Probleme bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
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Probleme bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/313
21. Wahlperiode 03.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian
Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan
Schröder und der Fraktion der AfD
Probleme bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Die Situation im Bereich des Pflanzenschutzes wird immer kritischer.
Zunehmend brechen Wirkstoffe weg und stehen den deutschen Landwirten nicht mehr
zur Verfügung. Während zwischen 2000 und 2010 jährlich noch rund zehn neue
Wirkstoffe zugelassen wurden, ist seit 2019 kein einziger neuer chemischer
Wirkstoff mehr genehmigt worden. Gleichzeitig haben jedoch 76 Wirkstoffe
ihre Zulassung verloren. Auch bei den biologischen Wirkstoffen sieht es nicht
besser aus. Seit 2022 wurde kein neuer biologischer Wirkstoff mehr genehmigt,
während im gleichen Zeitraum 21 biologische Wirkstoffe vom Markt
verschwanden (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/deutsche-bauern-
verlierenwichtige-pflanzenschutzmittel-631402).
Währenddessen steigt die Anzahl an Notfallzulassungen seit 2020 stetig an.
Jährlich werden in Deutschland zwischen 50 und 60 Pflanzenschutzmittel für
Notfälle zugelassen (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/deutsche-bauern-ve
rlieren-wichtige-pflanzenschutzmittel-631402). Diese Notfallzulassungen sind
jedoch nur eine kurzfristige Maßnahme und können die zunehmenden
Herausforderungen bei der Schädlingsbekämpfung nicht langfristig lösen. Sie
verdeutlichen vielmehr die Dringlichkeit des Problems und die Lücke, die durch den
Verlust zugelassener Pflanzenschutzmittel entsteht.
Die Ursachen für diese Entwicklung liegen nach Ansicht der Fragesteller
insbesondere in den strengen Zulassungskriterien, die die Entwicklung neuer
chemischer Wirkstoffe kostspielig und zeitaufwendig machen. In den Augen der
Fragesteller haben Überregulierung und Bürokratie Unternehmen zudem davon
abgehalten, in neue Wirkstoffe zu investieren. Politischer Druck und ideologische
Reduktionsziele verschärfen ihrer Meinung nach die Verfahren und schränken
die Innovationskraft weiter ein (www.iva.de/fachbereiche/pflanzenschutz).
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD zum Ziel gesetzt,
die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und für
transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch
Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit zu sorgen. Gleichzeitig
sollen der Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz, unter
anderem durch Anreize für die Präzisionslandwirtschaft und integrierten
Pflanzenschutz reduziert werden (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsv
ertrag2025.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 41).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD vereinbarte Forderung umsetzen, die Zulassungssituation von
Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und für „transparente, schnelle und
wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der
behördlichen Zusammenarbeit sorgen“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sit
es/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 41)?
a) Wenn ja, was ist damit konkret gemeint, wie soll das umgesetzt
werden, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
2. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD vereinbarte Forderung umsetzen, gleichzeitig den „Umfang und
das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz, unter anderem durch
Anreize für die Präzisionslandwirtschaft und integrierten Pflanzenschutz“ zu
reduzieren (ebd.)?
a) Wenn ja, wie konkret, bis wann, und in welchem finanziellen
Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum existierenden
„Zukunftspro-gramm Pflanzenschutz“ des damaligen Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), mit dem vor allem die
Verwendung und das Risiko von chemisch-synthetischen
Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent verringert werden soll, und wird die Bundesregierung
dieses Programm fortführen (www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pfl
anzenbau/pflanzenschutz/zukunftsprogramm-pflanzenschutz.html)?
a) Wenn ja, wird das „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ unverändert
weitergeführt oder soll es inhaltliche Änderungen geben?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Teilt die Bundesregierung das Anliegen der vorherigen Koalition der
Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die
Verfügbarkeit risikoärmerer sowie biologischer Pflanzenschutzmittel zu
verbessern und um dieses Ziel zu erreichen, die Zulassungsverfahren für diese
Mittel so effizient wie möglich zu gestalten (Antwort zu Frage 15 auf
Bundestagsdrucksache 20/8033, S. 7)?
a) Wenn ja, wie konkret soll das umgesetzt werden, und bedeutet das,
dass es unterschiedliche Zulassungsverfahren für chemische und
biologische Pflanzenschutzmittel geben soll?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung des
Umweltbundesamtes (UBA), das Ziel der Farm-to-Fork-Strategie des
Europäischen Green Deals, die Verwendung und das Risiko von
Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren, in den Nationalen
Aktionsplan für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP)
aufzunehmen und mit konkreten Maßnahmen zu untermauern (www.umw
eltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problematischer-pflanz
enschutzmittel)?
a) Wenn ja, wie konkret, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Auswirkungen eines Verzichts
auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder einer Halbierung
ihrer Einsatzmenge auf Ertragssicherheit und Ertragsqualität, und wenn ja,
welche?
