung unterstützen. - [Mai 2026] Die Kommission wird einen Legislativvorschlag zu Netzentgelten und Besteuerung annehmen. Ziel ist es, damit den Übergang zu einem stärker elektrifizierten, effizienteren und resilienteren Energiesystem zu erleichtern, das Strom für alle Verbraucher kostengünstiger machen kann. Der Vorschlag wird Anreize für eine optimale und kosteneffiziente Nutzung der Netzinfrastruktur sowie für einen systemfreundlichen Verbrauch schaffen, den Rahmen präzisieren, was den nationalen Regulierungsbehörden die Möglichkeit gibt, Netzentgelte – auch für energieintensive Branchen – gezielt zu senken, und es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Beschränkungen in Bezug auf reduzierte Energiesteuern für bestimmte Nutzer wie energieintensive 16 Industrien und schutzbedürftige Haushalte aufzuheben und gleichzeitig sicherzustellen, dass Strom niedriger besteuert wird als Gas. - [2026-2027] Die Kommission wird die Umsetzung der einschlägigen EU- Rechtsvorschriften sowie etwaige Verstöße unter Einsatz aller verfügbaren Instrumente streng überwachen, z. B. in Bezug auf Genehmigungsverfahren, Speicherung, Flexibilität und bestmögliche Nutzung der zonenübergreifenden Kapazität, um den Ausbau sauberer Energie schneller voranzubringen. Um rascher Fortschritte zu erzielen, wird sie die Bewertung der wichtigsten Bestimmungen beschleunigen, pragmatische Leitlinien für die Umsetzung bereitstellen, unter anderem durch Empfehlungen der Kommission, und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, eine harmonisierte und einheitliche Anwendung in der gesamten EU sicherzustellen. 3.3 Investitionsförderung Im Mittelpunkt der Maßnahmen, die die EU als Reaktion auf die derzeitige Energiekrise ergreift, steht das Ankurbeln von Investitionen. Wir müssen auf EU- und nationaler Ebene öffentliche Mittel mobilisieren, um die privaten Investitionen anzukurbeln. Indem die Investitionen in die Energiewende und kreislauforientierte Lösungen jetzt antizipiert und beschleunigt vorgenommen werden, wird der Kreislauf der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen endgültig durchbrochen. Auf EU-Ebene werden erhebliche Mittel für die Energiewende bereitgestellt, unter anderem im letzten Abschnitt der Aufbau- und Resilienzfazilität (219 Mrd. EUR). In den Aufbau- und Resilienzpläne sind bereits zahlreiche Reformen und Investitionen vorgesehen, die den Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer Energiesysteme helfen. Diese müssen bis zum 31. August 2026 im Einklang mit den in ihren Rechtsvorschriften vorgesehenen Fristen abgeschlossen werden43. Über die Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) wurden seit 2021 mehr als 2 Mrd. EUR für Projekte zum Aufbau der Lade- und Betankungsinfrastruktur für alternative Kraftstoffe für alle Verkehrsträger bereitgestellt. Im Rahmen von CEF Energie werden grenzüberschreitende Energieinfrastrukturprojekte und grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zwischen 2021 und 2027 mit 5,84 Mrd. EUR unterstützt. Auch im Rahmen der Kohäsionspolitik wird erhebliche Unterstützung für die Energiewende bereitgestellt. Im Rahmen der jüngsten Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Fonds wurden rund 1,2 Mrd. EUR umgeschichtet und für Energieprioritäten vorgesehen, die nun als Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krise eingesetzt werden können. Die EU hat Forschung und Innovation im Bereich der Technologien für saubere Energie konsequent unterstützt, wodurch sowohl öffentliche als auch private Mittel für die 43 Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) wurde als Instrument zur Bewältigung der negativen Folgen der COVID-19-Krise in der Union geschaffen, unterstützt durch die Bereitstellung außerordentlicher und zeitlich befristeter zusätzlicher