Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 239/26
24.04.26
EU - AV - Fz - R - U - Vk -
Wi - Wo
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU -
Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen
COM(2026) 370 final, Ratsdok. 8482/26
Der Bundesrat wurde am 28. April 2026 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch
die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 40/22 = AE-Nr. 220084;
Drucksache 106/25 = AE-Nr. 250201;
AE-Nr. 260241
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 22.4.2026
COM(2026) 370 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
AccelerateEU – Energieunion
Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen
1
1 EINFÜHRUNG
Zum zweiten Mal in weniger als fünf Jahren werden die Gefahren der Abhängigkeit Europas
von Einfuhren fossiler Brennstoffe immer deutlicher. Mehr als die Hälfte (57 %1) des
Energieverbrauchs in Europa entfällt auf importierte fossile Brennstoffe. Dies führt zu einer
Verwundbarkeit, die ihren Preis hat. Im Jahr 2025 importierte die EU fossile Brennstoffe im
Wert von rund 340 Mrd. EUR2. Seit Beginn des Konflikts im Nahen Osten im März 2026 und
der Schließung der Straße von Hormus haben wir zusätzliche 24 Mrd. EUR für die Einfuhr
fossiler Brennstoffe ausgegeben3. Darüber hinaus sind die möglichen Auswirkungen auf das
BIP-Wachstum und die Inflation4 erheblich. Die Lage im Nahen Osten ist nach wie vor instabil
und ihre Dauer ungewiss, aber eines ist sicher: ihre Auswirkungen werden mindestens mehrere
Monate lang spürbar sein und weit über den Energiesektor hinaus wirtschaftliche,
beschäftigungspolitische und soziale Auswirkungen haben.
Steigende Preise sind die unmittelbare Folge des Konflikts. Die Versorgungssicherheit ist nicht
unmittelbar gefährdet, wenngleich die Vorräte an einigen Brennstoffen knapp sind. Die EU ist
dabei, den Anteil fossiler Brennstoffe an der Stromerzeugung zu verringern, aber Gas und Öl
dominieren weiterhin in den Bereichen Wärmeversorgung, Industrie und Verkehr und sind ein
wichtiger Eingangsstoff für industrielle Wertschöpfungsketten (z. B. Chemikalien, Kunststoffe
und Düngemittel). Dadurch sind die europäischen Haushalte und Unternehmen, insbesondere
KMU und energieintensive Industrien und deren Beschäftigte, globalen Preisspitzen
ausgesetzt. Die derzeitige Lage erfordert rechtzeitige, gezielte und befristete Maßnahmen
zum Schutz der schutzbedürftigsten Verbraucherinnen und Verbraucher, zur Beschleunigung
unseres Übergangs zu sauberer Energie und der Elektrifizierung und zur Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.
In den letzten Jahren hat die EU die Energiewende hin zu einem effizienten, flexiblen und
vernetzten System, das auf heimischen, sauberen und reichlich vorhandenen
Energiequellen beruht, massiv beschleunigt. Viele Mitgliedstaaten profitieren bereits von den
raschen Fortschritten bei der Energiewende, was zeigt, dass dieses Ziel erreichbar ist und den
Menschen und Unternehmen klare Vorteile bringt. So weisen beispielsweise Mitgliedstaaten
mit einem hohen Anteil sauberer Energie (insbesondere erneuerbarer Energien und
Kernenergie) in ihrem Strommix in Verbindung mit einem flexiblen Stromnetz, das über
ausreichende Netz- und Speicherkapazität verfügt, im Allgemeinen Strompreise auf, die unter
dem EU-Durchschnitt liegen, und sie sind derzeit weniger von der anhaltenden Energiekrise
betroffen.
Dies verdeutlicht nachdrücklich, dass die Elektrifizierung, der Ausbau zusätzlicher
heimischer Erzeugung sauberer Energie und die Energiewende beschleunigt werden
1 Eurostat, 2024.
2 Eurostat.
3 Erste 52 Tage. Vergleich mit der Zeit vor Beginn der Krise im Nahen Osten unter der Annahme, dass die EU
weiterhin dieselben Mengen importiert. Vor der Krise hätte die EU im selben Zeitraum rund 51 Mrd. EUR anstatt
75 Mrd. EUR gezahlt. Berechnung der Kommission auf der Grundlage von Daten von Bloomberg, Kpler,
LSEG/Refinitiv.
4 Energie ist ein Hauptfaktor für die Volatilität der Gesamtinflation, der sich sowohl direkt (Brennstoff, Strom)
als auch indirekt (Produktions- und Transportkosten) auswirkt.
2
müssen. Die heute von uns getroffenen Entscheidungen bestimmen, ob wir die nächste Krise
aus einer Position der Verwundbarkeit oder der Stärke heraus bewältigen müssen. Der
Übergang zu einem sauberen, reichhaltigen, heimischen, sicheren, wasserresilienten und
erschwinglichen Energiesystem war nie nur eine klima- und umweltpolitische Notwendigkeit
– er ist auch ein sozioökonomisches Gebot und unter den Gesichtspunkten der
Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherheit unerlässlich. Diese politischen Ziele verstärken und
ergänzen sich gegenseitig und können durch die umfassende Nutzung aller verfügbaren
sauberen Technologien bei gleichzeitiger Gewährleistung der Technologieneutralität erreicht
werden. Deshalb dürfen kurzfristige Entlastungsmaßnahmen nicht von den längerfristigen
Zielen, die heimische Erzeugung sauberer Energie zu steigern, ein dekarbonisiertes und
widerstandsfähiges Energiesystem in der EU zu erreichen und die europäische
Produktionskapazitäten zu stärken, ablenken, sondern müssen dieses im Gegenteil entschieden
unterstützen, um neue strategische Abhängigkeiten zu vermeiden.
Die Erreichung dieser Ziele erfordert ein starkes Engagement, intensivere Koordinierung und
höhere Investitionen, aber die Vorteile einer Beschleunigung der Energiewende überwiegen
eindeutig deren Kosten. Jede verzögerte Investition in die Energiewende birgt die Gefahr, dass
der Gesellschaft höhere Kosten entstehen.
Die derzeitige Krise hat auch eine sehr starke globale Dimension. Zur Abmilderung der
Auswirkungen der Spannungen auf die Weltmärkte, kann die EU auf ihr erhebliches Gewicht
als Käufer und auf den Wert ihres Binnenmarkts zurückgreifen, der insbesondere in
Krisenzeiten eine Quelle der Stärke und Solidarität ist.
Dieser Plan ist ein Teil der dynamischen Reaktion der Kommission, die sich je nach
Änderung der Lage weiterentwickeln wird. Die Kommission wird diese Maßnahmen weiterhin
genau überwachen und im Falle einer Verschlechterung der Lage weitere Maßnahmen in
Erwägung ziehen. Er umfasst fünf Handlungsschwerpunkte, durch die die Mitgliedstaaten
dabei unterstützt werden sollen, die Verbraucher, insbesondere die unmittelbar am stärksten
betroffenen Verbraucher, kurzfristig zu entlasten und diese Entlastung zu kanalisieren.
Außerdem werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Weg zu einem mittel- und langfristig
widerstandsfähigeren Energiesystem schneller beschritten werden kann:
- stärkere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und mit internationalen Partnern;
- Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Schutz der Verbraucher, einschließlich der
Industrie, vor Preisschocks und gleichzeitig Unterstützung bei der Energiewende;
- Beschleunigung des Übergangs zu heimischer sauberer Energie und Elektrifizierung;
- Stärkung unseres Energiesystems und
- Ankurbelung von Investitionen durch Mobilisierung sowohl öffentlicher als auch
privater Mittel für die Energiewende.
2 SOFORTIGES HANDELN FÜR RASCHE VORTEILE
2.1 Die Vorteile einer stärkeren Koordinierung auf EU-Ebene
Eine verstärkte Koordinierung auf EU-Ebene hat sich eindeutig als vorteilhaft erwiesen.
Gemeinsame Maßnahmen im Rahmen des REPowerEU-Plans nach dem Angriff auf die
3
Ukraine spielten eine zentrale Rolle dabei, die EU in die Lage zu versetzen, ihre Gasnachfrage
(zwischen August 2022 und März 2023) um 18 % zu senken5, den unmittelbaren Druck zu
verringern und die längerfristige Stabilität zu unterstützen. Die EU-Energieplattform6 hat dazu
beigetragen, 90 Mrd. Kubikmeter der europäischen Gasnachfrage zu bündeln. Sie brachte
industrielle Abnehmer aus der EU mit internationalen Lieferanten in Kontakt – 77 Mrd.
Kubikmeter wurden abgestimmt.
Zu den ersten Bereichen, in denen eine stärkere Koordinierung auf EU-Ebene stattfinden sollte,
gehören die Befüllung der Gasspeicher und die Nutzung der in den Befüllungsvorschriften
vorgesehenen Flexibilität, die Freigabe von Erdölvorräten, nationale Notfallmaßnahmen
und die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Flugkraftstoff und Dieselkraftstoff, unter
anderem durch Optimierung von Produktionskapazitäten in Erdölraffinerien.
Flugkraftstoffknappheit kann erhebliche Auswirkungen auf den Luftverkehr haben, z. B.
Flugannullierungen, insbesondere angesichts der verkehrsstarken Sommersaison. Da der
Luftverkehr über nationale Grenzen hinweg stattfindet, bedarf es einer europäischen
Koordinierung, um das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts aufrechtzuerhalten und eine
kontinuierliche Versorgung in der gesamten EU zu gewährleisten. Die Prüfung alternativer
Lieferungen und importierter Kraftstoffarten7 sollte erwogen werden.
Gestiegene Dieselpreise und Bunkerölkosten treiben die Frachtraten in die Höhe und setzen
Kraftverkehrsunternehmen, den Kurzstreckenseeverkehr und die Binnenschifffahrt sowie
Fischerei und Landwirtschaft stark unter Druck.
Die Verfügbarkeit und die operativen Kapazitäten des europäischen Erdölraffinationssektors
müssen maximiert werden, um die derzeitige Nachfrage, insbesondere nach Flugkraftstoffen,
zu decken, da etwa 40 % unseres verbrauchten Flugkraftstoffs importiert werden und etwa die
Hälfte aller Einfuhren die Straße von Hormus passieren muss8. Die Raffinationskapazitäten
sind räumlich auf einige Regionen in der EU konzentriert9 und alternative Lieferungen
raffinierter Erdölerzeugnisse begrenzt, sodass eine koordinierte Überwachung und
möglicherweise gemeinsame Maßnahmen erforderlich sind, um die bestehende europäische
Raffinerieproduktion zu maximieren, unter anderem durch die koordinierte und rechtzeitige
Freigabe von Sicherheitsvorräten.
