Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 137/26 (Beschluss)
08.05.26
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und
den Rat über das Bürger-Energiepaket
COM(2026) 115 final
Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission über das Bürger-
Energiepaket mit dem Ziel, den Belangen der europäischen Bürgerinnen und
Bürger gerecht zu werden und hierzu in vier Säulen die Energiekosten für
Haushalte zu senken, den Verbraucherschutz zu stärken, die Energiearmut zu
bekämpfen und auf eine Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu
drängen.
2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass gerade die
Elektrifizierung im Laufe der Zeit zu niedrigeren und stabileren Preisen führen und
gleichzeitig die Unabhängigkeit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit
Europas und seiner Bürgerinnen und Bürger stärken kann.
3. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Bürger-Energiepaket der Kommission
verfolgte Ziel, gegen Energiearmut vorzugehen und Bürgerinnen und Bürgern den
Zugang zu erschwinglicher und sauberer Energie, die Europa selbst erzeugen
kann, zu gewährleisten.
4. Der Bundesrat betont die Bedeutung bezahlbarer Energie für die Bürgerinnen
und Bürger, aber auch für die Wirtschaft. Er unterstützt das Anliegen der
Kommission, auf eine Absenkung der Steuern und Abgaben auf Strom für
Privathaushalte hinzuwirken und gezielte Anreize für eine effiziente Ausgestaltung
der Netzentgelte zu schaffen.
5. Der Bundesrat nimmt die Ausführungen der Kommission zu Stromsteuern und
Stromabgaben in der EU zur Kenntnis, die durchschnittlich 25 Prozent des
Strompreises für Haushalte und 15 Prozent des Preises für Unternehmen
ausmachen sollen. Gerade die Stromrechnungen für Privathaushalte könnten nach
Ermittlungen der Kommission reduziert werden. Die Kommission regt deshalb
insbesondere die Absenkung der Stromsteuer auch für Privathaushalte auf den
europäischen Mindeststeuersatz als konkrete Maßnahme zur Senkung der
Energiekosten an.
6. Der Bundesrat erinnert daran, dass auch er sich bereits wiederholt – bislang
aber ohne Erfolg – für eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische
Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen ausgesprochen und die
Bundesregierung um schnellstmögliche Umsetzung gebeten hat (zuletzt vergleiche BR-
Drucksache 694/25 (Beschluss)). Daher bekräftigt und wiederholt der
Bundesrat in diesem Zusammenhang seine an die Bundesregierung adressierte Bitte,
die Stromsteuer für alle Verbrauchergruppen, d. h. auch für Privathaushalte, so
schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß abzusenken.
7. Der Bundesrat sieht darüber hinaus noch erhebliche Umsetzungsdefizite bei der
Umsetzung der europäischen Energieverbraucherrechte, die sich aus den
Richtlinien für den Elektrizitätsbinnenmarkt und für den Gasbinnenmarkt ergeben
und die Weiterentwicklung des europäischen Energiebinnenmarktes behindern.
8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf die Kommission zuzugehen,
damit diese bei den Mitgliedstaaten auf einheitliche strukturelle, technische und
regulatorische Mindeststandards hinwirkt, um bestehende regionale
Benachteiligungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Binnenmarkt abzubauen.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket KOM(2026) 115 endg.; Ratsdok. 7214/26 (Beschlussdrucksache)