Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen
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Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 24/26 (Beschluss)
06.03.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und
Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen
Der Bundesrat hat in seiner 1062. Sitzung am 6. März 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 24/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und
Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen
1. Der Bundesrat betont, dass für viele Bürgerinnen und Bürger das Kennzeichen
ihres Kfz einen Beitrag zur Identifikation mit ihrem Heimatort oder der
Herkunftsregion leisten kann. Insofern verweist der Bundesrat auf die am
1. November 2012 in Kraft getretene Änderung der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung (FZV), die es Landkreisen und kreisfreien Städten
ermöglicht, mehrere Kfz-Unterscheidungszeichen zu vergeben, insbesondere auch
die durch Kreisgebietsreformen ausgelaufenen Altkennzeichen. Zahlreiche
Gemeinden haben aktiv diese Möglichkeit genutzt, um regionale Identität zu
stärken und kleinere Orte mit besonderer Bedeutung wieder klar erkennbar zu
machen.
2. Der Bundesrat merkt an, dass eine Vergabe neuer Unterscheidungszeichen,
ohne dass ein neuer Zulassungsbezirk gegründet, auf Altkennzeichen
zurückgegriffen werden muss oder ein Verbrauch der Kennzeichen bevorsteht, eine
wertvolle Möglichkeit bieten kann, die regionale Identität weiter zu stärken.
Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung um eine Überarbeitung der
FZV.
3. Im Rahmen der Überarbeitung soll insbesondere § 9 FZV so angepasst werden,
dass die Vergabe zusätzlicher Unterscheidungskennzeichen in einem
Zulassungsbezirk über die bisherigen Beschränkungen hinaus ermöglicht wird. Der
Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen des Überarbeitungsprozesses
die Länder sowie die kommunale Ebene frühzeitig einzubeziehen.
Begründung:
Gemäß § 9 Absatz 3 FZV werden die Unterscheidungszeichen der
Verwaltungsbezirke auf Antrag der Länder vom Bundesministerium für Verkehr
festgelegt oder aufgehoben. Die Länder können auch die Festlegung von mehr als
einem Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk beantragen. Dies
ist allerdings auf zwei Fälle begrenzt. Zum einen ist es möglich, wenn ein
Verbrauch der verfügbaren Kennzeichenkombinationen unmittelbar bevorsteht.
Zum anderen ist ein Antrag für durch Kreisgebietsreformen ausgelaufene, alte
Unterscheidungszeichen denkbar. Darüber hinaus kann ein neues
Unterscheidungszeichen nur eingeführt werden, wenn ein neuer, selbstständiger
Zulassungsbezirk gegründet wird.
Kraftfahrzeugkennzeichen sind jedoch nicht nur eine administrative
Angelegenheit, sondern häufig auch ein wichtiger Faktor für die lokale Identität. Viele
Menschen fühlen sich mit ihrem Heimatkennzeichen verbunden und
assoziieren damit positive Eigenschaften ihrer Region und ein Zugehörigkeitsgefühl.
Für diese Autofahrende ist das „Heimatkennzeichen“ Ausdruck von
regionalem Stolz im Alltag, sichtbar im ganzen Straßenverkehr.
Die mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2232) ermöglichte Wiedereinführung von
ausgelaufenen Kennzeichen, welche vor dem 25. Oktober 2012 vergeben
worden waren und durch Gebietsreformen abgeschafft wurden, hat beispielsweise
in Hessen große Zustimmung erfahren. Die reaktivierten Kennzeichen finden
eine breite Akzeptanz bei der Bevölkerung und werden rege genutzt.
In der letzten Zeit wurde von kommunaler Ebene verstärkt der Wunsch nach
einer weiteren Kennzeichenliberalisierung geäußert. Die FZV solle eine
Vergabe neuer Unterscheidungszeichen ermöglichen, ohne dass ein neuer
Zulassungsbezirk gegründet oder auf Altkennzeichen zurückgegriffen werden
muss oder ein Verbrauch der Kennzeichen bevorsteht. Dies sei eine wertvolle
Möglichkeit, die regionale Identität zu stärken und das Stadtmarketing zu
fördern.
Ursächlich für die Initiative der Kommunen waren sicher auch die
Veröffentlichungen des Heilbronner Hochschulprofessors Bochert im September 2024
zum Projekt „Stärkung der Mittelstädte durch Neue Kennzeichen“
(Kennzeichenliberalisierung Teil II)“.
Durch die Schaffung der Möglichkeit der Zuteilung verschiedener
Kennzeichen in einem Verwaltungsbezirk ohne die derzeit geltenden Beschränkungen
kann ohne großen Verwaltungsaufwand mehr regionale Verortung, eine
Identitätsstärkung sowie gleichzeitig eine höhere überregionale Sichtbarkeit von
Städten und Gemeinden erreicht werden.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen (Beschlussdrucksache)