Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 292/5/26
10.06.26
Antrag
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-
Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im
Wärmebereich
Punkt 41 der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat verweist auf die besondere Bedeutung der Energiewende im
Gebäudesektor für das Erreichen der nationalen und europäischen Klimaziele.
Um den unerlässlichen Transformationsprozess der Dekarbonisierung der
Wärmeversorgung sowie der Senkung des Energieverbrauchs im
Gebäudesektor sozial und wirtschaftlich tragfähig voranzutreiben, braucht es einen
klaren, konsistenten, praxistauglichen und vor allem langfristig verlässlichen
Ordnungsrahmen sowie gezielte Förderprogramme, um wirksame
Investitionsanreize für die energetische Sanierung und den Umstieg auf erneuerbare
Energien im Gebäudebestand zu setzen.
b) Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich den Ansatz der Technologieoffenheit,
um Flexibilität für die zukünftige Wärmeversorgung zu schaffen. Es ist jedoch
weder wirtschaftlich noch praktikabel, im Sinne einer absoluten
Entscheidungsfreiheit der Eigentümer parallele leitungsgebundene Infrastrukturen
flächendeckend vorzuhalten und zu dekarbonisieren. Aus diesem Grund hält der
Bundesrat eine rechtlich verbindliche Verzahnung des Gebäudeenergierechts
mit den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung für zwingend geboten.
Dies gilt insbesondere, um den Kommunen Planungssicherheit bei der
Ausweisung von Wärmenetzen und der Ausgestaltung von Anschluss- und
Benutzungszwängen zu geben sowie Fehlinvestitionen in unrentable Leitungsnetze zu
vermeiden.
c) Gleichzeitig muss es gelingen, über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg
die Bereitschaft zur aktiven Einbringung in die Gebäude-Energiewende deutlich
zu steigern. Dazu braucht es eine attraktive, ökologisch und nicht zuletzt sozial
ausgerichtete Modernisierungsförderung, um eine gleichberechtigte Teilhabe
der unteren und mittleren Einkommensschichten zu gewährleisten. Nur so sind
ökonomisch tragfähige Investitionsentscheidungen möglich und kann eine
nachhaltige, klimaneutrale, kosteneffiziente und sozialverträgliche
Transformation der Wärmeversorgung gelingen.
d) In diesem Transformationsprozess müssen zudem die regionalen Gegebenheiten
sowie die unterschiedlichen Bedarfe in den urbanen Ballungsräumen und im
ländlichen Raum angemessen Berücksichtigung finden. Gerade im ländlichen
Raum stellen dezentrale Wärmekonzepte einen maßgeblichen Baustein für eine
wirtschaftlich tragfähige und effiziente Versorgung dar. Die Nutzung der
regionalen Biomasse-Ressourcen wie Holz, Gülle, organische Abfälle und Reststoffe
spielt weiterhin eine entscheidende Rolle für die Energiewende im
Gebäudesektor, stärkt gleichzeitig die heimische Land- und Forstwirtschaft und trägt
damit maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung der ländlichen Räume
und zur Versorgungssicherheit bei.
e) Der Bundesrat sieht die energetische Nutzung von Holz gerade in den
ländlichen Räumen langfristig als einen wichtigen Bestandteil der
Wärmeversorgung an und lehnt daher Benachteiligungen von Holz als Energieträger – etwa
durch die Einschränkung der Anrechnung auf die Bio-Treppe oder eine
Anhebung des Primärenergiefaktors für Holz – entschieden ab.
Relationen
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