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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5319)

dip / drucksache 25.06.2026 · WP 21 · 21/6734 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5319) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6734 21. Wahlperiode 25.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Julia Verlinden, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5319 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit) A. Problem Die Initianten haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von maximal 130 km/h im Straßenverkehr vorsieht. B. Lösung Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Gesetzentwurfs. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5319 abzulehnen. Berlin, den 24. Juni 2026 Der Verkehrsausschuss Tarek Al-Wazir Vorsitzender Günter Baumgartner Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Günter Baumgartner I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5319 in seiner 71. Sitzung am 16. April 2026 beraten und hat ihn an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Änderungen des Straßenverkehrsrechts vor, um vorzugeben, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr in keinem Fall mehr als 130 km/h betragen darf. Begründet wird die angestrebte Regelung damit, dass diese den Kraftstoffverbrauch reduziere und damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher dämpfe. Außerdem habe sie positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und sie reduziere die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen. Zur Förderung einer fundierten Entscheidung über die Beibehaltung der mit diesem Gesetz eingeführten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung solle die Bundesregierung zudem dem Deutschen Bundestag spätestens fünf Monate nach dem Inkrafttreten einen Evaluierungsbericht vorlegen. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5319 in seiner 39. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5319 in seiner 34. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten. Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/5319. Berlin, den 24. Juni 2026 Günter Baumgartner Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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