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Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Entschließungsantrag zu Drs. 21/5346, 21/6398)

dip / drucksache 10.06.2026 · WP 21 · 21/6402 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Entschließungsantrag zu Drs. 21/5346, 21/6398) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6402 21. Wahlperiode 10.06.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Bernd Schuhmann, Andreas Bleck, Dr. Ingo Hahn, Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Marcel Queckemeyer, Dr. Michael Blos, Dr. Paul Schmidt, Manuel Krauthausen, Thomas Korell, Stephan Protschka, Peter Felser, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Danny Meiners, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Peter Bohnhof, Erhard Brucker, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Dr. Malte Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer-Soltau, Denis Pauli, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Martina Uhr und der Fraktion der AfD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/5346, 21/6398 – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das geplante Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen für Produkte unter 1,5 kg ab 2030 betrifft insbesondere empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Gemüse, Beerenobst, Steinfrüchte, Pilze, Fruchtgemüse und Salate. Sämtliche Branchenverbände (BBV, BVEO, DRV, BOG, DFHV und ZVG) bewerten dieses Verbot einhellig als zu pauschal und fordern differenzierte Ausnahmeregelungen, um Lebensmittelverschwendung, wirtschaftliche Schäden sowie Wettbewerbsnachteile regionaler Ware gegenüber verpackter Importware zu vermeiden. Schutzfolien für Frischgemüse und Obst machen nur einen Bruchteil des Verpackungsmülls aus, aber erfüllen im Gartenbau zentrale Funktionen: Sie schützen vor mechanischen Schäden, erhalten Frische und Haltbarkeit und stellen Hygienestandards sicher. Studien zeigen, dass unverpacktes Gemüse schneller austrocknet (höherer Masseverlust) und verdirbt, was zu massiven Lebensmittelabfällen führt. Gleichzeitig ist Frische bei Obst, Gemüse und Pilzen das wichtigste Kaufargument für Verbraucher. Die europäische Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) erlaubt Ausnahmen bei relevanten Qualitäts- und Sicherheitsrisiken, u. a. wenn Verpackung notwendig ist, um Wasser-/Prallheitsverluste, mikrobiologische Gefahren, physische Erschütterungen oder Oxidation zu vermeiden, oder wenn andernfalls eine Trennung von Bio- und konventioneller Ware am Verkaufsort nicht möglich ist. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der PPWR-Umsetzung in nationales Recht von der Möglichkeit der Ausnahme für Einweg-Kunststoffverpackungen Gebrauch zu machen und Obst, Gemüse und Pilze vom Kunststoffverpackungsverbot ab 2030 freizustellen. Berlin, den 9. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Eine Mono-Kunststoff-Folie ist bei vielen Produkten im Gemüsebau notwendig, um Frische und Hygiene zu erhalten und den Anforderungen der gesamten Lieferkette standzuhalten. Bereits nach 24 Stunden zeigen sich laut einer Studie der Berliner Hochschule für Technik unter Prof. Dr. Claus Bull deutlich höhere Frischeverluste bei unverpackter Lagerung: - 17 % Frischverlust bei Brokkoli, - 16 % bei Karotten, - 8 % bei Salat, - 22 % bei Spinat und ganze - 44 % bei Petersilie. Mit dem Frischeverlust geht zudem eine Steigerung des Keimgehalts auf Oberflächen einher. Dies weist auf Hygienemängel hin und die Gefahr für Kreuzkontamination steigt. Kreuzkontaminationen können je nach Keimflora den Frischeverlust beschleunigen sowie die Sicherheit eines Produktes beeinflussen. Ware, die bereits nach 24 Stunden deutliche Spuren der Degeneration zeigt, ist nicht zu verkaufen. Gleichzeitig benötigen selbst Lieferketten für regional produzierte landwirtschaftliche Erzeugnisse mehr als 24 Stunden, bis die Ware in den Einzelhandel zum Verkauf gelangt. Mit einem Verbot der qualitäts- und frischebewahrenden Kunststoffverpackung ist es schlichtweg nicht möglich, die Ansprüche der Konsumenten an frisches Obst und Gemüse zu erfüllen. Die deutsche Gartenbaubranche leidet zudem bereits unter enormen Produktionskostendruck durch hohe Energiepreise und steigenden Mindestlohn wie auch unter massivem Wettbewerbsdruck durch Importe aus dem Ausland. Bereits jetzt liegt die Selbstversorgungsquote in Deutschland bei Gemüse bei nur 40 %. Das Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen bedeutet eine weitere Benachteiligung und wirtschaftliche Belastung für den Gartenbau, die allein auf Kosten der landwirtschaftlichen Erzeugung und deren nachgelagerten Bereiche getragen werden muss. Zudem gibt es für einige Produkte derzeit schlichtweg noch keine Alternative zur Kunststoffverpackung, um diese adäquat beim Transport und im Lebensmitteleinzelhandel zu schützen. Eine nationale Ausnahme vom Einweg-Kunststoffverpackungsverbot der PPWR ist die einzig sinnvolle Vorgehensweise zum Schutze unserer heimischen Erzeuger und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit frischem und hygienisch unbedenklichem Obst und Gemüse. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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