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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket

dip / drucksache 27.04.2026 · WP 21 · 137/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 137/1/26 27.04.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - Fz - R - U - Wi - Wo zu Punkt ... der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket COM(2026) 115 final A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Finanzausschuss (Fz) und der Rechtsausschuss (R) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission über das Bürger- Energiepaket mit dem Ziel, den Belangen der europäischen Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und hierzu in vier Säulen die Energiekosten für Haushalte zu senken, den Verbraucherschutz zu stärken, die Energiearmut zu bekämpfen und auf eine Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu drängen. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass gerade die Elektrifizierung im Laufe der Zeit zu niedrigeren und stabileren Preisen führen und gleichzeitig die Unabhängigkeit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Europas und seiner Bürgerinnen und Bürger stärken kann. EU R EU Fz ... Der Bundesrat begrüßt das mit dem Bürger-Energiepaket der Kommission verfolgte Ziel, gegen Energiearmut vorzugehen und Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu erschwinglicher und sauberer Energie, die Europa selbst erzeugen kann, zu gewährleisten. Der Bundesrat betont die Bedeutung bezahlbarer Energie für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft. Er unterstützt das Anliegen der Kommission, auf eine Absenkung der Steuern und Abgaben auf Strom für Privathaushalte hinzuwirken und gezielte Anreize für eine effiziente Ausgestaltung der Netzentgelte zu schaffen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): In der Säule I benennt die Kommission unter anderem die Netzentgelte, nationale Steuern und Abgaben als wesentliche Faktoren für die Energiepreise der Bürgerinnen und Bürger und schlägt vier Maßnahmen zur Senkung vor: 1. Senkung der Steuern und Abgaben auf Strom für Privathaushalte auf das EU-Mindestniveau, 2. Senkung der Netzkosten für lokale Verbraucher, 3. Förderung des Einsatzes umweltschonender und energieeffizienter Technologien sowie 4. Transparente Preise und Wechselmöglichkeiten. Der Bundesrat nimmt die Ausführungen der Kommission zu Stromsteuern und Stromabgaben in der EU zur Kenntnis, die durchschnittlich 25 Prozent des Strompreises für Haushalte und 15 Prozent des Preises für Unternehmen ausmachen sollen. Gerade die Stromrechnungen für Privathaushalte könnten nach Ermittlungen der Kommission reduziert werden. Die Kommission regt deshalb insbesondere die Absenkung der Stromsteuer auch für Privathaushalte auf den europäischen Mindeststeuersatz als konkrete Maßnahme zur Senkung der Energiekosten an. Der Bundesrat erinnert daran, dass auch er sich bereits wiederholt – bislang aber ohne Erfolg – für eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen ausgesprochen und die Bundesregierung um schnellstmögliche Umsetzung gebeten hat (zuletzt vergleiche BR- Drucksache 694/25 (Beschluss)). Daher bekräftigt und wiederholt der Bundesrat in diesem Zusammenhang seine an die Bundesregierung adressierte Bitte, die Stromsteuer für alle Verbrauchergruppen, d. h. auch für Privathaushalte, so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß abzusenken. EU Fz EU R EU Fz EU Fz ... Der Bundesrat sieht darüber hinaus noch erhebliche Umsetzungsdefizite bei der Umsetzung der europäischen Energieverbraucherrechte, die sich aus den Richtlinien für den Elektrizitätsbinnenmarkt und für den Gasbinnenmarkt ergeben und die Weiterentwicklung des europäischen Energiebinnenmarktes behindern. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): In den Säulen II und IV legt die Kommission besonderen Wert auf die Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften, die sich zum Beispiel aus Kapitel III „Stärkung und Schutz der Verbraucher“ der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (RL (EU) 2019/944 vom 5. Juni 2019 (in der aktuell gültigen Fassung) für die europäischen Energieverbraucherrechte ergeben. Die Kommission wird hierzu mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Interessenträgern zusammenarbeiten, um die Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts zu unterstützen – insbesondere durch die Verabschiedung von Leitlinien und technischen Analysen. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit nationalen Verbraucherorganisationen wird die Kommission der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger besondere Aufmerksamkeit widmen und dafür sorgen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und die Möglichkeiten auf dem EU-Energiemarkt informiert werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf die Kommission zuzugehen, damit diese bei den Mitgliedstaaten auf einheitliche strukturelle, technische und regulatorische Mindeststandards hinwirkt, um bestehende regionale Benachteiligungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Binnenmarkt abzubauen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Mit dem Bürgerenergiepaket möchte die Kommission nicht zuletzt auch den europäischen Energiebinnenmarkt weiterentwickeln und stärken. Hierzu müssen regionale Ungleichgewichte und Benachteiligungen für Bürgerinnen und Bürger aber auch für Unternehmen abgebaut werden. So sollen beispielsweise die nationalen Regulierungsbehörden aufgefordert werden, gezielte Anreize im Rahmen der Netzentgelte für einen flexiblen lokalen Verbrauch in Erwägung zu ziehen und das Flexibilitätspotenzial, insbesondere von Energiegemeinschaften und der gemeinsamen Energienutzung, bei der Gestaltung von Netzentgelten entsprechend zu nutzen. Die Kommission wird bei der raschen Umsetzung ihrer Leitlinien für die Gestaltung der Netzentgelte eng mit der Europäischen Regulierungsagentur ACER und den nationalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten. EU R EU R B Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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