Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aussetzung der Anwendung der Vorschriften über die Benennung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung für Batterien und Altbatterien sowie Verpackungen und Verpackungsabfälle
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aussetzung der Anwendung der Vorschriften über die Benennung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung für Batterien und Altbatterien sowie Verpackungen und Verpackungsabfälle
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 56/26 (Beschluss)
27.03.26
Beschluss
des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Aussetzung der Anwendung der Vorschriften über
die Benennung eines Bevollmächtigten für die erweiterte
Herstellerverantwortung für Batterien und Altbatterien sowie
Verpackungen und Verpackungsabfälle
COM(2025) 982 final; Ratsdok. 16753/25
Der Bundesrat hat in seiner 1063. Sitzung am 27. März 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat unterstützt die Initiative der Kommission zur Überprüfung
regulatorischer Hürden für Unternehmen, welche ihre Produkte innerhalb des EU-
Binnenmarkts in Verkehr bringen. Ziel sollte es dabei sein, bestehende
Anforderungen dahingehend auszugestalten, dass der bereits erreichte Standard für
den Umwelt- und Ressourcenschutz noch effizienter umgesetzt werden kann.
Hierbei sollte unter anderem geprüft werden, wie bestimmte Pflichten für
Hersteller aus verschiedenen Rechtsbereichen harmonisiert und dadurch vereinfacht
werden können.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass mit der Änderung der Richtlinie 2008/98/EG
durch die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom
10. September 2025 (Richtlinie (EU) 2025/1892) mittlerweile das fünfte
Regime der erweiterten Herstellerverantwortung eingeführt werden soll. Er stellt
zudem fest, dass sich die Anforderungen aus den jeweiligen Regelungen zwar
wiederholen, aber anstatt der Nutzung von Synergien mitunter aufwendige und
kostenintensive Parallelstrukturen aufgebaut werden (zum Beispiel Betrieb
mehrerer Herstellerregister zur Wahrnehmung der erweiterten
Herstellerverantwortung). Während diese Parallelstrukturen geeignet sind, aufgrund einer
weniger aber dennoch weiterhin komplexen Materie für die jeweils zuständigen
Verwaltungsbehörden den Vollzug der jeweiligen Regelungen zur erweiterten
Herstellerverantwortung vollziehen zu können, führt dies für Unternehmen zu
zusätzlichem Verwaltungsaufwand aufgrund der ggf. erforderlichen Doppel-
und Dreifachregistrierung sowie der Meldung von Daten an unterschiedliche
Stellen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei der
Weiterentwicklung der nationalen Umsetzung der Regelungen zu den Regimen der erweiterten
Herstellerverantwortung Effizienzgewinne zu erzielen – zum Beispiel durch
eine verbesserte Interoperabilität der verschiedenen Register und eine Stärkung
der Zusammenarbeit der bestehenden Register.
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aussetzung der Anwendung der Vorschriften über die Benennung ein (Beschlussdrucksache)