Koordinierungsmaßnahmen sind auch für die Stärkung der militärischen
Kraftstoffinfrastruktur von entscheidender Bedeutung, insbesondere für die Einfuhr,
Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von Flugkraftstofflieferungen.
Schließlich kann das auswärtige Handeln der EU zur weltweiten Verringerung der
Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen10 weiter dazu beitragen, die Anfälligkeit der EU
gegenüber Energiepreisschocks zu verringern, die Energieversorgungssicherheit und Resilienz
der EU zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit Europas im Bereich der sauberen
Technologien zu fördern. Insbesondere die Koordinierung und Zusammenarbeit mit den
5Eurostat, im Vergleich zum Vorkrisenniveau.
6 Über den zwischen 2023 und 2025 eingerichteten AggregateEU-Mechanismus.
7 Zum Beispiel Jet A.
8 Berechnung der Kommission auf der Grundlage von Daten von Kpler und Eurostat.
9 Vier regionale Hauptzentren: Nordwesteuropa, nordische und baltische Staaten, Mittelmeerraum sowie Mittel-
und Osteuropa.
10 Einschließlich z. B. durch die Umsetzung der Global-Gateway-Strategie und die Initiative für die
Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und saubere Technologien im Mittelmeerraum.
4
Vertragsparteien der Energiegemeinschaft wird die Widerstandsfähigkeit unserer vernetzten
Energiemärkte unterstützen11.
Angesichts der Auswirkungen der in der vorliegenden Mitteilung vorgeschlagenen
Maßnahmen auf die Außenbeziehungen der EU werden diese Maßnahmen in Zusammenarbeit
mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst im Rahmen seiner Aufgaben durchgeführt.
Sofortmaßnahmen der Kommission zur Verstärkung der Koordinierung auf EU-Ebene:
- [Ab April 2026] Die Kommission wird die Koordinierung der nationalen Maßnahmen zur
Befüllung der Gasspeicher (z. B. durch eine genaue Überwachung und Koordinierung des
Zeitplans für die Käufe durch die Marktteilnehmer mit den Mitgliedstaaten, um Preisspitzen
aufgrund verstärkter gleichzeitiger Käufe zu vermeiden) und zu möglichen Freigaben von
Erdölvorräten einschließlich Flugkraftstoff und Dieselkraftstoff (für die die Kommission
Szenarioanalysen bereitstellen und den Zeitplan und die Mengen pro Region und für die EU
koordinieren wird) erleichtern. Dies wird im Rahmen der Koordinierungsgruppe „Erdgas“ bzw.
der Koordinierungsgruppe „Erdöl“ erfolgen.
- [Ab April 2026] Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, von der Flexibilität bei der Befüllung
der Gasspeicher (bis zu 10 %) Gebrauch zu machen. Die Kommission ist bereit, eine weitere
Anhebung des Schwellenwerts für die zulässige Abweichung (um bis zu weitere 5 %) im
Rahmen der aktualisierten EU-Verordnung über die Gasspeicherung zu prüfen.
- [Ab April 2026] Die Kommission wird koordinierte Kontakte der EU zu Öl- und Gaslieferanten
und Partnerländern mit ähnlichen Energieimportprofilen erleichtern, um das Funktionieren und
die Transparenz der globalen Energiemärkte zu verbessern, unter anderem durch die umfassende
Mobilisierung der EU-Plattform für Energie und Rohstoffe12, um mit der Industrie
zusammenzuarbeiten. Die Kommission wird eine Intensivierung der internationalen
Zusammenarbeit anstreben, um Lieferungen aus Drittländern und über das EU-Netz von
Handelsabkommen zu erhöhen.
- [Mai 2026] Die Kommission wird die bestehenden Raffinationskapazitäten in Europa erfassen,
den Bedarf bewerten und an Maßnahmen arbeiten, um die vollständige Nutzung und
ausreichende heimische Raffinationskapazitäten für eine widerstandsfähige Versorgung mit dem
gesamten Spektrum an Erdölerzeugnissen während dieser Krise sicherzustellen und die
Produktion nachhaltiger Biokraftstoffe in der EU zu erhöhen.
- [Ab Mai 2026] Die Kommission wird eine Beobachtungsstelle für Kraftstoffe einrichten, die das
Angebot an relevanten Kraftstoffen (die in der EU hergestellt, importiert und exportiert werden)
und die verfügbaren Vorräte in der EU erfasst, einschließlich – soweit der Kommission
Informationen vorliegen – militärischer Kraftstoffvorräte und Raffinationskapazitäten. Zunächst
wird die Kommission vorrangig mit den Mitgliedstaaten, Kraftstoffanbietern und dem
Luftfahrtsektor (Flughäfen und Fluggesellschaften) die Beschaffung alternativer
Flugkraftstofflieferungen koordinieren und Maßnahmen zur Optimierung ihrer Verteilung auf
die Mitgliedstaaten vorschlagen, um die Verfügbarkeit in allen Regionen und an allen Flughäfen
11 Die Energiegemeinschaft kann über ihr Sekretariat und gegebenenfalls vorbehaltlich der spezifischen
Diskussionspunkte über die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft auch an den Sitzungen der
Koordinierungsgruppe „Erdöl“ und der Koordinierungsgruppe „Erdgas“ teilnehmen. Die EU-Plattform für
Energie und Rohstoffe steht weiterhin Unternehmen aus den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft offen.
12 https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-security/eu-energy-and-raw-materials-platform_en?prefLang=de.
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sicherzustellen. Die Kommission wird prüfen, ob die EU-Vorschriften zu strategischen Vorräten
überarbeitet werden müssen, um spezifische Anforderungen für Flugkraftstoff aufzunehmen.
- [Ab Mai 2026] Die Kommission wird Leitlinien herausgeben, die klarstellen, welche
Flexibilitätsregelungen im EU-Rechtsrahmen für den Luftverkehr, insbesondere in Bezug auf
Vorschriften über Flughafenzeitnischen, die Verhinderung von Tankering, gemeinwirtschaftliche
Verpflichtungen und die Verwendung anderer importierter Kraftstoffe, bestehen, um die
Auswirkungen potenzieller Kraftstoffengpässe auf den Luftverkehr zu bewältigen und zu
gewährleisten, dass das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts gewahrt und wesentliche
Konnektivität im Luftverkehr sichergestellt bleibt. Sollten bei einer Verschlechterung der Lage
bestehende Flexibilitätsregelungen nicht mehr ausreichen, wird die Kommission in begründeten
Fällen vorübergehende Änderungen des geltenden EU-Rechtsrahmens vorschlagen.
- [2026] Die Kommission wird das Verfahren zur Überarbeitung der Richtlinie über Erdölvorräte
einleiten, um die in der derzeitigen Krise festgestellten Schwachstellen zu beheben und unter
anderem zu prüfen, ob spezifische Bevorratungsanforderungen für verschiedene Erdölerzeugnisse
erforderlich sind.
2.2 Schutz der Verbraucher und der Industrie vor Preisschocks
Haushalte und Industrie erwarten von den Mitgliedstaaten und der EU Maßnahmen, die sie vor
unerwartet starken Preisanstiegen schützen. Die verfügbaren Mittel der Haushalte werden
immer knapper, da steigende Energiekosten das verfügbare Einkommen der Menschen
verringern. Dies zeigt sich bereits heute beim Tanken von Pkw13. Da etwa zwei Drittel des in
der EU verbrauchten Erdgases in Gebäuden und der Industrie verbraucht werden, werden
Gaspreisspitzen ferner für viele Verbraucher zu Herausforderungen führen, sobald sich diese
Preissteigerungen in ihren Energierechnungen und letztlich in anderen Teilen der Wirtschaft
wie den Lebensmittelpreisen niederschlagen. Derzeit können viele Haushalte noch von den
Bedingungen profitieren, die in den Gas- und Stromverträgen festgelegt sind, die sie vor
Beginn des Konflikts im Nahen Osten geschlossen haben. Dies könnte sich ändern, wenn ihre
individuellen Lieferverträge auslaufen. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich in
einer prekären Lage befinden, sind diesem Risiko besonders ausgesetzt.
Aufgrund des anhaltenden und wiederkehrenden Drucks auf die Einfuhren fossiler Brennstoffe
und der nach wie vor schwankenden Energiepreise ist sofortige Unterstützung erforderlich,
die jedoch gezielt, zeitnah und befristet erfolgen und mit langfristigen Lösungen verbunden
sein muss (siehe Beispiele in Anhang II). Diese Unterstützung sollte Anreize zur Senkung der
Energienachfrage erhalten und mit den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen des
haushaltspolitischen Rahmens der EU im Einklang stehen.
Der Rechtsrahmen der EU und die politischen Initiativen der Kommission, darunter das
Bürger-Energiepaket14, bieten den Mitgliedstaaten bereits eine Reihe von Maßnahmen, die sie
in Erwägung ziehen könnten, um Verbraucherinnen und Verbraucher sofort zu entlasten. Dazu
13 Im Durchschnitt zahlen Europäerinnen und Europäer derzeit etwa 1,8-2,2 EUR pro Liter für Benzin und 2,0-
2,4 EUR pro Liter für Dieselkraftstoff, gegenüber durchschnittlich 1,5-1,6 EUR pro Liter für Benzin im Jahr 2025
und 1,6-1,8 EUR pro Liter für Dieselkraftstoff im Jahr 2025, Quelle: Wöchentliches Ölbulletin der Europäischen
Kommission.
14 Bürger-Energiepaket (COM(2026) 115).
6
gehören beispielsweise gezielte Einkommensstützungsregelungen, Energiegutscheine etwa für
den Austausch von Gaskesseln, Sozialtarife, die Senkung der Verbrauchsteuern auf Strom für
schutzbedürftige Haushalte und energieintensive Industrien, Mehrwertsteuerermäßigungen für
die Installation von Wärmepumpen, Fotovoltaik und damit zusammenhängenden
Kleinbatterien, steuerliche Anreize zur Förderung der Umstellung auf Elektrofahrzeuge,
Anreize und Erleichterungen für die Beteiligung von Verbrauchern an Energiegemeinschaften
und Energieeigenerzeugung und die Ermutigung der Verbraucher, ihre Energielieferanten oder
-verträge zu vergleichen und zu wechseln. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten zur
Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des
bestehenden EU-Rechtsrahmens bereits ein befristetes oder vollständiges Verbot der
Abschaltung der Energieversorgung einführen. Die Bekämpfung von Energie- und
Mobilitätsarmut ist auch eine Priorität der künftigen Strategie zur Armutsbekämpfung.
Gezielte finanzielle Anreize wie gezielte Steuergutschriften, beschleunigte Abschreibungen15
oder Sozialleasing-Programme können auch Investitionen fördern, das Tempo der Einführung
von sauberen Technologien erhöhen und gleichzeitig zum Ausbau der europäischen
Fertigungskapazitäten beitragen. Dazu gehören Sektoren wie Elektrofahrzeuge,
Wohngebäude- oder Industriewärmepumpen, Solarpaneele oder Batteriespeichersysteme.
