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Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie"

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 245/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie" [Bundesrat Drucksache 245/1/25 30.06.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AIS - Fz - U - Wi zu Punkt ... der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025 Entschließung des Bundesrates „Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie“ - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen - A Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen: 1. Zu Nummer 1 Satz 4 In Nummer 1 Satz 4 ist die Angabe „zeitlichen begrenzten Brückenstrompreises“ durch die Angabe „Industriestrompreises“ zu ersetzen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum) Im Gleichlauf zum Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien sollte von einem „Industriestrompreis“ gesprochen werden (vergleiche Zeile 961 fortfolgende). Denn die energieintensiven Unternehmen benötigen dringend Planbarkeit hinsichtlich der Strompreise, sodass die Maßnahme nicht von vornherein zeitlich begrenzt sein sollte. Wi ... 2. Zu Nummer 2 Sätze 1 und 2 In Nummer 2 sind die Sätze 1 und 2 durch die folgenden Sätze zu ersetzen: „Die Integration der erneuerbaren Energien in ein versorgungssicheres und wettbewerbsfähiges Energiesystem muss neben der konsequenten Umsetzung einer Flexibilitätsagenda von einem zügigen Ausbau von Transport- und Speicherinfrastrukturen, aber auch durch Investitionen in ausreichend verfügbare gesicherte Leistung begleitet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene beihilferechtliche Fragen zu Ausschreibungen für steuerbare Kraftwerksleistung und zur Ausgestaltung eines strikt marktwirtschaftlich organisierten Kapazitätsmechanismus zeitnah zu klären und diese Instrumente schnell umzusetzen, um Planungs- und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.“ 3. Zu Nummer 2 Satz 2, Sätze 3 und 4 – neu – Nummer 2 ist wie folgt zu ändern: a) In Satz 2 ist die Angabe „ , um Planungs- und Versorgungssicherheit zu gewährleisten“ zu streichen. b) Nach Satz 2 sind die folgenden Sätze einzufügen: „Zudem wird der Bund gebeten, Klarheit in Bezug auf die Rolle von Wasserstoff beim Ausbau zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten und insbesondere deren Dekarbonisierung zu schaffen. Damit sollen Planungs- und Versorgungssicherheit gewährleistet und Hemmnisse beim Wasserstoffhochlauf abgebaut werden.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Laut Koalitionsvertrag und Aussagen der neuen Bundesregierung ist bisher vorgesehen, dass Kapazitäten der Kraftwerksstrategie ausschließlich für Gaskraftwerke ausgeschrieben werden sollen. Es sind keine Vorgaben zur Umstellung auf Wasserstoff vorgesehen, wodurch die Dekarbonisierung dieser Kapazitäten unklar bleibt. Für die Wasserstoffwirtschaft würde damit eine potenziell wichtige und verbindliche Perspektive für die Wasserstoffnutzung wegfallen, was Planungs- und Investitionssicherheit verringert. Es ist daher notwendig, dass der Bund sich entsprechend positioniert und Klarheit schafft, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft nicht weiter zu hemmen und der Industrie Planbarkeit bei ihren Dekarbonisierungsvorhaben zu ermöglichen. U Wi ... 4. Zu Nummer 4 Absatz 2 – neu – Nach Nummer 4 Absatz 1 ist der folgende Absatz einzufügen: „Darüber hinaus ist aus Sicht des Bundesrates sicherzustellen, dass der CBAM auch tatsächlich zur Vermeidung von CO₂-Verlagerung beiträgt – und nicht unbeabsichtigt Anreize zur Produktionsverlagerung aus der EU heraus schafft. Der aktuelle Vorschlag enthält bislang keine Entlastung für exportierende oder weiterverarbeitende Unternehmen, obwohl gerade diese mit dem Wegfall der kostenlosen EU-ETS-Zertifikate zunehmend unter Wettbewerbsdruck geraten. Ohne gezielte flankierende Maßnahmen droht der Verlust industrieller Wertschöpfung und damit auch klimapolitischer Steuerungswirkung. