Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf Bundesebene
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Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf Bundesebene
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 276/26 (Beschluss)
12.06.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und
Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur
Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf
Bundesebene
Der Bundesrat hat in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 276/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und
Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur
Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf
Bundesebene
Der Bundesrat betont die unverzichtbare Rolle von Kinos als Bestandteil der
kulturellen Infrastruktur, vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen, aber
auch im städtischen Raum. Das neu durch den Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien eingeführte Programm „Liebling Kino“ wird als wichtiger
Beitrag zur Stärkung der Kinokultur begrüßt, ersetzt jedoch nicht das zu Ende 2024
eingestellte Bundesprogramm „Zukunftsprogramm Kino“. Denn es besteht
bundesweit in den Kinos ein weiterhin hoher Investitionsbedarf bei Technik, Gebäuden,
Energieeffizienz, Klimaschutz und Barrierefreiheit. Deshalb fordert der Bundesrat,
das Zukunftsprogramm Kino oder eine vergleichbare investive Förderung zügig,
finanziell ausreichend und langfristig verlässlich neu aufzulegen.
1. Der Bundesrat stellt fest, dass Kinos einen unverzichtbaren Bestandteil der
kulturellen Infrastruktur in Deutschland darstellen und insbesondere in ländlichen
und strukturschwachen Regionen, aber auch im städtischen Raum, eine wichtige
Rolle für kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und regionale
Identität übernehmen.
2. Der Bundesrat begrüßt die mit dem Programm „Liebling Kino“ verfolgten
Ansätze zur Stärkung der Kinokultur und zur Förderung der Publikumsbindung.
Zugleich stellt der Bundesrat fest, dass das Programm „Liebling Kino“ die
investiven Zielsetzungen des Zukunftsprogramm Kino in seiner finanziellen
Ausstattung und inhaltlichen Ausgestaltung nicht kompensieren kann. Insbesondere
im Hinblick auf notwendige Investitionen in die bauliche und technische
Infrastruktur sowie in Maßnahmen zur Energieeffizienz und Barrierefreiheit besteht
weiterhin ein erheblicher Förderbedarf.
3. Der Bundesrat betont, dass insbesondere Kinos mit einem Saal, andere kleine
und mittlere Kinounternehmen sowie Kinos in ländlich geprägten Regionen in
besonderem Maße auf investive Förderinstrumente angewiesen sind, um ihre
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und ihren Betrieb langfristig zu sichern.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das „Zukunftsprogramm Kino“
oder eine vergleichbare investive Kinoförderung zeitnah wiederaufzulegen,
finanziell angemessen auszustatten und zu einem verlässlichen, langfristig
angelegten Förderinstrument weiterzuentwickeln.
5. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das „Zukunftsprogramm Kino“ oder eine
vergleichbare investive Kinoförderung insbesondere auf folgende
Schwerpunkte auszurichten:
Modernisierung und Erneuerung der Kinotechnik,
energetische Sanierung und Klimaschutzmaßnahmen,
Verbesserung der Barrierefreiheit sowie
Steigerung der Aufenthaltsqualität und Publikumsbindung.
6. Der Bundesrat regt an, die bewährte Kofinanzierung durch Bund und Länder
fortzuführen und die Förderbedingungen so auszugestalten, dass insbesondere
strukturschwache Regionen angemessen berücksichtigt werden.
Begründung:
Kinos sind zentrale Orte der Filmkultur und leisten einen wesentlichen Beitrag
zur kulturellen Vielfalt sowie zur Sichtbarkeit deutscher und europäischer
Filmproduktionen. Darüber hinaus erfüllen sie, insbesondere im ländlichen
Raum, eine wichtige gesellschaftliche Funktion als Orte der Begegnung und
des Austauschs.
Mit dem „Zukunftsprogramm Kino“ stand in den vergangenen Jahren ein
wirksames Instrument zur Verfügung, um insbesondere kleine und mittlere Kinos
bei notwendigen Investitionen in ihrer Infrastruktur zu unterstützen. Das
Programm hat maßgeblich dazu beigetragen, die Zukunftsfähigkeit der
Kinolandschaft in Deutschland zu sichern. Die Entwicklung der Bundesförderung
verdeutlicht dessen bisherige Bedeutung: In den Jahren 2020, 2021 und 2023
belief sich das Fördervolumen jeweils auf 15 Millionen Euro jährlich, im Jahr
2022 wurde es auf 25 Millionen Euro erhöht. 2024 wurde die Förderung auf 10
Millionen Euro reduziert und im Jahr 2025 vollständig eingestellt. Nach dem
Auslaufen des Programms ist eine Förderlücke entstanden, die durch die
Kinoprogrammprämie „Liebling Kino“ nicht geschlossen wird. Dieses ist mit 7
Millionen Euro ausgestattet und setzt wichtige Impulse im Bereich der
Programmgestaltung und Publikumsansprache, deckt jedoch den weiterhin bestehenden
investiven Bedarf nicht ab. Insbesondere auch Kinos in ländlich geprägten
Regionen sind aufgrund eingeschränkter wirtschaftlicher Spielräume vielfach
nicht in der Lage, notwendige Modernisierungsmaßnahmen eigenständig zu
finanzieren. Ohne gezielte investive Förderung droht ein weiterer Rückgang von
Kinostandorten und ein Verlust bei der kulturellen Infrastruktur.
Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen insbesondere an
Energieeffizienz, Barrierefreiheit und technische Ausstattung ist eine Wiederaufnahme
und Weiterentwicklung des Zukunftsprogramms Kino erforderlich. Ein
verlässliches und auskömmlich ausgestattetes Förderinstrument ist Voraussetzung für
die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kinolandschaft in Deutschland.
Die bewährte gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern bei der
Förderung von Kinoinvestitionen soll fortgeführt werden. Die Kofinanzierung hat
sich als wirksames Instrument erwiesen, um Investitionen anzustoßen und
nachhaltige Effekte zu erzielen. Vor dem Hintergrund des fortbestehenden
Investitionsbedarfs ist eine substanzielle Beteiligung des Bundes weiterhin
erforderlich; zugleich sehen es die Länder als ihren Beitrag an, im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten angemessene Kofinanzierungsbeiträge zu leisten.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren (Beschlussdrucksache)