Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Entschließungsantrag zu Drs. 21/5346, 21/6398)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Entschließungsantrag zu Drs. 21/5346, 21/6398)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6402
21. Wahlperiode 10.06.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bernd Schuhmann, Andreas Bleck, Dr. Ingo Hahn, Dr. Rainer
Kraft, Karsten Hilse, Marcel Queckemeyer, Dr. Michael Blos, Dr. Paul Schmidt,
Manuel Krauthausen, Thomas Korell, Stephan Protschka, Peter Felser, Christian
Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Danny Meiners, Alexander Arpaschi, Adam
Balten, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Peter Bohnhof, Erhard Brucker,
Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Dr. Malte Kaufmann, Kurt Kleinschmidt,
Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer-Soltau, Denis Pauli,
Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Martina
Uhr und der Fraktion der AfD
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/5346, 21/6398 –
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer
Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das geplante Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen für Produkte unter
1,5 kg ab 2030 betrifft insbesondere empfindliche landwirtschaftliche
Erzeugnisse wie Gemüse, Beerenobst, Steinfrüchte, Pilze, Fruchtgemüse und Salate.
Sämtliche Branchenverbände (BBV, BVEO, DRV, BOG, DFHV und ZVG)
bewerten dieses Verbot einhellig als zu pauschal und fordern differenzierte
Ausnahmeregelungen, um Lebensmittelverschwendung, wirtschaftliche Schäden sowie
Wettbewerbsnachteile regionaler Ware gegenüber verpackter Importware zu
vermeiden.
Schutzfolien für Frischgemüse und Obst machen nur einen Bruchteil des
Verpackungsmülls aus, aber erfüllen im Gartenbau zentrale Funktionen: Sie schützen
vor mechanischen Schäden, erhalten Frische und Haltbarkeit und stellen
Hygienestandards sicher. Studien zeigen, dass unverpacktes Gemüse schneller
austrocknet (höherer Masseverlust) und verdirbt, was zu massiven Lebensmittelabfällen
führt. Gleichzeitig ist Frische bei Obst, Gemüse und Pilzen das wichtigste
Kaufargument für Verbraucher.
Die europäische Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste
Regulation“ (PPWR) erlaubt Ausnahmen bei relevanten Qualitäts- und
Sicherheitsrisiken, u. a. wenn Verpackung notwendig ist, um Wasser-/Prallheitsverluste,
mikrobiologische Gefahren, physische Erschütterungen oder Oxidation zu
vermeiden, oder wenn andernfalls eine Trennung von Bio- und konventioneller Ware
am Verkaufsort nicht möglich ist.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Rahmen der PPWR-Umsetzung in nationales Recht von der Möglichkeit der
Ausnahme für Einweg-Kunststoffverpackungen Gebrauch zu machen und Obst,
Gemüse und Pilze vom Kunststoffverpackungsverbot ab 2030 freizustellen.
Berlin, den 9. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Eine Mono-Kunststoff-Folie ist bei vielen Produkten im Gemüsebau notwendig, um Frische und Hygiene zu
erhalten und den Anforderungen der gesamten Lieferkette standzuhalten. Bereits nach 24 Stunden zeigen sich laut
einer Studie der Berliner Hochschule für Technik unter Prof. Dr. Claus Bull deutlich höhere Frischeverluste bei
unverpackter Lagerung: - 17 % Frischverlust bei Brokkoli, - 16 % bei Karotten, - 8 % bei Salat, - 22 % bei Spinat
und ganze - 44 % bei Petersilie. Mit dem Frischeverlust geht zudem eine Steigerung des Keimgehalts auf
Oberflächen einher. Dies weist auf Hygienemängel hin und die Gefahr für Kreuzkontamination steigt.
Kreuzkontaminationen können je nach Keimflora den Frischeverlust beschleunigen sowie die Sicherheit eines Produktes
beeinflussen. Ware, die bereits nach 24 Stunden deutliche Spuren der Degeneration zeigt, ist nicht zu verkaufen.