Energieeinsparungen und die Ersetzung des Öl- und Gasverbrauchs durch heimische saubere
Energie haben sich bei der Bekämpfung von hohen Energiepreisen und der Verringerung der
Abhängigkeit Europas von importierten fossilen Brennstoffen als wirksam erwiesen16.
Kurzfristig können die Mitgliedstaaten in mehreren Sektoren erhebliche Vorteile erzielen,
indem sie Maßnahmen zur Elektrifizierung, zur Effizienzsteigerung und zur beschleunigten
Einführung sauberer Energietechnologien, einschließlich beispielsweise innovativer
nachhaltiger biobasierter Lösungen, kombinieren (siehe Beispiele in Anhang II). Das EU-
Emissionshandelssystem (EHS) war auch ein wichtiges Instrument, um ein höheres Maß an
Energieversorgungssicherheit und -unabhängigkeit zu erreichen, da Europa ohne das EHS nun
100 Mrd. m³ mehr Gas verbrauchen würde, was uns verwundbarer machen würde.
In Haushalten und Gebäuden kann die Unterstützung von Anpassungen, die rasche
Auswirkungen haben, wie z. B. die Verbesserung der Isolierung, der Austausch von Fenstern
oder der Austausch ineffizienter Geräte, zu sofortigen und langfristigen Energie- und
Kosteneinsparungen führen. Der Austausch von Gas- und Ölkesseln durch Wärmepumpen
könnte den Endenergieverbrauch in Gebäuden halbieren und die Energiekosten im Laufe der
Zeit senken17. Eine jährliche Erhöhung der Zahl der eingesetzten Wärmepumpen von derzeit
rund 2,4 Mio. Einheiten auf rund 4 Mio. Einheiten bis 2030 würde nicht nur die
Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten, sondern auch die Mitgliedstaaten dabei
unterstützen, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands bis
2030 um mindestens 16 % zu senken18. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die
15 Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Oktober 2025 zu steuerlichen Anreizen zur
Unterstützung sauberer Technologien und einer sauberen Industrie.
16 Die neuesten verfügbaren Daten zeigen, dass EU-finanzierte Investitionen in die Energieeffizienz bereits die
Energieresilienz der Union stärken. Bis Ende 2023 beliefen sich die mit EU-Mitteln erzielten jährlichen
Energieeinsparungen auf 81,9 TWh, Quelle: COM(2026) 118 final, S. 17. Weitere Informationen finden Sie auch
bei ODYSEE.
17 Berechnungen der Kommission.
18 Im Vergleich zu 2020. Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD).
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EHS2-Frontloading-Fazilität der Europäischen Investitionsbank zu nutzen, um die Umsetzung
von Dekarbonisierungsmaßnahmen im Wohnungs- und im Mobilitätssektor zu beschleunigen,
die insbesondere Haushalten und KMU mit niedrigem und mittlerem Einkommen
zugutekommen.
Da der größte Teil des Ölverbrauchs auf den Verkehrssektor entfällt, sollten die Maßnahmen
der Mitgliedstaaten koordiniert und darauf ausgerichtet werden, die Güterströme und die
Konnektivität für Passagiere aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Umstellung auf
Elektromobilität und andere saubere Mobilitätslösungen für alle Verkehrsträger als
strukturellen Weg zur Verringerung unserer Erdölabhängigkeit im Verkehrsbereich zu fördern.
Dazu können Anreize für Verbraucher zum Erwerb von Elektrofahrzeugen gehören (z. B.
Umstellung von Unternehmensflotten auf saubere Verkehrslösungen19 wie schwere Elektro-
Nutzfahrzeuge oder elektrische Fahrgastfähren) oder die Bereitstellung einer landseitigen
Stromversorgung in Häfen. Für Unternehmen – insbesondere kleine, mittlere und
energieintensive Unternehmen – können gezielte Unterstützungsmechanismen
Finanzierungsprogramme, Gutscheine oder Leasingmodelle umfassen, um Investitionen in
Energieeffizienz und saubere Technologien zu fördern.
Die Mitgliedstaaten können in Erwägung ziehen, ihre Zuweisungen aus dem Klima-
Sozialfonds zur Finanzierung solcher Maßnahmen für schutzbedürftige Gruppen, auch in den
Bereichen Verkehr und Gebäude, zu verwenden.
Im Luft- und Schiffsverkehr sowie in der Fischerei sollte der eingeleitete Übergang zu
nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) und nachhaltigen Schiffskraftstoffen (SMF)20
beschleunigt werden, unterstützt durch die rasche Umsetzung von Anreizen für ihre Produktion
und Verwendung in der EU21. In anderen Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und
Mobilitätslogistik kann ein verbesserter Zugang zu nachhaltigen Biokraftstoffen für
bestehende Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor deren ununterbrochenen Beitrag zur
Lieferkette, insbesondere für Lebensmittel, sicherstellen.
Sofortmaßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Schutz der
Verbraucher und der Industrie:
- [Mai 2026] Die Kommission wird auf der anstehenden informellen Tagung der EU-
Energieministerinnen und -minister am 13. Mai 2026 in Zypern einen Katalog reproduzierbarer
Maßnahmen zur Erzielung von Energieeinsparungen und Systemeffizienzgewinnen sowie
Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch heimische saubere Energie vorlegen,
die die Mitgliedstaaten rasch einsetzen können, um den Öl- und Gasverbrauch kurzfristig zu
senken. Der Katalog wird auf einer Bewertung der effizientesten Maßnahmen beruhen, die seit
2022 ergriffen wurden, und Beispiele für konkrete Maßnahmen enthalten, die erfolgreich vor Ort
umgesetzt wurden und das Potenzial für eine großangelegte Replikation in der gesamten EU
aufweisen, sowie deren Auswirkungen.
- [Ab April 2026] Die Kommission wird ein digitales Verzeichnis einrichten, um
nichtvertrauliche Informationen über nationale Notfallmaßnahmen der Mitgliedstaaten
19 Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über saubere Unternehmensfahrzeuge (COM(2025) 994 final).
20 Verordnungen „ReFuelEU Aviation“ und „FuelEU Maritime“.
21 Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr (STIP).
8
zusammenzustellen und auszutauschen, die Koordinierung zwischen benachbarten
Mitgliedstaaten zu unterstützen und den Austausch und die Förderung bewährter Verfahren zu
erleichtern.
- [April 2026] Die Kommission wird einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen annehmen,
in dem Bestimmungen für die Mitgliedstaaten zur Entwicklung und Umsetzung gezielter
befristeter Notfallmaßnahmen zur Unterstützung einiger der am stärksten von Preisspitzen
betroffenen Wirtschaftszweige festgelegt sind.
- [Ab April 2026] Die Kommission wird die Mitgliedstaaten kontinuierlich bei der Gestaltung
gezielter, zeitnaher und befristeter Maßnahmen (einschließlich Preisinterventionen,
Einkommensstützungsregelungen und Steueranreizen) unterstützen, die darauf abzielen,
insbesondere KMU, energieintensive Industrien und Haushalte zu unterstützen und gleichzeitig
den Anreiz zum Energiesparen zu erhalten und die Verringerung fossiler Brennstoffe zu fördern.
Die Mitgliedstaaten sollten eine Bewertung der jeweiligen erwarteten Auswirkungen,
einschließlich ihrer Haushaltskosten, vorlegen und eine Fragmentierung des Binnenmarkts
vermeiden. Die Kommission wird diesbezüglich Leitprinzipien bereitstellen und die Entwicklung
von Vorlagen erleichtern. Die Mitgliedstaaten können auch Maßnahmen zur Besteuerung von
Zufallsgewinnen ergreifen, um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten; die Kommission wird die
Entscheidungen der Mitgliedstaaten respektieren, bewährte Verfahren für nationale Maßnahmen
unterstützen und bereitstellen sowie deren Auswirkungen auf den Binnenmarkt bewerten. Die
Kommission ist bereit, alle Mitgliedstaaten zu unterstützen, die kurzfristig Energiesteuersätze
anwenden müssen, die unter den derzeitigen EU-Mindestsätzen liegen, wobei gleichzeitig eine
Steigerung der Nachfrage nach fossilen Brennstoffen und eine Verschärfung der
Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage zu vermeiden ist.
- [April 2026] Die Kommission wird die Umsetzung der Stärkung der Verbraucher und des
Verbraucherschutzes in allen Mitgliedstaaten weiterhin durch Leitlinien zu folgenden Aspekten
erleichtern: Schutz schutzbedürftiger Kunden vor Abschaltungen der Energieversorgung,
Beschleunigung und Vereinfachung des Wechsels des Energieversorgers und des
Energieversorgungsvertrags, Beteiligung an Energiegemeinschaften und Eigenverbrauch,
Verbesserung des Risikomanagements der Versorger und Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher während der Energiewende.
- [Ab Mai 2026] Die Kommission wird – unter anderem im Rahmen des Rates für Investitionen in
die Energiewende und des Bündnisses zur Energieeffizienzfinanzierung – Sozialleasing-
Programme für saubere und effiziente Technologien fördern und zu deren Entwicklung
beitragen; die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese Programme zu nutzen, um die rasche
Einführung von z. B. Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen für Wohngebäude und Kleinbatterien zu
unterstützen22. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten bei der Schaffung finanzieller
Anreize wie gezielter Steuergutschriften für die rasche Einführung sauberer Energietechnologien
wie Elektrofahrzeuge, Industrie- und Haushaltswärmepumpen, Batterien hinter dem Zähler und
industrielle Wärmespeicher zu unterstützen, wobei gleichzeitig die Verpflichtungen im Rahmen
der Haushaltsregeln eingehalten werden müssen.
- [April 2026] Die Kommission hat den Krisenhilfemechanismus im Rahmen des Europäischen
Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds23 aktiviert, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht,
22 Ergänzend zu anderen Anreizmodellen wie Finanzhilfen, Garantien, Darlehen oder Energy-as-a-Service-
Modellen, die häufiger für Technologien wie Kleinbatterien und Wärmepumpen genutzt werden.
23 Durchführungsbeschluss der Kommission zur Einstufung der seit dem 28. Februar 2026 bestehenden Situation
im Nahen Osten als außergewöhnliches Ereignis, das eine erhebliche Marktstörung verursacht.
9
Betreiber im Fischerei-, Aquakultur- und Verarbeitungssektor für gestiegene Betriebskosten und
Einkommensverluste zu entschädigen, die sich unmittelbar aus der Lage im Nahen Osten ergeben.
