Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 694/1/25
04.12.25
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Fz
zu Punkt ... der 1060. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des
Stromsteuergesetzes
A
1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes
nicht zu stellen.
B
2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende
Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat begrüßt die in dem Gesetz festgelegte Verstetigung der
Entlastung nach § 9b Stromsteuergesetz bis auf den europäischen
Mindeststeuersatz für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der
Land- und Forstwirtschaft.
Der Bundesrat wiederholt seine Bitte an die Bundesregierung, die geplanten
Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten inklusive der Absenkung der
Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen
– Unternehmen wie private Haushalte – so schnell wie möglich umzusetzen.
Neben der geplanten Absenkung der Übertragungsnetzentgelte würden
hierdurch Anreize für die Elektrifizierung gesetzt, welche zur Erreichung der
Klimaziele in den Sektoren Wärme und Verkehr notwendig sind und den
Verbraucherinnen und Verbrauchern auch als Kompensation für die steigende
CO2-Bepreisung in Aussicht gestellt wurden.]
Relationen
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Empfehlungen der Ausschüsse)