Mittel; für die Fazilität gelten sehr strenge Fristen, die in der EURI-Verordnung, der ARF- Verordnung und im Eigenmittelbeschluss festgelegt wurden und von denen nicht abgewichen werden darf. 17 Energiewende, insbesondere für den Ausbau innovativer Technologien, mobilisiert wurden; die in diesem Rahmen entwickelten Lösungen wurden erprobt und werden bereits als zuverlässige Lösungen auf dem Markt eingesetzt. Bei den Lösungen, die dabei sind, eine gewisse Größenordnung zu erreichen, muss fortlaufend für koordinierte Maßnahmen und Unterstützung auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten gesorgt werden, um eine Fragmentierung der öffentlichen Finanzierung zu vermeiden und die Einführung zu beschleunigen. Allerdings kann der erhebliche Investitionsbedarf (schätzungsweise 660 Mrd. EUR pro Jahr bis 2030) für die Energiewende nicht allein aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden. Um private Investitionen44 zu mobilisieren – auch von institutionellen Anlegern wie Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds, die in der EU Mittel in Höhe von mehr als 12 Billionen EUR verwalten und in der Lage sind, Investitionen in wesentliche Projekte zur Energiewende zu lenken –, hat die Kommission im März 2026 eine Investitionsstrategie für saubere Energie angenommen. Zudem wird der Rahmen für staatliche Beihilfen es den Mitgliedstaaten auch ermöglichen, strategische Investitionen in Energieinfrastruktur und saubere Technologien zu fördern und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu wahren45. Sofortmaßnahme: - [Q2-Q3 2026] Um die private Finanzierung zu beschleunigen, wird die Kommission einen Investitionsgipfel für saubere Energie ausrichten, an dem die Finanzdienstleistungsbranche, insbesondere wichtige institutionelle Anleger, Führungskräfte aus der Industrie, Projektentwickler und öffentliche Geldgeber teilnehmen werden. Der Gipfel wird sich mit umgehend anwendbaren und hochwirksamen Lösungen befassen, zum Beispiel Speicherlösungen – einschließlich Batterien –, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Elektrifizierung sowie nachhaltige Flug- und Schiffskraftstoffe. - [Ab April 2026] Die Kommission wird eine EU-Maßnahme (Kapitel „AccelerateEU- Investitionen“) koordinieren. Damit sollen Mitgliedstaaten – auch über Sachverständigengruppen der Mitgliedstaaten – in die Lage versetzt und dabei unterstützt 44 Banken und Versicherungsgesellschaften erhalten Anreize, ihre Investitionen im Einklang mit dem Rahmen des Legislativprogramms zu erhöhen, was Investitionen in Eigenkapital in Bereichen erleichtert, die für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit Europas von entscheidender Bedeutung sind, wozu auch der Energiesektor gehört. 45 Bis zum 14. April 2026 wurden im Rahmen des Beihilferahmens für den Deal für eine saubere Industrie 18 Beschlüsse zur Unterstützung sauberer Technologien und des Haushalts angenommen, mit denen 19 staatliche Beihilfemaßnahmen mit einem Gesamtbudget von 32,76 Mrd. EUR genehmigt wurden. Davon wurden vier Maßnahmen mit einem Gesamtbudget von 20,22 Mrd. EUR im Rahmen von Abschnitt 4.1 zum Ausbau erneuerbarer Energien genehmigt. Eine Maßnahme (Mittelausstattung 608,5 Mio. EUR) wurde im Rahmen von Abschnitt 5 zur Dekarbonisierung der Industrie genehmigt. Schließlich wurden 14 Maßnahmen im Rahmen von Abschnitt 6.1 zu den Produktionskapazitäten für saubere Technologien genehmigt (Mittelausstattung: rund 11,93 Mrd. EUR). Darüber hinaus genehmigte die Kommission im selben Zeitraum 7 Beihilfemaßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen mit einem Gesamtbudget von 6,8 Mrd. EUR. 18 werden, die verfügbaren EU-Mittel (z. B. aus den Fonds der Kohäsionspolitik) bestmöglich zu nutzen und EU-Mittel, wo dies machbar ist und im Einklang mit den Präferenzen der