polradar

Film- und Kinostandort Deutschland stärken

dip / drucksache 13.11.2025 · WP 21 · 21/2808 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Film- und Kinostandort Deutschland stärken [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2808 21. Wahlperiode 13.11.2025 Antrag der Abgeordneten Sven Lehmann, Katrin Göring-Eckardt, Misbah Khan, Andreas Audretsch, Awet Tesfaiesus, Marlene Schönberger, Katharina Beck, Michael Kellner, Lisa Paus, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Film- und Kinostandort Deutschland stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die bereits angeschlagene deutsche Filmbranche steht vor schwierigen Zeiten. Nach Jahren der Unsicherheit, unterbrochenen Drehs und steigenden Kosten droht ein strukturelles Sterben von Produktionen. Zahlreiche Produktionsfirmen berichten von massiven Auftragseinbrüchen, steigenden Personalkosten und einer deutlichen Zurückhaltung bei Sendern und Streamingplattformen. Laut einer aktuellen Umfrage der Allianz Deutscher Produzenten schätzen rund zwei Drittel der befragten Produktionsunternehmen ihre wirtschaftliche Lage für 2025 als schlecht oder sehr schlecht ein. Bereits jetzt sehen sich viele gezwungen, Projekte zu verschieben, Personal zu reduzieren oder ins Ausland auszuweichen. Fast 70 Prozent der Unternehmen geben an, bei ausbleibender politischer Unterstützung künftig Teile ihrer Fiction-Produktionen in andere Länder zu verlagern. Die deutsche Filmwirtschaft droht damit in eine Abwärtsspirale zu geraten, die nicht nur einzelne Produktionsfirmen trifft, sondern die gesamte kreative Infrastruktur: Drehbuchautor*innen, Kameraleute, Kostümbildner*innen, Techniker*innen, Musiker*innen und Schauspieler*innen bangen um ihre Existenzgrundlage. Das ist nicht weniger als eine kulturelle und wirtschaftliche Krise. Der deutsche Film ist weit mehr als Unterhaltung – er ist eine tragende Säule der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft, ein Spiegel gesellschaftlicher Vielfalt und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Über 120.000 Menschen arbeiten direkt in der Film- und Fernsehproduktion, unzählige weitere sind in Zulieferbetrieben, im Handwerk, in der Postproduktion und Veranstaltungsbranche tätig. Die Branche erwirtschaftet jährlich rund 10 Milliarden Euro Umsatz und trägt wesentlich zur regionalen Wertschöpfung bei – von den Filmstudios in Babelsberg bis zu kleinen Drehorten in strukturschwachen Regionen. Jeder in die Produktion investierte Euro erzeugt eine volkswirtschaftliche Hebelwirkung in Steuern, Abgaben und Folgeinvestitionen. Filmproduktion ist damit nicht nur kulturelle Arbeit, sondern eine Investition in den Standort Deutschland: Sie schafft Arbeitsplätze, stärkt Regionen und fördert Innovationen in Technik, Design und digitaler Produktion. Gleichzeitig ist der Film ein kultureller Leuchtturm nach außen. Er prägt das Bild Deutschlands in der Welt, er erzählt Geschichten, die über nationale Grenzen hinaus verstanden werden und trägt so zur kulturellen Diplomatie und zum internationalen Ansehen des Landes bei. Der Film ist eine unverzichtbare kulturelle Stimme Deutschlands. Die von der Ampel-Koalition auf den letzten Metern der 20. Wahlperiode verabschiedete Filmförderreform war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie hat den überfälligen Paradigmenwechsel eingeleitet: hin zu einer schnelleren, transparenteren und effizienteren Förderung, die auf Wettbewerbsfähigkeit und Qualität setzt. Der begonnene Reformprozess muss nun entschlossen fortgesetzt werden. Eine echte Neuaufstellung der Filmförderung erfordert den Mut, bestehende Strukturen zu verändern und den Förderrahmen an die internationale Realität anzupassen. Jetzt geht es darum, den eingeschlagenen Weg zu Ende zu gehen und Deutschland als wettbewerbsfähigen Filmstandort international wieder sichtbar zu machen. Ein entscheidender Schritt dahin ist die Einführung eines steuerbasierten Anreizmodells nach Vorbild der Forschungs- und Entwicklungszulage, welche die bestehende Filmabgabe ergänzt. Länder wie Spanien, Ungarn oder auch das Vereinigte Königreich arbeiten mit weitreichenden Steueranreizmodellen. Deutschland hingegen verliert zunehmend internationale Großproduktionen an diese Länder und damit auch Knowhow, Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Ein Steueranreizmodell würde diesen Trend umkehren, langfristige Planungssicherheit schaffen und den Brain-Drain stoppen. Es würde Serien- und Filmproduktionen gleichberechtigt fördern, unabhängig davon, ob sie für Kino oder Streaming entstehen. In Kombination mit einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung für Streaminganbieter würde der Produktionsstandort nachhaltig gestärkt werden. Streaminganbieter erzielen auf dem deutschen Markt