Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6279, 21/6563, 21/6998)
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Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (Entschließungsantrag zu Drs. 21/6279, 21/6563, 21/6998)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6999
21. Wahlperiode 08.07.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katrin Uhlig, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian
Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/6279, 21/6563, 21/6998 –
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur
Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen
Gebührenverordnung BNetzA
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir ein Stromsystem, dass zu den
Erneuerbaren Energien passt. Dazu gehört auch, dass diesen der Rücken
freigehalten wird, wenn sie gerade mal nicht oder nur wenig Strom produzieren. Aus
diesem Grund ist mit dem Erfolg von Windenergie, Solarenergie und Co. das
Einführen eines Kapazitätsmechanismus, der im Notfall einspringen kann, ein
zentraler Baustein.
Dieser Kapazitätsmechanismus muss dabei den Herausforderungen unserer Zeit
gerecht werden: Mit dem Voranschreiten des Klimawandels und den stetig
zunehmenden geopolitischen Unsicherheiten in unserer Welt, darf er nicht zu nächsten
fossilen Falle werden, die uns nicht nur heute teuer zustehen kommt und von
anderen abhängig macht, sondern auch nachfolgende Generationen negativ
beeinträchtigt.
Der von der Koalition aus CDU/CSU und SPD vorgelegte Gesetzesentwurf wird
diesen Ansprüchen nicht gerecht. Es sind Regelungen, wie solche, wonach
Anlagen für Langzeitkapazitäten erst spätestens 2045 dekarbonisiert betrieben werden
müssen, die ein komplett falsches Signal senden und die von Beginn an
erforderliche Transformationsschritte auf Morgen verschieben. Auch die alleinige
Verpflichtung, dass Anlagen dieser Art nur auf den Betrieb mit Wasserstoff
„vorbereitet“ sein müssen, lässt ein wenig daran glauben, dass es die Koalition erst meint,
wenn sie von Klimaschutz redet.
Aber nicht nur die Leerstellen bei Fragen der Zukunftstauglichkeit, sondern auch
die finanzielle Ausgestaltung muss hier kritisiert werden. So fehlt es dem Gesetz
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
an einem sicheren Fundament der Finanzierung, obwohl die
Kapazitätsausschreibungen schon im September dieses Jahres starten. Zwar sieht der Entwurf vor,
dass der Kapazitätsmechanismus mittels einer Umlage finanziert werden soll.
Antworten, wie diese konkret auszugestalten ist, wird auf ein späteres Gesetz
verschoben. Das ist unseriös. Insbesondere, wenn eine Umlage, die Unternehmen
und Private am Ende des Monats mit ihrer Rechnung zu spüren bekommen,
festgelegt wird, muss von Anfang an transparent gemacht werden, wie groß die
Belastung sein wird.
Wir brauchen einen Kapazitätsmechanismus, der Raum hat für Batteriespeicher,
Bioenergie, flexibles Lastmanagement und die ggf. notwendigen klimaneutralen
Kraftwerke, die anfänglich mit Erdgas betrieben werden dürfen. Bei Letzteren ist
jedoch zentral, dass schon bei einem Zuschlag in Ausschreibungen zur
Kapazitätssicherung ein klarer Fahrplan für eine frühestmögliche und möglichst schnelle
Umstellung auf Wasserstoff vorliegt. Das wäre nicht nur ein Gewinn fürs Klima,
sondern gibt den verschiedensten Akteuren auch die dringend notwendige
Planungssicherheit.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. durch die Art und Weise der Ausgestaltung von Ausschreibungen einen
fossilen Lock-In bei der Sicherung von Kapazitäten zur Stromversorgung zu
verhindern; gerade das weitere Voranschreiten des Klimawandels und die
aktuelle geopolitische Lage verlangt, dass fossile Abhängigkeiten auf ein
Minimum reduziert werden;
2. die Kriterien für Anlagen bei Kapazitätsausschreibungen so auszugestalten,
dass der Rahmen für alle Technologien gleichwertig ausgestaltet ist und
wirklich alle Potenziale für Kapazitäten genutzt werden können; gerade bei
„Langzeitkapazitäten“ muss natürlich sichergestellt sein, dass sie zuverlässig
über einen langen Zeitraum einspringen können; dennoch ist auch hier bei
der Ausgestaltung der Kriterien darauf zu achten, dass für alle Technologien
faire Bedingungen herrschen; Technologieoffenheit darf nicht nur in der
Theorie bestehen, sondern muss gerade in diesem Bereich in der Praxis
gelebt werden; das erhöht den Wettbewerb und senkt die Kosten;
3. Regelungen festzulegen, die vorsehen, dass der Betreiber eines Kraftwerks
bei einem Zuschlag im Rahmen einer Kapazitätsausschreibung umgehend
einen Plan vorzulegen hat, wie die Anlage zum nächstmöglichen Zeitpunkt
auf Wasserstoff umgestellt wird; eine Vorgabe, nach der Anlagen lediglich
spätestens ab dem Jahr 2045 klimaneutral betrieben werden müssen, läuft
den Klimazielen zuwider, verstärkt unnötig und langfristig Abhängigkeiten
und riskiert einen teuren fossilen Lock-In;
4. alle wesentlichen Informationen und Eckdaten zur Verfügung zu stellen, die
ein Unternehmen, das noch an Kapazitätsausschreibungen im Jahr 2026
teilnehmen möchte, zur vollumfänglichen Vorbereitung und Risikoabwägung
braucht;
5. bereits zur ersten Kapazitätsausschreibung im September 2026 klare
Angaben zu machen, wie die Umlage zur Finanzierung eines
Kapazitätsmechanismus ausgestaltet werden soll; schon zu diesem Zeitpunkt muss klar sein,
welche Belastung durch eine Umlage für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger
sowie Unternehmen entstehen kann;
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
6. sowohl jetzt bei den ersten Kapazitätsausschreibungen in diesem Jahr als
auch in Zukunft bei der weiteren Entwicklung eines Kapazitätsmechanismus
sicherzustellen, dass im Bereich der Kapazitätssicherung keine konzentrierte
Marktmacht bei einzelnen Unternehmen entstehen kann; durch Instrumente
wie die vom Bundeskartellamt vorgeschlagene Zuschlagslimitierung sind
Voraussetzungen zu schaffen, die eine große Akteursvielfalt fördern;
7. bei der Ausschreibung von Kapazitäten jeglicher Art die Annahmen, auf
Grund derer über die Notwendigkeit für die Ausschreibungen von
Kapazitäten entschieden wurde, transparent zu machen und ausführlich zu begründen;
8. dafür Sorge zu tragen, dass gesicherte Leistungen systemdienlich im ganzen
Land zugebaut werden, auch in den Kohlerevieren.
Berlin, den 7. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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