Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5319)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5319)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6734
21. Wahlperiode 25.06.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen,
Dr. Julia Verlinden, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5319 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)
A. Problem
Die Initianten haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Einführung einer
allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von maximal 130 km/h im Straßenverkehr
vorsieht.
B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5319 abzulehnen.
Berlin, den 24. Juni 2026
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
Günter Baumgartner
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Günter Baumgartner
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5319 in seiner 71. Sitzung am 16. April 2026
beraten und hat ihn an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Änderungen des Straßenverkehrsrechts vor, um vorzugeben, dass die
zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr in keinem Fall mehr als 130 km/h betragen darf. Begründet
wird die angestrebte Regelung damit, dass diese den Kraftstoffverbrauch reduziere und damit die Preise für
Verbraucherinnen und Verbraucher dämpfe. Außerdem habe sie positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
und sie reduziere die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen. Zur Förderung einer fundierten
Entscheidung über die Beibehaltung der mit diesem Gesetz eingeführten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung
solle die Bundesregierung zudem dem Deutschen Bundestag spätestens fünf Monate nach dem Inkrafttreten einen
Evaluierungsbericht vorlegen.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 21/5319 in seiner 39. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke dessen Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5319 in seiner 34. Sitzung am 24. Juni 2026
beraten.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 21/5319.
Berlin, den 24. Juni 2026
Günter Baumgartner
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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