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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket

dip / drucksache 08.05.2026 · WP 21 · 137/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 137/26 (Beschluss) 08.05.26 Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket COM(2026) 115 final Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission über das Bürger- Energiepaket mit dem Ziel, den Belangen der europäischen Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und hierzu in vier Säulen die Energiekosten für Haushalte zu senken, den Verbraucherschutz zu stärken, die Energiearmut zu bekämpfen und auf eine Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu drängen. 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass gerade die Elektrifizierung im Laufe der Zeit zu niedrigeren und stabileren Preisen führen und gleichzeitig die Unabhängigkeit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Europas und seiner Bürgerinnen und Bürger stärken kann. 3. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Bürger-Energiepaket der Kommission verfolgte Ziel, gegen Energiearmut vorzugehen und Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu erschwinglicher und sauberer Energie, die Europa selbst erzeugen kann, zu gewährleisten. 4. Der Bundesrat betont die Bedeutung bezahlbarer Energie für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft. Er unterstützt das Anliegen der Kommission, auf eine Absenkung der Steuern und Abgaben auf Strom für Privathaushalte hinzuwirken und gezielte Anreize für eine effiziente Ausgestaltung der Netzentgelte zu schaffen. 5. Der Bundesrat nimmt die Ausführungen der Kommission zu Stromsteuern und Stromabgaben in der EU zur Kenntnis, die durchschnittlich 25 Prozent des Strompreises für Haushalte und 15 Prozent des Preises für Unternehmen ausmachen sollen. Gerade die Stromrechnungen für Privathaushalte könnten nach Ermittlungen der Kommission reduziert werden. Die Kommission regt deshalb insbesondere die Absenkung der Stromsteuer auch für Privathaushalte auf den europäischen Mindeststeuersatz als konkrete Maßnahme zur Senkung der Energiekosten an. 6. Der Bundesrat erinnert daran, dass auch er sich bereits wiederholt – bislang aber ohne Erfolg – für eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen ausgesprochen und die Bundesregierung um schnellstmögliche Umsetzung gebeten hat (zuletzt vergleiche BR- Drucksache 694/25 (Beschluss)). Daher bekräftigt und wiederholt der Bundesrat in diesem Zusammenhang seine an die Bundesregierung adressierte Bitte, die Stromsteuer für alle Verbrauchergruppen, d. h. auch für Privathaushalte, so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß abzusenken. 7. Der Bundesrat sieht darüber hinaus noch erhebliche Umsetzungsdefizite bei der Umsetzung der europäischen Energieverbraucherrechte, die sich aus den Richtlinien für den Elektrizitätsbinnenmarkt und für den Gasbinnenmarkt ergeben und die Weiterentwicklung des europäischen Energiebinnenmarktes behindern. 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf die Kommission zuzugehen, damit diese bei den Mitgliedstaaten auf einheitliche strukturelle, technische und regulatorische Mindeststandards hinwirkt, um bestehende regionale Benachteiligungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Binnenmarkt abzubauen.

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