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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystems und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2023/1781 (Chip-Verordnung 2.0)

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 415/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystems und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2023/1781 (Chip-Verordnung 2.0) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 415/26 (Beschluss) 25.09.26 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystems und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2023/1781 (Chip-Verordnung 2.0) COM(2026) 504 final Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Chip- Verordnung 2.0 (European Chips Act 2.0 – ECA 2.0) grundsätzlich. Der Vorschlag greift wesentliche Schwächen des bisherigen European Chips Act auf und entwickelt den europäischen Halbleiterrahmen in die richtige Richtung weiter. Die Kommission verknüpft Forschung, industrielle Skalierung, Fertigungskapazitäten und Nachfrage stärker miteinander und bezieht die gesamte Halbleiterwertschöpfungskette ein. Der Bundesrat unterstützt insbesondere den ganzheitlichen Ansatz, der neben Forschung und Entwicklung sowie dem Aufbau von Produktionskapazitäten auch die Nachfrageseite, die industrielle Anwendung und die Krisenfestigkeit der europäischen Halbleiter- Wertschöpfungsketten in den Blick nimmt. 2. Der Bundesrat betont, dass die europäische Halbleiterpolitik vorhandene industrielle Kapazitäten, leistungsfähige Forschungsinfrastrukturen und gewachsene Halbleiterökosysteme vorrangig sichern, stärken und weiterentwickeln muss. Die Europäische Union soll bestehende Stärken gezielt ausbauen, bereits aufgebaute oder im Aufbau befindliche Forschungs- und Pilotlinien wirksam nutzen, darauf aufbauende Erweiterungs- und Folgeinvestitionen ermöglichen und diese gezielt für weitere Anwendungsfelder, wie Quantentechnologie, öffnen. Sie soll parallele neue Strukturen nur dort schaffen, wo diese einen nachgewiesenen zusätzlichen europäischen Mehrwert erbringen. 3. Die Stärkung der europäischen Forschung und Innovation durch den Erhalt, die Weiterentwicklung und den gezielten Ausbau leistungsfähiger Pilotlinien ist für die industrielle Umsetzung von Forschungsergebnissen von zentraler Bedeutung. Pilotlinien bilden eine wichtige Schnittstelle zwischen Forschung, Entwicklung und industrieller Anwendung und ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Start-ups, neue Technologien unter industrienahen Bedingungen zu erproben und weiterzuentwickeln. Der Bundesrat fordert daher, bestehende sowie im Aufbau befindliche, wirtschaftsnahe Pilotlinien vorrangig zu nutzen, dauerhaft abzusichern und gezielt für weitere Anwendungsfelder, wie Quantentechnologie, zu öffnen. 4. Der Bundesrat begrüßt, dass der beihilferechtlich ermöglichte Kapazitätsaufbau für „First-of-a-Kind“-Projekte auf die gesamte Halbleiter-Wertschöpfungskette ausgeweitet werden soll. Der Anwendungsbereich soll damit Rohstoffe und Materialien, Halbleiterausrüstung, Chipdesign, Fertigung sowie Packaging und fortgeschrittene Integrationsverfahren umfassen. Diese Ausweitung entspricht den Anforderungen der industriellen Praxis und trägt dazu bei, die technologische und industrielle Basis der Europäischen Union zu verbreitern. Die Kommission wird aufgefordert, den erweiterten Anwendungsbereich in der endgültigen Fassung der Verordnung eindeutig, praxistauglich und rechtssicher zu verankern. 