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Protokoll der 1062. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 06.03.2026 · WP 21 · 1062 · Original ↗

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Protokoll der 1062. Sitzung des Bundesrates Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1062 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1062. Sitzung Berlin, Freitag, den 6. März 2026 I n h a l t : Begrüßung des Botschafters des Staates Israel, Ron Prosor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 1. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG) (Drucksache 80/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103* 2. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Drucksache 81/26, zu Drucksache 81/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 69 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 69 Georg Maier (Thüringen) . . . . . . . . . 70 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 71 Iris Spranger (Berlin) . . . . . . . . . . . . 71 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 72 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 73 Dr. Eva Högl (Bremen) . . . . . . . . . . . 74 Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern . . . 75, 105* Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 104* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 3. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit (Drucksache 82/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103* 4. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union (Drucksache 83/26, zu Drucksache 83/26) . . . . . . . . 68 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103* 5. Erstes Gesetz zur Änderung des Eurojust- Gesetzes (Drucksache 84/26) . . . . . . . . . . . 68 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103* 6. a) Gesetz zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll) (Drucksache 85/26) b) Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See- Einbringungsgesetzes (Drucksache 86/26) 68 Beschluss zu a) und b): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 103* 7. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 55/26) . . . . . . . . . . . . . . 77 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Senatorin Dr. Felor Badenberg (Berlin) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR 77 8. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 652/25) . . . . 68 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Staatsminister Kaweh Mansoori (Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103* 9. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Bayern und Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 77/26) b) Entschließung des Bundesrates: Stärkung des Windenergieausbaus – Antrag der Länder Bayern und Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 92/26) 77 Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 77 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 78 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 79 Mitteilung zu a) und b): Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 79 10. Entschließung des Bundesrates: Förmliche Beteiligung des Bundesrates am nationalen Wiederherstellungsplan – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 91/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 81 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 11. Entschließung des Bundesrates: Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit – Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg – (Drucksache 14/26) . . . . . . . . . 82 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 82 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 83 12. Entschließung des Bundesrates „Übergang von der Berufsausbildung in die Fachkräftebeschäftigung für Drittstaatsangehörige erleichtern“ – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen – (Drucksache 35/26) . . . . . . . . 68 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 103* 13. Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG – Antrag der Länder Niedersachsen und Baden- Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland- Pfalz – (Drucksache 25/26) . . . . . . . . . . . . 83 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 84 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 85 14. Entschließung des Bundesrates „Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes – Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen schließen“ – Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland – (Drucksache 26/26) . . . . . . . . . . . . . 66 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 66 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 67 15. Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB) – Antrag des Freistaats Thüringen – (Drucksache 39/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Beate Meißner (Thüringen) . . . . . . . . 67 Petra Köpping (Sachsen) . . . . . . . . . 103* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 68 16. Entschließung des Bundesrates „Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt – Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen“ – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 105/26) 85 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 85 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 17. Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen – Antrag der Länder Hessen und Niedersachsen – (Drucksache 24/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 86 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 106* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 86 18. Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Drucksache 40/26) . . . . . . . . . . . 63 Mario Voigt (Thüringen) . . . . . . . . . . 63 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 19. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (Drucksache 41/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 20. Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung (Drucksache 42/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 43/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . . 93 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 108* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 22. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Drucksache 44/26) . . . . . . . . 95 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 108* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 23. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen (Drucksache 45/26) . . . . . . . . . 96 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 24. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1252 COM(2025) 946 final; Ratsdok. 160460/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 17/26, zu Drucksache 17/26) . . 97 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 25. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Erleichterung des Transports von militärischer Ausrüstung, militärischen Gütern und militärischem Personal innerhalb der Union COM(2025) 847 final; Ratsdok. 15794/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 32/26, zu Drucksache 32/26) . . 97 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 109* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 26. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2014/65/EU im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union COM(2025) 942 final; Ratsdok. 16347/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 751/25, zu Drucksache 751/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 b) Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014, (EU) 2015/2365, (EU) 2019/1156, (EU) 2021/23, (EU) 2022/858, (EU) 2023/1114, (EU) Nr. 1060/2009, (EU) 2016/1011, (EU) 2017/2402, (EU) 2023/2631 und (EU) 2024/3005 im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union COM(2025) 943 final; Ratsdok. 16345/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 754/25, zu Drucksache 754/25) 97 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 97 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 98, 104* 27. Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer Schutzschild für die Demokratie: Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien JOIN(2025) 791 final; Ratsdok. 15387/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 797/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 64 Gunther Krichbaum, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen . . . 65 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 66 28. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029 COM(2025) 784 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 23/26, zu Drucksache 23/26) . . 99 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 29. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum COM(2025) 1025 final; Ratsdok. 17011/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 798/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 99 30. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für Städte – Wachstum und Wohlstand fördern COM(2025) 739 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 13/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 99 31. Achte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung (Drucksache 12/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104* 32. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz- Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflFAssAPrV) (Drucksache 46/26) . . . . . . . 99 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 110* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 33. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) (Komitologieausschuss); Sektion: Tierernährung und weitere Expertengruppen – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 51/26) 68 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 51/1/26 . . . . . . . . . . . . . . 104* 34. Wahl der Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes – gemäß § 5 Absatz 1 Bundesrechnungshofgesetz – (Drucksache 58/26) . . 68 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag der Bundesregierung in Drucksache 58/26 104* 35. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 52/26) . . . . . . . . . . . . 68 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 104* 36. Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (Drucksache 111/26, zu Drucksache 111/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Iris Spranger (Berlin) . . . . . . . . . . . 76 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 37. Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Sozialverwaltung – Antrag der Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 109/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 80 Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . . 80 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Senatorin Melanie Schlotzhauer (Hamburg) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 38. Entschließung des Bundesrates „Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 738/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 87 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 39. Entschließung des Bundesrates „Schutz der Straßenbrücken – Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 108/26) . . . . . . . . . . 88 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 88 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 40. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 COM(2026) 20 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 27/26, zu Drucksache 27/26) b) Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 COM(2026) 21 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 28/26) c) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine COM(2026) 22 final; Ratsdok. 5305/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 29/26, zu Drucksache 29/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 100 Beschluss zu a) und c): Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 101 Beschluss zu b): Kenntnisnahme . . . . . . . . 101 41. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 113/26) . 68 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 113/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 104* 42. Entschließung des Bundesrates „Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen“ – Antrag der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 114/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 89 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 43. Entschließung des Bundesrates „Pflegebudget sachgerecht nutzen, Anreize zum Qualifikationsmissbrauch vermeiden“ – Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 132/26) 90 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 90 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 44. Entschließung des Bundesrates „Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln“ – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 133/26) . . . . . . . . . . 91 Jürgen Barke (Saarland) . . . . . . . . . . 91 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 92 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 101 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l - t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen Vizepräsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes – zeitweise – Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r - m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden- Württemberg – zeitweise – Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r - m a n n , Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des Freistaates Bayern – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Eric Beißwenger (Bayern) Nancy Böhning (Bremen) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Thorsten Glauber, Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Eric Beißwenger, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für Europa Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Dr. Eva Högl, Senatorin für Inneres und Sport Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin, Senatorin, Präses der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Melanie Schlotzhauer, Senatorin, Präses der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten N i e d e r s a c h s e n : Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen und Verkehr N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr R h e i n l a n d - P f a l z : Philipp Fernis, Minister der Justiz Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Jürgen Barke, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit S a c h s e n : Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Christian Piwarz, Staatsminister der Finanzen S a c h s e n - A n h a l t : Sven Schulze, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur T h ü r i n g e n : Mario Voigt, Ministerpräsident Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei Beate Meißner, Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz Steffen Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur Katharina Schenk, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern Gunther Krichbaum, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen Dr. Nils Schmid, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Dr. Silke Launert, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katja Mast, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Carsten Träger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit 1062. Sitzung Berlin, den 6. März 2026 Beginn: 09.31 Uhr Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1062. Sitzung des Bundesrates. Zunächst begrüße ich einen Gast bei uns im Hause: Auf der Ehrentribüne hat der israelische Botschafter, Seine Exzellenz Herr P r o s o r , Platz genommen. – Exzellenz, herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Beifall) Bevor wir in unsere Beratungen eintreten, möchte ich zum Ausdruck bringen, dass uns die Eskalation des Konfliktes im Nahen Osten mit großer Sorge erfüllt. Unsere Gedanken sind bei allen Menschen in der Region und bei allen, die um ihre Sicherheit und die ihrer Familien bangen. Meine Damen und Herren, ich komme zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 44 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 18, 27, 14 und 15 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 2 wird der Punkt 36 aufgerufen. Nach TOP 9 wird der Punkt 37 beraten. Nach TOP 17 werden die Punkte 38, 39, 42, 43 und 44 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 