Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar
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Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3910
21. Wahlperiode 29.01.2026
Antrag
der Abgeordneten Violetta Bock, Jörg Cezanne, Luigi Pantisano, Doris
Achelwilm, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Agnes Conrad,
Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Cansin
Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Tamara Mazzi, Sahra Mirow, David
Schliesing, Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner,
Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Wärme ist Daseinsvorsorge. Heizen wird für immer mehr Menschen unbezahlbar. Ein
Grund dafür sind die steigenden Energiekosten für fossile Brennstoffe. Gleichzeitig ist
die Wärmewende eine der wichtigsten Aufgaben, um die Klimaziele zu erreichen. Der
Wärme- und Gebäudebereich ist eine der größten Baustellen beim Klimaschutz in
Deutschland und für ein Drittel der Treibhausgase verantwortlich (www.dena.de/
infocenter/gebaeudereport-2025/). Die Höhe der Emissionen unterstreicht die
Bedeutung von Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäude-
und Wärmebereich. Deswegen ist das Vorhaben, jeden Heizungswechsel für einen
Umstieg auf erneuerbare Wärmetechnologien zu nutzen, grundsätzlich richtig. Eine
Aufweichung der Regelungen wird die bestehenden Emissionslücken weiter
vergrößern und den notwendigen Strukturwandel im Gebäudesektor weiter verzögern.
Anstatt den eingeschlagenen klimapolitischen Pfad konsequent weiterzugehen,
versucht die aktuelle Bundesregierung, dringend notwendige Vorgaben zu erneuerbaren
Energien zurückzuschrauben und treibt damit letztendlich Millionen Menschen in eine
fossile Heizkostenfalle. Besonders Haushalte mit geringerem Einkommen und keinen
finanziellen Rücklagen sind von einem Zugang zu energieeffizientem Wohnen und
erneuerbarem Heizen abgeschnitten. Das schürt Unsicherheiten und
Ohnmachtsgefühle, die ernstgenommen werden müssen. Bereits heute können sich über 5 Millionen
Menschen nicht mehr leisten, ihr Zuhause angemessen warm zu halten (Eurostat). Die
Wärmewende ist eins der wichtigsten Projekte im Kampf gegen die Klimakrise und
erfordert staatliche Hilfestellungen, damit die Last nicht allein auf den Schultern der
Bürger:innen liegt.
Mit der gezielten Verunsicherung der Bevölkerung durch Falschinformationen und das
Popularisieren rechter Narrative in der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz
(GEG) bzw. das für 2026 geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG 2026), mit
dem das GEG abgelöst werden soll, hat die aktuelle Bundesregierung nicht nur einen
Vertrauensverlust in die Klimapolitik verursacht, sondern beschädigt sie das Vertrauen
in das demokratische System insgesamt. Statt die Klimakrise wortwörtlich weiter
anzuheizen, muss der Zugang für alle zu einer bezahlbaren und nachhaltigen
Wärmeversorgung im Mittelpunkt eines energiepolitischen Politikwandels stehen. Denn gerade
eine gerechte Wärmepolitik mit wirksamen Schutzmechanismen vor überzogenen
Renditeerwartungen von Konzernen und fossilen Preisschrauben wäre eine riesige
Chance, Menschen für klimagerechte Transformationsprozesse zurückzugewinnen
und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gegen Krisen zu stärken.
Neben Sofortmaßnahmen bedarf es eines langfristigen Plans mit dem Ziel, die
Wärmeversorgung grundlegend neu zu organisieren. Solange zentrale Teile der
Infrastruktur in profitorientierten Händen liegen, wird es keine verlässliche und für alle
bezahlbare Wärmeversorgung geben. Ein erster Schritt ist es, Kommunen die Möglichkeit zu
geben, Wärmenetze zu erwerben und sie demokratisch zu organisieren.