Mitgliedstaaten und Regionen, auf energiebezogene Investitionen umzuschichten, die rasch Wirkung entfalten und die Auswirkungen steigender Energiepreise abmildern können, z. B. indem sie: a) bestehende Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs, zum Ausbau sauberer Energie (z. B. Wärmepumpen, Photovoltaik, Isolierung, Windkraft oder Batterien) und kreislauforientierter Lösungen, für Investitionen in eine stärkere und sicherere kritische Energieinfrastruktur sowie zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur und der Herstellung nachhaltiger Flug- und Schiffskraftstoffe ausbauen, b) Ergänzungen zu bestehenden Maßnahmen einführen oder deren Anwendungsbereich ausweiten, z. B. bei Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut, als Ergänzung zu bestehenden Energieeffizienzmaßnahmen; den Anwendungsbereich der Maßnahmen zur Photovoltaik auf die Agri-Photovoltaik ausweiten; den Anwendungsbereich beschleunigter und vereinfachter Genehmigungsverfahren ausweiten und c) die Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen in den Aufbau- und Resilienzplänen beschleunigen, indem die in der Mitteilung der Kommission „NextGenerationEU – Der Weg bis 2026“ vorgesehenen Indikatoren, einschließlich der Möglichkeit, nationalen Förderbanken und -instituten Kapital zuzuführen, sinnvoll genutzt werden. - [Ab April 2026]: Die Kommission wird prüfen, ob weitere Maßnahmen zur Vereinfachung der Vorschriften erforderlich sind, um den Einsatz von EU-Mitteln für Investitionen in die Energiewende zu beschleunigen. - [Bis Juli 2026] Die Kommission wird einen Legislativvorschlag zur Aktualisierung und Modernisierung des EU-Emissionshandelssystems annehmen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten in Kürze zur Aktualisierung der EHS-Benchmarks konsultieren. Dies wird die bereits vorgeschlagenen Änderungen der Marktstabilitätsreserve ergänzen, um deren Wirkungskraft zu erhöhen. Im Rahmen der Überprüfung wird die Kommission auch die finanzielle Unterstützung, die der Industrie über die Bank zur Dekarbonisierung der Industrie für ihre Energiewende zur Verfügung steht, aufstocken und Finanzmittel in Höhe von 100 Mrd. EUR mobilisieren. Um eine frühzeitige Einführung zu gewährleisten, wird dies einen Investitions-Booster umfassen, der durch 400 Millionen EU-EHS- Zertifikate finanziert wird, was sowohl ein zügiges Vorgehen als auch Solidarität ermöglichen wird; Ziel ist es, die Investitionssicherheit zu erhöhen, damit die energieintensiven Industrien in der EU mehr in die Dekarbonisierung investieren. Im Sinne der Solidarität wird für einkommensschwächere Mitgliedstaaten der Zugang zur Unterstützung im Rahmen des ETS-Investitions-Boosters garantiert. Darüber hinaus wird die Kommission auch prüfen, ob die EHS-Unterstützung für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) im Luftfahrtssektor in Bezug auf Volumen und Dauer ausgeweitet werden kann und einen analogen Mechanismus für in der EU hergestellte Schiffskraftstoffe (SMF) prüfen. - [Ab April 2026]: Die Kommission wird Mitgliedstaaten unterstützen, die prüfen möchten, wie Einnahmen aus dem EU-EHS für gezielte Maßnahmen verwendet werden können, um Investitionen in die Elektrifizierung – z. B. in den Bereichen Verkehr oder Wärmeversorgung –, in die Dekarbonisierung der Industrie, in 19 kreislauforientierte nachgelagerte Anwendungen sowie Investitionen, die zur Senkung der Strompreise beitragen – unter anderem durch eine Erhöhung der Kapazität für Strom aus erneuerbaren Quellen –, zu mobilisieren und zu beschleunigen, sofern diese Investitionen zur Elektrifizierung der Haushalte und zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen46. Die Kommission ermuntert die Mitgliedstaaten weiterhin dazu, eine solche Verwendung der EHS-Einnahmen zu prüfen. - [Ab April 2026]: Die