Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie"
Text
Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie"
[Bundesrat Drucksache 245/1/25
30.06.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AIS - Fz - U - Wi
zu Punkt ... der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025
Entschließung des Bundesrates „Umsetzung des europäischen
Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und
Metallindustrie“
- Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
A
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen
zu fassen:
1. Zu Nummer 1 Satz 4
In Nummer 1 Satz 4 ist die Angabe „zeitlichen begrenzten
Brückenstrompreises“ durch die Angabe „Industriestrompreises“ zu ersetzen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum)
Im Gleichlauf zum Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden
Parteien sollte von einem „Industriestrompreis“ gesprochen werden (vergleiche
Zeile 961 fortfolgende). Denn die energieintensiven Unternehmen benötigen
dringend Planbarkeit hinsichtlich der Strompreise, sodass die Maßnahme nicht
von vornherein zeitlich begrenzt sein sollte.
Wi
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2. Zu Nummer 2 Sätze 1 und 2
In Nummer 2 sind die Sätze 1 und 2 durch die folgenden Sätze zu ersetzen:
„Die Integration der erneuerbaren Energien in ein versorgungssicheres und
wettbewerbsfähiges Energiesystem muss neben der konsequenten Umsetzung
einer Flexibilitätsagenda von einem zügigen Ausbau von Transport- und
Speicherinfrastrukturen, aber auch durch Investitionen in ausreichend verfügbare
gesicherte Leistung begleitet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
auf EU-Ebene beihilferechtliche Fragen zu Ausschreibungen für steuerbare
Kraftwerksleistung und zur Ausgestaltung eines strikt marktwirtschaftlich
organisierten Kapazitätsmechanismus zeitnah zu klären und diese Instrumente
schnell umzusetzen, um Planungs- und Versorgungssicherheit zu
gewährleisten.“
3. Zu Nummer 2 Satz 2, Sätze 3 und 4 – neu –
Nummer 2 ist wie folgt zu ändern:
a) In Satz 2 ist die Angabe „ , um Planungs- und Versorgungssicherheit zu
gewährleisten“ zu streichen.
b) Nach Satz 2 sind die folgenden Sätze einzufügen:
„Zudem wird der Bund gebeten, Klarheit in Bezug auf die Rolle von
Wasserstoff beim Ausbau zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten und insbesondere
deren Dekarbonisierung zu schaffen. Damit sollen Planungs- und
Versorgungssicherheit gewährleistet und Hemmnisse beim Wasserstoffhochlauf
abgebaut werden.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Laut Koalitionsvertrag und Aussagen der neuen Bundesregierung ist bisher
vorgesehen, dass Kapazitäten der Kraftwerksstrategie ausschließlich für
Gaskraftwerke ausgeschrieben werden sollen. Es sind keine Vorgaben zur
Umstellung auf Wasserstoff vorgesehen, wodurch die Dekarbonisierung dieser
Kapazitäten unklar bleibt. Für die Wasserstoffwirtschaft würde damit eine potenziell
wichtige und verbindliche Perspektive für die Wasserstoffnutzung wegfallen,
was Planungs- und Investitionssicherheit verringert. Es ist daher notwendig,
dass der Bund sich entsprechend positioniert und Klarheit schafft, um den
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft nicht weiter zu hemmen und der Industrie
Planbarkeit bei ihren Dekarbonisierungsvorhaben zu ermöglichen.
U
Wi
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4. Zu Nummer 4 Absatz 2 – neu –
Nach Nummer 4 Absatz 1 ist der folgende Absatz einzufügen:
„Darüber hinaus ist aus Sicht des Bundesrates sicherzustellen, dass der CBAM
auch tatsächlich zur Vermeidung von CO₂-Verlagerung beiträgt – und nicht
unbeabsichtigt Anreize zur Produktionsverlagerung aus der EU heraus schafft. Der
aktuelle Vorschlag enthält bislang keine Entlastung für exportierende oder
weiterverarbeitende Unternehmen, obwohl gerade diese mit dem Wegfall der
kostenlosen EU-ETS-Zertifikate zunehmend unter Wettbewerbsdruck geraten.
