Protokoll der 1062. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1062. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1062
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1062. Sitzung
Berlin, Freitag, den 6. März 2026
I n h a l t :
Begrüßung des Botschafters des Staates Israel,
Ron Prosor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
1. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2024/1619 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung
der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf
Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen,
Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial-
und Unternehmensführungsrisiken und zur
Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie
(Bankenrichtlinienumsetzungs- und
Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
(Drucksache 80/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103*
2. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz
kritischer Anlagen (Drucksache 81/26, zu
Drucksache 81/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 69
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 69
Georg Maier (Thüringen) . . . . . . . . . 70
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 71
Iris Spranger (Berlin) . . . . . . . . . . . . 71
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 72
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 73
Dr. Eva Högl (Bremen) . . . . . . . . . . . 74
Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister des Innern . . . 75, 105*
Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 104*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
3. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und
zur Anpassung des Strafrahmens bei
geheimdienstlicher Agententätigkeit
(Drucksache 82/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103*
4. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2023/1544 und zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2023/1543 über die
grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe
elektronischer Beweismittel in Strafverfahren
innerhalb der Europäischen Union
(Drucksache 83/26, zu Drucksache 83/26) . . . . . . . . 68
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103*
5. Erstes Gesetz zur Änderung des Eurojust-
Gesetzes (Drucksache 84/26) . . . . . . . . . . . 68
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103*
6. a) Gesetz zu den Entschließungen LP.3(4)
vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom
11. Oktober 2019 über die Änderung des
Artikels 6 des Protokolls vom 7. November
1996 zum Übereinkommen über die
Verhütung der Meeresverschmutzung durch das
Einbringen von Abfällen und anderen
Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)
(Drucksache 85/26)
b) Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See-
Einbringungsgesetzes (Drucksache 86/26) 68
Beschluss zu a) und b): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 103*
7. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Möglichkeiten zur Einziehung von
Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten
verwendet werden – Antrag des Landes
Berlin – (Drucksache 55/26) . . . . . . . . . . . . . . 77
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Senatorin Dr. Felor Badenberg (Berlin) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR 77
8. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes – Antrag des
Landes Hessen – (Drucksache 652/25) . . . . 68
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Staatsminister Kaweh Mansoori (Hessen)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103*
9. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur
Beschleunigung des Ausbaus der
Windenergie an Land – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Bayern und
Baden-Württemberg, Niedersachsen,
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 77/26)
b) Entschließung des Bundesrates: Stärkung
des Windenergieausbaus – Antrag der
Länder Bayern und Niedersachsen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 92/26) 77
Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 77
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 78
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 79
Mitteilung zu a) und b): Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 79
10. Entschließung des Bundesrates: Förmliche
Beteiligung des Bundesrates am nationalen
Wiederherstellungsplan – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 91/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 81
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
11. Entschließung des Bundesrates: Bleiberecht
für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit –
Antrag der Länder Schleswig-Holstein und
Hamburg – (Drucksache 14/26) . . . . . . . . . 82
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 82
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 83
12. Entschließung des Bundesrates „Übergang
von der Berufsausbildung in die
Fachkräftebeschäftigung für Drittstaatsangehörige
erleichtern“ – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz
und Hessen – (Drucksache 35/26) . . . . . . . . 68
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 103*
13. Entschließung des Bundesrates für eine
umfassende Reform des BAföG – Antrag der
Länder Niedersachsen und Baden-
Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-
Pfalz – (Drucksache 25/26) . . . . . . . . . . . . 83
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 84
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 85
14. Entschließung des Bundesrates
„Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes –
Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten
Bildaufnahmen schließen“ – Antrag der Länder
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Saarland – (Drucksache 26/26) . . . . . . . . . . . . . 66
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 66
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 67
15. Entschließung des Bundesrates zur
strafrechtlichen Ahndung extremistischer
Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB)
– Antrag des Freistaats Thüringen –
(Drucksache 39/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Beate Meißner (Thüringen) . . . . . . . . 67
Petra Köpping (Sachsen) . . . . . . . . . 103*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 68
16. Entschließung des Bundesrates
„Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt –
Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht
schließen“ – Antrag des Landes Hessen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 105/26) 85
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 85
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
17. Entschließung des Bundesrates: Lokale
Identifikation und Verbundenheit durch eine
Liberalisierung der Kennzeichen – Antrag
der Länder Hessen und Niedersachsen –
(Drucksache 24/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 86
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 106*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 86
18. Entwurf eines Neunten Gesetzes zur
Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur
Änderung weiterer steuerrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 40/26) . . . . . . . . . . . 63
Mario Voigt (Thüringen) . . . . . . . . . . 63
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
19. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
(Drucksache 41/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
20. Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der
notariellen Online-Verfahren im
Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung
des Führungszeugnisses und zur
Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von
Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung
wegen dienstrechtlicher Benachteiligung
(Drucksache 42/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer
umweltrechtlicher Vorschriften – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 43/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . . 93
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 108*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
22. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung
der Richtlinie 2010/75/EU über
Industrieemissionen (Drucksache 44/26) . . . . . . . . 95
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 108*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
23. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
der nationalen Umsetzung von europäischen
Regelungen zum Ökodesign, zur
Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren
Regelungen (Drucksache 45/26) . . . . . . . . . 96
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
24. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2024/1252
COM(2025) 946 final; Ratsdok. 160460/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 17/26, zu Drucksache 17/26) . . 97
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
25. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur
Erleichterung des Transports von
militärischer Ausrüstung, militärischen Gütern und
militärischem Personal innerhalb der Union
COM(2025) 847 final; Ratsdok. 15794/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 32/26, zu Drucksache 32/26) . . 97
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 109*
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
26. a) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien 2009/65/EG,
2011/61/EU und 2014/65/EU im Hinblick
auf die Weiterentwicklung der
Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der
Union
COM(2025) 942 final; Ratsdok. 16347/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 751/25, zu
Drucksache 751/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
b) Vorschlag für eine Verordnung des
europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010,
(EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014,
(EU) Nr. 909/2014, (EU) 2015/2365, (EU)
2019/1156, (EU) 2021/23, (EU) 2022/858,
(EU) 2023/1114, (EU) Nr. 1060/2009, (EU)
2016/1011, (EU) 2017/2402, (EU) 2023/2631
und (EU) 2024/3005 im Hinblick auf die
Weiterentwicklung der
Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union
COM(2025) 943 final; Ratsdok. 16345/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 754/25, zu Drucksache 754/25) 97
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 97
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 98, 104*
27. Gemeinsame Mitteilung an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Europäischer
Schutzschild für die Demokratie: Förderung
starker und widerstandsfähiger Demokratien
JOIN(2025) 791 final; Ratsdok. 15387/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 797/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 64
Gunther Krichbaum, Staatsminister beim
Bundesminister des Auswärtigen . . . 65
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 66
28. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242
hinsichtlich der Berechnung von
Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die
Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029
COM(2025) 784 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 23/26, zu Drucksache 23/26) . . 99
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
29. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Ein Europäischer
Plan für erschwinglichen Wohnraum
COM(2025) 1025 final; Ratsdok. 17011/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 798/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 99
30. Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für
Städte – Wachstum und Wohlstand fördern
COM(2025) 739 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 13/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 99
31. Achte Verordnung zur Änderung der
CbCR-Ausdehnungsverordnung
(Drucksache 12/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
32. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die
Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-
Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung –
PflFAssAPrV) (Drucksache 46/26) . . . . . . . 99
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 110*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
33. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für den Ständigen Ausschuss der
Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel
und Futtermittel (SCoPAFF)
(Komitologieausschuss); Sektion: Tierernährung und
weitere Expertengruppen – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 51/26) 68
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 51/1/26 . . . . . . . . . . . . . . 104*
34. Wahl der Vizepräsidentin des
Bundesrechnungshofes – gemäß § 5 Absatz 1
Bundesrechnungshofgesetz – (Drucksache 58/26) . . 68
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
der Bundesregierung in Drucksache 58/26 104*
35. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 52/26) . . . . . . . . . . . . 68
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 104*
36. Zweites Gesetz zur Änderung des
Luftsicherheitsgesetzes (Drucksache 111/26, zu
Drucksache 111/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Iris Spranger (Berlin) . . . . . . . . . . . 76
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
37. Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der
Sozialverwaltung – Antrag der Länder
Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
und Hessen, Niedersachsen, Saarland,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 109/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 80
Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . . 80
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Senatorin Melanie Schlotzhauer (Hamburg)
zur Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
38. Entschließung des Bundesrates
„Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert
ausgestalten und umsetzen“ – Antrag des
Landes Schleswig-Holstein –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein –
(Drucksache 738/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 87
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
39. Entschließung des Bundesrates „Schutz der
Straßenbrücken – Höhere Strafen bei
Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im
Schwerlastverkehr“ – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 108/26) . . . . . . . . . . 88
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 88
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
40. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Durchführung der Verstärkten
Zusammenarbeit bei der Einrichtung des
Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die
Jahre 2026 und 2027
COM(2026) 20 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG – Antrag des Landes
Hessen – (Drucksache 27/26, zu
Drucksache 27/26)
b) Geänderter Vorschlag für eine Verordnung
des Rates zur Änderung der Verordnung
(EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung
des mehrjährigen Finanzrahmens für die
Jahre 2021 bis 2027
COM(2026) 21 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – Antrag des
Landes Hessen – (Drucksache 28/26)
c) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur
Einrichtung der Fazilität für die Ukraine
COM(2026) 22 final; Ratsdok. 5305/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG – Antrag des Landes
Hessen – (Drucksache 29/26, zu
Drucksache 29/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 100
Beschluss zu a) und c): Kenntnisnahme
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 101
Beschluss zu b): Kenntnisnahme . . . . . . . . 101
41. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Eisenbahninfrastrukturbeirat –
gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des
Freistaates Sachsen – (Drucksache 113/26) . 68
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 113/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
42. Entschließung des Bundesrates „Ärztliche
Versorgung flächendeckend und zukunftsfest
aufstellen“ – Antrag der Länder Saarland und
Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 114/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 89
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
43. Entschließung des Bundesrates „Pflegebudget
sachgerecht nutzen, Anreize zum
Qualifikationsmissbrauch vermeiden“ – Antrag der
Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 132/26) 90
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 90
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
44. Entschließung des Bundesrates
„Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln“ –
Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 133/26) . . . . . . . . . . 91
Jürgen Barke (Saarland) . . . . . . . . . . 91
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 92
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 101
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l -
t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator
für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
und Senator für Kultur der Freien Hansestadt
Bremen
Vizepräsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes – zeitweise –
Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r -
m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden-
Württemberg – zeitweise –
Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r -
m a n n , Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des
Freistaates Bayern – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Eric Beißwenger (Bayern)
Nancy Böhning (Bremen)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Thorsten Glauber, Staatsminister für Umwelt und
Verbraucherschutz
Eric Beißwenger, Staatsminister für
Europaangelegenheiten und Internationales
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für
Europa
Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales
Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und
Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Dr. Eva Högl, Senatorin für Inneres und Sport
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und
Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin,
Senatorin, Präses der Behörde für Umwelt, Klima,
Energie und Agrarwirtschaft
Melanie Schlotzhauer, Senatorin, Präses der Behörde
für Gesundheit, Soziales und Integration
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für
Sicherheit und Heimatschutz
Christian Heinz, Minister der Justiz und für den
Rechtsstaat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
N i e d e r s a c h s e n :
Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und
Klimaschutz
Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen
und Verkehr
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr
R h e i n l a n d - P f a l z :
Philipp Fernis, Minister der Justiz
Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Jürgen Barke, Minister für Wirtschaft, Innovation,
Digitales und Energie
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales,
Frauen und Gesundheit
S a c h s e n :
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Klimaschutz
Christian Piwarz, Staatsminister der Finanzen
S a c h s e n - A n h a l t :
Sven Schulze, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und
Verbraucherschutz
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
T h ü r i n g e n :
Mario Voigt, Ministerpräsident
Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und
Landesentwicklung
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
Beate Meißner, Ministerin für Justiz, Migration und
Verbraucherschutz
Steffen Schütz, Minister für Digitales und
Infrastruktur
Katharina Schenk, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Arbeit und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Michael Meister, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen
Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister des Innern
Gunther Krichbaum, Staatsminister beim
Bundesminister des Auswärtigen
Dr. Nils Schmid, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Verteidigung
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Dr. Silke Launert, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Forschung, Technologie und
Raumfahrt
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Katja Mast, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr
Carsten Träger, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit
1062. Sitzung
Berlin, den 6. März 2026
Beginn: 09.31 Uhr
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine
sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1062. Sitzung des Bundesrates.
Zunächst begrüße ich einen Gast bei uns im Hause:
Auf der Ehrentribüne hat der israelische Botschafter,
Seine Exzellenz Herr P r o s o r , Platz genommen. –
Exzellenz, herzlich willkommen bei uns im Bundesrat!
(Beifall)
Bevor wir in unsere Beratungen eintreten, möchte ich
zum Ausdruck bringen, dass uns die Eskalation des
Konfliktes im Nahen Osten mit großer Sorge erfüllt. Unsere
Gedanken sind bei allen Menschen in der Region und bei
allen, die um ihre Sicherheit und die ihrer Familien
bangen.
Meine Damen und Herren, ich komme zur
Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 44 Punkten
vor.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 18, 27, 14 und 15 – in dieser Reihenfolge –
behandelt. Nach TOP 2 wird der Punkt 36 aufgerufen. Nach
TOP 9 wird der Punkt 37 beraten. Nach TOP 17 werden
die Punkte 38, 39, 42, 43 und 44 – in dieser Reihenfolge –
erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 18:
TOP 18
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des
Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer
steuerrechtlicher Vorschriften (Drucksache 40/26)
Mir liegt eine Wortmeldung vor: Herr
Ministerpräsident Voigt, Thüringen.
Mario Voigt (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Freistaat
Bayern hat einen Plenarantrag zum
Steuerberatungsgesetz eingebracht. Das mag auf den ersten Blick wie eine
eher technische beziehungsweise steuerrechtliche Frage
wirken. Doch im Kern geht es um etwas Grundsätzliches:
Es geht um die Frage, wie wir als Staat und als
Gesellschaft die außergewöhnlichen Leistungen unserer
Olympiasiegerinnen und Olympiasieger würdigen. Der Antrag
verfolgt das Ziel, Prämien der Bundesländer für
erfolgreiche Medaillengewinner bei Olympischen Spielen
steuerfrei zu stellen. Dahinter steht eine klare Haltung: Wer
unser Land auf großer sportlicher Bühne vertritt und dort
Herausragendes leistet, verdient nicht nur unseren
Applaus, sondern auch unsere sichtbare Anerkennung.
Insofern ist der Antrag auch ein guter Anlass, heute noch
einmal eine klare Botschaft hier aus dem Hohen Haus zu
senden: Die Bundesrepublik Deutschland – und damit
alle 16 Bundesländer – ist stolz auf ihre Olympioniken.
Wir würdigen ihre Leistungen, wir stehen hinter ihnen,
und wir sagen Danke für die großartige sportliche
Leistung, die gerade im Februar vollbracht wurde.
Wer einmal erlebt hat, wie eine deutsche Athletin oder
ein deutscher Athlet auf einem Siegerpodest steht, mit der
Fahne auf den Schultern und mit der Hymne im Ohr, der
weiß: Das ist mehr als Sport. Das ist Stolz, das ist
nationale Identifikation, das ist ein Moment, in dem das ganze
Land zusammensteht. In Zeiten, in denen so vieles
auseinanderdriftet, sollten wir solche Momente nicht
geringschätzen. Unsere Sportlerinnen und Sportler sind keine
Zufallsprodukte. Sie stehen nicht eines Morgens auf und
beschließen, heute einmal Olympiasieger zu werden.
Dahinter stehen oft Jahre, oft Jahrzehnte von Disziplin,
Training, Verzicht. Während andere feiern gehen, stehen
sie morgens früh auf der Bahn, im Kraftraum oder auf der
Loipe. Während andere ihren Freizeitaktivitäten
nachgehen, investieren sie in ein Leben, in einen Traum. Dieser
Traum ist, einmal für Deutschland bei den Olympischen
Spielen anzutreten. Wenn dieser Traum wahr wird, wenn
am Ende eine Medaille steht, dann ist das nicht nur ein
persönlicher Erfolg, sondern auch ein Erfolg für unser
Land – für die Menschen, die mitgefiebert haben, für die
Trainer und Trainerinnen, die unterstützt haben, für die
Vereine, die die Grundlagenarbeit geleistet haben.
Deshalb sage ich ganz deutlich: Wer für unser Land auf der
großen Bühne der Welt eine Medaille erringt, verdient
mehr als einen Händedruck, mehr als Anerkennung. Das
wollen wir heute mit diesem Antrag zum Ausdruck
bringen.
Ich will gestehen: Ich finde es schade, dass Markus
Söder heute nicht hier sein kann, weil wir eine kleine
bilaterale Wette laufen hatten zwischen Bayern und
Thüringen, was die Winterspiele angeht. Als
Ministerpräsident des grünen Herzens Deutschlands darf ich mit Stolz
sagen: Knapp ein Drittel der Medaillen, die Deutschland
errungen hat, gingen nach Thüringen. Bei 18 Athleten ist
das nicht schlecht. Die bayerischen Kollegen hatten
82 Athleten. Die haben ein paar mehr Medaillen geholt.
Deswegen will ich in aller Offenheit sagen: Ich
unterstütze nicht nur den Antrag der bayerischen Kollegen,
sondern löse auch eine kleine Wettschuld ein: „#söderisst“
wird ein neues Reel bekommen.
Das tolle Wintermärchen wurde von allen hier im
Hohen Haus hoffentlich mit großer Gemeinsamkeit
unterstützt. Aber vor allen Dingen kämpfen wir für die
nächsten Olympischen Spiele gemeinsam im bundesstaatlichen
Wettbewerb darum, Deutschland stärker zu machen.
Dafür werbe ich heute hier und darf Ihnen zurufen: Wir
sind stolz auf unsere Sportlerinnen und Sportler, egal
woher sie kommen, denn sie haben Deutschland wirklich
ein Wintermärchen beschert. Wir sollten alles dafür tun,
dass der Sport wieder sichtbarer und stärker wird. Wenn
uns das gelingt, dann sind wir beim Medaillenspiegel das
nächste Mal vielleicht sogar noch weiter oben. Ihnen und
uns alles Gute und den deutschen Olympioniken
herzlichen Dank für ihren couragierten Dienst für unser Land! –
Danke!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Herr Kollege Voigt!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor, dem
das Land Nordrhein-Westfalen beigetreten ist.
Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen. Ihr
Handzeichen bitte für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Mehrländerantrag! –
Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 6 der Ausschussempfehlungen.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27:
TOP 27
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Europäischer Schutzschild für die Demokratie:
Förderung starker und widerstandsfähiger
Demokratien
JOIN(2025) 791 final; Ratsdok. 15387/25
(Drucksache 797/25)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes gebe ich
das Wort an den Bundesratspräsidenten, Herrn Dr.
Bovenschulte aus Bremen.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Schutz der Demokratie steht im Zentrum unserer
Arbeit. Sie ist das Fundament unseres Zusammenlebens,
Garantin für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und soziale
Gerechtigkeit. Zugleich erleben wir in diesen Tagen, dass
dieses Fundament nicht mehr ohne Weiteres als
selbstverständlich angesehen werden kann. Polarisierung,
Desinformation und Angriffe auf demokratische Institutionen
fordern uns heraus – in Deutschland, in Europa und
weltweit. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Initiative
der Europäischen Kommission zur Förderung starker und
widerstandsfähiger Demokratien, die uns heute hier als
„Europäischer Schutzschild für die Demokratie“ vorliegt.
Uns Demokratinnen und Demokraten ist klar: Wir
müssen unsere Demokratie resilienter machen. In diesem
Sinne hat sich Bremen zusammen mit Baden-
Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein in die
Beratung der Vorlage eingebracht, und wir hoffen sehr, dass
wir heute hier im Plenum eine klare Stellungnahme
verabschieden können. Der Kampf gegen Desinformation
spielt dabei eine entscheidende Rolle. Nicht umsonst
begann für einen der bekanntesten europäischen
Dissidenten, Václav Havel, der Kampf für die Freiheit mit
dem – Zitat – „Versuch, in der Wahrheit zu leben“. Mir
scheint, diese Maxime brauchen wir heute mehr denn je,
und zwar in allen Lebensbereichen. Die praktische
Umsetzung ist für moderne, komplexe Gesellschaften
allerdings eine erhebliche Herausforderung, die wir nur
gemeinsam bewältigen können, wenn wir unsere Kräfte
bündeln. Denn auch und gerade die Feinde unserer
Demokratie organisieren sich, im Inland und im Ausland.
Diesen Aktivitäten müssen wir gemeinsam geschlossen
entgegentreten.
Genau hier setzt die Europäische Kommission mit
ihrer Mitteilung zum Schutzschild für die Demokratie an.
Es ist gut, dass mit dieser Mitteilung noch einmal
deutlich gemacht wird, über welche Möglichkeiten die EU
schon heute verfügt, insbesondere bei der Bekämpfung
von Desinformation im Netz. Ich erwarte, dass
Instrumente wie der Digital Services Act und die darin
vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten künftig konsequent –
und das heißt: deutlich konsequenter als bisher – genutzt
werden. Dies gilt auch und gerade für den Bereich des
Jugendschutzes im Netz.
In vielen europäischen Staaten wird derzeit diskutiert,
ob Nutzungsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche
erforderlich sind. Australien ist, Sie wissen das, diesen
Schritt bereits gegangen; und auch in Deutschland regt
sich etwas. Aus der SPD kamen zuletzt kluge
Vorschläge. Es geht um ein vollständiges Verbot der Nutzung von
Social-Media-Plattformen für unter 14-Jährige und um
regulierte Jugendversionen für unter 16-Jährige. Auch die
CDU hat ähnliche Ideen auf ihrem letzten Parteitag
diskutiert und beschlossen. Ich bin zuversichtlich, dass es
genügend Überschneidungen gibt, um zu einem
gemeinsamen, breit getragenen Vorstoß zu kommen. Denn das
Thema treibt uns alle um, nicht nur Eltern und Kinder.
Wir müssen diese Debatten führen, in der Politik ebenso
wie am Abendbrottisch. Wenn es uns nicht gelingt,
unsere Kinder und Jugendlichen vor den Gefahren von
Desinformation, Hass, Hetze sowie dem Suchtpotenzial der
sozialen Medien zu bewahren, dann haben wir alle
miteinander versagt. Das wollen und dürfen wir nicht
zulassen.
Meine Damen und Herren, das von der Europäischen
Kommission angekündigte Europäische Zentrum für
demokratische Resilienz ist ein weiterer wichtiger Schritt
in die richtige Richtung. Bei der anstehenden
Konkretisierung des Konzepts ist allerdings sicherzustellen, dass
das Zentrum mit ausreichend Ressourcen ausgestattet ist
und einen niedrigschwelligen Zugang für regionale und
kommunale Akteure bietet. Denn erstens schafft man
durch Partizipation der Zivilgesellschaft Transparenz und
Vertrauen in die Institutionen, und zweitens kann nur so
der Dialog auf Augenhöhe gelingen, den wir so dringend
brauchen, gerade jetzt.
Transparenz, Vertrauen und Dialog sind genau die
Elemente, auf die es ankommt, wenn wir in unseren
demokratischen Gesellschaften Akzeptanz fördern und
Resilienz erzeugen wollen. Es reicht nicht aus,
krisenhafte Zuspitzungen irgendwie überstehen zu wollen im
Sinne eines „muddling through“. Unser Ziel muss es sein,
aus diesen Krisen ein neues Gemeinschaftsgefühl zu
erschaffen, sodass wir gestärkt daraus hervorgehen. Dazu
ist jeder und jede von uns an seinem beziehungsweise
ihrem Platz gefordert: in der Familie, in der Kommune,
im Land, im Bund und auf europäischer Ebene. Lassen
Sie uns gemeinsam den Schutzschild für die Demokratie
noch stärker machen! – Herzlichen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Herr Dr. Bovenschulte! – Es liegt eine weitere
Wortmeldung vor: Ich gebe das Wort an Herrn Staatsminister
Krichbaum vom Auswärtigen Amt.
Gunther Krichbaum, Staatsminister beim
Bundesminister des Auswärtigen: Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern! Exzellenz, Herr
Botschafter Prosor! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Herr Präsident Bovenschulte hat es gerade schon
richtig beschrieben: Unsere Werte und vor allem unsere
Demokratie stehen zunehmend unter Druck. Denn das,
was für uns in der Europäischen Union Werte sind, ist für
andere – zweifelhafte Despoten und Machthaber
weltweit – eine Bedrohung ihrer Macht. So auch die
Demokratie: Die Demokratie ist für uns ein Wert; aber
Pressefreiheit, Meinungsfreiheit sind für Herrn Putin
Störfaktoren seiner Macht. Und nicht nur das: Zunehmend
versuchen andere Staaten auch, Einfluss auf uns zu nehmen. Es
ist mehr als besorgniserregend, wenn freie und
demokratische Wahlen ins Kreuzfeuer geraten und versucht wird,
Einfluss zu nehmen und unsere Art, in der Europäischen
Union zu leben, auszuhebeln. Das umfasst algorithmische
Manipulationen auf Social-Media-Plattformen. Das
umfasst ausländische Einflussnahme auf Wahlen, wie wir es
vor einem Jahr ganz drastisch in Rumänien gesehen
haben, wo das Verfassungsgericht den ersten Wahlgang
annullieren musste. In der Republik Moldau nicht anders!
Gerade in den Staaten, die der Europäischen Union
beitreten wollen, ist das gang und gäbe.
Angriffe auf Medien, Zivilgesellschaften,
demokratische Institutionen, hybrider Krieg, hybride
Bedrohungen – genau darum geht es beim Schutzschild für
Demokratie. Die Europäische Union reagiert. Sie schafft eine
Plattform. Wir möchten aber, dass es dabei nicht zu
Duplizierungen kommt. Dafür gibt es hier gewisse
Leitplanken. Deswegen legen wir Wert darauf, dass nicht in
nationale Kompetenzen eingegriffen wird. Wir teilen im
Wesentlichen die Einschätzungen der Ausschüsse für
Fragen der Europäischen Union, für Digitales und
Staatsmodernisierung und für Innere Angelegenheiten,
die hier in den Bundesrat hineingetragen wurden. Es gibt
bereits eine Kooperation mit anderen Mitgliedstaaten bei
der Abwehr ausländischer Einflussnahme. Diese nennt
sich „Foreign Information Manipulation and
Interference“, kurz: FIMI. Genau das gilt es zu stärken, und
deswegen möchten wir den Informationsraum schützen.
Wir möchten Plattformen anbieten und ausbauen, wenn
es um Faktenchecknetzwerke geht.
Es geht aber insbesondere – ich hatte es schon
angesprochen – um den Schutz unserer Wahlen. Das betrifft
auch Ihre Wahlen in den Ländern. Sie sind nicht frei von
diesen Bedrohungen. Insofern müssen wir schauen, dass
eine gezielte Analyse digitaler Kampagnen rund um die
Wahlen stattfindet, dass wir Manipulationen beobachten
und insbesondere eine bessere Kooperation mit den EU-
Staaten anstreben.
Es geht auch um die Stärkung der Zivilgesellschaften,
um die Förderung von Medienkompetenz. Spätestens da
sind wir bei Ihnen in den Ländern angelangt, wenn es um
die Stärkung der Medienkompetenz bei Schülern, in der
jungen Generation geht. Sie halten sich sehr stark auf den
Kanälen der Social-Media-Anbieter auf. Gerade das ist
ein wichtiger Punkt, weil es letztlich auch um die
Stärkung der unabhängigen Medien geht.
Ich weiß gut genug, dass es natürlich auch
Kritikpunkte gibt in Gestalt der Frage, wie man hier eine sinnvolle
und gute Abgrenzung finden kann zwischen der freien
Meinungsäußerung, die es natürlich immer zu schützen
gilt, und der Schaffung von gewissen Leitplanken. Aber
es gibt mit Sicherheit kein Grundrecht auf Hass. Es gibt
kein Grundrecht auf Hetze. Gerade wir wissen, was und
wem wir da oft genug ausgesetzt sind. Ich schaue in
Richtung von Herrn Prosor: Hier sind auch Kernelemente
der Sicherheit befreundeter Staaten bedroht.
Herr Präsident Bovenschulte hat es richtigerweise
schon angesprochen: Wir werden den ganzen Prozess
sehr positiv begleiten. Es geht um den Schutz unserer
Werte. Es geht um uns, um unsere Freiheit zu leben. –
Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Kollege!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 9, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den letzten Satz der
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung:
TOP 14
Entschließung des Bundesrates „Verbesserung des
Persönlichkeitsschutzes – Strafbarkeitslücken bei
sexuell motivierten Bildaufnahmen schließen“ –
Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
und Saarland – (Drucksache 26/26)
Dem Antrag sind die Länder Hessen und
Mecklenburg-Vorpommern beigetreten.
Mir liegt eine Wortmeldung von Herrn
Ministerpräsident Rhein aus Hessen vor.
Boris Rhein (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Die zentrale Aufgabe des
Staates ist nach meiner festen Überzeugung, für die
Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Es ist
aus meiner Sicht der Kern der staatlichen Verantwortung,
dass man nicht bedrängt wird, dass man nicht beklaut
wird, dass man nicht bedroht wird. All das ist essenziell
für Freiheit. Insofern ist die innere Sicherheit natürlich
auch die Grundlage für die Handlungsfähigkeit des
Staates.
Aber wir sehen gerade in einem Phänomenbereich
demoskopische Erhebungen, die uns zeigen, dass Frauen
sagen, dass sie sich in Parks, Clubs und Bahnhöfen nicht
sicher fühlen, dass sie Wege meiden, dass sie bei
unangenehmen Situationen die Straßenseite wechseln, dass
sie, wenn sie sich unwohl fühlen, telefonieren, dass sie,
um sich möglicherweise damit wehren zu können, einen
Schlüssel in der Faust tragen, dass sie beispielsweise
Abwehrspray bereithalten oder dass sie eben nur noch in
Begleitung gehen. Das wiederum zeigt uns, dass sie
oftmals das Gefühl haben, dass sie ihre Sicherheit selbst
organisieren, in die eigene Hand nehmen müssen. Meine
sehr geehrten Damen und Herren, das darf nicht ihre
Aufgabe sein. Vielmehr muss das unsere Aufgabe sein.
Das ist die Aufgabe des Staates. Wie gesagt: Es ist eine
der grundlegenden Aufgaben des Staates, genau dafür zu
sorgen.
Wir können heute mit dem vorliegenden Antrag in
diesem Phänomenbereich eine Art
Sicherheitsversprechen des Staates erneuern und den Rechtsrahmen den
Realitäten der digitalen Welt anpassen. Der vorliegende
Antrag fordert die Bundesregierung auf, den
Persönlichkeitsschutz von Frauen zu verbessern und
Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu
schließen. Denn Gewalt gegen Frauen kommt ja nicht nur –
und das „nur“ setze ich natürlich in Anführungsstriche –
in Gestalt von roher Gewalt, von offensichtlicher Gewalt
daher, also als Belästigung, als Drohung, mit Schlägen
oder mit Tritten, sondern oft auch heimlich. Sie kommt
oft auf leisen Sohlen daher. Das ist natürlich ganz
besonders perfide. Das hat viel mit der Fortentwicklung der
Technik zu tun. Die Technik dazu passt mittlerweile in
jede Tasche. Sie läuft lautlos, sie zoomt scharf, und das
senkt die Hemmschwelle. Das erhöht am Ende natürlich
auch die Opferzahlen.
Bildbasierte sexualisierte Gewalt trifft vor allem
Frauen und Mädchen – und oft mitten im Alltag. Ich finde,
wer heimlich und sexuell motiviert filmt, verletzt ja nicht
nur – auch hier das „nur“ wieder in Anführungsstrichen –
die Privatsphäre, sondern greift ganz bewusst auch die
Würde der Opfer an und verletzt Frauen auf seelische
Art, und das auch ganz bewusst. Genau deshalb dürfen
die Täter nicht straffrei bleiben, nur weil das Strafrecht
Lücken in dieser Frage lässt. Und deswegen ist dieser
Entschließungsantrag so wichtig, weil er einen ganz
klaren Grundsatz stärkt: Strafbarkeit und Schutz beginnen
schon beim unbefugten Herstellen und nicht erst beim
Verbreiten.
Damit Frauen sich wieder sicherer fühlen und objektiv
auch sicherer sind, haben wir in Hessen vor mehr als
einem Jahr ein Frauensicherheitspaket auf den Weg
gebracht. Heute sehen wir: Dieses Sicherheitspaket wirkt.
Hessen schützt Frauen konsequent mit moderner
Technik, mit klaren Gesetzen und mit sehr starken Partnern.
Das zentrale Element ist in diesem Korb der Elemente die
Fußfessel für Frauenschläger. Sie überwacht Täter, warnt
Betroffene und löst Alarm aus, wenn Gefahr entsteht.
Seit der Einführung im November 2024 gab es keine
Übergriffe auf geschützte Frauen. Aber ich will auch
sagen: Das alles reicht noch nicht. Wir müssen
weitergehen.
Wir müssen die Fußfessel schnellstmöglich
bundesweit einführen. Ich kann Ihnen für Hessen zusagen: Wir
übernehmen mit der Zentralstelle dabei Verantwortung
und werden die Fußfesseln in ganz Deutschland
überwachen. Wir brauchen ein Gesetz gegen K.-o.-Tropfen bei
Raub- und Sexualdelikten. Wer Frauen betäubt, um sie zu
missbrauchen, der handelt perfide und muss die volle
Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Und wir
brauchen einen wirksamen Schutz vor dem sogenannten
Catcalling. Deswegen haben wir in Hessen dafür gesorgt,
dass unsere Staatsanwaltschaften bei Fällen von
sogenanntem Catcalling ganz besonders genau hinschauen
und diese dann auch sehr konsequent zur Anklage
bringen.
Gewalt gegen Frauen ist ein Angriff auf die freie und
offene Gesellschaft. Wer Frauen schützt, stärkt den
Rechtsstaat und die Freiheit. Es geht dabei natürlich auch
um unsere Kinder. Sexuell motivierte Bildaufnahmen
treffen auch sie. Wir in den Ländern, das will ich sehr
deutlich betonen, gehen beim Schutz unserer Kinder
voran. Wir Länder haben eine Initiative zur Speicherung
von IP-Adressen in den Bundestag eingebracht. Ich will
mich hier noch einmal ausdrücklich dafür bedanken, dass
das möglich gewesen ist. Es war ein Erfolg der
Länderkammer, dieses Thema nach Berlin in den Bundestag zu
bringen. Jetzt muss der Bundestag liefern, jetzt muss die
Bundesregierung liefern. Ich erwarte, dass der
Gesetzentwurf jetzt schnell in den Bundestag eingebracht wird,
damit er dann zügig beraten und auch verabschiedet
werden kann. Ich finde, die Speicherung von IP-Adressen
gehört ebenfalls zu der umfassenden Sicherheitsoffensive
für Kinder und Frauen, die wir am gestrigen Tage auf der
Ministerpräsidentenkonferenz hier in Berlin beschlossen
haben, mit mehr Polizeipräsenz auf Straßen und Plätzen,
mit umfassender Videoüberwachung an Brennpunkten,
mit Abschiebungen bei schweren Gewalt- und
Sexualdelikten und mit einem dauerhaften Eintrag ins
Führungszeugnis bei Kindesmissbrauch. Ich finde, wir
können diese Sicherheitsoffensive heute hier im Bundesrat
weiter vorantreiben und mit dem, was vorliegt, das Leben
von Frauen und Kindern noch besser schützen.
Ich hoffe, dass sich viele Länder dieser sehr wichtigen
Initiative aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
anschließen. Ich bin sehr dankbar für diese Initiative. Ich
glaube, sie ist ein wichtiges Signal und ein richtiger
Schritt in die richtige Richtung. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Kollege Rhein!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? –
Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen
Ahndung extremistischer Kennzeichen im
schulischen Bereich (§ 86a StGB) – Antrag des Freistaats
Thüringen – (Drucksache 39/26)
Dazu liegt mir eine Wortmeldung von Frau Ministerin
Meißner aus Thüringen vor.
