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Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar

dip / drucksache 29.01.2026 · WP 21 · 21/3910 · Antrag · Original ↗

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Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar Deutscher Bundestag Drucksache 21/3910 21. Wahlperiode 29.01.2026 Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Jörg Cezanne, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Tamara Mazzi, Sahra Mirow, David Schliesing, Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Wärme ist Daseinsvorsorge. Heizen wird für immer mehr Menschen unbezahlbar. Ein Grund dafür sind die steigenden Energiekosten für fossile Brennstoffe. Gleichzeitig ist die Wärmewende eine der wichtigsten Aufgaben, um die Klimaziele zu erreichen. Der Wärme- und Gebäudebereich ist eine der größten Baustellen beim Klimaschutz in Deutschland und für ein Drittel der Treibhausgase verantwortlich (www.dena.de/ infocenter/gebaeudereport-2025/). Die Höhe der Emissionen unterstreicht die Bedeutung von Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäude- und Wärmebereich. Deswegen ist das Vorhaben, jeden Heizungswechsel für einen Umstieg auf erneuerbare Wärmetechnologien zu nutzen, grundsätzlich richtig. Eine Aufweichung der Regelungen wird die bestehenden Emissionslücken weiter vergrößern und den notwendigen Strukturwandel im Gebäudesektor weiter verzögern. Anstatt den eingeschlagenen klimapolitischen Pfad konsequent weiterzugehen, versucht die aktuelle Bundesregierung, dringend notwendige Vorgaben zu erneuerbaren Energien zurückzuschrauben und treibt damit letztendlich Millionen Menschen in eine fossile Heizkostenfalle. Besonders Haushalte mit geringerem Einkommen und keinen finanziellen Rücklagen sind von einem Zugang zu energieeffizientem Wohnen und erneuerbarem Heizen abgeschnitten. Das schürt Unsicherheiten und Ohnmachtsgefühle, die ernstgenommen werden müssen. Bereits heute können sich über 5 Millionen Menschen nicht mehr leisten, ihr Zuhause angemessen warm zu halten (Eurostat). Die Wärmewende ist eins der wichtigsten Projekte im Kampf gegen die Klimakrise und erfordert staatliche Hilfestellungen, damit die Last nicht allein auf den Schultern der Bürger:innen liegt. Mit der gezielten Verunsicherung der Bevölkerung durch Falschinformationen und das Popularisieren rechter Narrative in der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. das für 2026 geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG 2026), mit dem das GEG abgelöst werden soll, hat die aktuelle Bundesregierung nicht nur einen Vertrauensverlust in die Klimapolitik verursacht, sondern beschädigt sie das Vertrauen in das demokratische System insgesamt. Statt die Klimakrise wortwörtlich weiter anzuheizen, muss der Zugang für alle zu einer bezahlbaren und nachhaltigen Wärmeversorgung im Mittelpunkt eines energiepolitischen Politikwandels stehen. Denn gerade eine gerechte Wärmepolitik mit wirksamen Schutzmechanismen vor überzogenen Renditeerwartungen von Konzernen und fossilen Preisschrauben wäre eine riesige Chance, Menschen für klimagerechte Transformationsprozesse zurückzugewinnen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gegen Krisen zu stärken. Neben Sofortmaßnahmen bedarf es eines langfristigen Plans mit dem Ziel, die Wärmeversorgung grundlegend neu zu organisieren. Solange zentrale Teile der Infrastruktur in profitorientierten Händen liegen, wird es keine verlässliche und für alle bezahlbare Wärmeversorgung geben. Ein erster Schritt ist es, Kommunen die Möglichkeit zu geben, Wärmenetze zu erwerben und sie demokratisch zu organisieren. Die Wärmewende ist ein zentrales Projekt im Kampf gegen die Klimakrise. Damit sie für alle möglich ist, braucht es staatliche Unterstützung und Finanzierung, klare Leitplanken und eine gerechte Verteilung der Kosten. Niemand darf in der Wärmewende zurückgelassen werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für eine soziale Wärmewende vorzulegen, der 1. die Wärmewende als eine