Pläne zur Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus (Antwort zu Drs. 21/4601)
Text
Pläne zur Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus (Antwort zu Drs. 21/4601)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5276
21. Wahlperiode 07.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Uhlig, Dr. Alaa Alhamwi, Michael
Kellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4601 –
Pläne zur Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kaum ein Bereich verdeutlicht nach Ansicht der Fragestellenden die
wechselhafte Linie der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche
wie die Kraftwerksstrategie. Mehrfach wurden Ankündigungen gemacht, die
kurz darauf wieder relativiert oder angepasst wurden. Zu Beginn der
Legislaturperiode hielt die Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD in
ihrem Koalitionsvertrag fest, sie wolle „bis zu 20 Gigawatt [GW] an
Gaskraftwerksleistung bis 2030“ ermöglichen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/w
ww.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im November 2025 beschloss der Koalitionsausschuss dann, dass insgesamt
10 Gigawatt neuer, steuerbarer Kraftwerkskapazitäten entstehen sollen – 8
Gigawatt davon für Gaskraftwerke, die restlichen 2 Gigawatt
„technologieoffen“. Zum ersten Mal war dabei auch die Rede davon, die Anlagen später auf
Wasserstoff umrüsten zu wollen (https://background.tagesspiegel.de/energie-u
nd-klima/briefing/koalition-schreibt-acht-gigawatt-gaskraftwerke-aus).
Doch auch dabei blieb es nicht: Am 15. Januar 2026 verkündete
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche eine Grundsatzeinigung mit der
Europäischen Kommission zu den Eckpunkten der deutschen Kraftwerksstrategie.
Demnach sollen „noch in diesem Jahr 12 GW neue, steuerbare Kapazität
ausgeschrieben“ werden (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/P
ressemitteilungen/2026/01/20260115-grundsatzeinigung-mit-europaeischen-k
ommission-ueber-eckpunkte-der-kraftwerksstrategie.html).
Was an diesem Tag als große, neue Idee präsentiert wurde, hätte man nach
Ansicht der Fragestellenden mit den bereits unter dem Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck angestoßenen Plänen längst
auf den Weg bringen können und müssen. Denn die Kraftwerksfrage bleibt ein
zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 und erfordert
ein hohes Maß an Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Daneben darf nicht vergessen werden, dass die Kraftwerksstrategie nur ein
weiterer Schritt zur Stärkung der Versorgungssicherheit in einem von
erneuerbaren Energien dominierten System ist. Deutschland muss – wie viele
europäische Nachbarn es bereits getan haben – entscheiden, wie Kapazitäten künftig
organisiert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kün-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 7. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
digte an, möglichst noch 2027 einen „technologieoffenen Kapazitätsmarkt“
einführen zu wollen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/D
ownloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=p
ublicationFile&v=26). Konkrete Antworten auf die Frage, wie dieser Markt
ausgestaltet werden soll, bleibt die Bundesregierung bislang schuldig.
Entscheidend wird sein, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beim
Aufbau eines Kapazitätsmechanismus einen klaren und verlässlichen Kurs
einschlägt – anders als im bisherigen, widersprüchlichen Prozess rund um die
Kraftwerksstrategie.
1. Wann legt die Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf vor, der die
am 15. Januar 2026 vorgestellten Eckpunkte zur Kraftwerksstrategie
umsetzt?
Der Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet und soll so schnell wie möglich
vorgelegt werden.
2. Wann, und in welchem Umfang werden Stakeholder in den
Erarbeitungsprozess zu einem entsprechenden Gesetzentwurf einbezogen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat zu dem
Thema bereits zwei Fachgespräche mit den einschlägigen Verbänden durchgeführt,
eines am 4. März 2026 und eines am 24. März 2026. Dabei wurde nicht der
Gesetzentwurf vorgestellt bzw. diskutiert, aber die konzeptionellen
Überlegungen des BMWE. Eine Beteiligung der Stakeholder zum Gesetzentwurf erfolgt
wie üblich im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung vor der
Kabinettbefassung.
3. Welche Stakeholder plant die Bundesregierung, in den
Erarbeitungsprozess zu einem entsprechenden Gesetzentwurf einzubeziehen und
gegebenenfalls an einer Konsultation teilhaben zu lassen, und nach welchen
Kriterien erfolgt die Auswahl (bitte ausführlich die verschiedenen
Kriterien darstellen)?
Das BMWE steht im Austausch mit den von den geplanten Regelungen
betroffenen Verbänden und Institutionen. In der Länder- und Verbändeanhörung der
Bundesregierung werden alle Bundesländer und die von den Regelungen
betroffenen Verbände beteiligt, das schließt Energie-, Industrie-, Umweltverbände
etc. ein.
4. Teilt die Bundesregierung die Sorgen des Bundeskartellamts vor einer zu
hohen Marktkonzentration im Zuge der Kraftwerksstrategie (https://tabl
e.media/berlin/news/kraftwerksstrategie-kartellwaechter-schreiben-re
iche)?
