polradar

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

dip / drucksache 19.11.2025 · WP 21 · 665/1/25 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften [Bundesrat Drucksache 665/1/25 19.11.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Punkt 80 der 1059. Sitzung des Bundesrates am 21. November 2025 Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Dynamik im Batteriespeichermarkt, die einen deutlichen Zubau an Speicherkapazitäten in den kommenden Jahren erwarten lässt und damit eine wichtige Stütze des zukünftigen Energiesystems darstellen kann. 2. Der Bundesrat erkennt an, dass es hierfür einer Neuregelung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Batteriespeichern im Außenbereich bedarf. Er verweist auf seine Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes vom 26. September 2025 (BR-Drucksache 383/25(Beschluss)) und die dort formulierte Bedingung, nach der eine Außenbereichsprivilegierung der Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität dienen müsse. 3. Der Bundesrat weist im Weiteren darauf hin, dass die im Gesetz vorgenommene voraussetzungslose bauplanungsrechtliche Privilegierung droht, den aktuellen Ausbautrend in Form rein strommarktlich orientierter Geschäftsmodelle ohne eine zumindest partielle netzseitige Abstimmung massiv zu verstärken. 4. Der Bundesrat nimmt vor diesem Hintergrund mit Sorge zur Kenntnis, dass ein so befeuerter, nicht auf die Bedürfnisse des Netzes vor Ort abgestimmter Ausbau einen übermäßigen Stromnetzausbau bzw. Redispatch verursachen könnte, ohne dass diesem ein energiewirtschaftlicher Mehrwert gegenübersteht. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah durch Änderungen an der bauplanungsrechtlichen Privilegierung im Baugesetzbuch selbst sowie durch flankierende Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz einer dahingehenden Entwicklung gesetzgeberisch entgegenzuwirken. Die Regelungen müssen so ausgestaltet sein, dass der Batteriespeicherzubau sich weiterhin betriebswirtschaftlich und marktorientiert entwickelt, aber gleichzeitig eine netzdienliche bzw. zumindest netzneutrale Wirkung entfaltet. Der Bundesrat hält es daher auch für notwendig, hinsichtlich der Verortung, der Größe sowie der Flächeninanspruchnahme zusätzliche Regelungen zu treffen. 6. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang ferner darauf hin, dass die Frage einer voraussetzungslosen bauplanungsrechtlichen Privilegierung von Batteriespeichern kommunalpolitisch auf Akzeptanzprobleme vor Ort stoßen könnte. Dies sollte im Interesse des weiteren erfolgreichen Ausbaus der notwendigen Energiewende-Infrastruktur vermieden werden.]

Relationen