Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 186/3/26
05.05.26
Antrag
des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur
Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-
Binnenmarktpakets
Punkt 43 der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026
Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2
des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat stellt fest, dass sich der Wasserstoffmarkt derzeit noch in
einer frühen Aufbauphase befindet und weder entwickelte
Wettbewerbsstrukturen noch marktmachtbedingte Verdrängungsrisiken oder
schutzbedürftige dritte Marktteilnehmer bestehen. Eine schematische Übertragung
der für Erdgasfernleitungsnetze geltenden Entflechtungsregime auf
Wasserstofftransportnetze ist deshalb nicht sachgerecht. Das mit der Entflechtung
verfolgte Ziel, Diskriminierungspotenziale frühzeitig zu verhindern, läuft
im aktuellen Marktstadium weitgehend ins Leere, da es an einem
entsprechenden Schutzobjekt fehlt.
b) Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, sicherzustellen, dass die
Entflechtungsregulierung für Wasserstofftransportnetze marktphasengerecht
ausgestaltet wird und den besonderen Anforderungen des
Wasserstoffhochlaufs in Deutschland Rechnung trägt.
c) Der Bundesrat bittet daher darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu
prüfen, ob die unionsrechtlichen Gestaltungsspielräume konsequent genutzt
werden und insbesondere auf eine schematische 1 : 1-Übertragung der
bestehenden Gas-Entflechtung auf den Wasserstoffmarkt zunächst
verzichtet werden kann. Eingriffsintensive Entflechtungsanforderungen sollten
zeitlich zurückgestellt und Ausnahmetatbestände großzügig angewendet
werden, bis sich tragfähige Markt- und Wettbewerbsstrukturen etabliert
haben.
Begründung:
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übertragung der aus dem Erdgasbereich
bekannten Entflechtungsregime auf den Wasserstoffmarkt orientiert sich
weitgehend an den seit 2009 geltenden Regelungen für Erdgasfernleitungsnetze.
Diese regulatorische Systematik wird den aktuellen Gegebenheiten des
Wasserstoffmarktes jedoch nicht ausreichend gerecht.
Der Wasserstoffmarkt befindet sich noch im Aufbau. Anders als im etablierten
Erdgasmarkt bestehen bislang weder ausgereifte Wettbewerbsstrukturen noch
marktmächtige Akteure oder schutzbedürftige dritte Marktteilnehmer, deren
Verhalten eine diskriminierungsfreie Netznutzung gefährden könnte.
Die vorgesehene nationale Umsetzung geht teils über das europarechtlich
Erforderliche hinaus. Eine frühzeitige, zu strenge Entflechtung konterkariert
damit auch die Ziele des REPowerEU-Plans und den zügigen Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft. Erforderlich ist eine differenzierte,
marktphasengerechte Regulierung, die Investitionen ermöglicht, statt sie durch vorzeitige
strukturelle Vorgaben zu erschweren.
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