Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise
Text
Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise
[Bundesrat Drucksache 530/25 (Beschluss)
21.11.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise
Der Bundesrat hat in seiner 1059. Sitzung am 21. November 2025 die aus der
Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 530/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise
1. Der Bundesrat nimmt den Abschlussbericht des Bundeskartellamts vom
19. Februar 2025 zur Ad-hoc-Sektoruntersuchung in den Bereichen Raffinerien
und Kraftstoffgroßhandel zur Kenntnis.
2. Der Bundesrat teilt die Beunruhigung des Bundeskartellamts, dass mit häufigen
Preisänderungen an Tankstellen die Preisintransparenz weiter zunehmen könnte
und es für Verbraucherinnen und Verbraucher folglich immer schwieriger
werden dürfte, eine günstige Gelegenheit zum Tanken zu finden.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, geeignete Maßnahmen zu
prüfen, um die Kraftstoffpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder
transparenter zu machen.
4. In diesem Rahmen sollte aus Sicht des Bundesrates auch geprüft werden, ob die
Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe optimiert werden könnte.
Wären zum Beispiel Preiserhöhungen wie in Österreich nur noch einmal täglich
erlaubt, dürfte der Umfang der Preisdatenübermittlung nach der MTS-
Kraftstoff-Verordnung und der damit verbundene Bürokratieaufwand
abnehmen.
5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen geeigneter Maßnahmen
ebenfalls zu prüfen, ob die Festlegung zeitlicher Mindestabstände von
Preiserhöhungen zu vorangegangenen Preiserhöhungen oder Preissenkungen die
Transparenz der Kraftstoffpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht.
Solche zeitlichen Mindestabstände könnten zum Beispiel drei Stunden betragen.
Begründung:
Zu Nummer 1 und 2:
In dem am 19. Februar 2025 vorgelegten Abschlussbericht zur Ad-hoc-
Sektoruntersuchung in den Bereichen Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel äußert
das Bundeskartellamt die Sorge, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern
aufgrund von mittlerweile durchschnittlich etwa 18 Preisänderungen pro Tag
und Tankstelle (Tendenz steigend) seltener als früher gelingen dürfte, bewusst
in den sogenannten Preistälern zu tanken.
Der Bundesrat fasste bereits im Jahr 2012 die Entschließung für faire und
transparente Preise bei Kraftstoffen (BR-Drucksache 870/11 (Beschluss)).
Schon damals forderte er die Bundesregierung auf, angesichts der
Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen die Einführung einer „Preiserhöhungsbremse
nach österreichischem Vorbild oder andere Alternativen“ zu prüfen. Damals
gab es durchschnittlich erst etwa vier bis fünf Preisänderungen pro Tag. Durch
die starke Zunahme der täglichen Preisänderungen in den vergangenen Jahren
ist der Handlungsdruck nochmals größer geworden.
Zu Nummer 3:
Es sind daher geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Transparenz der
Kraftstoffpreise und die Informationssicherheit für Verbraucherinnen und
Verbraucher an den Tankstellen zu erhöhen.
Die Prüfung sollte sich auch auf Maßnahmen anderer Länder erstrecken, zum
Beispiel auf die in Österreich geltende sogenannte Spritpreis-Verordnung
(Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den
Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen, BGBl. II
Nr. 484/2010 in der Fassung von BGBl. II Nr. 492/2022). Aufgrund dieser
Verordnung ist es Tankstellenbetreibern in Österreich nur einmal täglich um
12 Uhr erlaubt, die Preise zu erhöhen. Preissenkungen dürfen dagegen jederzeit
vorgenommen werden. Die Verordnung ist 2011 in Kraft getreten und seither
mehrfach verlängert worden.
Zu Nummer 4:
Sollte die Prüfung geeigneter Maßnahmen ergeben, dass Beschränkungen der
täglich zulässigen Preisänderungen für mehr Transparenz an der Zapfsäule
erforderlich sind, wäre auch ein Rückgang des Aufwands für Meldungen an die
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu erwarten. Damit würden
bürokratische Belastungen der Markttransparenzstelle, der Tankstellen sowie der
Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten verringert.
In Deutschland steigt bisher mit der Zahl der täglichen Preisänderungen auch
die Menge an Preisdaten, die auf der Grundlage der MTS-Kraftstoff-
Verordnung von Tankstellen an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu
übermitteln sind. Von dort werden sie an die Anbieter von Verbraucher-
Informationsdiensten weitergeleitet und von diesen schließlich veröffentlicht.
Auch wenn, wie in Österreich, Preissenkungen weiterhin beliebig oft möglich
sein sollen, ist davon auszugehen, dass allein die Beschränkung der Anzahl der
pro Tag zulässigen Preiserhöhungen zu einem erheblichen Rückgang der
Menge der zu übermittelnden, weiterzuleitenden und zu veröffentlichenden
Preisdaten führen würde.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise (Beschlussdrucksache)