18: TOP 18 Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Drucksache 40/26) Mir liegt eine Wortmeldung vor: Herr Ministerpräsident Voigt, Thüringen. Mario Voigt (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Freistaat Bayern hat einen Plenarantrag zum Steuerberatungsgesetz eingebracht. Das mag auf den ersten Blick wie eine eher technische beziehungsweise steuerrechtliche Frage wirken. Doch im Kern geht es um etwas Grundsätzliches: Es geht um die Frage, wie wir als Staat und als Gesellschaft die außergewöhnlichen Leistungen unserer Olympiasiegerinnen und Olympiasieger würdigen. Der Antrag verfolgt das Ziel, Prämien der Bundesländer für erfolgreiche Medaillengewinner bei Olympischen Spielen steuerfrei zu stellen. Dahinter steht eine klare Haltung: Wer unser Land auf großer sportlicher Bühne vertritt und dort Herausragendes leistet, verdient nicht nur unseren Applaus, sondern auch unsere sichtbare Anerkennung. Insofern ist der Antrag auch ein guter Anlass, heute noch einmal eine klare Botschaft hier aus dem Hohen Haus zu senden: Die Bundesrepublik Deutschland – und damit alle 16 Bundesländer – ist stolz auf ihre Olympioniken. Wir würdigen ihre Leistungen, wir stehen hinter ihnen, und wir sagen Danke für die großartige sportliche Leistung, die gerade im Februar vollbracht wurde. Wer einmal erlebt hat, wie eine deutsche Athletin oder ein deutscher Athlet auf einem Siegerpodest steht, mit der Fahne auf den Schultern und mit der Hymne im Ohr, der weiß: Das ist mehr als Sport. Das ist Stolz, das ist nationale Identifikation, das ist ein Moment, in dem das ganze Land zusammensteht. In Zeiten, in denen so vieles auseinanderdriftet, sollten wir solche Momente nicht geringschätzen. Unsere Sportlerinnen und Sportler sind keine Zufallsprodukte. Sie stehen nicht eines Morgens auf und beschließen, heute einmal Olympiasieger zu werden. Dahinter stehen oft Jahre, oft Jahrzehnte von Disziplin, Training, Verzicht. Während andere feiern gehen, stehen sie morgens früh auf der Bahn, im Kraftraum oder auf der Loipe. Während andere ihren Freizeitaktivitäten nachgehen, investieren sie in ein Leben, in einen Traum. Dieser Traum ist, einmal für Deutschland bei den Olympischen Spielen anzutreten. Wenn dieser Traum wahr wird, wenn am Ende eine Medaille steht, dann ist das nicht nur ein persönlicher Erfolg, sondern auch ein Erfolg für unser Land – für die Menschen, die mitgefiebert haben, für die Trainer und Trainerinnen, die unterstützt haben, für die Vereine, die die Grundlagenarbeit geleistet haben. Deshalb sage ich ganz deutlich: Wer für unser Land auf der großen Bühne der Welt eine Medaille erringt, verdient mehr als einen Händedruck, mehr als Anerkennung. Das wollen wir heute mit diesem Antrag zum Ausdruck bringen. Ich will gestehen: Ich finde es schade, dass Markus Söder heute nicht hier sein kann, weil wir eine kleine bilaterale Wette laufen hatten zwischen Bayern und Thüringen, was die Winterspiele angeht. Als Ministerpräsident des grünen Herzens Deutschlands darf ich mit Stolz sagen: Knapp ein Drittel der Medaillen, die Deutschland errungen hat, gingen nach Thüringen. Bei 18 Athleten ist das nicht schlecht. Die bayerischen Kollegen hatten 82 Athleten. Die haben ein paar mehr Medaillen geholt. Deswegen will ich in aller Offenheit sagen: Ich unterstütze nicht nur den Antrag der bayerischen Kollegen, sondern löse auch eine kleine Wettschuld ein: „#söderisst“ wird ein neues Reel bekommen. Das tolle Wintermärchen wurde von allen hier im Hohen Haus hoffentlich mit großer Gemeinsamkeit unterstützt. Aber vor allen Dingen kämpfen wir für die nächsten Olympischen Spiele gemeinsam im bundesstaatlichen Wettbewerb darum, Deutschland stärker zu machen. Dafür werbe ich heute hier und darf Ihnen zurufen: Wir sind stolz auf unsere Sportlerinnen und Sportler, egal woher sie kommen, denn sie haben Deutschland wirklich ein Wintermärchen beschert. Wir sollten alles dafür tun, dass der Sport wieder sichtbarer und stärker wird. Wenn uns das gelingt, dann sind wir beim Medaillenspiegel das nächste Mal vielleicht sogar noch weiter oben. Ihnen und uns alles Gute und den deutschen Olympioniken herzlichen Dank für ihren couragierten Dienst für unser Land! – Danke! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Voigt! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor, dem das Land Nordrhein-Westfalen beigetreten ist. Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen. Ihr Handzeichen bitte für: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Mehrländerantrag! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 6 der Ausschussempfehlungen. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27: TOP 27 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer Schutzschild für die Demokratie: Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien JOIN(2025) 791 final; Ratsdok. 15387/25 (Drucksache 797/25) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes gebe ich das Wort an den Bundesratspräsidenten, Herrn Dr. Bovenschulte aus Bremen. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz der Demokratie steht im Zentrum unserer Arbeit. Sie ist das Fundament unseres Zusammenlebens, Garantin für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und soziale Gerechtigkeit. Zugleich erleben wir in diesen Tagen, dass dieses Fundament nicht mehr ohne Weiteres als selbstverständlich angesehen werden kann. Polarisierung, Desinformation und Angriffe auf demokratische Institutionen fordern uns heraus – in Deutschland, in Europa und weltweit. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Initiative der Europäischen Kommission zur Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien, die uns heute hier als „Europäischer Schutzschild für die Demokratie“ vorliegt. Uns Demokratinnen und Demokraten ist klar: Wir müssen unsere Demokratie resilienter machen. In diesem Sinne hat sich Bremen zusammen mit Baden- Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein in die Beratung der Vorlage eingebracht, und wir hoffen sehr, dass wir heute hier im Plenum eine klare Stellungnahme verabschieden können. Der Kampf gegen Desinformation spielt dabei eine entscheidende Rolle. Nicht umsonst begann für einen der bekanntesten europäischen Dissidenten, Václav Havel, der Kampf für die Freiheit mit dem – Zitat – „Versuch, in der Wahrheit zu leben“. Mir scheint, diese Maxime brauchen wir heute mehr denn je, und zwar in allen Lebensbereichen. Die praktische Umsetzung ist für moderne, komplexe Gesellschaften allerdings eine erhebliche Herausforderung, die wir nur gemeinsam bewältigen können, wenn wir unsere Kräfte bündeln. Denn auch und gerade die Feinde unserer Demokratie organisieren sich, im Inland und im Ausland. Diesen Aktivitäten müssen wir gemeinsam geschlossen entgegentreten. Genau hier setzt die Europäische Kommission mit ihrer Mitteilung zum Schutzschild für die Demokratie an. Es ist gut, dass mit dieser Mitteilung noch einmal deutlich gemacht wird, über welche Möglichkeiten die EU schon heute verfügt, insbesondere bei der Bekämpfung von Desinformation im Netz. Ich erwarte, dass Instrumente wie der Digital Services Act und die darin vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten künftig konsequent – und das heißt: deutlich konsequenter als bisher – genutzt werden. Dies gilt auch und gerade für den Bereich des Jugendschutzes im Netz. In vielen europäischen Staaten wird derzeit diskutiert, ob Nutzungsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche erforderlich sind. Australien ist, Sie wissen das, diesen Schritt bereits gegangen; und auch in Deutschland regt sich etwas. Aus der SPD kamen zuletzt kluge Vorschläge. Es geht um ein vollständiges Verbot der Nutzung von Social-Media-Plattformen für unter 14-Jährige und um regulierte Jugendversionen für unter 16-Jährige. Auch die CDU hat ähnliche Ideen auf ihrem letzten Parteitag diskutiert und beschlossen. Ich bin zuversichtlich, dass es genügend Überschneidungen gibt, um zu einem gemeinsamen, breit getragenen Vorstoß zu kommen. Denn das Thema treibt uns alle um, nicht nur Eltern und Kinder. Wir müssen diese Debatten führen, in der Politik ebenso wie am Abendbrottisch. Wenn es uns nicht gelingt, unsere Kinder und Jugendlichen vor den Gefahren von Desinformation, Hass, Hetze sowie dem Suchtpotenzial der sozialen Medien zu bewahren, dann haben wir alle miteinander versagt. Das wollen und dürfen wir nicht zulassen. Meine Damen und Herren, das von der Europäischen Kommission angekündigte Europäische Zentrum für demokratische Resilienz ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bei der anstehenden Konkretisierung des Konzepts ist allerdings sicherzustellen, dass das Zentrum mit ausreichend Ressourcen ausgestattet ist und einen niedrigschwelligen Zugang für regionale und kommunale Akteure bietet. Denn erstens schafft man durch Partizipation der Zivilgesellschaft Transparenz und Vertrauen in die Institutionen, und zweitens kann nur so der Dialog auf Augenhöhe gelingen, den wir so dringend brauchen, gerade jetzt. Transparenz, Vertrauen und Dialog sind genau die Elemente, auf die es ankommt, wenn wir in unseren demokratischen Gesellschaften Akzeptanz fördern und Resilienz erzeugen wollen. Es reicht nicht aus, krisenhafte Zuspitzungen irgendwie überstehen zu wollen im Sinne eines „muddling through“. Unser Ziel muss es sein, aus diesen Krisen ein neues Gemeinschaftsgefühl zu erschaffen, sodass wir gestärkt daraus hervorgehen. Dazu ist jeder und jede von uns an seinem beziehungsweise ihrem Platz gefordert: in der Familie, in der Kommune, im Land, im Bund und auf europäischer Ebene. Lassen Sie uns gemeinsam den Schutzschild für die Demokratie noch stärker machen! – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Dr. Bovenschulte! – Es liegt eine weitere Wortmeldung vor: Ich gebe das Wort an Herrn Staatsminister Krichbaum vom Auswärtigen Amt. Gunther Krichbaum, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern! Exzellenz, Herr Botschafter Prosor! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident Bovenschulte hat es gerade schon richtig beschrieben: Unsere Werte und vor allem unsere Demokratie stehen zunehmend unter Druck. Denn das, was für uns in der Europäischen Union Werte sind, ist für andere – zweifelhafte Despoten und Machthaber weltweit – eine Bedrohung ihrer Macht. So auch die Demokratie: Die Demokratie ist für uns ein Wert; aber Pressefreiheit, Meinungsfreiheit sind für Herrn Putin Störfaktoren seiner Macht. Und nicht nur das: Zunehmend versuchen andere Staaten auch, Einfluss auf uns zu nehmen. Es ist mehr als besorgniserregend, wenn freie und demokratische Wahlen ins Kreuzfeuer geraten und versucht wird, Einfluss zu nehmen und unsere Art, in der Europäischen Union zu leben, auszuhebeln. Das umfasst algorithmische Manipulationen auf Social-Media-Plattformen. Das umfasst ausländische Einflussnahme auf Wahlen, wie wir es vor einem Jahr ganz drastisch in Rumänien gesehen haben, wo das Verfassungsgericht den ersten Wahlgang annullieren musste. In der Republik Moldau nicht anders! Gerade in den Staaten, die der Europäischen Union beitreten wollen, ist das gang und gäbe. Angriffe auf Medien, Zivilgesellschaften, demokratische Institutionen, hybrider Krieg, hybride Bedrohungen – genau darum geht es beim Schutzschild für Demokratie. Die Europäische Union reagiert. Sie schafft eine Plattform. Wir möchten aber, dass es dabei nicht zu Duplizierungen kommt. Dafür gibt es hier gewisse Leitplanken. Deswegen legen wir Wert darauf, dass nicht in nationale Kompetenzen eingegriffen wird. Wir teilen im Wesentlichen die Einschätzungen der Ausschüsse für Fragen der Europäischen Union, für Digitales und Staatsmodernisierung und für Innere Angelegenheiten, die hier in den Bundesrat hineingetragen wurden. Es gibt bereits eine Kooperation mit anderen Mitgliedstaaten bei der Abwehr ausländischer Einflussnahme. Diese nennt sich „Foreign Information Manipulation and Interference“, kurz: FIMI. Genau das gilt es zu stärken, und deswegen möchten wir den Informationsraum schützen. Wir möchten Plattformen anbieten und ausbauen, wenn es um Faktenchecknetzwerke geht. Es geht aber insbesondere – ich hatte es schon angesprochen – um den Schutz unserer Wahlen. Das betrifft auch Ihre Wahlen in den Ländern. Sie sind nicht frei von diesen Bedrohungen. Insofern müssen wir schauen, dass eine gezielte Analyse digitaler Kampagnen rund um die Wahlen stattfindet, dass wir Manipulationen beobachten und insbesondere eine bessere Kooperation mit den EU- Staaten anstreben. Es geht auch um die Stärkung der Zivilgesellschaften, um die Förderung von Medienkompetenz. Spätestens da sind wir bei Ihnen in den Ländern angelangt, wenn es um die Stärkung der Medienkompetenz bei Schülern, in der jungen Generation geht. Sie halten sich sehr stark auf den Kanälen der Social-Media-Anbieter auf. Gerade das ist ein wichtiger Punkt, weil es letztlich auch um die Stärkung der unabhängigen Medien geht. Ich weiß gut genug, dass es natürlich auch Kritikpunkte gibt in Gestalt der Frage, wie man hier eine sinnvolle und gute Abgrenzung finden kann zwischen der freien Meinungsäußerung, die es natürlich immer zu schützen gilt, und der Schaffung von gewissen Leitplanken. Aber es gibt mit Sicherheit kein Grundrecht auf Hass. Es gibt kein Grundrecht auf Hetze. Gerade wir wissen, was und wem wir da oft genug ausgesetzt sind. Ich schaue in Richtung von Herrn Prosor: Hier sind auch Kernelemente der Sicherheit befreundeter Staaten bedroht. Herr Präsident Bovenschulte hat es richtigerweise schon angesprochen: Wir werden den ganzen Prozess sehr positiv begleiten. Es geht um den Schutz unserer Werte. Es geht um uns, um unsere Freiheit zu leben. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Kollege! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 9, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den letzten Satz der Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung: TOP 14 Entschließung des Bundesrates „Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes – Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen schließen“ – Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland – (Drucksache 26/26) Dem Antrag sind die Länder Hessen und Mecklenburg-Vorpommern beigetreten. Mir liegt eine Wortmeldung von Herrn Ministerpräsident Rhein aus Hessen vor. Boris Rhein (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zentrale Aufgabe des Staates ist nach meiner festen Überzeugung, für die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Es ist aus meiner Sicht der Kern der staatlichen Verantwortung, dass man nicht bedrängt wird, dass man nicht beklaut wird, dass man nicht bedroht wird. All das ist essenziell für Freiheit. Insofern ist die innere Sicherheit natürlich auch die Grundlage für die Handlungsfähigkeit des Staates. Aber wir sehen gerade in einem Phänomenbereich demoskopische Erhebungen, die uns zeigen, dass Frauen sagen, dass sie sich in Parks, Clubs und Bahnhöfen nicht sicher fühlen, dass sie Wege meiden, dass sie bei unangenehmen Situationen die Straßenseite wechseln, dass sie, wenn sie sich unwohl fühlen, telefonieren, dass sie, um sich möglicherweise damit wehren zu können, einen Schlüssel in der Faust tragen, dass sie beispielsweise Abwehrspray bereithalten oder dass sie eben nur noch in Begleitung gehen. Das wiederum zeigt uns, dass sie oftmals das Gefühl haben, dass sie ihre Sicherheit selbst organisieren, in die eigene Hand nehmen müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das darf nicht ihre Aufgabe sein. Vielmehr muss das unsere Aufgabe sein. Das ist die Aufgabe des Staates. Wie gesagt: Es ist eine der grundlegenden Aufgaben des Staates, genau dafür zu sorgen. Wir können heute mit dem vorliegenden Antrag in diesem Phänomenbereich eine Art Sicherheitsversprechen des Staates erneuern und den Rechtsrahmen den Realitäten der digitalen Welt anpassen. Der vorliegende Antrag fordert die Bundesregierung auf, den Persönlichkeitsschutz von Frauen zu verbessern und Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen. Denn Gewalt gegen Frauen kommt ja nicht nur – und das „nur“ setze ich natürlich in Anführungsstriche – in Gestalt von roher Gewalt, von offensichtlicher Gewalt daher, also als Belästigung, als Drohung, mit Schlägen oder mit Tritten, sondern oft auch heimlich. Sie kommt oft auf leisen Sohlen daher. Das ist natürlich ganz besonders perfide. Das hat viel mit der Fortentwicklung der Technik zu tun. Die Technik dazu passt mittlerweile in jede Tasche. Sie läuft lautlos, sie zoomt scharf, und das senkt die Hemmschwelle. Das erhöht am Ende natürlich auch die Opferzahlen. Bildbasierte sexualisierte Gewalt trifft vor allem Frauen und Mädchen – und oft mitten im Alltag. Ich finde, wer heimlich und sexuell motiviert filmt, verletzt ja nicht nur – auch hier das „nur“ wieder in Anführungsstrichen – die Privatsphäre, sondern greift ganz bewusst auch die Würde der Opfer an und verletzt Frauen auf seelische Art, und das auch ganz bewusst. Genau deshalb dürfen die Täter nicht straffrei bleiben, nur weil das Strafrecht Lücken in dieser Frage lässt. Und deswegen ist dieser Entschließungsantrag so wichtig, weil er einen ganz klaren Grundsatz stärkt: Strafbarkeit und Schutz beginnen schon beim unbefugten Herstellen und nicht erst beim Verbreiten. Damit Frauen sich wieder sicherer fühlen und objektiv auch sicherer sind, haben wir in Hessen vor mehr als einem Jahr ein Frauensicherheitspaket auf den Weg gebracht. Heute sehen wir: Dieses Sicherheitspaket wirkt. Hessen schützt Frauen konsequent mit moderner Technik, mit klaren Gesetzen und mit sehr starken Partnern. Das zentrale Element ist in diesem Korb der Elemente die Fußfessel für Frauenschläger. Sie überwacht Täter, warnt Betroffene und löst Alarm aus, wenn Gefahr entsteht. Seit der Einführung im November 2024 gab es keine Übergriffe auf geschützte Frauen. Aber ich will auch sagen: Das alles reicht noch nicht. Wir müssen weitergehen. Wir müssen die Fußfessel schnellstmöglich bundesweit einführen. Ich kann Ihnen für Hessen zusagen: Wir übernehmen mit der Zentralstelle dabei Verantwortung und werden die Fußfesseln in ganz Deutschland überwachen. Wir brauchen ein Gesetz gegen K.