3 SOFORTIGES HANDELN FÜR DAUERHAFTE VORTEILE
3.1 Beschleunigung des Übergangs zu heimischer sauberer Energie und der
Elektrifizierung
Wenn die Mitgliedstaaten unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um mittelfristig sehr gute
Ergebnisse zu erzielen, werden sie Öl und Gas in erheblichem Umfang ersetzen können, indem
sie den Übergang zu sauberer, heimischer und reichlich vorhandener Energie unter
anderem durch Elektrifizierung, die verstärkte Nutzung von Solarthermie und geothermischer
Energie und anderer erneuerbarer Energien sowie von Atomkraft, Biomethan, nachhaltigen
Biokraftstoffen und Wasserstoff beschleunigen.
So sollte beispielsweise bei der Elektrizität aus erneuerbaren Quellen der jährliche
Kapazitätsausbau auf 100 GW/Jahr24 erhöht werden, unter anderem durch neue Großprojekte
in den Bereichen erneuerbare Energien und beschleunigter Solarenergieausbau25, mit denen
rasche Ergebnisse erzielt werden können26. Um hier zügig voranzukommen, ist es daher von
entscheidender Bedeutung, die nationalen Genehmigungsregelungen im Einklang mit den in
den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Anforderungen zu straffen27. Neben den Bemühungen
im Bereich der Umsetzung kann auch die vorgezogene Durchführung zu konkreten
Ergebnissen führen. Die Dauer der Genehmigungsverfahren sollte bis Ende 2026 in ganz
Europa auf höchstens zwei Jahre verkürzt werden28, und jeder Mitgliedstaat sollte das Potenzial
von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie erschließen, indem er mindestens ein
solches Gebiet einrichtet.
Ein weiterer wichtiger Hebel ist die bestmögliche Nutzung vorhandener Anlagen für
erneuerbare Energie. Durch rasches Repowering und eine zügige Modernisierung von
24 Im Einklang mit dem Deal für eine saubere Industrie (COM(2025) 85 final). Dieser Wert für den
Kapazitätsausbau bei den erneuerbaren Energien bezieht sich auf Gleichstromkapazität; dies entspricht etwa
85 GW Wechselstromkapazität, die üblicherweise in der statistischen Berichtspraxis verwendet wird.
25 Die Erzeugung von Solarstrom ist eine der erschwinglichsten Stromerzeugungsquellen und bietet ein sehr
großes Ausbaupotenzial, z. B. für den Einsatz in Wohngebäuden, einschließlich an Balkonen, auf Straßen sowie
in großflächigen kommerziellen Anlagen.
26 Die EU hat seit 2021 rund 260 GW an Kapazitäten für erneuerbare Energien (204 GW Photovoltaik und 57 GW
Windenergie) installiert, womit bei der Stromerzeugung Gaseinsparungen in Höhe von rund 15 Mrd. m³ im Jahr
2025 (oder rund 5 % der jährlichen EU-Einfuhren) erzielt wurden.
27 Alle Mitgliedstaaten sollten bereits alle Genehmigungsanforderungen für erneuerbare Energien und die damit
verbundene Infrastruktur gemäß den EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich, insbesondere der Erneuerbare-
Energien-Richtlinie (einschließlich zu den Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien, dem Überwiegen
des öffentlichen Interesses bei Projekten im Bereich erneuerbare Energien und verkürzten Genehmigungsfristen
für das Repowering bestehender Projekte) umgesetzt und durchgeführt haben. Zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Mitteilung sind die Mitgliedstaaten noch dabei, nationale Umsetzungsmaßnahmen zu
erlassen und der Kommission mitzuteilen.
28 Im Einklang mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, was auch verkürzte Fristen für Beschleunigungsgebiete
für erneuerbare Energie beinhaltet; für sehr komplexe Projekte wie einige Offshore-Projekte können die
Vorlaufzeiten länger sein.
10
Windparks, einschließlich Offshore-Windparks, erleichtert durch spezielle gestraffte
Genehmigungsregelungen für das Repowering, sowie die Modernisierung anderer Anlagen für
erneuerbare Energien, beispielsweise von Wasserkraftwerken, kann die dringend benötigte
zusätzliche Entlastung zeitnah herbeigeführt werden, indem die verfügbare
Erzeugungskapazität erhöht wird.
Die Kernenergie ist eine wesentliche Komponente der Strategien zur Dekarbonisierung, zur
Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der Versorgungssicherheit.
Fast die Hälfte der Mitgliedstaaten verfügt in ihrem nationalen Energiemix über Kernenergie.
Den aktualisierten nationalen Energie- und Klimaplänen29 zufolge wird die installierte
Kernkraftkapazität voraussichtlich zunehmen. Kernkraftwerke liefern saubere Energie, die
geeignet ist, die Systemintegration zu verbessern, und Flexibilität bietet, was den weiteren
Ausbau anderer sauberer Technologien erleichtert. Diese Vorteile kommen dem gesamten
Energiesystem der EU zugute. Neue kleine modulare Reaktoren30 bzw. die Vermeidung der
vorzeitigen Stilllegung31 bestehender Kernkraftkapazitäten können dazu beitragen, den Bedarf
an fossilen Brennstoffen, auch in den Bereichen Fernwärme und industrielle Prozesse, zu
verringern. Einer Bewertung im Rahmen der PINC-Strategie zufolge bestehen auch in Bezug
auf bestehende Kernkraftwerke unerschlossene Potenziale32.
Die derzeitige Krise ist zudem ein Aufruf, die Elektrifizierung zu beschleunigen33, um die
Anfälligkeit für Preisschocks bei fossilen Brennstoffen sowie Abhängigkeiten von
Energieeinfuhren zu beenden. Im Jahr 2024 wurden 71 % des Stroms der EU aus sauberen
Energiequellen erzeugt34, wodurch kostengünstige Energie in das System eingespeist wurde.
Strom macht jedoch weniger als ein Viertel des Endenergieverbrauchs aus35. Damit
Verbraucherinnen und Verbraucher in den Genuss der Vorteile sauberer und erneuerbarer
Energien kommen und die Systemeffizienz verbessert werden kann, muss Energie
erschwinglich sein und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet werden; hierfür
muss die Energienachfrage (in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Industrie usw.) vermehrt von
fossilen Brennstoffen auf Strom umgestellt werden.
29 EU-weite Bewertung der endgültigen aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne, COM/2025/274 final.
30 Mitteilung der Kommission über eine Strategie für die Entwicklung und den Einsatz kleiner modularer
Reaktoren (Small Modular Reactors, SMR) in Europa, COM(2026)117 final.
31 Mitteilung der Kommission, Hinweisendes Nuklearprogramm vorgelegt gemäß Artikel 40 Euratom-Vertrag –
final (nach Stellungnahme des EWSA), COM (2026) 120 final.
32 Den nationalen Plänen zufolge könnte die installierte Kapazität bis 2050 144 GWe erreichen, wenn die
Mitgliedstaaten die Laufzeit der bestehenden Reaktoren auf 70 oder sogar 80 Jahre verlängern und alle
Neubauprojekte termingerecht umgesetzt würden.
33 Elektrifizierungsrate von 23,4 % im Jahr 2024. Mit dem Deal für eine saubere Industrie und dem Aktionsplan
für erschwingliche Energie wurde ein wesentlicher Leistungsindikator für den Anteil von Strom am
Endenergieverbrauch eingeführt; hier soll bis 2030 ein Referenzwert von 32 % erreicht werden.
34 https://ec.europa.eu/eurostat/web/interactive-publications/energy-2026.
35 Eurostat.
11
Abbildung 1 Korrelation zwischen Mix aus sauberer Energie und der Erschwinglichkeit von Strom
(Großhandel, 2025 – links; Industriekunden, erstes Halbjahr 2025 – rechts) [Quelle: GD ENER]
Die Elektrifizierung soll auch die Herstellung sauberer Technologien in der EU ankurbeln,
z. B. von Wärmepumpen für Privathaushalte und Industrie. Schätzungen der Branche zufolge
werden mehr als zwei Drittel der in Europa installierten Wärmepumpen in Europa hergestellt36.
Wenn Klarheit über die potenzielle Nachfrage besteht, wird es für die Hersteller größere
Anreize zum Ausbau ihrer Kapazitäten und für Investitionen in die Kompetenzentwicklung
geben.
Eine Verdopplung der installierten Kapazität für gewerbliche und private Wärmepumpen
würde den Verbrauch fossiler Brennstoffe um 200 TWh verringern37. Darüber hinaus sind
Fernwärme- und Fernkältesysteme effiziente Triebkräfte für die Beschleunigung der
Elektrifizierung. Sie haben das Potenzial, durch große Wärmepumpen, elektrische Heizkessel
und Wärmespeicherung die zunehmend benötigte nachfrageseitige Flexibilität im Stromnetz
zu bieten und die Rückgewinnung von Abwärme zu erleichtern. Ein ehrgeiziger Ausbau des
Wärmenetzes kann zu erheblichen Erdgaseinsparungen führen38.
Verkehr ist ein weiterer Bereich, der für eine stärkere Elektrifizierung der Wirtschaft von
entscheidender Bedeutung ist. Neben Anreizen zur Förderung des Verkaufs von
Elektrofahrzeugen ist eine ausreichende Ladeinfrastruktur für deren verstärkte Nutzung von
entscheidender Bedeutung. Bei der Ladeinfrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gab
es in den letzten fünf Jahren einen deutlich schnelleren Zuwachs als bei der
36 European Heat Pump Association (EHPA), Artikel zu Wärmepumpen „made in Europe“.
37 Damit würden Einsparungen erzielt, die etwa 8 % des derzeitigen Energieverbrauchs für die Raumheizung in
Gebäuden entsprechen.
38 Mathiesen et al. (2023), „Heat Matters:The Missing Link in REPowerEU“.
12
Elektrofahrzeugflotte, während die Ladeinfrastruktur für Lastkraftwagen hingegen weiterhin
unzureichend ist39.
Eine Erhöhung des Anteils der solarthermischen Energie nicht nur in Gebäuden, sondern auch
in Fernwärme- und Fernkältesystemen, durch Repowering bestehender Solarthermieanlagen
und neue Projekte, auch für die Wärmespeicherung, könnte zu erheblichen
Energieeinsparungen führen. Dies gilt insbesondere für die Industrie, vor allem für den
Lebensmittel- und Getränkesektor, den Chemiesektor (insbesondere für Prozesswärmebedarf
bis ca. 400 °C) und die Landwirtschaft (z. B. für Gewächshäuser).