kommunale Pflichtaufgabe und Teil der Daseinsvorsorge definiert; 2. die 65-Prozent-Regel des § 71 GEG unter Aufrechterhaltung der bestehenden Fristen auf 100 Prozent erneuerbare Energie für Ein- und Zweifamilienhäuser und 75 Prozent erneuerbare Energie für Mehrfamilienhäuser erhöht; 3. die Gesamtenergieeinsparziele für Wohngebäude nach Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) fristgerecht bis Mai 2026 so umsetzt, dass die energetisch schlechtesten Gebäude prioritär saniert werden und energetische Sanierungen von Haushalten, die durch steigende Energiekosten armutsgefährdet sind, gezielt gefördert werden, a) indem warmmietenneutrale Sanierungen garantiert werden, b) um damit Haushalte mit geringen Einkommen, die vermehrt in den energetisch schlechtesten Häusern wohnen, zu entlasten, c) mit dem Ziel, Emissionen im Gebäudesektor schnellstmöglich abzusenken und Energiearmut zu bekämpfen; 4. zentrale Anlaufstellen (One-Stop-Shops) für die Gebäudeenergieeffizienz entsprechend dem Artikel 18 EPBD organisiert, bei denen Bürger*innen kostenfreie, unkomplizierte und verifizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Beantragung von Fördermitteln, Planung und Umsetzung beanspruchen können; 5. ausreichende Finanzmittel für kommunale Wärmelotsen bereitstellt mit dem Ziel, einkommensschwache Haushalte gezielt auf dem Weg aus der fossilen Wärmeversorgung zu begleiten und praktische Unterstützung bei der Koordinierung von Modernisierungsvorhaben zu leisten; 6. die Erfüllungsoptionen in § 71 GEG auf Wärmepumpen und Wärmenetze beschränkt mit dem Ziel, Bewohner:innen vor vermeidbar hohen Betriebskosten zu schützen; 7. die Modernisierungsumlage nach den §§ 559, 555b BGB auf den Mieter umzulegen, abschafft und die Mieterschutzklausel (§ 71o) aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung 2023 einführt, die einen Preisdeckel für den Betrieb einer neuen Heizung einführt und dabei die Wärmepumpe als Benchmark definiert; 8. vorgibt, dass der CO2-Preis zukünftig vollständig von der Eigentümerseite übernommen wird und zusätzlich sämtliche Heiznebenkosten nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) aufgeteilt werden, sodass der Umfang der Treibhausgasemissionen, die von einem Gebäude ausgehen, das Aufteilungsverhältnis bestimmt und für Vermieter:innen Anreize für die Umstellung auf erneuerbare Heizungsoptionen entstehen; 9. die staatlichen Förderangebote wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) konsequent auf eine sozial gerechte Wärmewende ausrichtet, a) indem statt pauschaler Förderung ein progressiv wirkendes Förderprogramm eingeführt wird, das nach Einkommensklassen gestaffelt ist, b) ein Fördervolumen der BEG von mindesten 20 Milliarden Euro veranschlagt und das Fördervolumen der BEW auf 5 Milliarden Euro pro Jahr erhöht; 10. den rechtlichen Rahmen schafft, der Kommunen zum Erwerb von öffentlichen Wärmenetzen – insbesondere von Netzen und Produktionsanlagen der Fernwärmeversorgung – in ihrem Gemeindegebiet berechtigt mit dem Ziel, die Wärmeversorgung in öffentlichen Besitz zu überführen und mit demokratischer Kontrolle zu bewirtschaften. Berlin, den 27. Januar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Der Klimaschutz im Gebäudebereich ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dessen Kosten gerecht verteilt werden müssen. Jetzt den Klimaschutz im Gebäudesektor auf die lange Bank zu schieben, wird sich sicher innerhalb weniger Jahre doppelt und dreifach rächen. Sowohl über die Kosten, die aufgrund von Klimafolgekosten für Deutschland unvermeidlich werden, aber vor allem auch durch die sich zuspitzende Wohnsituation für Millionen Menschen in Deutschland. Während klimapolitisch dringend gehandelt werden muss, fehlen bislang verbindliche, sozial ausgewogene Instrumente, die sowohl die ökologische Wirkung als auch die Verteilungsgerechtigkeit sicherstellen. Eine Wärmewende, die breite gesellschaftliche Akzeptanz finden soll, muss daher Zielklarheit, verbindliche Rahmenbedingungen und verlässliche soziale