Beate Meißner (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Momente in diesem Hohen
Haus, die über die nüchterne Arbeit an Gesetzestexten
hinausgehen und in denen man Farbe bekennen muss für
das Herzstück unserer Demokratie, für unsere Schulen
und die nachfolgenden Generationen. Als wir als
Thüringer Landesregierung diese Initiative auf den Weg
gebracht haben, die Gesetzeslücke in § 86a Strafgesetzbuch
zu schließen, haben wir das aus vollster Überzeugung
getan. Denn wenn es um die Grundfesten unseres
Zusammenlebens geht, dann darf der Rechtsstaat nicht an
der Schwelle zum Klassenzimmer haltmachen.
Dass unsere Initiative im Rahmen der
Ausschussberatung eine so breite Unterstützung bekommen hat, freut
uns nicht nur, sondern es ist auch ein starkes Signal. Ich
möchte noch mal auf das Bild zurückkommen, das ich für
meine Rede zur Einbringung gewählt habe und das
Grund für unseren Vorstoß ist. Stellen Sie sich ein
Klassenzimmer vor – ein Ort der Neugierde, ein Ort der
Prägung, ein geschützter Raum! Ein Junge steht auf, hebt
den rechten Arm zum Hitlergruß. Er grinst dabei. Er tut
das nicht zum ersten Mal, weil er damit provozieren will,
und er weiß genau: Juristisch droht ihm nichts. Bisher
mussten wir Lehrerinnen und Lehrern in dieser Situation
sagen: Das Klassenzimmer ist kein öffentlicher Raum, es
gibt keine Strafbarkeit. – Was für eine bittere
Kapitulationserklärung gegenüber den Feinden der Freiheit! Was
für ein Schlag ins Gesicht der Lehrerinnen und Lehrer,
aber auch der Schüler, die zu Recht in der Schule einen
angstfreien Raum erwarten dürfen!
Sehr geehrte Damen und Herren, wir reden hier nicht
über jugendlichen Leichtsinn. Wir reden über diejenigen,
die wissen oder die wissen könnten, welches
unermessliche Leid, welcher Terror hinter diesen Zeichen stehen,
und damit absichtlich das friedliche Miteinander in
unseren Schulen zersetzen wollen. Wir müssen schmerzhaft
zur Kenntnis nehmen, dass der Antisemitismus in unsere
Klassenzimmer zurückgekehrt ist und dass die Symbole
des Hasses teilweise hemmungslos zur Schau gestellt
werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein
Alarmzeichen, das wir nicht ignorieren dürfen. In diesem
Zusammenhang ist es mir eine Freude und Ehre, heute hier den
israelischen Botschafter, seine Exzellenz Ron Prosor,
begrüßen zu können, der bei dieser historischen
Weichenstellung dieser Sitzung beiwohnt. – Ihre
Anwesenheit ist für uns Verpflichtung und Mahnung zugleich. Wir
sind Ihnen für Ihre Unterstützung zutiefst dankbar. Ihr
Besuch unterstreicht die historische Dimension dieser
Initiative. Denn wir können heute zeigen: „Nie wieder!“
ist in Deutschland kein Lippenbekenntnis. Nein, wir sind
bereit, dieses Versprechen mit der ganzen Konsequenz
unseres Rechtsstaats zu untermauern, gerade dort, wo
unsere Zukunft geformt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können heute
aber auch einen unerträglichen Widerspruch beenden.
Denn dem gesunden Menschenverstand ist es nicht
vermittelbar, dass das Zeigen dieser Symbole vor der Schule
eine Straftat ist, aber in der Schule eben nicht. Lassen Sie
mich in diesem Zusammenhang zwei Dinge klarstellen:
Zum einen reden wir hier nicht über Strafunmündige und
damit auch nicht über die Kriminalisierung von Kindern.
Wir reden über junge Menschen ab 14 Jahren, die nach
ihrer geistigen Entwicklung sehr wohl in der Lage sind,
das Unrecht ihres Handelns zu erkennen. Und zweitens:
Pädagogik hat Vorrang. Das Gespräch, die Aufarbeitung
unserer Geschichte und die Sensibilisierung müssen
selbstverständlich immer Vorrang haben. Doch wenn
jedes Reden, auch mit den Eltern, nicht mehr fruchtet,
wenn die Provokation zum System wird und die
Schulordnung an ihre Grenzen stößt, dann braucht die
Erziehung auch die klare Flanke des Rechtsstaats.
Recht ist nicht für die Ewigkeit in Stein gemeißelt. Es
muss atmen, es muss wehrhaft sein, gerade wenn es die
gesellschaftliche Realität erfordert. Mit der Ergänzung
von nur drei Worten – „in der Schule“ – können wir den
Lehrerinnen und Lehrern ein Werkzeug in die Hand
geben, um in solchen Fällen zu sagen: Bis hierher und nicht
weiter!
Wir schützen mit dem heutigen Beschluss unsere
Verfassung, aber wir schützen auch die Würde unserer
Geschichte vor einer schleichenden Normalisierung des
Unverzeihlichen. Lassen Sie uns deswegen heute
gemeinsam diese Gesetzeslücke schließen! Zeigen wir den
Menschen in unserem Land: Unsere Demokratie ist nicht
müde. Sie ist wachsam, sie ist wehrhaft, und sie hält
schützend die Hand über unsere Klassenzimmer.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung in den
Ausschüssen, und ich freue mich auf Ihre finale Zustimmung.
Und ich möchte meiner großen Hoffnung Ausdruck
verleihen, dass die Bundesregierung unseren Antrag schnell
in die Realität umsetzt. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank, Frau Ministerin Meißner!
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. – Mir liegt
eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsministerin
Köpping (Sachsen) vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Damit beende ich den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 2/20262
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
1, 3 bis 6, 8, 12, 26 a), 31, 33 bis 35 und 41.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
1 Anlage 1
2 Anlage 2
Zu Tagesordnungspunkt 12 ist das Land Hessen der
Vorlage beigetreten.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer
Anlagen (Drucksache 81/26, zu Drucksache 81/26)
Dazu liegen mir eine ganze Reihe von Wortmeldungen
vor. Als Erstes rufe ich auf: Herrn Minister Hermann aus
Baden-Württemberg.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns
eint die Erkenntnis, dass wir unsere Infrastrukturen in
Deutschland und Europa besser sichern müssen vor
physischen Bedrohungen, vor Anschlägen, vor Sabotage,
aber auch vor klimawandelbedingten Naturkatastrophen.
Wir müssen darauf vorbereitet sein. Betreiber kritischer
Infrastrukturen sollen in die Lage versetzt werden, auf
solche Bedrohungen angemessen reagieren und sie
abwehren zu können. Mit dem vorliegenden KRITIS-
Dachgesetz setzen wir eine europäische Richtlinie in deutsches
Recht um. Die vorige Bundesregierung hat dieses
Verfahren leider sehr lange verschleppt. Ich bin froh, dass
wir endlich einen Vorschlag der jetzigen
Bundesregierung haben. Er kommt aber sehr spät. Ein
Vertragsverletzungsverfahren läuft bereits.
Meine Damen und Herren, die Länder begrüßen das
KRITIS-Dachgesetz. Wir brauchen es dringend. Wir
brauchen Regelungen in diesem Bereich. Die Länder
haben eine Reihe von Änderungspunkten eingebracht,
von denen einige im Bundestag aufgegriffen wurden –
aber eben nur einige. Das Gesetz insgesamt wird den
vielen Punkten, die die Länder zu Recht genannt und
vorgetragen haben, nicht gerecht. Zu viele Fragen für die
Behörden, für die Betreiber, Zuständigkeitsfragen,
Betroffenheitsfragen bleiben unklar, werden nicht richtig
beantwortet. Definitionen, Vorgaben bleiben vage.
Zentrale Regelungen sollen erst nachlaufend in
Verordnungen getroffen werden.
Für die Länder gibt es keine Klarheit, was die
Belastungen, die Kosten und die Finanzierung anbelangt.
Genau darauf haben wir Länder bei der ersten Befassung
hingewiesen. Wir haben eine sehr umfangreiche
Stellungnahme erarbeitet, in der wir differenziert die
einzelnen Punkte genannt haben, von denen wir glauben, dass
sie zwingend in das Gesetz hineinkommen müssen.
Beispielsweise die Senkung des Schwellenwerts: Statt bei
500 000 Einwohnern sollte schon bei 150 000
Einwohnern gehandelt werden können. Es bestehen weiterhin
Unklarheiten. Weitreichende Regelungen sollen vielfach
in Verordnungen geschoben werden. Wir hätten es besser
gefunden, wenn sie im Gesetz verankert worden wären.
Für die Länder ist insbesondere wichtig: Es muss dafür
gesorgt sein, dass den Ländern der Erfüllungsaufwand,
der durch die Übertragung von Verfahren und Tätigkeiten
entsteht, bezahlt wird. Das besagt das Konnexitätsprinzip,
auf dessen Bedeutung wir an dieser Stelle nochmals sehr
deutlich hinweisen.
Ich will am Beispiel Verkehr zeigen, was im Gesetz
wirklich etwas merkwürdig geregelt worden ist. Das
Eisenbahn-Bundesamt ist seit 20 Jahren für die
Sicherheitsüberprüfung zuständig. Das klappt gut. Dieses
Prinzip hat man einfach aufgehoben. Laut dem Gesetz sollen
die Länder für 460 Eisenbahnen zuständig sein, der Bund
beziehungsweise das EBA, das Eisenbahn-Bundesamt,
nur noch für 15 bundeseigene Eisenbahnen. Das ist
wirklich völlig unangemessen. Man stelle sich das einmal
praktisch vor: Wenn das so käme, dann stünden zukünftig
zwei Behörden im selben Stellwerk. Die eine Behörde
würde die Sicherheitsaspekte, das Betriebssystem und so
weiter kontrollieren, die andere gewissermaßen den Hof
außenherum. Das ist eine unsägliche Doppelstruktur. Das
ist: Bürokratie neu erfunden! Das ist nicht wirklich
effektiv und führt zu Mehrausgaben der Länder. Darauf haben
wir hingewiesen.
Sie sehen schon: Es gibt erhebliche Bedenken seitens
der Länder. Von zwei Ausschüssen wurde deswegen
mehrheitlich ein Vermittlungsverfahren empfohlen. Die
Bundesregierung hat dann auf den Druck reagiert und
eine ganze Reihe von Kritikpunkten, die keinen Eingang
ins Gesetz gefunden haben, in einer Protokollerklärung
aufgenommen. Ich muss sagen: Es ist eine
ungewöhnliche Protokollerklärung. Ich habe schon viele erlebt, die
meisten sind sehr allgemein geblieben. Diese ist sehr
lang, sehr differenziert, sehr genau und nimmt fast alle
Punkte auf, die wir gerne im Gesetz gehabt hätten. Es ist
bedauerlich, dass das so spät erfolgt; aber wir bedanken
uns, dass Sie das wahrnehmen und anerkennen. Ich kann
nur sagen: Jetzt kommt es darauf an, dass das, was in der
Protokollerklärung steht, auch sehr schnell realisiert wird. –
Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Minister Hermann! – Es hat das Wort:
Herr Minister Strobl, Baden-Württemberg.
Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie
wichtig die kritische Infrastruktur, also die Versorgung
mit Wasser, Strom, Lebensmitteln, Internet und Telefon,
die medizinische Versorgung, ist, merkt man immer erst,
wenn es zu einer Störung kommt. Uns allen ist klar: Das
Thema der kritischen Infrastruktur ist nicht irgendein
Thema. Vielmehr ist es essenziell für unser Land, für
unsere Sicherheit, unsere Wirtschaft, für jede einzelne
Bürgerin und jeden einzelnen Bürger. Es ist daher eine
gemeinsame Kernaufgabe des Staates und der Betreiber
dieser Anlagen, den Schutz kritischer Infrastrukturen
bestmöglich zu gewährleisten. Dies bedeutet, im Idealfall
eine Störung, so gut es geht, zu verhindern und im
zweitbesten Fall die Folgen einer Störung möglichst gering zu
halten.
Mit dem vom Deutschen Bundestag im Januar
beschlossenen KRITIS-Dachgesetz haben wir in
Deutschland zum ersten Mal ein Gesetz, das ebenen-, sektoren-
und risikoübergreifend gilt. Zusammen mit dem BSI-
Gesetz, also dem Gesetz über das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik, entstehen aufeinander
abgestimmte Regelwerke für eine ganzheitliche Stärkung
der Resilienz kritischer Infrastrukturen. Dieses Gesetz ist
ein richtiger Schritt auf dem Weg, diese in Deutschland
besser zu schützen. Gut, dass das Gesetz jetzt kommt!
Der Kollege Hermann hat zu Recht darauf hingewiesen,
dass es von der Ampelregierung lange genug verschleppt
wurde.
Die Länder haben sich mit ihrer Expertise intensiv in
den Gesetzgebungsprozess eingebracht, insbesondere
über die IMK, die Innenministerkonferenz, und auch mit
einer umfangreichen Stellungnahme des Bundesrates. Ich
denke, es ist nicht überraschend, wenn ich sage, dass die
Länder es sehr deutlich begrüßt hätten, wenn das von
ihnen aufgezeigte Verbesserungspotenzial in größerem
Maße Eingang in das Gesetz gefunden hätte. Zwar
wurden durch einen Änderungsantrag der
Regierungsfraktionen im Bundestag unter anderem die Zustimmungspflicht
des Bundesrates zu einigen Rechtsverordnungen und
auch eine Länderöffnungsklausel aufgenommen. Aber
zentrale Aspekte wie zum Beispiel eine Herabsetzung des
Regelschwellenwertes oder die Einbindung der Länder
bei der zentralen Identifizierungs-Rechtsverordnung
wurden nicht aufgegriffen.
Auch zur Finanzierung der Maßnahmen gibt es
weiterhin keine Aussage. Das ist ein echter Schwachpunkt.
Ich betone es in aller Deutlichkeit: Angesichts der
veränderten geopolitischen Lage ist es aus meiner Sicht
unabdingbar, dass der Bund nicht nur für die Bundeswehr und
den Zivilschutz Mittel zur Verfügung stellt, sondern auch
für den Schutz der kritischen Infrastrukturen. Denn auch
die Resilienz kritischer Infrastrukturen ist ein
wesentlicher Baustein, um die Wehrfähigkeit unseres Landes zu
steigern. Auch hier gilt der Satz: Si vis pacem, para
bellum. Als Kommunalminister ist es für mich absehbar,
dass die finanziell sowieso stark belasteten Kommunen
kaum in der Lage sein werden, wesentliche Investitionen
für den Schutz der kritischen Infrastruktur in kommunaler
Hand zu tätigen. Gerade hier brauchen wir dringend eine
weitergehende finanzielle Unterstützung des Bundes,
denn Schutz und Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif.
Sicherheit kostet Geld.
Gerne möchte ich noch auf einen weiteren
Themenkomplex eingehen, der uns zunehmend beschäftigen
wird. Die derzeit immer wieder zu verzeichnenden
Drohnenüberflüge und Drohnensichtungen im Bereich
kritischer Infrastrukturen zeigen einmal mehr, wie wichtig
der physische Schutz dieser Einrichtungen ist. Der Krieg
in der Ukraine führt es uns tagtäglich vor Augen.
Drohnen sind schon lange kein Spielzeug für Hobbytüftler
mehr, sondern eine ernsthafte Herausforderung für unsere
Sicherheitsarchitektur. Freilich ist klar: Nicht jede
Drohne stellt eine Bedrohung oder Gefahr für Leib und Leben
dar. Gleichwohl ist es wichtig und richtig, dass wir uns so
aufstellen, dass Gefahren, Provokationen, Versuche der
Destabilisierung unserer Demokratie erstens erkannt
werden und ihnen zweitens mit der passenden Reaktion
begegnet wird. In Baden-Württemberg haben wir uns
frühzeitig mit dieser Problematik auseinandergesetzt.
Neben dem Einsatz eigener Drohnen befasst sich unsere
Polizei auch mit der Detektion und Abwehr von Drohnen.
Freilich kann das Problem nicht vom Staat allein gelöst
werden. Der Schutz kritischer Infrastrukturen, auch bei
Gefahren aus der Luft, ist die Aufgabe der Betreiber, und
dafür braucht es klare Prioritäten, ein koordiniertes
Zusammenwirken von KRITIS-Betreibern und öffentlichen
Stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der
angekündigten Protokollerklärung der Bundesregierung, die
nun einige der zentralen Forderungen der Länder zum
KRITIS-Dachgesetz aufgreift, möchte ich einen
Brückenschlag der Bundesregierung erkennen, die Expertise
der Länder im weiteren Verfahren einzubeziehen, um
partnerschaftlich zu einem bestmöglichen Ergebnis,
insbesondere bei der Erarbeitung der Rechtsverordnungen,
zu kommen. Das ist wichtig, denn wir brauchen ein gutes
KRITIS-Dachgesetz, und wir brauchen es jetzt.
Deswegen: Lassen Sie es uns gemeinsam mit Leben erfüllen!
Die Prioritätensetzung ist richtig. Wir müssen das Gesetz
schnell auf den Weg bringen. Es gilt nämlich, keine
weitere Zeit mehr zu verlieren. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Minister Strobl! – Als Nächsten rufe ich
auf: Herrn Minister Maier aus Thüringen.
Georg Maier (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Damen und Herren! Wir reden heute viel über
Demokratie. Auch bei diesem Tagesordnungspunkt tun wir
es, und das ist auch gut so; denn unsere Demokratie ist
unter Druck. Ich möchte sogar weiter gehen und sagen:
Sie ist in Gefahr – im Inneren durch Extremisten und
politische Kräfte, die unsere freiheitlich-demokratische
Grundordnung aushöhlen und sie am liebsten beseitigen
möchten, von außen durch autoritäre Mächte, die
versuchen, unser Land, unsere Demokratie zu destabilisieren,
durch sogenannte hybride Bedrohungen, Desinformation,
Spionage, Cyberattacken, aber auch Sabotage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist
Alltag. Es ist Alltag in all Ihren Bundesländern. Auch bei
uns in Thüringen. Wir hatten zahlreiche
Drohnenüberflüge über dem Flughafen Erfurt. Wir haben neulich den
Brand eines Stellwerks erlebt. Wir haben den Brand eines
Sendemasts feststellen müssen. Vor Kurzem wurde ein
Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in Erfurt
verübt. Wir brauchen also besseren Schutz. Wir brauchen
aber auch einen Paradigmenwechsel. Wir sind nicht
resilient, wenn man bei uns den Bauplan eines
Umspannwerks im Internet über Google finden kann. Wir müssen
uns fragen, ob wir uns diese Transparenz im aktuellen
geopolitischen Umfeld noch leisten können.