Ohne gezielte flankierende Maßnahmen droht der Verlust industrieller
Wertschöpfung und damit auch klimapolitischer Steuerungswirkung. Der Bundesrat
bittet die Bundesregierung daher, sich im weiteren Verfahren dafür einzusetzen,
dass neben der Importregulierung auch der Schutz europäischer
Exportinteressen und generell der weiterverarbeitenden Industrie angemessen berücksichtigt
wird – etwa durch eine Exportkomponente, gezielte sektorale Entlastungen oder
eine differenzierte Ausgestaltung innerhalb des EU-Emissionshandels.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Hintergrund ist, dass der CBAM zwar Importe vor CO₂-Verlagerung schützt,
aber keinerlei Entlastung für Exporteure und weiterverarbeitende Unternehmen
bietet. Die schrittweise Abschaffung der kostenlosen Zertifikate im EU-ETS
bedeutet eine steigende Belastung für europäische Produzenten – insbesondere
dann, wenn sie auf den Weltmarkt exportieren. Gerade Unternehmen, die
sowohl CO₂-intensive Grundstoffe benötigen als auch weiterverarbeiten und im
EU-Binnenmarkt oder international vertreiben, geraten dadurch unter
erheblichen Druck.
Der Kommissionsvorschlag enthält hierzu keine neuen Ansätze. Dies stellt
betroffene Unternehmen vor Unsicherheiten und kann Standortentscheidungen
negativ beeinflussen. Es ist weiterhin zu befürchten, dass Unternehmen
Produktion ins Ausland verlagern, um fertige Produkte dort zu produzieren – ohne
CO₂-Kosten – und sie anschließend in die EU einzuführen oder auf
Drittmärkten zu handeln. Hier braucht es aus Sicht der deutschen Industrie eine
politische Nachschärfung – sei es durch eine Exportkomponente, durch
Ausgleichsmechanismen innerhalb des EU-ETS oder durch gezielte sektorale
Entlastungen.
Wi
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5. Zu Nummer 5 Satz 2a – neu –, Sätze 6 und 7
Nummer 5 ist wie folgt zu ändern:
a) Nach Satz 2 ist der folgende Satz einzufügen:
„Leitmärkte sollten dabei gezielt mit European Content-Regeln verbunden
werden.“
b) Die Sätze 6 und 7 sind durch die folgenden Sätze zu ersetzen:
„So gelingt eine Stärkung der Nachfrage für grünen und kohlenstoffarmen
Stahl in der Breite. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die im
Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung für Leitmärkte für klimafreundliche
beziehungsweise klimaneutrale Produkte auf Bundesebene zügig umzusetzen,
einen Leitmarkt im Pionierfeld „Deutsche Bahn“ zu etablieren und das
Infrastruktursondervermögen gezielt zur Schaffung von Leitmärkten für
grünen und emissionsarmen Stahl „Made in Europe“ zu nutzen.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Zu Buchstabe a:
Bei der beschaffungsseitigen Ausgestaltung von grünen Leitmärkten für
Grundstoffe auf europäischer und nationaler Ebene sollte neben der
Berücksichtigung von Umwelt- und klimaschutzpolitischen Kriterien auch von dem
Ansatz europäischer Herkunftsregelungen Gebrauch gemacht werden
(„European Content Requirements“).
Zu Buchstabe b:
Bei der instrumentellen Umsetzung von grünen Leitmärkten für grünen und
emissionsarmen Stahl sollte nach Möglichkeit ein vorlaufender Pilotmarkt bei
der Deutschen Bahn etabliert werden, so zum Beispiel für die
Schienenbeschaffung.
