Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystems und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2023/1781 (Chip-Verordnung 2.0)
Text
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystems und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2023/1781 (Chip-Verordnung 2.0)
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 415/26 (Beschluss)
25.09.26
Beschluss
des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des
Halbleiterökosystems und zur Aufhebung der Verordnung (EU)
2023/1781 (Chip-Verordnung 2.0)
COM(2026) 504 final
Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Chip-
Verordnung 2.0 (European Chips Act 2.0 – ECA 2.0) grundsätzlich. Der
Vorschlag greift wesentliche Schwächen des bisherigen European Chips Act auf
und entwickelt den europäischen Halbleiterrahmen in die richtige Richtung
weiter. Die Kommission verknüpft Forschung, industrielle Skalierung,
Fertigungskapazitäten und Nachfrage stärker miteinander und bezieht die gesamte
Halbleiterwertschöpfungskette ein. Der Bundesrat unterstützt insbesondere den
ganzheitlichen Ansatz, der neben Forschung und Entwicklung sowie dem
Aufbau von Produktionskapazitäten auch die Nachfrageseite, die industrielle
Anwendung und die Krisenfestigkeit der europäischen Halbleiter-
Wertschöpfungsketten in den Blick nimmt.
2. Der Bundesrat betont, dass die europäische Halbleiterpolitik vorhandene
industrielle Kapazitäten, leistungsfähige Forschungsinfrastrukturen und gewachsene
Halbleiterökosysteme vorrangig sichern, stärken und weiterentwickeln muss.
Die Europäische Union soll bestehende Stärken gezielt ausbauen, bereits
aufgebaute oder im Aufbau befindliche Forschungs- und Pilotlinien wirksam nutzen,
darauf aufbauende Erweiterungs- und Folgeinvestitionen ermöglichen und diese
gezielt für weitere Anwendungsfelder, wie Quantentechnologie, öffnen. Sie soll
parallele neue Strukturen nur dort schaffen, wo diese einen nachgewiesenen
zusätzlichen europäischen Mehrwert erbringen.
3. Die Stärkung der europäischen Forschung und Innovation durch den Erhalt, die
Weiterentwicklung und den gezielten Ausbau leistungsfähiger Pilotlinien ist für
die industrielle Umsetzung von Forschungsergebnissen von zentraler
Bedeutung. Pilotlinien bilden eine wichtige Schnittstelle zwischen Forschung,
Entwicklung und industrieller Anwendung und ermöglichen es Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Start-ups, neue Technologien unter industrienahen
Bedingungen zu erproben und weiterzuentwickeln. Der Bundesrat fordert daher,
bestehende sowie im Aufbau befindliche, wirtschaftsnahe Pilotlinien vorrangig
zu nutzen, dauerhaft abzusichern und gezielt für weitere Anwendungsfelder,
wie Quantentechnologie, zu öffnen.
4. Der Bundesrat begrüßt, dass der beihilferechtlich ermöglichte Kapazitätsaufbau
für „First-of-a-Kind“-Projekte auf die gesamte Halbleiter-Wertschöpfungskette
ausgeweitet werden soll. Der Anwendungsbereich soll damit Rohstoffe und
Materialien, Halbleiterausrüstung, Chipdesign, Fertigung sowie Packaging und
fortgeschrittene Integrationsverfahren umfassen. Diese Ausweitung entspricht
den Anforderungen der industriellen Praxis und trägt dazu bei, die
technologische und industrielle Basis der Europäischen Union zu verbreitern. Die
Kommission wird aufgefordert, den erweiterten Anwendungsbereich in der
endgültigen Fassung der Verordnung eindeutig, praxistauglich und rechtssicher zu
verankern.