Zudem kann geothermische Energie Erdgas in Fernwärme- und Fernkältenetzen ersetzen und
in einigen Fällen zur Stromerzeugung beitragen40. Daher ist es wichtig, die rasche Einführung
neuer Geothermieprojekte zu unterstützen und zu prüfen, welches Potenzial für ein
Repowering bestehender Anlagen besteht. Industrielle Wärmepumpen können in der Regel
Prozesswärme bis zu einer Temperatur von rund 200 °C liefern oder das Temperaturniveau in
Niedertemperatursystemen erhöhen und so eine verstärkte Abwärmerückgewinnung in der
Industrie sowie in Fernwärme- und Fernkältesystemen ermöglichen.
Auch Biogas und Biomethan können eine strategischere Rolle bei dem Ersetzen importierter
fossiler Brennstoffe spielen, insbesondere in Sektoren, in denen die Elektrifizierung
schwieriger ist. Die Biomethanproduktion könnte in bestehenden Anlagen um etwa 10 % bis
30 % gesteigert werden. Biomethanprojekte in landwirtschaftlichen Betrieben oder
Genossenschaften können – insbesondere in ländlichen Gebieten – die Abhängigkeit von
fossilen Brennstoffen verringern und gleichzeitig den Landwirten zusätzliche
Einkommensmöglichkeiten bieten und zur lokalen Wertschöpfung beitragen, indem Abfälle,
Reststoffe und Dung in Energie und Düngemittel umgewandelt werden. Schließlich können
kreislauforientierte Lösungen für Biogas, Biomethan und recycelte Nährstoffe die Resilienz
stärken, zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen und die Exposition gegenüber globalen
Preisschocks verringern.
Schließlich sollte die EU angesichts des weiterhin langsamen Ausbaus von
Wasserstofflösungen eine beschleunigte Umstellung der Industrie auf dekarbonisierte
Brennstoffe unterstützen und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle
Stromverbraucher gewährleisten und die Stromkosten minimieren.
Sofortmaßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Mitgliedstaaten:
- [Q2 2026]Die Kommission wird Maßnahmen in den Bereichen Elektrifizierung, Wärme
und Kälte und geothermische Energie ergreifen. Die Kommission wird unter anderem
ein Elektrifizierungsziel festlegen, Maßnahmen zur Verbesserung des Preisverhältnisses
zwischen Strom und fossilen Brennstoffen sowie zur beschleunigten Einführung von
Elektrifizierungslösungen vorschlagen, z. B. durch ein marktbasiertes Instrument für
39 Darüber hinaus stellt die Umstellung von Depots auf emissionsfreie Bus- und Lkw-Flotten für viele Städte und
Betreiber angesichts der dafür erforderlichen Investitionen nach wie vor eine erhebliche Herausforderung dar.
40 Schätzungen von Ember zufolge könnten geothermische Technologien der nächsten Generation in der EU
jährlich bis zu 301 TWh liefern, was etwa 42 % der derzeitigen Stromerzeugung aus Kohle und Gas entspricht.
Geothermal energy in Europe, Februar 2026, Ember.
13
Wärmepumpen, und Hindernisse in der Industrie, im Verkehrssektor41 und im
Gebäudesektor sowie sektorübergreifende Hindernisse für die Elektrifizierung der
Wirtschaft abbauen. Dazu gehört auch die schrittweise Abschaffung von Subventionen für
fossile Brennstoffe, die die relative Wettbewerbsfähigkeit von Strom gegenüber anderen
Energieträgern schwächen.
- [Mai 2026] Im Bereich Geothermie wird die Kommission die Mitgliedstaaten und
Interessenträger bei der Erhebung detaillierter geologischer Daten unterstützen und eine
Datenbank auf EU-Ebene einrichten. Die Kommission wird auch prüfen, ob gemeinsam
mit öffentlichen Geldgebern, einschließlich nationaler Förderbanken, die Einrichtung von
Risikominderungs- und Versicherungssystemen für Geothermieprojekte unterstützt
werden kann, um das Investitionsrisiko zu verringern und weiteres privates Kapital zu
mobilisieren. Im Rahmen der Global-Gateway-Initiative hat die Kommission zugesagt,
bei Bedarf unter anderem die internationale Zusammenarbeit bei Geothermieprojekten
zu fördern.
- [ab Mai 2026] Im Bereich Solarthermie wird die Kommission zusammen mit dem Bündnis
zur Energieeffizienzfinanzierung die Entwicklung öffentlicher Förderregelungen für die
Einführung groß angelegter Solarthermieprojekte unterstützen.
- [ab 2026]Im Bereich Biomethan wird die Kommission ihre Unterstützung für Initiativen
zur Förderung der Erzeugung gasförmiger Moleküle nichtfossilen Ursprungs fortsetzen,
insbesondere zur Erzeugung nachhaltigen Biogases und Biomethans im Einklang mit
REPowerEU42, was auch Biogas- und Biomethanprojekte in landwirtschaftlichen
Betrieben oder Genossenschaften umfasst; dabei wird dem Ausbau bestehender Anlagen,
dem Abbau von Genehmigungsengpässen und der Verbesserung des Transports
nachhaltiger Einsatzstoffe zwischen den Regionen besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
- [Q2 2026] Nach einer Bewertung und angesichts der Tatsache, dass der Wasserstoffmarkt
zögerlicher als erwartet anzieht, wird die Kommission eine gezielte Überprüfung der
Kriterien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff vorschlagen, wobei
bestehende Investitionen abgesichert bleiben. Dies wird die Dekarbonisierung der
Industrie unterstützen und die Entwicklung von wasserstoffbasierten nachhaltigen Elektro-
Flugkraftstoffen (eSAF) und nachhaltigen Elektro-Schiffskraftstoffen (eSMF)
beschleunigen. Die Kommission wird die Methoden für Verfahren, bei denen sowohl
erneuerbarer Wasserstoff als auch Biomasse als Ausgangsstoff verwendet werden, weiter
präzisieren, um die Herstellung von eSAF zu erleichtern, und dabei sowohl für gleiche
Wettbewerbsbedingungen sorgen als auch ehrgeizige Nachhaltigkeitskriterien – darunter
Zusätzlichkeit, genaue Erfassung der Lebenszyklusemissionen und Vermeidung von
Doppelzählungen – aufrechterhalten. Bis zum 30. Juni 2026 wird die Kommission eine
öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Methode einleiten, in der Kriterien für die
mögliche Einführung alternativer Ansätze für die Anerkennung von CO₂-armem Strom aus
Kernkraftwerken dargelegt werden.
- [Bis Sommer 2026] Die Kommission wird die europäischen Kapazitäten zur Ergänzung
von Öl und Gas als Einsatzstoffe für Chemikalien, Keramik, Glas, Kunststoffe und
41 Einschließlich schwerer Nutzfahrzeuge.
42Fahrplan für die Beendigung der Energieeinfuhren aus Russland, COM(2025) 440 final.
14
Düngemittel durch kreislauforientierte und biobasierte Materialien erfassen, und mit
der Industrie zusammenarbeiten, um Hindernisse zu ermitteln und auszuräumen, die dem
Einsatz dieser Materialien auf kurze Sicht entgegenstehen.
3.2 Stärkung unseres Energiesystems
Wie diese Krise gezeigt hat, ist die Modernisierung und grundlegende Umgestaltung unseres
Energiesystems nicht mehr eine Frage des Ehrgeizes, sondern eine absolute Notwendigkeit im
Hinblick auf die Resilienz. Um die Vorteile in vollem Umfang nutzen zu können, ist es
unerlässlich, dass die Mitgliedstaaten den EU-Besitzstand im Energiebereich zügig und
vollständig umsetzen und dass die beiden gesetzgebenden Organe die Verhandlungen über das
Paket „Europäische Netze“ beschleunigen. Dies wird die Durchführung von Vorhaben,
einschließlich Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) und Vorhaben von gegenseitigem
Interesse (PMI), voranbringen und gleichzeitig für inländische Engpasserlöse, die aus
Gebotszonen innerhalb eines Landes hervorgehen, einen flexiblen Ansatz festlegen, der den
nationalen Gegebenheiten Rechnung trägt. Netze werden benötigt, damit der Strom zum
niedrigsten Preis von dem Ort, an dem er erzeugt wird, bis zu dem Ort, an dem er verbraucht
wird, fließen kann. Der Ausbau der grenzüberschreitenden Strominfrastruktur muss
vorangetrieben werden, um bis 2030 das auf EU-Ebene festgelegte Richtziel einer
Stromverbundvorgabe von mindestens 15 % zu erreichen und so eine echte Energieunion zu
gewährleisten.
Bei der Initiative für Energieautobahnen liegt der Fokus auf acht vorrangigen Korridoren, um
den dringendsten Bedarf in der Energieinfrastruktur zu decken, wo weitere rasche
Unterstützung und Engagement benötigt werden, damit Engpässe, die den Fortschritt
behindern, beseitigt werden können. Diese müssen beschleunigt angegangen werden. Bei
Bedarf können in Zukunft weitere Energieautobahnen in Betracht gezogen werden.
Maßnahmen zur effizienteren und flexibleren Nutzung der Netze, unter anderem durch
Digitalisierung, und zur Verbesserung der Netzproduktivität werden auch die Kosten erheblich
senken und dazu beitragen, den Prozess der Elektrifizierung mehrerer Sektoren, einschließlich
der Wärme- und Kälteversorgung, zu beschleunigen.
Verbundfähigkeit, intelligente Netze, Zugang zu den Netzen und Netzproduktivität sind auch
Voraussetzungen für viele Diensteanbieter, ebenso wie intelligente Zähler, die den
Verbrauchern helfen, ihre Energiekosten zu senken oder auf Preissignale zu reagieren, indem
sie die Nachfrage anpassen. Die breite Einführung intelligenter Zähler ist von entscheidender
Bedeutung, um die Laststeuerung in großem Maßstab zu ermöglichen und die Verbraucher in
die Lage zu versetzen, an Flexibilitätsmärkten teilzunehmen, wodurch Spitzennachfrage und
Preisvolatilität verringert werden. Unterstützt wird dies durch Anlagengegenstände wie
Batterien, Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen sowie durch Prozesse wie
Managementsysteme, Fahrzeug-zu-Netz-Lösungen und KI-gestützte Automatisierung. Um die
Systemflexibilität zu erhöhen und zur Senkung der regionalen und inländischen Energiepreise
beizutragen, sollte jeder Mitgliedstaat bis 2031 intelligente Zähler einführen, die einen Anteil
von mindestens 50 % seiner Endverbraucher abdecken. Dies geht Hand in Hand mit
Preisstrukturen, die die Nutzung von Flexibilitätsdiensten und Speichern fördern, um saubere
Energie besser zu integrieren und besser nutzen zu können.
