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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen

dip / drucksache 01.06.2026 · WP 21 · 239/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 239/1/26 01.06.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AV - Fz - R - U - Vk - Wi - Wo zu Punkt ... der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen COM(2026) 370 final; Ratsdok. 8482/26 A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Ziel, den Belangen der europäischen Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und die Energiekosten für Haushalte signifikant und rasch abzusenken. Der Bundesrat betont die Bedeutung von konkreten Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Industrie vor Preisschocks und begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der Kommission, die Mitgliedstaaten kontinuierlich bei der Gestaltung gezielter, zeitnaher und befristeter Maßnahmen (einschließlich Preisinterventionen, Einkommensstützungsregelungen, Senkung der Energiesteuersätze und Steueranreize) zu unterstützen. ... Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission, die Umsetzung der Stärkung der Verbraucher und des Verbraucherschutzes in allen Mitgliedstaaten weiterhin durch Leitlinien zu folgenden Aspekten zu erleichtern: Schutz schutzbedürftiger Kunden vor Abschaltungen der Energieversorgung, Beschleunigung und Vereinfachung des Wechsels des Energieversorgers und des Energieversorgungsvertrags, Beteiligung an Energiegemeinschaften und Eigenverbrauch, Verbesserung des Risikomanagements der Versorger und Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher während der Energiewende. Begründung zu Ziffern 2 und 3 (nur gegenüber dem Plenum): In Kapitel 2.2 der Mitteilung benennt die Kommission die dringende Notwendigkeit, gegen überhöhte Gas-, Strom-, aber auch Treibstoffpreise vorzugehen und verweist in diesem Zusammenhang auf den bereits geltenden Rechtsrahmen der EU und die politischen Initiativen der Kommission, darunter das Bürger-Energiepaket, das bereits konkrete Maßnahmen zur Senkung verschiedener Preisbestandteile (Steuern, Umlagen, Netzentgelte) enthält, und bereits heute den Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen einräumt, um Verbraucherinnen und Verbraucher sofort zu entlasten. Auf die BR-Drucksache 137/26 (Beschluss) wird hierzu verwiesen. Die Kommission hat für die Umsetzung der Stärkung der Verbraucher und des Verbraucherschutzes in allen Mitgliedstaaten spezielle Leitlinien angekündigt. Der Bundesrat erwartet zeitnah den angekündigten Legislativvorschlag der Kommission zu Netzentgelten und Besteuerung mit dem Ziel, den Übergang zu einem stärker elektrifizierten, effizienteren und resilienteren Energiesystem zu erleichtern, das Strom für alle Verbraucher kostengünstiger machen kann. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Mit dem Legislativvorschlag zu Netzentgelten und Besteuerung sollen Anreize für eine optimale und kosteneffiziente Nutzung der Netzinfrastruktur sowie für einen systemfreundlichen Verbrauch gesetzt und zugleich der Rahmen präzisiert werden, um den nationalen Regulierungsbehörden die Möglichkeit zu geben, Netzentgelte gezielt zu senken, und es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Beschränkungen in Bezug auf reduzierte Energiesteuern für bestimmte Nutzer wie energieintensive Industrien und schutzbedürftige Haushalte aufzuheben und gleichzeitig sicherzustellen, dass Strom niedriger besteuert wird als Gas. B Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Verkehrsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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