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Pläne zur Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus (Antwort zu Drs. 21/4601)

dip / drucksache 07.04.2026 · WP 21 · 21/5276 · Antwort · Original ↗

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Pläne zur Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus (Antwort zu Drs. 21/4601) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5276 21. Wahlperiode 07.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Uhlig, Dr. Alaa Alhamwi, Michael Kellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4601 – Pläne zur Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kaum ein Bereich verdeutlicht nach Ansicht der Fragestellenden die wechselhafte Linie der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche wie die Kraftwerksstrategie. Mehrfach wurden Ankündigungen gemacht, die kurz darauf wieder relativiert oder angepasst wurden. Zu Beginn der Legislaturperiode hielt die Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag fest, sie wolle „bis zu 20 Gigawatt [GW] an Gaskraftwerksleistung bis 2030“ ermöglichen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/w ww.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im November 2025 beschloss der Koalitionsausschuss dann, dass insgesamt 10 Gigawatt neuer, steuerbarer Kraftwerkskapazitäten entstehen sollen – 8 Gigawatt davon für Gaskraftwerke, die restlichen 2 Gigawatt „technologieoffen“. Zum ersten Mal war dabei auch die Rede davon, die Anlagen später auf Wasserstoff umrüsten zu wollen (https://background.tagesspiegel.de/energie-u nd-klima/briefing/koalition-schreibt-acht-gigawatt-gaskraftwerke-aus). Doch auch dabei blieb es nicht: Am 15. Januar 2026 verkündete Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche eine Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission zu den Eckpunkten der deutschen Kraftwerksstrategie. Demnach sollen „noch in diesem Jahr 12 GW neue, steuerbare Kapazität ausgeschrieben“ werden (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/P ressemitteilungen/2026/01/20260115-grundsatzeinigung-mit-europaeischen-k ommission-ueber-eckpunkte-der-kraftwerksstrategie.html). Was an diesem Tag als große, neue Idee präsentiert wurde, hätte man nach Ansicht der Fragestellenden mit den bereits unter dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck angestoßenen Plänen längst auf den Weg bringen können und müssen. Denn die Kraftwerksfrage bleibt ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 und erfordert ein hohes Maß an Planungssicherheit für alle Beteiligten. Daneben darf nicht vergessen werden, dass die Kraftwerksstrategie nur ein weiterer Schritt zur Stärkung der Versorgungssicherheit in einem von erneuerbaren Energien dominierten System ist. Deutschland muss – wie viele europäische Nachbarn es bereits getan haben – entscheiden, wie Kapazitäten künftig organisiert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kün- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 7. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. digte an, möglichst noch 2027 einen „technologieoffenen Kapazitätsmarkt“ einführen zu wollen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/D ownloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=p ublicationFile&v=26). Konkrete Antworten auf die Frage, wie dieser Markt ausgestaltet werden soll, bleibt die Bundesregierung bislang schuldig. Entscheidend wird sein, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beim Aufbau eines Kapazitätsmechanismus einen klaren und verlässlichen Kurs einschlägt – anders als im bisherigen, widersprüchlichen Prozess rund um die Kraftwerksstrategie.  1. Wann legt die Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf vor, der die am 15. Januar 2026 vorgestellten Eckpunkte zur Kraftwerksstrategie umsetzt? Der Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet und soll so schnell wie möglich vorgelegt werden.  2. Wann, und in welchem Umfang werden Stakeholder in den Erarbeitungsprozess zu einem entsprechenden Gesetzentwurf einbezogen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat zu dem Thema bereits zwei Fachgespräche mit den einschlägigen Verbänden durchgeführt, eines am 4. März 2026 und eines am 24. März 2026. Dabei wurde nicht der Gesetzentwurf vorgestellt bzw. diskutiert, aber die konzeptionellen Überlegungen des BMWE. Eine Beteiligung der Stakeholder zum Gesetzentwurf erfolgt wie üblich im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung vor der Kabinettbefassung.  