Absicherung vereinen. Die Wärmeversorgung ist ein grundlegendes Element der Daseinsvorsorge. Ohne eine klare gesetzliche Verankerung besteht die Gefahr, dass zentrale Entscheidungen primär durch privatwirtschaftliche Interessen geprägt werden. Eine öffentliche Verantwortung schafft dagegen Verlässlichkeit, demokratische Kontrolle und die Möglichkeit, soziale Kriterien verbindlich zu berücksichtigen. Der Klimaschutz in Gebäuden muss aufgrund der hohen Emissionen und der immer näher rückenden Klimakatastrophe, ausgebaut werden. Die Anhebung der Erneuerbaren-Anforderungen schafft Planungs- und Investitionssicherheit, verhindert Lock-in-Effekte in fossile Strukturen und ermöglicht es, den Wärmebereich konsequent zu dekarbonisieren. Die bestehenden Umsetzungsfristen im Gesetz müssen beibehalten werden, da die Akteure im Markt, im Heizungsbau und der Gebäudesanierung, bereits antizipieren. Ein besonderer Hebel liegt bei den energetisch schlechtesten Gebäuden, in denen viele einkommensschwache Haushalte leben. Die fristgerechte Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) ermöglicht es, diese Gebäude prioritär zu sanieren, wodurch sowohl Emissionen reduziert als auch Haushalte entlastet werden, die besonders unter hohen Energiekosten leiden. Damit werden Energiearmut und Treibhausgasbelastung gleichzeitig wirksam adressiert. Die fristgerechte EPBD-Umsetzung ist notwendig, um Bußgelder und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und die bestehenden europäischen Verpflichtungen rechtskonform zu erfüllen. Der Heizspiegel zeigt klar, dass das Heizen mit Gas und Öl zur Kostenfalle wird, während Wärmepumpen zu langfristigen Entlastungen für Haushalte führen (www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/heizspiegel/). Diese Lage wird sich durch mehrere Faktoren weiter verschärfen. Erstens werden die Entgelte für das Gasnetz weiter steigen, was zur Belastung für die noch angeschlossenen Haushalte werden wird und während sich tendenziell finanzstarke Haushalte vom Gasnetz unabhängig machen (www.vzbv.de/gasmarkt-und-gasnetze). Zweitens wird die Einführung des Europäischen Emissionshandels 2 (ETS 2) die Preise für fossiles Heizen erhöhen. Damit die Gebäudesanierung niedrigschwelliger und für alle bezahlbar wird, sind zentrale Anlaufstellen, sogenannte One- Stop-Shops notwendig. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um Menschen unabhängig von Vorwissen und Einkommen Zugang zu Investitionsentscheidungen und Förderung zu ermöglichen. Außerdem ist die Konzentration auf die Erfüllungsoptionen Wärmepumpe und Wärmnetze sinnvoll, weil diese Technologien langfristig die effizientesten und kostengünstigsten Lösungen sind. Andere Optionen verursachen höhere Betriebskosten und bergen erhebliche Fehlinvestitionsrisiken, die am Ende häufig von Bewohner*innen getragen würden. Die Möglichkeit alternativer Systeme, wie etwa vornehmlich Heizen mit Pellets oder mit Holzofen, bleibt bestehen, sofern der Erneuerbaren-Anteil nachweislich erfüllt wird. Damit energetische Modernisierung nicht zur Verdrängung einkommensschwacher Mieter*innen führt, ist der Schutz der Mietenden zentral. Die Abschaffung der Modernisierungsumlage und die Wiedereinführung der Mieterschutzklausel mit einem Betriebskostendeckel sorgen dafür, dass die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme nicht zu steigenden Warmmieten führt. Ein Preisdeckel, der sich an der Wärmepumpe orientiert, bewahrt Bewohner*innen vor unverhältnismäßig teuren und ineffizienten Alternativen. Gleichzeitig braucht es eine konsequente Anwendung der Übertragung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes auf sämtliche Heiznebenkosten. Eine verursachergerechte Aufteilung aller relevanten Nebenkosten stellt sicher, dass Eigentümer*innen Verantwortung für energetische Sanierung übernehmen und nicht Mieter*innen die Folgen unzureichender Sanierungsoder Modernisierungsmaßnahmen tragen müssen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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