15
Für den Aufbau eines resilienten Energiesystems, das aus sauberen heimischen Energiequellen
gespeist wird, sind die Verfügbarkeit von Strom- und Wärmespeicherkapazitäten sowie
Flexibilität, einschließlich Batterien und Pumpspeicherkraftwerke, von entscheidender
Bedeutung. Die EU verfügt derzeit über eine Speicherkapazität von 55 GW und muss diese
erheblich ausbauen, um bis 2030 eine Kapazität von 200 GW zu erreichen; hier spielen
Batterien eine wichtige Rolle. Hier ist die politische Unterstützung entsprechender Projekte,
die sich bereits in der Planungsphase befinden, von entscheidender Bedeutung.
Sofortmaßnahme:
- [Bis Juli 2026] Die Kommission fordert die beiden gesetzgebenden Organe auf, ihre
Verhandlungen über das Netzpaket bis zum Sommer abzuschließen und wird sie dabei
unterstützen. Dies ist unerlässlich, um die Umsetzung dringend benötigter Projekte in
den Bereichen erneuerbare Energien und Speicherung, insbesondere große Batterien, zu
beschleunigen und die Netzinfrastruktur zu modernisieren und so zur Senkung der
Energiepreise und zur Verringerung von Einfuhrabhängigkeiten beizutragen.
- [Q2-Q3 2026] Die Kommission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten
zusammenarbeiten, um die Umsetzung der Initiative für Energieautobahnen zu
beschleunigen. Aufbauend auf den Fortschritten, die bereits auf der Energieinsel
Bornholm erzielt wurden, wird die Kommission das politische Engagement verstärken,
Ressourcen bereitstellen und alle verfügbaren Instrumente mobilisieren, um die
Investitionsrahmen zu stärken und Hindernisse zu überwinden, unter anderem indem die
verbleibenden Engpässe, die die rasche Umsetzung solcher Projekte behindern, beseitigt
werden.
- [Ab Mai 2026]: Die Kommission wird den Mitgliedstaaten und Interessenträgern (z. B. in
der Taskforce für die Energieunion und in der regionalen hochrangigen Gruppe)
Unterstützung bieten bei der Ermittlung von Stromerzeugungsanlagen, einschließlich
Windparks, die kurz vor dem Ende ihrer Lebensdauer stehen, und von Anlagen, die für
ein Repowering infrage kommen, um dazu beizutragen, das Stromangebot in den
kommenden Monaten schneller zu erhöhen. Sie werden auch prüfen, wie der Einsatz
erneuerbarer Energien weiter ausgebaut werden kann.
- [Mai 2026] Die Kommission wird den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung wichtiger
Reformen im Elektrizitätssektor im Rahmen des Instruments für technische
Unterstützung über eine Akademie für Energieregulierung unterstützen.
- [Mai 2026] Die Kommission wird einen Legislativvorschlag zu Netzentgelten und
Besteuerung annehmen. Ziel ist es, damit den Übergang zu einem stärker elektrifizierten,
effizienteren und resilienteren Energiesystem zu erleichtern, das Strom für alle
Verbraucher kostengünstiger machen kann. Der Vorschlag wird Anreize für eine
optimale und kosteneffiziente Nutzung der Netzinfrastruktur sowie für einen
systemfreundlichen Verbrauch schaffen, den Rahmen präzisieren, was den nationalen
Regulierungsbehörden die Möglichkeit gibt, Netzentgelte – auch für energieintensive
Branchen – gezielt zu senken, und es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Beschränkungen
in Bezug auf reduzierte Energiesteuern für bestimmte Nutzer wie energieintensive
16
Industrien und schutzbedürftige Haushalte aufzuheben und gleichzeitig sicherzustellen,
dass Strom niedriger besteuert wird als Gas.
- [2026-2027] Die Kommission wird die Umsetzung der einschlägigen EU-
Rechtsvorschriften sowie etwaige Verstöße unter Einsatz aller verfügbaren Instrumente
streng überwachen, z. B. in Bezug auf Genehmigungsverfahren, Speicherung, Flexibilität
und bestmögliche Nutzung der zonenübergreifenden Kapazität, um den Ausbau sauberer
Energie schneller voranzubringen. Um rascher Fortschritte zu erzielen, wird sie die
Bewertung der wichtigsten Bestimmungen beschleunigen, pragmatische Leitlinien für
die Umsetzung bereitstellen, unter anderem durch Empfehlungen der Kommission, und
die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, eine harmonisierte und einheitliche Anwendung in
der gesamten EU sicherzustellen.
3.3 Investitionsförderung
Im Mittelpunkt der Maßnahmen, die die EU als Reaktion auf die derzeitige Energiekrise
ergreift, steht das Ankurbeln von Investitionen. Wir müssen auf EU- und nationaler Ebene
öffentliche Mittel mobilisieren, um die privaten Investitionen anzukurbeln. Indem die
Investitionen in die Energiewende und kreislauforientierte Lösungen jetzt antizipiert und
beschleunigt vorgenommen werden, wird der Kreislauf der Abhängigkeit von fossilen
Brennstoffen endgültig durchbrochen.
Auf EU-Ebene werden erhebliche Mittel für die Energiewende bereitgestellt, unter anderem
im letzten Abschnitt der Aufbau- und Resilienzfazilität (219 Mrd. EUR). In den Aufbau- und
Resilienzpläne sind bereits zahlreiche Reformen und Investitionen vorgesehen, die den
Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer Energiesysteme helfen. Diese müssen bis zum
31. August 2026 im Einklang mit den in ihren Rechtsvorschriften vorgesehenen Fristen
abgeschlossen werden43. Über die Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe im Rahmen
der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) wurden seit 2021 mehr als 2 Mrd. EUR für Projekte
zum Aufbau der Lade- und Betankungsinfrastruktur für alternative Kraftstoffe für alle
Verkehrsträger bereitgestellt. Im Rahmen von CEF Energie werden grenzüberschreitende
Energieinfrastrukturprojekte und grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren
Energien zwischen 2021 und 2027 mit 5,84 Mrd. EUR unterstützt.
Auch im Rahmen der Kohäsionspolitik wird erhebliche Unterstützung für die Energiewende
bereitgestellt. Im Rahmen der jüngsten Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Fonds
wurden rund 1,2 Mrd. EUR umgeschichtet und für Energieprioritäten vorgesehen, die nun als
Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krise eingesetzt werden können.
Die EU hat Forschung und Innovation im Bereich der Technologien für saubere Energie
konsequent unterstützt, wodurch sowohl öffentliche als auch private Mittel für die
43 Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) wurde als Instrument zur Bewältigung der negativen Folgen der
COVID-19-Krise in der Union geschaffen, unterstützt durch die Bereitstellung außerordentlicher und zeitlich
befristeter zusätzlicher Mittel; für die Fazilität gelten sehr strenge Fristen, die in der EURI-Verordnung, der ARF-
Verordnung und im Eigenmittelbeschluss festgelegt wurden und von denen nicht abgewichen werden darf.
17
Energiewende, insbesondere für den Ausbau innovativer Technologien, mobilisiert wurden;
die in diesem Rahmen entwickelten Lösungen wurden erprobt und werden bereits als
zuverlässige Lösungen auf dem Markt eingesetzt. Bei den Lösungen, die dabei sind, eine
gewisse Größenordnung zu erreichen, muss fortlaufend für koordinierte Maßnahmen und
Unterstützung auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten gesorgt werden, um eine
Fragmentierung der öffentlichen Finanzierung zu vermeiden und die Einführung zu
beschleunigen.
Allerdings kann der erhebliche Investitionsbedarf (schätzungsweise 660 Mrd. EUR pro Jahr
bis 2030) für die Energiewende nicht allein aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden. Um
private Investitionen44 zu mobilisieren – auch von institutionellen Anlegern wie
Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds, die in der EU Mittel in Höhe von mehr als
12 Billionen EUR verwalten und in der Lage sind, Investitionen in wesentliche Projekte zur
Energiewende zu lenken –, hat die Kommission im März 2026 eine Investitionsstrategie für
saubere Energie angenommen.
Zudem wird der Rahmen für staatliche Beihilfen es den Mitgliedstaaten auch ermöglichen,
strategische Investitionen in Energieinfrastruktur und saubere Technologien zu fördern und
dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu wahren45.
Sofortmaßnahme:
- [Q2-Q3 2026] Um die private Finanzierung zu beschleunigen, wird die Kommission
einen Investitionsgipfel für saubere Energie ausrichten, an dem die
Finanzdienstleistungsbranche, insbesondere wichtige institutionelle Anleger,
Führungskräfte aus der Industrie, Projektentwickler und öffentliche Geldgeber
teilnehmen werden. Der Gipfel wird sich mit umgehend anwendbaren und
hochwirksamen Lösungen befassen, zum Beispiel Speicherlösungen – einschließlich
Batterien –, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Elektrifizierung sowie nachhaltige
Flug- und Schiffskraftstoffe.
- [Ab April 2026] Die Kommission wird eine EU-Maßnahme (Kapitel „AccelerateEU-
Investitionen“) koordinieren. Damit sollen Mitgliedstaaten – auch über
Sachverständigengruppen der Mitgliedstaaten – in die Lage versetzt und dabei unterstützt
44 Banken und Versicherungsgesellschaften erhalten Anreize, ihre Investitionen im Einklang mit dem Rahmen
des Legislativprogramms zu erhöhen, was Investitionen in Eigenkapital in Bereichen erleichtert, die für die
langfristige Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit Europas von entscheidender Bedeutung sind,
wozu auch der Energiesektor gehört.
45 Bis zum 14. April 2026 wurden im Rahmen des Beihilferahmens für den Deal für eine saubere Industrie
18 Beschlüsse zur Unterstützung sauberer Technologien und des Haushalts angenommen, mit denen 19 staatliche
Beihilfemaßnahmen mit einem Gesamtbudget von 32,76 Mrd. EUR genehmigt wurden. Davon wurden vier
Maßnahmen mit einem Gesamtbudget von 20,22 Mrd. EUR im Rahmen von Abschnitt 4.1 zum Ausbau
erneuerbarer Energien genehmigt. Eine Maßnahme (Mittelausstattung 608,5 Mio. EUR) wurde im Rahmen von
Abschnitt 5 zur Dekarbonisierung der Industrie genehmigt. Schließlich wurden 14 Maßnahmen im Rahmen von
Abschnitt 6.1 zu den Produktionskapazitäten für saubere Technologien genehmigt (Mittelausstattung: rund
11,93 Mrd. EUR). Darüber hinaus genehmigte die Kommission im selben Zeitraum 7 Beihilfemaßnahmen zur
Dekarbonisierung der Industrie auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und
Energiebeihilfen mit einem Gesamtbudget von 6,8 Mrd. EUR.