-o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten. Wer Frauen betäubt, um sie zu missbrauchen, der handelt perfide und muss die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Und wir brauchen einen wirksamen Schutz vor dem sogenannten Catcalling. Deswegen haben wir in Hessen dafür gesorgt, dass unsere Staatsanwaltschaften bei Fällen von sogenanntem Catcalling ganz besonders genau hinschauen und diese dann auch sehr konsequent zur Anklage bringen. Gewalt gegen Frauen ist ein Angriff auf die freie und offene Gesellschaft. Wer Frauen schützt, stärkt den Rechtsstaat und die Freiheit. Es geht dabei natürlich auch um unsere Kinder. Sexuell motivierte Bildaufnahmen treffen auch sie. Wir in den Ländern, das will ich sehr deutlich betonen, gehen beim Schutz unserer Kinder voran. Wir Länder haben eine Initiative zur Speicherung von IP-Adressen in den Bundestag eingebracht. Ich will mich hier noch einmal ausdrücklich dafür bedanken, dass das möglich gewesen ist. Es war ein Erfolg der Länderkammer, dieses Thema nach Berlin in den Bundestag zu bringen. Jetzt muss der Bundestag liefern, jetzt muss die Bundesregierung liefern. Ich erwarte, dass der Gesetzentwurf jetzt schnell in den Bundestag eingebracht wird, damit er dann zügig beraten und auch verabschiedet werden kann. Ich finde, die Speicherung von IP-Adressen gehört ebenfalls zu der umfassenden Sicherheitsoffensive für Kinder und Frauen, die wir am gestrigen Tage auf der Ministerpräsidentenkonferenz hier in Berlin beschlossen haben, mit mehr Polizeipräsenz auf Straßen und Plätzen, mit umfassender Videoüberwachung an Brennpunkten, mit Abschiebungen bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten und mit einem dauerhaften Eintrag ins Führungszeugnis bei Kindesmissbrauch. Ich finde, wir können diese Sicherheitsoffensive heute hier im Bundesrat weiter vorantreiben und mit dem, was vorliegt, das Leben von Frauen und Kindern noch besser schützen. Ich hoffe, dass sich viele Länder dieser sehr wichtigen Initiative aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen anschließen. Ich bin sehr dankbar für diese Initiative. Ich glaube, sie ist ein wichtiges Signal und ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege Rhein! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB) – Antrag des Freistaats Thüringen – (Drucksache 39/26) Dazu liegt mir eine Wortmeldung von Frau Ministerin Meißner aus Thüringen vor. Beate Meißner (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Momente in diesem Hohen Haus, die über die nüchterne Arbeit an Gesetzestexten hinausgehen und in denen man Farbe bekennen muss für das Herzstück unserer Demokratie, für unsere Schulen und die nachfolgenden Generationen. Als wir als Thüringer Landesregierung diese Initiative auf den Weg gebracht haben, die Gesetzeslücke in § 86a Strafgesetzbuch zu schließen, haben wir das aus vollster Überzeugung getan. Denn wenn es um die Grundfesten unseres Zusammenlebens geht, dann darf der Rechtsstaat nicht an der Schwelle zum Klassenzimmer haltmachen. Dass unsere Initiative im Rahmen der Ausschussberatung eine so breite Unterstützung bekommen hat, freut uns nicht nur, sondern es ist auch ein starkes Signal. Ich möchte noch mal auf das Bild zurückkommen, das ich für meine Rede zur Einbringung gewählt habe und das Grund für unseren Vorstoß ist. Stellen Sie sich ein Klassenzimmer vor – ein Ort der Neugierde, ein Ort der Prägung, ein geschützter Raum! Ein Junge steht auf, hebt den rechten Arm zum Hitlergruß. Er grinst dabei. Er tut das nicht zum ersten Mal, weil er damit provozieren will, und er weiß genau: Juristisch droht ihm nichts. Bisher mussten wir Lehrerinnen und Lehrern in dieser Situation sagen: Das Klassenzimmer ist kein öffentlicher Raum, es gibt keine Strafbarkeit. – Was für eine bittere Kapitulationserklärung gegenüber den Feinden der Freiheit! Was für ein Schlag ins Gesicht der Lehrerinnen und Lehrer, aber auch der Schüler, die zu Recht in der Schule einen angstfreien Raum erwarten dürfen! Sehr geehrte Damen und Herren, wir reden hier nicht über jugendlichen Leichtsinn. Wir reden über diejenigen, die wissen oder die wissen könnten, welches unermessliche Leid, welcher Terror hinter diesen Zeichen stehen, und damit absichtlich das friedliche Miteinander in unseren Schulen zersetzen wollen. Wir müssen schmerzhaft zur Kenntnis nehmen, dass der Antisemitismus in unsere Klassenzimmer zurückgekehrt ist und dass die Symbole des Hasses teilweise hemmungslos zur Schau gestellt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Alarmzeichen, das wir nicht ignorieren dürfen. In diesem Zusammenhang ist es mir eine Freude und Ehre, heute hier den israelischen Botschafter, seine Exzellenz Ron Prosor, begrüßen zu können, der bei dieser historischen Weichenstellung dieser Sitzung beiwohnt. – Ihre Anwesenheit ist für uns Verpflichtung und Mahnung zugleich. Wir sind Ihnen für Ihre Unterstützung zutiefst dankbar. Ihr Besuch unterstreicht die historische Dimension dieser Initiative. Denn wir können heute zeigen: „Nie wieder!“ ist in Deutschland kein Lippenbekenntnis. Nein, wir sind bereit, dieses Versprechen mit der ganzen Konsequenz unseres Rechtsstaats zu untermauern, gerade dort, wo unsere Zukunft geformt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können heute aber auch einen unerträglichen Widerspruch beenden. Denn dem gesunden Menschenverstand ist es nicht vermittelbar, dass das Zeigen dieser Symbole vor der Schule eine Straftat ist, aber in der Schule eben nicht. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang zwei Dinge klarstellen: Zum einen reden wir hier nicht über Strafunmündige und damit auch nicht über die Kriminalisierung von Kindern. Wir reden über junge Menschen ab 14 Jahren, die nach ihrer geistigen Entwicklung sehr wohl in der Lage sind, das Unrecht ihres Handelns zu erkennen. Und zweitens: Pädagogik hat Vorrang. Das Gespräch, die Aufarbeitung unserer Geschichte und die Sensibilisierung müssen selbstverständlich immer Vorrang haben. Doch wenn jedes Reden, auch mit den Eltern, nicht mehr fruchtet, wenn die Provokation zum System wird und die Schulordnung an ihre Grenzen stößt, dann braucht die Erziehung auch die klare Flanke des Rechtsstaats. Recht ist nicht für die Ewigkeit in Stein gemeißelt. Es muss atmen, es muss wehrhaft sein, gerade wenn es die gesellschaftliche Realität erfordert. Mit der Ergänzung von nur drei Worten – „in der Schule“ – können wir den Lehrerinnen und Lehrern ein Werkzeug in die Hand geben, um in solchen Fällen zu sagen: Bis hierher und nicht weiter! Wir schützen mit dem heutigen Beschluss unsere Verfassung, aber wir schützen auch die Würde unserer Geschichte vor einer schleichenden Normalisierung des Unverzeihlichen. Lassen Sie uns deswegen heute gemeinsam diese Gesetzeslücke schließen! Zeigen wir den Menschen in unserem Land: Unsere Demokratie ist nicht müde. Sie ist wachsam, sie ist wehrhaft, und sie hält schützend die Hand über unsere Klassenzimmer. Ich danke Ihnen für die Unterstützung in den Ausschüssen, und ich freue mich auf Ihre finale Zustimmung. Und ich möchte meiner großen Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die Bundesregierung unseren Antrag schnell in die Realität umsetzt. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, Frau Ministerin Meißner! Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. – Mir liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsministerin Köpping (Sachsen) vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Damit beende ich den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 2/20262 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 1, 3 bis 6, 8, 12, 26 a), 31, 33 bis 35 und 41. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. 1 Anlage 1 2 Anlage 2 Zu Tagesordnungspunkt 12 ist das Land Hessen der Vorlage beigetreten. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Drucksache 81/26, zu Drucksache 81/26) Dazu liegen mir eine ganze Reihe von Wortmeldungen vor. Als Erstes rufe ich auf: Herrn Minister Hermann aus Baden-Württemberg. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns eint die Erkenntnis, dass wir unsere Infrastrukturen in Deutschland und Europa besser sichern müssen vor physischen Bedrohungen, vor Anschlägen, vor Sabotage, aber auch vor klimawandelbedingten Naturkatastrophen. Wir müssen darauf vorbereitet sein. Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen in die Lage versetzt werden, auf solche Bedrohungen angemessen reagieren und sie abwehren zu können. Mit dem vorliegenden KRITIS- Dachgesetz setzen wir eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Die vorige Bundesregierung hat dieses Verfahren leider sehr lange verschleppt. Ich bin froh, dass wir endlich einen Vorschlag der jetzigen Bundesregierung haben. Er kommt aber sehr spät. Ein Vertragsverletzungsverfahren läuft bereits. Meine Damen und Herren, die Länder begrüßen das KRITIS-Dachgesetz. Wir brauchen es dringend. Wir brauchen Regelungen in diesem Bereich. Die Länder haben eine Reihe von Änderungspunkten eingebracht, von denen einige im Bundestag aufgegriffen wurden – aber eben nur einige. Das Gesetz insgesamt wird den vielen Punkten, die die Länder zu Recht genannt und vorgetragen haben, nicht gerecht. Zu viele Fragen für die Behörden, für die Betreiber, Zuständigkeitsfragen, Betroffenheitsfragen bleiben unklar, werden nicht richtig beantwortet. Definitionen, Vorgaben bleiben vage. Zentrale Regelungen sollen erst nachlaufend in Verordnungen getroffen werden. Für die Länder gibt es keine Klarheit, was die Belastungen, die Kosten und die Finanzierung anbelangt. Genau darauf haben wir Länder bei der ersten Befassung hingewiesen. Wir haben eine sehr umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, in der wir differenziert die einzelnen Punkte genannt haben, von denen wir glauben, dass sie zwingend in das Gesetz hineinkommen müssen. Beispielsweise die Senkung des Schwellenwerts: Statt bei 500 000 Einwohnern sollte schon bei 150 000 Einwohnern gehandelt werden können. Es bestehen weiterhin Unklarheiten. Weitreichende Regelungen sollen vielfach in Verordnungen geschoben werden. Wir hätten es besser gefunden, wenn sie im Gesetz verankert worden wären. Für die Länder ist insbesondere wichtig: Es muss dafür gesorgt sein, dass den Ländern der Erfüllungsaufwand, der durch die Übertragung von Verfahren und Tätigkeiten entsteht, bezahlt wird. Das besagt das Konnexitätsprinzip, auf dessen Bedeutung wir an dieser Stelle nochmals sehr deutlich hinweisen. Ich will am Beispiel Verkehr zeigen, was im Gesetz wirklich etwas merkwürdig geregelt worden ist. Das Eisenbahn-Bundesamt ist seit 20 Jahren für die Sicherheitsüberprüfung zuständig. Das klappt gut. Dieses Prinzip hat man einfach aufgehoben. Laut dem Gesetz sollen die Länder für 460 Eisenbahnen zuständig sein, der Bund beziehungsweise das EBA, das Eisenbahn-Bundesamt, nur noch für 15 bundeseigene Eisenbahnen. Das ist wirklich völlig unangemessen. Man stelle sich das einmal praktisch vor: Wenn das so käme, dann stünden zukünftig zwei Behörden im selben Stellwerk. Die eine Behörde würde die Sicherheitsaspekte, das Betriebssystem und so weiter kontrollieren, die andere gewissermaßen den Hof außenherum. Das ist eine unsägliche Doppelstruktur. Das ist: Bürokratie neu erfunden! Das ist nicht wirklich effektiv und führt zu Mehrausgaben der Länder. Darauf haben wir hingewiesen. Sie sehen schon: Es gibt erhebliche Bedenken seitens der Länder. Von zwei Ausschüssen wurde deswegen mehrheitlich ein Vermittlungsverfahren empfohlen. Die Bundesregierung hat dann auf den Druck reagiert und eine ganze Reihe von Kritikpunkten, die keinen Eingang ins Gesetz gefunden haben, in einer Protokollerklärung aufgenommen. Ich muss sagen: Es ist eine ungewöhnliche Protokollerklärung. Ich habe schon viele erlebt, die meisten sind sehr allgemein geblieben. Diese ist sehr lang, sehr differenziert, sehr genau und nimmt fast alle Punkte auf, die wir gerne im Gesetz gehabt hätten. Es ist bedauerlich, dass das so spät erfolgt; aber wir bedanken uns, dass Sie das wahrnehmen und anerkennen. Ich kann nur sagen: Jetzt kommt es darauf an, dass das, was in der Protokollerklärung steht, auch sehr schnell realisiert wird. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Minister Hermann! – Es hat das Wort: Herr Minister Strobl, Baden-Württemberg. Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie wichtig die kritische Infrastruktur, also die Versorgung mit Wasser, Strom, Lebensmitteln, Internet und Telefon, die medizinische Versorgung, ist, merkt man immer erst, wenn es zu einer Störung kommt. Uns allen ist klar: Das Thema der kritischen Infrastruktur ist nicht irgendein Thema. Vielmehr ist es essenziell für unser Land, für unsere Sicherheit, unsere Wirtschaft, für jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger. Es ist daher eine gemeinsame Kernaufgabe des Staates und der Betreiber dieser Anlagen, den Schutz kritischer Infrastrukturen bestmöglich zu gewährleisten. Dies bedeutet, im Idealfall eine Störung, so gut es geht, zu verhindern und im zweitbesten Fall die Folgen einer Störung möglichst gering zu halten. Mit dem vom Deutschen Bundestag im Januar beschlossenen KRITIS-Dachgesetz haben wir in Deutschland zum ersten Mal ein Gesetz, das ebenen-, sektoren- und risikoübergreifend gilt. Zusammen mit dem BSI- Gesetz, also dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, entstehen aufeinander abgestimmte Regelwerke für eine ganzheitliche Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen. Dieses Gesetz ist ein richtiger Schritt auf dem Weg, diese in Deutschland besser zu schützen. Gut, dass das Gesetz jetzt kommt! Der Kollege Hermann hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es von der Ampelregierung lange genug verschleppt wurde. Die Länder haben sich mit ihrer Expertise intensiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht, insbesondere über die IMK, die Innenministerkonferenz, und auch mit einer umfangreichen Stellungnahme des Bundesrates. Ich denke, es ist nicht überraschend, wenn ich sage, dass die Länder es sehr deutlich begrüßt hätten, wenn das von ihnen aufgezeigte Verbesserungspotenzial in größerem Maße Eingang in das Gesetz gefunden hätte. Zwar wurden durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Bundestag unter anderem die Zustimmungspflicht des Bundesrates zu einigen Rechtsverordnungen und auch eine Länderöffnungsklausel aufgenommen. Aber zentrale Aspekte wie zum Beispiel eine Herabsetzung des Regelschwellenwertes oder die Einbindung der Länder bei der zentralen Identifizierungs-Rechtsverordnung wurden nicht aufgegriffen. Auch zur Finanzierung der Maßnahmen gibt es weiterhin keine Aussage. Das ist ein echter Schwachpunkt. Ich betone es in aller Deutlichkeit: Angesichts der veränderten geopolitischen Lage ist es aus