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Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft - Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In

dip / drucksache 10.06.2026 · WP 21 · 21/6369 · Antrag · Original ↗

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Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft - Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In Antrag der Abgeordneten Katrin Uhlig, Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Auf dem Weg zu einem Stromsystem, das vollständig auf erneuerbaren Energien basiert, braucht es eine verlässliche und zukunftsfähige Antwort auf die Frage, wie die Stromversorgung auch dann gesichert werden soll, wenn Sonne und Wind nur wenig oder gerade keinen Strom liefern. Diese Antwort wird gasbetriebene Kraftwerke einschließen. Absolut zentral ist dabei jedoch der Umfang und das klare Umstellungsdatum auf Wasserstoff, etwa im achten Betriebsjahr. Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ist der Bau langfristig fossil betriebener Gaskraftwerke ohne glaubwürdige und ambitionierte Umstellungsperspektive keine Option. Die technisch unerprobte und teure Abscheidung von CO2 über Carbon-Capture-and-Storage (CCS) kann keine solche Option sein. Dass genau dies von der Bundesregierung geplant wird und trotz vorgeblicher Technologieoffenheit gezielt Vorschläge von Gaskraftwerksbetreibern zum Ausschluss von Batteriespeichern angefragt und umgesetzt wurden, ist absurd. Gerade in einer Zeit, in der uns erneut schmerzhaft vor Augen geführt wird, wie verwundbar unser Wirtschaftsstandort durch die Abhängigkeit von Erdgasimporten ist – und wie stark Energiepreise im Alltag steigen können –, dürfen wir uns nicht noch abhängiger von fossilen Importen machen und Milliarden für Energieimporte ins Ausland überweisen. Batteriespeicher, Bioenergie, flexibles Lastmanagement oder Kraftwerke mit einem sicheren und kurzfristig umsetzbaren Umstellungspfad auf Wasserstoff: Die Liste der Technologien und Instrumente zur Kapazitätssicherung, die keinen automatischen fossilen Lock-In bedeuten, ist lang. Statt diese zu ignorieren und ein Regelwerk zu schaffen, das einzelne Technologien bevorzugt, während andere ins Hintertreffen geraten, braucht es Kapazitätsausschreibungen im Rahmen eines Kapazitätsmechanismus, die auf einer sicheren Finanzierung aufbauen, den verschiedenen Optionen Chancen eröffnen, kleinen wie großen Akteuren Beteiligung ermöglichen und die jeweiligen Stärken der einzelnen Technologien zur Geltung bringen. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6369 21. Wahlperiode 10.06.2026 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. durch die Art und Weise der Ausgestaltung von Ausschreibungen einen fossilen Lock-In bei der Sicherung von Kapazitäten zur Stromversorgung zu verhindern. Gerade das weitere Voranschreiten des Klimawandels und die aktuelle geopolitische Lage verlangt, dass fossile Abhängigkeiten auf ein Minimum reduziert werden; 2. die Kriterien für Anlagen bei Kapazitätsausschreibungen so auszugestalten, dass der Rahmen für alle Technologien gleichwertig ausgestaltet ist und wirklich alle Potenziale für Kapazitäten genutzt werden können. Gerade bei „Langzeitkapazitäten“ muss natürlich sichergestellt sein, dass sie zuverlässig über einen langen Zeitraum einspringen können. Dennoch ist auch hier bei der Ausgestaltung der Kriterien darauf zu achten, dass für alle Technologien faire Bedingungen herrschen. Technologieoffenheit darf nicht nur in der Theorie bestehen, sondern muss gerade in diesem Bereich in der Praxis gelebt werden. Das erhöht den Wettbewerb und senkt die Kosten; 3. Regelungen festzulegen, die vorsehen, dass der Betreiber eines Kraftwerks bei einem Zuschlag im Rahmen einer Kapazitätsausschreibung umgehend einen Plan vorzulegen hat, wie die Anlage zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Wasserstoff umgestellt wird. Eine Vorgabe, nach der Anlagen lediglich spätestens ab dem Jahr 2045 klimaneutral betrieben werden müssen, läuft den Klimazielen zuwider, verstärkt unnötig und langfristig Abhängigkeiten und riskiert einen teuren fossilen Lock-In; 4. alle wesentlichen Informationen und Eckdaten zur Verfügung zu stellen, die ein Unternehmen, das noch an Kapazitätsausschreibungen im Jahr 2026 teilnehmen möchte, zur vollumfänglichen Vorbereitung und Risikoabwägung braucht; 5. bereits zur ersten Kapazitätsausschreibung im September 2026 klare Angaben zu machen, wie die Umlage zur Finanzierung eines Kapazitätsmechanismus ausgestaltet werden soll. Schon zu diesem Zeitpunkt muss klar sein, welche Belastung durch eine Umlage für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entstehen kann; 6. sowohl jetzt bei den ersten Kapazitätsausschreibungen in diesem Jahr als auch in Zukunft bei der weiteren Entwicklung eines Kapazitätsmechanismus sicherzustellen, dass im Bereich der Kapazitätssicherung keine konzentrierte Marktmacht bei einzelnen Unternehmen entstehen kann. Durch Instrumente wie die vom Bundeskartellamt vorgeschlagene Zuschlagslimitierung sind Voraussetzungen zu schaffen, die eine große Akteursvielfalt fördern; 7. vor der Ausschreibung von Kapazitäten jeglicher Art, die Annahmen, auf denen die Notwendigkeit für die Ausschreibungen von Kapazitäten getroffen wurden, transparent zu machen und ausführlich zu begründen; 8. dafür Sorge zu tragen, dass gesicherte Leistungen systemdienlich im ganzen Land zugebaut werden, auch in den Kohlerevieren. Berlin, den 19. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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