Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
Text
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
[Bundesrat Drucksache 445/1/25
06.10.25
...
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Wi - Fz - U
zu Punkt … der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den
Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
A
Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi) und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U)
empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein*
a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf
einen weiteren Schritt zur direkten Entlastung von Unternehmen und
Verbrauchern, insbesondere aber der stromintensiven Industrie geht. In diesem
Zusammenhang weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass die im
Koalitionsvertrag versprochene Entlastung von mindestens 5 Cent pro
Kilowattstunde weiterhin nicht erreicht ist.
* Bei Annahme mit Ziffer 3 im Beschluss redaktionell zusammenzuführen.
Wi
...
[b) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Zuschuss zu den
Übertragungsnetzkosten zunächst nur für das Jahr 2026 im Bundeshaushalt eingeplant ist.
Nachhaltiges Wirtschaften und zukunftsorientiertes unternehmerisches
Handeln sind jedoch auf langfristige Planungssicherheit und verlässliche
Rahmenbedingungen angewiesen. Daher bittet der Bundesrat dringend
darum, diesen Zuschuss insbesondere zur Entlastung der energieintensiven
Branchen zu verstetigen und weitere Instrumente zur Deckelung der
Netzentgelte, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, zu prüfen.
c) Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die Verlängerung der
Strompreiskompensation für viele Unternehmen im internationalen Wettbewerb
aktuell eine notwendige Bedingung für wettbewerbsfähige Energiepreise
darstellt. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die
Bundesregierung, sich bei der EU für eine praxistaugliche Verlängerung der
Strompreiskompensation ohne signifikante Einbußen bei den betroffenen
Branchen einzusetzen.]
d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, den neu geschaffenen
Rahmen zur Einführung eines Industriestrompreises bestmöglich
auszunutzen und zeitnah einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung desselben zu
erarbeiten.
Begründung:
Die in diesem Gesetzentwurf realisierte Entlastung ist eine essentielle
Maßnahme, um insbesondere die energieintensive Industrie im internationalen
Wettbewerb zu unterstützen. Die Begrenzung auf ein Jahr hilft jedoch nur
bedingt, da mittelfristige Planungssicherheit dadurch nicht gegeben ist. Eine
Verstetigung des Zuschusses und die Erarbeitung von Instrumenten zur
dauerhaften Deckelung sind für eine funktionierende Wirtschaft und Investitionen in
den Standort Deutschland dringend notwendig. Ebenso sollte die
Bundesregierung weitere in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastungsmaßnahmen,
wie die Verlängerung der Strompreiskompensation und die Einführung eines
Industriestrompreises, zielgerichtet verfolgen.
2. [Wi]
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat sieht bei den Stromkosten einen erheblichen
Entlastungsbedarf und begrüßt daher die von der Bundesregierung vorgesehene anteilige
Übernahme der Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 als Schritt in die
richtige Richtung.
b) Der Bundesrat weist zugleich darauf hin, dass der vorliegende
Gesetzentwurf auf das Jahr 2026 beschränkt ist und damit das Risiko birgt, dass für
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen keine hinreichende
Planungssicherheit geschaffen wird, die notwendig für Investitionen in eine
schnellere Elektrifizierung der Nachfragesektoren wäre. Zudem führt die
Fokussierung des Zuschusses auf die Übertragungsnetzkosten zu
erheblichen regionalen Unterschieden in der Entlastungswirkung.
c) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, den bundesseitigen
Zuschuss zu den Stromübertragungsnetzkosten über 2026 hinaus zu
verstetigen und auf weitere netzbezogene Umlagen wie insbesondere die Offshore-
Netzumlage auszuweiten.
B
4. Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2
des Grundgesetzes k e i n e Einwendungen zu erheben.
U]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (Empfehlungen der Ausschüsse)