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Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen an die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Union

dip / drucksache 16.03.2026 · WP 21 · 61/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen an die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Union ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 61/1/26 16.03.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - In - U - Wi zu Punkt ... der 1063. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen an die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Union COM(2025) 985 final; Ratsdok. 16773/25 A Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat begrüßt die Ziele der Kommission, den Rechtsrahmen der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) zu vereinfachen, Doppelregelungen mit dem horizontalen Datenrecht abzubauen und den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten deutlich zu reduzieren. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass in der INSPIRE-Richtlinie oder in flankierenden Rechtsakten klargestellt wird, dass die für Geodatensätze geforderten Application Programming Interface (API) auf offenen, herstellerneutralen geospezifischen Standards beruhen müssen (zum Beispiel API-Standards des Open Geospatial Consortiums (OGC) oder vergleichbare offene Spezifikationen) und diese Vorgabe unionsweit gilt und nicht allein den Mitgliedstaaten bzw. Regionen überlassen wird. Ziel ist es, die positiven Effekte der Open- Data-Richtlinie (offene, API-basierte Bereitstellung) mit dem ursprünglichen INSPIRE-Ziel interoperabler Geodaten in Europa zu verbinden. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, INSPIRE – in angepasster, technologieneutraler Form – als Referenzrahmen für geospezifische Interoperabilität beizubehalten. Die Streichung der bisherigen Detailvorgaben soll nicht dazu führen, dass die geospezifische Dimension von Interoperabilität in den horizontalen Datenregelungen faktisch untergeht. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen der Verhandlungen sicherzustellen, dass die in der Verordnung (EU) 2024/903 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa) vorgesehenen Mindestmechanismen für Interoperabilität (MIMs) und gemeinsame Datenmodelle ausdrücklich geodatengeeignet ausgestaltet und mit den internationalen OGC-Standards abgestimmt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern und der Kommission die im Richtlinienvorschlag vorgesehene Übergangsfrist (Anwendung einzelner Aufhebungsbestimmungen erst ab 1. März 2027) zu nutzen, um praktische Leitlinien für die Umstellung von klassischen INSPIRE- Diensten auf API-basierte, offene geospezifische Standards zu entwickeln und die Kontinuität bestehender, funktionierender OGC-Dienste („Gutes erhalten“) sicherzustellen. B Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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