erhebliche Umsätze, profitieren von bestehenden Förderinstrumenten, tragen aber bisher nicht angemessen zur Finanzierung des Produktionsstandortes bei. Nach den Vorgaben der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ist es gerechtfertigt, diese Unternehmen dazu zu verpflichten, einen Teil ihrer in Deutschland erzielten Einnahmen in europäische und insbesondere deutschsprachige Produktionen zu reinvestieren. Eine solche Investitionsverpflichtung bedeutet einen fairen Beitrag der Plattformen zur Sicherung der kulturellen Vielfalt. Dabei bleibt die unternehmerische Freiheit gewahrt: Streamer und Sender können selbst entscheiden, in welche Projekte sie investieren. Deutsche Anbieter erfüllen die Quoten einer Investitionsverpflichtung meist ohnehin. Bereits geleistete Zahlungen zur Filmabgabe sowie weitere Leistungen an Filmfördereinrichtungen von Bund und Ländern sind auf die Verpflichtung anzurechnen. Bei der Ausgestaltung der Regelung ist weiterhin darauf zu achten, dass die Rundfunkfreiheit der betroffenen Rundfunkveranstalter nicht eingeschränkt wird. Dass dieses Modell funktioniert, zeigen die Erfahrungen anderer europäischer Länder: Belgien, Spanien, Dänemark oder Italien haben eine Investitionsverpflichtung in unterschiedlicher Höhe eingeführt. Wer den Filmstandort Deutschland stärken will, muss auch die Kinos stärken. Sie sind nicht nur Abspielstätten, sondern tragen entscheidend zur kulturellen Bildung, zur Filmvermittlung und zur demokratischen Öffentlichkeit bei. Diese Orte gilt es zu erhalten, besonders in ländlichen Räumen und Stadtteilen, in denen kulturelle Treffpunkte ohnehin seltener werden. Die Kinos haben jährliche Investitionsbedarfe für neue Projektoren, Renovierungen oder energetische Modernisierungen im dreistelligen Millionenbereich. Es ist fatal, dass die Bundesregierung für das „Zukunftsprogramm Kino“ im Haushalt 2026 keine neuen Mittel eingestellt hat. Das erfolgreiche Zukunftsprogramm muss dauerhaft gesichert und weiterentwickelt werden. Filmförderung ist nicht nur Standortpolitik, sondern auch Gesellschaftspolitik. Sie muss die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln und aktiv fördern. Deshalb muss die Stärkung des Filmstandorts auch die Fragen von Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Barrierefreiheit ins Zentrum stellen. Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Barrierefreiheit sind Grundlagen für eine lebendige Filmkultur. Ein im Filmförderungsgesetz verankerter Diversitätsbeirat sollte verbindlich mit Vertreter*innen aus entsprechenden Verbänden und Institutionen besetzt werden und zusätzlich einen Sitz im Verwaltungsrat der FFA erhalten. So kann sichergestellt werden, dass Förderentscheidungen künftig unter Berücksichtigung sozialer und kultureller Nachhaltigkeit getroffen werden und dass die geförderten Werke die Breite und Vielfalt der deutschen Gesellschaft abbilden. Die Bundesregierung hat den Ankündigungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die Stärkung des Filmstandorts Deutschland bislang keine ausreichenden Taten folgen lassen. Dabei ist es höchste Zeit zu handeln. Der deutsche Film braucht jetzt Verlässlichkeit, Struktur und Mut zur Veränderung. Nur mit einem modernen Steueranreizmodell, einer verbindlichen Investitionsverpflichtung und einer nachhaltigen Kino-Infrastruktur kann Deutschland seinen Filmstandort sichern und die kreative Kraft dieser Branche für die Zukunft bewahren. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Filmstandorts Deutschlands vorzulegen, der i. ein Steueranreizmodell in Höhe von 30 Prozent der anerkannten Herstellungskosten in Form einer steuerlichen Filmförderzulage einführt, um langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Produktionen zu gewährleisten; ii. eine Investitionsverpflichtung für Streaminganbieter in Höhe von 20 Prozent der Nettoumsätze in Deutschland zur Stärkung des Produktionsstandorts Deutschland einführt, wobei die Filmabgabe sowie weitere Leistungen an Filmfördereinrichtungen von Bund und Ländern auf die Investitionsverpflichtung angerechnet wird. Weiterhin ist die Investitionsverpflichtung mit einer Rechteklausel zu verbinden, wodurch die Rechte bei anrechenbaren Investitionen nach fünf Jahren an die unabhängigen Produzent*innen zurückfallen; iii. einen Diversitätsbeirat als neues Gremium bei der FFA schafft sowie einen Sitz der im Diversitätsbeirat vertretenen Verbände im Verwaltungsrat der FFA vorsieht; iv. eine gemeinsame Talentförderung von Bund und Ländern auf Bundesebene im Rahmen einer Förderrichtlinie Talentfilm etabliert; 2. eine dauerhafte und verlässliche finanzielle Unterstützung der Kinos sicherzustellen und das erfolgreiche „Zukunftsprogramm Kino“ zu erhalten. Berlin, den 11. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen