Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystems und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2023/1781 (Chip-Verordnung 2.0)
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystems und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2023/1781 (Chip-Verordnung 2.0)
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 415/26
16.07.26
EU - DS - R - U - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen
Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystems und zur Aufhebung der
Verordnung (EU) 2023/1781 (Chip-Verordnung 2.0)
COM(2026) 504 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden
an den Beratungen beteiligt.
Hinweis: Drucksache 59/22 = AE-Nr. 220145
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 3.6.2026
COM(2026) 504 final
2026/0139 (COD)
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystems der Union
und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2023/1781 (Chip-Verordnung 2.0)
{SEC(2026) 504 final} - {SWD(2026) 504 final} - {SWD(2026) 505 final}
(Text von Bedeutung für den EWR)
BEGRÜNDUNG
1. KONTEXT DES VORSCHLAGS
• Gründe und Ziele des Vorschlags
Halbleiter bilden die Grundlage für alle digitalen Technologien, von intelligenten direkt am
Körper tragbaren Geräten (Wearables) und Autos bis hin zu medizinischen Geräten,
Verteidigungsgütern und missionskritischer Ausrüstung, aber auch für die Rechenzentren, die
die Revolution der künstlichen Intelligenz (KI) vorantreiben. Seit 2020 hat eine Reihe von
Versorgungsengpässen und von Versuchen, die EU wirtschaftlich zu nötigen, die Fragilität
des europäischen Halbleiterökosystems und die Anfälligkeit seiner Endanwenderbranchen
deutlich gemacht. Diese Störungen sind auf globale Krisen wie die COVID-19-Pandemie,
einzelne Schocks wie den Nexperia-Fall und das anhaltende strukturelle Missverhältnis
zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Weltmarkt zurückzuführen. Zusammen haben
diese Faktoren gezeigt, wie übermäßige externe Abhängigkeiten ganze Märkte schwächen
können.
Gleichzeitig haben zunehmende geopolitische Rivalitäten, einschließlich der Spannungen
zwischen China und den USA, und das rasche Aufkommen von KI die strategische
Bedeutung von Halbleitern weiter hervorgehoben. Modernste, aber auch handelsübliche Chips
sind zunehmend zu einem entscheidenden geopolitischen Vorteil geworden, und entlang der
globalen Halbleiterwertschöpfungskette haben sich mehrere Nadelöhre offenbart. Dies hat
den Wettlauf um die Kontrolle von Teilen dieser Nadelöhre beschleunigt.
Das Wachstum dieser Branche spiegelt ihre geopolitische Bedeutung wider. Halbleiter sind –
nach Erdöl und Fahrzeugen – die am dritthäufigsten gehandelte Ware der Welt. Die damit
erzielten weltweiten Umsätze beliefen sich im Jahr 2025 auf 700,9 Mrd. USD1. Es wird
erwartet, dass der Markt bis 2026 einen Wert von über 1 Billion USD2 überschreiten und bis
2030 auf 1,6 Billionen USD anwachsen3 wird. Als wichtiger Lieferant und Wegbereiter für
fast alle modernen Industriezweige und die sie unterstützenden Infrastrukturen hat sich der
Halbleitersektor zu einer strategischen Ressource entwickelt. In einem stärker
transaktionsorientierten und selbstbewussteren globalen Umfeld macht diese Position den
Halbleitersektor auch zu einer potenziellen Quelle geopolitischer Einflussnahme. Regionen,
die selbst über keine nennenswerten Fähigkeiten in den Bereichen Entwurf und Fertigung von
Halbleitern verfügen, laufen daher Gefahr, von Komponenten abhängig zu werden, die
möglicherweise von anderen nur mit Beschränkungen oder Auflagen geliefert werden.
Das im Februar 2022 vorgeschlagene erste europäische Chip-Gesetz war die erste
strategische Reaktion der EU auf kritische Schwachstellen in der globalen
Halbleiterwertschöpfungskette, die durch die COVID-19-Pandemie aufgezeigt wurden und
die den weltweiten subventionsgetriebenen Wettbewerb durch Drittländer verschärfen. Die
EU kam zu dem Schluss, dass ein entschlossenes und koordiniertes Eingreifen
unerlässlich ist, um strukturelle Abhängigkeiten in ihrem Halbleiterökosystem anzugehen
und die Industrie zu unterstützen. Ohne erhebliche Investitionen in Forschungs- und
Fertigungskapazitäten und ohne angemessene Krisenreaktionsmechanismen würde Europa
1 WSTS Semiconductor Market Forecast Spring 2025, https://www.wsts.org/76/103/WSTS-
Semiconductor-Market-Forecast-Spring-2025.
2 Global Semiconductor Sales Increase Substantially in February,
https://www.semiconductors.org/global-semiconductor-sales-increase-substantially-in-february/.
3 The next era of semiconductor value creation, McKinsey,
https://www.mckinsey.com/industries/semiconductors/our-insights/the-next-era-of-semiconductor-
value-creation.
sonst strukturell anfällig bleiben. Das Chip-Gesetz entstand in einer Zeit, in der das
Augenmerk stark auf dem grünen und digitalen Wandel lag, und vor dem Hintergrund
eines wachsenden europäischen Konsenses über die Notwendigkeit, die wirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken und den Rückgang der industriellen
Kapazitäten umzukehren. Im Draghi-Bericht vom September 2024 wurden diese Bedenken
später genau dargelegt und es wurde dringend eine industrielle Erneuerung gefordert4.
Die Bewertung des europäischen Chip-Gesetzes zeigt, dass es bemerkenswerte Ergebnisse
erbracht hat. Beispielweise
wurden Infrastrukturen errichtet, darunter Kompetenzzentren, ein erster Ansatz für
eine Entwurfsplattform und fünf hochmoderne Pilotanlagen, die zu den innovativsten
Technologieinfrastrukturen der Welt zählen,
wurden mehr als 52 Mrd. EUR für öffentliche und private Investitionen in laufende
Produktionsstätten im Rahmen der Säule II gebunden und
wurde über das Europäische Halbleitergremium (ESB) im Rahmen der Säule III ein
Koordinierungs- und Krisenreaktionsmechanismus eingerichtet, an dem alle
Mitgliedstaaten und die Kommission beteiligt sind.
Trotz dieser erheblichen Fortschritte und der Stärken der Union in Schlüsselsegmenten der
Halbleiterwertschöpfungskette, wie der Produktion handelsüblicher Halbleiter
(Leistungselektronik, Mikrocontroller, Photonik, Sensoren), Fertigungsausrüstung und
Werkstoffe, bestehen nach wie vor klare Defizite im Hinblick auf wichtige Fähigkeiten,
die geschlossen werden müssen.
Die EU produziert weniger als 10 %5 der Halbleiter weltweit und ist bei den
fortgeschrittensten und modernsten Chips unter 5 Nanometern – einschließlich KI-Chips –
fast vollständig von den Vereinigten Staaten und Asien abhängig. Diese strukturellen
Abhängigkeiten erhöhen das Risiko von Lieferstörungen und die Gefahr der Ausübung von
Druck und von systemischen Schocks in Schlüsselindustrien der EU – von der Automobil-
und Energieindustrie bis hin zu Luftfahrt, Weltraum und Verteidigung. Insgesamt
veranschaulichen Halbleiter, wie dringlich es geworden ist, dass Europa die
Herausforderung der technologischen Souveränität bewältigt.
Die technologische Souveränität ist zu einer strategischen Notwendigkeit für die EU
geworden. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Europa weiterhin seinen eigenen Weg wählen
kann und dafür übermäßige Abhängigkeiten zu verringern und sicherzustellen, dass kritische
digitale Infrastrukturen und Technologien sicher und resilient bleiben und mit den
europäischen Werten im Einklang stehen.
Die Chip-Verordnung 2.0 wird daher zusammen mit anderen Initiativen wie der Verordnung
zur Cloud- und KI-Entwicklung (CADA) Teil des Pakets zur technologischen Souveränität
sein.
Europas Ansatz für technologische Souveränität fußt auf Offenheit, Partnerschaft und fairem
Wettbewerb. Durch die Stärkung ihrer technologischen Basis kann die EU offen und
4 Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, Teil B, Kapitel 3 – Mario Draghi,
https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/draghi-report_de.
5 IDC, Semiconductors market data by feature size, sector and region, CNECT/2022/MVP/0084 –
zweiter Zwischenbericht. Die Wertschöpfungskette umfasst geistiges Eigentum, elektronische
Entwurfsautomatisierung (EDA), Sachanlagen, Trägermaterialien, Werkstoffe, Unternehmen ohne
eigene Fertigung, integrierte Gerätehersteller (IDMs), Fertigungsbetriebe und Montage-, Packaging-
und Prüfungsunternehmen (OSAT). Es werden nur die Umsätze von Unternehmen mit Hauptsitz in der
EU berücksichtigt.
kooperativ bleiben und gleichzeitig ihre Fähigkeit erhalten, unabhängig zu handeln und ihre
Interessen, ihre Sicherheit und ihre demokratischen Grundsätze zu schützen.
In diesem Zusammenhang sind die beiden wichtigsten Probleme, die mit der Überarbeitung
des Chip-Gesetzes angegangen werden sollen, die folgenden:
a) übermäßige Abhängigkeit von Drittländern bei Entwurf und Fertigung von
Halbleitern;
b) unzureichende Krisenvorsorgefähigkeiten.
Aufbauend auf den im ersten Chip-Gesetz gesetzten Zielen und auf der Grundlage einer
Analyse dieser Herausforderungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen wurden zwei
übergeordnete Ziele für die Chip-Verordnung 2.0 ermittelt:
1) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Halbleiterwertschöpfungskette zur Verbesserung ihrer technologischen Souveränität
und Resilienz. Dies bedeutet, dass die notwendigen Voraussetzungen für die
Wettbewerbsfähigkeit, technologische Souveränität und Resilienz der EU im Bereich
der Halbleitertechnologien geschaffen werden müssen, indem i) die industrielle
Einführung von Forschungs- und Innovationsergebnissen beschleunigt, ii) die
Versorgungssicherheit gewährleistet und iii) strategische Abhängigkeiten in Bezug
auf hochmoderne und ausgereifte Halbleitertechnik verringert wird.
2) Bessere Krisenvorsorge zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit der EU. Dies
bedeutet, dass das Funktionieren des Binnenmarkts verbessert werden soll, indem die
Krisenvorsorge verbessert und ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen wird, um
die wirtschaftliche Sicherheit der Union zu schützen und ihre Unumgänglichkeit, ihre
Resilienz und ihren Erfolg im Bereich der Halbleitertechnologien zu erhöhen.
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Halbleiterwertschöpfungskette zur
Verbesserung ihrer technologischen Souveränität und Resilienz
Da die Abhängigkeit der EU von der Versorgung mit Halbleitern aus dem Ausland stetig
zunimmt, ist sie anfälliger für externen Zwang, einschließlich der Möglichkeit, dass die
Abhängigkeiten in der Lieferkette als Waffe eingesetzt werden. Ohne eine solide industrielle
Basis für den Entwurf und die Fertigung von Halbleitern wäre es möglich, dass die EU nicht
in der Lage sein wird, ihr starkes Forschungs- und Innovationsökosystem in
Produktivitätssteigerungen und die groß angelegte Industrialisierung neuer Technologien
umzusetzen.
Gleichzeitig sind die europäischen Anwenderbranchen mit erheblichen Unsicherheiten in der
Lieferkette konfrontiert, die größere Lagerbestände erforderlich machen und Investitionen
dämpfen. Dies wiederum untergräbt die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der
Fertigungsbranche in der EU. Darüber hinaus erhöhen Abhängigkeiten in
Halbleiterlieferketten geo- und sicherheitspolitische Risiken, insbesondere in Krisenzeiten, in
denen der Zugang zu kritischen Technologien beschränkt sein kann oder diese in andere
Regionen umgelenkt werden können.
Vor diesem Hintergrund war das ursprüngliche Chip-Gesetz überwiegend
angebotsorientiert, aber in der Chip-Verordnung 2.0 wird mehr Gewicht auf
nachfrageseitige Maßnahmen gelegt. Die beiden Dimensionen verstärken sich gegenseitig,
denn die Förderung einer robusten lokalen Nachfrage trägt zur Stärkung des lokalen
Halbleiterangebots bei. Auf diese Weise trägt die kombinierte Ausweitung von Angebot und
Nachfrage zu einer größeren Resilienz der Industrie, kürzeren und sichereren Lieferketten,
einer größeren strategischen Autonomie und einer besseren Abstimmung zwischen den
europäischen Produktionskapazitäten und den Bedürfnissen von Schlüsselindustrien bei.
Dieser Ansatz steht in engem Zusammenhang mit breiter angelegten EU-Initiativen,
insbesondere dem CADA-Vorschlag, der Maßnahmen zur Stimulierung der Nachfrage
nach hochmodernen KI-Chips durch den Aufbau neuer Rechenzentren in der gesamten
Union umfasst. Diese Maßnahmen dürften zu einer zusätzlichen Nachfrage nach Halbleitern
führen, die die Ziele der nun überarbeiteten Chip-Verordnung unterstützen kann. In der
Mitteilung über den Aktionsplan für den KI-Kontinent6 wird dargelegt, wie die Union im
Rahmen der umfassenderen Bemühungen zum Aufbau von KI-Gigafabriken strategische
Autonomie bei der Konzeption und Herstellung von KI-Halbleitern erreichen,
Abhängigkeiten im Bereich kritischer Technologien verringern und die Souveränität bei
hochmodernen Halbleitern stärken will.
Die Stärkung der europäischen Halbleiterwertschöpfungskette – auch in Bereichen, die für KI
von entscheidender Bedeutung sind – ist unerlässlich, um die strategischen Ziele der Union zu
erreichen. Gleichzeitig müssen nach wie vor unbedingt die Produktionskapazitäten Europas
für handelsübliche Halbleiter gestärkt werden. Ausgereifte und spezialisierte
Technologieknoten sind für die europäischen Industrieökosysteme wie Automobilindustrie,
Luftfahrt, Verteidigung, Telekommunikation und Cloud-Dienste, in denen die Nachfrage
nach zuverlässigen, anwendungsspezifischen Chips weiter wächst, unverzichtbar. Die
Stärkung der Resilienz in diesen Segmenten ist daher überaus wichtig, um die industrielle
Basis Europas zu schützen und übermäßige Abhängigkeiten zu verringern. Ebenso wichtig ist
es, die Chipentwurfsfähigkeiten in Europa zu verbessern und eine engere Zusammenarbeit
zwischen Entwicklern, Herstellern und Endanwenderbranchen zu fördern, unter anderem
durch Mitgestaltungskonzepte, mit denen sichergestellt wird, dass Halbleiterlösungen für
industrielle und strategische Anwendungen optimiert werden.
Aufbauend auf der Notwendigkeit, sowohl Angebot als auch Nachfrage im europäischen
Halbleiterökosystem zu steigern, ist in der Chip-Verordnung 2.0 auch die Einführung
strategischer Projekte zur Stärkung wichtiger Segmente der Halbleiterwertschöpfungskette
der Union vorgesehen. Diese Projekte werden mithilfe einer koordinierten Mischung aus
öffentlichen und privaten Investitionen priorisiert und unterstützt, die eine souveräne und
fortgeschrittene Fertigung, den fortgeschrittenen Chipentwurf und die Resilienz der
Lieferkette umfassen. Dieser Ansatz ergänzt die oben beschriebenen Maßnahmen, verbessert
die grenzüberschreitende Integration entlang der gesamten Wertschöpfungskette und trägt zur
Stärkung der strategischen Autonomie und technologischen Souveränität Europas bei.
In diesem Zusammenhang und im Rahmen des Koordinierungsinstruments für
Wettbewerbsfähigkeit (CCT) wird einem strategischen Projekt für fortgeschrittene
Fertigung höchster Vorrang eingeräumt, um die Herstellung von KI-Chips und anderen
Halbleitern zu unterstützen. Ziel der Initiative ist es, die die Errichtung der ersten
Halbleiteranlage in der Union, in der die Herstellung von Spitzenknotenchips mit Chiplet-
Integration und fortgeschrittenen 3D-Packaging-Fähigkeiten kombiniert wird. Die
Pilotproduktion könnte für den Zeitraum 2030-2033 ins Auge gefasst werden.
Um die Resilienz des Ökosystems weiter zu erhöhen, wird der Anwendungsbereich der
Bestimmungen für neuartige Initiativen präzisiert. Diese Bestimmungen gelten für die
gesamte Halbleiterwertschöpfungskette, einschließlich auf die Fertigung ausgerichteter
Chipentwurfstätigkeiten, Spezialwerkstoffe, Fertigungsausrüstung, Leiterplatten sowie
6 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Aktionsplan für den KI-Kontinent,
COM(2025) 165 final vom 9.4.2025.
fortgeschrittenes Packaging und Montage. Die Bewertung als neuartig erstreckt sich auch
auf die nationale Kofinanzierung strategischer Projekte in Fällen, in denen strategische
Projekte im Einklang mit den Wettbewerbsvorschriften ebenfalls als neuartige Projekte
eingestuft werden.