Kommission wird mit der Europäischen Koalition für Energieeffizienzfinanzierung zusammenarbeiten, um standardisierte Finanzprodukte für saubere Wärmeversorgung und Renovierungsmaßnahmen zu entwickeln und neue Geschäftsmodelle für Energiedienstleistungen zu entwickeln und zu fördern, bei denen KMU bei der Einführung von Energieeffizienz- und Elektrifizierungslösungen direkt unterstützt werden. - [Ab April 2026]: Die Kommission wird die Mitgliedstaaten in der eSAF Early Movers Coalition weiterhin bei der Organisation der angekündigten Doppel-Auktion für eSAF in Höhe von 2 Mrd. EUR unterstützen und die Mitgliedstaaten zu einer weiteren Beteiligung ermutigen. 46 Unterstützung für industrielle Investitionen kann im Einklang mit Abschnitt 4.5 des Beihilferahmens für den Deal für eine saubere Industrie gestaltet werden, jedoch nur, wenn 100 % der EHS-Einnahmen für Investitionen in die Dekarbonisierung verwendet werden, wie in Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft festgelegt. DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.4.2026 COM(2026) 370 final ANNEX ANHANG der MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN AccelerateEU – Energieunion Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen ANHANG I Beispiele für bewährte nationale Verfahren Förderung der Einführung sauberer Technologien Umfangreiche Subventionen für Wärmepumpen, geothermische Energie und Solarenergie in Verbindung mit einem „Wärmefonds“ in Höhe von 500 Mio. EUR für die Industrie zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf Biomasse, Wind- und Solarenergie. Förderung der Einführung von Wärmepumpen in neuen Gebäuden bis 2027. Einführung von Sozialleasing-Programmen für Elektrofahrzeuge. Senkung der Mehrwertsteuer auf Wärmepumpen, Fotovoltaikanlagen und Solarkessel auf 6 %. Finanzielle Unterstützung für schutzbedürftige Haushalte in Höhe von bis zu 100 % für den Austausch von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln. Verpflichtung für Unternehmen zur Umsetzung aller Energieeffizienzmaßnahmen mit einer Amortisationsdauer von weniger als fünf Jahren. Subventionsregelung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge von Unternehmen. Niedrigere Strompreise für Wärmepumpen im Gegenzug für Systemflexibilität. Organisation von und Teilnahme an Doppelauktionen für die eSAF-Produktion im Rahmen der „eSAF Early Movers Coalition“. Steuerliche oder sonstige finanzielle Anreize für Unternehmensflotten aus Elektrofahrzeugen. Maßnahmen im Bausektor Gewährung von Subventionen in Höhe von bis zu 50 % und von zinslosen Darlehen (bis zu 50 000 EUR) für Gebäuderenovierungen, einschließlich Isolierung. Integrierter Plan, der verhaltensbezogene Maßnahmen, schnell zurückzuzahlende Investitionen und langfristige Renovierungen kombiniert und auf Energieeinsparungen von 20 % über einen Zeitraum von zwei Jahren abzielt. Sensibilisierungskampagne zur Senkung der Heiztemperaturen um 1 °C und zur Erhöhung der Kühltemperaturen um 1 C in öffentlichen Gebäuden. Energiesparverordnungen für den öffentlichen Sektor, Unternehmen und Haushalte mit Vorschriften für Heizung, Beleuchtung und Energieverbrauch, um den Gasverbrauch um etwa 20 TWh pro Jahr zu senken. Anreize für den öffentlichen Verkehr und die Verlagerung auf alternative Verkehrsträger Ein nationaler einheitlicher Beförderungsausweis für unbegrenzte Fahrten mit allen staatlich betriebenen interregionalen Bussen und ausgewählten Verkehrsdiensten. Bedarfsgerechte Verkehrsdienste in ländlichen Gebieten. Einfrieren der Preise für Bahnfahrkarten durch öffentliche Ausgleichszahlungen. Landesweite Kampagne zur Förderung von Energieeinsparungen, einschließlich verkehrsbezogener Verhaltensänderungen. Förderprogramm für Lastenfahrräder. Ein einziges monatliches Pauschalabonnement, das für alle