18
werden, die verfügbaren EU-Mittel (z. B. aus den Fonds der Kohäsionspolitik)
bestmöglich zu nutzen und EU-Mittel, wo dies machbar ist und im Einklang mit den
Präferenzen der Mitgliedstaaten und Regionen, auf energiebezogene Investitionen
umzuschichten, die rasch Wirkung entfalten und die Auswirkungen steigender
Energiepreise abmildern können, z. B. indem sie:
a) bestehende Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs, zum Ausbau sauberer
Energie (z. B. Wärmepumpen, Photovoltaik, Isolierung, Windkraft oder Batterien) und
kreislauforientierter Lösungen, für Investitionen in eine stärkere und sicherere kritische
Energieinfrastruktur sowie zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur und der
Herstellung nachhaltiger Flug- und Schiffskraftstoffe ausbauen,
b) Ergänzungen zu bestehenden Maßnahmen einführen oder deren Anwendungsbereich
ausweiten, z. B. bei Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut, als Ergänzung zu
bestehenden Energieeffizienzmaßnahmen; den Anwendungsbereich der Maßnahmen zur
Photovoltaik auf die Agri-Photovoltaik ausweiten; den Anwendungsbereich beschleunigter
und vereinfachter Genehmigungsverfahren ausweiten und
c) die Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen in den Aufbau- und Resilienzplänen
beschleunigen, indem die in der Mitteilung der Kommission „NextGenerationEU – Der Weg
bis 2026“ vorgesehenen Indikatoren, einschließlich der Möglichkeit, nationalen
Förderbanken und -instituten Kapital zuzuführen, sinnvoll genutzt werden.
- [Ab April 2026]: Die Kommission wird prüfen, ob weitere Maßnahmen zur
Vereinfachung der Vorschriften erforderlich sind, um den Einsatz von EU-Mitteln für
Investitionen in die Energiewende zu beschleunigen.
- [Bis Juli 2026] Die Kommission wird einen Legislativvorschlag zur Aktualisierung und
Modernisierung des EU-Emissionshandelssystems annehmen. Die Kommission wird die
Mitgliedstaaten in Kürze zur Aktualisierung der EHS-Benchmarks konsultieren. Dies
wird die bereits vorgeschlagenen Änderungen der Marktstabilitätsreserve ergänzen, um
deren Wirkungskraft zu erhöhen. Im Rahmen der Überprüfung wird die Kommission auch
die finanzielle Unterstützung, die der Industrie über die Bank zur Dekarbonisierung der
Industrie für ihre Energiewende zur Verfügung steht, aufstocken und Finanzmittel in
Höhe von 100 Mrd. EUR mobilisieren. Um eine frühzeitige Einführung zu gewährleisten,
wird dies einen Investitions-Booster umfassen, der durch 400 Millionen EU-EHS-
Zertifikate finanziert wird, was sowohl ein zügiges Vorgehen als auch Solidarität
ermöglichen wird; Ziel ist es, die Investitionssicherheit zu erhöhen, damit die
energieintensiven Industrien in der EU mehr in die Dekarbonisierung investieren. Im
Sinne der Solidarität wird für einkommensschwächere Mitgliedstaaten der Zugang zur
Unterstützung im Rahmen des ETS-Investitions-Boosters garantiert. Darüber hinaus wird
die Kommission auch prüfen, ob die EHS-Unterstützung für nachhaltige Flugkraftstoffe
(SAF) im Luftfahrtssektor in Bezug auf Volumen und Dauer ausgeweitet werden kann und
einen analogen Mechanismus für in der EU hergestellte Schiffskraftstoffe (SMF) prüfen.
- [Ab April 2026]: Die Kommission wird Mitgliedstaaten unterstützen, die prüfen
möchten, wie Einnahmen aus dem EU-EHS für gezielte Maßnahmen verwendet
werden können, um Investitionen in die Elektrifizierung – z. B. in den Bereichen
Verkehr oder Wärmeversorgung –, in die Dekarbonisierung der Industrie, in
19
kreislauforientierte nachgelagerte Anwendungen sowie Investitionen, die zur Senkung
der Strompreise beitragen – unter anderem durch eine Erhöhung der Kapazität für Strom
aus erneuerbaren Quellen –, zu mobilisieren und zu beschleunigen, sofern diese
Investitionen zur Elektrifizierung der Haushalte und zur Dekarbonisierung der Industrie
beitragen46. Die Kommission ermuntert die Mitgliedstaaten weiterhin dazu, eine solche
Verwendung der EHS-Einnahmen zu prüfen.
- [Ab April 2026]: Die Kommission wird mit der Europäischen Koalition für
Energieeffizienzfinanzierung zusammenarbeiten, um standardisierte Finanzprodukte
für saubere Wärmeversorgung und Renovierungsmaßnahmen zu entwickeln und neue
Geschäftsmodelle für Energiedienstleistungen zu entwickeln und zu fördern, bei denen
KMU bei der Einführung von Energieeffizienz- und Elektrifizierungslösungen direkt
unterstützt werden.
- [Ab April 2026]: Die Kommission wird die Mitgliedstaaten in der eSAF Early Movers
Coalition weiterhin bei der Organisation der angekündigten Doppel-Auktion für eSAF in
Höhe von 2 Mrd. EUR unterstützen und die Mitgliedstaaten zu einer weiteren Beteiligung
ermutigen.
46 Unterstützung für industrielle Investitionen kann im Einklang mit Abschnitt 4.5 des Beihilferahmens für den
Deal für eine saubere Industrie gestaltet werden, jedoch nur, wenn 100 % der EHS-Einnahmen für Investitionen
in die Dekarbonisierung verwendet werden, wie in Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG über ein System
für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft festgelegt.
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 22.4.2026
COM(2026) 370 final
ANNEX
ANHANG
der
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
AccelerateEU – Energieunion
Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen
ANHANG I
Beispiele für bewährte nationale Verfahren
Förderung der Einführung sauberer Technologien
Umfangreiche Subventionen für Wärmepumpen, geothermische Energie und Solarenergie in Verbindung
mit einem „Wärmefonds“ in Höhe von 500 Mio. EUR für die Industrie zur Umstellung von fossilen
Brennstoffen auf Biomasse, Wind- und Solarenergie. Förderung der Einführung von Wärmepumpen in
neuen Gebäuden bis 2027. Einführung von Sozialleasing-Programmen für Elektrofahrzeuge.
Senkung der Mehrwertsteuer auf Wärmepumpen, Fotovoltaikanlagen und Solarkessel auf 6 %.
Finanzielle Unterstützung für schutzbedürftige Haushalte in Höhe von bis zu 100 % für den Austausch von
mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln.
Verpflichtung für Unternehmen zur Umsetzung aller Energieeffizienzmaßnahmen mit einer
Amortisationsdauer von weniger als fünf Jahren. Subventionsregelung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge
von Unternehmen.
Niedrigere Strompreise für Wärmepumpen im Gegenzug für Systemflexibilität.
Organisation von und Teilnahme an Doppelauktionen für die eSAF-Produktion im Rahmen der „eSAF
Early Movers Coalition“.
Steuerliche oder sonstige finanzielle Anreize für Unternehmensflotten aus Elektrofahrzeugen.
Maßnahmen im Bausektor
Gewährung von Subventionen in Höhe von bis zu 50 % und von zinslosen Darlehen (bis zu 50 000 EUR)
für Gebäuderenovierungen, einschließlich Isolierung.
Integrierter Plan, der verhaltensbezogene Maßnahmen, schnell zurückzuzahlende Investitionen und
langfristige Renovierungen kombiniert und auf Energieeinsparungen von 20 % über einen Zeitraum von
zwei Jahren abzielt.
Sensibilisierungskampagne zur Senkung der Heiztemperaturen um 1 °C und zur Erhöhung der
Kühltemperaturen um 1 C in öffentlichen Gebäuden.
Energiesparverordnungen für den öffentlichen Sektor, Unternehmen und Haushalte mit Vorschriften für
Heizung, Beleuchtung und Energieverbrauch, um den Gasverbrauch um etwa 20 TWh pro Jahr zu senken.
Anreize für den öffentlichen Verkehr und die Verlagerung auf alternative Verkehrsträger
Ein nationaler einheitlicher Beförderungsausweis für unbegrenzte Fahrten mit allen staatlich betriebenen
interregionalen Bussen und ausgewählten Verkehrsdiensten. Bedarfsgerechte Verkehrsdienste in
ländlichen Gebieten.
Einfrieren der Preise für Bahnfahrkarten durch öffentliche Ausgleichszahlungen.
Landesweite Kampagne zur Förderung von Energieeinsparungen, einschließlich verkehrsbezogener
Verhaltensänderungen. Förderprogramm für Lastenfahrräder. Ein einziges monatliches
Pauschalabonnement, das für alle öffentlichen Nah- und Regionalverkehrsdienste gilt.
Pauschaler subventionierter Jahresausweis zur Förderung der täglichen Nutzung des öffentlichen
städtischen Nahverkehrs.
Investitionen in Fahrradinfrastruktur und Sharing-Programme für Regionen mit höherer Mobilitätsarmut.
Nationaler Fahrgemeinschaftenplan.
Steuervergünstigungen für den Erwerb/das Eigentum von emissionsfreien Fahrzeugen für Firmenwagen,
einschließlich Ermäßigungen oder Befreiungen von Sachleistungssteuern.
Kaufanreize für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge und Unterstützung für die Installation von
Ladepunkten in Wohngebäuden oder Geschäftsräumen.
Bereichsübergreifende Maßnahmen
Entwicklung digitaler Instrumente zur Förderung eines flexiblen Stromverbrauchs und der
Nachfrageverlagerung.
Landesweite Verhaltenskampagne nach dem Motto „Ein Grad weniger pro Haushalt heißt Energie für alle
Haushalte“, die dazu führt, dass 86 % der Bürgerinnen und Bürger Energiesparmaßnahmen ergreifen.
ANHANG II
Arten von Sofortmaßnahmen
Was können die Mitgliedstaaten tun,
um eine unmittelbare Wirkung zu
erzielen?
Welche Instrumente sollen eingesetzt werden und
wie?
Haushalte und Gebäude
1. Schutz schutzbedürftiger Haushalte Ausgabe bedarfsgerechter Energiegutscheine für
schutzbedürftige Haushalte.
Gegebenenfalls (bei Bedarf) Einführung gezielter befristeter
regulierter Preise für schutzbedürftige und von Energiearmut
betroffene Haushalte (Sozialtarife).
Einführung vollständig oder teilweise bedarfsgerechter
Senkungen der Verbrauchsteuern auf Strom für von
Energiearmut betroffene und schutzbedürftige Haushalte.
2. Effiziente Nutzung von Heizungen
und Klimaanlagen
Anpassung der Standardeinstellungen von Brennwertkesseln
und zentralen Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden, um die
Effizienz zu steigern und den Energieverbrauch für Heizung,
Kühlung und Warmwasserbereitung zu verringern.
