Pläne zur Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus
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Pläne zur Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4601
21. Wahlperiode 09.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Uhlig, Dr. Alaa Alhamwi, Michael Kellner, Dr. Sandra
Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pläne zur Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus
Kaum ein Bereich verdeutlicht nach Ansicht der Fragestellenden die
wechselhafte Linie der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche
wie die Kraftwerksstrategie. Mehrfach wurden Ankündigungen gemacht, die
kurz darauf wieder relativiert oder angepasst wurden. Zu Beginn der
Legislaturperiode hielt die Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD in
ihrem Koalitionsvertrag fest, sie wolle „bis zu 20 Gigawatt [GW] an
Gaskraftwerksleistung bis 2030“ ermöglichen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/ww
w.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im November 2025 beschloss der Koalitionsausschuss dann, dass insgesamt
10 Gigawatt neuer, steuerbarer Kraftwerkskapazitäten entstehen sollen – 8
Gigawatt davon für Gaskraftwerke, die restlichen 2 Gigawatt „technologieoffen“.
Zum ersten Mal war dabei auch die Rede davon, die Anlagen später auf
Wasserstoff umrüsten zu wollen (https://background.tagesspiegel.de/energie-und-kli
ma/briefing/koalition-schreibt-acht-gigawatt-gaskraftwerke-aus).
Doch auch dabei blieb es nicht: Am 15. Januar 2026 verkündete
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche eine Grundsatzeinigung mit der
Europäischen Kommission zu den Eckpunkten der deutschen Kraftwerksstrategie.
Demnach sollen „noch in diesem Jahr 12 GW neue, steuerbare Kapazität
ausgeschrieben“ werden (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pres
semitteilungen/2026/01/20260115-grundsatzeinigung-mit-europaeischen-kom
mission-ueber-eckpunkte-der-kraftwerksstrategie.html).
Was an diesem Tag als große, neue Idee präsentiert wurde, hätte man nach
Ansicht der Fragestellenden mit den bereits unter dem Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck angestoßenen Plänen längst auf den
Weg bringen können und müssen. Denn die Kraftwerksfrage bleibt ein
zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 und erfordert ein
hohes Maß an Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Daneben darf nicht vergessen werden, dass die Kraftwerksstrategie nur ein
weiterer Schritt zur Stärkung der Versorgungssicherheit in einem von erneuerbaren
Energien dominierten System ist. Deutschland muss – wie viele europäische
Nachbarn es bereits getan haben – entscheiden, wie Kapazitäten künftig
organisiert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kündigte an,
möglichst noch 2027 einen „technologieoffenen Kapazitätsmarkt“ einführen zu
wollen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/
klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=publicationFile&
v=26). Konkrete Antworten auf die Frage, wie dieser Markt ausgestaltet
werden soll, bleibt die Bundesregierung bislang schuldig. Entscheidend wird sein,
dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beim Aufbau eines
Kapazitätsmechanismus einen klaren und verlässlichen Kurs einschlägt – anders als
im bisherigen, widersprüchlichen Prozess rund um die Kraftwerksstrategie.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann legt die Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf vor, der die
am 15. Januar 2026 vorgestellten Eckpunkte zur Kraftwerksstrategie
umsetzt?
2. Wann, und in welchem Umfang werden Stakeholder in den
Erarbeitungsprozess zu einem entsprechenden Gesetzentwurf einbezogen?
3. Welche Stakeholder plant die Bundesregierung, in den
Erarbeitungsprozess zu einem entsprechenden Gesetzentwurf einzubeziehen und
gegebenenfalls an einer Konsultation teilhaben zu lassen, und nach welchen
Kriterien erfolgt die Auswahl (bitte ausführlich die verschiedenen
Kriterien darstellen)?
4. Teilt die Bundesregierung die Sorgen des Bundeskartellamts vor einer zu
hohen Marktkonzentration im Zuge der Kraftwerksstrategie (https://table.
media/berlin/news/kraftwerksstrategie-kartellwaechter-schreiben-reiche)?
5. Für welchen Zeitpunkt wurden die von der Bundesregierung
angekündigten zwei bis drei Ausschreibungsrunden (siehe Ausschussdrucksache
21(9)165) für das Jahr 2026 terminiert, und sofern dies noch nicht
geschehen ist, wann wird dies nachgeholt und entsprechend bekannt gegeben?
6. Welche Leistungsgrößen sind für die kommenden geplanten
Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie angedacht?
7. Plant die Bundesregierung, eine maximale Menge zu definieren, die ein
einzelnes Unternehmen in den Ausschreibungen gewinnen darf?