öffentlichen Nah- und Regionalverkehrsdienste gilt. Pauschaler subventionierter Jahresausweis zur Förderung der täglichen Nutzung des öffentlichen städtischen Nahverkehrs. Investitionen in Fahrradinfrastruktur und Sharing-Programme für Regionen mit höherer Mobilitätsarmut. Nationaler Fahrgemeinschaftenplan. Steuervergünstigungen für den Erwerb/das Eigentum von emissionsfreien Fahrzeugen für Firmenwagen, einschließlich Ermäßigungen oder Befreiungen von Sachleistungssteuern. Kaufanreize für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge und Unterstützung für die Installation von Ladepunkten in Wohngebäuden oder Geschäftsräumen. Bereichsübergreifende Maßnahmen Entwicklung digitaler Instrumente zur Förderung eines flexiblen Stromverbrauchs und der Nachfrageverlagerung. Landesweite Verhaltenskampagne nach dem Motto „Ein Grad weniger pro Haushalt heißt Energie für alle Haushalte“, die dazu führt, dass 86 % der Bürgerinnen und Bürger Energiesparmaßnahmen ergreifen. ANHANG II Arten von Sofortmaßnahmen Was können die Mitgliedstaaten tun, um eine unmittelbare Wirkung zu erzielen? Welche Instrumente sollen eingesetzt werden und wie? Haushalte und Gebäude 1. Schutz schutzbedürftiger Haushalte  Ausgabe bedarfsgerechter Energiegutscheine für schutzbedürftige Haushalte.  Gegebenenfalls (bei Bedarf) Einführung gezielter befristeter regulierter Preise für schutzbedürftige und von Energiearmut betroffene Haushalte (Sozialtarife).  Einführung vollständig oder teilweise bedarfsgerechter Senkungen der Verbrauchsteuern auf Strom für von Energiearmut betroffene und schutzbedürftige Haushalte. 2. Effiziente Nutzung von Heizungen und Klimaanlagen  Anpassung der Standardeinstellungen von Brennwertkesseln und zentralen Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden, um die Effizienz zu steigern und den Energieverbrauch für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung zu verringern.  Verpflichtung der Nutzer gewerblicher Gebäude, die Standardeinstellungen von Brennwertkesseln und zentralen Klimaanlagen anzupassen, um die Effizienz zu steigern.  Bewohner privater Wohngebäude dazu anregen, die Temperaturen von Brennwertkesseln unter 50° Grad zu halten. 3. Unterstützung einer raschen Einführung sauberer und energieeffizienter Technologien zu Hause, einschließlich Energieeffizienz und Warmwasserbereitung  Ermöglichung gezielter steuerlicher Anreize und/oder finanzieller Unterstützung, einschließlich Sozialleasing für schutzbedürftige Haushalte, um leicht installierbare saubere und effiziente Technologien wie Plug-in-Batterien, Fotovoltaikpaneele, Wärmepumpen und Hochleistungsfenster rasch einzuführen.  Nutzung von Vitalitätssozialtarifen und Bonuszuschüssen, um mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel rasch zu ersetzen.  Beseitigung rechtlicher Hindernisse für die sichere Einführung von Plug-in-Technologien „nach dem Zähler“, um die Systemkosten zu senken und Interoperabilität und Flexibilität zu fördern.  Einführung steuerlicher Anreize und/oder Subventionen für Verbraucher, um gasbetriebene, alte oder ineffiziente Kochgeräte durch elektrische Geräte zu ersetzen. 4. Verhinderung der Abschaltung der Strom- und Gasversorgung  Einführung eines vorübergehenden Verbots der Abschaltung der Strom- und Gasversorgung.  Unterstützung der Finanzstabilität der Lieferanten durch ein solides Risikomanagement aufseiten der Lieferanten und wirksame Systeme für Versorger letzter Instanz.  Sicherstellen, dass Energieversorger den Kunden sowohl beste Tarifberatungen auf der Grundlage des Verbrauchs anbieten als auch Frühwarnungen für den Fall vorsehen, dass der Verbrauch ansteigt oder das Risiko eines Zahlungsausfalls besteht. 