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Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG) - Drucksache 21/3543 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung

dip / drucksache 11.02.2026 · WP 21 · 21/4085 · Unterrichtung · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG) - Drucksache 21/3543 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/4085 21. Wahlperiode (zu Drucksache 21/3543) 11.02.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz – HochseeSchG) – Drucksache 21/3543 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Ratifikation des Übereinkommens zum Schutz der Biodiversität auf der Hohen See. Mit den vom Übereinkommen umfassten Maßnahmen und deren Umsetzung durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz der bisher unzureichend geschützten biologischen Vielfalt auf der Hohen See und deren nachhaltiger Nutzung besteht eine reale Chance, das Ziel der Biodiversitätskonvention zu erreichen, 30 Prozent der Weltmeere über gebietsspezifische Managementmaßnahmen zu schützen. Angesichts der Belastung der Meere ist das Übereinkommen ein bedeutsamer Schritt in Richtung des Schutzes der Weltmeere. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in ihren bisherigen Bemühungen für weitere Schutzgebiete. Er bittet die Bundesregierung, sich international weiterhin konstruktiv an der Umsetzung des Übereinkommens und der Etablierung von Meeresschutzgebieten auf Hoher See einzubringen. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung nimmt zur Stellungnahme des Bundesrates wie folgt Stellung: Zum Gesetzentwurf allgemein Die Bundesregierung nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und begrüßt die Einschätzung. Die Bundesregierung dankt dem Bundesrat für die Betonung der Bedeutung des UN-Hochseeschutzabkommens für den zukünftigen Schutz der Weltmeere und die dahingehenden bereits laufenden Bemühungen der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird ihr bestehendes Engagement weiter fortsetzen, um auf eine schnelle und effektive Umsetzung des UN-Hochseeschutzabkommens hinzuwirken, auch um damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des 30x30-Ziels zu leisten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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