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Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise

dip / drucksache 08.10.2025 · WP 21 · 530/25 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise [Bundesrat Drucksache 530/25 08.10.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Baden-Württemberg Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise Ministerpräsident Stuttgart, 8. Oktober 2025 des Landes Baden-Württemberg An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Landesregierung von Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Winfried Kretschmann Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise Der Bundesrat wolle beschließen: 1. Der Bundesrat nimmt den Abschlussbericht des Bundeskartellamts vom 19. Februar 2025 zur Ad-hoc-Sektoruntersuchung in den Bereichen Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel zur Kenntnis. 2. Der Bundesrat teilt die Beunruhigung des Bundeskartellamts, dass mit häufigen Preisänderungen an Tankstellen die Preisintransparenz weiter zunehmen könnte und es für Verbraucherinnen und Verbraucher folglich immer schwieriger werden dürfte, eine günstige Gelegenheit zum Tanken zu finden. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Kraftstoffpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder transparenter zu machen. 4. In diesem Rahmen sollte aus Sicht des Bundesrates auch geprüft werden, ob die Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe optimiert werden könnte. Wären zum Beispiel Preiserhöhungen wie in Österreich nur noch einmal täglich erlaubt, dürfte der Umfang der Preisdatenübermittlung nach der MTS- Kraftstoff-Verordnung und der damit verbundene Bürokratieaufwand abnehmen. Begründung Zu 1. und 2.: In dem am 19. Februar 2025 vorgelegten Abschlussbericht zur Ad-hoc- Sektoruntersuchung in den Bereichen Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel äußert das Bundeskartellamt die Sorge, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund von mittlerweile durchschnittlich etwa 18 Preisänderungen pro Tag und Tankstelle (Tendenz steigend) seltener als früher gelingen dürfte, bewusst in den sogenannten Preistälern zu tanken. Der Bundesrat fasste bereits im Jahr 2012 die Entschließung für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen (BR-Drs. 870/11(B)). Schon damals forderte er die Bundesregierung auf, angesichts der Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen die Einführung einer „Preiserhöhungsbremse nach österreichischem Vorbild oder andere Alternativen“ zu prüfen. Damals gab es durchschnittlich erst etwa vier bis fünf Preisänderungen pro Tag. Durch die starke Zunahme der täglichen Preisänderungen in den vergangenen Jahren ist der Handlungsdruck nochmals größer geworden. Zu 3.: Es sind daher geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Transparenz der Kraftstoffpreise und die Informationssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher an den Tankstellen zu erhöhen. Die Prüfung sollte sich auch auf Maßnahmen anderer Länder erstrecken, zum Beispiel auf die in Österreich geltende sogenannte Spritpreis-Verordnung (Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen, BGBl. II Nr. 484/2010 in der Fassung von BGBl. II Nr. 492/2022). Aufgrund dieser Verordnung ist es Tankstellenbetreibern in Österreich nur einmal täglich um 12:00 Uhr erlaubt, die Preise zu erhöhen. Preissenkungen dürfen dagegen jederzeit vorgenommen werden. Die Verordnung ist 2011 in Kraft getreten und seither mehrfach verlängert worden. Zu 4.: Sollte die Prüfung geeigneter Maßnahmen ergeben, dass Beschränkungen der täglich zulässigen Preisänderungen für mehr Transparenz an der Zapfsäule erforderlich sind, wäre auch ein Rückgang des Aufwands für Meldungen an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu erwarten. Damit würden bürokratische Belastungen der Markttransparenzstelle, der Tankstellen sowie der Anbieter von Verbraucher- Informationsdiensten verringert. In Deutschland steigt bisher mit der Zahl der täglichen Preisänderungen auch die Menge an Preisdaten, die auf der Grundlage der MTS-Kraftstoff-Verordnung von Tankstellen an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu übermitteln sind. Von dort werden sie an die Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weitergeleitet und von diesen schließlich veröffentlicht. Auch wenn, wie in Österreich, Preissenkungen weiterhin beliebig oft möglich sein sollen, ist davon auszugehen, dass allein die Beschränkung der Anzahl der pro Tag zulässigen Preiserhöhungen zu einem erheblichen Rückgang der Menge der zu übermittelnden, weiterzuleitenden und zu veröffentlichenden Preisdaten führen würde. Drucksache 530/25 - 2 -]

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