3. Welche Stakeholder plant die Bundesregierung, in den Erarbeitungsprozess zu einem entsprechenden Gesetzentwurf einzubeziehen und gegebenenfalls an einer Konsultation teilhaben zu lassen, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl (bitte ausführlich die verschiedenen Kriterien darstellen)? Das BMWE steht im Austausch mit den von den geplanten Regelungen betroffenen Verbänden und Institutionen. In der Länder- und Verbändeanhörung der Bundesregierung werden alle Bundesländer und die von den Regelungen betroffenen Verbände beteiligt, das schließt Energie-, Industrie-, Umweltverbände etc. ein.  4. Teilt die Bundesregierung die Sorgen des Bundeskartellamts vor einer zu hohen Marktkonzentration im Zuge der Kraftwerksstrategie (https://tabl e.media/berlin/news/kraftwerksstrategie-kartellwaechter-schreiben-re iche)? Ein funktionierender Wettbewerb in den Ausschreibungen der Kraftwerksstrategie hält die Kosten für die Verbraucher so gering wie möglich. Deshalb arbeitet das BMWE intensiv daran, einen möglichst hohen Wettbewerb in den Ausschreibungen zu erreichen. Das Bundeskartellamt hat verschiedene Ansätze vorgeschlagen, wie der Wettbewerb gestärkt werden kann. Das BMWE prüft die Ansätze und steht dazu mit dem Bundeskartellamt in engem Austausch.  5. Für welchen Zeitpunkt wurden die von der Bundesregierung angekündigten zwei bis drei Ausschreibungsrunden (siehe Ausschussdrucksache 21(9)165) für das Jahr 2026 terminiert, und sofern dies noch nicht geschehen ist, wann wird dies nachgeholt und entsprechend bekannt gegeben? Die Prozesse zur Terminierung der Ausschreibungsrunden werden im Gesetz geregelt.  6. Welche Leistungsgrößen sind für die kommenden geplanten Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie angedacht? Vorgaben zu Leistungsgrößen für die einzelnen Ausschreibungsrunden sollen im Gesetz geregelt werden.  7. Plant die Bundesregierung, eine maximale Menge zu definieren, die ein einzelnes Unternehmen in den Ausschreibungen gewinnen darf? Die Bundesregierung plant die Ausschreibungen so zu gestalten, dass möglichst hoher Wettbewerb entsteht.  8. Ist geplant, vor der Vorlage eines ersten Gesetzentwurfs Leitlinien oder ähnliche Orientierungshilfen zu veröffentlichen, an denen sich Akteure, die an den für 2026 angekündigten ersten Ausschreibungen (Ausschussdrucksache 21(9)165) teilnehmen möchten, vorab orientieren können, wenn ja, wann sollen diese erscheinen, und welche Aspekte werden sie abdecken? Nein, Leitlinien oder ähnliche Orientierungshilfen bereits vor Vorlage eines ersten Gesetzentwurfs zu veröffentlichen, ist nicht geplant. Zur Orientierung ist der Gesetzestext maßgeblich, der im Rahmen der Verbände- und Länderanhörung allen Ländern und Verbänden zur Verfügung gestellt wird (vgl. die Antwort zu Frage 2).  9. Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben weitere Ausschreibungen für 2027 und 2029, mit denen in Summe und gemeinsam mit den Ausschreibungen im Jahr 2026 der vollständige Kapazitätsbedarf des Jahres 2031 abgedeckt werden kann (siehe Ausschussdrucksache 21(9)165); bestehen seitens der Bundesregierung bereits erste Annahmen oder Kalkulationen dazu, wie hoch dieser Gesamtkapazitätsbedarf bis 2031 sein wird? Die Ausschreibungsmengen der Ausschreibungen in den Jahren 2027 und 2029 sollen auf Basis des dann jeweils aktuellsten Berichts zur Versorgungssicherheit im Bereich Elektrizität beruhen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Gesamtbedarf auf möglichst aktuellen und konsistenten Annahmen beruht. 10. Wie soll die von der Bundesregierung angekündigte regionale Steuerung (siehe Ausschussdrucksache 21(9)165) hinsichtlich der Kapazitäten, die ein Langfristkriterium erfüllen, ausgestaltet werden, und welche Kriterien sollen hierbei Anwendung finden (bitte ausführlich die verschiedenen Kriterien darstellen)? 11. Wird die Bundesregierung zur regionalen Steuerung einen Süd-Bonus etablieren? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. In dem Ausschreibungssegment für Kapazitäten, die ein Langfristkriterium erfüllen, wird eine regionale Steuerung vorgesehen. Denn entscheidend ist, dass die neuen Kapazitäten dort entstehen, wo sie für ein stabiles und kosteneffizientes Energiesystem gebraucht werden. Deshalb gilt es, in den diesjährigen Ausschreibungen eine angemessene regionale Steuerung vorzusehen. Dabei spielen auch bereits bestehende Kraftwerksstandorte eine wichtige Rolle und es sollen Standorte in ganz Deutschland zum Zuge kommen. Die kommenden Ausschreibungen werden grundsätzlich allen Teilnehmern offenstehen, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen. 12. Wann wird der von der Bundesregierung angekündigte Rechtsrahmen zur Umstellung der zunächst mit Erdgas betriebenen Kraftwerke auf Wasserstoff vorgelegt (siehe Ausschussdrucksache 21(9)165)? Der Rechtsrahmen soll rechtzeitig vorliegen, sodass ab 2027 Ausschreibungen für die Umstellung auf Wasserstoff durchgeführt werden können. 