In der Chip-Verordnung 2.0 wird eine raschere Industrialisierung von Pilotanlagen
hervorgehoben, wodurch erfolgreiche Pilotfertigungsanlagen in kommerziell tragfähige
Fertigungskapazitäten umgewandelt werden. Außerdem werden Photonik und photonisch
integrierte Schaltungen in die verstärkte Initiative „Chips für Europa 2.0“ aufgenommen, da
sie Schlüsseltechnologien für ein breites Spektrum strategischer Sektoren sind, darunter
Telekommunikation, Rechenzentren, KI, Gesundheitswesen, Automobilindustrie und
Quantentechnik. Die Initiative „Chips für Europa“ hat ihre entscheidende Rolle bei der
Stärkung der Führungsposition der Union in der Halbleiterforschung, -innovation und -
industrie unter Beweis gestellt. Daher ist es unerlässlich, sie fortzuführen. Durch die
Unterstützung bewährter Instrumente wie der Pilotanlagen, des Netzes von
Kompetenzzentren, der Entwurfsplattform und der Tätigkeiten im Bereich Quantenchips soll
die Initiative „Chips für Europa 2.0“ dafür sorgen, dass Europa seinen Wettbewerbsvorteil
behauptet, die Produktion im kommerziellen Maßstab beschleunigt und den Beitrag der
Halbleitertechnik zu Nachhaltigkeit und technologischer Souveränität maximiert.
Darüber hinaus werden ergänzende nachfrageseitige Maßnahmen ergriffen, um die
Markteinführung europäischer Technologien zu beschleunigen. Eine innovationsfördernde
Auftragsvergabe und die Großen Herausforderungen werden dazu beitragen, frühzeitig
Nachfrage zu erzeugen, Referenzanwendungen zu ermöglichen und eine schnellere
Markteinführung der in der Union entwickelten fortgeschrittenen Chips zu erleichtern.
Darüber hinaus kann bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Halbleiter in Infrastrukturen,
Ausrüstungen oder Systemen betreffen, neben Preiserwägungen auch ein Kriterium in Bezug
auf die Versorgungssicherheit einbezogen werden, wenn solche Technik in wesentlichen
Diensten oder kritischen Infrastrukturen zum Einsatz kommt. Durch die koordinierte
Mobilisierung der öffentlichen Nachfrage werden diese Maßnahmen die angebotsseitigen
Instrumente ergänzen, die Einführung sicherer Technologien in der gesamten Union fördern
und die Sicherheit und Resilienz nachgelagerter strategischer Sektoren stärken. Im Einklang
mit den Klima-, Umwelt- und Energiezielen der Union sollte der energieeffizienten und
nachhaltigen Produktion und Verwendung von Chips Vorrang eingeräumt werden. Die
Genehmigungsverfahren müssen ebenfalls gestrafft werden, um die industrielle Einführung zu
beschleunigen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren, und zwar
insbesondere auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung zur
Beschleunigung von Umweltprüfungen. Parallel zur Durchführung des derzeitigen Chip-
Gesetzes und im Vorgriff auf die Überarbeitung des derzeitigen Rechtsakts zur
Cybersicherheit werden im Zuge einer Bewertung der Cybersicherheitsrisiken sowohl
technische Schwachstellen als auch nicht technische Faktoren bewertet, die sich auf die
Cybersicherheit von Halbleitern auswirken und die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für
bestimmte kritische Sektoren verwendet werden.
Um Anreize für eine regionale Führungsposition in der Halbleiterwertschöpfungskette zu
schaffen, wird mit diesem Vorschlag für Regionen, die einen soliden regionalen Plan für
Investitionen in Halbleitertechnik haben, der auf die strategischen Prioritäten abgestimmt ist,
ein Gütesiegel für europäische Halbleiterexzellenzregionen geschaffen. Dazu gehören der
Ausbau der Halbleiterfertigung, der FuE-Zusammenarbeit, der Kompetenzentwicklung und
nachhaltiger Infrastrukturen. Dies würde internationalen Investoren signalisieren, dass die
Region über ein Ökosystem mit hohem Potenzial für das Halbleitergeschäft.