5. Die im Verordnungsvorschlag verfolgten strategischen Projekte, insbesondere die Ziele, eine Fabrik für fortschrittlichste Halbleiter sowie eine Speicherchipfabrik in Europa zu errichten, werden unterstützt. Der Bundesrat unterstreicht, dass Artikel 16 den Kreis strategischer Projekte nicht unangemessen verengen darf. Die Kommission soll die Kriterien so auslegen und anwenden, dass auch großvolumige industrielle Erweiterungs- und Folgeinvestitionen den Status eines strategischen Projekts erlangen können. Dies gilt insbesondere für Vorhaben, deren Kapazitäten eine bestehende oder belastbar prognostizierte Nachfrage auf dem Unionsmarkt bedienen. Artikel 17 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit Anhang II Nummer 1 des Verordnungsvorschlags sollen daher nur indikativ angewandt werden und das Ermessen der Kommission im konkreten Einzelfall nicht einengen. Die Kommission wird aufgefordert, im Rahmen der strategischen Projekte auch die Interessen der bestehenden und geplanten Halbleiterstandorte in Deutschland angemessen zu berücksichtigen. 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der EU-seitige Finanzierungsrahmen für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen derzeit noch nicht abschließend geklärt ist. Die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Förderperiode 2028 bis 2034 laufen seit Sommer 2025. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, zeitnah Klarheit über die verfügbaren Mittel, die jeweiligen Finanzierungsinstrumente und die langfristige Finanzierungsperspektive der Chip-Verordnung 2.0 im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens herzustellen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf eine ambitionierte und mit ausreichend finanziellen Mitteln unterlegte Ausgestaltung der Verordnung im Rahmen der Verhandlungen hinzuwirken. 7. Der Bundesrat begrüßt die stärkere Anerkennung der Bedeutung regionaler Halbleiterökosysteme sowie die Einführung des Gütesiegels „Europäische Halbleiterexzellenzregion“. Das vorgesehene Gütesiegel kann grundsätzlich zur größeren Sichtbarkeit der Regionen beitragen. Der Bundesrat weist jedoch auch darauf hin, dass darüber hinaus kein zusätzlicher materieller Vorteil geboten wird. Die Kommission wird daher aufgefordert, das Gütesiegel mit konkreten Förder- und Verfahrensvorteilen zu verknüpfen. In Betracht kommen insbesondere eine priorisierte Auswahl bei einschlägigen EU-Förderprogrammen, vereinfachte Nachweis- und Berichtspflichten, beschleunigte Prüf- und Genehmigungsverfahren sowie eine bevorzugte Berücksichtigung bei europäischen Pilot-, Demonstrations- und strategischen Projekten. 8. Die Kommission soll das Gütesiegel nur Regionen verleihen, die bereits über ein leistungsfähiges, dauerhaft tragfähiges und eng vernetztes Halbleiterökosystem verfügen. Die Regionen müssen insbesondere eine kritische Masse an industriellen Fertigungskapazitäten, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Zulieferunternehmen, qualifizierten Arbeitskräften oder geeigneten Infrastrukturen nachweisen. 9. Der Bundesrat begrüßt die mit den Artikeln 21 und 23 des Verordnungsvorschlags verbundenen Beschleunigungen und planerischen Erleichterungen für europäische Halbleitertechnologieinitiativen und strategische Projekte. Aufgrund der grundsätzlich strategischen Bedeutung des Halbleitersektors für die Europäische Union ist diese Einordnung allerdings für alle Projekte im Halbleiterbereich vorzunehmen. Die Mitgliedstaaten sollen Genehmigungsverfahren grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten abschließen, den Vorhaben den Status höchster nationaler Bedeutung zuerkennen und Doppelprüfungen vermeiden. Der Bundesrat erwartet zugleich, dass auch die Kommission ihre Förder- und Beihilfeentscheidungen in vergleichbarem Maße schnell, transparent und berechenbar trifft. Zeitliche Verzögerungen ergeben sich bei Halbleiterprojekten derzeit vielfach aus den beihilferechtlichen Prüf- und Genehmigungsverfahren auf Unionsebene. Die Kommission wird daher aufgefordert, die EU- beihilferechtlichen Prüfverfahren für Halbleiterprojekte zu beschleunigen und hierfür klare Fristen, transparente Prüfkriterien und geeignete Verfahrenserleichterungen vorzusehen. 10. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an das Europäische Parlament und an die Kommission.

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