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Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

dip / drucksache 26.09.2025 · WP 21 · 384/25(B) · Stellungnahme · Original ↗

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Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes [Bundesrat Drucksache 384/25 (Beschluss) 26.09.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein a) Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung seine Bitte aufnimmt (vgl. BR-Drucksache 69/25 (Beschluss)) und die Unternehmen (sowie alle weiteren Gaskunden) von der Finanzierung der Absicherung der Gasspeicherfüllstände beziehungsweise der sogenannten Gasspeicherumlage entlasten wird. Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der privaten Haushalte sowie zur Wettbewerbsfähigkeit unter anderem der energieintensiven Industrie in Deutschland. b) Der Bundesrat erkennt an, dass aufgrund der finanziellen Gegebenheiten keine rückwirkende Entlastung der Gaskunden zum 1. Januar 2025 geplant ist. Er bedauert jedoch, dass es somit aufgrund der zu jenem Zeitpunkt erfolgten Abschaffung der Gasspeicherumlage für Mengen, die an Grenzübergangspunkten beziehungsweise virtuellen Kopplungspunkten entnommen werden, zu einem entsprechenden Wettbewerbsnachteil für Unternehmen im Inland kommt. c) Die vorgesehene Ermächtigung zur Wiedereinführung eines Umlagesystems durch Rechtsverordnung sieht der Bundesrat insofern kritisch, als diese bei Unternehmen zu Bedenken hinsichtlich der Planungssicherheit führen kann. Der Bundesrat regt daher eine Prüfung auf Verzicht oder Konkretisierung der Regelung an. d) Der Bundesrat sieht darüber hinaus vor allem bei den Stromkosten einen erheblichen Entlastungsbedarf. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, gemäß ihrer ursprünglichen Ankündigung im Koalitionsvertrag alle Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen umfassend bei der Stromsteuer zu entlasten.]

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