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich im weiteren Verfahren dafür einzusetzen, dass neben der Importregulierung auch der Schutz europäischer Exportinteressen und generell der weiterverarbeitenden Industrie angemessen berücksichtigt wird – etwa durch eine Exportkomponente, gezielte sektorale Entlastungen oder eine differenzierte Ausgestaltung innerhalb des EU-Emissionshandels.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Hintergrund ist, dass der CBAM zwar Importe vor CO₂-Verlagerung schützt, aber keinerlei Entlastung für Exporteure und weiterverarbeitende Unternehmen bietet. Die schrittweise Abschaffung der kostenlosen Zertifikate im EU-ETS bedeutet eine steigende Belastung für europäische Produzenten – insbesondere dann, wenn sie auf den Weltmarkt exportieren. Gerade Unternehmen, die sowohl CO₂-intensive Grundstoffe benötigen als auch weiterverarbeiten und im EU-Binnenmarkt oder international vertreiben, geraten dadurch unter erheblichen Druck. Der Kommissionsvorschlag enthält hierzu keine neuen Ansätze. Dies stellt betroffene Unternehmen vor Unsicherheiten und kann Standortentscheidungen negativ beeinflussen. Es ist weiterhin zu befürchten, dass Unternehmen Produktion ins Ausland verlagern, um fertige Produkte dort zu produzieren – ohne CO₂-Kosten – und sie anschließend in die EU einzuführen oder auf Drittmärkten zu handeln. Hier braucht es aus Sicht der deutschen Industrie eine politische Nachschärfung – sei es durch eine Exportkomponente, durch Ausgleichsmechanismen innerhalb des EU-ETS oder durch gezielte sektorale Entlastungen. Wi ... 5. Zu Nummer 5 Satz 2a – neu –, Sätze 6 und 7 Nummer 5 ist wie folgt zu ändern: a) Nach Satz 2 ist der folgende Satz einzufügen: „Leitmärkte sollten dabei gezielt mit European Content-Regeln verbunden werden.“ b) Die Sätze 6 und 7 sind durch die folgenden Sätze zu ersetzen: „So gelingt eine Stärkung der Nachfrage für grünen und kohlenstoffarmen Stahl in der Breite. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung für Leitmärkte für klimafreundliche beziehungsweise klimaneutrale Produkte auf Bundesebene zügig umzusetzen, einen Leitmarkt im Pionierfeld „Deutsche Bahn“ zu etablieren und das Infrastruktursondervermögen gezielt zur Schaffung von Leitmärkten für grünen und emissionsarmen Stahl „Made in Europe“ zu nutzen.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Zu Buchstabe a: Bei der beschaffungsseitigen Ausgestaltung von grünen Leitmärkten für Grundstoffe auf europäischer und nationaler Ebene sollte neben der Berücksichtigung von Umwelt- und klimaschutzpolitischen Kriterien auch von dem Ansatz europäischer Herkunftsregelungen Gebrauch gemacht werden („European Content Requirements“). Zu Buchstabe b: Bei der instrumentellen Umsetzung von grünen Leitmärkten für grünen und emissionsarmen Stahl sollte nach Möglichkeit ein vorlaufender Pilotmarkt bei der Deutschen Bahn etabliert werden, so zum Beispiel für die Schienenbeschaffung. 6. Zu Nummer 5 Sätze 8 und 9 – neu – In Nummer 5 sind nach Satz 7 die folgenden Sätze einzufügen: „Ziel muss sein, nach der Einführungsphase die Wettbewerbsfähigkeit von Grünem Stahl möglichst bald über geeignete Marktrahmenbedingungen sicherzustellen. Hierzu gehören neben dem europäischen CO2-Grenzausgleichssystem Wi U ... (CBAM) eine wirksame CO2-Bepreisung sowie ein geeigneter Marktrahmen sowohl für die Produktion Grünen Wasserstoffs gemäß der Erneuerbare- Energien-Richtlinie (RED II) als auch für mit Wasserstoff hergestellte Produkte insgesamt.