Verpflichtung der Nutzer gewerblicher Gebäude, die
Standardeinstellungen von Brennwertkesseln und zentralen
Klimaanlagen anzupassen, um die Effizienz zu steigern.
Bewohner privater Wohngebäude dazu anregen, die
Temperaturen von Brennwertkesseln unter 50° Grad zu
halten.
3. Unterstützung einer raschen
Einführung sauberer und
energieeffizienter Technologien zu
Hause, einschließlich
Energieeffizienz und
Warmwasserbereitung
Ermöglichung gezielter steuerlicher Anreize und/oder
finanzieller Unterstützung, einschließlich Sozialleasing für
schutzbedürftige Haushalte, um leicht installierbare saubere
und effiziente Technologien wie Plug-in-Batterien,
Fotovoltaikpaneele, Wärmepumpen und
Hochleistungsfenster rasch einzuführen.
Nutzung von Vitalitätssozialtarifen und Bonuszuschüssen,
um mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel rasch zu
ersetzen.
Beseitigung rechtlicher Hindernisse für die sichere
Einführung von Plug-in-Technologien „nach dem Zähler“,
um die Systemkosten zu senken und Interoperabilität und
Flexibilität zu fördern.
Einführung steuerlicher Anreize und/oder Subventionen für
Verbraucher, um gasbetriebene, alte oder ineffiziente
Kochgeräte durch elektrische Geräte zu ersetzen.
4. Verhinderung der Abschaltung der
Strom- und Gasversorgung
Einführung eines vorübergehenden Verbots der Abschaltung
der Strom- und Gasversorgung.
Unterstützung der Finanzstabilität der Lieferanten durch ein
solides Risikomanagement aufseiten der Lieferanten und
wirksame Systeme für Versorger letzter Instanz.
Sicherstellen, dass Energieversorger den Kunden sowohl
beste Tarifberatungen auf der Grundlage des Verbrauchs
anbieten als auch Frühwarnungen für den Fall vorsehen, dass
der Verbrauch ansteigt oder das Risiko eines Zahlungsausfalls
besteht.
5. Ermöglichung des
Anbieterwechsels und der
Nachfrageflexibilität
Gewährleistung, dass die Verbraucher leicht zu günstigeren
Verträgen wechseln und auf neutrale und transparente
Preisvergleichsinstrumente zugreifen können, um die besten
Tarife und Verträge auszuwählen.
Beseitigung von Hindernissen für Unternehmen, die Kunden
dafür belohnen, dass sie ihren Stromverbrauch von
Spitzenzeiten auf günstigere Zeiten verlagern.
6. Förderung des Eigenverbrauchs
und von Energiegemeinschaften
Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu
Eigenverbrauch und Energiegemeinschaften auf nationaler
Ebene.
Unterstützung und weitere Ermöglichung des
Eigenverbrauchs und von Energiegemeinschaften durch
steuerliche Anreize und/oder Subventionen, unter anderem
durch den Einsatz von EU-Garantien und -Mitteln zur
Unterstützung von Energiegemeinschaften.
7. Sensibilisierung Bereitstellung von kostenloser Beratung und von Ausweisen
über die Gesamtenergieeffizienz kombiniert mit
Empfehlungen zu Energiesparmaßnahmen.
Unterstützung von Informationskampagnen, um die
Öffentlichkeit und KMU zum Energiesparen zu bewegen.
Industrie, Unternehmen und KMU
8. Innovative Finanzierungspraktiken
und
Energiedienstleistungsunternehmen
Unterstützung der Entwicklung und raschen Einführung
innovativer Finanzierungssysteme und Finanzprodukte, die
die schnelle Einführung von erneuerbaren Energien, die
Speicherung, Energieeffizienzmaßnahmen und
Energiedienstleistungsunternehmen unterstützen.
9. Energieaudits und Verringerung
des Wärmeverlusts
Schaffung von Anreizen für Energieaudits und für die
Übernahme der wirkungsvollsten und kosteneffizientesten
Empfehlungen zur Bekämpfung des Wärmeverlusts durch
Hochtemperaturprozesse.
Motivierung von Unternehmen dahingehend, die im Rahmen
der Energieaudits ermittelten Maßnahmen mit einer
bestimmten Amortisationsdauer (z. B. drei Jahre)
umzusetzen.
Durchführung stichprobenartiger Kontrollen und Wartung
von thermischen Heizungsanlagen zur Verringerung des
Abfallaufkommens.
10. Austausch ineffizienter
Elektromotoren und Förderung der
Umstellung auf am Standort
erzeugte erneuerbare Energien
Einführung gezielter steuerlicher Anreize und/oder
Subventionen, um den Austausch ineffizienter
Elektromotorsysteme in der Industrie zu beschleunigen.
Einführung steuerlicher Anreize und/oder Subventionen, um
die Ersetzung von Systemen auf der Grundlage fossiler
Brennstoffe durch kosteneffizientere Systeme auf der
Grundlage erneuerbarer Energien zu beschleunigen.
11. Landwirte Kontinuierliche Förderung der Erzeugung von Biogas
und Biomethan.
Förderung sauberer und effizienter Energieanlagen auf
Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe.
Erleichterung der Verwendung von recycelten
Nährstoffen.
Verkehr
12. Förderung des öffentlichen
Verkehrs und des
Schienenverkehrs
Senkung der Preise für öffentliche Verkehrsmittel und/oder
Zahlungsbefreiung für bestimmte Personengruppen (z. B.
besonders schutzbedürftige Personen).
Förderung der Nutzung der Schiene für Geschäftsreisen und
den Güterverkehr.
13. Förderung von Alternativen zum
Autoverkehr in städtischen und
stadtnahen Gebieten
Einführung öffentlicher Unterstützung für das Bike-Sharing
und andere Mikromobilitätslösungen sowie Einführung von
Anreizen (z. B. Subventionen oder steuerliche Anreize) für
den Kauf von Fahrrädern.
Weiterentwicklung der Infrastruktur für Radfahrer und
Fußgänger sowie Erleichterung des Mitführens von
Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Anreize für die Zustellung an den Endverbraucher („letzte
Meile“) per Lastenrad oder mit kleineren E-Lieferfahrzeugen.
14. Förderung von Carsharing Einrichtung spezieller Fahrspuren und Parkplätze für
Fahrzeuge mit höherer Auslastung.
15. Förderung des Einsatzes
effizienterer elektrisch
angetriebener Pkw, leichter
Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen
und Busse
Einführung, Aufrechterhaltung oder Ausweitung öffentlicher
Unterstützung für den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge,
auch in Unternehmensflotten.
Befreiung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge von
Mautgebühren im Einklang mit der Eurovignetten-Richtlinie.
Beschleunigung des Aufbaus einer öffentlich zugänglichen
Ladeinfrastruktur, insbesondere für schwere Nutzfahrzeuge.
Unterstützung der Einrichtung privater Ladeinfrastrukturen
durch gezielte steuerliche Anreize oder Subventionen.
Sicherstellen, dass der Bedarf an Netzanschlüssen für schwere
Nutzfahrzeuge den Stromverteilernetzbetreibern und
Behörden vom Mobilitätssektor unter Vermeidung
spekulativer Bedarfsprognosen klar und rechtzeitig mitgeteilt
wird und dass dieser in den jeweiligen Planungen und
speziellen Netzentwicklungsplanungen berücksichtigt wird,
um vorausschauende Netzinvestitionen und schnellere
Netzanschlüsse zu gewährleisten. Gewährleistung der
Transparenz in Bezug auf die Netzaufnahmekapazität und die
vorausschauende Netzplanung auf Ebene der
Verteilernetzbetreiber im Hinblick auf den erwarteten
Investitionsbedarf zur Elektrifizierung des Verkehrssektors
und Beschleunigung von Genehmigungsregelungen für die
jeweiligen Netz- und Ladeinfrastrukturprojekte.
Erhöhung des Anteils von Elektrofahrzeugen im öffentlichen
Verkehr.
16. Förderung eines effizienteren
Fahrens und Betriebs von
Güterfahrzeugen sowie einer
effizienteren Warenlieferung
Förderung von Verhaltensänderungen, Sensibilisierung und
Angebot von Schulungen zum Thema umweltbewusstes
Fahren.
Erleichterung der Verwendung von Klauseln zur Indexierung
von Kraftstoffen in Straßenverkehrsverträgen.
Gewährleistung einer optimierten Beladung schwerer
Nutzfahrzeuge durch bessere Planung und Datenaustausch.
Optimierung multimodaler Zustelllösungen, u. a. durch
emissionsfreie Lösungen für die Zustellung an den
Endverbraucher („letzte Meile“) und Abholstationen.
Beschleunigung der Einführung intelligenter
Verkehrssystemdienste.
Erdgas
17. Optimierung bestehender
Kraftwerke, um ausreichende
Erzeugungskapazitäten zu
gewährleisten und die Nachfrage
nach Gas für Gaskraftwerke zu
senken
Optimierung der Verfügbarkeit von Kernkraftwerken und
Wasserkraftwerken, einschließlich, wenn möglich und
ratsam, der Verzögerung von Wartungsarbeiten und der
Erstellung von Sicherungsplänen für den Fall längerer
Trockenperioden.
Vermeidung der vorzeitigen Stilllegung von
Erzeugungsanlagen, z. B. bestehender kerntechnischer
Anlagen, die weiterhin zuverlässigen, kostengünstigen und
emissionsarmen Strom liefern können.
Mehrere Bereiche übergreifendes Energiesystem
18. Preisentlastung und -unterstützung
im Einklang mit dem langfristigen
Ziel des Übergangs zu sauberer
Energie
Systemfreundliche Netztarife zur Senkung von Systemkosten
und zur vollen Ausschöpfung des Potenzials an erneuerbaren
Energiequellen.
Einführung progressiver Endkundenpreise und
Sicherstellung, dass Eingriffe in die Festsetzung der
Endkundenpreise tatsächlich Einsparungen und die
Umstellung von Gas auf Strom fördern sowie die Flexibilität
bei der Laststeuerung belohnen.
Beseitigung der Vorzugsbehandlung fossiler Brennstoffe.
Gegebenenfalls Einführung nationaler
Preisstützungsmaßnahmen für schutzbedürftige Haushalte
und für Unternehmen, die zielgerichtet und befristet sind und
die Nachfrage nicht erhöhen.
Gezielte Informationskampagnen für Haushalte und kleine
Unternehmen, z. B. um Verbraucher dazu zu ermutigen, die
Heiz- und Kesseltemperaturen zu senken, den
Energieverbrauch zu Spitzenzeiten zu vermeiden, Licht
auszuschalten, Türen zu schließen, weniger Räume zu heizen,
die Entstehung von Zugluft zu vermeiden und den
Energieverbrauch in Geschäften zu verringern.
Drucksache 239/26 - 26 -
Relationen
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- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Unterrichtung)