6. Zu Nummer 5 Sätze 8 und 9 – neu –
In Nummer 5 sind nach Satz 7 die folgenden Sätze einzufügen:
„Ziel muss sein, nach der Einführungsphase die Wettbewerbsfähigkeit von
Grünem Stahl möglichst bald über geeignete Marktrahmenbedingungen
sicherzustellen. Hierzu gehören neben dem europäischen CO2-Grenzausgleichssystem
Wi
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(CBAM) eine wirksame CO2-Bepreisung sowie ein geeigneter Marktrahmen
sowohl für die Produktion Grünen Wasserstoffs gemäß der Erneuerbare-
Energien-Richtlinie (RED II) als auch für mit Wasserstoff hergestellte Produkte
insgesamt.“
7. Zu Nummer 6a – neu –
Nach Nummer 6 ist die folgende Nummer 6a einzufügen:
„6a. Sicherung des europäischen Stahlmarkts: Im Zuge der sich
verschärfenden Zollpolitik der US-Regierung für Stahl- und Metallprodukte
kämpft die europäische Stahlindustrie mit zunehmenden globalen
Überkapazitäten. Um den europäischen Stahlmarkt vor diesem
Hintergrund zu entlasten, bittet der Bundesrat die Bundesregierung um
Prüfung etwaiger Anpassungen der europäischen Übergangsfristen für den
Import von russischen Halbzeugen (Brammen) und Werkzeugstahl.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der globale Stahlmarkt ist bereits seit einigen Jahren von erheblichen
Überkapazitäten gekennzeichnet. Durch ihre Zollpolitik verwehrt die US-Regierung
traditionellen Lieferländern, darunter Mexiko und Kanada, den Zugang zum
amerikanischen Markt. Infolge dessen entstehen auf dem Weltmarkt weitere
Überkapazitäten an Stahl- und Metallprodukten.
Europa importiert bereits jede dritte Tonne Stahl aus Drittländern, darunter
auch Stahlprodukte aus Russland. Im 12. Sanktionspaket vom 18.
Dezember 2023 gewährte die EU verlängerte Ausnahmeregelungen für russische
Halbzeuge (Brammen) und Werkzeugstahl, sodass ein vollständiges
Importverbot erst am 1. Oktober 2028 wirksam wird. Vor dem Hintergrund der
zollbedingten Veränderungen des globalen Stahlmarkts ist eine Evaluierung des
Einflusses von Sanktionsanpassungen gegenüber Russland auf den
europäischen Stahlmarkt aus Sicht der Länder begrüßenswert.
8. Zu Nummer 7 Sätze 2, 7 und 8
Nummer 7 ist wie folgt zu ändern:
a) Satz 2 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen:
„Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission für eine
Prüfung einzusetzen, wie die Zusätzlichkeit des für die Elektrolyse eingesetzten
Stroms im Rahmen des delegierten Rechtsaktes der RED II auch auf anderem
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Wege dargestellt werden kann, zum Beispiel durch der Anhebung Erneuerbare-
Energien-Ausbauziele um die Mengen, die für die nationale
Wasserstofferzeugung geplant sind, sowie für den raschen Ausbau einer grenzüberschreitenden
Wasserstoffinfrastruktur in Europa, damit Stahl- und andere Industriebetriebe
kurzfristig und kosteneffizient (grünen) Wasserstoff beziehen können.“
b) Satz 7 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen:
„Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass die Direktreduktion von
Eisenerz durch Erdgas als Übergangstechnologie zu Wasserstoff klima- und
industriepolitisch der aktuell vorherrschenden Stahlerzeugung mit Koks als
Reduktionsmittel vorzuziehen ist.“
c) Satz 8 ist zu streichen.
9. Zu Nummer 7 Satz 4a – neu –
In Nummer 7 ist nach Satz 4 der folgende Satz einzufügen:
„Zudem braucht es insbesondere für die Stahlindustrie zielgerichtete staatliche
Absicherungsinstrumente, um notwendige Langfristverträge für den
Wasserstoffbezug zu ermöglichen.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Vorschlag zielt darauf ab, die derzeit noch risikobehafteten, teuren und
mengenseitig noch nicht ausreichenden Langfristverträge für den
Wasserstoffbezug der Stahlindustrie durch staatliche Absicherungsinstrumente zu
flankieren.
10. Zu Nummer 8
In Nummer 8 ist nach der Angabe „Finanzierungsinstrumenten“ die Angabe
„sowie insbesondere im Rahmen des Beihilferahmens zur Unterstützung des
Clean Industrial Deals“ einzufügen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Im Rahmen der Transformationsförderung für Industrie und Mittelstand bedarf
es pragmatischer Zugangsbedingungen, Kriterien und Übergangslösungen auch
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für die Primär- und Sekundärstahlroute. Der Clean Industrial Deal der
Kommission enthält insofern auch die Möglichkeit einer Anpassung des
Beihilferahmens, die aktiv genutzt werden sollte.
B
11. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union,
der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und
der Finanzausschuss
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Deka (Empfehlungen der Ausschüsse)