“ 7. Zu Nummer 6a – neu – Nach Nummer 6 ist die folgende Nummer 6a einzufügen: „6a. Sicherung des europäischen Stahlmarkts: Im Zuge der sich verschärfenden Zollpolitik der US-Regierung für Stahl- und Metallprodukte kämpft die europäische Stahlindustrie mit zunehmenden globalen Überkapazitäten. Um den europäischen Stahlmarkt vor diesem Hintergrund zu entlasten, bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung etwaiger Anpassungen der europäischen Übergangsfristen für den Import von russischen Halbzeugen (Brammen) und Werkzeugstahl.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Der globale Stahlmarkt ist bereits seit einigen Jahren von erheblichen Überkapazitäten gekennzeichnet. Durch ihre Zollpolitik verwehrt die US-Regierung traditionellen Lieferländern, darunter Mexiko und Kanada, den Zugang zum amerikanischen Markt. Infolge dessen entstehen auf dem Weltmarkt weitere Überkapazitäten an Stahl- und Metallprodukten. Europa importiert bereits jede dritte Tonne Stahl aus Drittländern, darunter auch Stahlprodukte aus Russland. Im 12. Sanktionspaket vom 18. Dezember 2023 gewährte die EU verlängerte Ausnahmeregelungen für russische Halbzeuge (Brammen) und Werkzeugstahl, sodass ein vollständiges Importverbot erst am 1. Oktober 2028 wirksam wird. Vor dem Hintergrund der zollbedingten Veränderungen des globalen Stahlmarkts ist eine Evaluierung des Einflusses von Sanktionsanpassungen gegenüber Russland auf den europäischen Stahlmarkt aus Sicht der Länder begrüßenswert. 8. Zu Nummer 7 Sätze 2, 7 und 8 Nummer 7 ist wie folgt zu ändern: a) Satz 2 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission für eine Prüfung einzusetzen, wie die Zusätzlichkeit des für die Elektrolyse eingesetzten Stroms im Rahmen des delegierten Rechtsaktes der RED II auch auf anderem Wi U ... Wege dargestellt werden kann, zum Beispiel durch der Anhebung Erneuerbare- Energien-Ausbauziele um die Mengen, die für die nationale Wasserstofferzeugung geplant sind, sowie für den raschen Ausbau einer grenzüberschreitenden Wasserstoffinfrastruktur in Europa, damit Stahl- und andere Industriebetriebe kurzfristig und kosteneffizient (grünen) Wasserstoff beziehen können.“ b) Satz 7 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen: „Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass die Direktreduktion von Eisenerz durch Erdgas als Übergangstechnologie zu Wasserstoff klima- und industriepolitisch der aktuell vorherrschenden Stahlerzeugung mit Koks als Reduktionsmittel vorzuziehen ist.“ c) Satz 8 ist zu streichen. 9. Zu Nummer 7 Satz 4a – neu – In Nummer 7 ist nach Satz 4 der folgende Satz einzufügen: „Zudem braucht es insbesondere für die Stahlindustrie zielgerichtete staatliche Absicherungsinstrumente, um notwendige Langfristverträge für den Wasserstoffbezug zu ermöglichen.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Der Vorschlag zielt darauf ab, die derzeit noch risikobehafteten, teuren und mengenseitig noch nicht ausreichenden Langfristverträge für den Wasserstoffbezug der Stahlindustrie durch staatliche Absicherungsinstrumente zu flankieren. 10. Zu Nummer 8 In Nummer 8 ist nach der Angabe „Finanzierungsinstrumenten“ die Angabe „sowie insbesondere im Rahmen des Beihilferahmens zur Unterstützung des Clean Industrial Deals“ einzufügen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Im Rahmen der Transformationsförderung für Industrie und Mittelstand bedarf es pragmatischer Zugangsbedingungen, Kriterien und Übergangslösungen auch Wi Wi für die Primär- und Sekundärstahlroute. Der Clean Industrial Deal der Kommission enthält insofern auch die Möglichkeit einer Anpassung des Beihilferahmens, die aktiv genutzt werden sollte. B 11. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]

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