5. Ermöglichung des Anbieterwechsels und der Nachfrageflexibilität  Gewährleistung, dass die Verbraucher leicht zu günstigeren Verträgen wechseln und auf neutrale und transparente Preisvergleichsinstrumente zugreifen können, um die besten Tarife und Verträge auszuwählen.  Beseitigung von Hindernissen für Unternehmen, die Kunden dafür belohnen, dass sie ihren Stromverbrauch von Spitzenzeiten auf günstigere Zeiten verlagern. 6. Förderung des Eigenverbrauchs und von Energiegemeinschaften  Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Eigenverbrauch und Energiegemeinschaften auf nationaler Ebene.  Unterstützung und weitere Ermöglichung des Eigenverbrauchs und von Energiegemeinschaften durch steuerliche Anreize und/oder Subventionen, unter anderem durch den Einsatz von EU-Garantien und -Mitteln zur Unterstützung von Energiegemeinschaften. 7. Sensibilisierung  Bereitstellung von kostenloser Beratung und von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz kombiniert mit Empfehlungen zu Energiesparmaßnahmen.  Unterstützung von Informationskampagnen, um die Öffentlichkeit und KMU zum Energiesparen zu bewegen. Industrie, Unternehmen und KMU 8. Innovative Finanzierungspraktiken und Energiedienstleistungsunternehmen  Unterstützung der Entwicklung und raschen Einführung innovativer Finanzierungssysteme und Finanzprodukte, die die schnelle Einführung von erneuerbaren Energien, die Speicherung, Energieeffizienzmaßnahmen und Energiedienstleistungsunternehmen unterstützen. 9. Energieaudits und Verringerung des Wärmeverlusts  Schaffung von Anreizen für Energieaudits und für die Übernahme der wirkungsvollsten und kosteneffizientesten Empfehlungen zur Bekämpfung des Wärmeverlusts durch Hochtemperaturprozesse.  Motivierung von Unternehmen dahingehend, die im Rahmen der Energieaudits ermittelten Maßnahmen mit einer bestimmten Amortisationsdauer (z. B. drei Jahre) umzusetzen.  Durchführung stichprobenartiger Kontrollen und Wartung von thermischen Heizungsanlagen zur Verringerung des Abfallaufkommens. 10. Austausch ineffizienter Elektromotoren und Förderung der Umstellung auf am Standort erzeugte erneuerbare Energien  Einführung gezielter steuerlicher Anreize und/oder Subventionen, um den Austausch ineffizienter Elektromotorsysteme in der Industrie zu beschleunigen.  Einführung steuerlicher Anreize und/oder Subventionen, um die Ersetzung von Systemen auf der Grundlage fossiler Brennstoffe durch kosteneffizientere Systeme auf der Grundlage erneuerbarer Energien zu beschleunigen. 11. Landwirte  Kontinuierliche Förderung der Erzeugung von Biogas und Biomethan.  Förderung sauberer und effizienter Energieanlagen auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe.  Erleichterung der Verwendung von recycelten Nährstoffen. Verkehr 12. Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Schienenverkehrs  Senkung der Preise für öffentliche Verkehrsmittel und/oder Zahlungsbefreiung für bestimmte Personengruppen (z. B. besonders schutzbedürftige Personen).  Förderung der Nutzung der Schiene für Geschäftsreisen und den Güterverkehr. 13. Förderung von Alternativen zum Autoverkehr in städtischen und stadtnahen Gebieten  Einführung öffentlicher Unterstützung für das Bike-Sharing und andere Mikromobilitätslösungen sowie Einführung von Anreizen (z. B. Subventionen oder steuerliche Anreize) für den Kauf von Fahrrädern.  Weiterentwicklung der Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger sowie Erleichterung des Mitführens von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln.  Anreize für die Zustellung an den Endverbraucher („letzte Meile“) per Lastenrad oder mit kleineren E-Lieferfahrzeugen. 14. Förderung von Carsharing  Einrichtung spezieller Fahrspuren und Parkplätze für Fahrzeuge mit höherer Auslastung. 15. Förderung des Einsatzes effizienterer elektrisch angetriebener Pkw, leichter Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse  Einführung, Aufrechterhaltung oder Ausweitung öffentlicher Unterstützung für den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge, auch in Unternehmensflotten.  