Stromsteuersenkung als Entlastung von Privathaushalten und Wirtschaft
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Stromsteuersenkung als Entlastung von Privathaushalten und Wirtschaft
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1088
21. Wahlperiode 31.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, Sascha
Müller, Lisa Badum, Katrin Uhlig, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein,
Kassem Taher Saleh, Johannes Wagner, Katharina Beck, Rebecca Lenhard, Felix
Banaszak, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stromsteuersenkung als Entlastung von Privathaushalten und Wirtschaft
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die aktuelle
Bundesregierung ist eine schnelle Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen
und Verbraucher angekündigt (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalit
ionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Noch in den Ergebnissen des
Koalitionsausschusses vom 29. Mai 2025 war unter der Überschrift „Verantwortung
für Deutschland: Sofortprogramm der Bundesregierung“ bei Punkt 4 „Neues
Wirtschaftswachstum“ die Stromsteuersenkung als eine Maßnahme gelistet.
Nur wenige Wochen später wurde klar, dass diese Maßnahme des
„Sofortprogramms“ vorerst nicht umgesetzt werden soll (www.faz.net/aktuell/politik/inla
nd/koalitionsausschuss-keine-einigung-auf-senkung-der-stromsteuer-11057216
9.html).
Bundeskanzler Friedrich Merz hat dennoch eine Entlastung von 150 Euro pro
Haushalt angekündigt (www.wiwo.de/politik/deutschland/union-merz-verteidig
t-nur-teilweise-absenkung-stromsteuer-150-euro-entlastung/100140356.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie setzt sich die von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte
Entlastung von 150 Euro pro Haushalt zusammen (www.wiwo.de/politik/deutschl
and/union-merz-verteidigt-nur-teilweise-absenkung-stromsteuer-150-euro-e
ntlastung/100140356.html), bzw. wie entsteht die Diskrepanz zwischen den
„bis zu 100 Euro“ im Koalitionsausschusspapier und dem von
Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigten Entlastungsbetrag?
a) Welche Haushaltsgröße liegt der Berechnung zugrunde?
b) Wie plant die Bundesregierung nachzusteuern, wenn sich das
Versprechen des Bundeskanzlers von Entlastungen um 150 Euro für jeden
Haushalt nicht erfüllt, und wird sie eine entsprechende Korrektur der
öffentlichen Kommunikation vornehmen, um die tatsächlichen
Entlastungen realistisch darzustellen?
c) Hat die Bundesregierung eine reduzierte bzw. schrittweise Absenkung
der Stromsteuer geprüft, z. B. auf 1,5 Cent oder 1 Cent pro kWh, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
d) Hat die Bundesregierung andere Kompensationen in Erwägung
gezogen, die unmittelbar oder mittelbar an den Strombezug anknüpfen?
e) Inwiefern kommt eine pauschale Zahlung über den
Direktauszahlmechanismus als Ersatz für die Stromsteuersenkung in Betracht?
f) Wie und durch wen wurden die Koalitions- und anderen Fraktionen des
Deutschen Bundestages als Haushaltsgesetzgeber über die zugrunde
liegenden Berechnungen informiert?
2. Plant die Bundesregierung, kleine und mittlere Unternehmen, die von
keiner anderen Maßnahme erfasst werden, bei den Strompreisen gezielt zu
entlasten, und wenn ja, wie, und ab wann, und wenn nein, warum nicht?
3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anteile der Teilbestandteile der
Gesamtentlastung (Gasspeicherumlage, Netzentgelte etc.) jeweils ein?
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entlastung für
Haushalte, die
a) eine Gasheizung nutzen,
b) eine Wärmepumpe nutzen,
c) an ein Wärmenetz angeschlossen sind?
5. Plant die Bundesregierung, die Entlastung der Übertragungsnetzentgelte
bundesweit gleichmäßig auf alle Haushalte zu wälzen, oder erwartet die
Bundesregierung unterschiedliche Entlastungswirkungen in
unterschiedlichen Verteilnetzregionen?
a) Wenn es keine einheitliche Entlastung gibt, wie groß sind gemäß
aktueller Entlastungspläne der Bundesregierung die Unterschiede zwischen
den Regionen (bitte einzeln auflisten)?
b) Wie hoch wird die Entlastung durch den geplanten Zuschuss zu
Übertragungsnetzentgelten pro Haushalt nach Kenntnis der Bundesregierung
im bundesweiten Durchschnitt sein, und welche Höhe der 6,5 Mrd.
Euro, die für die Entlastung der Stromnebenkosten bereitgestellt
werden, ist hierfür vorgesehen?
c) Plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren doch noch eine
Stromsteuerabsenkung für Privathaushalte, und wenn ja, wann, und auf
das europäische Mindestmaß oder nur um einen Teilbetrag, und welche
Kosten hätte dies jeweils?
6. Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Entschließung des Bundesrates
vom 11. Juli 2025 umzugehen, welche fordert, „die geplanten Maßnahmen
zur Senkung der Stromkosten inklusive der Absenkung der Stromsteuer auf
das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen – Unternehmen
wie Haushalte – so schnell wie möglich umzusetzen“, und wann ist aus
Sicht der Bundesregierung der nächstmögliche Zeitpunkt dafür gegeben?
7. Auf S. 30 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD wird allen
Unternehmen und Verbrauchern eine Senkung der Strompreise „dauerhaft
um mindestens fünf Cent pro kWh“ versprochen:
a) Wie hoch ist die real erreichte Senkung der Strompreise mit den bisher
beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung, und welche Differenz
ergibt sich ggf. zu den angekündigten 5 Cent?
b) Sollte die versprochene Absenkung um 5 Cent nicht erreicht werden,
was plant die Bundesregierung, um diese Lücke zu schließen?
8. Inwiefern unterscheidet sich die geplante Stromsteuersenkung für das
produzierende Gewerbe von der bisherigen Regelung des § 9b Absatz 2a des
Stromsteuergesetzes (StromStG), insbesondere hinsichtlich des
begünstigten Empfängerkreises, der Haushaltswirkung und des administrativen
Aufwands?
9. Hält die Bundesregierung die Entscheidung für eine Entlastung von der
Gasspeicherumlage, während die für den zu mehr als 50 Prozent
erneuerbaren Energieträger Strom in Aussicht gestellte Entlastung nun fast halbiert
wird, für geeignet, um den voraussichtlichen Zielverfehlungen der Sektoren
Mobilität und Gebäude entgegenzuwirken, und welche weiteren
Maßnahmen müssen aufgrund der gewählten Option nun zur Kompensation des
negativen Effekts für diese Sektoren ergriffen werden?
Berlin, den 29. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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