Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
Text
Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
[Bundesrat Drucksache 662/25
14.11.25
R
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ISSN 0720-2946
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
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Fu
ss
Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der
elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine
Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des
Stiftungsregisterrechts
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 40. Sitzung am 13. November 2025
aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für
Recht und Verbraucherschutz – Drucksache 21/2775 – den von der
Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die
Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die
allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung
des Stiftungsregisterrechts
– Drucksachen 21/1852, 21/2461 –
unverändert angenommen.
Fristablauf: 05.12.25
Erster Durchgang: Drs. 437/25]
Relationen
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