Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
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Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
[Bundesrat Drucksache 445/25 (Beschluss)
17.10.25
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ISSN 0720-2946
Stellungnahme
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den
Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
Der Bundesrat hat in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025 beschlossen, zu
dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt
Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf
einen weiteren Schritt zur direkten Entlastung von Unternehmen und
Verbrauchern, insbesondere aber der stromintensiven Industrie geht. Der Bundesrat
sieht bei den Stromkosten einen erheblichen Entlastungsbedarf und begrüßt
daher die von der Bundesregierung vorgesehene anteilige Übernahme der
Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 als Schritt in die richtige Richtung. In diesem
Zusammenhang weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass die im
Koalitionsvertrag versprochene Entlastung von mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde
weiterhin nicht erreicht ist.
b) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Zuschuss zu den
Übertragungsnetzkosten zunächst nur für das Jahr 2026 im Bundeshaushalt eingeplant ist und
damit das Risiko birgt, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
Unternehmen keine hinreichende Planungssicherheit geschaffen wird, die
notwendig für Investitionen in eine schnellere Elektrifizierung der
Nachfragesektoren wäre. Nachhaltiges Wirtschaften und zukunftsorientiertes
unternehmerisches Handeln sind jedoch auf langfristige Planungssicherheit und verlässliche
Rahmenbedingungen angewiesen. Zudem führt die Fokussierung des
Zuschusses auf die Übertragungsnetzkosten zu erheblichen regionalen Unterschieden in
der Entlastungswirkung. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, den
bundesseitigen Zuschuss zu den Stromübertragungsnetzkosten über 2026 hinaus
zu verstetigen und auf weitere netzbezogene Umlagen wie insbesondere die
Offshore-Netzumlage auszuweiten. Der Bundesrat bittet zudem dringend
darum, den Zuschuss insbesondere zur Entlastung der energieintensiven
Branchen zu verstetigen und weitere Instrumente zur Deckelung der
Netzentgelte, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, zu prüfen.
c) Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die Verlängerung der
Strompreiskompensation für viele Unternehmen im internationalen Wettbewerb aktuell
eine notwendige Bedingung für wettbewerbsfähige Energiepreise darstellt. In
diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei der
EU für eine praxistaugliche Verlängerung der Strompreiskompensation ohne
signifikante Einbußen bei den betroffenen Branchen einzusetzen.
d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, den neu geschaffenen Rahmen
zur Einführung eines Industriestrompreises bestmöglich auszunutzen und
zeitnah einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung desselben zu erarbeiten.
Begründung:
Die in diesem Gesetzentwurf realisierte Entlastung ist eine essentielle
Maßnahme, um insbesondere die energieintensive Industrie im internationalen
Wettbewerb zu unterstützen. Die Begrenzung auf ein Jahr hilft jedoch nur
bedingt, da mittelfristige Planungssicherheit dadurch nicht gegeben ist. Eine
Verstetigung des Zuschusses und die Erarbeitung von Instrumenten zur
dauerhaften Deckelung sind für eine funktionierende Wirtschaft und Investitionen in
den Standort Deutschland dringend notwendig. Ebenso sollte die
Bundesregierung weitere in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastungsmaßnahmen,
wie die Verlängerung der Strompreiskompensation und die Einführung eines
Industriestrompreises, zielgerichtet verfolgen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (Beschlussdrucksache)