Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen an die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Union
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Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen an die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Union
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 61/26 (Beschluss)
27.03.26
Beschluss
des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG im Hinblick auf
die Vereinfachung bestimmter Anforderungen an die Schaffung
der Geodateninfrastruktur in der Union
COM(2025) 985 final; Ratsdok. 16773/25
Der Bundesrat hat in seiner 1063. Sitzung am 27. März 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Ziele der Kommission, den Rechtsrahmen der
Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen
Gemeinschaft (INSPIRE) zu vereinfachen, Doppelregelungen mit dem
horizontalen Datenrecht abzubauen und den Verwaltungsaufwand für die
Mitgliedstaaten deutlich zu reduzieren.
2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren
auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass in der INSPIRE-Richtlinie oder in
flankierenden Rechtsakten klargestellt wird, dass die für Geodatensätze
geforderten Application Programming Interface (API) auf offenen,
herstellerneutralen geospezifischen Standards beruhen müssen (zum Beispiel API-Standards
des Open Geospatial Consortiums (OGC) oder vergleichbare offene
Spezifikationen) und diese Vorgabe unionsweit gilt und nicht allein den Mitgliedstaaten
bzw. Regionen überlassen wird. Ziel ist es, die positiven Effekte der Open-
Data-Richtlinie (offene, API-basierte Bereitstellung) mit dem ursprünglichen
INSPIRE-Ziel interoperabler Geodaten in Europa zu verbinden.
3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, INSPIRE – in angepasster,
technologieneutraler Form – als Referenzrahmen für geospezifische Interoperabilität
beizubehalten. Die Streichung der bisherigen Detailvorgaben soll nicht dazu führen,
dass die geospezifische Dimension von Interoperabilität in den horizontalen
Datenregelungen faktisch untergeht.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen der Verhandlungen
sicherzustellen, dass die in der Verordnung (EU) 2024/903 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über Maßnahmen für ein hohes Maß
an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein
interoperables Europa) vorgesehenen Mindestmechanismen für Interoperabilität
(MIMs) und gemeinsame Datenmodelle ausdrücklich geodatengeeignet
ausgestaltet und mit den internationalen OGC-Standards abgestimmt werden.
5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern
und der Kommission die im Richtlinienvorschlag vorgesehene Übergangsfrist
(Anwendung einzelner Aufhebungsbestimmungen erst ab 1. März 2027) zu
nutzen, um praktische Leitlinien für die Umstellung von klassischen INSPIRE-
Diensten auf API-basierte, offene geospezifische Standards zu entwickeln und
die Kontinuität bestehender, funktionierender OGC-Dienste („Gutes erhalten“)
sicherzustellen.
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG im Hinblick auf die Vereinfach (Beschlussdrucksache)