Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG)
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 777/1/25
19.01.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
U - AV - Wi
zu Punkt ... der 1061. Sitzung des Bundesrates am 30. Januar 2026
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im
Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen
Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler
Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG)
A
Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2
des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Ratifikation des Übereinkommens zum
Schutz der Biodiversität auf der Hohen See. Mit den vom Übereinkommen
umfassten Maßnahmen und deren Umsetzung durch den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zum Schutz der bisher unzureichend geschützten biologischen
Vielfalt auf der Hohen See und deren nachhaltiger Nutzung besteht eine reale
Chance, das Ziel der Biodiversitätskonvention zu erreichen, 30 Prozent der
Weltmeere über gebietsspezifische Managementmaßnahmen zu schützen.
Angesichts der Belastung der Meere ist das Übereinkommen ein bedeutsamer
Schritt in Richtung des Schutzes der Weltmeere. Der Bundesrat unterstützt die
Bundesregierung in ihren bisherigen Bemühungen für weitere Schutzgebiete. Er
bittet die Bundesregierung, sich international weiterhin konstruktiv an der
Umsetzung des Übereinkommens und der Etablierung von Meeresschutzgebieten
auf Hoher See einzubringen.
B
2. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der
Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß
Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nut (Empfehlungen der Ausschüsse)