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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 186/2/26 · Antrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 186/2/26 05.05.26 Antrag des Landes Baden-Württemberg Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff- Binnenmarktpakets Punkt 43 der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen: Zu Artikel 1 allgemein Der Bundesrat nimmt die Bemühungen der Bundesregierung, durch erneute Änderungen von Regelungen zu den Planfeststellungsverfahren im Energiewirtschaftsgesetz eine Beschleunigung dieser Verfahren zu erreichen, zur Kenntnis. Der Bundesrat weist darauf hin, dass er schon mehrfach gebeten hatte, das Planfeststellungsverfahren in den Fachgesetzen zu harmonisieren und dabei das Verwaltungsverfahrensgesetz in den Mittelpunkt zu stellen. Er verweist hier auf seine Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 26. September 2025 (BR-Drucksache 383/25 (Beschluss), Ziffer 32) und zum Entwurf eines Infrastrukturgesetzes (BR-Drucksache 780/25 (Beschluss), Ziffern 132 und 137 Buchstabe b). Er hebt ferner hervor, dass die Harmonisierung von Verfahrensvorschriften für Planungsverfahren auch Teil des vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 gefassten Beschlusses zu einer Föderalen Modernisierungsagenda ist. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf erneut nicht dazu nutzt, diese Beschlüsse umfassend umzusetzen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, für den Bereich des Energiewirtschaftsgesetzes die Harmonisierung der Verfahrensvorschriften zeitnah umzusetzen. Der Bundesrat bittet, dabei die Länder, die für den Vollzug dieser Vorschriften zuständig sind, frühzeitig und umfassend mit einzubeziehen.

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