Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf Bundesebene
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Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf Bundesebene
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 276/26
06.05.26
Antrag
der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und
Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur
Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf
Bundesebene
Die Ministerpräsidentin Schwerin, 6. Mai 2026
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben
beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des
Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren
investiven Kinoförderung auf Bundesebene
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026
aufzunehmen und den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Schwesig
Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des
Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren
investiven Kinoförderung auf Bundesebene
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat betont die unverzichtbare Rolle von Kinos als Bestandteil der kulturellen
Infrastruktur, vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen, aber auch im städtischen
Raum. Das neu durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
eingeführte Programm „Liebling Kino“ wird als wichtiger Beitrag zur Stärkung der Kinokultur begrüßt,
ersetzt jedoch nicht das zu Ende 2024 eingestellte Bundesprogramm „Zukunftsprogramm
Kino“. Denn es besteht bundesweit in den Kinos ein weiterhin hoher Investitionsbedarf bei
Technik, Gebäuden, Energieeffizienz, Klimaschutz und Barrierefreiheit. Deshalb fordert der
Bundesrat, das Zukunftsprogramm Kino oder eine vergleichbare investive Förderung zügig,
finanziell ausreichend und langfristig verlässlich neu aufzulegen.
1. Der Bundesrat stellt fest, dass Kinos einen unverzichtbaren Bestandteil der
kulturellen Infrastruktur in Deutschland darstellen und insbesondere in ländlichen und
strukturschwachen Regionen, aber auch im städtischen Raum, eine wichtige Rolle
für kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und regionale Identität
übernehmen.
2. Der Bundesrat begrüßt die mit dem Programm „Liebling Kino“ verfolgten Ansätze
zur Stärkung der Kinokultur und zur Förderung der Publikumsbindung. Zugleich
stellt der Bundesrat fest, dass das Programm „Liebling Kino“ die investiven
Zielsetzungen des Zukunftsprogramm Kino in seiner finanziellen Ausstattung und
inhaltlichen Ausgestaltung nicht kompensieren kann. Insbesondere im Hinblick auf
notwendige Investitionen in die bauliche und technische Infrastruktur sowie in
Maßnahmen zur Energieeffizienz und Barrierefreiheit besteht weiterhin ein erheblicher
Förderbedarf.
3. Der Bundesrat betont, dass insbesondere Kinos mit einem Saal, andere kleine und
mittlere Kinounternehmen sowie Kinos in ländlich geprägten Regionen in
besonderem Maße auf investive Förderinstrumente angewiesen sind, um ihre
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und ihren Betrieb langfristig zu sichern.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das „Zukunftsprogramm Kino“ oder
eine vergleichbare investive Kinoförderung zeitnah wiederaufzulegen, finanziell
angemessen auszustatten und zu einem verlässlichen, langfristig angelegten
Förderinstrument weiterzuentwickeln.
5. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das „Zukunftsprogramm Kino“ oder eine
vergleichbare investive Kinoförderung insbesondere auf folgende Schwerpunkte
auszurichten:
Modernisierung und Erneuerung der Kinotechnik
energetische Sanierung und Klimaschutzmaßnahmen
Verbesserung der Barrierefreiheit
Steigerung der Aufenthaltsqualität und Publikumsbindung
6. Der Bundesrat regt an, die bewährte Kofinanzierung durch Bund und Länder
fortzuführen und die Förderbedingungen so auszugestalten, dass insbesondere
strukturschwache Regionen angemessen berücksichtigt werden.
Begründung:
Kinos sind zentrale Orte der Filmkultur und leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen
Vielfalt sowie zur Sichtbarkeit deutscher und europäischer Filmproduktionen. Darüber hinaus
erfüllen sie, insbesondere im ländlichen Raum, eine wichtige gesellschaftliche Funktion als
Orte der Begegnung und des Austauschs.
Mit dem „Zukunftsprogramm Kino“ stand in den vergangenen Jahren ein wirksames Instrument
zur Verfügung, um insbesondere kleine und mittlere Kinos bei notwendigen Investitionen in
ihrer Infrastruktur zu unterstützen. Das Programm hat maßgeblich dazu beigetragen, die
Zukunftsfähigkeit der Kinolandschaft in Deutschland zu sichern. Die Entwicklung der
Bundesförderung verdeutlicht dessen bisherige Bedeutung: In den Jahren 2020, 2021 und 2023 belief
sich das Fördervolumen jeweils auf 15 Mio. Euro jährlich, im Jahr 2022 wurde es auf 25 Mio.
Euro erhöht. 2024 wurde die Förderung auf 10 Mio. Euro reduziert und im Jahr 2025
vollständig eingestellt. Nach dem Auslaufen des Programms ist eine Förderlücke entstanden, die
durch die Kinoprogrammprämie „Liebling Kino“ nicht geschlossen wird. Dieses ist mit 7 Mio.
Euro ausgestattet und setzt wichtige Impulse im Bereich der Programmgestaltung und
Publikumsansprache, deckt jedoch den weiterhin bestehenden investiven Bedarf nicht ab.
Insbesondere auch Kinos in ländlich geprägten Regionen sind aufgrund eingeschränkter
wirtschaftlicher Spielräume vielfach nicht in der Lage, notwendige Modernisierungsmaßnahmen
eigenständig zu finanzieren. Ohne gezielte investive Förderung droht ein weiterer Rückgang von
Kinostandorten und ein Verlust bei der kulturellen Infrastruktur.
Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen insbesondere an Energieeffizienz,
Barrierefreiheit und technische Ausstattung ist eine Wiederaufnahme und Weiterentwicklung des
Zukunftsprogramms Kino erforderlich. Ein verlässliches und auskömmlich ausgestattetes
Förderinstrument ist Voraussetzung für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kinolandschaft in
Deutschland.
Die bewährte gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern bei der Förderung von
Kinoinvestitionen soll fortgeführt werden. Die Kofinanzierung hat sich als wirksames Instrument
erwiesen, um Investitionen anzustoßen und nachhaltige Effekte zu erzielen. Vor dem
Hintergrund des fortbestehenden Investitionsbedarfs ist eine substanzielle Beteiligung des Bundes
weiterhin erforderlich; zugleich sehen es die Länder als ihren Beitrag an, im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten angemessene Kofinanzierungsbeiträge zu leisten.
Drucksache 276/26 - 2 -
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