Film- und Kinostandort Deutschland stärken
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Film- und Kinostandort Deutschland stärken
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2808
21. Wahlperiode 13.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Sven Lehmann, Katrin Göring-Eckardt, Misbah Khan,
Andreas Audretsch, Awet Tesfaiesus, Marlene Schönberger, Katharina
Beck, Michael Kellner, Lisa Paus, Sandra Stein und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Film- und Kinostandort Deutschland stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die bereits angeschlagene deutsche Filmbranche steht vor schwierigen Zeiten. Nach
Jahren der Unsicherheit, unterbrochenen Drehs und steigenden Kosten droht ein
strukturelles Sterben von Produktionen. Zahlreiche Produktionsfirmen berichten von
massiven Auftragseinbrüchen, steigenden Personalkosten und einer deutlichen
Zurückhaltung bei Sendern und Streamingplattformen.
Laut einer aktuellen Umfrage der Allianz Deutscher Produzenten schätzen rund zwei
Drittel der befragten Produktionsunternehmen ihre wirtschaftliche Lage für 2025 als
schlecht oder sehr schlecht ein. Bereits jetzt sehen sich viele gezwungen, Projekte zu
verschieben, Personal zu reduzieren oder ins Ausland auszuweichen. Fast 70 Prozent
der Unternehmen geben an, bei ausbleibender politischer Unterstützung künftig Teile
ihrer Fiction-Produktionen in andere Länder zu verlagern. Die deutsche Filmwirtschaft
droht damit in eine Abwärtsspirale zu geraten, die nicht nur einzelne
Produktionsfirmen trifft, sondern die gesamte kreative Infrastruktur: Drehbuchautor*innen,
Kameraleute, Kostümbildner*innen, Techniker*innen, Musiker*innen und
Schauspieler*innen bangen um ihre Existenzgrundlage. Das ist nicht weniger als eine kulturelle und
wirtschaftliche Krise.
Der deutsche Film ist weit mehr als Unterhaltung – er ist eine tragende Säule der
deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft, ein Spiegel gesellschaftlicher Vielfalt und ein
bedeutender Wirtschaftsfaktor. Über 120.000 Menschen arbeiten direkt in der Film-
und Fernsehproduktion, unzählige weitere sind in Zulieferbetrieben, im Handwerk, in
der Postproduktion und Veranstaltungsbranche tätig. Die Branche erwirtschaftet
jährlich rund 10 Milliarden Euro Umsatz und trägt wesentlich zur regionalen
Wertschöpfung bei – von den Filmstudios in Babelsberg bis zu kleinen Drehorten in
strukturschwachen Regionen. Jeder in die Produktion investierte Euro erzeugt eine
volkswirtschaftliche Hebelwirkung in Steuern, Abgaben und Folgeinvestitionen.
Filmproduktion ist damit nicht nur kulturelle Arbeit, sondern eine Investition in den Standort
Deutschland: Sie schafft Arbeitsplätze, stärkt Regionen und fördert Innovationen in
Technik, Design und digitaler Produktion.
Gleichzeitig ist der Film ein kultureller Leuchtturm nach außen. Er prägt das Bild
Deutschlands in der Welt, er erzählt Geschichten, die über nationale Grenzen hinaus
verstanden werden und trägt so zur kulturellen Diplomatie und zum internationalen
Ansehen des Landes bei. Der Film ist eine unverzichtbare kulturelle Stimme
Deutschlands.
Die von der Ampel-Koalition auf den letzten Metern der 20. Wahlperiode
verabschiedete Filmförderreform war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie hat den
überfälligen Paradigmenwechsel eingeleitet: hin zu einer schnelleren, transparenteren
und effizienteren Förderung, die auf Wettbewerbsfähigkeit und Qualität setzt. Der
begonnene Reformprozess muss nun entschlossen fortgesetzt werden. Eine echte
Neuaufstellung der Filmförderung erfordert den Mut, bestehende Strukturen zu verändern
und den Förderrahmen an die internationale Realität anzupassen. Jetzt geht es darum,
den eingeschlagenen Weg zu Ende zu gehen und Deutschland als wettbewerbsfähigen
Filmstandort international wieder sichtbar zu machen.
Ein entscheidender Schritt dahin ist die Einführung eines steuerbasierten
Anreizmodells nach Vorbild der Forschungs- und Entwicklungszulage, welche die bestehende
Filmabgabe ergänzt. Länder wie Spanien, Ungarn oder auch das Vereinigte Königreich
arbeiten mit weitreichenden Steueranreizmodellen. Deutschland hingegen verliert
zunehmend internationale Großproduktionen an diese Länder und damit auch
Knowhow, Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Ein Steueranreizmodell würde diesen Trend
umkehren, langfristige Planungssicherheit schaffen und den Brain-Drain stoppen. Es
würde Serien- und Filmproduktionen gleichberechtigt fördern, unabhängig davon, ob
sie für Kino oder Streaming entstehen.