Heute geht es ganz konkret um unser Nervensystem:
um unsere kritische Infrastruktur. Ich bin dem
Bundesinnenministerium dankbar, dass uns nun ein Gesetz
vorliegt, auch wenn wir uns das, wie es schon mehrfach
angesprochen wurde, früher gewünscht hätten. Und es ist
höchste Zeit, dass wir auch einmal rechtlich klären: Was
ist eigentlich kritische Infrastruktur? Es ist gut, dass wir
jetzt klar regeln, was von den Betreibern sicherzustellen
ist, um Infrastruktur robust zu machen. Die Standards
müssen definiert werden: Meldepflichten, Kontrollen.
Doch ist dieses Gesetz, so wie es vorgelegt wurde,
praxistauglich? Das Stichwort „Schwellenwert“ treibt
mich um. Für Thüringen ist dieser Schwellenwert viel zu
hoch. Unsere kritische Infrastruktur wird mit diesem
Schwellenwert gar nicht erfasst werden. Wir sind ein
relativ dünn besiedeltes Flächenland – 2 Millionen
Einwohner, leider mit sinkender Tendenz. Unsere größte
Stadt Erfurt hat 215 000 Einwohner. Wir haben viel
Infrastruktur, aber wenig Menschen. Deswegen passt das
Gesetz für uns nicht. Aber wir liegen mitten in
Deutschland, in einer vernetzten Volkswirtschaft. Was wäre,
wenn das grüne Herz, das Land Thüringen, einen Infarkt
erfahren würde? Energie muss in ganz Deutschland
fließen. Güter müssen bewegt werden. Menschen wollen zu
uns nach Thüringen oder hindurch. Es sind viel mehr
Menschen in Deutschland von unserer Infrastruktur in
Thüringen abhängig, als Menschen bei uns in Thüringen
leben. Die Länderöffnungsklausel schafft nur bedingt
Abhilfe. Es droht ein Durcheinander. Wir brauchen jetzt
differenzierte Schwellenwerte und abgestufte Pflichten,
um überall in Deutschland einheitlich die kritische
Infrastruktur zu schützen.
Ich bin froh, dass wir gestern – ich glaube, es war
23.30 Uhr – eine Protokollerklärung abgestimmt haben,
die die wesentlichen Punkte beinhaltet, die auch mir
wichtig sind, sodass wir in ganz Deutschland eine
geschützte Infrastruktur haben werden. – Ich danke Ihnen.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Minister Maier! – Als Nächstes hat das
Wort: Frau Ministerin Dr. Hüskens, Sachsen-Anhalt.
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt, dass
wir uns hier im Haus sehr schnell auf zwei
Grundannahmen verständigen könnten:
Erstens. Wir sehen spätestens seit dem Krieg in der
Ukraine, dass sich Kriegsführung verändert. Kriege im
Jetzt und wahrscheinlich auch in der Zukunft finden nicht
mehr auf Schlachtfeldern statt, sondern haben leider
immer auch die Bevölkerung und deren Zermürbung im
Blick. Wir sehen in der Ukraine zum Beispiel eine
systematische Zerstörung von Infrastruktur, um den
Menschen das Leben zu erschweren. Wir sehen auch, dass im
Rahmen der Kriegsführung andere Länder immer wieder
in Mitleidenschaft gezogen werden – hybrid. Ich glaube,
wir sind alle überzeugt davon, dass wir dafür sorgen
müssen, dass Deutschland sich krisenfest, resilient
aufstellt und seine kritische Infrastruktur schützt, und das
schnell. Es ist schon an der einen oder anderen Stelle
gesagt worden, dass wir uns das eigentlich alle viel früher
gewünscht hätten.
Aber wir haben alle hier im Raum, glaube ich, auch
eine zweite Grundüberzeugung. Diese ist: Wir haben in
Deutschland zu viel Bürokratie. Das erzählen wir alle in
unseren Reden. Wir haben hier im Bundesrat mehr als
einen Beschluss dazu gefasst. Ja, das ist unsere, das ist
meine Überzeugung. Insofern wundert es mich, wenn im
Kontext solcher Gesetze dann plötzlich Regelungen
getroffen werden – und zwar gegen den Hinweis der
Fachminister beziehungsweise der Kollegen, die fachlich
zuständig sind –, die dafür sorgen, dass auf Länderebene
schlicht und ergreifend mehr Bürokratie aufgebaut
werden muss.
Warum für den Bereich der nichtbundeseigenen
Bahnen zukünftig die Länder zuständig sein sollen, ist mir
nicht erklärlich. Das führt nicht nur zu geteilten
Zuständigkeiten, sondern auch dazu, dass Länder
unterschiedlich handeln. Wir kennen das doch alle. Und ich glaube,
jeder hier im Raum kann vorhersehen, was dann kommt:
Wir werden Bund-Länder-Arbeitskreise gründen, um das
einheitlich zu machen, um also in Zukunft etwas
einheitlich zu machen, das bisher schon einheitlich war. Deshalb
sagt auch Sachsen-Anhalt: Wir müssen dies ändern.
Ich bin dem Bund dankbar, dass man in der neuesten
Protokollerklärung darauf Rücksicht genommen hat, das
sehr konkret aufgenommen hat. Ich hoffe, dass das dann
auch entsprechend umgesetzt wird. Für die Zukunft
wünsche ich mir aber, dass man die Hinweise der Länder, die
vor allen Dingen auch die Interessen der Kommunen im
Blick haben – das ist schon mehrfach vorgetragen
worden; deshalb muss ich das nicht wiederholen –, bei
solchen Gesetzen, die wirklich wichtig für die Zukunft
Deutschlands sind, berücksichtigt, sodass wir keine
Ehrenrunden drehen müssen, sondern Gesetze von Anfang
an richtig aufgleisen können, um dafür zu sorgen, dass
Deutschland zukunftsfähig ist. – Ich danke für die
Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Dr. Hüskens! – Das Wort hat
Frau Senatorin Spranger aus Berlin.
Iris Spranger (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen
und Kollegen! Das KRITIS-Dachgesetz kommt zu einem
Zeitpunkt, an dem wir nicht mehr über abstrakte
Szenarien sprechen, sondern über konkrete Erfahrungen. Die
Ereignisse in Berlin haben uns vor Augen geführt, was
geschieht, wenn kritische Infrastruktur in den Fokus
krimineller Strukturen gerät. Die Folgen waren spürbar,
und zwar sofort: Kommunikation fiel aus, an
Verkehrsknotenpunkten stand alles still, Versorgungsketten rissen,
medizinische Einrichtungen gerieten unter Druck. Die
Bevölkerung erwartet zu Recht Antworten darauf, wie
wir unsere kritische Infrastruktur künftig besser schützen
wollen. Die zentrale Lehre daraus ist unbequem, aber
eindeutig: Bei kritischer Infrastruktur geht es nicht um
technische Detailfragen. Es geht um Fragen staatlicher
Handlungsfähigkeit. Fällt der Strom aus, geht nicht nur
das Licht aus. Dann stehen innerhalb kürzester Zeit
zentrale Funktionen still: Ampeln, Mobilfunkmasten,
Rechenzentren, Kühlketten, Heizungen und
Zahlungssysteme. Diese Abhängigkeiten sind gewachsen. Alles ist
zunehmend enger vernetzt und hochkomplex. Das macht
das Ganze verwundbar. Diese Verwundbarkeit betrifft
uns alle: Bund, Länder, Kommunen, Betreiber,
Bürgerinnen und Bürger.
Berlin trägt dabei eine doppelte Verantwortung. Wir
sind eine Millionenmetropole, und wir sind zugleich
Regierungssitz und Hauptstadt. Das bedeutet eine hohe
Dichte an Versorgungsinfrastruktur und zugleich eine
Konzentration von Regierungsorganen. Ein Ereignis, das
andernorts eine regionale Krise wäre, wird hier schnell zu
einer Frage gesamtstaatlicher Funktionsfähigkeit. In
Berlin haben wir nach der Großschadenslage infolge des
Angriffs auf unsere Strominfrastruktur die folgenden fünf
Maßnahmen in die Wege geleitet:
Erstens. Wir haben Änderungen im Berliner
Informationsfreiheitsgesetz angestoßen, um die Sicherheit und
den Schutz sensibler Infrastrukturdaten zu gewährleisten.
Die Balance muss stimmen: Transparenz dort, wo sie
Demokratie stärkt, und Schutz dort, wo Offenlegung zum
Sicherheitsrisiko wird.
Zweitens. Wir erarbeiten ein Schutzkonzept für
neuralgische Punkte. Das heißt, wir identifizieren die
kritischen Punkte, bewerten Abhängigkeiten und
Ausfallfolgen und legen priorisierte Schutzmaßnahmen fest, mit
klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Standards und
überprüfbarer Wirksamkeit. Dazu gehören abgestimmte
Interventions- und Wiederanlaufpläne sowie regelmäßige
Übungen an den Schnittstellen der beteiligten Akteure.
Drittens. Wir werden das Berliner Datenschutzgesetz
anpassen, um die Installation von Videoüberwachung in
öffentlichen Bereichen zu erleichtern. Ziel ist dabei eine
praxistaugliche Rechtsgrundlage, die Sicherheit
ermöglicht und zugleich Grenzen fest verankert: klare
Zweckbindung, Datensparsamkeit, Löschfristen, Transparenz
und wirksame Kontrolle.
Viertens. Wir entwickeln unser
Katastrophenschutzrecht im Land Berlin weiter. Nach dem 3. Januar 2026 ist
entscheidend, dass wir Einsatzfähigkeit nicht nur
organisatorisch beschreiben, sondern auch strukturell absichern.
Dazu zählen Beschreibungen zu Führung, Lagebild,
Reservekommunikation, Logistik, Material, Ausbildung und
Übungstaktung und vor allem eine verlässliche
finanzielle Ausstattung, damit diese Fähigkeiten tatsächlich
vorgehalten werden können. Das habe ich zusammen mit
dem Regierenden Bürgermeister zum Anlass genommen,
ein umfangreiches Maßnahmenpaket aus 66
Einzelmaßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung kritischer
Infrastruktur sowie einer soliden Finanzierung auf den
Weg zu bringen.
Fünftens. Aus meiner Sicht bedarf es einer konkreten
gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung einer
unabhängigen Stromversorgung für Mobilfunkstationen.
Mobilfunk ist im Ereignisfall keine Komfortinfrastruktur,
sondern Grundlage für Warnung, Koordination,
Einsatzführung und Selbstschutz der Bevölkerung. Deshalb
brauchen wir verbindliche Mindestanforderungen und
natürlich Nachweisbarkeit – mit realistischen
Übergangsfristen und mit klaren Zielmarken.
Meine Damen und Herren, genau an dieser Stelle wird
das KRITIS-Dachgesetz künftig zur Basis. Es kann einen
Rahmen schaffen, damit Resilienz nicht von einzelnen
Initiativen abhängt, sondern bundesweit einheitlich,
verbindlich und überprüfbar wird. Noch wichtiger ist: Es
nimmt die Betreiber kritischer Infrastruktur in die Pflicht,
selbstverantwortlich für die Sicherheit ihrer Anlagen zu
sorgen.
Meine Damen und Herren, Resilienz kostet; Herr
Strobl hat es vorhin gesagt. Aber fehlende Resilienz
kostet im Ereignisfall deutlich mehr – wirtschaftlich,
gesellschaftlich und politisch –, und es geht vor allem
wertvolles Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger
verloren. Das KRITIS-Dachgesetz ist unsere Chance, aus
realen Krisen die richtigen Konsequenzen zu ziehen.
Berlin trägt als Hauptstadt dabei eine besondere
Verantwortung; das wissen wir. Aber auch alle anderen Länder
sind gefordert. Kritische Infrastruktur ist kein regionales
Thema, es ist ein gesamtstaatliches. Daher wird Berlin
diesem Gesetz zustimmen. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Senatorin Spranger! – Das Wort hat
Herr Staatsminister Professor Dr. Poseck aus Hessen.
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen): Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Die Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits auf die
hohe Bedeutung des Schutzes der kritischen Infrastruktur
hingewiesen. Wir sind auf das Funktionieren der
kritischen Infrastruktur angewiesen. Oder anders
ausgedrückt: Beeinträchtigungen treffen uns an unserem
Lebensnerv.
Angriffe auf die kritische Infrastruktur sind bei uns
inzwischen leider zur Realität geworden. Sie sind keine
Seltenheit mehr. Das ist auch eine Folge der
angespannten geopolitischen Lage; das sehen wir gerade in diesen
Tagen mit der Eskalation im Nahen Osten. Außerdem hat
der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine erhebliche
Auswirkungen auf uns, vor allem auf unsere Sicherheit.
Wir erleben Elemente der hybriden Kriegsführung,
Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Desinformation. Dafür
steht Russland, auch auf unserem Boden.
Kollegin Spranger hat bereits die besondere Situation
in Berlin zu Beginn des Jahres herausgestellt. Dort ist
deutlich geworden, zu welchen Taten Linksextremisten
fähig sind und welche Beeinträchtigungen mit Angriffen
auf die Stromversorgung verbunden sein können. Von
daher ist es dringend erforderlich, dass wir unsere
kritische Infrastruktur stärken. Dazu braucht es einen klaren
rechtlichen Rahmen. Dieser rechtliche Rahmen wird mit
dem KRITIS-Dachgesetz geschaffen. Ich finde, es ist ein
insgesamt guter Rahmen, der für Unternehmen und für
alle Beteiligten eine klare Orientierung gibt. Es werden
Sektoren benannt und definiert, es werden
Schwellenwerte aufgestellt, und es werden Anforderungen bestimmt,
insbesondere bei Meldewegen, insbesondere für
Unternehmen.
Es hat eine intensive Diskussion über dieses Gesetz
gegeben, auch zwischen Bund und Ländern. Wir hatten
im Rahmen der Innenministerkonferenz mehrfach
Anregungen zum weiteren Gesetzgebungsprozess gegeben.
Ich finde, es liegt nunmehr ein gelungener Kompromiss
vor, der die Handlungsfähigkeit unseres Staates
unterstreicht. Viele Anregungen der Länder haben Eingang in
dieses Gesetz gefunden. Ich begrüße es ausdrücklich,
dass der Bund zugesagt hat, die Länder weiter intensiv
einzubinden, beispielsweise bei der Erarbeitung der
Rechtsverordnungen, beispielsweise bei der Evaluation
des Gesetzes, die bereits nach zwei Jahren stattfinden
soll.
Dieses Gesetz ist ein lebender Rahmen. Die
Herausforderungen für die kritische Infrastruktur werden nicht
statisch, sondern dynamisch sein. Deshalb ist es wichtig,
dass wir den Rechtsrahmen immer wieder betrachten und
dort, wo es erforderlich ist, weiterentwickeln. Die enge
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und die
Protokollerklärung der Bundesregierung sind, glaube ich,
der richtige Rahmen, um weitere notwendige Schritte zu
erarbeiten.
Dieses Gesetz ist wichtig, es ist zentral, aber ich
glaube, wir dürfen es nicht überschätzen. Es ist ein Rahmen,
es ist ein zentraler Baustein für den Schutz der kritischen
Infrastruktur. Wir brauchen aber noch mehr, um unsere
kritische Infrastruktur und vor allen Dingen die
Sicherheit unserer Gesellschaft zu schützen. Es braucht einen
starken Staat, eine konsequente Strafverfolgung gegen
diejenigen, die kritische Infrastruktur angreifen. Das gilt
insbesondere für die Attacken, die von
linksextremistischen Tätern ausgehen.
Darüber hinaus müssen wir in den Schutz investieren,
und zwar auf allen staatlichen Ebenen. Der Bund wird
jetzt in die zivile Verteidigung, in den Zivilschutz
investieren. Auf Länderebene investieren wir in den
Katastrophenschutz. Und natürlich ist die Investition in Sicherheit
auch ein wichtiges Thema für die Kommunen; Kollege
Strobl hat darauf bereits hingewiesen.
Schließlich ist es von überragender Bedeutung, dass
wir die Menschen mitnehmen. Krisenresilienz geht nur
gemeinsam. Wir brauchen die Gesellschaft. Ich glaube,
an dieser Stelle gibt es in unserem Land noch
Nachholbedarf. Wir haben in unserer Gesellschaft noch nicht das
Bewusstsein für die Bedeutung der Krisenresilienz, wie
es beispielsweise in Skandinavien oder in den baltischen
Staaten der Fall ist.
Mit dem Rechtsrahmen, der heute hier geschaffen
wird, wird auch ein Signal gesetzt – ein Signal für mehr
Sicherheit und für mehr Resilienz. Deshalb würde ich
mich freuen, wenn der Bundesrat heute diesem Gesetz
seine Zustimmung erteilt. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Poseck! – Das Wort hat
Frau Ministerin Neubaur aus Nordrhein-Westfalen.
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sicherheit ist mit Blick auf unsere Infrastruktur mehr als
die bloße Abwehr von konkreten Angriffen. Zur
Sicherheit unserer Infrastruktur gehört Resilienz, also die
Fähigkeit, Störungen auszuhalten, schnell auf
Beeinträchtigungen zu reagieren und sich ebenso schnell davon zu
erholen. Das gilt insbesondere für die Energieversorgung,
denn ohne Strom, Gas, Wärme und Mineralölprodukte
kommt unser Land zum Stillstand. Wirtschaft,
Verwaltung, Gesundheit, Mobilität und digitale Dienste sind im
Krisenfall auf stabile Netze, auf funktionierende Anlagen
und klare Prozesse angewiesen. Vor diesem Hintergrund
ist es gut und richtig, dass wir nun endlich über eine
Beschlussfassung zum KRITIS-Dachgesetz sprechen
können, auch wenn viele Vorschläge des Bundesrates
nicht übernommen wurden.
