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Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5477)

dip / drucksache 24.06.2026 · WP 21 · 21/6673 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5477) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6673 21. Wahlperiode 24.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Alexander Arpaschi, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5477 – Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre A. Problem Die Fraktion der AfD plädiert dafür, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um den Mitgliedern der Bundesregierung den Verzicht auf Teile ihrer Amtsbezüge zu ermöglichen, um so die Akzeptanz der Bundesregierung und der von ihr vertretenen und geforderten Maßnahmen bei der Bevölkerung zu steigern. Sie schlägt daher vor, das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung dahingehend zu erweitern, dass geregelt wird, dass § 2 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes, der vorsieht, dass der Beamte, Richter oder Soldat auf die ihm gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten kann, keine Anwendung für Bundesminister findet. Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre solle so geändert werden, dass ein Verweis auf den neuen Absatz des Bundesministergesetzes eingefügt werde. B. Lösung Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme der Vorlage. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5477 abzulehnen. Berlin, den 24. Juni 2026 Der Innenausschuss Josef Oster Amtierender Vorsitzender Florian Oest Berichterstatter Jochen Haug Berichterstatter Ingo Vogel Berichterstatter Marcel Emmerich Berichterstatter Jan Köstering Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Florian Oest, Jochen Haug, Ingo Vogel, Marcel Emmerich und Jan Köstering I. Überweisung Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5477 wurde in der 74. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. April 2026 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 42. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/5477 empfohlen. Der Haushaltsausschuss hat in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/5477 empfohlen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5477 in seiner 37. Sitzung am 24. Juni 2026 abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Berlin, den 24. Juni 2026 Florian Oest Berichterstatter Jochen Haug Berichterstatter Ingo Vogel Berichterstatter Marcel Emmerich Berichterstatter Jan Köstering Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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