Ein funktionierender Wettbewerb in den Ausschreibungen der
Kraftwerksstrategie hält die Kosten für die Verbraucher so gering wie möglich. Deshalb
arbeitet das BMWE intensiv daran, einen möglichst hohen Wettbewerb in den
Ausschreibungen zu erreichen.
Das Bundeskartellamt hat verschiedene Ansätze vorgeschlagen, wie der
Wettbewerb gestärkt werden kann. Das BMWE prüft die Ansätze und steht dazu mit
dem Bundeskartellamt in engem Austausch.
5. Für welchen Zeitpunkt wurden die von der Bundesregierung
angekündigten zwei bis drei Ausschreibungsrunden (siehe Ausschussdrucksache
21(9)165) für das Jahr 2026 terminiert, und sofern dies noch nicht
geschehen ist, wann wird dies nachgeholt und entsprechend bekannt
gegeben?
Die Prozesse zur Terminierung der Ausschreibungsrunden werden im Gesetz
geregelt.
6. Welche Leistungsgrößen sind für die kommenden geplanten
Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie angedacht?
Vorgaben zu Leistungsgrößen für die einzelnen Ausschreibungsrunden sollen
im Gesetz geregelt werden.
7. Plant die Bundesregierung, eine maximale Menge zu definieren, die ein
einzelnes Unternehmen in den Ausschreibungen gewinnen darf?
Die Bundesregierung plant die Ausschreibungen so zu gestalten, dass
möglichst hoher Wettbewerb entsteht.
8. Ist geplant, vor der Vorlage eines ersten Gesetzentwurfs Leitlinien oder
ähnliche Orientierungshilfen zu veröffentlichen, an denen sich Akteure,
die an den für 2026 angekündigten ersten Ausschreibungen
(Ausschussdrucksache 21(9)165) teilnehmen möchten, vorab orientieren können,
wenn ja, wann sollen diese erscheinen, und welche Aspekte werden sie
abdecken?
Nein, Leitlinien oder ähnliche Orientierungshilfen bereits vor Vorlage eines
ersten Gesetzentwurfs zu veröffentlichen, ist nicht geplant. Zur Orientierung ist
der Gesetzestext maßgeblich, der im Rahmen der Verbände- und
Länderanhörung allen Ländern und Verbänden zur Verfügung gestellt wird (vgl. die
Antwort zu Frage 2).
9. Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben weitere
Ausschreibungen für 2027 und 2029, mit denen in Summe und gemeinsam mit den
Ausschreibungen im Jahr 2026 der vollständige Kapazitätsbedarf des
Jahres 2031 abgedeckt werden kann (siehe Ausschussdrucksache
21(9)165); bestehen seitens der Bundesregierung bereits erste Annahmen
oder Kalkulationen dazu, wie hoch dieser Gesamtkapazitätsbedarf bis
2031 sein wird?
Die Ausschreibungsmengen der Ausschreibungen in den Jahren 2027 und 2029
sollen auf Basis des dann jeweils aktuellsten Berichts zur
Versorgungssicherheit im Bereich Elektrizität beruhen. Dadurch wird sichergestellt, dass der
Gesamtbedarf auf möglichst aktuellen und konsistenten Annahmen beruht.
10. Wie soll die von der Bundesregierung angekündigte regionale Steuerung
(siehe Ausschussdrucksache 21(9)165) hinsichtlich der Kapazitäten, die
ein Langfristkriterium erfüllen, ausgestaltet werden, und welche
Kriterien sollen hierbei Anwendung finden (bitte ausführlich die
verschiedenen Kriterien darstellen)?
11. Wird die Bundesregierung zur regionalen Steuerung einen Süd-Bonus
etablieren?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
In dem Ausschreibungssegment für Kapazitäten, die ein Langfristkriterium
erfüllen, wird eine regionale Steuerung vorgesehen. Denn entscheidend ist, dass
die neuen Kapazitäten dort entstehen, wo sie für ein stabiles und
kosteneffizientes Energiesystem gebraucht werden. Deshalb gilt es, in den diesjährigen
Ausschreibungen eine angemessene regionale Steuerung vorzusehen. Dabei spielen
auch bereits bestehende Kraftwerksstandorte eine wichtige Rolle und es sollen
Standorte in ganz Deutschland zum Zuge kommen. Die kommenden
Ausschreibungen werden grundsätzlich allen Teilnehmern offenstehen, die die
Ausschreibungsbedingungen erfüllen.
12. Wann wird der von der Bundesregierung angekündigte Rechtsrahmen zur
Umstellung der zunächst mit Erdgas betriebenen Kraftwerke auf
Wasserstoff vorgelegt (siehe Ausschussdrucksache 21(9)165)?
Der Rechtsrahmen soll rechtzeitig vorliegen, sodass ab 2027 Ausschreibungen
für die Umstellung auf Wasserstoff durchgeführt werden können.
13. Welche Mindestanforderungen (z. B. Materialauslegung, Druckstufen,
Sicherheitsanforderungen, Beimischungsfähigkeit, Umrüstbarkeit,
Effizienz- und Emissionswerte) müssen Anlagen oder Infrastrukturen nach
Auffassung der Bundesregierung erfüllen, um als „H2‑ready“ bzw.