Bessere Krisenvorsorge zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit der EU
Trotz der im Rahmen der Säule III des ersten Chip-Gesetzes geschaffenen Überwachungs-
und Krisenreaktionsinstrumente bestehen nach wie vor erhebliche Lücken bei der Fähigkeit
der Union, Halbleiterversorgungskrisen wirksam zu bewältigen. Der EU fehlen nach wie vor
ausreichend entwickelte Mechanismen, Instrumente und institutionelle Kapazitäten, um
Störungen rechtzeitig und auf koordinierte Weise zu antizipieren und zu bewerten.
Um die Vorsorge in der Halbleiterlieferkette zu verbessern, wird die Kommission die
Einrichtung einer Unternehmensplattform für die Halbleiterlieferkette (im Folgenden
„Plattform“) unterstützen, über die Unternehmen wirtschaftlich nicht sensible Informationen
in aggregierter Form austauschen können. Dies wird dazu beitragen, ein Modell für die
digitale Lieferkette zu schaffen, die Sichtbarkeit struktureller gegenseitiger Abhängigkeiten
zu erhöhen, eine systematische Risikoermittlung zu ermöglichen und die
Widerstandsfähigkeit gegenüber Störungen zu steigern. Im Falle von Warnungen könnte die
Kommission Informationen von einzelnen Unternehmen und von der Plattform anfordern.
Diese Auskunftsersuchen müssen strikt auf das Notwendige beschränkt und verhältnismäßig
sein. Unternehmen, die sich an der Plattform beteiligen, werden von der Pflicht zur
Beantwortung von Auskunftsersuchen befreit. Parallel zur Chip-Verordnung 2.0 wird die
Kommission bis zum zweiten Quartal 2027 einen EU-Konzeptentwurf für das
Halbleiterkrisenmanagement entwickeln. Der Konzeptentwurf wird klare Verfahren, Rollen
und Zuständigkeiten in den Vorkrisen- und Krisenphasen festlegen und auf der ersten
Simulationsübung für Störungen der Halbleiterlieferkette aufbauen, die 2025 mit den
Mitgliedstaaten durchgeführt wurde. Diese Bemühungen werden mit der Strategie für eine
Union der Krisenvorsorge und dem dazugehörigen Aktionsplan im Einklang stehen.
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
Halbleiter sind entscheidende Voraussetzungen für den sauberen und den digitalen Wandel.
Ihre strategische Bedeutung für die EU wird durch geopolitische Spannungen, derzeitige
übermäßige Abhängigkeiten der Union bei der fortgeschrittenen Fertigung und beim
fortgeschrittenen Entwurf und die zunehmende Instrumentalisierung dieser Abhängigkeiten
als Waffe durch Drittländer weiter verstärkt. In diesem Zusammenhang ist die Chip-
Verordnung 2.0 unerlässlich, um die politischen Prioritäten der Kommission zu
verwirklichen, insbesondere im Rahmen von „Ein neuer Plan für nachhaltigen Wohlstand und
nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit in Europa“ und „Eine neue Ära für die europäische
Verteidigung und Sicherheit“7.
Wie im Deal für eine saubere Industrie8, im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit der EU9
und in der Gemeinsamen Mitteilung über die Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der
EU10 anerkannt wird, kann der Vorschlag für die Chip-Verordnung 2.0 als Reaktion auf die
Notwendigkeit dringender Maßnahmen im Halbleiterbereich betrachtet werden, mit der die
Zukunft der EU als Wirtschaftsmacht, Investitionsziel und Zentrum der Fertigungsindustrie
gesichert werden soll.
7 Prioritäten der EU-Kommission für die Jahre 2024-2029.
8 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der Deal für eine saubere Industrie: Ein
gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung, COM(2025) 85 final vom
26.2.2025.
9 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU,
COM(2025) 30 final vom 29.1.2025.
10 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – Stärkung der wirtschaftlichen
Sicherheit der EU, JOIN(2025) 977 final vom 3.12.2025.
Der Vorschlag steht im Einklang mit den allgemeinen Zielvorstellungen, Zielvorgaben und
Wegen für einen erfolgreichen digitalen Wandel der EU bis 2030, die die Kommission in
ihrer Mitteilung Der digitale Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade
(„Mitteilung über den digitalen Kompass“)11 und dem anschließenden Beschluss der
Kommission über das Politikprogramm für die digitale Dekade12 aufgezeigt hatte, wo die
Halbleiter als ein eigenes Ziel aufgeführt wurden. Mit diesem Vorschlag soll die Union mit
den Fähigkeiten ausgestattet werden, die sie benötigen wird, um dieses für 2030 gesetzte Ziel
zu erreichen. Die Überprüfung des Politikprogramms für die digitale Dekade ist für Juni 2026
geplant13.