Die Wärmewende ist ein zentrales Projekt im Kampf gegen die Klimakrise. Damit sie
für alle möglich ist, braucht es staatliche Unterstützung und Finanzierung, klare
Leitplanken und eine gerechte Verteilung der Kosten. Niemand darf in der Wärmewende
zurückgelassen werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf für eine soziale Wärmewende vorzulegen, der
1. die Wärmewende als eine kommunale Pflichtaufgabe und Teil der
Daseinsvorsorge definiert;
2. die 65-Prozent-Regel des § 71 GEG unter Aufrechterhaltung der bestehenden
Fristen auf 100 Prozent erneuerbare Energie für Ein- und Zweifamilienhäuser und
75 Prozent erneuerbare Energie für Mehrfamilienhäuser erhöht;
3. die Gesamtenergieeinsparziele für Wohngebäude nach Vorgaben der
europäischen Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD)
fristgerecht bis Mai 2026 so umsetzt, dass die energetisch schlechtesten Gebäude
prioritär saniert werden und energetische Sanierungen von Haushalten, die durch
steigende Energiekosten armutsgefährdet sind, gezielt gefördert werden,
a) indem warmmietenneutrale Sanierungen garantiert werden,
b) um damit Haushalte mit geringen Einkommen, die vermehrt in den
energetisch schlechtesten Häusern wohnen, zu entlasten,
c) mit dem Ziel, Emissionen im Gebäudesektor schnellstmöglich abzusenken
und Energiearmut zu bekämpfen;
4. zentrale Anlaufstellen (One-Stop-Shops) für die Gebäudeenergieeffizienz
entsprechend dem Artikel 18 EPBD organisiert, bei denen Bürger*innen kostenfreie,
unkomplizierte und verifizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote für die
Beantragung von Fördermitteln, Planung und Umsetzung beanspruchen können;
5. ausreichende Finanzmittel für kommunale Wärmelotsen bereitstellt mit dem Ziel,
einkommensschwache Haushalte gezielt auf dem Weg aus der fossilen
Wärmeversorgung zu begleiten und praktische Unterstützung bei der Koordinierung von
Modernisierungsvorhaben zu leisten;
6. die Erfüllungsoptionen in § 71 GEG auf Wärmepumpen und Wärmenetze
beschränkt mit dem Ziel, Bewohner:innen vor vermeidbar hohen Betriebskosten zu
schützen;
7. die Modernisierungsumlage nach den §§ 559, 555b BGB auf den Mieter
umzulegen, abschafft und die Mieterschutzklausel (§ 71o) aus dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung 2023 einführt, die einen Preisdeckel für den Betrieb einer neuen
Heizung einführt und dabei die Wärmepumpe als Benchmark definiert;
8. vorgibt, dass der CO2-Preis zukünftig vollständig von der Eigentümerseite
übernommen wird und zusätzlich sämtliche Heiznebenkosten nach dem
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) aufgeteilt werden, sodass der
Umfang der Treibhausgasemissionen, die von einem Gebäude ausgehen, das
Aufteilungsverhältnis bestimmt und für Vermieter:innen Anreize für die Umstellung auf
erneuerbare Heizungsoptionen entstehen;
9. die staatlichen Förderangebote wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude
(BEG) oder die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) konsequent
auf eine sozial gerechte Wärmewende ausrichtet,
a) indem statt pauschaler Förderung ein progressiv wirkendes
Förderprogramm eingeführt wird, das nach Einkommensklassen gestaffelt ist,
b) ein Fördervolumen der BEG von mindesten 20 Milliarden Euro veranschlagt
und das Fördervolumen der BEW auf 5 Milliarden Euro pro Jahr erhöht;
10. den rechtlichen Rahmen schafft, der Kommunen zum Erwerb von öffentlichen
Wärmenetzen – insbesondere von Netzen und Produktionsanlagen der
Fernwärmeversorgung – in ihrem Gemeindegebiet berechtigt mit dem Ziel, die
Wärmeversorgung in öffentlichen Besitz zu überführen und mit demokratischer
Kontrolle zu bewirtschaften.
Berlin, den 27. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Der Klimaschutz im Gebäudebereich ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dessen Kosten gerecht verteilt
werden müssen. Jetzt den Klimaschutz im Gebäudesektor auf die lange Bank zu schieben, wird sich sicher
innerhalb weniger Jahre doppelt und dreifach rächen. Sowohl über die Kosten, die aufgrund von Klimafolgekosten
für Deutschland unvermeidlich werden, aber vor allem auch durch die sich zuspitzende Wohnsituation für
Millionen Menschen in Deutschland. Während klimapolitisch dringend gehandelt werden muss, fehlen bislang
verbindliche, sozial ausgewogene Instrumente, die sowohl die ökologische Wirkung als auch die
Verteilungsgerechtigkeit sicherstellen. Eine Wärmewende, die breite gesellschaftliche Akzeptanz finden soll, muss daher
Zielklarheit, verbindliche Rahmenbedingungen und verlässliche soziale Absicherung vereinen.
