Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 694/25 (Beschluss)
19.12.25
Beschluss
des Bundesrates
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des
Stromsteuergesetzes
A
Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 beschlossen,
zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. November 2025 verabschiedeten Gesetz
einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat begrüßt die in dem Gesetz festgelegte Verstetigung der Entlastung
nach § 9b Stromsteuergesetz bis auf den europäischen Mindeststeuersatz für
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft.
Der Bundesrat wiederholt seine Bitte an die Bundesregierung, die geplanten
Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten inklusive der Absenkung der
Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen
– Unternehmen wie private Haushalte – so schnell wie möglich umzusetzen. Neben
der geplanten Absenkung der Übertragungsnetzentgelte würden hierdurch Anreize
für die Elektrifizierung gesetzt, welche zur Erreichung der Klimaziele in den
Sektoren Wärme und Verkehr notwendig sind und den Verbraucherinnen und
Verbrauchern auch als Kompensation für die steigende CO2-Bepreisung in Aussicht
gestellt wurden.]
Relationen
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Beschlussdrucksache)