8. Ist geplant, vor der Vorlage eines ersten Gesetzentwurfs Leitlinien oder
ähnliche Orientierungshilfen zu veröffentlichen, an denen sich Akteure,
die an den für 2026 angekündigten ersten Ausschreibungen
(Ausschussdrucksache 21(9)165) teilnehmen möchten, vorab orientieren können,
wenn ja, wann sollen diese erscheinen, und welche Aspekte werden sie
abdecken?
9. Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben weitere
Ausschreibungen für 2027 und 2029, mit denen in Summe und gemeinsam mit den
Ausschreibungen im Jahr 2026 der vollständige Kapazitätsbedarf des
Jahres 2031 abgedeckt werden kann (siehe Ausschussdrucksache 21(9)165);
bestehen seitens der Bundesregierung bereits erste Annahmen oder
Kalkulationen dazu, wie hoch dieser Gesamtkapazitätsbedarf bis 2031 sein
wird?
10. Wie soll die von der Bundesregierung angekündigte regionale Steuerung
(siehe Ausschussdrucksache 21(9)165) hinsichtlich der Kapazitäten, die
ein Langfristkriterium erfüllen, ausgestaltet werden, und welche Kriterien
sollen hierbei Anwendung finden (bitte ausführlich die verschiedenen
Kriterien darstellen)?
11. Wird die Bundesregierung zur regionalen Steuerung einen Süd-Bonus
etablieren?
12. Wann wird der von der Bundesregierung angekündigte Rechtsrahmen zur
Umstellung der zunächst mit Erdgas betriebenen Kraftwerke auf
Wasserstoff vorgelegt (siehe Ausschussdrucksache 21(9)165)?
13. Welche Mindestanforderungen (z. B. Materialauslegung, Druckstufen,
Sicherheitsanforderungen, Beimischungsfähigkeit, Umrüstbarkeit,
Effizienz- und Emissionswerte) müssen Anlagen oder Infrastrukturen
nach Auffassung der Bundesregierung erfüllen, um als „H2‑ready“ bzw.
„wasserstofffähig“ zu gelten, und welche Nachweise bzw. Standards bzw.
Zertifizierungen (Deutsches Institut für Normung [DIN] bzw. Europäische
Norm [EN] bzw. Internationale Organisation für Normung [ISO], DVGW-
Regelwerk [DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches],
technische Richtlinien) erkennt die Bundesregierung hierfür an?
14. Sind der Bundesregierung Definitionen des Begriffs „H2‑ready“ bekannt,
die bereits als technische Normen existieren?
15. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial von Speichern ein, zur
Versorgungssicherheit beizutragen?
16. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass auch Speicherbetreiber
an den Ausschreibungen der Kraftwerksstrategie teilnehmen können?
17. Während im Rahmen der zehn Schlüsselmaßnahmen des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus September 2025 (www.bundeswirtsc
haftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden-
wettbewerbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=publicationFile&v=26) von einer
möglichen Einführung eines technologieoffene Kapazitätsmarkts im Jahr
2027 gesprochen wird, heißt es nach Angaben in der
Ausschussdrucksache 21(9)165, dass erste Regelungen für einen Kapazitätsmarkt im Jahr
2027 vorgelegt werden sollen;. vor dem Hintergrund dieser
unterschiedlichen Hinweise, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung aktuell,
wann soll ein konkreter Gesetzentwurf für einen Kapazitätsmechanismus
vorgelegt werden und wann plant die Bundesregierung, diesen
abschließend zu etablieren?
18. Wann, und in welchem Umfang werden Stakeholder in den
Erarbeitungsprozess zu einem Gesetzentwurf für einen Kapazitätsmechanismus
einbezogen?
19. Welche Stakeholder plant die Bundesregierung, in den
Erarbeitungsprozess eines Gesetzentwurfs für einen Kapazitätsmechanismus
einzubeziehen und gegebenenfalls an einer Konsultation teilhaben zu lassen, und
anhand welcher Kriterien werden diese ausgewählt (bitte ausführlich die
verschiedenen Kriterien darstellen)?
20. Plant die Bundesregierung einen zentralen Kapazitätsmarkt, einen
dezentralen Kapazitätsmarkt, einen kombinierten Kapazitätsmarkt oder einen
Kapazitätsabsicherungsmechanismus durch Spitzenpreis-Hedging?
21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch dezentrale Kapazitäten
wie Speicherbetreiber am Kapazitätsmarkt diskriminierungsfrei
teilnehmen können?
22. Wann sind erste Ergebnisse aus dem aktuell ausgeschriebenen Projekt
„Fachliche Beratung bei der Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus
für steuerbare Kapazitäten in Deutschland“ zu erwarten, und wie finden
diese in der Erarbeitung eines Kapazitätsmechanismus durch die
Bundesregierung Berücksichtigung?
Berlin, den 5. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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