Dieser Vorschlag trägt zur Umsetzung der Erklärung der Halbleiterkoalition (Semicon
Coalition) bei, die am 29. September 2025 von den jeweiligen Ministerinnen und Ministern
der 27 Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde und in der eine verstärkte und zukunftsorientierte
Chip-Verordnung 2.0 gefordert wird, um die Position Europas in der globalen
Halbleiterwertschöpfungskette zu festigen14.
Der Vorschlag teilt auch einige der Ziele der Verordnung zur industriellen
Beschleunigung15, mit der ein Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der EU, zur Beschleunigung der Dekarbonisierung der Industrie und
zum Ausbau der strategischen Fertigungskapazitäten festgelegt wird.
Der Vorschlag steht weitgehend im Einklang mit EU-Initiativen, mit denen ähnliche Ziele
verfolgt werden, insbesondere mit dem Programm Digitales Europa, dem Programm
Horizont Europa, der Verordnung über kritische Rohstoffe16 sowie dem Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung, InvestEU und Erasmus+.
Von den oben genannten Initiativen steht der Vorschlag insbesondere im Einklang mit dem
Programm Digitales Europa und dem Programm Horizont Europa, die im derzeitigen
mehrjährigen Finanzrahmen als die beiden Finanzierungsgrundlagen der Säule I dienen. Das
Programm Digitales Europa unterstützt digitale Infrastrukturen, während über
Horizont Europa vorgelagerte Forschung, Pilotprojekte und Demonstration gefördert werden.
Darüber hinaus ergänzt der Vorschlag auch die Verordnung über kritische Rohstoffe, da mit
beiden die strategische Autonomie in verschiedenen Segmenten der Wertschöpfungskette
angestrebt wird: Der Schwerpunkt der Chip-Verordnung liegt auf dem Entwurf und der
Fertigung von Halbleitern, während die Verordnung über kritische Rohstoffe auf die
Versorgung mit kritischen Rohstoffen ausgerichtet ist.
11 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in
die digitale Dekade, COM(2021) 118 vom 9.3.2021.
12 Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über
die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade (ABl. L 323 vom 19.12.2022, S. 4).
13 Umfrage zur Zukunft des Politikprogramms für die digitale Dekade eröffnet, https://digital-
strategy.ec.europa.eu/de/consultations/survey-opens-future-digital-decade-policy-programme.
14 Semicon Coalition calls for reinforced Chips Act, https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/semicon-
coalition-calls-reinforced-chips-act.
15 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines
Rahmens von Maßnahmen zur Beschleunigung der Verstärkung der industriellen Kapazitäten und der
Dekarbonisierung in strategischen Sektoren sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1724,
(EU) 2024/1735 und (EU) 2024/3110 („Verordnung zur industriellen Beschleunigung“),
COM(2026) 100 vom 4.3.2026.
16 Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur
Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit
kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858,
(EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 („Verordnung über kritische Rohstoffe“).
Die Chip-Verordnung steht im Einklang mit den Bestrebungen der EU für strategische
Autonomie, wirtschaftliche Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Sie steht im Einklang mit
der Europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit17, Ausfuhrkontrollen für Güter
mit doppeltem Verwendungszweck18, der Verordnung über drittstaatliche
Subventionen19 und der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP)20.
Zusammen verringern diese Instrumente strategische Abhängigkeiten, stärken die
industriellen Kapazitäten und wirken Verzerrungen entgegen, die durch drittstaatliche
Subventionen im Binnenmarkt verursacht werden.
Der Vorschlag steht im Einklang mit den europäischen Rechtsvorschriften zur
Cybersicherheit. Bestimmte Kategorien von Chips fallen in den Anwendungsbereich der
Cyberresilienzverordnung21, und die Investitionen im Rahmen der Chip-Verordnung
werden darauf abzielen, deren Ziele zu fördern, indem auf der Stärke der europäischen
Industrie im Marktsegment für sichere Chips aufgebaut wird. Der Vorschlag wird auch die
vorgeschlagene Überarbeitung des derzeitigen Rechtsakts zur Cybersicherheit insofern
ergänzen, als bei der öffentlichen Beschaffung von Halbleitern durch kritische Einrichtungen
eine Dimension der Versorgungssicherheit hinzugefügt wird.