5. Die im Verordnungsvorschlag verfolgten strategischen Projekte, insbesondere
die Ziele, eine Fabrik für fortschrittlichste Halbleiter sowie eine
Speicherchipfabrik in Europa zu errichten, werden unterstützt. Der Bundesrat
unterstreicht, dass Artikel 16 den Kreis strategischer Projekte nicht unangemessen
verengen darf. Die Kommission soll die Kriterien so auslegen und anwenden,
dass auch großvolumige industrielle Erweiterungs- und Folgeinvestitionen den
Status eines strategischen Projekts erlangen können. Dies gilt insbesondere für
Vorhaben, deren Kapazitäten eine bestehende oder belastbar prognostizierte
Nachfrage auf dem Unionsmarkt bedienen. Artikel 17 Absätze 1 und 2 in
Verbindung mit Anhang II Nummer 1 des Verordnungsvorschlags sollen daher nur
indikativ angewandt werden und das Ermessen der Kommission im konkreten
Einzelfall nicht einengen. Die Kommission wird aufgefordert, im Rahmen der
strategischen Projekte auch die Interessen der bestehenden und geplanten
Halbleiterstandorte in Deutschland angemessen zu berücksichtigen.
6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der EU-seitige Finanzierungsrahmen für
die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen derzeit noch nicht abschließend
geklärt ist. Die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der
Europäischen Union für die Förderperiode 2028 bis 2034 laufen seit Sommer 2025. Der
Bundesrat fordert die Kommission auf, zeitnah Klarheit über die verfügbaren
Mittel, die jeweiligen Finanzierungsinstrumente und die langfristige
Finanzierungsperspektive der Chip-Verordnung 2.0 im Rahmen des Mehrjährigen
Finanzrahmens herzustellen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf eine
ambitionierte und mit ausreichend finanziellen Mitteln unterlegte Ausgestaltung
der Verordnung im Rahmen der Verhandlungen hinzuwirken.
7. Der Bundesrat begrüßt die stärkere Anerkennung der Bedeutung regionaler
Halbleiterökosysteme sowie die Einführung des Gütesiegels „Europäische
Halbleiterexzellenzregion“. Das vorgesehene Gütesiegel kann grundsätzlich zur
größeren Sichtbarkeit der Regionen beitragen. Der Bundesrat weist jedoch auch
darauf hin, dass darüber hinaus kein zusätzlicher materieller Vorteil geboten
wird. Die Kommission wird daher aufgefordert, das Gütesiegel mit konkreten
Förder- und Verfahrensvorteilen zu verknüpfen. In Betracht kommen
insbesondere eine priorisierte Auswahl bei einschlägigen EU-Förderprogrammen,
vereinfachte Nachweis- und Berichtspflichten, beschleunigte Prüf- und
Genehmigungsverfahren sowie eine bevorzugte Berücksichtigung bei europäischen
Pilot-, Demonstrations- und strategischen Projekten.
8. Die Kommission soll das Gütesiegel nur Regionen verleihen, die bereits über
ein leistungsfähiges, dauerhaft tragfähiges und eng vernetztes
Halbleiterökosystem verfügen. Die Regionen müssen insbesondere eine kritische Masse an
industriellen Fertigungskapazitäten, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen,
Zulieferunternehmen, qualifizierten Arbeitskräften oder geeigneten
Infrastrukturen nachweisen.
9. Der Bundesrat begrüßt die mit den Artikeln 21 und 23 des
Verordnungsvorschlags verbundenen Beschleunigungen und planerischen Erleichterungen für
europäische Halbleitertechnologieinitiativen und strategische Projekte.
Aufgrund der grundsätzlich strategischen Bedeutung des Halbleitersektors für die
Europäische Union ist diese Einordnung allerdings für alle Projekte im
Halbleiterbereich vorzunehmen. Die Mitgliedstaaten sollen Genehmigungsverfahren
grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten abschließen, den Vorhaben den
Status höchster nationaler Bedeutung zuerkennen und Doppelprüfungen
vermeiden. Der Bundesrat erwartet zugleich, dass auch die Kommission ihre Förder-
und Beihilfeentscheidungen in vergleichbarem Maße schnell, transparent und
berechenbar trifft. Zeitliche Verzögerungen ergeben sich bei
Halbleiterprojekten derzeit vielfach aus den beihilferechtlichen Prüf- und
Genehmigungsverfahren auf Unionsebene. Die Kommission wird daher aufgefordert, die EU-
beihilferechtlichen Prüfverfahren für Halbleiterprojekte zu beschleunigen und
hierfür klare Fristen, transparente Prüfkriterien und geeignete
Verfahrenserleichterungen vorzusehen.
10. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an das Europäische
Parlament und an die Kommission.
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystem (Beschlussdrucksache)