Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 239/1/26
01.06.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AV - Fz - R - U - Vk - Wi - Wo
zu Punkt ... der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen - AccelerateEU - Energieunion:
Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen
COM(2026) 370 final; Ratsdok. 8482/26
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Rechtsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Ziel, den
Belangen der europäischen Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und die
Energiekosten für Haushalte signifikant und rasch abzusenken.
Der Bundesrat betont die Bedeutung von konkreten Maßnahmen zum Schutz
der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Industrie vor Preisschocks
und begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der Kommission, die
Mitgliedstaaten kontinuierlich bei der Gestaltung gezielter, zeitnaher und befristeter
Maßnahmen (einschließlich Preisinterventionen,
Einkommensstützungsregelungen, Senkung der Energiesteuersätze und Steueranreize) zu unterstützen.
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Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission, die Umsetzung der
Stärkung der Verbraucher und des Verbraucherschutzes in allen Mitgliedstaaten
weiterhin durch Leitlinien zu folgenden Aspekten zu erleichtern: Schutz
schutzbedürftiger Kunden vor Abschaltungen der Energieversorgung,
Beschleunigung und Vereinfachung des Wechsels des Energieversorgers und des
Energieversorgungsvertrags, Beteiligung an Energiegemeinschaften und
Eigenverbrauch, Verbesserung des Risikomanagements der Versorger und Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher während der Energiewende.
Begründung zu Ziffern 2 und 3 (nur gegenüber dem Plenum):
In Kapitel 2.2 der Mitteilung benennt die Kommission die dringende
Notwendigkeit, gegen überhöhte Gas-, Strom-, aber auch Treibstoffpreise vorzugehen
und verweist in diesem Zusammenhang auf den bereits geltenden
Rechtsrahmen der EU und die politischen Initiativen der Kommission, darunter das
Bürger-Energiepaket, das bereits konkrete Maßnahmen zur Senkung verschiedener
Preisbestandteile (Steuern, Umlagen, Netzentgelte) enthält, und bereits heute
den Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen einräumt, um
Verbraucherinnen und Verbraucher sofort zu entlasten. Auf die BR-Drucksache 137/26
(Beschluss) wird hierzu verwiesen.
Die Kommission hat für die Umsetzung der Stärkung der Verbraucher und des
Verbraucherschutzes in allen Mitgliedstaaten spezielle Leitlinien angekündigt.
Der Bundesrat erwartet zeitnah den angekündigten Legislativvorschlag der
Kommission zu Netzentgelten und Besteuerung mit dem Ziel, den Übergang zu
einem stärker elektrifizierten, effizienteren und resilienteren Energiesystem zu
erleichtern, das Strom für alle Verbraucher kostengünstiger machen kann.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Mit dem Legislativvorschlag zu Netzentgelten und Besteuerung sollen Anreize
für eine optimale und kosteneffiziente Nutzung der Netzinfrastruktur sowie für
einen systemfreundlichen Verbrauch gesetzt und zugleich der Rahmen
präzisiert werden, um den nationalen Regulierungsbehörden die Möglichkeit zu
geben, Netzentgelte gezielt zu senken, und es den Mitgliedstaaten ermöglichen,
Beschränkungen in Bezug auf reduzierte Energiesteuern für bestimmte Nutzer
wie energieintensive Industrien und schutzbedürftige Haushalte aufzuheben
und gleichzeitig sicherzustellen, dass Strom niedriger besteuert wird als Gas.
B
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz,
der Finanzausschuss,
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
der Verkehrsausschuss,
der Wirtschaftsausschuss und
der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)