Zentral ist, dass die geforderte Absenkung des
Regelschwellenwerts auf 150 000 zu versorgende
Einwohnerinnen und Einwohner nicht übernommen wurde, obwohl
wir zu Jahresbeginn hier in Berlin doch genau gesehen
haben, wie verheerend sich schon Ausfälle wesentlich
kleinerer Infrastrukturen auswirken. Gerade im
Energiebereich führt das dazu, dass viele kritische
Infrastrukturen nicht erfasst werden. Jene, die nicht in der
Hochspannung sichtbar sind, aber die die Versorgung in der Fläche
tragen: Umspannwerke, Ortsnetzstationen, Kuppelstellen,
Speicher, Verteilnetze, Mess-, Steuer- und Leittechnik.
Diese Anlagen stabilisieren Regionen und in einer
dermaßen vernetzten Struktur wie im Energiebereich eben
auch das Gesamtsystem.
Richtig ist: Mit der eingeführten
Länderöffnungsklausel können die Länder zusätzliche kritische Anlagen
identifizieren, sofern die Zuständigkeit bei ihnen liegt.
Dieses Instrument kann genutzt werden, um die
beschriebenen Lücken zu schließen. Aber es steht zu befürchten,
dass damit mehr Probleme geschaffen als gelöst werden,
solange die Bewertungsmaßstäbe und Verfahren nicht per
Rechtsverordnung festgelegt sind und unklar ist, was hier
wie angegangen werden soll. Deshalb brauchen wir rasch
klare, belastbare Kriterien, transparent, nachvollziehbar
und praxistauglich. Der Bund muss hier seiner Rolle als
rahmengebender Akteur gerecht werden. Gerade im
Energiebereich sind verlässliche und einheitliche
Vorgaben ganz entscheidend.
Unsere Netze sind technische und physikalische
Verbundsysteme. Strom- und Gasflüsse enden nicht an
Landesgrenzen. Systemstabilität entsteht durch das
Zusammenspiel. Wenn ein Land eine Anlage als kritisch einstuft
und daraus Schutz- und Meldepflichten folgen, wirkt das
über die Grenzen hinweg, zum Beispiel auf Netzbetrieb
sowie Krisenvorsorge. Deshalb dürfen diese
Anforderungen nicht von Land zu Land variieren. Unterschiedliche
Schwellen, Schutzkategorien und Prozesse in einem nicht
teilbaren System erzeugen Risiken statt Resilienz. Weil
ein einheitliches Vorgehen erforderlich ist, wäre eine
Regelung auf Bundesebene richtig. Auch das, liebe
Kolleginnen und Kollegen, ist Subsidiarität.
Um es ganz deutlich zu sagen: In der vorliegenden
Form ist das KRITIS-Dachgesetz ein Anfang. Alle
konkreten Regelungen sind in Verordnungen ausgelagert.
Die eigentliche Arbeit beginnt also erst jetzt. Dass wir
heute zustimmen – das werden wir aus Nordrhein-
Westfalen tun –, ist ein Vertrauensvorschuss. Binden Sie
uns Länder eng ein! Das gilt insbesondere bei der
Ausgestaltung der Verordnungen ohne Bundesratsbeteiligung
wie etwa der sogenannten Identifizierungs-
Rechtsverordnung, mithilfe der maßgeblich die betroffenen
Anlagen identifiziert werden sollen. Unser Ziel ist ein
gleichwertiges Schutzniveau in ganz Deutschland –
differenziert, wo es nötig ist; einheitlich, wo es die
Systemlogik verlangt. Resilienz ist kein Selbstzweck. Sie ist die
Voraussetzung für staatliche Handlungsfähigkeit,
wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftliches Vertrauen.
Lassen Sie uns heute damit beginnen, diesen Rahmen
gemeinsam auszugestalten!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Neubaur! – Das Wort hat
Frau Senatorin Dr. Högl aus Bremen.
Dr. Eva Högl (Bremen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Es besteht, auch nach den
Reden, die bisher gehalten wurden, kein Zweifel daran,
dass wir das KRITIS-Dachgesetz dringend benötigen.
Der Grund dafür ist nicht allein das
Vertragsverletzungsverfahren, das bereits eingeleitet wurde, wobei es
natürlich ein sehr wichtiger Aspekt ist, in ganz Europa ein
einheitliches Schutzniveau bei kritischer Infrastruktur zu
haben. Notwendig ist der Schutz unserer kritischen
Infrastruktur, weil wir in einer Lage leben, in der wir uns nicht
sicher sein können und in der wir uns schützen müssen.
Naturkatastrophen, Anschläge, Angriffe, Sabotage,
hybride Bedrohung, aber auch Krisen bis hin zum
Spannungs- und Verteidigungsfall erfordern es, dass wir das
Funktionieren unserer gesamten Gesellschaft, Wirtschaft,
Verwaltung erhalten, sichern und wirksam schützen. Das
betrifft alle Sektoren, die genannt sind: Energie, Wasser,
Nahrungsmittel, Gesundheit, Mobilität. Aber auch
staatliche Strukturen und Verwaltung müssen wir vor
Bedrohung schützen, müssen wir aufrechterhalten. Wir müssen
die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen und
brauchen dafür physischen Schutz und resiliente Strukturen.
Vor diesem Hintergrund ist es gut, wenn das KRITIS-
Dachgesetz heute beschlossen wird. Aber das setzt
voraus, dass auch die Belange der Länder einbezogen
werden. Das ist hier ja bezogen auf verschiedene Aspekte
schon zum Ausdruck gekommen. Denn der Schutz der
kritischen Infrastruktur, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern.
Wir waren bisher nicht zufrieden damit, wie wir mit
unseren Interessen einbezogen waren. Das betraf
insbesondere den Schwellenwert, wo wir von Anfang an
deutlich gemacht haben, dass die Zahl von 500 000 zu
versorgenden Personen nicht hinreichend ist, um die
Belange der Länder und die dort vorhandene kritische
Infrastruktur ausreichend zu sichern. Die jetzt mit der
Länderöffnungsklausel gefundene Lösung birgt die Gefahr, dass
es zu unterschiedlichen Standards kommt, dass wir ein
unterschiedliches Niveau haben, dass wir einen
Flickenteppich bekommen und dass es zwischen den Ländern zu
einem negativen Wettbewerb hinsichtlich der Definition
der Schwellenwerte kommt. Deswegen ist das aus
unserer Sicht keine optimale Lösung. Aber wir erkennen an,
dass es Bemühungen und Gespräche gab, und hoffen,
dass wir künftig bei der Definition und bei der
Bestimmung der Schwellenwerte in einem gemeinsamen
Miteinander mit dem Bund zu guten Lösungen kommen.
Das Ziel ist klar: Wir brauchen ein hohes, vergleichbares
Sicherheitsniveau in allen Ländern. Wir müssen dabei –
und das ist die Schwierigkeit – auf die regionalen
Besonderheiten Rücksicht nehmen und trotzdem, soweit das
möglich ist, eine homogene Anwendung unserer
Regelungen gewährleisten. Das ist nicht trivial. Daran müssen
wir weiter gemeinsam in den Ländern und mit dem Bund
arbeiten.
Für uns in Bremen und auch für andere Länder, das
weiß ich, ist ein Punkt ganz besonders wichtig, nämlich
die Frage der Mitteilung und Information, der
Berichtspflichten. Wir sind nicht zufrieden mit der Regelung in
§ 18 Absatz 7. Vielmehr fordern wir, dass wir, wenn
etwas vorgefallen ist, umfassend und unverzüglich
informiert werden. Denn wir in den Ländern sind es, die
unverzüglich handeln müssen. Wir müssen die notwendigen
Maßnahmen aufsetzen. Deswegen brauchen wir ein
Lagebild ohne Verzögerung. Das ist wirklich ein sehr
wichtiger Punkt. Ich sage ganz offen: Das ist in der
Protokollerklärung der Bundesregierung noch nicht ausreichend
berücksichtigt. Der Verweis auf eine Evaluierung genügt
uns an dieser Stelle nicht. Vielleicht können wir da noch
gemeinsam nacharbeiten.
Wir hatten uns entschlossen, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, um die offenen Fragen, die ich und
andere Kolleginnen und Kollegen erwähnt haben, noch
zu klären und einen guten Kompromiss zu finden.
Nunmehr haben wir die Protokollerklärung der
Bundesregierung. Darin sind viele Verbesserungen enthalten, die wir
würdigen und wertschätzen. Wir glauben, dass wir damit
gemeinsam auf einen guten Weg kommen. Ein Teil der
Länder hat sich entschlossen, in Ergänzung dazu eine
weitere Protokollerklärung aufzusetzen, um ein paar
Punkte aus unserer Sicht zu ergänzen. Wir haben ja
gemeinsam intensiv bis Mitternacht an diesen Erklärungen
gearbeitet. Wenn wir in diese Richtung gemeinsam zu
guten Lösungen kommen, insbesondere bei der
Erarbeitung der noch anstehenden Rechtsverordnungen, dann
wäre das, glaube ich, ein gutes Miteinander zwischen
Bund und Ländern. Ich bin jedenfalls ganz optimistisch.
Bremen hat sich entschieden, dass wir zustimmen. Wir
freuen uns, wenn wir heute eine Einigung hinbekommen
und das KRITIS-Dachgesetz beschließen. Dann gehen
wir an die Arbeit. Dann müssen wir das Ganze zügig
umsetzen. Wir haben keine Zeit. Wir müssen schnell
handeln. Die Lage ist ernst. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Senatorin Dr. Högl! – Das Wort hat
Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ludwig,
Bundesministerium des Innern.
Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister des Innern: Verehrter Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon gesagt
worden: Wir leben in herausfordernden Zeiten. Nicht erst
seit dem terroristischen Anschlag auf das Berliner
Stromnetz, dem Ausbruch des Krieges im Nahen Osten und
dem immer noch anhaltenden Krieg in der Ukraine
spüren wir, wie stark unsere Infrastruktur unter Druck steht –
und das nicht mehr nur ab und an, sondern vielmehr
täglich und permanent.
Ich möchte mich zunächst in aller Form für die sehr
konstruktive Debatte bedanken, die wir heute im Rahmen
dieses Plenums führen. Ich war schon bei der ersten
Befassung in diesem Hause anwesend und durfte hier
sprechen. Die damals geäußerten Kritikpunkte habe ich – das
will ich für mein Haus, aber auch stellvertretend für die
gesamte Bundesregierung sagen – sehr ernst genommen
und in Teilen – da will ich aus meinem Herzen keine
Mördergrube machen – durchaus nachvollziehen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir machen
uns heute auf einen sehr wichtigen, sehr entscheidenden,
wenn auch späten Weg – auch das ist angesprochen
worden –, um unsere kritische Infrastruktur flächendeckend
im Sinne unserer Demokratie, im Sinne unserer
Handlungsfähigkeit, aber auch unserer Wirtschaft – das
möchte ich in aller Deutlichkeit sagen – noch besser und
deutlicher zu schützen.
Mir sind ein paar Punkte, die dieses Gesetz
vorschreibt, wichtig, weil sie für uns alle mehr Sicherheit
und mehr Erkenntnisgewinn bedeuten. Ich möchte sie
kurz adressieren.
Das eine ist, dass wir KRITIS-Betreiber verpflichten,
Resilienzpläne aufzustellen. Dazu höre ich sehr viel
Positives aus der Wirtschaft, aber auch aus den Stadtwerken.
Wohin wir schauen: Das wird sehr positiv bewertet, und
hier machen sich sehr viele vorauseilend auf den Weg. So
machen wir unsere kritische Infrastruktur sicherer.
Wir verpflichten KRITIS-Betreiber zu Meldungen. –
Liebe Frau Högl, ich habe wahrgenommen, dass Sie sich
wünschen würden, dass diese Meldungen nicht nur beim
Bund landen, sondern dass auch die Länder, so schnell es
irgendwie geht, von diesen Meldungen Kenntnis
erlangen. Diese Anregung möchte ich sehr gerne mitnehmen,
denn – und das zu sagen, ist mir heute ganz besonders
wichtig – wir alle gemeinsam kämpfen doch für das
gleiche Ziel, nämlich dass wir resilienter, dass wir
kampferprobter werden, was die Verteidigung unserer
kritischen Infrastruktur angeht. Ich will Ihnen ausgesprochen
dankbar zurufen: Sie sind hierbei unsere Partner. Die
Länder sind ausdrücklich unsere Partner. Das war mit ein
Grund dafür, weshalb wir richtigerweise gemeinsam,
buchstäblich bis zur letzten Minute, um diese
Protokollerklärung gerungen haben.
Ich will Ihnen sagen: Die Evaluierung in zwei Jahren
wollen wir mit Ihnen machen – nicht nur unter Ihrer
Beteiligung, sondern gemeinsam mit Ihnen. Das ist mir
sehr wichtig. Natürlich wird es bei dieser Evaluierung
auch um den Regelschwellenwert gehen; auch den
werden wir uns anzuschauen haben. Und ich will Ihnen
sagen, dass wir, wenn wir mit dem Gesetz eine
Rechtsgrundlage haben, uns zügig an die Rechtsverordnungen
setzen. Diese Rechtsverordnungen werden natürlich auch
engstens mit Ihnen abgestimmt. Denn noch mal: Alle
Problembeschreibungen sind richtig, aber wir bekommen
das, was wir uns vorgenommen haben, nur gemeinsam
hin. Ich habe vernommen, dass wir uns in den Zielen
einig sind. Das ist sehr positiv. Insofern bin ich sehr froh,
dass wir schnellstmöglich zu einer Verabschiedung
kommen. Ich glaube, jeder im Raum hätte es sich früher
gewünscht. Jetzt haben wir uns auf den Weg gemacht.
Ich bin sehr dankbar, dass wir das heute
hinbekommen. Nicht nur, weil uns hohe Strafzahlungen aus Europa
drohen – das ist das eine; das will ich ganz klar sagen –,
sondern auch, weil wir einfach keine Zeit zu verlieren
haben. Punkt! Es ist eilig. Es ist dringend. Nicht nur die
Wirtschaft erwartet hier klares Tätigwerden, sondern
auch unsere Bürgerinnen und Bürger. Das sind wir ihnen
schuldig. Ich bedanke mich, dass wir das heute so
konstruktiv und gut auf den Weg bringen. – Herzlichen
Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank, Frau Ludwig!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Mir
liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Zweiter
Bürgermeisterin Fegebank (Hamburg) vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus
mehreren Gründen empfohlen wird, frage ich zunächst,
ob allgemein ein Vermittlungsverfahren gewünscht wird.
Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit.
Wer dem Gesetz gemäß Ziffer 3 zustimmen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Für diesen Fall hat Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Ludwig (Bundesministerium des Innern) eine
Erklärung zu Protokoll2 abgegeben.
Es bleibt abschließend noch über die empfohlenen
Entschließungen abzustimmen. Ich rufe auf:
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 36:
TOP 36
Zweites Gesetz zur Änderung des
Luftsicherheitsgesetzes (Drucksache 111/26, zu Drucksache 111/26)
Mir liegt eine Wortmeldung von Frau Senatorin
Spranger aus Berlin vor.
Iris Spranger (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In den
vergangenen Jahren erreichten uns mit beunruhigender
Regelmäßigkeit Meldungen über Drohnensichtungen. Sie
kennen das alle: Mal werden Drohnen über großen
Industrieanlagen gesichtet, mal über militärischen Anlagen,
mal im Sicherheitsbereich von Flughäfen. Dieses
Phänomen beobachten wir nicht nur in Deutschland. Natürlich
liegt solchen Drohnenüberflügen nicht immer eine
kriminelle Motivation zugrunde, aber das Gefährdungs- und
Bedrohungspotenzial bleibt bei alledem unbestritten.
Deshalb müssen wir vorbereitet sein, um jegliche
Gefahren, die von unberechtigt fliegenden Drohnen ausgehen
können, abzuwehren; denn das Spektrum an Einsatzmög-
1 Anlage 3
2 Anlage 4
lichkeiten für Drohnen ist sehr vielfältig, auch für
kriminelle Zwecke.
Drohnen sind aufgrund ihrer zunehmenden
Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit ein geeignetes Tatmittel zur
Ausspähung oder zur Durchführung von
Sabotagehandlungen. Aber auch gezielte Angriffe gegen wichtige
Einrichtungen oder gar gegen Menschen könnten unter
Zuhilfenahme von Drohnen erfolgen. Wichtig ist deshalb,
dass wir in der Lage sind, diese Gefahren rechtzeitig zu
erkennen und auch abzuwehren. Hier muss jeder seiner
Verantwortung gerecht werden, der Bund genauso wie
die Länder.
Wir in Berlin setzen uns bereits seit Längerem mit
Sicherheitsanlagen im Luftraum und potenziellen
Gefahrenszenarien auseinander. So haben wir schon in
Vorbereitung auf die EURO 2024 Technik zur Drohnenabwehr
für die Polizei beschafft. Seither nutzen wir diese
anlassbezogen, zum Beispiel bei Großveranstaltungen.
Außerdem haben wir im Rahmen einer umfassenden
Novellierung des Berliner Polizeigesetzes, des ASOG, auch die
Detektion und Abwehr unkooperativer Drohnen
ausdrücklich geregelt. Dass das Bundesinnenministerium der
Bundespolizei eine ähnliche Ermächtigungsgrundlage zur
Verfügung stellen will – das Gesetzgebungsverfahren zur
Novellierung des Bundespolizeigesetzes läuft ja
derweil –, findet daher natürlich meine und unsere
Unterstützung.
Mit Blick auf die im Land Berlin vor wenigen Wochen
bereits in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen kann
niemand in Zweifel ziehen, dass die Polizei Berlin eine
Drohne, von der eine Gefahr ausgeht, notfalls auch mit
Zwangsmitteln unschädlich machen darf und dies
erforderlichenfalls auch tun wird. Diese gesetzliche
Klarstellung war mir auch deshalb wichtig, um ein starkes Signal
zu senden: Staat und Sicherheitsbehörden reagieren auf
neue Gefahrenlagen. Daher stehe ich voll und ganz hinter
der auf Bundesebene gestarteten Initiative zur
Drohnenabwehr.
