Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung
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Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 269/26 (Beschluss)
12.06.26
Stellungnahme
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen
Fluggastabfertigung
Der Bundesrat hat in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 beschlossen, zu dem
Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu
nehmen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 (§ 19e Absatz 3, 4 LuftVG)
Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Prüfung und
Abbau der datenschutzrechtlichen Redundanzen, insbesondere bezüglich des
Verarbeitens von Daten in § 19e Absatz 3 und 4 LuftVG-E.
Begründung:
Die datenschutzrechtlichen Regelungen erscheinen zum Teil redundant. § 19e
Absatz 3 LuftVG-E erlaubt das Auslesen und Verarbeiten bestimmter Daten,
Absatz 4 regelt noch einmal das Verarbeiten.
2. Zu Artikel 4 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes), Artikel 5 (Änderung des
Freizügigkeitsgesetz/EU)
Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Prüfung der
Gesetzgebungskompetenz bezüglich Schweizer und EWR-Reisedokumenten.
Begründung:
Aus der Begründung des Gesetzentwurfs und den genannten Rechtsgrundlagen
für die geplanten Regelungen im AufenthG und FreizügigG/EU erschließt sich
nicht unmittelbar, dass die Gesetzgebungskompetenz bzgl. Schweizer und
EWR-Reisedokumenten hinreichend ist, um auf die hoheitlichen Dokumente
dieser Staaten zuzugreifen. Es dürfte aber bereits an einer
Regelungsnotwendigkeit fehlen, weil § 19e LuftVG-E über die in der Begründung des
Gesetzentwurfs zitierten Gleichbehandlungsgebote in Verbindung mit Freizügigkeit
auf Schweizer und EWR-Staatler ohne Weiteres anwendbar sein dürfte.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung (Beschlussdrucksache)