Befreiung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge von Mautgebühren im Einklang mit der Eurovignetten-Richtlinie.  Beschleunigung des Aufbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur, insbesondere für schwere Nutzfahrzeuge.  Unterstützung der Einrichtung privater Ladeinfrastrukturen durch gezielte steuerliche Anreize oder Subventionen.  Sicherstellen, dass der Bedarf an Netzanschlüssen für schwere Nutzfahrzeuge den Stromverteilernetzbetreibern und Behörden vom Mobilitätssektor unter Vermeidung spekulativer Bedarfsprognosen klar und rechtzeitig mitgeteilt wird und dass dieser in den jeweiligen Planungen und speziellen Netzentwicklungsplanungen berücksichtigt wird, um vorausschauende Netzinvestitionen und schnellere Netzanschlüsse zu gewährleisten. Gewährleistung der Transparenz in Bezug auf die Netzaufnahmekapazität und die vorausschauende Netzplanung auf Ebene der Verteilernetzbetreiber im Hinblick auf den erwarteten Investitionsbedarf zur Elektrifizierung des Verkehrssektors und Beschleunigung von Genehmigungsregelungen für die jeweiligen Netz- und Ladeinfrastrukturprojekte.  Erhöhung des Anteils von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Verkehr. 16. Förderung eines effizienteren Fahrens und Betriebs von Güterfahrzeugen sowie einer effizienteren Warenlieferung  Förderung von Verhaltensänderungen, Sensibilisierung und Angebot von Schulungen zum Thema umweltbewusstes Fahren.  Erleichterung der Verwendung von Klauseln zur Indexierung von Kraftstoffen in Straßenverkehrsverträgen.  Gewährleistung einer optimierten Beladung schwerer Nutzfahrzeuge durch bessere Planung und Datenaustausch.  Optimierung multimodaler Zustelllösungen, u. a. durch emissionsfreie Lösungen für die Zustellung an den Endverbraucher („letzte Meile“) und Abholstationen.  Beschleunigung der Einführung intelligenter Verkehrssystemdienste. Erdgas 17. Optimierung bestehender Kraftwerke, um ausreichende Erzeugungskapazitäten zu gewährleisten und die Nachfrage nach Gas für Gaskraftwerke zu senken  Optimierung der Verfügbarkeit von Kernkraftwerken und Wasserkraftwerken, einschließlich, wenn möglich und ratsam, der Verzögerung von Wartungsarbeiten und der Erstellung von Sicherungsplänen für den Fall längerer Trockenperioden.  Vermeidung der vorzeitigen Stilllegung von Erzeugungsanlagen, z. B. bestehender kerntechnischer Anlagen, die weiterhin zuverlässigen, kostengünstigen und emissionsarmen Strom liefern können. Mehrere Bereiche übergreifendes Energiesystem 18. Preisentlastung und -unterstützung im Einklang mit dem langfristigen Ziel des Übergangs zu sauberer Energie  Systemfreundliche Netztarife zur Senkung von Systemkosten und zur vollen Ausschöpfung des Potenzials an erneuerbaren Energiequellen.  Einführung progressiver Endkundenpreise und Sicherstellung, dass Eingriffe in die Festsetzung der Endkundenpreise tatsächlich Einsparungen und die Umstellung von Gas auf Strom fördern sowie die Flexibilität bei der Laststeuerung belohnen.  Beseitigung der Vorzugsbehandlung fossiler Brennstoffe.  Gegebenenfalls Einführung nationaler Preisstützungsmaßnahmen für schutzbedürftige Haushalte und für Unternehmen, die zielgerichtet und befristet sind und die Nachfrage nicht erhöhen.  Gezielte Informationskampagnen für Haushalte und kleine Unternehmen, z. B. um Verbraucher dazu zu ermutigen, die Heiz- und Kesseltemperaturen zu senken, den Energieverbrauch zu Spitzenzeiten zu vermeiden, Licht auszuschalten, Türen zu schließen, weniger Räume zu heizen, die Entstehung von Zugluft zu vermeiden und den Energieverbrauch in Geschäften zu verringern. Drucksache 239/26 - 26 -

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