Die Errichtung eines Gemeinsamen
Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern, zentral angebunden bei
der Bundespolizei in Berlin, war ein ganz entscheidender
Schritt. Die Polizei Berlin unterstützt diese neue Säule
unserer Sicherheitsarchitektur mit der Entsendung von
Spezialisten. Durch das neue Zentrum wird ein noch
engerer Informationsaustausch zwischen den relevanten
Akteuren gewährleistet und eine zukunftsfähige und
wirksame Kompetenz im Bereich der Detektion und
Abwehr gefährlicher Drohnen geschaffen. Gerade die
Agilität und Schnelligkeit eines länderübergreifenden
Austauschs ist von zentraler Bedeutung, um eine rasche
und wirksame Intervention sicherzustellen. Eine der
größten Herausforderungen aus Sicht der
Sicherheitsbehörden ist die fortwährende Weiterentwicklung der
Drohnentechnik. Auch hierbei wird uns die enge
Kooperation zwischen Bund und Ländern helfen, technisch
Schritt zu halten und länderspezifischen Erfordernissen
Rechnung zu tragen.
Für den Fall eines drohenden Angriffs auf Menschen
oder kritische Infrastrukturen, also letztlich zur
Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls, wie es das
Grundgesetz formuliert, brauchen wir die heute zur
Beratung anstehende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes.
Daher noch mal ausdrücklich: Ich begrüße, dass die
Bundeswehr unkooperative Drohnen künftig in Amtshilfe,
notfalls auch mit technischen Mitteln bis hin zum Einsatz
von Waffengewalt, abwehren darf. Dies aber
selbstverständlich nur in engen, von der Verfassung getragenen
Grenzen. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft wir künftig
von diesen neuen Unterstützungsmöglichkeiten Gebrauch
machen werden und müssen. Glauben Sie mir: Wenn es
nach mir geht, möglichst gar nicht. Aber Sicherheit
entsteht nicht durch Hoffen, sondern durch zielgerichtete
Vorbereitung, Resilienz, Leistungsfähigkeit. Ein
Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum sowie das
verfassungsrechtlich zulässige Zusammenwirken polizeilicher und
militärischer Gefahrenabwehrexpertise sind genau das.
Insofern herzlichen Dank! Wir stimmen
selbstverständlich zu. – Danke schön!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Senatorin Spranger!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen,
die zur Begehung von Straftaten verwendet werden –
Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 55/26)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wer dafür ist, den Gesetzentwurf beim Deutschen
Bundestag einzubringen, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Senatorin Dr.
Badenberg (Berlin) zur Beauftragten zu bestellen.
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt.
Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Punkte 9 a)
und b) auf:
TOP 9a)
a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung
des Ausbaus der Windenergie an Land – Antrag
des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 77/26)
TOP 9b)
b) Entschließung des Bundesrates: Stärkung des
Windenergieausbaus – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 92/26)
Dem Antrag unter Punkt 9 a) sind die Länder Baden-
Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
beigetreten.
Dem Antrag unter Punkt 9 b) ist das Land
Niedersachsen beigetreten.
Mir liegen Wortmeldungen vor. Ich rufe auf: Herrn
Staatsminister Glauber aus Bayern.
Thorsten Glauber (Bayern): Sehr geehrter Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr
verehrte Damen und Herren! Mit unseren beiden
Initiativen wollen wir den Windkraftausbau an Land stärken.
Damit senden wir gemeinsam ein klares Signal
angesichts der Unruhen im Nahen Osten und der steigenden
Ölpreise. Wir brauchen ein klares Signal zur
Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien, wir brauchen
ein klares Signal für Wind und Sonne, und wir brauchen
ein klares Signal für dauerhaft stabile Strompreise.
Erneuerbare Energien, meine verehrten Kolleginnen
und Kollegen, sind Freiheitsenergien. Sie stärken unser
Land, sie stärken unsere Wirtschaft, und sie machen uns
auf Dauer unabhängig. Erneuerbare Energien stehen in
einem überragenden öffentlichen Interesse. Damit sind
sie auch ein zentraler Schlüssel für den Klimaschutz. Wir
wollen gemeinsam die Vorfahrt für die erneuerbaren
Energien an Land stärken und sie nicht, wie es aktuell
geschieht, ausbremsen. Wir haben in Bayern das Ziel, bis
2030 1 000 Windkraftanlagen zu bauen. In diesem Jahr
und im letzten Jahr wurden je 200 Anlagen genehmigt,
für 600 weitere gibt es Genehmigungsanträge. Wir
brauchen eine höhere Quote, eine klare Haltung und
Windkraft in allen Regionen Deutschlands.
Windkraft ist ein entscheidender Baustein für die
Transformation unserer Wirtschaft hin zu
Unabhängigkeit. Sie muss sicher, sie muss bezahlbar und sie muss
eine klimaverträgliche Stromversorgung sein. Daher
wollen wir, dass es mit der Rekordausbauzahl aus 2025
nicht zu Ende ist. Dieser Erfolg, der Ausbau, darf nicht
abgebremst werden. Die Ausschreibungsvolumina
reichen aktuell nicht aus. Wir spüren es. Wir erleben als
Folge einen mit Sicherheit erheblichen Realisierungsstau.
Wir erleben Verzögerungen beim Ausbau der
erneuerbaren Energien. Und wir erreichen natürlich auch nicht die
Ausbauziele, die sich der Bund und die Länder gesetzt
haben. Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, die beiden
vorliegenden Gesetzentwürfe.
Wir brauchen mehr Ausschreibungskapazitäten. Damit
wollen wir Projekte zügig in die Umsetzung bringen.
Unser Vorschlag im Antrag: eine Sonderausschreibung
für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5 000
Megawatt. Die letzte Ausschreibung im Jahr 2025 war
2,3-fach überzeichnet. Nur für rund 42 Prozent der
Gebotsmenge konnte ein Zuschlag erteilt werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit entsteht
natürlich eine Gefahr, besonders wenn wir jetzt wieder die
Diskussion um die Sinnhaftigkeit von erneuerbaren
Energien beginnen. Viele von Ihnen sind seit Jahren für
erneuerbare Energien in der Landespolitik
verantwortlich. Wir sind in der Energiewende 4.0. Vorhin haben wir
über kritische Infrastruktur gesprochen. Erneuerbare
Energien können ein wesentlicher Bestandteil sein. Die
Förderbanken in Deutschland haben aktuell einen Bericht
veröffentlicht, in dem steht, dass in den letzten drei
Jahren nur an 4 Prozent der Tage keine erneuerbaren
Energien zur Verfügung standen. Wenn wir also klug
erneuerbare Energien mit Speichertechnologie verschränken,
werden wir einen entscheidenden Baustein zur
Unabhängigkeit leisten. Deshalb braucht es ein klares Bekenntnis
der Bundesregierung, an den bundesweiten Flächenzielen
festzuhalten. Wir brauchen eine klare Diskussion mit
Haltung für Erneuerbare, für Windkraft und nicht das
Gegenteil.
Wir erleben, dass die Akzeptanz in diesem Land in
manchen Teilen wieder schwindet. Deshalb fordern wir
eine zügige Klarstellung ein. Wir wollen aus Bayern in
Deutschland den Ausbau anschieben. Wir brauchen eine
klimaneutrale, krisensichere und stabile
Energieversorgung. Das EEG-Förderregime muss so ausgebaut werden,
dass ein ausgewogener Ausbau der Windenergie
gewährleistet bleibt. Das wäre auch ein klares Signal für die
Windenergie an Land. Der Schlüssel dafür ist das
Referenzertragsmodell. Mit diesem Referenzertragsmodell
können wir Standorte in allen Regionen, in allen
Bundesländern stärken. Wir können die Windkraft wieder nach
vorn bringen. Anhand des aktuellen Berichts der
Förderbanken sehen Sie, dass die Zahlen bei der Windkraft
in den letzten beiden Jahren etwas abgenommen haben
und die Solarenergie der eigentliche Treiber war. Wir
müssen es schaffen, das Referenzertragsmodell als
entsprechenden Baustein zu integrieren. – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Herr Staatsminister Glauber! – Als Nächstes
spricht Minister Meyer, Niedersachsen.
Christian Meyer (Niedersachsen): Vielen Dank! –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Es ist schon ein bisschen historisch, dass ein Antrag aus
Bayern für mehr Windenergie breite Unterstützung aus
dem Norden, von Schleswig-Holstein und Niedersachsen,
bekommt. Ich hoffe, er findet auch eine breite
Zustimmung hier im Hause. Die Entschließung aus Bayern
kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Vielen Dank!
Genauso wie das Gesetz zur Erhöhung und
Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
zeigt sie gerade in diesen heutigen Zeiten, wie nötig der
Ausbau der erneuerbaren Energien ist; da stimme ich
Herrn Kollegen Glauber vollkommen zu.
Wir erleben gerade, wie sehr die Preise für fossile
Energieträger von geopolitischen Entwicklungen
abhängen. Wir erfahren erneut, wie teuer unsere
Volkswirtschaft die Importabhängigkeit aus dem Ausland zu stehen
kommt. Laut Bundesumweltminister Schneider haben wir
allein letztes Jahr 84 Milliarden Euro für Importe fossiler
Energien ausgegeben. Die erneuerbaren Energien sind in
der Tat unsere Freiheitsenergien, machen uns
unabhängiger, widerstandsfähiger und sind eben auch deutlich
kostengünstiger als Importe aus dem Ausland. Gerade in
Krisen kann man Windräder nicht abstellen oder uns mit
Gas oder Öl erpressen. Mit Erneuerbaren sind wir
resistenter. Statt geleakter Referentenentwürfe mit
verunsichernden Inhalten, Ausbaupausen in bestimmten
Regionen bei den Erneuerbaren oder Einschränkungen bei der
Förderung privater Solaranlagen brauchen wir
ambitionierte Ausbauziele in der Windenergie. Die Klimaziele
stehen.
Herr Glauber, Sie haben es angesprochen: Die Länder
haben ihre Hausaufgaben gemacht. Wir haben mit einem
Turbo die Zahl der Genehmigungen gesteigert. Sie haben
die 200 Genehmigungen in Bayern genannt.
Niedersachsen hat letztes Jahr 813 Windenergieanlagen genehmigt.
Diese müssen jetzt auch realisiert werden. Das sind wir
den Unternehmen schuldig, die ihre Arbeit in diese
Genehmigungen gesteckt haben, die nun rechtssicher sind.
Die wollen natürlich auch, dass es jetzt endlich losgeht.
Deshalb darf es kein Investitionsrisiko oder eine Pause
beim Ausbau geben. Wir brauchen ihn überall – und es
stimmt: auch im Süden. Ich habe hier im Bundesrat schon
einmal zu einem Antrag geredet, in dem gefordert wurde,
dass man im Süden die Windenergieanlagen sogar etwas
mehr fördert, weil es uns allen hilft, also eine höhere
Vergütung zahlt, wenn dort weniger Wind weht. Denn
wenn in Deutschland insgesamt – im Norden, im Süden,
im Osten und Westen – die Windenergie ausgebaut wird,
senkt das überall die Strompreise und die
Redispatchkosten. Insofern freue ich mich sehr über diese Initiative aus
dem Süden.
Jetzt eine Sonderausschreibung zu machen, wäre,
glaube ich, ein richtiges Signal. Ganz viele
Windkraftanlagen in den Ländern sind schon genehmigt. Es gibt nur
eine geringe Zahl an Klagen. Wir haben eine hohe
Akzeptanz durch die Beteiligungsgesetze. Die Kommunen
wollen investieren, machen gerade ihre Wärmeplanung,
haben viele Unternehmen, haben Direktverträge mit der
Erneuerbaren-Branche. Gerade heute Morgen habe ich
auf „tagesschau.de“ die Meldung gelesen: Viele
Unternehmen wollen selbst Strom aus Erneuerbaren generieren
und speichern, um nicht von fossilen Importeuren
abhängig zu sein. Insofern wäre das Ganze auch ein wichtiger
Beitrag zur Steigerung des Wachstums und der
Wirtschaftskraft. Wir dürfen nicht zögern, denn wir brauchen
mehr Strom für die Elektrifizierung, für die
Digitalisierung, für Speicherzentren, für Batteriespeicher, für die
Elektromobilität und eben auch für die Wärmewende. Für
die Wärmepumpe brauchen wir viel und vor allem
günstigen Strom. Gerade die Windenergie ist neben der
Solarenergie ein guter Beitrag dazu.
Ich bin sehr dankbar, dass Herr Glauber auch noch mal
gesagt hat, dass wir keine neuen Diskussionen über die
Flächenziele führen sollten. Die Länder machen ihre
Hausaufgaben. Wir haben mit den Kommunen die Ziele
festgelegt und sind auf einem guten Weg. Genauso wie
bei den Genehmigungen brauchen wir jetzt auch bei der
Realisierung einen Turbo, denn die erneuerbaren
Energien sind die Freiheitsenergien, die uns helfen, günstigen
Strom in ganz Deutschland zu produzieren. Deshalb mein
Appell an die Bundesregierung, schnell eine
Sonderausschreibung einzuführen. Das würde die Wirtschaftskraft
und die Energiesicherheit stärken und dazu führen, dass
die vielen genehmigten Anlagen auch realisiert werden,
und zwar überall in Deutschland.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Herr Minister Meyer! – Nun spricht noch
Minister Goldschmidt, Schleswig-Holstein.
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Auch ich möchte mich für die hervorragende
Initiative aus Bayern bedanken, der wir uns sehr gerne
angeschlossen haben, denn sie beinhaltet mindestens fünf gute
Nachrichten.
Die erste gute Nachricht ist: 2022 haben wir uns
infolge des Energiekriegs Russlands gegen Europa
vorgenommen, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu
beschleunigen, die Planung zu beschleunigen. Das ist
gelungen. Deswegen haben wir heute viele fertige
Genehmigungen in den Schubladen liegen.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sowie
Bürgerenergiegenossenschaften – das ist die zweite gute
Nachricht – wollen investieren. Die Verbände gehen
davon aus, dass wir baurechtliche Genehmigungen für
Windkraftanlagen im Bereich von etwa 20 Milliarden
Euro haben. Das sind Investitionen, die getätigt werden
könnten.
Die dritte gute Nachricht ist, dass viele Kommunen
debattiert haben, ob sie vor Ort Windkraft wollen, und
sich dafür entschieden haben, Windkraft auf den Weg zu
bringen. Viele Gemeinderatssitzungen sind damit
bestritten worden, und am Ende hat man sich entschieden: Die
Windkraft ist gut für unsere Kommune.
Die vierte gute Nachricht ist, dass sich auch viele
Unternehmen entschieden haben und wissen, dass
erneuerbare Energien wie Windkraft der Standortvorteil
Nummer eins sind. Darin unterscheidet sich Bayern gar nicht
von Schleswig-Holstein. Es ist bundesweit so, dass
erneuerbare Energien die Grundlage für erfolgreiches
Wirtschaften der Zukunft sind.
Die fünfte gute Nachricht ist, dass Nord- und
Süddeutschland mit diesem Gesetzentwurf einen lang
gepflegten und immer etwas künstlichen Widerspruch in
der Energiepolitik überwinden. Wir gehören zusammen.
Deutschland ist stärker, wenn wir eine Energiewende
haben, die die unterschiedlichen Stärken der Regionen
und nicht die Widersprüche nach vorne stellt. Insofern ist
mit dem bayerischen Antrag und dem Gesetzentwurf
verbunden, dass wir hier eine Verantwortungsallianz für
die erneuerbaren Energien schmieden können.
Von diesem Gesetzentwurf geht also das klare Signal
aus: Lassen Sie uns aus Genehmigungen, die noch in den
Schubladen stecken, ganz konkrete Investitionen machen –
etwas, was wir zurzeit in Deutschland gut brauchen
können, für unser Klima, für unsere Wirtschaft, für unsere
Kommunen und für die Energiesouveränität! Weil meine
beiden Vorredner das Wort der Freiheitsenergien von
Christian Lindner verwendet haben, will ich das auch tun.
Es gibt keine bessere Zeit, um die Freiheitsenergien
weiter voranzutreiben. Genau das tut der Antrag. Deswegen
sind wir aus voller Überzeugung beigetreten. – Vielen
Dank!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage unter Punkt 9 a) – federführend –
dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Umweltausschuss zu.
Die Vorlage unter Punkt 9 b) weise ich –
federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend –
dem Innenausschuss und dem Umweltausschuss zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 37:
TOP 37
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der
Sozialverwaltung – Antrag der Länder Hamburg, Baden-
Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen,
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 109/26)
Dem Antrag sind die Länder Hessen, Niedersachsen,
Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und
Thüringen beigetreten.
Es liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Frau
Senatorin Schlotzhauer, Hamburg!
Melanie Schlotzhauer (Hamburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Menschen in
herausfordernden Lebenslagen brauchen unseren
Sozialstaat, und sie nutzen ihn auch. Sie wollen sich auf
unseren Sozialstaat verlassen. Er ist ein Garant für
Demokratie. Der Zugang zu Leistungen ist der Zugang zu Recht.
Dieser Sozialstaat steht nach vielen Jahren der Innovation
vor großen Herausforderungen und auch großen
Spannungen, denn er ist komplex, er ist kompliziert. Wir
haben acht unterschiedliche Einkommensbegriffe in 14
Sozialgesetzbüchern, und Antragstellerinnen und
Antragsteller erleben, dass der Zugang zu Leistungen nicht
immer Zugang zu Recht ist. Sie erleben auch, dass das
Personal knapper wird in den Sozialverwaltungen. Und
wir als Sozialverwaltung bemerken, dass die
Digitalisierung nicht so weit fortgeschritten ist, wie wir uns das
wünschen.
Der Sozialstaat stellt auch die öffentlichen Haushalte
vor besondere Herausforderungen. Ich kann Ihnen
berichten: Der Sozialhaushalt ist einer der größten. Das ist ja in
jedem Bundesland so. Er ist nicht nur geprägt durch die
gesetzlichen Leistungen – nein, in meinem Haushalt
werden noch erhebliche weitere Mittel aufgewendet, um
freiwillige Leistungen zu erbringen. Im Rahmen dieser
freiwilligen Leistungen beraten wir Antragstellerinnen
und Antragsteller, wie sie Zugang zu den gesetzlichen
Leistungen bekommen. Das kann nicht richtig sein. In
der Beratung der Menschen vor Ort müssen wir uns um
deren Herausforderungen und Probleme kümmern. Die
Wahrheit ist: Der einzige Weg heraus aus den
Sozialleistungen ist der Weg in Arbeit und Wohnen. Er liegt nicht
darin, weitere Formulare auszufüllen.
