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Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026

dip / drucksache 06.10.2025 · WP 21 · 445/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 [Bundesrat Drucksache 445/1/25 06.10.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Wi - Fz - U zu Punkt … der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025 Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 A Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zum Gesetzentwurf allgemein* a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren Schritt zur direkten Entlastung von Unternehmen und Verbrauchern, insbesondere aber der stromintensiven Industrie geht. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung von mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde weiterhin nicht erreicht ist. * Bei Annahme mit Ziffer 3 im Beschluss redaktionell zusammenzuführen. Wi ... [b) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten zunächst nur für das Jahr 2026 im Bundeshaushalt eingeplant ist. Nachhaltiges Wirtschaften und zukunftsorientiertes unternehmerisches Handeln sind jedoch auf langfristige Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Daher bittet der Bundesrat dringend darum, diesen Zuschuss insbesondere zur Entlastung der energieintensiven Branchen zu verstetigen und weitere Instrumente zur Deckelung der Netzentgelte, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, zu prüfen. c) Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die Verlängerung der Strompreiskompensation für viele Unternehmen im internationalen Wettbewerb aktuell eine notwendige Bedingung für wettbewerbsfähige Energiepreise darstellt. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei der EU für eine praxistaugliche Verlängerung der Strompreiskompensation ohne signifikante Einbußen bei den betroffenen Branchen einzusetzen.] d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, den neu geschaffenen Rahmen zur Einführung eines Industriestrompreises bestmöglich auszunutzen und zeitnah einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung desselben zu erarbeiten. Begründung: Die in diesem Gesetzentwurf realisierte Entlastung ist eine essentielle Maßnahme, um insbesondere die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb zu unterstützen. Die Begrenzung auf ein Jahr hilft jedoch nur bedingt, da mittelfristige Planungssicherheit dadurch nicht gegeben ist. Eine Verstetigung des Zuschusses und die Erarbeitung von Instrumenten zur dauerhaften Deckelung sind für eine funktionierende Wirtschaft und Investitionen in den Standort Deutschland dringend notwendig. Ebenso sollte die Bundesregierung weitere in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastungsmaßnahmen, wie die Verlängerung der Strompreiskompensation und die Einführung eines Industriestrompreises, zielgerichtet verfolgen. 2. [Wi] 3. Zum Gesetzentwurf allgemein a) Der Bundesrat sieht bei den Stromkosten einen erheblichen Entlastungsbedarf und begrüßt daher die von der Bundesregierung vorgesehene anteilige Übernahme der Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 als Schritt in die richtige Richtung. b) Der Bundesrat weist zugleich darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf auf das Jahr 2026 beschränkt ist und damit das Risiko birgt, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen keine hinreichende Planungssicherheit geschaffen wird, die notwendig für Investitionen in eine schnellere Elektrifizierung der Nachfragesektoren wäre. Zudem führt die Fokussierung des Zuschusses auf die Übertragungsnetzkosten zu erheblichen regionalen Unterschieden in der Entlastungswirkung. c) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, den bundesseitigen Zuschuss zu den Stromübertragungsnetzkosten über 2026 hinaus zu verstetigen und auf weitere netzbezogene Umlagen wie insbesondere die Offshore- Netzumlage auszuweiten. B 4. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes k e i n e Einwendungen zu erheben. U]

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