Gleichzeitig benötigen selbst Lieferketten für regional produzierte landwirtschaftliche Erzeugnisse mehr als 24 Stunden,
bis die Ware in den Einzelhandel zum Verkauf gelangt. Mit einem Verbot der qualitäts- und frischebewahrenden
Kunststoffverpackung ist es schlichtweg nicht möglich, die Ansprüche der Konsumenten an frisches Obst und
Gemüse zu erfüllen.
Die deutsche Gartenbaubranche leidet zudem bereits unter enormen Produktionskostendruck durch hohe
Energiepreise und steigenden Mindestlohn wie auch unter massivem Wettbewerbsdruck durch Importe aus dem
Ausland. Bereits jetzt liegt die Selbstversorgungsquote in Deutschland bei Gemüse bei nur 40 %. Das Verbot von
Einweg-Kunststoffverpackungen bedeutet eine weitere Benachteiligung und wirtschaftliche Belastung für den
Gartenbau, die allein auf Kosten der landwirtschaftlichen Erzeugung und deren nachgelagerten Bereiche getragen
werden muss. Zudem gibt es für einige Produkte derzeit schlichtweg noch keine Alternative zur
Kunststoffverpackung, um diese adäquat beim Transport und im Lebensmitteleinzelhandel zu schützen.
Eine nationale Ausnahme vom Einweg-Kunststoffverpackungsverbot der PPWR ist die einzig sinnvolle
Vorgehensweise zum Schutze unserer heimischen Erzeuger und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit
frischem und hygienisch unbedenklichem Obst und Gemüse.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Achim Köhler (Entschließungsantrag)
- authored ← Adam Balten (Entschließungsantrag)
- authored ← Alexander Arpaschi (Entschließungsantrag)
- authored ← Andreas Bleck (Entschließungsantrag)
- authored ← Arne Raue (Entschließungsantrag)
- authored ← Bernd Schattner (Entschließungsantrag)
- authored ← Bernd Schuhmann (Entschließungsantrag)
- authored ← Christian Reck (Entschließungsantrag)
- authored ← Christoph Birghan (Entschließungsantrag)
- authored ← Danny Meiners (Entschließungsantrag)
- authored ← Denis Pauli (Entschließungsantrag)
- authored ← Erhard Brucker (Entschließungsantrag)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Heinrich Koch (Entschließungsantrag)
- authored ← Ingo Hahn (Entschließungsantrag)
- authored ← Joachim Bloch (Entschließungsantrag)
- authored ← Julian Schmidt (Entschließungsantrag)
- authored ← Karsten Hilse (Entschließungsantrag)
- authored ← Knuth Meyer-Soltau (Entschließungsantrag)
- authored ← Kurt Kleinschmidt (Entschließungsantrag)
- authored ← Malte Kaufmann (Entschließungsantrag)
- authored ← Manfred Schiller (Entschließungsantrag)
- authored ← Manuel Krauthausen (Entschließungsantrag)
- authored ← Marcel Queckemeyer (Entschließungsantrag)
- authored ← Martina Uhr (Entschließungsantrag)
- authored ← Maximilian Kneller (Entschließungsantrag)
- authored ← Michael Blos (Entschließungsantrag)
- authored ← Paul Schmidt (Entschließungsantrag)
- authored ← Peter Bohnhof (Entschließungsantrag)
- authored ← Peter Felser (Entschließungsantrag)
- authored ← Rainer Kraft (Entschließungsantrag)
- authored ← Rainer Rothfuß (Entschließungsantrag)
- authored ← Stefan Henze (Entschließungsantrag)
- authored ← Stephan Protschka (Entschließungsantrag)
- authored ← Thomas Korell (Entschließungsantrag)
- authored ← Tobias Matthias Peterka (Entschließungsantrag)
- authored ← Udo Theodor Hemmelgarn (Entschließungsantrag)
- part_of_vorgang → Entschließungsantrag zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Antrag auf Entschließung)