Als ASMK-Vorsitzland 2024 hat Hamburg deshalb
das Thema „Digitalisierung und
Verwaltungsvereinfachung“ vorangebracht. Ich bin sehr glücklich über die
Mitantragstellerinnen und Mitantragsteller, die vielen
Beitritten und darüber, dass die Länder hier auf unserer
Ebene konkrete Vorschläge machen, wie wir den
Sozialstaat einfacher, digitaler und auch gerechter machen
können. Unser Ziel ist: weniger Bürokratie und mehr Zeit
für Beratung, damit die Menschen zu ihrem Recht
kommen.
Der Gesetzentwurf umfasst 24 Quick Wins. Ich will
nur einen herausgreifen, der in Wahrheit europäischer
Standard ist, und wir sollten nicht hinter ihm
zurückbleiben: einmal Antrag reicht. Wir wissen als Staat so viel
über Bürgerinnen und Bürger, und wir gönnen uns in
Deutschland dennoch ein Recht mit so vielen
fragmentierten und segmentierten Sozialgesetzbüchern, das dazu
führt, dass bei Übergängen Anträge immer wieder
gestellt werden müssen. Dieses Bekenntnis zu „einmal
Antrag reicht“ bedeutet in Wahrheit, dass die Länder und
Kommunen alle Anstrengungen unternehmen müssen,
damit wir eine einheitliche, standardisierte
Digitalisierung erreichen können. Dazu sind wir bereit. Das hat
auch unsere Mitarbeit in der Kommission zur
Sozialstaatsreform gezeigt. Nicht alle Punkte aus unserem
Gesetzentwurf waren ja Bestandteil der Empfehlungen der
Sozialstaatskommission. Deshalb haben wir diesen
Antrag hier gestellt.
Wir wollen die Probleme lösen, die wir vor Ort im
Sozialstaat sehen, unseren Sozialstaat sicherer machen, ihn
gerechter und den Zugang einfacher machen. Denn nur
der Zugang zu Leistungen ist der Zugang zu Recht.
Unsere Demokratie ist dermaßen bedroht, dass wir an dieser
Stelle keine Zeit haben, zu warten. Wir freuen uns, wenn
die Bundesregierung unsere Initiative aufnimmt und
umsetzt. – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Frau Senatorin Schlotzhauer! – Nun spricht
Frau Senatorin Dr. Schilling, Bremen.
Dr. Claudia Schilling (Bremen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit einem
Thema, das für die Handlungsfähigkeit unseres Staates
von zentraler Bedeutung ist: der Leistungsfähigkeit und
Zukunftsfähigkeit unseres Sozialstaates und ganz konkret
unserer Verwaltung. Über eine Reform des Sozialstaates
wird derzeit intensiv diskutiert. Das ist richtig, und das ist
notwendig. Denn eines ist klar: Wenn wir unseren
Sozialstaat dauerhaft sichern wollen, dann müssen wir seine
Strukturen und Verfahren reformieren – nicht
irgendwann, sondern jetzt.
Ich möchte es deutlich sagen: Das Sozialleistungsrecht
in seiner heutigen Ausgestaltung ist für viele Bürgerinnen
und Bürger kaum noch verständlich. Zuständigkeiten sind
unübersichtlich, Verfahren komplex, Nachweispflichten
oft kleinteilig und lebensfremd. Gleichzeitig erleben wir
in den Verwaltungen, dass selbst hochqualifizierte
Fachkräfte zunehmend an die Grenzen dessen stoßen, was
praktisch noch leistbar ist. Diese Situation verschärft sich
dramatisch durch den Fachkräftemangel. Nach allen
vorliegenden Prognosen wird die Zahl der verfügbaren
Fachkräfte in den kommenden Jahren deutlich
zurückgehen. Schon heute können freie Stellen in den
Sozialverwaltungen vielerorts nicht mehr besetzt werden. Wenn
wir hier nicht gegensteuern, gefährden wir nicht nur
Verwaltungsabläufe, sondern letztlich auch den
verlässlichen Zugang zu den Leistungen. Gerade in Zeiten
gesamtgesellschaftlicher Krisen brauchen wir daher
einfache, praktikable und verlässliche Lösungen.
Der im Januar veröffentlichte Abschlussbericht der
Kommission zur Reform des Sozialstaates zeigt
eindrücklich, wie komplex die bestehenden Strukturen
geworden sind. Die dort aufgezeigten Reformperspektiven
sind wichtig, aber die Umsetzung wird Zeit brauchen. Sie
ist ambitioniert und wird uns allen viel abverlangen.
Umso wichtiger ist es, dass wir parallel dazu bereits jetzt
konkrete und wirksame Schritte gehen. Genau hier setzt
der von Hamburg initiierte Gesetzentwurf zur Entlastung
der Sozialverwaltung an, den wir heute in den Bundesrat
einbringen. Der Gesetzentwurf sieht bewusst keinen
großen Systemumbau vor, sondern ist ein pragmatisches,
sofort wirksames Entlastungspaket. Er greift dort an, wo
wir schnell Verbesserungen erzielen können, für die
Verwaltung, für die Bürgerinnen und die Bürger.
Ich danke ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen
aus Hamburg, aber ebenso den vielen Kolleginnen und
Kollegen aus anderen Ländern, die in Arbeitsgruppen
über Ländergrenzen hinweg an diesen Maßnahmen
mitgearbeitet haben. Das ist gelebter Föderalismus und
gemeinsame Verantwortung für den Sozialstaat.
Worum geht es konkret?
Erstens: Vereinfachung des Verwaltungshandelns. Der
Gesetzentwurf setzt gezielt auf Pauschalierungen statt
kleinteiliger Einzelfallprüfungen – dort, wo das
sachgerecht und vertretbar ist. Das reduziert Bearbeitungszeiten
erheblich, beschleunigt Entscheidungen und entlastet die
Beschäftigten in den Verwaltungen spürbar.
Zweitens: Förderung der Digitalisierung. Recht muss
digitaltauglich sein. Das ist eine Grundvoraussetzung für
die moderne Verwaltung. Der Gesetzentwurf reduziert
unnötige Schriftformerfordernisse, erleichtert den
Datenaustausch zwischen den Behörden und nutzt die
Möglichkeiten der Digitalisierung. Digitalisierung darf nicht
an rechtlichen Hürden scheitern, sie muss von Anfang an
mitgedacht werden.
Drittens: Pauschalen, Bagatellgrenzen und
Verrechnungsmöglichkeiten. Diese Regelungen vermeiden
unverhältnismäßigen Prüfaufwand bei geringfügigen
Beträgen und schaffen mehr Augenmaß im
Verwaltungsvollzug. Das ist effizient, sachgerecht und im Interesse aller
Beteiligten.
Ein weiterer Punkt ist mir besonders wichtig. Diese
Reformen stellen nicht den Sozialstaat oder seine
Leistungen infrage. Im Gegenteil: Sie sind Voraussetzungen
dafür, dass der Sozialstaat auch unter veränderten
Rahmenbedingungen leistungsfähig bleibt. Es geht nicht um
den Abbau von Leistungen, sondern um deren
verlässliche Umsetzung.
Meine Damen und Herren, mit diesem Antrag setzen
wir ein klares Signal: Wir warten nicht auf die perfekte
Gesamtlösung, sondern handeln jetzt dort, wo Entlastung
schnell möglich ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen
sind erprobt, praktikabel und umsetzbar. Sie schaffen
spürbare Erleichterungen im Verwaltungsalltag und
verbessern zugleich den Zugang zu Leistungen für die
Menschen in unserem Land. Damit stärken wir nicht nur die
Sozialverwaltung, sondern auch das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger in einen handlungsfähigen,
verlässlichen und modernen Staat. Dieses Vertrauen ist eine
zentrale Grundlage für unsere Demokratie. Ich bitte Sie
herzlich um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. – Vielen
Dank!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Frau Senatorin Dr. Schilling!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu
entscheiden.
Zur Abstimmung liegen Ihnen der Gesetzentwurf und
ein Landesantrag vor.
Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer stimmt zu? –
Mehrheit.
Dann frage ich, wer den Gesetzentwurf, wie soeben
festgelegt, einbringen möchte? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Frau Senatorin
Melanie Schlotzhauer (Hamburg) zur Beauftragten zu
bestellen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entschließung des Bundesrates: Förmliche
Beteiligung des Bundesrates am nationalen
Wiederherstellungsplan – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 91/26)
Eine Wortmeldung liegt vor: Herr Staatsminister
Glauber, Bayern.
Thorsten Glauber (Bayern): Danke schön! – Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr
verehrte Damen und Herren! Am kommenden Sonntag
die Wahl in Baden-Württemberg, in Bayern
Kommunalwahl, ein Superwahljahr in Deutschland – warum spreche
ich das an? Ich bin selbst seit 24 Jahren Gemeinderat und
Kreisrat, und wenn die Bürgerinnen und Bürger mir am
Sonntag das Vertrauen schenken, würde ich gern sechs
weitere Jahre Gemeinderat und Kreisrat für meine
Gemeinde und meinen Landkreis bleiben. Lokalpolitik ist
das Fundament unserer Demokratie.
Wir erleben zurzeit – zumindest sehe ich es so –, dass
in Brüssel das Raumschiff immer höher fliegt und die
Entfernung zu den Realitäten in den Kommunen und
Landkreisen immer stärker zunimmt. Ein Beispiel dafür
ist das Aufsetzen der Wiederherstellungsverordnung im
Naturschutz. Eine völlige Blackbox ist entstanden. Die
Wiederherstellungsverordnung ist komplex, sie ist nicht
praxistauglich, und sie ist mit vielen finanziellen,
organisatorischen und vor allem auch vielen rechtlichen
Unsicherheiten behaftet. Ich spreche das an, weil dies im
Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 momentan in
der zweiten Säule in eine Klammer gesetzt ist. Es ist eben
nicht sichergestellt, wie Naturschutz in der
Landwirtschaft weiter finanziert werden soll. Wenn das nicht
passiert, werden wir gravierende Veränderungen auch
innerhalb der Landwirtschaft unseres Landes erfahren.
Eine Wiederherstellungsverordnung in der EU
aufzusetzen, ohne den Finanzierungsrahmen nur ansatzweise
sichtbar zu machen, ist völlig unzulässig.
Es gab in Bayern 2019 ein Artenschutzvolksbegehren,
und wir haben mit einem Begleitgesetz einen bayerischen
Weg im Naturschutzgesetz eröffnet. Die Bäuerinnen und
Bauern in Bayern bewirtschaften 170 000 Hektar im
Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms. Wir geben
aktuell über 60 Millionen Euro für partnerschaftliche
Landschaftspflege in Kooperation von Gemeinden, dem
Naturschutz und den Landwirten aus. Ich sage die Zahl
noch einmal: 60 Millionen Euro pro anno. Wir haben uns
2019 zum Ziel gesetzt, 1 Million Streuobstbäume neu zu
pflanzen, und haben mittlerweile ungefähr das erste
Viertel gepflanzt. Das ist ein harter, steiniger Weg. Das kostet
Geld. Es braucht am Ende des Tages die Bereitschaft von
Flächeneigentümern und natürlich die Gemeinschaft und
Solidarität derer, die das Land bewirtschaften.
Wir haben in Bayern seit 2007 ein Konnexitätsprinzip.
Das heißt: Wenn der Freistaat bei den Gemeinden, bei
den Landkreisen bestellt, muss der Freistaat bezahlen. Ich
erlebe aktuell: In Brüssel wird auf meinen Namen
bestellt. In meiner Gemeinde, in meinem Landkreis darf ich
mit meiner Karte bezahlen. Warum bezahlt nicht
derjenige, der bestellt? Wenn dieses Prozedere nicht aufhört,
dass derjenige, der bestellt, nicht selbst bezahlt, werden
wir auch politisch Veränderungen erleben, die wir alle
nicht wollen. Insofern trifft die
Wiederherstellungsverordnung der Natur nicht nur die Landeigentümer. Wenn
Sie genau hinschauen, sehen Sie: Sie trifft aktuell zum
Beispiel auch die Stadtentwicklung. Wenn Sie sich den
Punkt Stadtentwicklung in dem Entwurf ansehen,
erkennen Sie: Wir alle werden maximale Herausforderungen in
der Nachverdichtung unserer Städte erleben. Wir alle
haben die Wohnungsbauproblematik vor der Brust. Mit
solchen Zielen werden wir die Innenentwicklung
schwächen und damit weitere Probleme aufbauen und
Vertrauen verspielen.
Alle, die in den 2000er-Jahren in die Politik
eingestiegen sind, wissen, was FFH und Natura 2000 bedeutet.
Allen Flächeneigentümern wurde versprochen: Mit
diesen europäischen Regelungen werden keine Pflichten auf
dich als Flächeneigentümer zukommen. – Die Welt ist
eine andere gewesen. Naturschutz und Landwirtschaft
haben sich über Jahre getrennt voneinander und nicht
geeint gesehen. Die Wiederherstellungsverordnung der
Natur wird genau das wieder auslösen. Wer das nicht
will, braucht ein konsequentes Vorgehen. Konsequent
heißt mit unserem Entschließungsantrag: Wir brauchen
ein Außerkraftsetzen der Wiederherstellungsverordnung
der Natur. Wir brauchen mindestens eine Überarbeitung.
Wir brauchen ein klares Signal für Vertrauen. Deshalb
bitten wir um Unterstützung für unseren Antrag.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union – federführend –
sowie dem Agrarausschuss, dem Finanzausschuss, dem
Innenausschuss, dem Umweltausschuss und dem
Wohnungsbauausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Entschließung des Bundesrates: Bleiberecht für
Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit – Antrag des
Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 14/26)
Dem Antrag ist Hamburg beigetreten.
Es hat sich zu Wort gemeldet: Frau Ministerin Touré,
Schleswig-Holstein.
Aminata Touré (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter
Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen!
97 000 Fachkräfte, die in Schleswig-Holstein bis 2035
fehlen werden, und über 390 000 Fachkräfte, die bis 2035
in Rente gehen werden: Während diese Zahlen für
Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Baden-
Württemberg vielleicht nicht so dramatisch klingen, ist
das für uns in Schleswig-Holstein eine reale
Herausforderung. Sie alle werden diese Zahlen für Ihre Bundesländer
genauso gut kennen. Das bedeutet ganz konkret, dass wir
in eine gesellschaftlich herausfordernde Zeit laufen; denn
uns fehlen die Menschen, die unser gesellschaftliches
Zusammensein am Laufen halten. Wir sprechen von
Kraftfahrern, Metallarbeitern, Pflegekräften, Ingenieuren,
Erzieherinnen. All diese Menschen, die unseren Staat am
Laufen halten, werden fehlen. Ehrlicherweise versteht
niemand, dass wir in einer solchen Situation sind,
während zeitgleich Menschen, die geflohen sind, die ein
Bleiberecht haben möchten, dieses Bleiberecht nicht
bekommen. Das versteht der Handwerksbetrieb nicht, das
versteht die Kitaeinrichtung nicht, das versteht die
Gemeinde nicht, und das versteht vor allem der Geflüchtete
selbst nicht, der bemüht ist, der in Arbeit oder in
Ausbildung ist.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, ich habe bereits im
Januar bei der Einbringung dieses Entschließungsantrags
über diese Herausforderung gesprochen. Obwohl wir in
der Bundesrepublik ein Aufenthaltsrecht haben, im
Rahmen dessen es durchaus eine Ausbildungsduldung oder
Beschäftigungsduldung gibt, profitieren lediglich
2,3 Prozent der Geduldeten in Deutschland davon. Denn
die Voraussetzungen dafür, ein Bleiberecht zu
bekommen, sind viel zu hoch. Niemand versteht es, wenn die
Person, die man vom Bäcker oder von der Kita kennt,
nicht bleiben darf – sei es eine Samia, ein Abdul oder
eine Pega. Deswegen haben wir diesen
Entschließungsantrag auf den Weg gebracht. Wir sind der Überzeugung,
dass das ein Baustein sein kann für die
Herausforderungen des Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels. Und
deswegen bitten wir die Bundesregierung, unsere
Überlegungen mit aufzunehmen. Wir sind der Überzeugung,
dass es richtig ist, was im Koalitionsvertrag des Bundes
steht: ein schnelleres Bleiberecht für diejenigen, die in
Arbeit oder in Ausbildung sind. Wir möchten den Bund
dazu motivieren, genau das auf den Weg zu bringen.
Wen genau soll das eigentlich betreffen? Es soll
Menschen betreffen, die geduldet sind, die mindestens zwölf
Monate in Deutschland sind,
sozialversicherungspflichtige Jobs haben und mindestens eine Voraussetzung
erfüllen, wie beispielsweise drei Jahre im Land gewesen zu
sein.
Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung, weil wir der
Überzeugung sind, dass es zu gesellschaftlichen
Verwerfungen kommt, wenn wir auf der einen Seite einen
Fachkräftemangel haben und auf der anderen Seite Menschen,
die hierhergekommen sind und bereit sind, zu arbeiten,
und die gern hierbleiben würden. Wir sind der
Überzeugung, dass gerade das, was im Bund beschlossen worden
ist, nämlich Menschen schon nach drei Monaten in Arbeit
bringen zu wollen, eine gute politische Entwicklung ist.
Und wir sind der Überzeugung, dass unser
Entschließungsantrag dieser Logik folgt. Deswegen wünschen wir
uns heute hier eine Unterstützung der Länderkammer.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, in Schleswig-
Holstein gibt es ein breites Bündnis mit Blick auf dieses
Bleiberecht für Geflüchtete. Wir als Landesregierung
haben gemeinsam mit dem UV Nord, den
Gewerkschaften, der Flüchtlingsbeauftragten und dem gesamten
Parlament dafür geworben und setzen uns dafür ein, dass die
Bundesregierung ein Bleiberecht auf den Weg bringt. Ich
hoffe, dass der Bundesrat heute diesem Bündnis beitreten
wird, und bitte um Zustimmung.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Frau Ministerin Touré!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu
fassen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Entschließung des Bundesrates für eine umfassende
Reform des BAföG – Antrag der Länder
Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 25/26)
Dem Antrag sind die Länder Baden-Württemberg,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und
Rheinland-Pfalz beigetreten.
