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Schriftliche Frage 74 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von den in Kroatien und Ungarn als Kriseninstrument eingeführten Preisobergrenzen für mineralölbasierte Kra…

dip / schriftliche_frage 20.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 74 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von den in Kroatien und Ungarn als Kriseninstrument eingeführten Preisobergrenzen für mineralölbasierte Kra… Frage 74 (Ines Schwerdtner, Die Linke): Hat die Bundesregierung Kenntnis von den in Kroatien und Ungarn als Kriseninstrument eingeführten Preisobergrenzen für mineralölbasierte Kraftstoffe, und wenn ja, wie bewertet sie diese Maßnahmen im Hinblick auf ihre mögliche Anwendbarkeit in Deutschland? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 18. März 2026: Der Bundesregierung sind die unterschiedlichen Modelle staatlicher Regulierung des Marktes für Erdölprodukte in anderen Ländern aus öffentlicher Berichterstattung bekannt. Beim Vergleich mit anderen Staaten muss beachtet werden, dass sich die Steuern und Abgaben, die wettbewerbliche Struktur der Märkte sowie die Rahmenbedingungen unterscheiden. Daher sind die Modelle von anderen Ländern nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragbar. Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der aufgrund der aktuellen militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und der Blockade der Straße von Hormus erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise in Deutschland am 17. März 2026 ein Kraftstoffmaßnahmenpaket beschlossen. Dieses Paket besteht aus drei konkreten Einzelmaßnahmen: Tankstellen dürfen künftig nur noch einmal am Tag ihre Preise für Kraftstoffe erhöhen. Dagegen sind Preissenkungen jederzeit zulässig, um den Preiswettbewerb zu erhalten. Damit wird die Kalkulierbarkeit und Transparenz der Preisinformationen für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht und der Wettbewerb auf Seite der Nachfrage gestärkt. Preise bleiben dabei wichtiger Teil der marktwirtschaftlichen Mechanismen. Zum Zweiten wird die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht gestärkt. Dem Bundeskartellamt wird ermöglicht, einfacher gegen marktbeherrschende oder marktmächtige Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Das Ziel ist, missbräuchlich überhöhte Preise der großen Mineralölunternehmen zu verhindern. Als Drittes werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen um den Wettbewerb auch im Kraftstoffbereich strukturell rascher zu verbessern. Die Bundesregierung vereinfacht das Verfahren, das das Bundeskartellamt im Nachgang zu Sektoruntersuchungen bereits heute nutzen kann, um strukturelle Störungen des Wettbewerbs festzustellen und zu beheben. Das Bundeskartellamt kann damit Abhilfemaßnahmen in laufenden und künftigen Verfahren schneller auf den Weg bringen. Die Bundesregierung adressiert mit ihren Maßnahmen – unter Berücksichtigung der von den IEA-Mitgliedstaaten beschlossen Freigabe von bis zu 400 Mio. Barrel an Notfallreserven, an der sich Deutschland beteiligt – die aktuelle Marktlage mit einer klaren ordnungspolitischen Ausrichtung.

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