Die Wärmeversorgung ist ein grundlegendes Element der Daseinsvorsorge. Ohne eine klare gesetzliche
Verankerung besteht die Gefahr, dass zentrale Entscheidungen primär durch privatwirtschaftliche Interessen geprägt
werden. Eine öffentliche Verantwortung schafft dagegen Verlässlichkeit, demokratische Kontrolle und die
Möglichkeit, soziale Kriterien verbindlich zu berücksichtigen.
Der Klimaschutz in Gebäuden muss aufgrund der hohen Emissionen und der immer näher rückenden
Klimakatastrophe, ausgebaut werden. Die Anhebung der Erneuerbaren-Anforderungen schafft Planungs- und
Investitionssicherheit, verhindert Lock-in-Effekte in fossile Strukturen und ermöglicht es, den Wärmebereich konsequent
zu dekarbonisieren. Die bestehenden Umsetzungsfristen im Gesetz müssen beibehalten werden, da die Akteure
im Markt, im Heizungsbau und der Gebäudesanierung, bereits antizipieren. Ein besonderer Hebel liegt bei den
energetisch schlechtesten Gebäuden, in denen viele einkommensschwache Haushalte leben. Die fristgerechte
Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) ermöglicht es, diese Gebäude prioritär zu sanieren,
wodurch sowohl Emissionen reduziert als auch Haushalte entlastet werden, die besonders unter hohen
Energiekosten leiden. Damit werden Energiearmut und Treibhausgasbelastung gleichzeitig wirksam adressiert. Die
fristgerechte EPBD-Umsetzung ist notwendig, um Bußgelder und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und die
bestehenden europäischen Verpflichtungen rechtskonform zu erfüllen.
Der Heizspiegel zeigt klar, dass das Heizen mit Gas und Öl zur Kostenfalle wird, während Wärmepumpen zu
langfristigen Entlastungen für Haushalte führen (www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/heizspiegel/). Diese
Lage wird sich durch mehrere Faktoren weiter verschärfen. Erstens werden die Entgelte für das Gasnetz weiter
steigen, was zur Belastung für die noch angeschlossenen Haushalte werden wird und während sich tendenziell
finanzstarke Haushalte vom Gasnetz unabhängig machen (www.vzbv.de/gasmarkt-und-gasnetze). Zweitens wird
die Einführung des Europäischen Emissionshandels 2 (ETS 2) die Preise für fossiles Heizen erhöhen. Damit die
Gebäudesanierung niedrigschwelliger und für alle bezahlbar wird, sind zentrale Anlaufstellen, sogenannte One-
Stop-Shops notwendig. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um Menschen unabhängig von Vorwissen und
Einkommen Zugang zu Investitionsentscheidungen und Förderung zu ermöglichen. Außerdem ist die Konzentration auf
die Erfüllungsoptionen Wärmepumpe und Wärmnetze sinnvoll, weil diese Technologien langfristig die
effizientesten und kostengünstigsten Lösungen sind. Andere Optionen verursachen höhere Betriebskosten und bergen
erhebliche Fehlinvestitionsrisiken, die am Ende häufig von Bewohner*innen getragen würden. Die Möglichkeit
alternativer Systeme, wie etwa vornehmlich Heizen mit Pellets oder mit Holzofen, bleibt bestehen, sofern der
Erneuerbaren-Anteil nachweislich erfüllt wird.
Damit energetische Modernisierung nicht zur Verdrängung einkommensschwacher Mieter*innen führt, ist der
Schutz der Mietenden zentral. Die Abschaffung der Modernisierungsumlage und die Wiedereinführung der
Mieterschutzklausel mit einem Betriebskostendeckel sorgen dafür, dass die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme
nicht zu steigenden Warmmieten führt. Ein Preisdeckel, der sich an der Wärmepumpe orientiert, bewahrt
Bewohner*innen vor unverhältnismäßig teuren und ineffizienten Alternativen. Gleichzeitig braucht es eine
konsequente Anwendung der Übertragung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes auf sämtliche Heiznebenkosten. Eine
verursachergerechte Aufteilung aller relevanten Nebenkosten stellt sicher, dass Eigentümer*innen
Verantwortung für energetische Sanierung übernehmen und nicht Mieter*innen die Folgen unzureichender
Sanierungsoder Modernisierungsmaßnahmen tragen müssen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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