In Kombination mit einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung für Streaminganbieter
würde der Produktionsstandort nachhaltig gestärkt werden. Streaminganbieter erzielen
auf dem deutschen Markt erhebliche Umsätze, profitieren von bestehenden
Förderinstrumenten, tragen aber bisher nicht angemessen zur Finanzierung des
Produktionsstandortes bei. Nach den Vorgaben der europäischen Richtlinie über
audiovisuelle Mediendienste ist es gerechtfertigt, diese Unternehmen dazu zu verpflichten, einen
Teil ihrer in Deutschland erzielten Einnahmen in europäische und insbesondere
deutschsprachige Produktionen zu reinvestieren. Eine solche Investitionsverpflichtung
bedeutet einen fairen Beitrag der Plattformen zur Sicherung der kulturellen Vielfalt.
Dabei bleibt die unternehmerische Freiheit gewahrt: Streamer und Sender können
selbst entscheiden, in welche Projekte sie investieren. Deutsche Anbieter erfüllen die
Quoten einer Investitionsverpflichtung meist ohnehin. Bereits geleistete Zahlungen
zur Filmabgabe sowie weitere Leistungen an Filmfördereinrichtungen von Bund und
Ländern sind auf die Verpflichtung anzurechnen. Bei der Ausgestaltung der Regelung
ist weiterhin darauf zu achten, dass die Rundfunkfreiheit der betroffenen
Rundfunkveranstalter nicht eingeschränkt wird.
Dass dieses Modell funktioniert, zeigen die Erfahrungen anderer europäischer Länder:
Belgien, Spanien, Dänemark oder Italien haben eine Investitionsverpflichtung in
unterschiedlicher Höhe eingeführt.
Wer den Filmstandort Deutschland stärken will, muss auch die Kinos stärken. Sie sind
nicht nur Abspielstätten, sondern tragen entscheidend zur kulturellen Bildung, zur
Filmvermittlung und zur demokratischen Öffentlichkeit bei. Diese Orte gilt es zu
erhalten, besonders in ländlichen Räumen und Stadtteilen, in denen kulturelle
Treffpunkte ohnehin seltener werden. Die Kinos haben jährliche Investitionsbedarfe für
neue Projektoren, Renovierungen oder energetische Modernisierungen im
dreistelligen Millionenbereich. Es ist fatal, dass die Bundesregierung für das
„Zukunftsprogramm Kino“ im Haushalt 2026 keine neuen Mittel eingestellt hat. Das erfolgreiche
Zukunftsprogramm muss dauerhaft gesichert und weiterentwickelt werden.
Filmförderung ist nicht nur Standortpolitik, sondern auch Gesellschaftspolitik. Sie
muss die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln und aktiv fördern. Deshalb muss
die Stärkung des Filmstandorts auch die Fragen von Diversität,
Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Barrierefreiheit ins Zentrum stellen. Diversität,
Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Barrierefreiheit sind Grundlagen für eine lebendige
Filmkultur. Ein im Filmförderungsgesetz verankerter Diversitätsbeirat sollte verbindlich
mit Vertreter*innen aus entsprechenden Verbänden und Institutionen besetzt werden
und zusätzlich einen Sitz im Verwaltungsrat der FFA erhalten. So kann sichergestellt
werden, dass Förderentscheidungen künftig unter Berücksichtigung sozialer und
kultureller Nachhaltigkeit getroffen werden und dass die geförderten Werke die Breite
und Vielfalt der deutschen Gesellschaft abbilden.
Die Bundesregierung hat den Ankündigungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU,
CSU und SPD für die Stärkung des Filmstandorts Deutschland bislang keine
ausreichenden Taten folgen lassen. Dabei ist es höchste Zeit zu handeln. Der deutsche Film
braucht jetzt Verlässlichkeit, Struktur und Mut zur Veränderung. Nur mit einem
modernen Steueranreizmodell, einer verbindlichen Investitionsverpflichtung und einer
nachhaltigen Kino-Infrastruktur kann Deutschland seinen Filmstandort sichern und die
kreative Kraft dieser Branche für die Zukunft bewahren.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Filmstandorts Deutschlands vorzulegen,
der
i. ein Steueranreizmodell in Höhe von 30 Prozent der anerkannten
Herstellungskosten in Form einer steuerlichen Filmförderzulage einführt, um
langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Produktionen zu
gewährleisten;
ii. eine Investitionsverpflichtung für Streaminganbieter in Höhe von 20 Prozent
der Nettoumsätze in Deutschland zur Stärkung des Produktionsstandorts
Deutschland einführt, wobei die Filmabgabe sowie weitere Leistungen an
Filmfördereinrichtungen von Bund und Ländern auf die
Investitionsverpflichtung angerechnet wird. Weiterhin ist die Investitionsverpflichtung mit
einer Rechteklausel zu verbinden, wodurch die Rechte bei anrechenbaren
Investitionen nach fünf Jahren an die unabhängigen Produzent*innen
zurückfallen;
iii. einen Diversitätsbeirat als neues Gremium bei der FFA schafft sowie einen
Sitz der im Diversitätsbeirat vertretenen Verbände im Verwaltungsrat der
FFA vorsieht;
iv. eine gemeinsame Talentförderung von Bund und Ländern auf Bundesebene
im Rahmen einer Förderrichtlinie Talentfilm etabliert;
2. eine dauerhafte und verlässliche finanzielle Unterstützung der Kinos
sicherzustellen und das erfolgreiche „Zukunftsprogramm Kino“ zu erhalten.
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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