meiner Sicht unabdingbar, dass der Bund nicht nur für die Bundeswehr und den Zivilschutz Mittel zur Verfügung stellt, sondern auch für den Schutz der kritischen Infrastrukturen. Denn auch die Resilienz kritischer Infrastrukturen ist ein wesentlicher Baustein, um die Wehrfähigkeit unseres Landes zu steigern. Auch hier gilt der Satz: Si vis pacem, para bellum. Als Kommunalminister ist es für mich absehbar, dass die finanziell sowieso stark belasteten Kommunen kaum in der Lage sein werden, wesentliche Investitionen für den Schutz der kritischen Infrastruktur in kommunaler Hand zu tätigen. Gerade hier brauchen wir dringend eine weitergehende finanzielle Unterstützung des Bundes, denn Schutz und Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Sicherheit kostet Geld. Gerne möchte ich noch auf einen weiteren Themenkomplex eingehen, der uns zunehmend beschäftigen wird. Die derzeit immer wieder zu verzeichnenden Drohnenüberflüge und Drohnensichtungen im Bereich kritischer Infrastrukturen zeigen einmal mehr, wie wichtig der physische Schutz dieser Einrichtungen ist. Der Krieg in der Ukraine führt es uns tagtäglich vor Augen. Drohnen sind schon lange kein Spielzeug für Hobbytüftler mehr, sondern eine ernsthafte Herausforderung für unsere Sicherheitsarchitektur. Freilich ist klar: Nicht jede Drohne stellt eine Bedrohung oder Gefahr für Leib und Leben dar. Gleichwohl ist es wichtig und richtig, dass wir uns so aufstellen, dass Gefahren, Provokationen, Versuche der Destabilisierung unserer Demokratie erstens erkannt werden und ihnen zweitens mit der passenden Reaktion begegnet wird. In Baden-Württemberg haben wir uns frühzeitig mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Neben dem Einsatz eigener Drohnen befasst sich unsere Polizei auch mit der Detektion und Abwehr von Drohnen. Freilich kann das Problem nicht vom Staat allein gelöst werden. Der Schutz kritischer Infrastrukturen, auch bei Gefahren aus der Luft, ist die Aufgabe der Betreiber, und dafür braucht es klare Prioritäten, ein koordiniertes Zusammenwirken von KRITIS-Betreibern und öffentlichen Stellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der angekündigten Protokollerklärung der Bundesregierung, die nun einige der zentralen Forderungen der Länder zum KRITIS-Dachgesetz aufgreift, möchte ich einen Brückenschlag der Bundesregierung erkennen, die Expertise der Länder im weiteren Verfahren einzubeziehen, um partnerschaftlich zu einem bestmöglichen Ergebnis, insbesondere bei der Erarbeitung der Rechtsverordnungen, zu kommen. Das ist wichtig, denn wir brauchen ein gutes KRITIS-Dachgesetz, und wir brauchen es jetzt. Deswegen: Lassen Sie es uns gemeinsam mit Leben erfüllen! Die Prioritätensetzung ist richtig. Wir müssen das Gesetz schnell auf den Weg bringen. Es gilt nämlich, keine weitere Zeit mehr zu verlieren. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Minister Strobl! – Als Nächsten rufe ich auf: Herrn Minister Maier aus Thüringen. Georg Maier (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute viel über Demokratie. Auch bei diesem Tagesordnungspunkt tun wir es, und das ist auch gut so; denn unsere Demokratie ist unter Druck. Ich möchte sogar weiter gehen und sagen: Sie ist in Gefahr – im Inneren durch Extremisten und politische Kräfte, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aushöhlen und sie am liebsten beseitigen möchten, von außen durch autoritäre Mächte, die versuchen, unser Land, unsere Demokratie zu destabilisieren, durch sogenannte hybride Bedrohungen, Desinformation, Spionage, Cyberattacken, aber auch Sabotage. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Alltag. Es ist Alltag in all Ihren Bundesländern. Auch bei uns in Thüringen. Wir hatten zahlreiche Drohnenüberflüge über dem Flughafen Erfurt. Wir haben neulich den Brand eines Stellwerks erlebt. Wir haben den Brand eines Sendemasts feststellen müssen. Vor Kurzem wurde ein Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in Erfurt verübt. Wir brauchen also besseren Schutz. Wir brauchen aber auch einen Paradigmenwechsel. Wir sind nicht resilient, wenn man bei uns den Bauplan eines Umspannwerks im Internet über Google finden kann. Wir müssen uns fragen, ob wir uns diese Transparenz im aktuellen geopolitischen Umfeld noch leisten können. Heute geht es ganz konkret um unser Nervensystem: um unsere kritische Infrastruktur. Ich bin dem Bundesinnenministerium dankbar, dass uns nun ein Gesetz vorliegt, auch wenn wir uns das, wie es schon mehrfach angesprochen wurde, früher gewünscht hätten. Und es ist höchste Zeit, dass wir auch einmal rechtlich klären: Was ist eigentlich kritische Infrastruktur? Es ist gut, dass wir jetzt klar regeln, was von den Betreibern sicherzustellen ist, um Infrastruktur robust zu machen. Die Standards müssen definiert werden: Meldepflichten, Kontrollen. Doch ist dieses Gesetz, so wie es vorgelegt wurde, praxistauglich? Das Stichwort „Schwellenwert“ treibt mich um. Für Thüringen ist dieser Schwellenwert viel zu hoch. Unsere kritische Infrastruktur wird mit diesem Schwellenwert gar nicht erfasst werden. Wir sind ein relativ dünn besiedeltes Flächenland – 2 Millionen Einwohner, leider mit sinkender Tendenz. Unsere größte Stadt Erfurt hat 215 000 Einwohner. Wir haben viel Infrastruktur, aber wenig Menschen. Deswegen passt das Gesetz für uns nicht. Aber wir liegen mitten in Deutschland, in einer vernetzten Volkswirtschaft. Was wäre, wenn das grüne Herz, das Land Thüringen, einen Infarkt erfahren würde? Energie muss in ganz Deutschland fließen. Güter müssen bewegt werden. Menschen wollen zu uns nach Thüringen oder hindurch. Es sind viel mehr Menschen in Deutschland von unserer Infrastruktur in Thüringen abhängig, als Menschen bei uns in Thüringen leben. Die Länderöffnungsklausel schafft nur bedingt Abhilfe. Es droht ein Durcheinander. Wir brauchen jetzt differenzierte Schwellenwerte und abgestufte Pflichten, um überall in Deutschland einheitlich die kritische Infrastruktur zu schützen. Ich bin froh, dass wir gestern – ich glaube, es war 23.30 Uhr – eine Protokollerklärung abgestimmt haben, die die wesentlichen Punkte beinhaltet, die auch mir wichtig sind, sodass wir in ganz Deutschland eine geschützte Infrastruktur haben werden. – Ich danke Ihnen. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Minister Maier! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerin Dr. Hüskens, Sachsen-Anhalt. Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt, dass wir uns hier im Haus sehr schnell auf zwei Grundannahmen verständigen könnten: Erstens. Wir sehen spätestens seit dem Krieg in der Ukraine, dass sich Kriegsführung verändert. Kriege im Jetzt und wahrscheinlich auch in der Zukunft finden nicht mehr auf Schlachtfeldern statt, sondern haben leider immer auch die Bevölkerung und deren Zermürbung im Blick. Wir sehen in der Ukraine zum Beispiel eine systematische Zerstörung von Infrastruktur, um den Menschen das Leben zu erschweren. Wir sehen auch, dass im Rahmen der Kriegsführung andere Länder immer wieder in Mitleidenschaft gezogen werden – hybrid. Ich glaube, wir sind alle überzeugt davon, dass wir dafür sorgen müssen, dass Deutschland sich krisenfest, resilient aufstellt und seine kritische Infrastruktur schützt, und das schnell. Es ist schon an der einen oder anderen Stelle gesagt worden, dass wir uns das eigentlich alle viel früher gewünscht hätten. Aber wir haben alle hier im Raum, glaube ich, auch eine zweite Grundüberzeugung. Diese ist: Wir haben in Deutschland zu viel Bürokratie. Das erzählen wir alle in unseren Reden. Wir haben hier im Bundesrat mehr als einen Beschluss dazu gefasst. Ja, das ist unsere, das ist meine Überzeugung. Insofern wundert es mich, wenn im Kontext solcher Gesetze dann plötzlich Regelungen getroffen werden – und zwar gegen den Hinweis der Fachminister beziehungsweise der Kollegen, die fachlich zuständig sind –, die dafür sorgen, dass auf Länderebene schlicht und ergreifend mehr Bürokratie aufgebaut werden muss. Warum für den Bereich der nichtbundeseigenen Bahnen zukünftig die Länder zuständig sein sollen, ist mir nicht erklärlich. Das führt nicht nur zu geteilten Zuständigkeiten, sondern auch dazu, dass Länder unterschiedlich handeln. Wir kennen das doch alle. Und ich glaube, jeder hier im Raum kann vorhersehen, was dann kommt: Wir werden Bund-Länder-Arbeitskreise gründen, um das einheitlich zu machen, um also in Zukunft etwas einheitlich zu machen, das bisher schon einheitlich war. Deshalb sagt auch Sachsen-Anhalt: Wir müssen dies ändern. Ich bin dem Bund dankbar, dass man in der neuesten Protokollerklärung darauf Rücksicht genommen hat, das sehr konkret aufgenommen hat. Ich hoffe, dass das dann auch entsprechend umgesetzt wird. Für die Zukunft wünsche ich mir aber, dass man die Hinweise der Länder, die vor allen Dingen auch die Interessen der Kommunen im Blick haben – das ist schon mehrfach vorgetragen worden; deshalb muss ich das nicht wiederholen –, bei solchen Gesetzen, die wirklich wichtig für die Zukunft Deutschlands sind, berücksichtigt, sodass wir keine Ehrenrunden drehen müssen, sondern Gesetze von Anfang an richtig aufgleisen können, um dafür zu sorgen, dass Deutschland zukunftsfähig ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Dr. Hüskens! – Das Wort hat Frau Senatorin Spranger aus Berlin. Iris Spranger (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Das KRITIS-Dachgesetz kommt zu einem Zeitpunkt, an dem wir nicht mehr über abstrakte Szenarien sprechen, sondern über konkrete Erfahrungen. Die Ereignisse in Berlin haben uns vor Augen geführt, was geschieht, wenn kritische Infrastruktur in den Fokus krimineller Strukturen gerät. Die Folgen waren spürbar, und zwar sofort: Kommunikation fiel aus, an Verkehrsknotenpunkten stand alles still, Versorgungsketten rissen, medizinische Einrichtungen gerieten unter Druck. Die Bevölkerung erwartet zu Recht Antworten darauf, wie wir unsere kritische Infrastruktur künftig besser schützen wollen. Die zentrale Lehre daraus ist unbequem, aber eindeutig: Bei kritischer Infrastruktur geht es nicht um technische Detailfragen. Es geht um Fragen staatlicher Handlungsfähigkeit. Fällt der Strom aus, geht nicht nur das Licht aus. Dann stehen innerhalb kürzester Zeit zentrale Funktionen still: Ampeln, Mobilfunkmasten, Rechenzentren, Kühlketten, Heizungen und Zahlungssysteme. Diese Abhängigkeiten sind gewachsen. Alles ist zunehmend enger vernetzt und hochkomplex. Das macht das Ganze verwundbar. Diese Verwundbarkeit betrifft uns alle: Bund, Länder, Kommunen, Betreiber, Bürgerinnen und Bürger. Berlin trägt dabei eine doppelte Verantwortung. Wir sind eine Millionenmetropole, und wir sind zugleich Regierungssitz und Hauptstadt. Das bedeutet eine hohe Dichte an Versorgungsinfrastruktur und zugleich eine Konzentration von Regierungsorganen. Ein Ereignis, das andernorts eine regionale Krise wäre, wird hier schnell zu einer Frage gesamtstaatlicher Funktionsfähigkeit. In Berlin haben wir nach der Großschadenslage infolge des Angriffs auf unsere Strominfrastruktur die folgenden fünf Maßnahmen in die Wege geleitet: Erstens. Wir haben Änderungen im Berliner Informationsfreiheitsgesetz angestoßen, um die Sicherheit und den Schutz sensibler Infrastrukturdaten zu gewährleisten. Die Balance muss stimmen: Transparenz dort, wo sie Demokratie stärkt, und Schutz dort, wo Offenlegung zum Sicherheitsrisiko wird. Zweitens. Wir erarbeiten ein Schutzkonzept für neuralgische Punkte. Das heißt, wir identifizieren die kritischen Punkte, bewerten Abhängigkeiten und Ausfallfolgen und legen priorisierte Schutzmaßnahmen fest, mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Standards und überprüfbarer Wirksamkeit. Dazu gehören abgestimmte Interventions- und Wiederanlaufpläne sowie regelmäßige Übungen an den Schnittstellen der beteiligten Akteure. Drittens. Wir werden das Berliner Datenschutzgesetz anpassen, um die Installation von Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen zu erleichtern. Ziel ist dabei eine praxistaugliche Rechtsgrundlage, die Sicherheit ermöglicht und zugleich Grenzen fest verankert: klare Zweckbindung, Datensparsamkeit, Löschfristen, Transparenz und wirksame Kontrolle. Viertens. Wir entwickeln unser Katastrophenschutzrecht im Land Berlin weiter. Nach dem 3. Januar 2026 ist entscheidend, dass wir Einsatzfähigkeit nicht nur organisatorisch beschreiben, sondern auch strukturell absichern. Dazu zählen Beschreibungen zu Führung, Lagebild, Reservekommunikation, Logistik, Material, Ausbildung und Übungstaktung und vor allem eine verlässliche finanzielle Ausstattung, damit diese Fähigkeiten tatsächlich vorgehalten werden können. Das habe ich zusammen mit dem Regierenden Bürgermeister zum Anlass genommen, ein umfangreiches Maßnahmenpaket aus 66 Einzelmaßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung kritischer Infrastruktur sowie einer soliden Finanzierung auf den Weg zu bringen. Fünftens. Aus meiner Sicht bedarf es einer konkreten gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung einer unabhängigen Stromversorgung für Mobilfunkstationen. Mobilfunk ist im Ereignisfall keine Komfortinfrastruktur, sondern Grundlage für Warnung, Koordination, Einsatzführung und Selbstschutz der Bevölkerung. Deshalb brauchen wir verbindliche Mindestanforderungen und natürlich Nachweisbarkeit – mit realistischen Übergangsfristen und mit klaren Zielmarken. Meine Damen und Herren, genau an dieser Stelle wird das KRITIS-Dachgesetz künftig zur Basis. Es kann einen Rahmen schaffen, damit Resilienz nicht von einzelnen Initiativen abhängt, sondern bundesweit einheitlich, verbindlich und überprüfbar wird. Noch wichtiger ist: Es nimmt die Betreiber kritischer Infrastruktur in die Pflicht, selbstverantwortlich für die Sicherheit ihrer Anlagen zu sorgen. Meine Damen und Herren, Resilienz kostet; Herr Strobl hat es vorhin gesagt. Aber fehlende Resilienz kostet im Ereignisfall deutlich mehr – wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch –, und es geht vor allem wertvolles Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger verloren. Das KRITIS-Dachgesetz ist unsere Chance, aus realen Krisen die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Berlin trägt als Hauptstadt dabei eine besondere Verantwortung; das wissen wir. Aber auch alle anderen Länder sind gefordert. Kritische Infrastruktur ist kein regionales Thema, es ist ein gesamtstaatliches. Daher wird Berlin diesem Gesetz zustimmen. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Senatorin Spranger! – Das Wort hat Herr Staatsminister Professor Dr. Poseck aus Hessen. Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits auf die hohe Bedeutung des Schutzes der kritischen Infrastruktur hingewiesen. Wir sind auf das Funktionieren der kritischen Infrastruktur angewiesen. Oder anders ausgedrückt: Beeinträchtigungen treffen uns an unserem Lebensnerv. Angriffe auf die kritische Infrastruktur sind bei uns inzwischen leider zur Realität geworden. Sie sind keine Seltenheit mehr. Das ist auch eine Folge der angespannten geopolitischen Lage; das sehen wir gerade in diesen Tagen mit der Eskalation im Nahen Osten. Außerdem hat der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine erhebliche Auswirkungen auf uns, vor allem auf unsere Sicherheit. Wir erleben Elemente der hybriden Kriegsführung, Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Desinformation. Dafür steht Russland, auch auf unserem Boden. Kollegin Spranger hat bereits die besondere Situation in Berlin zu Beginn des Jahres herausgestellt. Dort ist deutlich geworden, zu welchen Taten Linksextremisten fähig sind und welche Beeinträchtigungen mit Angriffen auf die Stromversorgung verbunden sein können. Von daher ist es dringend erforderlich, dass wir unsere kritische Infrastruktur stärken. Dazu braucht es einen klaren rechtlichen Rahmen. Dieser rechtliche Rahmen wird mit dem KRITIS-Dachgesetz geschaffen. Ich finde, es ist ein insgesamt guter Rahmen, der für Unternehmen und für alle Beteiligten eine klare Orientierung gibt. Es werden Sektoren benannt und definiert, es werden Schwellenwerte aufgestellt, und es werden Anforderungen bestimmt, insbesondere bei Meldewegen, insbesondere für Unternehmen. Es hat eine intensive Diskussion über dieses Gesetz gegeben, auch zwischen Bund und Ländern. Wir hatten im Rahmen der Innenministerkonferenz mehrfach Anregungen zum weiteren Gesetzgebungsprozess gegeben. Ich finde, es liegt nunmehr ein gelungener Kompromiss vor, der die Handlungsfähigkeit unseres Staates unterstreicht. Viele Anregungen der Länder haben Eingang in dieses Gesetz gefunden. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Bund zugesagt hat, die Länder weiter intensiv einzubinden, beispielsweise bei der Erarbeitung der Rechtsverordnungen, beispielsweise bei der Evaluation des Gesetzes, die bereits nach zwei Jahren stattfinden soll. Dieses Gesetz ist ein lebender Rahmen. Die Herausforderungen für die kritische Infrastruktur werden nicht statisch, sondern dynamisch sein. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Rechtsrahmen immer wieder betrachten und dort, wo es erforderlich ist, weiterentwickeln. Die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und die Protokollerklärung der Bundesregierung sind, glaube ich, der richtige Rahmen, um weitere notwendige Schritte zu erarbeiten. Dieses Gesetz ist wichtig, es ist zentral, aber ich glaube, wir dürfen es nicht überschätzen. Es ist ein Rahmen, es ist ein zentraler Baustein für den Schutz der kritischen Infrastruktur. Wir brauchen aber noch mehr, um unsere kritische Infrastruktur und vor allen Dingen die Sicherheit unserer Gesellschaft zu schützen. Es braucht einen starken Staat, eine konsequente Strafverfolgung gegen diejenigen, die kritische Infrastruktur angreifen. Das gilt insbesondere für die Attacken, die von linksextremistischen Tätern ausgehen. Darüber hinaus müssen wir in den Schutz investieren, und zwar auf allen staatlichen Ebenen. Der Bund wird jetzt in die zivile Verteidigung, in den Zivilschutz investieren. Auf Länderebene investieren wir in den Katastrophenschutz. Und natürlich ist die Investition in Sicherheit auch ein wichtiges Thema für die Kommunen; Kollege Strobl hat darauf bereits hingewiesen. Schließlich ist es von überragender Bedeutung, dass wir die Menschen mitnehmen. Krisenresilienz geht nur gemeinsam. Wir brauchen die Gesellschaft. Ich glaube, an dieser Stelle gibt es in unserem Land noch Nachholbedarf. Wir haben in unserer Gesellschaft noch nicht das Bewusstsein für die Bedeutung der Krisenresilienz, wie es beispielsweise in Skandinavien oder in den baltischen Staaten der Fall ist. Mit dem Rechtsrahmen, der heute hier geschaffen wird, wird auch ein Signal gesetzt – ein Signal für mehr Sicherheit und für mehr Resilienz. Deshalb würde ich mich freuen, wenn der Bundesrat heute diesem Gesetz seine Zustimmung erteilt. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Poseck! – Das Wort hat Frau Ministerin Neubaur aus Nordrhein-Westfalen. Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit ist mit Blick auf unsere Infrastruktur mehr als die bloße Abwehr von konkreten Angriffen. Zur Sicherheit unserer Infrastruktur gehört Resilienz, also die Fähigkeit, Störungen auszuhalten, schnell auf Beeinträchtigungen zu reagieren und sich ebenso schnell davon zu erholen. Das gilt insbesondere für die Energieversorgung, denn ohne Strom, Gas, Wärme und Mineralölprodukte kommt unser Land zum Stillstand. Wirtschaft, Verwaltung, Gesundheit, Mobilität und digitale Dienste sind im Krisenfall auf stabile Netze, auf funktionierende Anlagen und klare Prozesse angewiesen. Vor diesem Hintergrund ist es gut und richtig, dass wir nun endlich über eine Beschlussfassung zum KRITIS-Dachgesetz sprechen können, auch wenn viele Vorschläge des Bundesrates nicht übernommen wurden. Zentral ist, dass die geforderte Absenkung des Regelschwellenwerts auf 150 000 zu versorgende Einwohnerinnen und Einwohner nicht übernommen wurde, obwohl wir zu Jahresbeginn hier in Berlin doch genau gesehen haben, wie verheerend sich schon Ausfälle wesentlich kleinerer Infrastrukturen auswirken. Gerade im Energiebereich führt das dazu, dass viele kritische Infrastrukturen nicht erfasst werden. Jene, die nicht in der Hochspannung sichtbar sind, aber die die Versorgung in der Fläche tragen: Umspannwerke, Ortsnetzstationen, Kuppelstellen, Speicher, Verteilnetze, Mess-, Steuer- und Leittechnik. Diese Anlagen stabilisieren Regionen und in einer dermaßen vernetzten Struktur wie im Energiebereich eben auch das Gesamtsystem. Richtig ist: Mit der eingeführten Länderöffnungsklausel können die Länder zusätzliche kritische Anlagen identifizieren, sofern die Zuständigkeit bei ihnen liegt. Dieses Instrument kann genutzt werden, um die beschriebenen Lücken zu schließen. Aber es steht zu befürchten, dass damit mehr Probleme geschaffen als gelöst werden, solange die Bewertungsmaßstäbe und Verfahren nicht per Rechtsverordnung festgelegt sind und unklar ist, was hier wie angegangen werden soll. Deshalb brauchen wir rasch klare, belastbare Kriterien, transparent, nachvollziehbar und praxistauglich. Der Bund muss hier seiner Rolle als rahmengebender Akteur gerecht werden. Gerade im Energiebereich sind verlässliche und einheitliche Vorgaben ganz entscheidend. Unsere Netze sind technische und physikalische Verbundsysteme. Strom- und Gasflüsse enden nicht an Landesgrenzen. Systemstabilität entsteht durch das Zusammenspiel. Wenn ein Land eine Anlage als kritisch einstuft und daraus Schutz- und Meldepflichten folgen, wirkt das über die Grenzen hinweg, zum Beispiel auf Netzbetrieb sowie Krisenvorsorge. Deshalb dürfen diese Anforderungen nicht von Land zu Land variieren. Unterschiedliche Schwellen, Schutzkategorien und Prozesse in einem nicht teilbaren System erzeugen Risiken statt Resilienz. Weil ein einheitliches Vorgehen erforderlich ist, wäre eine Regelung auf Bundesebene richtig. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Subsidiarität. Um es ganz deutlich zu sagen: In der vorliegenden Form ist das KRITIS-Dachgesetz ein Anfang. Alle konkreten Regelungen sind in Verordnungen ausgelagert. Die eigentliche Arbeit beginnt also erst jetzt. Dass wir heute zustimmen – das werden wir aus Nordrhein- Westfalen tun –, ist ein Vertrauensvorschuss. Binden Sie uns Länder eng ein! Das gilt insbesondere bei der Ausgestaltung der Verordnungen ohne Bundesratsbeteiligung wie etwa der sogenannten Identifizierungs- Rechtsverordnung, mithilfe der maßgeblich die betroffenen Anlagen identifiziert werden sollen. Unser Ziel ist ein gleichwertiges Schutzniveau in ganz Deutschland – differenziert, wo es nötig ist; einheitlich, wo es die Systemlogik verlangt. Resilienz ist kein Selbstzweck. Sie ist die Voraussetzung für staatliche Handlungsfähigkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftliches Vertrauen. Lassen Sie uns heute damit beginnen, diesen Rahmen gemeinsam auszugestalten! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Neubaur! – Das Wort hat Frau Senatorin Dr. Högl aus Bremen. Dr. Eva Högl (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es besteht, auch nach den Reden, die bisher gehalten wurden, kein Zweifel daran, dass wir das KRITIS-Dachgesetz dringend benötigen. Der Grund dafür ist nicht allein das Vertragsverletzungsverfahren, das bereits eingeleitet wurde, wobei es natürlich ein sehr wichtiger Aspekt ist, in ganz Europa ein einheitliches Schutzniveau bei kritischer Infrastruktur zu haben. Notwendig ist der Schutz unserer kritischen Infrastruktur, weil wir in einer Lage leben, in der wir uns nicht sicher sein können und in der wir uns schützen müssen. Naturkatastrophen, Anschläge, Angriffe, Sabotage, hybride Bedrohung, aber auch Krisen bis hin zum Spannungs- und Verteidigungsfall erfordern es, dass wir das Funktionieren unserer gesamten Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung erhalten, sichern und wirksam schützen. Das betrifft alle Sektoren, die genannt sind: Energie, Wasser, Nahrungsmittel, Gesundheit, Mobilität. Aber auch staatliche Strukturen und Verwaltung müssen wir vor Bedrohung schützen, müssen wir aufrechterhalten. Wir müssen die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen und brauchen dafür physischen Schutz und resiliente Strukturen. Vor diesem Hintergrund ist es gut, wenn das KRITIS- Dachgesetz heute beschlossen wird. Aber das setzt voraus, dass auch die Belange der Länder einbezogen werden. Das ist hier ja bezogen auf verschiedene Aspekte schon zum Ausdruck gekommen. Denn der Schutz der kritischen Infrastruktur, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Wir waren bisher nicht zufrieden damit, wie wir mit unseren Interessen einbezogen waren. Das betraf insbesondere den Schwellenwert, wo wir von Anfang an deutlich gemacht haben, dass die Zahl von 500 000 zu versorgenden Personen nicht hinreichend ist, um die Belange der Länder und die dort vorhandene kritische Infrastruktur ausreichend zu sichern. Die jetzt mit der Länderöffnungsklausel gefundene Lösung birgt die Gefahr, dass es zu unterschiedlichen Standards kommt, dass wir ein unterschiedliches Niveau haben, dass wir einen Flickenteppich bekommen und dass es zwischen den Ländern zu einem negativen Wettbewerb hinsichtlich der Definition der Schwellenwerte kommt. Deswegen ist das aus unserer Sicht keine optimale Lösung. Aber wir erkennen an, dass es Bemühungen und Gespräche gab, und hoffen, dass wir künftig bei der Definition und bei der Bestimmung der Schwellenwerte in einem gemeinsamen Miteinander mit dem Bund zu guten Lösungen kommen. Das Ziel ist klar: Wir brauchen ein hohes, vergleichbares Sicherheitsniveau in allen Ländern. Wir müssen dabei – und das ist die Schwierigkeit – auf die regionalen Besonderheiten Rücksicht nehmen und trotzdem, soweit das möglich ist, eine homogene Anwendung unserer Regelungen gewährleisten. Das ist nicht trivial. Daran müssen wir weiter gemeinsam in den Ländern und mit dem Bund arbeiten. Für uns in Bremen und auch für andere Länder, das weiß ich, ist ein Punkt ganz besonders wichtig, nämlich die Frage der Mitteilung und Information, der Berichtspflichten. Wir sind nicht zufrieden mit der Regelung in § 18 Absatz 7. Vielmehr fordern wir, dass wir, wenn etwas vorgefallen ist, umfassend und unverzüglich informiert werden. Denn wir in den Ländern sind es, die unverzüglich handeln müssen. Wir müssen die notwendigen Maßnahmen aufsetzen. Deswegen brauchen wir ein Lagebild ohne Verzögerung. Das ist wirklich ein sehr wichtiger Punkt. Ich sage ganz offen: Das ist in der Protokollerklärung der Bundesregierung noch nicht ausreichend berücksichtigt. Der Verweis auf eine Evaluierung genügt uns an dieser Stelle nicht. Vielleicht können wir da noch gemeinsam nacharbeiten. Wir hatten uns entschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die offenen Fragen, die ich und andere Kolleginnen und Kollegen erwähnt haben, noch zu klären und einen guten Kompromiss zu finden. Nunmehr haben wir die Protokollerklärung der Bundesregierung. Darin sind viele Verbesserungen enthalten, die wir würdigen und wertschätzen. Wir glauben, dass wir damit gemeinsam auf einen guten Weg kommen. Ein Teil der Länder hat sich entschlossen, in Ergänzung dazu eine weitere Protokollerklärung aufzusetzen, um ein paar Punkte aus unserer Sicht zu ergänzen. Wir haben ja gemeinsam intensiv bis Mitternacht an diesen Erklärungen gearbeitet. Wenn wir in diese Richtung gemeinsam zu guten Lösungen kommen, insbesondere bei der Erarbeitung der noch anstehenden Rechtsverordnungen, dann wäre das, glaube ich, ein gutes Miteinander zwischen Bund und Ländern. Ich bin jedenfalls ganz optimistisch. Bremen hat sich entschieden, dass wir zustimmen. Wir freuen uns, wenn wir heute eine Einigung hinbekommen und das KRITIS-Dachgesetz beschließen. Dann gehen wir an die Arbeit. Dann müssen wir das Ganze zügig umsetzen. Wir haben keine Zeit. Wir müssen schnell handeln. Die Lage ist ernst. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Senatorin Dr. Högl! – Das Wort hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig, Bundesministerium des Innern. Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern: Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: Wir leben in herausfordernden Zeiten. Nicht erst seit dem terroristischen Anschlag auf das Berliner Stromnetz, dem Ausbruch des Krieges im Nahen Osten und dem immer noch anhaltenden Krieg in der Ukraine spüren wir, wie stark unsere Infrastruktur unter Druck steht – und das nicht mehr nur ab und an, sondern vielmehr täglich und permanent. Ich möchte mich zunächst in aller Form für die sehr konstruktive Debatte bedanken, die wir heute im Rahmen dieses Plenums führen. Ich war schon bei der ersten Befassung in diesem Hause anwesend und durfte hier sprechen. Die damals geäußerten Kritikpunkte habe ich – das will ich für mein Haus, aber auch stellvertretend für die gesamte Bundesregierung sagen – sehr ernst genommen und in Teilen – da will ich aus meinem Herzen keine Mördergrube machen – durchaus nachvollziehen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir machen uns heute auf einen sehr wichtigen, sehr entscheidenden, wenn auch späten Weg – auch das ist angesprochen worden –, um unsere kritische Infrastruktur flächendeckend im Sinne unserer Demokratie, im Sinne unserer Handlungsfähigkeit, aber auch unserer Wirtschaft – das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen – noch besser und deutlicher zu schützen. Mir sind ein paar Punkte, die dieses Gesetz vorschreibt, wichtig, weil sie für uns alle mehr Sicherheit und mehr Erkenntnisgewinn bedeuten. Ich möchte sie kurz adressieren. Das eine ist, dass wir KRITIS-Betreiber verpflichten, Resilienzpläne aufzustellen. Dazu höre ich sehr viel Positives aus der Wirtschaft, aber auch aus den Stadtwerken. Wohin wir schauen: Das wird sehr positiv bewertet, und hier machen sich sehr viele vorauseilend auf den Weg. So machen wir unsere kritische Infrastruktur sicherer. Wir verpflichten KRITIS-Betreiber zu Meldungen. – Liebe Frau Högl, ich habe wahrgenommen, dass Sie sich wünschen würden, dass diese Meldungen nicht nur beim Bund landen, sondern dass auch die Länder, so schnell es irgendwie geht, von diesen Meldungen Kenntnis erlangen. Diese Anregung möchte ich sehr gerne mitnehmen, denn – und das zu sagen, ist mir heute ganz besonders wichtig – wir alle gemeinsam kämpfen doch für das gleiche Ziel, nämlich dass wir resilienter, dass wir kampferprobter werden, was die Verteidigung unserer kritischen Infrastruktur angeht. Ich will Ihnen ausgesprochen dankbar zurufen: Sie sind hierbei unsere Partner. Die Länder sind ausdrücklich unsere Partner. Das war mit ein Grund dafür, weshalb wir richtigerweise gemeinsam, buchstäblich bis zur letzten Minute, um diese Protokollerklärung gerungen haben. Ich will Ihnen sagen: Die Evaluierung in zwei Jahren wollen wir mit Ihnen machen – nicht nur unter Ihrer Beteiligung, sondern gemeinsam mit Ihnen. Das ist mir sehr wichtig. Natürlich wird es bei dieser Evaluierung auch um den Regelschwellenwert gehen; auch den werden wir uns anzuschauen haben. Und ich will Ihnen sagen, dass wir, wenn wir mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage haben, uns zügig an die Rechtsverordnungen setzen. Diese Rechtsverordnungen werden natürlich auch engstens mit Ihnen abgestimmt. Denn noch mal: Alle Problembeschreibungen sind richtig, aber wir bekommen das, was wir uns vorgenommen haben, nur gemeinsam hin. Ich habe vernommen, dass wir uns in den Zielen einig sind. Das ist sehr positiv. Insofern bin ich sehr froh, dass wir schnellstmöglich zu einer Verabschiedung kommen. Ich glaube, jeder im Raum hätte es sich früher gewünscht. Jetzt haben wir uns auf den Weg gemacht. Ich bin sehr dankbar, dass wir das heute hinbekommen. Nicht nur, weil uns hohe Strafzahlungen aus Europa drohen – das ist das eine; das will ich ganz klar sagen –, sondern auch, weil wir einfach keine Zeit zu verlieren haben. Punkt! Es ist eilig. Es ist dringend. Nicht nur die Wirtschaft erwartet hier klares Tätigwerden, sondern auch unsere Bürgerinnen und Bürger. Das sind wir ihnen schuldig. Ich bedanke mich, dass wir das heute so konstruktiv und gut auf den Weg bringen. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, Frau Ludwig! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Mir liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Zweiter Bürgermeisterin Fegebank (Hamburg) vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen empfohlen wird, frage ich zunächst, ob allgemein ein Vermittlungsverfahren gewünscht wird. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit. Wer dem Gesetz gemäß Ziffer 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Für diesen Fall hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig (Bundesministerium des Innern) eine Erklärung zu Protokoll2 abgegeben. Es bleibt abschließend noch über die empfohlenen Entschließungen abzustimmen. Ich rufe auf: Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 36: TOP 36 Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (Drucksache 111/26, zu Drucksache 111/26) Mir liegt eine Wortmeldung von Frau Senatorin Spranger aus Berlin vor. Iris Spranger (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Jahren erreichten uns mit beunruhigender Regelmäßigkeit Meldungen über Drohnensichtungen. Sie kennen das alle: Mal werden Drohnen über großen Industrieanlagen gesichtet, mal über militärischen Anlagen, mal im Sicherheitsbereich von Flughäfen. Dieses Phänomen beobachten wir nicht nur in Deutschland. Natürlich liegt solchen Drohnenüberflügen nicht immer eine kriminelle Motivation zugrunde, aber das Gefährdungs- und Bedrohungspotenzial bleibt bei alledem unbestritten. Deshalb müssen wir vorbereitet sein, um jegliche Gefahren, die von unberechtigt fliegenden Drohnen ausgehen können, abzuwehren; denn das Spektrum an Einsatzmög- 1 Anlage 3 2 Anlage 4 lichkeiten für Drohnen ist sehr vielfältig, auch für kriminelle Zwecke. Drohnen sind aufgrund ihrer zunehmenden Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit ein geeignetes Tatmittel zur Ausspähung oder zur Durchführung von Sabotagehandlungen. Aber auch gezielte Angriffe gegen wichtige Einrichtungen oder gar gegen Menschen könnten unter Zuhilfenahme von Drohnen erfolgen. Wichtig ist deshalb, dass wir in der Lage sind, diese Gefahren rechtzeitig zu erkennen und auch abzuwehren. Hier muss jeder seiner Verantwortung gerecht werden, der Bund genauso wie die Länder. Wir in Berlin setzen uns bereits seit Längerem mit Sicherheitsanlagen im Luftraum und potenziellen Gefahrenszenarien auseinander. So haben wir schon in Vorbereitung auf die EURO 2024 Technik zur Drohnenabwehr für die Polizei beschafft. Seither nutzen wir diese anlassbezogen, zum Beispiel bei Großveranstaltungen. Außerdem haben wir im Rahmen einer umfassenden Novellierung des Berliner Polizeigesetzes, des ASOG, auch die Detektion und Abwehr unkooperativer Drohnen ausdrücklich geregelt. Dass das Bundesinnenministerium der Bundespolizei eine ähnliche Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung stellen will – das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes läuft ja derweil –, findet daher natürlich meine und unsere Unterstützung. Mit Blick auf die im Land Berlin vor wenigen Wochen bereits in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen kann niemand in Zweifel ziehen, dass die Polizei Berlin eine Drohne, von der eine Gefahr ausgeht, notfalls auch mit Zwangsmitteln unschädlich machen darf und dies erforderlichenfalls auch tun wird. Diese gesetzliche Klarstellung war mir auch deshalb wichtig, um ein starkes Signal zu senden: Staat und Sicherheitsbehörden reagieren auf neue Gefahrenlagen. Daher stehe ich voll und ganz hinter der auf Bundesebene gestarteten Initiative zur Drohnenabwehr. Die Errichtung eines Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern, zentral angebunden bei der Bundespolizei in Berlin, war ein ganz entscheidender Schritt. Die Polizei Berlin unterstützt diese neue Säule unserer Sicherheitsarchitektur mit der Entsendung von Spezialisten. Durch das neue Zentrum wird ein noch engerer Informationsaustausch zwischen den relevanten Akteuren gewährleistet und eine zukunftsfähige und wirksame Kompetenz im Bereich der Detektion und Abwehr gefährlicher Drohnen geschaffen. Gerade die Agilität und Schnelligkeit eines länderübergreifenden Austauschs ist von zentraler Bedeutung, um eine rasche und wirksame Intervention sicherzustellen. Eine der größten Herausforderungen aus Sicht der Sicherheitsbehörden ist die fortwährende Weiterentwicklung der Drohnentechnik. Auch hierbei wird uns die enge Kooperation zwischen Bund und Ländern helfen, technisch Schritt zu halten und länderspezifischen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Für den Fall eines drohenden Angriffs auf Menschen oder kritische Infrastrukturen, also letztlich zur Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls, wie es das Grundgesetz formuliert, brauchen wir die heute zur Beratung anstehende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Daher noch mal ausdrücklich: Ich begrüße, dass die Bundeswehr unkooperative Drohnen künftig in Amtshilfe, notfalls auch mit technischen Mitteln bis hin zum Einsatz von Waffengewalt, abwehren darf. Dies aber selbstverständlich nur in engen, von der Verfassung getragenen Grenzen. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft wir künftig von diesen neuen Unterstützungsmöglichkeiten Gebrauch machen werden und müssen. Glauben Sie mir: Wenn es nach mir geht, möglichst gar nicht. Aber Sicherheit entsteht nicht durch Hoffen, sondern durch zielgerichtete Vorbereitung, Resilienz, Leistungsfähigkeit. Ein Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum sowie das verfassungsrechtlich zulässige Zusammenwirken polizeilicher und militärischer Gefahrenabwehrexpertise sind genau das. Insofern herzlichen Dank! Wir stimmen selbstverständlich zu. – Danke schön! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Senatorin Spranger! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 55/26) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Senatorin Dr. Badenberg (Berlin) zur Beauftragten zu bestellen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Punkte 9 a) und b) auf: TOP 9a) a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 77/26) TOP 9b) b) Entschließung des Bundesrates: Stärkung des Windenergieausbaus – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 92/26) Dem Antrag unter Punkt 9 a) sind die Länder Baden- Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beigetreten. Dem Antrag unter Punkt 9 b) ist das Land Niedersachsen beigetreten. Mir liegen Wortmeldungen vor. Ich rufe auf: Herrn Staatsminister Glauber aus Bayern. Thorsten Glauber (Bayern): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Mit unseren beiden Initiativen wollen wir den Windkraftausbau an Land stärken. Damit senden wir gemeinsam ein klares Signal angesichts der Unruhen im Nahen Osten und der steigenden Ölpreise. Wir brauchen ein klares Signal zur Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien, wir brauchen ein klares Signal für Wind und Sonne, und wir brauchen ein klares Signal für dauerhaft stabile Strompreise. Erneuerbare Energien, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, sind Freiheitsenergien. Sie stärken unser Land, sie stärken unsere Wirtschaft, und sie machen uns auf Dauer unabhängig. Erneuerbare Energien stehen in einem überragenden öffentlichen Interesse. Damit sind sie auch ein zentraler Schlüssel für den Klimaschutz. Wir wollen gemeinsam die Vorfahrt für die erneuerbaren Energien an Land stärken und sie nicht, wie es aktuell geschieht, ausbremsen. Wir haben in Bayern das Ziel, bis 2030 1 000 Windkraftanlagen zu bauen. In diesem Jahr und im letzten Jahr wurden je 200 Anlagen genehmigt, für 600 weitere gibt es Genehmigungsanträge. Wir brauchen eine höhere Quote, eine klare Haltung und Windkraft in allen Regionen Deutschlands. Windkraft ist ein entscheidender Baustein für die Transformation unserer Wirtschaft hin zu Unabhängigkeit. Sie muss sicher, sie muss bezahlbar und sie muss eine klimaverträgliche Stromversorgung sein. Daher wollen wir, dass es mit der Rekordausbauzahl aus 2025 nicht zu Ende ist. Dieser Erfolg, der Ausbau, darf nicht abgebremst werden. Die Ausschreibungsvolumina reichen aktuell nicht aus. Wir spüren es. Wir erleben als Folge einen mit Sicherheit erheblichen Realisierungsstau. Wir erleben Verzögerungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Und wir erreichen natürlich auch nicht die Ausbauziele, die sich der Bund und die Länder gesetzt haben. Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe. Wir brauchen mehr Ausschreibungskapazitäten. Damit wollen wir Projekte zügig in die Umsetzung bringen. Unser Vorschlag im Antrag: eine Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5 000 Megawatt. Die letzte Ausschreibung im Jahr 2025 war 2,3-fach überzeichnet. Nur für rund 42 Prozent der Gebotsmenge konnte ein Zuschlag erteilt werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit entsteht natürlich eine Gefahr, besonders wenn wir jetzt wieder die Diskussion um die Sinnhaftigkeit von erneuerbaren Energien beginnen. Viele von Ihnen sind seit Jahren für erneuerbare Energien in der Landespolitik verantwortlich. Wir sind in der Energiewende 4.0. Vorhin haben wir über kritische Infrastruktur gesprochen. Erneuerbare Energien können ein wesentlicher Bestandteil sein. Die Förderbanken in Deutschland haben aktuell einen Bericht veröffentlicht, in dem steht, dass in den letzten drei Jahren nur an 4 Prozent der Tage keine erneuerbaren Energien zur Verfügung standen. Wenn wir also klug erneuerbare Energien mit Speichertechnologie verschränken, werden wir einen entscheidenden Baustein zur Unabhängigkeit leisten. Deshalb braucht es ein klares Bekenntnis der Bundesregierung, an den bundesweiten Flächenzielen festzuhalten. Wir brauchen eine klare Diskussion mit Haltung für Erneuerbare, für Windkraft und nicht das Gegenteil. Wir erleben, dass die Akzeptanz in diesem Land in manchen Teilen wieder schwindet. Deshalb fordern wir eine zügige Klarstellung ein. Wir wollen aus Bayern in Deutschland den Ausbau anschieben. Wir brauchen eine klimaneutrale, krisensichere und stabile Energieversorgung. Das EEG-Förderregime muss so ausgebaut werden, dass ein ausgewogener Ausbau der Windenergie gewährleistet bleibt. Das wäre auch ein klares Signal für die Windenergie an Land. Der Schlüssel dafür ist das Referenzertragsmodell. Mit diesem Referenzertragsmodell können wir Standorte in allen Regionen, in allen Bundesländern stärken. Wir können die Windkraft wieder nach vorn bringen. Anhand des aktuellen Berichts der Förderbanken sehen Sie, dass die Zahlen bei der Windkraft in den letzten beiden Jahren etwas abgenommen haben und die Solarenergie der eigentliche Treiber war. Wir müssen es schaffen, das Referenzertragsmodell als entsprechenden Baustein zu integrieren. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Herr Staatsminister Glauber! – Als Nächstes spricht Minister Meyer, Niedersachsen. Christian Meyer (Niedersachsen): Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon ein bisschen historisch, dass ein Antrag aus Bayern für mehr Windenergie breite Unterstützung aus dem Norden, von Schleswig-Holstein und Niedersachsen, bekommt. Ich hoffe, er findet auch eine breite Zustimmung hier im Hause. Die Entschließung aus Bayern kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Vielen Dank! Genauso wie das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land zeigt sie gerade in diesen heutigen Zeiten, wie nötig der Ausbau der erneuerbaren Energien ist; da stimme ich Herrn Kollegen Glauber vollkommen zu. Wir erleben gerade, wie sehr die Preise für fossile Energieträger von geopolitischen Entwicklungen abhängen. Wir erfahren erneut, wie teuer unsere Volkswirtschaft die Importabhängigkeit aus dem Ausland zu stehen kommt. Laut Bundesumweltminister Schneider haben wir allein letztes Jahr 84 Milliarden Euro für Importe fossiler Energien ausgegeben. Die erneuerbaren Energien sind in der Tat unsere Freiheitsenergien, machen uns unabhängiger, widerstandsfähiger und sind eben auch deutlich kostengünstiger als Importe aus dem Ausland. Gerade in Krisen kann man Windräder nicht abstellen oder uns mit Gas oder Öl erpressen. Mit Erneuerbaren sind wir resistenter. Statt geleakter Referentenentwürfe mit verunsichernden Inhalten, Ausbaupausen in bestimmten Regionen bei den Erneuerbaren oder Einschränkungen bei der Förderung privater Solaranlagen brauchen wir ambitionierte Ausbauziele in der Windenergie. Die Klimaziele stehen. Herr Glauber, Sie haben es angesprochen: Die Länder haben ihre Hausaufgaben gemacht. Wir haben mit einem Turbo die Zahl der Genehmigungen gesteigert. Sie haben die 200 Genehmigungen in Bayern genannt. Niedersachsen hat letztes Jahr 813 Windenergieanlagen genehmigt. Diese müssen jetzt auch realisiert werden. Das sind wir den Unternehmen schuldig, die ihre Arbeit in diese Genehmigungen gesteckt haben, die nun rechtssicher sind. Die wollen natürlich auch, dass es jetzt endlich losgeht. Deshalb darf es kein Investitionsrisiko oder eine Pause beim Ausbau geben. Wir brauchen ihn überall – und es stimmt: auch im Süden. Ich habe hier im Bundesrat schon einmal zu einem Antrag geredet, in dem gefordert wurde, dass man im Süden die Windenergieanlagen sogar etwas mehr fördert, weil es uns allen hilft, also eine höhere Vergütung zahlt, wenn dort weniger Wind weht. Denn wenn in Deutschland insgesamt – im Norden, im Süden, im Osten und Westen – die Windenergie ausgebaut wird, senkt das überall die Strompreise und die Redispatchkosten. Insofern freue ich mich sehr über diese Initiative aus dem Süden. Jetzt eine Sonderausschreibung zu machen, wäre, glaube ich, ein richtiges Signal. Ganz viele Windkraftanlagen in den Ländern sind schon genehmigt. Es gibt nur eine geringe Zahl an Klagen. Wir haben eine hohe Akzeptanz durch die Beteiligungsgesetze. Die Kommunen wollen investieren, machen gerade ihre Wärmeplanung, haben viele Unternehmen, haben Direktverträge mit der Erneuerbaren-Branche. Gerade heute Morgen habe ich auf „tagesschau.de“ die Meldung gelesen: Viele Unternehmen wollen selbst Strom aus Erneuerbaren generieren und speichern, um nicht von fossilen Importeuren abhängig zu sein. Insofern wäre das Ganze auch ein wichtiger Beitrag zur Steigerung des Wachstums und der Wirtschaftskraft. Wir dürfen nicht zögern, denn wir brauchen mehr Strom für die Elektrifizierung, für die Digitalisierung, für Speicherzentren, für Batteriespeicher, für die Elektromobilität und eben auch für die Wärmewende. Für die Wärmepumpe brauchen wir viel und vor allem günstigen Strom. Gerade die Windenergie ist neben der Solarenergie ein guter Beitrag dazu. Ich bin sehr dankbar, dass Herr Glauber auch noch mal gesagt hat, dass wir keine neuen Diskussionen über die Flächenziele führen sollten. Die Länder machen ihre Hausaufgaben. Wir haben mit den Kommunen die Ziele festgelegt und sind auf einem guten Weg. Genauso wie bei den Genehmigungen brauchen wir jetzt auch bei der Realisierung einen Turbo, denn die erneuerbaren Energien sind die Freiheitsenergien, die uns helfen, günstigen Strom in ganz Deutschland zu produzieren. Deshalb mein Appell an die Bundesregierung, schnell eine Sonderausschreibung einzuführen. Das würde die Wirtschaftskraft und die Energiesicherheit stärken und dazu führen, dass die vielen genehmigten Anlagen auch realisiert werden, und zwar überall in Deutschland. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Herr Minister Meyer! – Nun spricht noch Minister Goldschmidt, Schleswig-Holstein. Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich für die hervorragende Initiative aus Bayern bedanken, der wir uns sehr gerne angeschlossen haben, denn sie beinhaltet mindestens fünf gute Nachrichten. Die erste gute Nachricht ist: 2022 haben wir uns infolge des Energiekriegs Russlands gegen Europa vorgenommen, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, die Planung zu beschleunigen. Das ist gelungen. Deswegen haben wir heute viele fertige Genehmigungen in den Schubladen liegen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Bürgerenergiegenossenschaften – das ist die zweite gute Nachricht – wollen investieren. Die Verbände gehen davon aus, dass wir baurechtliche Genehmigungen für Windkraftanlagen im Bereich von etwa 20 Milliarden Euro haben. Das sind Investitionen, die getätigt werden könnten. Die dritte gute Nachricht ist, dass viele Kommunen debattiert haben, ob sie vor Ort Windkraft wollen, und sich dafür entschieden haben, Windkraft auf den Weg zu bringen. Viele Gemeinderatssitzungen sind damit bestritten worden, und am Ende hat man sich entschieden: Die Windkraft ist gut für unsere Kommune. Die vierte gute Nachricht ist, dass sich auch viele Unternehmen entschieden haben und wissen, dass erneuerbare Energien wie Windkraft der Standortvorteil Nummer eins sind. Darin unterscheidet sich Bayern gar nicht von Schleswig-Holstein. Es ist bundesweit so, dass erneuerbare Energien die Grundlage für erfolgreiches Wirtschaften der Zukunft sind. Die fünfte gute Nachricht ist, dass Nord- und Süddeutschland mit diesem Gesetzentwurf einen lang gepflegten und immer etwas künstlichen Widerspruch in der Energiepolitik überwinden. Wir gehören zusammen. Deutschland ist stärker, wenn wir eine Energiewende haben, die die unterschiedlichen Stärken der Regionen und nicht die Widersprüche nach vorne stellt. Insofern ist mit dem bayerischen Antrag und dem Gesetzentwurf verbunden, dass wir hier eine Verantwortungsallianz für die erneuerbaren Energien schmieden können. Von diesem Gesetzentwurf geht also das klare Signal aus: Lassen Sie uns aus Genehmigungen, die noch in den Schubladen stecken, ganz konkrete Investitionen machen – etwas, was wir zurzeit in Deutschland gut brauchen können, für unser Klima, für unsere Wirtschaft, für unsere Kommunen und für die Energiesouveränität! Weil meine beiden Vorredner das Wort der Freiheitsenergien von Christian Lindner verwendet haben, will ich das auch tun. Es gibt keine bessere Zeit, um die Freiheitsenergien weiter voranzutreiben. Genau das tut der Antrag. Deswegen sind wir aus voller Überzeugung beigetreten. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage unter Punkt 9 a) – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Umweltausschuss zu. Die Vorlage unter Punkt 9 b) weise ich – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Innenausschuss und dem Umweltausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 37: TOP 37 Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Sozialverwaltung – Antrag der Länder Hamburg, Baden- Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 109/26) Dem Antrag sind die Länder Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beigetreten. Es liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Frau Senatorin Schlotzhauer, Hamburg! Melanie Schlotzhauer (Hamburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Menschen in herausfordernden Lebenslagen brauchen unseren Sozialstaat, und sie nutzen ihn auch. Sie wollen sich auf unseren Sozialstaat verlassen. Er ist ein Garant für Demokratie. Der Zugang zu Leistungen ist der Zugang zu Recht. Dieser Sozialstaat steht nach vielen Jahren der Innovation vor großen Herausforderungen und auch großen Spannungen, denn er ist komplex, er ist kompliziert. Wir haben acht unterschiedliche Einkommensbegriffe in 14 Sozialgesetzbüchern, und Antragstellerinnen und Antragsteller erleben, dass der Zugang zu Leistungen nicht immer Zugang zu Recht ist. Sie erleben auch, dass das Personal knapper wird in den Sozialverwaltungen. Und wir als Sozialverwaltung bemerken, dass die Digitalisierung nicht so weit fortgeschritten ist, wie wir uns das wünschen. Der Sozialstaat stellt auch die öffentlichen Haushalte vor besondere Herausforderungen. Ich kann Ihnen berichten: Der Sozialhaushalt ist einer der größten. Das ist ja in jedem Bundesland so. Er ist nicht nur geprägt durch die gesetzlichen Leistungen – nein, in meinem Haushalt werden noch erhebliche weitere Mittel aufgewendet, um freiwillige Leistungen zu erbringen. Im Rahmen dieser freiwilligen Leistungen beraten wir Antragstellerinnen und Antragsteller, wie sie Zugang zu den gesetzlichen Leistungen bekommen. Das kann nicht richtig sein. In der Beratung der Menschen vor Ort müssen wir uns um deren Herausforderungen und Probleme kümmern. Die Wahrheit ist: Der einzige Weg heraus aus den Sozialleistungen ist der Weg in Arbeit und Wohnen. Er liegt nicht darin, weitere Formulare auszufüllen. Als ASMK-Vorsitzland 2024 hat Hamburg deshalb das Thema „Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung“ vorangebracht. Ich bin sehr glücklich über die Mitantragstellerinnen und Mitantragsteller, die vielen Beitritten und darüber, dass die Länder hier auf unserer Ebene konkrete Vorschläge machen, wie wir den Sozialstaat einfacher, digitaler und auch gerechter machen können. Unser Ziel ist: weniger Bürokratie und mehr Zeit für Beratung, damit die Menschen zu ihrem Recht kommen. Der Gesetzentwurf umfasst 24 Quick Wins. Ich will nur einen herausgreifen, der in Wahrheit europäischer Standard ist, und wir sollten nicht hinter ihm zurückbleiben: einmal Antrag reicht. Wir wissen als Staat so viel über Bürgerinnen und Bürger, und wir gönnen uns in Deutschland dennoch ein Recht mit so vielen fragmentierten und segmentierten Sozialgesetzbüchern, das dazu führt, dass bei Übergängen Anträge immer wieder gestellt werden müssen. Dieses Bekenntnis zu „einmal Antrag reicht“ bedeutet in Wahrheit, dass die Länder und Kommunen alle Anstrengungen unternehmen müssen, damit wir eine einheitliche, standardisierte Digitalisierung erreichen können. Dazu sind wir bereit. Das hat auch unsere Mitarbeit in der Kommission zur Sozialstaatsreform gezeigt. Nicht alle Punkte aus unserem Gesetzentwurf waren ja Bestandteil der Empfehlungen der Sozialstaatskommission. Deshalb haben wir diesen Antrag hier gestellt. Wir wollen die Probleme lösen, die wir vor Ort im Sozialstaat sehen, unseren Sozialstaat sicherer machen, ihn gerechter und den Zugang einfacher machen. Denn nur der Zugang zu Leistungen ist der Zugang zu Recht. Unsere Demokratie ist dermaßen bedroht, dass wir an dieser Stelle keine Zeit haben, zu warten. Wir freuen uns, wenn die Bundesregierung unsere Initiative aufnimmt und umsetzt. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Frau Senatorin Schlotzhauer! – Nun spricht Frau Senatorin Dr. Schilling, Bremen. Dr. Claudia Schilling (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit einem Thema, das für die Handlungsfähigkeit unseres Staates von zentraler Bedeutung ist: der Leistungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit unseres Sozialstaates und ganz konkret unserer Verwaltung. Über eine Reform des Sozialstaates wird derzeit intensiv diskutiert. Das ist richtig, und das ist notwendig. Denn eines ist klar: Wenn wir unseren Sozialstaat dauerhaft sichern wollen, dann müssen wir seine Strukturen und Verfahren reformieren – nicht irgendwann, sondern jetzt. Ich möchte es deutlich sagen: Das Sozialleistungsrecht in seiner heutigen Ausgestaltung ist für viele Bürgerinnen und Bürger kaum noch verständlich. Zuständigkeiten sind unübersichtlich, Verfahren komplex, Nachweispflichten oft kleinteilig und lebensfremd. Gleichzeitig erleben wir in den Verwaltungen, dass selbst hochqualifizierte Fachkräfte zunehmend an die Grenzen dessen stoßen, was praktisch noch leistbar ist. Diese Situation verschärft sich dramatisch durch den Fachkräftemangel. Nach allen vorliegenden Prognosen wird die Zahl der verfügbaren Fachkräfte in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen. Schon heute können freie Stellen in den Sozialverwaltungen vielerorts nicht mehr besetzt werden. Wenn wir hier nicht gegensteuern, gefährden wir nicht nur Verwaltungsabläufe, sondern letztlich auch den verlässlichen Zugang zu den Leistungen. Gerade in Zeiten gesamtgesellschaftlicher Krisen brauchen wir daher einfache, praktikable und verlässliche Lösungen. Der im Januar veröffentlichte Abschlussbericht der Kommission zur Reform des Sozialstaates zeigt eindrücklich, wie komplex die bestehenden Strukturen geworden sind. Die dort aufgezeigten Reformperspektiven sind wichtig, aber die Umsetzung wird Zeit brauchen. Sie ist ambitioniert und wird uns allen viel abverlangen. Umso wichtiger ist es, dass wir parallel dazu bereits jetzt konkrete und wirksame Schritte gehen. Genau hier setzt der von Hamburg initiierte Gesetzentwurf zur Entlastung der Sozialverwaltung an, den wir heute in den Bundesrat einbringen. Der Gesetzentwurf sieht bewusst keinen großen Systemumbau vor, sondern ist ein pragmatisches, sofort wirksames Entlastungspaket. Er greift dort an, wo wir schnell Verbesserungen erzielen können, für die Verwaltung, für die Bürgerinnen und die Bürger. Ich danke ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen aus Hamburg, aber ebenso den vielen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern, die in Arbeitsgruppen über Ländergrenzen hinweg an diesen Maßnahmen mitgearbeitet haben. Das ist gelebter Föderalismus und gemeinsame Verantwortung für den Sozialstaat. Worum geht es konkret? Erstens: Vereinfachung des Verwaltungshandelns. Der Gesetzentwurf setzt gezielt auf Pauschalierungen statt kleinteiliger Einzelfallprüfungen – dort, wo das sachgerecht und vertretbar ist. Das reduziert Bearbeitungszeiten erheblich, beschleunigt Entscheidungen und entlastet die Beschäftigten in den Verwaltungen spürbar. Zweitens: Förderung der Digitalisierung. Recht muss digitaltauglich sein. Das ist eine Grundvoraussetzung für die moderne Verwaltung. Der Gesetzentwurf reduziert unnötige Schriftformerfordernisse, erleichtert den Datenaustausch zwischen den Behörden und nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung. Digitalisierung darf nicht an rechtlichen Hürden scheitern, sie muss von Anfang an mitgedacht werden. Drittens: Pauschalen, Bagatellgrenzen und Verrechnungsmöglichkeiten. Diese Regelungen vermeiden unverhältnismäßigen Prüfaufwand bei geringfügigen Beträgen und schaffen mehr Augenmaß im Verwaltungsvollzug. Das ist effizient, sachgerecht und im Interesse aller Beteiligten. Ein weiterer Punkt ist mir besonders wichtig. Diese Reformen stellen nicht den Sozialstaat oder seine Leistungen infrage. Im Gegenteil: Sie sind Voraussetzungen dafür, dass der Sozialstaat auch unter veränderten Rahmenbedingungen leistungsfähig bleibt. Es geht nicht um den Abbau von Leistungen, sondern um deren verlässliche Umsetzung. Meine Damen und Herren, mit diesem Antrag setzen wir ein klares Signal: Wir warten nicht auf die perfekte Gesamtlösung, sondern handeln jetzt dort, wo Entlastung schnell möglich ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind erprobt, praktikabel und umsetzbar. Sie schaffen spürbare Erleichterungen im Verwaltungsalltag und verbessern zugleich den Zugang zu Leistungen für die Menschen in unserem Land. Damit stärken wir nicht nur die Sozialverwaltung, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen handlungsfähigen, verlässlichen und modernen Staat. Dieses Vertrauen ist eine zentrale Grundlage für unsere Demokratie. Ich bitte Sie herzlich um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Frau Senatorin Dr. Schilling! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Zur Abstimmung liegen Ihnen der Gesetzentwurf und ein Landesantrag vor. Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer stimmt zu? – Mehrheit. Dann frage ich, wer den Gesetzentwurf, wie soeben festgelegt, einbringen möchte? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Frau Senatorin Melanie Schlotzhauer (Hamburg) zur Beauftragten zu bestellen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entschließung des Bundesrates: Förmliche Beteiligung des Bundesrates am nationalen Wiederherstellungsplan – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 91/26) Eine Wortmeldung liegt vor: Herr Staatsminister Glauber, Bayern. Thorsten Glauber (Bayern): Danke schön! – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Am kommenden Sonntag die Wahl in Baden-Württemberg, in Bayern Kommunalwahl, ein Superwahljahr in Deutschland – warum spreche ich das an? Ich bin selbst seit 24 Jahren Gemeinderat und Kreisrat, und wenn die Bürgerinnen und Bürger mir am Sonntag das Vertrauen schenken, würde ich gern sechs weitere Jahre Gemeinderat und Kreisrat für meine Gemeinde und meinen Landkreis bleiben. Lokalpolitik ist das Fundament unserer Demokratie. Wir erleben zurzeit – zumindest sehe ich es so –, dass in Brüssel das Raumschiff immer höher fliegt und die Entfernung zu den Realitäten in den Kommunen und Landkreisen immer stärker zunimmt. Ein Beispiel dafür ist das Aufsetzen der Wiederherstellungsverordnung im Naturschutz. Eine völlige Blackbox ist entstanden. Die Wiederherstellungsverordnung ist komplex, sie ist nicht praxistauglich, und sie ist mit vielen finanziellen, organisatorischen und vor allem auch vielen rechtlichen Unsicherheiten behaftet. Ich spreche das an, weil dies im Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 momentan in der zweiten Säule in eine Klammer gesetzt ist. Es ist eben nicht sichergestellt, wie Naturschutz in der Landwirtschaft weiter finanziert werden soll. Wenn das nicht passiert, werden wir gravierende Veränderungen auch innerhalb der Landwirtschaft unseres Landes erfahren. Eine Wiederherstellungsverordnung in der EU aufzusetzen, ohne den Finanzierungsrahmen nur ansatzweise sichtbar zu machen, ist völlig unzulässig. Es gab in Bayern 2019 ein Artenschutzvolksbegehren, und wir haben mit einem Begleitgesetz einen bayerischen Weg im Naturschutzgesetz eröffnet. Die Bäuerinnen und Bauern in Bayern bewirtschaften 170 000 Hektar im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms. Wir geben aktuell über 60 Millionen Euro für partnerschaftliche Landschaftspflege in Kooperation von Gemeinden, dem Naturschutz und den Landwirten aus. Ich sage die Zahl noch einmal: 60 Millionen Euro pro anno. Wir haben uns 2019 zum Ziel gesetzt, 1 Million Streuobstbäume neu zu pflanzen, und haben mittlerweile ungefähr das erste Viertel gepflanzt. Das ist ein harter, steiniger Weg. Das kostet Geld. Es braucht am Ende des Tages die Bereitschaft von Flächeneigentümern und natürlich die Gemeinschaft und Solidarität derer, die das Land bewirtschaften. Wir haben in Bayern seit 2007 ein Konnexitätsprinzip. Das heißt: Wenn der Freistaat bei den Gemeinden, bei den Landkreisen bestellt, muss der Freistaat bezahlen. Ich erlebe aktuell: In Brüssel wird auf meinen Namen bestellt. In meiner Gemeinde, in meinem Landkreis darf ich mit meiner Karte bezahlen. Warum bezahlt nicht derjenige, der bestellt? Wenn dieses Prozedere nicht aufhört, dass derjenige, der bestellt, nicht selbst bezahlt, werden wir auch politisch Veränderungen erleben, die wir alle nicht wollen. Insofern trifft die Wiederherstellungsverordnung der Natur nicht nur die Landeigentümer. Wenn Sie genau hinschauen, sehen Sie: Sie trifft aktuell zum Beispiel auch die Stadtentwicklung. Wenn Sie sich den Punkt Stadtentwicklung in dem Entwurf ansehen, erkennen Sie: Wir alle werden maximale Herausforderungen in der Nachverdichtung unserer Städte erleben. Wir alle haben die Wohnungsbauproblematik vor der Brust. Mit solchen Zielen werden wir die Innenentwicklung schwächen und damit weitere Probleme aufbauen und Vertrauen verspielen. Alle, die in den 2000er-Jahren in die Politik eingestiegen sind, wissen, was FFH und Natura 2000 bedeutet. Allen Flächeneigentümern wurde versprochen: Mit diesen europäischen Regelungen werden keine Pflichten auf dich als Flächeneigentümer zukommen. – Die Welt ist eine andere gewesen. Naturschutz und Landwirtschaft haben sich über Jahre getrennt voneinander und nicht geeint gesehen. Die Wiederherstellungsverordnung der Natur wird genau das wieder auslösen. Wer das nicht will, braucht ein konsequentes Vorgehen. Konsequent heißt mit unserem Entschließungsantrag: Wir brauchen ein Außerkraftsetzen der Wiederherstellungsverordnung der Natur. Wir brauchen mindestens eine Überarbeitung. Wir brauchen ein klares Signal für Vertrauen. Deshalb bitten wir um Unterstützung für unseren Antrag. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union – federführend – sowie dem Agrarausschuss, dem Finanzausschuss, dem Innenausschuss, dem Umweltausschuss und dem Wohnungsbauausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Entschließung des Bundesrates: Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 14/26) Dem Antrag ist Hamburg beigetreten. Es hat sich zu Wort gemeldet: Frau Ministerin Touré, Schleswig-Holstein. Aminata Touré (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! 