Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene (Pflegeberufebeteiligungsverordnung - PflBBetV)
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Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene (Pflegeberufebeteiligungsverordnung - PflBBetV)
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 786/1/25
16.01.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
G - AIS - FSFJ - K
zu Punkt ... der 1061. Sitzung des Bundesrates am 30. Januar 2026
Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen
Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene
(Pflegeberufebeteiligungsverordnung - PflBBetV)
A
Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der
Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender
Änderung zuzustimmen:
1. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 PflBBetV
In § 6 Absatz 1 Satz 1 ist nach der Angabe „Körperschaften des öffentlichen
Rechts auf Landesebene, die Belange“ die Angabe „von Arbeitnehmenden,
insbesondere“ einzufügen.
Begründung:
Es wird begrüßt, dass die Möglichkeit geschaffen wird, weitere Organisationen
zu beteiligen. Das erscheint vor der Situation sinnvoll, dass aktuell mit dem
DPR nur eine einzige Organisation die Kriterien nach § 1 PflBBetV erfüllt.
Aufgrund der Situation in den Ländern und insbesondere in der Freien
Hansestadt Bremen ist hier eine Öffnung für Organisationen wünschenswert, die sich
zwar nicht ausschließlich, aber ausdrücklich auch für die Belange der
Berufsgruppe der Pflegenden einsetzen. Beispielsweise für die Arbeitnehmerkammer
Bremen bietet sich die Einbeziehung insbesondere für Fragen der Rechte von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Pflege an. Der Verordnungstext
räumt diese Möglichkeit nicht eindeutig ein.
B
2. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und
der Ausschuss für Kulturfragen
empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des
Grundgesetzes zuzustimmen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene (Pflegeberufebeteiligungsverordnung - PflBB (Empfehlungen der Ausschüsse)