13. Welche Mindestanforderungen (z. B. Materialauslegung, Druckstufen, Sicherheitsanforderungen, Beimischungsfähigkeit, Umrüstbarkeit, Effizienz- und Emissionswerte) müssen Anlagen oder Infrastrukturen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllen, um als „H2‑ready“ bzw. „wasserstofffähig“ zu gelten, und welche Nachweise bzw. Standards bzw. Zertifizierungen (Deutsches Institut für Normung [DIN] bzw. Europäische Norm [EN] bzw. Internationale Organisation für Normung [ISO], DVGW-Regelwerk [DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches], technische Richtlinien) erkennt die Bundesregierung hierfür an? 14. Sind der Bundesregierung Definitionen des Begriffs „H2‑ready“ bekannt, die bereits als technische Normen existieren? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Anforderungen zur Teilnahme an den Ausschreibungsrunden werden im Gesetz geregelt. Eine allgemein gültige Normierung des Begriffs „H2-ready“ gibt es nach Kenntnis des BMWE nicht. 15. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial von Speichern ein, zur Versorgungssicherheit beizutragen? Speicher können, genauso wie Kraftwerke und regelbare Lasten, einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. In der Regel können diese jedoch nur für wenige Stunden am Stück ausspeisen. Sie werden daher vorrangig im Tagesverlauf zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage eingesetzt. Insofern können sie auch zur Versorgungssicherheit beitragen. Für Dunkelflauten, die eine Stromerzeugung über längere Zeiträume hinweg erfordern, werden zusätzlich andere Technologien wie Kraftwerke benötigt. 16. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass auch Speicherbetreiber an den Ausschreibungen der Kraftwerksstrategie teilnehmen können? An den Ausschreibungen können alle Technologien teilnehmen, die die entsprechenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Darunter können grundsätzlich auch Speicher fallen. 17. Während im Rahmen der zehn Schlüsselmaßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus September 2025 (www.bundeswirts chaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werde n-wettbewerbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=publicationFile&v=26) von einer möglichen Einführung eines technologieoffene Kapazitätsmarkts im Jahr 2027 gesprochen wird, heißt es nach Angaben in der Ausschussdrucksache 21(9)165, dass erste Regelungen für einen Kapazitätsmarkt im Jahr 2027 vorgelegt werden sollen;. vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Hinweise, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung aktuell, wann soll ein konkreter Gesetzentwurf für einen Kapazitätsmechanismus vorgelegt werden und wann plant die Bundesregierung, diesen abschließend zu etablieren? Im Rahmen der Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission zur Kraftwerksstrategie hat Deutschland zugesagt, mittelfristig einen umfassenden Kapazitätsmarkt für Strom einzuführen. Dieser soll 2027 beschlossen werden und ab 2032 die Versorgungssicherheit gewährleisten. Er schließt sich somit nahtlos an die Umsetzung der Kraftwerksstrategie an, die das Zieljahr 2031 hat. 18. Wann, und in welchem Umfang werden Stakeholder in den Erarbeitungsprozess zu einem Gesetzentwurf für einen Kapazitätsmechanismus einbezogen? 19. Welche Stakeholder plant die Bundesregierung, in den Erarbeitungsprozess eines Gesetzentwurfs für einen Kapazitätsmechanismus einzubeziehen und gegebenenfalls an einer Konsultation teilhaben zu lassen, und anhand welcher Kriterien werden diese ausgewählt (bitte ausführlich die verschiedenen Kriterien darstellen)? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Ziel ist, möglichst schnell die Gesetzgebung zur Kraftwerksstrategie abzuschließen. Erst danach wird das Verfahren für die gesetzlichen Regelungen für den umfassenden Kapazitätsmarkt begonnen. In der Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf für einen Kapazitätsmechanismus werden alle Bundesländer und die von den Regelungen betroffenen Verbände beteiligt. 20. Plant die Bundesregierung einen zentralen Kapazitätsmarkt, einen dezentralen Kapazitätsmarkt, einen kombinierten Kapazitätsmarkt oder einen Kapazitätsabsicherungsmechanismus durch Spitzenpreis-Hedging? Die Entscheidungsfindung ist noch nicht abgeschlossen. 21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch dezentrale Kapazitäten wie Speicherbetreiber am Kapazitätsmarkt diskriminierungsfrei teilnehmen können? Die Regelungen zu einem zukünftigen Kapazitätsmarkt werden so ausgestaltet sein, dass auch der Beitrag von dezentralen Kapazitäten wie Speichern zur Versorgungssicherheit berücksichtigt wird und die einschlägigen europäischen Vorgaben eingehalten werden. 22. Wann sind erste Ergebnisse aus dem aktuell ausgeschriebenen Projekt „Fachliche Beratung bei der Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus für steuerbare Kapazitäten in Deutschland“ zu erwarten, und wie finden diese in der Erarbeitung eines Kapazitätsmechanismus durch die Bundesregierung Berücksichtigung? Das Projekt befindet sich derzeit noch im Vergabeverfahren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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