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Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen

dip / drucksache 16.01.2026 · WP 21 · 24/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen [Bundesrat Drucksache 24/26 16.01.26 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Hessen Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 15. Januar 2026 An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, die Hessische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Plenarsitzung am 30. Januar 2026 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Boris Rhein Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat betont, dass für viele Bürgerinnen und Bürger das Kennzeichen ihres Kfz einen Beitrag zur Identifikation mit ihrem Heimatort oder der Herkunftsregion leisten kann. Insofern verweist der Bundesrat auf die am 1. November 2012 in Kraft getretene Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die es Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglicht, mehrere Kfz-Unterscheidungszeichen zu vergeben, insbesondere auch die durch Kreisgebietsreformen ausgelaufenen Altkennzeichen. Zahlreiche Gemeinden haben aktiv diese Möglichkeit genutzt, um regionale Identität zu stärken und kleinere Orte mit besonderer Bedeutung wieder klar erkennbar zu machen. 2. Der Bundesrat merkt an, dass eine Vergabe neuer Unterscheidungszeichen, ohne dass ein neuer Zulassungsbezirk gegründet, auf Altkennzeichen zurückgegriffen werden muss oder ein Verbrauch der Kennzeichen bevorsteht, eine wertvolle Möglichkeit bieten kann, die regionale Identität weiter zu stärken. Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung um eine Überarbeitung der FZV. 3. Im Rahmen der Überarbeitung soll insbesondere § 9 FZV so angepasst werden, dass die Vergabe zusätzlicher Unterscheidungskennzeichen in einem Zulassungsbezirk über die bisherigen Beschränkungen hinaus ermöglicht werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung im Rahmen des Überarbeitungsprozesses die Länder sowie die kommunale Ebene frühzeitig einzubeziehen. Begründung: Gemäß § 9 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) werden die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke auf Antrag der Länder vom Bundesministerium für Verkehr festgelegt oder aufgehoben. Die Länder können auch die Festlegung von mehr als einem Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk beantragen. Dies ist allerdings auf zwei Fälle begrenzt. Zum einen ist es möglich, wenn ein Verbrauch der verfügbaren Kennzeichenkombinationen unmittelbar bevorsteht. Zum anderen ist ein Antrag für durch Kreisgebietsreformen ausgelaufene, alte Unterscheidungszeichen denkbar. Darüber hinaus kann ein neues Unterscheidungszeichen nur eingeführt werden, wenn ein neuer, selbstständiger Zulassungsbezirk gegründet wird. Kraftfahrzeugkennzeichen sind jedoch nicht nur eine administrative Angelegenheit, sondern sind häufig auch ein wichtiger Faktor für die lokale Identität. Viele Menschen fühlen sich mit ihrem Heimatkennzeichen verbunden und assoziieren damit positive Eigenschaften ihrer Region und ein Zugehörigkeitsgefühl. Für diese Autofahrende ist das „Heimatkennzeichen“ Ausdruck von regionalem Stolz im Alltag, sichtbar im ganzen Straßenverkehr. Die mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2232) ermöglichte Wiedereinführung von ausgelaufenen Kennzeichen, welche vor dem 25. Oktober 2012 vergeben worden waren und durch Gebietsreformen abgeschafft wurden, hat in Hessen große Zustimmung erfahren. Die reaktivierten Kennzeichen finden eine breite Akzeptanz bei der Bevölkerung und werden rege genutzt. In der letzten Zeit wurde von kommunaler Ebene verstärkt der Wunsch nach einer weiteren Kennzeichenliberalisierung geäußert. Die FZV solle eine Vergabe neuer Unterscheidungszeichen ermöglichen, ohne dass ein neuer Zulassungsbezirk gegründet oder auf Altkennzeichen zurückgegriffen werden muss oder ein Verbrauch der Kennzeichen bevorsteht. Dies sei eine wertvolle Möglichkeit, die regionale Identität zu stärken und das Stadtmarketing zu fördern. Ursächlich für die Initiative der Kommunen waren sicher auch die Veröffentlichungen des Heilbronner Hochschulprofessors Bochert im September 2024 zum Projekt „Stärkung der Mittelstädte durch Neue Kennzeichen“ (Kennzeichenliberalisierung Teil II)“. Durch die Schaffung der Möglichkeit der Zuteilung verschiedener Kennzeichen in einem Verwaltungsbezirk ohne die derzeit geltenden Beschränkungen kann ohne großen Verwaltungsaufwand mehr regionale Verortung, eine Identitätsstärkung sowie gleichzeitig eine höhere überregionale Sichtbarkeit von Städten und Gemeinden erreicht werden. Drucksache 24/26 - 2 -]

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