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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 186/3/26 · Antrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 186/3/26 05.05.26 Antrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff- Binnenmarktpakets Punkt 43 der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein a) Der Bundesrat stellt fest, dass sich der Wasserstoffmarkt derzeit noch in einer frühen Aufbauphase befindet und weder entwickelte Wettbewerbsstrukturen noch marktmachtbedingte Verdrängungsrisiken oder schutzbedürftige dritte Marktteilnehmer bestehen. Eine schematische Übertragung der für Erdgasfernleitungsnetze geltenden Entflechtungsregime auf Wasserstofftransportnetze ist deshalb nicht sachgerecht. Das mit der Entflechtung verfolgte Ziel, Diskriminierungspotenziale frühzeitig zu verhindern, läuft im aktuellen Marktstadium weitgehend ins Leere, da es an einem entsprechenden Schutzobjekt fehlt. b) Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, sicherzustellen, dass die Entflechtungsregulierung für Wasserstofftransportnetze marktphasengerecht ausgestaltet wird und den besonderen Anforderungen des Wasserstoffhochlaufs in Deutschland Rechnung trägt. c) Der Bundesrat bittet daher darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die unionsrechtlichen Gestaltungsspielräume konsequent genutzt werden und insbesondere auf eine schematische 1 : 1-Übertragung der bestehenden Gas-Entflechtung auf den Wasserstoffmarkt zunächst verzichtet werden kann. Eingriffsintensive Entflechtungsanforderungen sollten zeitlich zurückgestellt und Ausnahmetatbestände großzügig angewendet werden, bis sich tragfähige Markt- und Wettbewerbsstrukturen etabliert haben. Begründung: Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übertragung der aus dem Erdgasbereich bekannten Entflechtungsregime auf den Wasserstoffmarkt orientiert sich weitgehend an den seit 2009 geltenden Regelungen für Erdgasfernleitungsnetze. Diese regulatorische Systematik wird den aktuellen Gegebenheiten des Wasserstoffmarktes jedoch nicht ausreichend gerecht. Der Wasserstoffmarkt befindet sich noch im Aufbau. Anders als im etablierten Erdgasmarkt bestehen bislang weder ausgereifte Wettbewerbsstrukturen noch marktmächtige Akteure oder schutzbedürftige dritte Marktteilnehmer, deren Verhalten eine diskriminierungsfreie Netznutzung gefährden könnte. Die vorgesehene nationale Umsetzung geht teils über das europarechtlich Erforderliche hinaus. Eine frühzeitige, zu strenge Entflechtung konterkariert damit auch die Ziele des REPowerEU-Plans und den zügigen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Erforderlich ist eine differenzierte, marktphasengerechte Regulierung, die Investitionen ermöglicht, statt sie durch vorzeitige strukturelle Vorgaben zu erschweren.

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