Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket
Text
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket
...
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 137/1/26
27.04.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - Fz - R - U - Wi - Wo
zu Punkt ... der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und
den Rat über das Bürger-Energiepaket
COM(2026) 115 final
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Finanzausschuss (Fz) und
der Rechtsausschuss (R)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission über das Bürger-
Energiepaket mit dem Ziel, den Belangen der europäischen Bürgerinnen und
Bürger gerecht zu werden und hierzu in vier Säulen die Energiekosten für
Haushalte zu senken, den Verbraucherschutz zu stärken, die Energiearmut zu
bekämpfen und auf eine Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu
drängen.
Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass gerade die
Elektrifizierung im Laufe der Zeit zu niedrigeren und stabileren Preisen führen und
gleichzeitig die Unabhängigkeit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit
Europas und seiner Bürgerinnen und Bürger stärken kann.
EU
R
EU
Fz
...
Der Bundesrat begrüßt das mit dem Bürger-Energiepaket der Kommission
verfolgte Ziel, gegen Energiearmut vorzugehen und Bürgerinnen und Bürgern den
Zugang zu erschwinglicher und sauberer Energie, die Europa selbst erzeugen
kann, zu gewährleisten.
Der Bundesrat betont die Bedeutung bezahlbarer Energie für die Bürgerinnen
und Bürger, aber auch für die Wirtschaft. Er unterstützt das Anliegen der
Kommission, auf eine Absenkung der Steuern und Abgaben auf Strom für
Privathaushalte hinzuwirken und gezielte Anreize für eine effiziente Ausgestaltung
der Netzentgelte zu schaffen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
In der Säule I benennt die Kommission unter anderem die Netzentgelte,
nationale Steuern und Abgaben als wesentliche Faktoren für die Energiepreise der
Bürgerinnen und Bürger und schlägt vier Maßnahmen zur Senkung vor:
1. Senkung der Steuern und Abgaben auf Strom für Privathaushalte auf das
EU-Mindestniveau, 2. Senkung der Netzkosten für lokale Verbraucher, 3.
Förderung des Einsatzes umweltschonender und energieeffizienter Technologien
sowie 4. Transparente Preise und Wechselmöglichkeiten.
Der Bundesrat nimmt die Ausführungen der Kommission zu Stromsteuern und
Stromabgaben in der EU zur Kenntnis, die durchschnittlich 25 Prozent des
Strompreises für Haushalte und 15 Prozent des Preises für Unternehmen
ausmachen sollen. Gerade die Stromrechnungen für Privathaushalte könnten nach
Ermittlungen der Kommission reduziert werden. Die Kommission regt deshalb
insbesondere die Absenkung der Stromsteuer auch für Privathaushalte auf den
europäischen Mindeststeuersatz als konkrete Maßnahme zur Senkung der
Energiekosten an.
Der Bundesrat erinnert daran, dass auch er sich bereits wiederholt – bislang
aber ohne Erfolg – für eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische
Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen ausgesprochen und die
Bundesregierung um schnellstmögliche Umsetzung gebeten hat (zuletzt vergleiche BR-
Drucksache 694/25 (Beschluss)). Daher bekräftigt und wiederholt der
Bundesrat in diesem Zusammenhang seine an die Bundesregierung adressierte Bitte,
die Stromsteuer für alle Verbrauchergruppen, d. h. auch für Privathaushalte, so
schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß abzusenken.
EU
Fz
EU
R
EU
Fz
EU
Fz
...
Der Bundesrat sieht darüber hinaus noch erhebliche Umsetzungsdefizite bei der
Umsetzung der europäischen Energieverbraucherrechte, die sich aus den
Richtlinien für den Elektrizitätsbinnenmarkt und für den Gasbinnenmarkt ergeben
und die Weiterentwicklung des europäischen Energiebinnenmarktes behindern.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
In den Säulen II und IV legt die Kommission besonderen Wert auf die
Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften, die sich zum Beispiel aus
Kapitel III „Stärkung und Schutz der Verbraucher“ der
Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (RL (EU) 2019/944 vom 5. Juni 2019 (in der aktuell gültigen
Fassung) für die europäischen Energieverbraucherrechte ergeben. Die
Kommission wird hierzu mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen
Interessenträgern zusammenarbeiten, um die Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts
zu unterstützen – insbesondere durch die Verabschiedung von Leitlinien und
technischen Analysen. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit nationalen
Verbraucherorganisationen wird die Kommission der Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger besondere Aufmerksamkeit widmen und dafür sorgen, dass die
Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und die Möglichkeiten
auf dem EU-Energiemarkt informiert werden.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf die Kommission zuzugehen,
damit diese bei den Mitgliedstaaten auf einheitliche strukturelle, technische und
regulatorische Mindeststandards hinwirkt, um bestehende regionale
Benachteiligungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Binnenmarkt abzubauen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Mit dem Bürgerenergiepaket möchte die Kommission nicht zuletzt auch den
europäischen Energiebinnenmarkt weiterentwickeln und stärken. Hierzu
müssen regionale Ungleichgewichte und Benachteiligungen für Bürgerinnen und
Bürger aber auch für Unternehmen abgebaut werden. So sollen beispielsweise
die nationalen Regulierungsbehörden aufgefordert werden, gezielte Anreize im
Rahmen der Netzentgelte für einen flexiblen lokalen Verbrauch in Erwägung
zu ziehen und das Flexibilitätspotenzial, insbesondere von
Energiegemeinschaften und der gemeinsamen Energienutzung, bei der Gestaltung von
Netzentgelten entsprechend zu nutzen. Die Kommission wird bei der raschen
Umsetzung ihrer Leitlinien für die Gestaltung der Netzentgelte eng mit der
Europäischen Regulierungsagentur ACER und den nationalen
Regulierungsbehörden zusammenarbeiten.
EU
R
EU
R
B
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
der Wirtschaftsausschuss und
der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Bürger-Energiepaket KOM(2026) 115 endg.; Ratsdok. 7214/26 (Empfehlungen der Ausschüsse)