Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen
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Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen
[Bundesrat Drucksache 24/26
16.01.26
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und
Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen
Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 15. Januar 2026
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Hessische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende
Entschließung des Bundesrates:
Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der
Kennzeichen
mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der Plenarsitzung am 30. Januar 2026
aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Rhein
Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine
Liberalisierung der Kennzeichen
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat betont, dass für viele Bürgerinnen und Bürger das Kennzeichen ihres
Kfz einen Beitrag zur Identifikation mit ihrem Heimatort oder der Herkunftsregion
leisten kann. Insofern verweist der Bundesrat auf die am 1. November 2012 in Kraft
getretene Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die es Landkreisen
und kreisfreien Städten ermöglicht, mehrere Kfz-Unterscheidungszeichen zu
vergeben, insbesondere auch die durch Kreisgebietsreformen ausgelaufenen
Altkennzeichen. Zahlreiche Gemeinden haben aktiv diese Möglichkeit genutzt, um
regionale Identität zu stärken und kleinere Orte mit besonderer Bedeutung wieder
klar erkennbar zu machen.
2. Der Bundesrat merkt an, dass eine Vergabe neuer Unterscheidungszeichen, ohne
dass ein neuer Zulassungsbezirk gegründet, auf Altkennzeichen zurückgegriffen
werden muss oder ein Verbrauch der Kennzeichen bevorsteht, eine wertvolle
Möglichkeit bieten kann, die regionale Identität weiter zu stärken. Daher bittet der
Bundesrat die Bundesregierung um eine Überarbeitung der FZV.
3. Im Rahmen der Überarbeitung soll insbesondere § 9 FZV so angepasst werden, dass
die Vergabe zusätzlicher Unterscheidungskennzeichen in einem Zulassungsbezirk
über die bisherigen Beschränkungen hinaus ermöglicht werden. Der Bundesrat bittet
die Bundesregierung im Rahmen des Überarbeitungsprozesses die Länder sowie die
kommunale Ebene frühzeitig einzubeziehen.
Begründung:
Gemäß § 9 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) werden die
Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke auf Antrag der Länder vom
Bundesministerium für Verkehr festgelegt oder aufgehoben. Die Länder können auch die
Festlegung von mehr als einem Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk
beantragen. Dies ist allerdings auf zwei Fälle begrenzt. Zum einen ist es möglich, wenn ein
Verbrauch der verfügbaren Kennzeichenkombinationen unmittelbar bevorsteht. Zum anderen
ist ein Antrag für durch Kreisgebietsreformen ausgelaufene, alte Unterscheidungszeichen
denkbar. Darüber hinaus kann ein neues Unterscheidungszeichen nur eingeführt werden,
wenn ein neuer, selbstständiger Zulassungsbezirk gegründet wird.
Kraftfahrzeugkennzeichen sind jedoch nicht nur eine administrative Angelegenheit, sondern
sind häufig auch ein wichtiger Faktor für die lokale Identität. Viele Menschen fühlen sich mit
ihrem Heimatkennzeichen verbunden und assoziieren damit positive Eigenschaften ihrer
Region und ein Zugehörigkeitsgefühl. Für diese Autofahrende ist das „Heimatkennzeichen“
Ausdruck von regionalem Stolz im Alltag, sichtbar im ganzen Straßenverkehr.
Die mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und
anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2232)
ermöglichte Wiedereinführung von ausgelaufenen Kennzeichen, welche vor dem 25. Oktober
2012 vergeben worden waren und durch Gebietsreformen abgeschafft wurden, hat in
Hessen große Zustimmung erfahren. Die reaktivierten Kennzeichen finden eine breite
Akzeptanz bei der Bevölkerung und werden rege genutzt.
In der letzten Zeit wurde von kommunaler Ebene verstärkt der Wunsch nach einer weiteren
Kennzeichenliberalisierung geäußert. Die FZV solle eine Vergabe neuer
Unterscheidungszeichen ermöglichen, ohne dass ein neuer Zulassungsbezirk gegründet
oder auf Altkennzeichen zurückgegriffen werden muss oder ein Verbrauch der Kennzeichen
bevorsteht. Dies sei eine wertvolle Möglichkeit, die regionale Identität zu stärken und das
Stadtmarketing zu fördern.
Ursächlich für die Initiative der Kommunen waren sicher auch die Veröffentlichungen des
Heilbronner Hochschulprofessors Bochert im September 2024 zum Projekt „Stärkung der
Mittelstädte durch Neue Kennzeichen“ (Kennzeichenliberalisierung Teil II)“.
Durch die Schaffung der Möglichkeit der Zuteilung verschiedener Kennzeichen in einem
Verwaltungsbezirk ohne die derzeit geltenden Beschränkungen kann ohne großen
Verwaltungsaufwand mehr regionale Verortung, eine Identitätsstärkung sowie gleichzeitig
eine höhere überregionale Sichtbarkeit von Städten und Gemeinden erreicht werden.
Drucksache 24/26 - 2 -]
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