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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029

dip / drucksache 02.10.2026 · WP 21 · 509/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 509/1/26 02.10.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Wi - Fz - R zu Punkt ... der 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 A Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Rechtsausschuss (R) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 Nummer 2 (§ 24d Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG) In Artikel 1 Nummer 2 § 24d Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 ist jeweils die Angabe „5,525 Milliarden“ durch die Angabe „6,5 Milliarden“ zu ersetzen. Begründung: Durch den Vorschlag würde eine Senkung der Übertragungsnetzentgelte in der bisherigen Höhe beibehalten. Die Fortschreibung des Instruments für die Kalenderjahre 2027 bis einschließlich 2029 sendet ein wichtiges politisches Signal für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nur in hinreichendem Maße, wenn der Gesetzgeber der hohen Bedeutung auch durch eine Gewährung des Zuschusses in unveränderter Höhe Ausdruck verleiht. Eine Verringerung des Zuschusses mindert die gebotene Entlastung von stromverbrauchenden Haushalten und Unternehmen. Wi ... Würden dem Klima- und Transformationsfonds nicht Mittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro entzogen, was vom Bundesrat am 25. September 2026 auch abgelehnt wurde (vgl. BR-Drucksache 442/26 (Beschluss), Ziffern 1 bis 3), wären die Mittel für den Erhalt des höheren Netzentgeltezuschusses auch verfügbar. 2. Zum Gesetzentwurf allgemein (Höhe des Bundeszuschusses zur Senkung der Stromübertragungsnetzentgelte) a) Der Bundesrat begrüßt die geplante Fortführung der Senkung der Stromübertragungsnetzentgelte in den Jahren 2027 bis 2029 durch Zuschüsse des Bundes aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). b) Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass nach dem Vorhaben der Bundesregierung der Zuschuss des Bundes zu den Übertragungsnetzentgelten aus dem KTF von 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf jeweils 5,525 Milliarden Euro in den Jahren 2027 bis 2029 oder um rund 15 Prozent gegenüber dem Basiszeitraum abgesenkt werden soll. Dies könnte bei ansonsten gleichbleibenden Rahmenbedingungen zu einem tendenziellen Anstieg der Netzentgelte und Strompreise führen. c) Die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses steht insoweit in einem Spannungsverhältnis zu dem Ziel der Bundesregierung, insbesondere Unternehmen in dauerhafter und planungssicherer Weise bei den Netzentgelten und Strompreisen zu entlasten. Dies gilt vor allem auch für die im internationalen Wettbewerb stehenden und energieintensiven Wirtschaftszweige des Produzierenden Gewerbes. d) Die Höhe des Bundeszuschusses zur Senkung der Stromübertragungsnetzentgelte sollte daher auch in den Jahren 2027 bis 2029 auf jeweils 6,5 Milliarden Euro festgelegt und in § 24d des Energiewirtschaftsgesetzes verankert werden. e) Der Bundesrat bittet zudem um Prüfung, ob der Zuschuss des Bundes zu den Übertragungsnetzentgelten auf der Zeitachse verstetigt und vom KTF in den Kernhaushalt des Bundes überführt werden kann. Wi ... 3. Zum Gesetzentwurf allgemein a) Der Bundesrat begrüßt die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung, durch eine verantwortungsvolle Finanz- und Regulierungspolitik die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken und die Belastungen durch hohe Energiekosten zu begrenzen. Dazu gehört, dass bei einer anhaltend angespannten wirtschaftlichen Lage auch künftig alle geeigneten Instrumente zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung geprüft und erforderlichenfalls eingesetzt werden. Hierzu zählt auch die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und private Haushalte. b) Der Bundesrat erkennt an, dass der im Zusammenhang mit der Energiewende erforderliche Ausbau der Energieinfrastruktur sowie die gegenwärtigen Unsicherheiten auf den internationalen Energie- und Rohstoffmärkten besondere Herausforderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund können zeitlich befristete und sachgerechte Übergangsmaßnahmen dazu beitragen, Versorgungssicherheit, Preisstabilität und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Der Bundesrat bedauert die Kürzung des Zuschusses für Übertragungsnetzentgelte und bittet darum, konkrete Maßnahmen zur Entlastung vor allem der energieintensiven Wirtschaft zu ergreifen. Begründung: Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich weiterhin in einer Situation multipler Herausforderungen. Neben den Anforderungen der Energiewende wirken sich die Folgen globaler Krisen und die damit verbundenen Unsicherheiten auf den internationalen Energie- und Rohstoffmärkten weiterhin auf Unternehmen und private Haushalte aus. Vor diesem Hintergrund sind verlässliche und wettbewerbsfähige Energiepreise von besonderer Bedeutung. Der Gesetzentwurf verfolgt das nachvollziehbare Ziel, die Belastungen aus steigenden Netzentgelten zu begrenzen. Dies entspricht dem Anliegen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und Planungssicherheit zu schaffen. Der Bundesrat hält es darüber hinaus für erforderlich, auch künftig die notwendige Flexibilität bei der Auswahl geeigneter wirtschafts- und energiepolitischer Maßnahmen zu wahren. Gleichzeitig bedarf die Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur eines pragmatischen Vorgehens, das temporäre Übergangsmaßnahmen ermöglicht und Investitionen in die Energieinfrastruktur effizient bündelt. Eine vorausschauende Ausgestaltung der Finanzierungsstruk- Wi ... turen sowie die konsequente Nutzung von Synergiepotenzialen können die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts nachhaltig stärken. Zugleich erscheint es angezeigt, die erforderlichen Handlungsspielräume zu erhalten, damit die öffentlichen Stellen auch künftig auf veränderte Entwicklungen im Energiebereich sachgerecht und angemessen reagieren können. 4. Zum Gesetzentwurf allgemein a) Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Bundesregierung, für den Zeitraum 2027 bis 2029 mit einem jährlichen Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten die Netzentgelte für alle Stromkunden zu entlasten und damit abzusenken. b) Der Bundesrat hält diese Maßnahme allerdings nicht für ausreichend und betont die Bedeutung von netzschonendem oder netzdienlichem Verbrauchsverhalten und die Rolle der Verbraucherinnen und Verbraucher für das Energiesystem insgesamt und für die weitere Umsetzung der Energiewende. Er fordert die Bundesregierung auf, weitere, dringend notwendige Änderungen an den Rahmenbedingungen im deutschen Strommarkt vorzunehmen und weitere Anreize zu schaffen, damit insbesondere die Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise ihre Netzlast zu bestimmten Zeiten absenken, ihre Großverbraucher (Wallbox, Wärmepumpe) entsprechend regeln oder ihre stationären oder mobilen Speicher zur Verfügung stellen und dabei gleichzeitig ihre Energiekosten senken können. Begründung: Neben den Entlastungen der Netzentgelte durch direkte Mittelzuweisungen sind weitere, dringend notwendige strukturelle Änderungen von Rahmenbedingungen im deutschen Strommarkt erforderlich, die zu einer weiteren finanziellen Entlastung führen. Dabei ist die Bedeutung von netzschonendem oder netzdienlichem Verbrauchsverhalten und die Rolle der Prosumer für das Energiesystem insgesamt und für die weitere Umsetzung der Energiewende wichtig. Mit entsprechend ausgestalteten Anreizen wie variablen Tarifen oder temporär abgesenkten Netzentgelten können die Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise die Netzlast zu bestimmten Zeiten absenken, ihre Großverbraucher (Wallbox, Wärmepumpe) entsprechend regeln oder Speicher zur Verfügung stellen. Die Umsetzung entsprechende gesetzlicher oder regulatorischer Rege- R lungen in Deutschland ergibt sich nicht zuletzt aus der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/944) sowie aus regulatorischen Vorgaben der Europäischen Kommission und der EU-Regulierungsbehörde ACER. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen als Anreiz bei Weitem nicht aus. B 5. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.

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