Wortmeldungen liegen vor. Zunächst Herr Minister
Professor Dr. Willingmann, Sachsen-Anhalt.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit
über 50 Jahren sichert das BAföG als zentrales
Instrument die staatliche Studienfinanzierung und gewährleistet
Chancengleichheit und Bildungsaufstieg unabhängig von
der sozialen Herkunft. Die Zahl der BAföG-Reformen,
die demnächst die 30 überschreiten wird, zeigt, wie
virulent dieses Thema ist und welchen Stellenwert es hat.
Zurückblickend kann ich sagen: Wir haben im Jahr 2024
an diesem Ort über die letzte BAföG-Novelle beraten. Ich
möchte ausdrücklich hervorheben, dass das Erreichte
seinerzeit ein guter Fortschritt war, beispielsweise die
Einführung der Studienstarthilfe, die Einführung eines
Flexibilisierungssemesters und die weitere Erhöhung des
Grundbedarfs. Gleichzeitig blieben einzelne Punkte
hinter dem zurück, was gefordert war, insbesondere die
Frage weiterer Digitalisierung, vor allen Dingen aber
auch der Punkt, Orientierungsstudiengänge in das BAföG-
System aufzunehmen.
Doch was stellen wir fest? Wie ist der Befund? Die
Zahl der Antragstellenden geht immer weiter zurück.
Bundesweit beziehen noch rund 12 Prozent der
Studierenden BAföG. In Sachsen-Anhalt liegt dieser Wert bei
etwa 15 Prozent. Es ist der niedrigste seit 1991. Diesen
Negativtrend hat die Koalition im Bund erkannt und in
ihrem Vertrag eine dringend erforderliche grundlegende
Reform des BAföG angekündigt. Dem kann man nur
zustimmen, denn es bedarf natürlich weiterer
Reformschritte. Unter anderem bedarf es einer weiteren
Erhöhung der Wohnkostenpauschale, der Dynamisierung der
Freibeträge, der Anpassung des Grundbedarfs für die
Studierenden an das Grundsicherungsniveau und auch
einer entsprechenden Erhöhung für Schülerinnen und
Schüler. Darüber hinaus bedarf es einer weiteren
Digitalisierung und Beschleunigung der BAföG-Verfahren. Wir
alle, die wir in den Wissenschaftsressorts sind, kennen
die Klagen von Studierenden und BAföG-Beziehern.
Die Reformziele des Bundes sind daher ausdrücklich
zu begrüßen, und diese spiegeln sich auch im Antrag aus
Niedersachsen wider, den ich an dieser Stelle
ausdrücklich unterstützen möchte. Er fordert sozusagen das ein,
was im Koalitionsvertrag des Bundes bereits steht. Wir
brauchen diese Form von Teilhabe, und wir müssen das
BAföG noch näher an die Lebenswirklichkeit der
Studierenden heranführen. Das ist das Gebot der Stunde im
Interesse einer vernünftigen sozialen Teilhabe, auch im
Wissenschafts- und Bildungssystem. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank! – Als Nächstes spricht Ministerin Martin,
Mecklenburg-Vorpommern.
Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Deutsche Studierendenwerk, die
Studierendenverbände und die Gewerkschaftsvertreter haben heute eine
Erklärung herausgegeben. Darin heißt es: „Mit großer
Sorge sehen wir, dass die im Koalitionsvertrag
versprochene BAföG-Novelle offenbar im Kabinett feststeckt.“
Diese Sorge teile ich. Es ist höchste Zeit, dass die
Bundesregierung endlich die konkreten Planungen für die
BAföG-Reform vorlegt. Dieses Gesetzgebungsverfahren
ist ja verhandelt und im Koalitionsvertrag festgehalten
worden. Wir haben gerade von meinem Vorredner
gehört, was dort alles vereinbart worden ist. Jetzt muss das
auch kommen. Es ist vereinbart, dass es zum zweiten
Halbjahr 2026 kommt. Und es ist wirklich höchste Zeit,
dass es losgeht, weil die Novelle quasi übermorgen in
Kraft treten soll. Wir brauchen diese Reform dringend.
Sie duldet keinen Aufschub.
Ich sage zum Beispiel aus der Sicht Mecklenburg-
Vorpommerns: Bei uns empfangen überproportional viele
Studierende BAföG, nämlich 16 Prozent. Wir wissen,
dass die Inanspruchnahme immer weiter zurückgeht. Bei
uns ist es ein bisschen mehr als im Bundesdurchschnitt,
aber es kann auch ruhig noch mehr werden. Quasi täglich
werde ich darauf angesprochen: Was ist jetzt? Das BA-
föG reicht nicht. – Es ist nicht ausreichend, um ein gutes
Studierendenleben zu führen. Viel zu viele Studierende
müssen parallel zum Studium arbeiten, vernachlässigen
damit auch ein bisschen ihr Studium. Insofern brauchen
wir dringend diese Reform.
Wenn es jetzt von der Bundesregierung gegebenenfalls
heißt: „Das können wir uns nicht leisten“, dann sage ich:
Wir können uns nicht leisten, dass diese Reform nicht
jetzt kommt. Sie muss schnellstmöglich auf den Weg
gebracht werden. Ich lese – und ich glaube, viele von uns
lesen das so – in den Zeitungen, in den Medien, dass sie
wohl im Kabinett feststeckt, dass es
Auseinandersetzungen über die Finanzierung gibt. Ich bin deswegen froh,
dass wir Länder hier klar sind, dass wir hier stehen und
sagen: Wir brauchen die BAföG-Reform. Sie muss jetzt
kommen. Wir können es uns nicht leisten, dass sie nicht
kommt.
Jeder Euro, den wir dort investieren, wird sich um ein
Vielfaches auszahlen. Insofern bitte ich darum, dass wir
hier gemeinsam diesen Beschluss fassen, weil das BAföG
wichtig ist. Wir brauchen die Studierenden in unserem
Land, und sie haben es verdient, dass wir miteinander
eine ausreichende, gute Studienfinanzierung auf den Weg
bringen. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank! – Nun spricht noch Staatsminister Gremmels
aus Hessen.
Timon Gremmels (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Das BAföG ist mehr als
ein staatliches Förderinstrument. Es ist ein zentrales
Versprechen an die jungen Menschen in unserem Land, das
Versprechen, dass Talent, Motivation und Leistung über
Bildungswege entscheiden und nicht der Geldbeutel der
Eltern. Die sozialdemokratische Regierung unter Willy
Brandt hat es vor fast 55 Jahren auf den Weg gebracht.
Dieses Versprechen hat Generationen von Studierenden
geholfen. Es hat Aufstieg ermöglicht, es hat Perspektiven
eröffnet, und es hat Zukunft geschaffen. Das BAföG
wirkt aber nicht nur individuell. Es wirkt auch
gesamtgesellschaftlich. Es sichert die Deckung des
Fachkräftebedarfs. Es stärkt unsere Innovationskraft. Und es ist die
Grundlage für den Wohlstand in unserem Land. Das
BAföG ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit der
Bundesrepublik Deutschland. Daher ist es richtig und
wichtig, dass der Bund regelmäßig prüft, ob das BAföG
sein Versprechen noch halten kann.
Die letzte Anpassung der Fördersätze erfolgte zum
Wintersemester 2024/25. Die jetzige Datenlage zeigt,
dass wir dringend handeln müssen. Lebenshaltungskosten
und vor allem die Mieten sind weiter gestiegen. Laut
Statistischem Bundesamt gilt ein Großteil der
Studierendenhaushalte als überbelastet durch Wohnkosten.
Zeitgleich sank die Anzahl der BAföG-Geförderten auf den
niedrigsten Wert seit dem Jahre 2000. Und das
Verblüffende ist: Viele Studierende stellen trotz bestehendem
Anspruch keinen Antrag. Was sind die Gründe dafür?
Fehlende Information, aber auch die komplexe
Antragstellung.
Wenn aber ein Instrument der Chancengleichheit
immer weniger Menschen erreicht, dann müssen wir
handeln. Daher begrüßen wir sehr, dass im Koalitionsvertrag
auf Bundesebene eine BAföG-Reform vorgesehen ist:
mit einer Erhöhung der Wohnkostenpauschale bereits
zum kommenden Wintersemester, mit einer
Dynamisierung der Freibeträge und mit einer schrittweisen
Anpassung des Grundbedarfs an das Grundsicherungsniveau.
Ich freue mich auch, dass der Bund das BAföG weiter
vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen will.
Aber nicht nur das BAföG muss beschleunigt werden.
Vielmehr muss auch die Novellierung selbst nun endlich
beschleunigt werden. Deswegen unterstützt Hessen den
Antrag Niedersachsens und Mecklenburg-Vorpommerns.
Die BAföG-Reform der Bundesregierung muss nun zügig
und gemeinsam mit den Ländern angegangen werden. Es
darf nicht sein, dass wir durch Finanz- und
Ressortstreitigkeiten auf Bundesebene wertvolle Zeit verlieren.
Studierende müssen die Sicherheit haben, dass sie ein
Studium ohne Geldsorgen in Angriff nehmen können.
Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler in fachschulischen
Ausbildungen. Daher sind die Bedarfssätze und die
Freibeträge dringend anzupassen.
Ausdrücklich unterstützen wir auch das Vorhaben der
Bundesregierung, das BAföG digitaler zu gestalten. Dazu
gehört perspektivisch auch, dass einmal bei Behörden
eingereichte Daten für das BAföG-Verfahren genutzt
werden können und nicht ständig neu eingereicht werden
müssen. Kurz gesagt: Das sogenannte Once-Only-Prinzip
muss auch beim BAföG gelten.
Als Bundesländer sind wir für den Vollzug des BAföG
verantwortlich. Die BAföG-Ämter der Länder setzen das
Gesetz um und bearbeiten die Anträge. Hessen setzt hier
auf digitale Abläufe. Die Antragstellung über die
bundesweit einheitliche Antragsplattform „BAföG digital“ ist
dabei ein wichtiger Baustein. Als zuständiger
Wissenschaftsminister freut es mich, dass Hessen das erste
Bundesland ist, das BAföG-Anträge von der Antragstellung
bis zum fertigen Bescheid digital ermöglicht – Hessen
vorn! Das bedeutet eine noch schnellere Bearbeitungszeit
und eine noch bessere Kommunikation. Uns ist es ein
wichtiges Anliegen, die Abläufe modern und effizient zu
gestalten, damit das BAföG schnell und zuverlässig
ausgezahlt werden kann. Damit dies gelingt, sind eben auch
Weichenstellungen im BAföG-Gesetz durch den Bund
unter Beteiligung der Länder notwendig.
Die derzeitigen Regelungen sind komplex.
Antragstellende müssen eine Vielzahl von Nachweisen erbringen.
Sehr häufig sind die Anträge unvollständig. Das führt zu
Rückfragen der BAföG-Ämter und zu immer weiteren
Verzögerungen. Die konsequente Digitalisierung ist das
eine. Das andere ist eine weitere Entbürokratisierung,
eine weitere Vereinfachung und eine weitere
Verschlankung der Rechtsgrundlagen. Das würde die
Antragstellung erleichtern und das BAföG für alle Berechtigten
einfacher zugänglich machen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten
Damen und Herren, Versprechen müssen von Zeit zu Zeit
erneuert werden. Jetzt ist die Zeit für ein neues, für ein
kraftvolles BAföG-Versprechen an die junge Generation,
eine BAföG-Reform, die auch weiter für echte Chancen-
und Bildungsgerechtigkeit in unserem Land sorgt. –
Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Herr Staatsminister! Wir nehmen Ihre
Forderung ernst.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlung.
Bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Wer dafür ist, die Entschließung nach Maßgabe der
vorangegangenen Abstimmung zu fassen, den bitte ich
nun um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit ist die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Entschließung des Bundesrates „Ganzheitliches
Konzept gegen häusliche Gewalt – Lücken im
familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen“ –
Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 105/26)
Eine Wortmeldung liegt vor von Minister Heinz,
Hessen.
Christian Heinz (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen aus dem Bundeslagebild
„Häusliche Gewalt“ 2024 und die ersten Ergebnisse aus
der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und
Belastung im Alltag“ zeigen es ganz deutlich: Es gibt viel
häusliche Gewalt, zu viel häusliche Gewalt unter den
Dächern in unserem Land. Diese Gewalt trifft Ihre und
unsere Nachbarinnen, sie trifft Kinder in den Familien,
und sie kann jeden treffen. Viele der Opfer werden auch
mehrfach Opfer von häuslicher Gewalt. Und zu viele
Gewaltopfer kommen zu Tode: 286 Opfer im Jahr 2024.
Das Gewaltschutzgesetz, das der Deutsche Bundestag
vergangene Woche beraten hat, setzt einen wichtigen
Meilenstein. Es wird die bundesweite Grundlage gelegt
für die Fußfessel nach spanischem Vorbild. Ich kann
Ihnen berichten, dass wir diese in Hessen nach unserem
Polizeigesetz seit über einem Jahr überaus erfolgreich
anwenden. Keine der geschützten Personen ist Opfer
eines Übergriffs geworden. Die Fußfessel ist ein echter
Gamechanger für mehr Bewegungsfreiheit und für ein
besseres Lebensgefühl. Sie ist am Ende ein Stoppschild
im letzten Moment gegenüber den Tätern, aber kein
Allheilmittel für alle Fälle.
Wir müssen die vielen Facetten des Themas
„häusliche Gewalt und Gewaltschutz“ betrachten. Deshalb legen
wir Ihnen heute mit dieser Entschließung einen weiteren
Vorschlag zu dieser Thematik vor, um den Gewaltschutz
und die Frauensicherheit weiter zu verbessern. Wir
machen konkrete Vorschläge: Wir wollen die
familiengerichtlichen Verfahren so anpassen, dass das Familienrecht
noch bessere Antworten geben kann.
Dazu zählt:
Erstens. Wir wollen einen Wahlgerichtsstand für die
Opfer häuslicher Gewalt einführen. Das Gewaltopfer, das
durch einen Wohnortwechsel Zuflucht an anderer Stelle
gefunden hat, soll nicht über den Gerichtsort auffindbar
werden. Gerade in kleinen Amtsgerichtsbezirken ist das
viel zu leicht möglich. Der Gewalttäter kann daraus
Rückschlüsse ziehen, wo sich das Opfer aufhält.
Zweitens. Wir wollen, dass unsere Familiengerichte
besser selbst ermitteln können, als das bisher möglich ist.
Zu oft zeigt das Umfeld Gewalttaten nicht an, oder die
Opfer haben Scham, sich zu offenbaren. Wir wollen
unseren Familiengerichten deshalb mehr Kompetenzen
geben.
Drittens. Wir dürfen Gewalttäter und Gewaltopfer
nicht in unnötige gemeinsame Termine und Beratungen
zwingen. Derzeit muss sich das Opfer bei Gericht noch
zu oft einer Gegenüberstellung mit dem Täter stellen. Wir
müssen neue Instrumente finden, die es ermöglichen, die
notwendigen Befragungen und die Teilnahme an den
Prozessen anders zu ermöglichen. Das Gerichtsverfahren
soll nicht dazu führen, dass eine erneute Konfrontation
stattfindet.
Viertens. Wir wollen alle beteiligten Stellen und
Ämter viel besser miteinander vernetzen, als das bislang
möglich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser
Initiative wollen wir einen weiteren Beitrag zum besseren
Gewaltschutz in unserem Land leisten. Ich würde mich
sehr über die Unterstützung des Bundesrates hierzu
freuen. Dies ka
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Achte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflFAssAPrV) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Begrüßung des Botschafters des Staates Israel, Ron Prosor (Ansprache)
- part_of_vorgang → Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanze (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachh (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Förmliche Beteiligung des Bundesrates am nationalen Wiederherstellungsplan (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt - Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Pflegebudget sachgerecht nutzen, Anreize zum Qualifikationsmissbrauch vermeiden" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Stärkung des Windenergieausbaus (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Übergang von der Berufsausbildung in die Fachkräftebeschäftigung für Drittstaatsangehörige erleichtern" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes - Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen schließe (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finan (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regione (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über die militärische Mobilität JOIN(2025)846 endg.; Ratsdok. 15793/25 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und z (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weit (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agente (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherun (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 20 (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2014/65/EU i (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung europäischer Unternehmensbrieftaschen KOM(2025) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012, (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich bestimmter Vo (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnu (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1252 KOM(2025) 946 endg.; Rats (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazili (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Erleichterung des Tran (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Wahl der Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes (Wahl)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (2. Durchgang)
- spoke_in ← Aminata Touré (Rede)
- spoke_in ← Andreas Bovenschulte (Rede)
- spoke_in ← Armin Willingmann (Rede)
- spoke_in ← Beate Meißner (Rede)
- spoke_in ← Bettina Martin (Rede)
- spoke_in ← Boris Rhein (Rede)
- spoke_in ← Christian Heinz (Rede)
- spoke_in ← Christian Meyer (Rede)
- spoke_in ← Claudia Schilling (Rede)
- spoke_in ← Daniela Ludwig (Rede)
- spoke_in ← Eva Högl (Rede)
- spoke_in ← Georg Maier (Rede)
- spoke_in ← Grant Hendrik Tonne (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Gunther Krichbaum (Rede)
- spoke_in ← Iris Spranger (Rede)
- spoke_in ← Jürgen Barke (Rede)
- spoke_in ← Katharina Fegebank (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Katharina Schenk (Rede)
- spoke_in ← Kaweh Mansoori (Rede)
- spoke_in ← Lydia Hüskens (Rede)
- spoke_in ← Magnus Jung (Rede)
- spoke_in ← Manfred Pentz (Rede)
- spoke_in ← Mario Voigt (Rede)
- spoke_in ← Melanie Schlotzhauer (Rede)
- spoke_in ← Mona Neubaur (Rede)
- spoke_in ← Oliver Krischer (Rede)
- spoke_in ← Petra Köpping (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Philipp Fernis (Rede)
- spoke_in ← Roman Poseck (Rede)
- spoke_in ← Thomas Strobl (Rede)
- spoke_in ← Thorsten Glauber (Rede)
- spoke_in ← Timon Gremmels (Rede)
- spoke_in ← Tobias Goldschmidt (Rede)
- spoke_in ← Winfried Hermann (Rede)