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Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf Bundesebene

dip / drucksache 12.06.2026 · WP 21 · 276/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf Bundesebene Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 276/26 (Beschluss) 12.06.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf Bundesebene Der Bundesrat hat in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 276/26 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf Bundesebene Der Bundesrat betont die unverzichtbare Rolle von Kinos als Bestandteil der kulturellen Infrastruktur, vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen, aber auch im städtischen Raum. Das neu durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingeführte Programm „Liebling Kino“ wird als wichtiger Beitrag zur Stärkung der Kinokultur begrüßt, ersetzt jedoch nicht das zu Ende 2024 eingestellte Bundesprogramm „Zukunftsprogramm Kino“. Denn es besteht bundesweit in den Kinos ein weiterhin hoher Investitionsbedarf bei Technik, Gebäuden, Energieeffizienz, Klimaschutz und Barrierefreiheit. Deshalb fordert der Bundesrat, das Zukunftsprogramm Kino oder eine vergleichbare investive Förderung zügig, finanziell ausreichend und langfristig verlässlich neu aufzulegen. 1. Der Bundesrat stellt fest, dass Kinos einen unverzichtbaren Bestandteil der kulturellen Infrastruktur in Deutschland darstellen und insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, aber auch im städtischen Raum, eine wichtige Rolle für kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und regionale Identität übernehmen. 2. Der Bundesrat begrüßt die mit dem Programm „Liebling Kino“ verfolgten Ansätze zur Stärkung der Kinokultur und zur Förderung der Publikumsbindung. Zugleich stellt der Bundesrat fest, dass das Programm „Liebling Kino“ die investiven Zielsetzungen des Zukunftsprogramm Kino in seiner finanziellen Ausstattung und inhaltlichen Ausgestaltung nicht kompensieren kann. Insbesondere im Hinblick auf notwendige Investitionen in die bauliche und technische Infrastruktur sowie in Maßnahmen zur Energieeffizienz und Barrierefreiheit besteht weiterhin ein erheblicher Förderbedarf. 3. Der Bundesrat betont, dass insbesondere Kinos mit einem Saal, andere kleine und mittlere Kinounternehmen sowie Kinos in ländlich geprägten Regionen in besonderem Maße auf investive Förderinstrumente angewiesen sind, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und ihren Betrieb langfristig zu sichern. 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das „Zukunftsprogramm Kino“ oder eine vergleichbare investive Kinoförderung zeitnah wiederaufzulegen, finanziell angemessen auszustatten und zu einem verlässlichen, langfristig angelegten Förderinstrument weiterzuentwickeln. 5. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das „Zukunftsprogramm Kino“ oder eine vergleichbare investive Kinoförderung insbesondere auf folgende Schwerpunkte auszurichten:  Modernisierung und Erneuerung der Kinotechnik,  energetische Sanierung und Klimaschutzmaßnahmen,  Verbesserung der Barrierefreiheit sowie  Steigerung der Aufenthaltsqualität und Publikumsbindung. 6. Der Bundesrat regt an, die bewährte Kofinanzierung durch Bund und Länder fortzuführen und die Förderbedingungen so auszugestalten, dass insbesondere strukturschwache Regionen angemessen berücksichtigt werden. Begründung: Kinos sind zentrale Orte der Filmkultur und leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt sowie zur Sichtbarkeit deutscher und europäischer Filmproduktionen. Darüber hinaus erfüllen sie, insbesondere im ländlichen Raum, eine wichtige gesellschaftliche Funktion als Orte der Begegnung und des Austauschs. Mit dem „Zukunftsprogramm Kino“ stand in den vergangenen Jahren ein wirksames Instrument zur Verfügung, um insbesondere kleine und mittlere Kinos bei notwendigen Investitionen in ihrer Infrastruktur zu unterstützen. Das Programm hat maßgeblich dazu beigetragen, die Zukunftsfähigkeit der Kinolandschaft in Deutschland zu sichern. Die Entwicklung der Bundesförderung verdeutlicht dessen bisherige Bedeutung: In den Jahren 2020, 2021 und 2023 belief sich das Fördervolumen jeweils auf 15 Millionen Euro jährlich, im Jahr 2022 wurde es auf 25 Millionen Euro erhöht. 2024 wurde die Förderung auf 10 Millionen Euro reduziert und im Jahr 2025 vollständig eingestellt. Nach dem Auslaufen des Programms ist eine Förderlücke entstanden, die durch die Kinoprogrammprämie „Liebling Kino“ nicht geschlossen wird. Dieses ist mit 7 Millionen Euro ausgestattet und setzt wichtige Impulse im Bereich der Programmgestaltung und Publikumsansprache, deckt jedoch den weiterhin bestehenden investiven Bedarf nicht ab. Insbesondere auch Kinos in ländlich geprägten Regionen sind aufgrund eingeschränkter wirtschaftlicher Spielräume vielfach nicht in der Lage, notwendige Modernisierungsmaßnahmen eigenständig zu finanzieren. Ohne gezielte investive Förderung droht ein weiterer Rückgang von Kinostandorten und ein Verlust bei der kulturellen Infrastruktur. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen insbesondere an Energieeffizienz, Barrierefreiheit und technische Ausstattung ist eine Wiederaufnahme und Weiterentwicklung des Zukunftsprogramms Kino erforderlich. Ein verlässliches und auskömmlich ausgestattetes Förderinstrument ist Voraussetzung für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kinolandschaft in Deutschland. Die bewährte gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern bei der Förderung von Kinoinvestitionen soll fortgeführt werden. Die Kofinanzierung hat sich als wirksames Instrument erwiesen, um Investitionen anzustoßen und nachhaltige Effekte zu erzielen. Vor dem Hintergrund des fortbestehenden Investitionsbedarfs ist eine substanzielle Beteiligung des Bundes weiterhin erforderlich; zugleich sehen es die Länder als ihren Beitrag an, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten angemessene Kofinanzierungsbeiträge zu leisten.

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