7. Hat die Bundesregierung eine Position zu der Forderung des
Umweltbundesamtes, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um „besonders
umweltschädliche Wirkstoffe“ über nationale Verordnungen rechtssicher
verbieten zu können, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn sie diese
Forderung teilt, wie wird dies umgesetzt, welche Wirkstoffe sind betroffen, und
wie ist dies mit EU-Recht (EU = Europäische Union) vereinbar (www.um
weltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problematischer-pfla
nzenschutzmittel)?
8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung des
Umweltbundesamtes, eine zweckgebundene Pflanzenschutzmittelabgabe nach
dänischem Vorbild einzuführen, um „Anreize für eine pestizidärmere
Landwirtschaft zu schaffen“ (www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilu
ngen/einsatz-problematischer-pflanzenschutzmittel)?
a) Würde die Einführung einer solchen nationalen
Pflanzenschutzmittelabgabe nach Einschätzung der Bundesregierung zu
Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche Landwirtschaft führen, und wenn ja, wie
konkret?
b) Sind diesbezüglich Maßnahmen der Bundesregierung geplant, und
wenn ja, welche, und bis wann?
9. Wird die Bundesregierung sich auf EU-Ebene, wie durch die vorherige
Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP geschehen, für die Erarbeitung einer harmonisierten und von der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anerkannten
Methode zur Bewertung indirekter Nahrungsnetzeffekte bei der Zulassung
von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen einsetzen
(Bundestagsdrucksache 20/121162, S. 8)?
10. Welche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die in der EU genehmigt wurden,
haben in den vergangenen zehn Jahren keine Zulassung durch das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhalten,
und was waren die Gründe dafür (bitte nach Jahr und Wirkstoff
aufschlüsseln)?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der im Nationalen
Aktionsplan Pflanzenschutz festgelegten Zielquote, dass in 80 Prozent aller
relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen zur
Verfügung stehen, und sind diesbezüglich Maßnahmen geplant (www.bme
l.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzensc
hutz/NAP-NationalerAktionsplanPflanzenschutz2017.pdf?__blob=publica
tionFile&v=4, S. 36)?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung über die bestehenden Einschränkungen
hinaus ein vollständiges oder teilweises Verbot der Anwendung von
Glyphosat in der Landwirtschaft?
13. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der aus der Industrie
vorgetragenen Forderung, das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
tatsächlich in eine übergeordnete Rolle zu bringen und die weiteren beteiligten
Behörden auf eine Zuarbeit zu beschränken, entsprechend dem
gesetzlichen Auftrag, und sind Maßnahmen geplant, um die Unabhängigkeit
sowie die Entpolitisierung der Zulassungsverfahren durch eine
institutionelle Trennung von Politikberatung und Umweltbewertung zu stärken (www.
proplanta.de/agrar-nachrichten/agrarpolitik/agrarministerkonferenz-prekae
re-situation-im-pflanzenschutz_article1744013586.html; www.topagra
r.com/acker/news/interview-guendel-gonzalez-sorgt-sich-um-wirkstoffver
luste-im-pflanzenschutz-20013781.html)?
14. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Beschluss der
Agrarministerkonferenz (AMK) vom 28. März 2025, wonach der Bund das für
Pflanzenschutzmittelzulassungen zuständige Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei Notfallzulassungen unterstützen
und das gesamte Verfahren entbürokratisieren soll, und sind diesbezüglich
Maßnahmen geplant (www.proplanta.de/agrar-nachrichten/agrarpolitik/ag
rarministerkonferenz-prekaere-situation-im-pflanzenschutz_article174401
3586.html)?
15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Beschluss der
Agrarministerkonferenz vom 28. März 2025, wonach künftig in der europäischen
Regulierung eine „wissenschaftsbasierte Nutzen-Risiko-Abwägung“ statt
der bisherigen gefahrenorientierten Bewertung von Wirkstoffen
durchgeführt werden soll, und wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene
hierfür einsetzen (ebd.)?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die für die Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln zuständigen Behörden, das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR), das Julius Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt,
personell und finanziell ausreichend ausgestattet sind, und wie wirkt sich
dies gegebenenfalls auf die Entscheidungsprozesse aus?
17. Welche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren ihre Zulassung verlieren, und
welche Auswirkungen wird dies auf die Landwirtschaft und die
Ertragssicherheit haben?
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Experten prognostizieren, dass in
den kommenden zehn Jahren weitere 40 Prozent der verbleibenden
Pflanzenschutzsubstanzen vom Markt verschwinden könnten und dass dies vor
allem Sonderkulturen wie Hopfen, Obst und Gemüse stark betreffen
würde und dies möglicherweise die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Sektors
gefährden könnte (www.topagrar.com/acker/news/interview-guendel-gonz
alez-sorgt-sich-um-wirkstoffverluste-im-pflanzenschutz-20013781.html)?
19. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz in
der Landwirtschaft derzeit von knapp 1 200 Anwendungsbestimmungen
eingeschränkt wird, die meist bußgeldbewehrt sind, und sind in diesem
Bereich Deregulierungen geplant (www.agrarheute.com/pflanze/mais/119
2-auflagen-pflanzenschutz-diese-3-neuen-muessen-landwirte-kennen-63
4241)?
Berlin, den 21. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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