97 000 Fachkräfte, die in Schleswig-Holstein bis 2035 fehlen werden, und über 390 000 Fachkräfte, die bis 2035 in Rente gehen werden: Während diese Zahlen für Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Baden- Württemberg vielleicht nicht so dramatisch klingen, ist das für uns in Schleswig-Holstein eine reale Herausforderung. Sie alle werden diese Zahlen für Ihre Bundesländer genauso gut kennen. Das bedeutet ganz konkret, dass wir in eine gesellschaftlich herausfordernde Zeit laufen; denn uns fehlen die Menschen, die unser gesellschaftliches Zusammensein am Laufen halten. Wir sprechen von Kraftfahrern, Metallarbeitern, Pflegekräften, Ingenieuren, Erzieherinnen. All diese Menschen, die unseren Staat am Laufen halten, werden fehlen. Ehrlicherweise versteht niemand, dass wir in einer solchen Situation sind, während zeitgleich Menschen, die geflohen sind, die ein Bleiberecht haben möchten, dieses Bleiberecht nicht bekommen. Das versteht der Handwerksbetrieb nicht, das versteht die Kitaeinrichtung nicht, das versteht die Gemeinde nicht, und das versteht vor allem der Geflüchtete selbst nicht, der bemüht ist, der in Arbeit oder in Ausbildung ist. Liebe Kollegen und Kolleginnen, ich habe bereits im Januar bei der Einbringung dieses Entschließungsantrags über diese Herausforderung gesprochen. Obwohl wir in der Bundesrepublik ein Aufenthaltsrecht haben, im Rahmen dessen es durchaus eine Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung gibt, profitieren lediglich 2,3 Prozent der Geduldeten in Deutschland davon. Denn die Voraussetzungen dafür, ein Bleiberecht zu bekommen, sind viel zu hoch. Niemand versteht es, wenn die Person, die man vom Bäcker oder von der Kita kennt, nicht bleiben darf – sei es eine Samia, ein Abdul oder eine Pega. Deswegen haben wir diesen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht. Wir sind der Überzeugung, dass das ein Baustein sein kann für die Herausforderungen des Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels. Und deswegen bitten wir die Bundesregierung, unsere Überlegungen mit aufzunehmen. Wir sind der Überzeugung, dass es richtig ist, was im Koalitionsvertrag des Bundes steht: ein schnelleres Bleiberecht für diejenigen, die in Arbeit oder in Ausbildung sind. Wir möchten den Bund dazu motivieren, genau das auf den Weg zu bringen. Wen genau soll das eigentlich betreffen? Es soll Menschen betreffen, die geduldet sind, die mindestens zwölf Monate in Deutschland sind, sozialversicherungspflichtige Jobs haben und mindestens eine Voraussetzung erfüllen, wie beispielsweise drei Jahre im Land gewesen zu sein. Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung, weil wir der Überzeugung sind, dass es zu gesellschaftlichen Verwerfungen kommt, wenn wir auf der einen Seite einen Fachkräftemangel haben und auf der anderen Seite Menschen, die hierhergekommen sind und bereit sind, zu arbeiten, und die gern hierbleiben würden. Wir sind der Überzeugung, dass gerade das, was im Bund beschlossen worden ist, nämlich Menschen schon nach drei Monaten in Arbeit bringen zu wollen, eine gute politische Entwicklung ist. Und wir sind der Überzeugung, dass unser Entschließungsantrag dieser Logik folgt. Deswegen wünschen wir uns heute hier eine Unterstützung der Länderkammer. Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, in Schleswig- Holstein gibt es ein breites Bündnis mit Blick auf dieses Bleiberecht für Geflüchtete. Wir als Landesregierung haben gemeinsam mit dem UV Nord, den Gewerkschaften, der Flüchtlingsbeauftragten und dem gesamten Parlament dafür geworben und setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung ein Bleiberecht auf den Weg bringt. Ich hoffe, dass der Bundesrat heute diesem Bündnis beitreten wird, und bitte um Zustimmung. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Frau Ministerin Touré! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG – Antrag der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 25/26) Dem Antrag sind die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz beigetreten. Wortmeldungen liegen vor. Zunächst Herr Minister Professor Dr. Willingmann, Sachsen-Anhalt. Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit über 50 Jahren sichert das BAföG als zentrales Instrument die staatliche Studienfinanzierung und gewährleistet Chancengleichheit und Bildungsaufstieg unabhängig von der sozialen Herkunft. Die Zahl der BAföG-Reformen, die demnächst die 30 überschreiten wird, zeigt, wie virulent dieses Thema ist und welchen Stellenwert es hat. Zurückblickend kann ich sagen: Wir haben im Jahr 2024 an diesem Ort über die letzte BAföG-Novelle beraten. Ich möchte ausdrücklich hervorheben, dass das Erreichte seinerzeit ein guter Fortschritt war, beispielsweise die Einführung der Studienstarthilfe, die Einführung eines Flexibilisierungssemesters und die weitere Erhöhung des Grundbedarfs. Gleichzeitig blieben einzelne Punkte hinter dem zurück, was gefordert war, insbesondere die Frage weiterer Digitalisierung, vor allen Dingen aber auch der Punkt, Orientierungsstudiengänge in das BAföG- System aufzunehmen. Doch was stellen wir fest? Wie ist der Befund? Die Zahl der Antragstellenden geht immer weiter zurück. Bundesweit beziehen noch rund 12 Prozent der Studierenden BAföG. In Sachsen-Anhalt liegt dieser Wert bei etwa 15 Prozent. Es ist der niedrigste seit 1991. Diesen Negativtrend hat die Koalition im Bund erkannt und in ihrem Vertrag eine dringend erforderliche grundlegende Reform des BAföG angekündigt. Dem kann man nur zustimmen, denn es bedarf natürlich weiterer Reformschritte. Unter anderem bedarf es einer weiteren Erhöhung der Wohnkostenpauschale, der Dynamisierung der Freibeträge, der Anpassung des Grundbedarfs für die Studierenden an das Grundsicherungsniveau und auch einer entsprechenden Erhöhung für Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus bedarf es einer weiteren Digitalisierung und Beschleunigung der BAföG-Verfahren. Wir alle, die wir in den Wissenschaftsressorts sind, kennen die Klagen von Studierenden und BAföG-Beziehern. Die Reformziele des Bundes sind daher ausdrücklich zu begrüßen, und diese spiegeln sich auch im Antrag aus Niedersachsen wider, den ich an dieser Stelle ausdrücklich unterstützen möchte. Er fordert sozusagen das ein, was im Koalitionsvertrag des Bundes bereits steht. Wir brauchen diese Form von Teilhabe, und wir müssen das BAföG noch näher an die Lebenswirklichkeit der Studierenden heranführen. Das ist das Gebot der Stunde im Interesse einer vernünftigen sozialen Teilhabe, auch im Wissenschafts- und Bildungssystem. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! – Als Nächstes spricht Ministerin Martin, Mecklenburg-Vorpommern. Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Deutsche Studierendenwerk, die Studierendenverbände und die Gewerkschaftsvertreter haben heute eine Erklärung herausgegeben. Darin heißt es: „Mit großer Sorge sehen wir, dass die im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Novelle offenbar im Kabinett feststeckt.“ Diese Sorge teile ich. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich die konkreten Planungen für die BAföG-Reform vorlegt. Dieses Gesetzgebungsverfahren ist ja verhandelt und im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Wir haben gerade von meinem Vorredner gehört, was dort alles vereinbart worden ist. Jetzt muss das auch kommen. Es ist vereinbart, dass es zum zweiten Halbjahr 2026 kommt. Und es ist wirklich höchste Zeit, dass es losgeht, weil die Novelle quasi übermorgen in Kraft treten soll. Wir brauchen diese Reform dringend. Sie duldet keinen Aufschub. Ich sage zum Beispiel aus der Sicht Mecklenburg- Vorpommerns: Bei uns empfangen überproportional viele Studierende BAföG, nämlich 16 Prozent. Wir wissen, dass die Inanspruchnahme immer weiter zurückgeht. Bei uns ist es ein bisschen mehr als im Bundesdurchschnitt, aber es kann auch ruhig noch mehr werden. Quasi täglich werde ich darauf angesprochen: Was ist jetzt? Das BA- föG reicht nicht. – Es ist nicht ausreichend, um ein gutes Studierendenleben zu führen. Viel zu viele Studierende müssen parallel zum Studium arbeiten, vernachlässigen damit auch ein bisschen ihr Studium. Insofern brauchen wir dringend diese Reform. Wenn es jetzt von der Bundesregierung gegebenenfalls heißt: „Das können wir uns nicht leisten“, dann sage ich: Wir können uns nicht leisten, dass diese Reform nicht jetzt kommt. Sie muss schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. Ich lese – und ich glaube, viele von uns lesen das so – in den Zeitungen, in den Medien, dass sie wohl im Kabinett feststeckt, dass es Auseinandersetzungen über die Finanzierung gibt. Ich bin deswegen froh, dass wir Länder hier klar sind, dass wir hier stehen und sagen: Wir brauchen die BAföG-Reform. Sie muss jetzt kommen. Wir können es uns nicht leisten, dass sie nicht kommt. Jeder Euro, den wir dort investieren, wird sich um ein Vielfaches auszahlen. Insofern bitte ich darum, dass wir hier gemeinsam diesen Beschluss fassen, weil das BAföG wichtig ist. Wir brauchen die Studierenden in unserem Land, und sie haben es verdient, dass wir miteinander eine ausreichende, gute Studienfinanzierung auf den Weg bringen. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! – Nun spricht noch Staatsminister Gremmels aus Hessen. Timon Gremmels (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das BAföG ist mehr als ein staatliches Förderinstrument. Es ist ein zentrales Versprechen an die jungen Menschen in unserem Land, das Versprechen, dass Talent, Motivation und Leistung über Bildungswege entscheiden und nicht der Geldbeutel der Eltern. Die sozialdemokratische Regierung unter Willy Brandt hat es vor fast 55 Jahren auf den Weg gebracht. Dieses Versprechen hat Generationen von Studierenden geholfen. Es hat Aufstieg ermöglicht, es hat Perspektiven eröffnet, und es hat Zukunft geschaffen. Das BAföG wirkt aber nicht nur individuell. Es wirkt auch gesamtgesellschaftlich. Es sichert die Deckung des Fachkräftebedarfs. Es stärkt unsere Innovationskraft. Und es ist die Grundlage für den Wohlstand in unserem Land. Das BAföG ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Daher ist es richtig und wichtig, dass der Bund regelmäßig prüft, ob das BAföG sein Versprechen noch halten kann. Die letzte Anpassung der Fördersätze erfolgte zum Wintersemester 2024/25. Die jetzige Datenlage zeigt, dass wir dringend handeln müssen. Lebenshaltungskosten und vor allem die Mieten sind weiter gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt gilt ein Großteil der Studierendenhaushalte als überbelastet durch Wohnkosten. Zeitgleich sank die Anzahl der BAföG-Geförderten auf den niedrigsten Wert seit dem Jahre 2000. Und das Verblüffende ist: Viele Studierende stellen trotz bestehendem Anspruch keinen Antrag. Was sind die Gründe dafür? Fehlende Information, aber auch die komplexe Antragstellung. Wenn aber ein Instrument der Chancengleichheit immer weniger Menschen erreicht, dann müssen wir handeln. Daher begrüßen wir sehr, dass im Koalitionsvertrag auf Bundesebene eine BAföG-Reform vorgesehen ist: mit einer Erhöhung der Wohnkostenpauschale bereits zum kommenden Wintersemester, mit einer Dynamisierung der Freibeträge und mit einer schrittweisen Anpassung des Grundbedarfs an das Grundsicherungsniveau. Ich freue mich auch, dass der Bund das BAföG weiter vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen will. Aber nicht nur das BAföG muss beschleunigt werden. Vielmehr muss auch die Novellierung selbst nun endlich beschleunigt werden. Deswegen unterstützt Hessen den Antrag Niedersachsens und Mecklenburg-Vorpommerns. Die BAföG-Reform der Bundesregierung muss nun zügig und gemeinsam mit den Ländern angegangen werden. Es darf nicht sein, dass wir durch Finanz- und Ressortstreitigkeiten auf Bundesebene wertvolle Zeit verlieren. Studierende müssen die Sicherheit haben, dass sie ein Studium ohne Geldsorgen in Angriff nehmen können. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler in fachschulischen Ausbildungen. Daher sind die Bedarfssätze und die Freibeträge dringend anzupassen. Ausdrücklich unterstützen wir auch das Vorhaben der Bundesregierung, das BAföG digitaler zu gestalten. Dazu gehört perspektivisch auch, dass einmal bei Behörden eingereichte Daten für das BAföG-Verfahren genutzt werden können und nicht ständig neu eingereicht werden müssen. Kurz gesagt: Das sogenannte Once-Only-Prinzip muss auch beim BAföG gelten. Als Bundesländer sind wir für den Vollzug des BAföG verantwortlich. Die BAföG-Ämter der Länder setzen das Gesetz um und bearbeiten die Anträge. Hessen setzt hier auf digitale Abläufe. Die Antragstellung über die bundesweit einheitliche Antragsplattform „BAföG digital“ ist dabei ein wichtiger Baustein. Als zuständiger Wissenschaftsminister freut es mich, dass Hessen das erste Bundesland ist, das BAföG-Anträge von der Antragstellung bis zum fertigen Bescheid digital ermöglicht – Hessen vorn! Das bedeutet eine noch schnellere Bearbeitungszeit und eine noch bessere Kommunikation. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Abläufe modern und effizient zu gestalten, damit das BAföG schnell und zuverlässig ausgezahlt werden kann. Damit dies gelingt, sind eben auch Weichenstellungen im BAföG-Gesetz durch den Bund unter Beteiligung der Länder notwendig. Die derzeitigen Regelungen sind komplex. Antragstellende müssen eine Vielzahl von Nachweisen erbringen. Sehr häufig sind die Anträge unvollständig. Das führt zu Rückfragen der BAföG-Ämter und zu immer weiteren Verzögerungen. Die konsequente Digitalisierung ist das eine. Das andere ist eine weitere Entbürokratisierung, eine weitere Vereinfachung und eine weitere Verschlankung der Rechtsgrundlagen. Das würde die Antragstellung erleichtern und das BAföG für alle Berechtigten einfacher zugänglich machen. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Versprechen müssen von Zeit zu Zeit erneuert werden. Jetzt ist die Zeit für ein neues, für ein kraftvolles BAföG-Versprechen an die junge Generation, eine BAföG-Reform, die auch weiter für echte Chancen- und Bildungsgerechtigkeit in unserem Land sorgt. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Herr Staatsminister! Wir nehmen Ihre Forderung ernst. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 1! – Mehrheit. Wer dafür ist, die Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmung zu fassen, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Entschließung des Bundesrates „Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt – Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen“ – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 105/26) Eine Wortmeldung liegt vor von Minister Heinz, Hessen. Christian Heinz (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen aus dem Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ 2024 und die ersten Ergebnisse aus der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ zeigen es ganz deutlich: Es gibt viel häusliche Gewalt, zu viel häusliche Gewalt unter den Dächern in unserem Land. Diese Gewalt trifft Ihre und unsere Nachbarinnen, sie trifft Kinder in den Familien, und sie kann jeden treffen. Viele der Opfer werden auch mehrfach Opfer von häuslicher Gewalt. Und zu viele Gewaltopfer kommen zu Tode: 286 Opfer im Jahr 2024. Das Gewaltschutzgesetz, das der Deutsche Bundestag vergangene Woche beraten hat, setzt einen wichtigen Meilenstein. Es wird die bundesweite Grundlage gelegt für die Fußfessel nach spanischem Vorbild. Ich kann Ihnen berichten, dass wir diese in Hessen nach unserem Polizeigesetz seit über einem Jahr überaus erfolgreich anwenden. Keine der geschützten Personen ist Opfer eines Übergriffs geworden. Die Fußfessel ist ein echter Gamechanger für mehr Bewegungsfreiheit und für ein besseres Lebensgefühl. Sie ist am Ende ein Stoppschild im letzten Moment gegenüber den Tätern, aber kein Allheilmittel für alle Fälle. Wir müssen die vielen Facetten des Themas „häusliche Gewalt und Gewaltschutz“ betrachten. Deshalb legen wir Ihnen heute mit dieser Entschließung einen weiteren Vorschlag zu dieser Thematik vor, um den Gewaltschutz und die Frauensicherheit weiter zu verbessern. Wir machen konkrete Vorschläge: Wir wollen die familiengerichtlichen Verfahren so anpassen, dass das Familienrecht noch bessere Antworten geben kann. Dazu zählt: Erstens. Wir wollen einen Wahlgerichtsstand für die Opfer häuslicher Gewalt einführen. Das Gewaltopfer, das durch einen Wohnortwechsel Zuflucht an anderer Stelle gefunden hat, soll nicht über den Gerichtsort auffindbar werden. Gerade in kleinen Amtsgerichtsbezirken ist das viel zu leicht möglich. Der Gewalttäter kann daraus Rückschlüsse ziehen, wo sich das Opfer aufhält. Zweitens. Wir wollen, dass unsere Familiengerichte besser selbst ermitteln können, als das bisher möglich ist. Zu oft zeigt das Umfeld Gewalttaten nicht an, oder die Opfer haben Scham, sich zu offenbaren. Wir wollen unseren Familiengerichten deshalb mehr Kompetenzen geben. Drittens. Wir dürfen Gewalttäter und Gewaltopfer nicht in unnötige gemeinsame Termine und Beratungen zwingen. Derzeit muss sich das Opfer bei Gericht noch zu oft einer Gegenüberstellung mit dem Täter stellen. Wir müssen neue Instrumente finden, die es ermöglichen, die notwendigen Befragungen und die Teilnahme an den Prozessen anders zu ermöglichen. Das Gerichtsverfahren soll nicht dazu führen, dass eine erneute Konfrontation stattfindet. Viertens. Wir wollen alle beteiligten Stellen und Ämter viel besser miteinander vernetzen, als das bislang möglich ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Initiative wollen wir einen weiteren Beitrag zum besseren Gewaltschutz in unserem Land leisten. Ich würde mich sehr über die Unterstützung des Bundesrates hierzu freuen. Dies ka

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