„wasserstofffähig“ zu gelten, und welche Nachweise bzw. Standards bzw.
Zertifizierungen (Deutsches Institut für Normung [DIN] bzw. Europäische
Norm [EN] bzw. Internationale Organisation für Normung [ISO],
DVGW-Regelwerk [DVGW = Deutscher Verein des Gas- und
Wasserfaches], technische Richtlinien) erkennt die Bundesregierung hierfür an?
14. Sind der Bundesregierung Definitionen des Begriffs „H2‑ready“ bekannt,
die bereits als technische Normen existieren?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Anforderungen zur Teilnahme an den Ausschreibungsrunden werden im
Gesetz geregelt. Eine allgemein gültige Normierung des Begriffs „H2-ready“
gibt es nach Kenntnis des BMWE nicht.
15. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial von Speichern ein, zur
Versorgungssicherheit beizutragen?
Speicher können, genauso wie Kraftwerke und regelbare Lasten, einen Beitrag
zur Versorgungssicherheit leisten. In der Regel können diese jedoch nur für
wenige Stunden am Stück ausspeisen. Sie werden daher vorrangig im
Tagesverlauf zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage eingesetzt. Insofern können
sie auch zur Versorgungssicherheit beitragen. Für Dunkelflauten, die eine
Stromerzeugung über längere Zeiträume hinweg erfordern, werden zusätzlich
andere Technologien wie Kraftwerke benötigt.
16. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass auch Speicherbetreiber
an den Ausschreibungen der Kraftwerksstrategie teilnehmen können?
An den Ausschreibungen können alle Technologien teilnehmen, die die
entsprechenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Darunter können
grundsätzlich auch Speicher fallen.
17. Während im Rahmen der zehn Schlüsselmaßnahmen des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus September 2025 (www.bundeswirts
chaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werde
n-wettbewerbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=publicationFile&v=26) von
einer möglichen Einführung eines technologieoffene Kapazitätsmarkts
im Jahr 2027 gesprochen wird, heißt es nach Angaben in der
Ausschussdrucksache 21(9)165, dass erste Regelungen für einen Kapazitätsmarkt
im Jahr 2027 vorgelegt werden sollen;. vor dem Hintergrund dieser
unterschiedlichen Hinweise, welchen Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung aktuell, wann soll ein konkreter Gesetzentwurf für einen
Kapazitätsmechanismus vorgelegt werden und wann plant die Bundesregierung,
diesen abschließend zu etablieren?
Im Rahmen der Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission zur
Kraftwerksstrategie hat Deutschland zugesagt, mittelfristig einen umfassenden
Kapazitätsmarkt für Strom einzuführen. Dieser soll 2027 beschlossen werden
und ab 2032 die Versorgungssicherheit gewährleisten. Er schließt sich somit
nahtlos an die Umsetzung der Kraftwerksstrategie an, die das Zieljahr 2031 hat.
18. Wann, und in welchem Umfang werden Stakeholder in den
Erarbeitungsprozess zu einem Gesetzentwurf für einen Kapazitätsmechanismus
einbezogen?
19. Welche Stakeholder plant die Bundesregierung, in den
Erarbeitungsprozess eines Gesetzentwurfs für einen Kapazitätsmechanismus
einzubeziehen und gegebenenfalls an einer Konsultation teilhaben zu lassen, und
anhand welcher Kriterien werden diese ausgewählt (bitte ausführlich die
verschiedenen Kriterien darstellen)?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Ziel ist, möglichst schnell die Gesetzgebung zur Kraftwerksstrategie
abzuschließen. Erst danach wird das Verfahren für die gesetzlichen Regelungen für
den umfassenden Kapazitätsmarkt begonnen.
In der Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf für einen
Kapazitätsmechanismus werden alle Bundesländer und die von den Regelungen
betroffenen Verbände beteiligt.
20. Plant die Bundesregierung einen zentralen Kapazitätsmarkt, einen
dezentralen Kapazitätsmarkt, einen kombinierten Kapazitätsmarkt oder einen
Kapazitätsabsicherungsmechanismus durch Spitzenpreis-Hedging?
Die Entscheidungsfindung ist noch nicht abgeschlossen.
21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch dezentrale Kapazitäten
wie Speicherbetreiber am Kapazitätsmarkt diskriminierungsfrei
teilnehmen können?
Die Regelungen zu einem zukünftigen Kapazitätsmarkt werden so ausgestaltet
sein, dass auch der Beitrag von dezentralen Kapazitäten wie Speichern zur
Versorgungssicherheit berücksichtigt wird und die einschlägigen europäischen
Vorgaben eingehalten werden.
22. Wann sind erste Ergebnisse aus dem aktuell ausgeschriebenen Projekt
„Fachliche Beratung bei der Ausgestaltung eines
Kapazitätsmechanismus für steuerbare Kapazitäten in Deutschland“ zu erwarten, und wie
finden diese in der Erarbeitung eines Kapazitätsmechanismus durch die
Bundesregierung Berücksichtigung?
Das Projekt befindet sich derzeit noch im Vergabeverfahren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Pläne zur Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus (Antwort)