Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise
Text
Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise
[Bundesrat Drucksache 530/25
08.10.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise
Ministerpräsident Stuttgart, 8. Oktober 2025
des Landes Baden-Württemberg
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung von Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die
als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025
aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann
Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise
Der Bundesrat wolle beschließen:
1. Der Bundesrat nimmt den Abschlussbericht des Bundeskartellamts vom
19. Februar 2025 zur Ad-hoc-Sektoruntersuchung in den Bereichen
Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel zur Kenntnis.
2. Der Bundesrat teilt die Beunruhigung des Bundeskartellamts, dass mit
häufigen Preisänderungen an Tankstellen die Preisintransparenz weiter zunehmen
könnte und es für Verbraucherinnen und Verbraucher folglich immer
schwieriger werden dürfte, eine günstige Gelegenheit zum Tanken zu finden.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, geeignete Maßnahmen zu
prüfen, um die Kraftstoffpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder
transparenter zu machen.
4. In diesem Rahmen sollte aus Sicht des Bundesrates auch geprüft werden, ob
die Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe optimiert werden könnte.
Wären zum Beispiel Preiserhöhungen wie in Österreich nur noch einmal
täglich erlaubt, dürfte der Umfang der Preisdatenübermittlung nach der MTS-
Kraftstoff-Verordnung und der damit verbundene Bürokratieaufwand
abnehmen.
Begründung
Zu 1. und 2.:
In dem am 19. Februar 2025 vorgelegten Abschlussbericht zur Ad-hoc-
Sektoruntersuchung in den Bereichen Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel äußert das
Bundeskartellamt die Sorge, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund von
mittlerweile durchschnittlich etwa 18 Preisänderungen pro Tag und Tankstelle (Tendenz
steigend) seltener als früher gelingen dürfte, bewusst in den sogenannten Preistälern
zu tanken.
Der Bundesrat fasste bereits im Jahr 2012 die Entschließung für faire und
transparente Preise bei Kraftstoffen (BR-Drs. 870/11(B)). Schon damals forderte er die
Bundesregierung auf, angesichts der Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen die
Einführung einer „Preiserhöhungsbremse nach österreichischem Vorbild oder andere
Alternativen“ zu prüfen. Damals gab es durchschnittlich erst etwa vier bis fünf
Preisänderungen pro Tag. Durch die starke Zunahme der täglichen Preisänderungen in den
vergangenen Jahren ist der Handlungsdruck nochmals größer geworden.
Zu 3.:
Es sind daher geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Transparenz der
Kraftstoffpreise und die Informationssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher an den
Tankstellen zu erhöhen.
Die Prüfung sollte sich auch auf Maßnahmen anderer Länder erstrecken, zum
Beispiel auf die in Österreich geltende sogenannte Spritpreis-Verordnung (Verordnung
betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der
Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen, BGBl. II Nr. 484/2010 in der Fassung von
BGBl. II Nr. 492/2022). Aufgrund dieser Verordnung ist es Tankstellenbetreibern in
Österreich nur einmal täglich um 12:00 Uhr erlaubt, die Preise zu erhöhen.
Preissenkungen dürfen dagegen jederzeit vorgenommen werden. Die Verordnung ist 2011 in
Kraft getreten und seither mehrfach verlängert worden.
Zu 4.:
Sollte die Prüfung geeigneter Maßnahmen ergeben, dass Beschränkungen der
täglich zulässigen Preisänderungen für mehr Transparenz an der Zapfsäule erforderlich
sind, wäre auch ein Rückgang des Aufwands für Meldungen an die
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu erwarten. Damit würden bürokratische Belastungen der
Markttransparenzstelle, der Tankstellen sowie der Anbieter von Verbraucher-
Informationsdiensten verringert.
In Deutschland steigt bisher mit der Zahl der täglichen Preisänderungen auch die
Menge an Preisdaten, die auf der Grundlage der MTS-Kraftstoff-Verordnung von
Tankstellen an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu übermitteln sind. Von dort
werden sie an die Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weitergeleitet und
von diesen schließlich veröffentlicht.
Auch wenn, wie in Österreich, Preissenkungen weiterhin beliebig oft möglich sein
sollen, ist davon auszugehen, dass allein die Beschränkung der Anzahl der pro Tag
zulässigen Preiserhöhungen zu einem erheblichen Rückgang der Menge der zu
übermittelnden, weiterzuleitenden und zu veröffentlichenden Preisdaten führen würde.
Drucksache 530/25 - 2 -]
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