Im Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie22 wurde die Bedeutung der
Halbleiterindustrie für eine innovative und digitalisierte Automobilindustrie hervorgehoben.
Die Chip-Verordnung 2.0 ergänzt auch andere Initiativen wie die wichtigen Vorhaben von
gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI). Hier steht die Vorbereitung des anstehenden
IPCEI-Kandidaten für fortgeschrittene Halbleitertechnik (Advanced Semiconductor
Technologies, AST)23 voll und ganz im Einklang mit dem Geist der neuen Chip-
Verordnung, da es um die industrielle Ersteinführung bahnbrechender Innovationen geht.
Die Chip-Verordnung 2.0 ist so konzipiert, dass sie mit dem derzeitigen mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) (2021-2027) und dem nächsten MFR (2028-2034), aber auch mit dem
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), dem 10. Rahmenprogramm (RP10) und
den nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen (NRPPs) vereinbar ist. Ihre Architektur
wird ein sofortiges Handeln und eine sofortige Wirkung im Rahmen des derzeitigen MFR
ermöglichen und gleichzeitig Kontinuität und Skalierbarkeit im Rahmen des nächsten MFR
17 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat über eine
„Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit“, JOIN(2023) 20 final.
18 Exporting dual-use items – Trade and Economic Security.
19 Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über
den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen.
20 Plattform für strategische Technologien für Europa, https://strategic-technologies.europa.eu/index_de.
21 Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über
horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der
Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828
(„Cyberresilienz-Verordnung“).
22 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Aktionsplan für die europäische
Automobilindustrie, COM(2025) 95, 5.3.2025.
23 Der IPCEI-Kandidat AST wird derzeit so konzipiert, dass er auf bestehenden EU-Initiativen,
insbesondere Pilotanlagen und der europäischen Entwurfsplattform, aufbaut und Kontinuität und
Beschleunigung gewährleistet anstatt Doppelarbeit zu verursachen. Aufgrund von Megatrends wie KI,
Automatisierung, Sicherheit und Nachhaltigkeit könnte der IPCEI-Kandidat AST letztlich eine
gemeinsame europäische Antwort auf umwälzende technologische Veränderungen bieten. Der
Schwerpunkt liegt auf Schlüsseltechnologiebereichen wie KI-Chips und -Beschleunigern, photonisch
integrierten Schaltungen, heterogener Integration und fortgeschrittenem Packaging, Sensoren,
Leistungselektronik, energieeffizienten Lösungen und sicherer Kommunikation, wobei die gesamte
Halbleiterwertschöpfungskette abgedeckt wird, einschließlich Schlüsseltechnologien wie EDA,
Ausrüstung, Prüftechnik, Werkstoffe und Wafer.
gewährleisten. Der Vorschlag greift dem Ergebnis des laufenden Gesetzgebungsverfahrens
zum MFR nicht vor.
Darüber hinaus lässt die Chip-Verordnung 2.0 die Vorschriften über staatliche Beihilfen und
die Wettbewerbsvorschriften, einschließlich des FEI-Rahmens und der IPCEI-Mitteilung,
unberührt und wahrt deren unterschiedliche Ziele. IPCEIs und der FEI-Rahmen spielen eine
zentrale Rolle bei der Unterstützung von Forschung, Entwicklung, Innovation und
industrieller Ersteinführung, insbesondere für hochinnovative und grenzüberschreitende
Projekte mit starken Ausstrahlungseffekten.
Die Maßnahmen im Rahmen der Chip-Verordnung 2.0 werden auf dieser Architektur
aufbauen, indem der Anwendungsbereich des Rahmens für Neuartiges der Säule II weiter
präzisiert und verfeinert wird, um sicherzustellen, dass die gesamte Wertschöpfungskette
abgedeckt ist.
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
Der Vorschlag steht im Einklang mit der Wettbewerbs- und Industriestrategie der EU, wie sie
in den Industriestrategien und im Draghi-Bericht zum Ausdruck kommt, und sie ergänzt den
Rahmen für den digitalen und den sauberen Wandel.
Zusammen mit der Verordnung zur Cloud- und KI-Entwicklung (CADA) und einem
Strategischen Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiebereich wird dieser
Vorschlag Teil des Pakets zur technologischen Souveränität sein. Mit dem Paket soll
sichergestellt werden, dass die Union weiterhin in der Lage ist, autonom zu entscheiden,
wirksam zu handeln und globale technologische Entwicklungen zu gestalten, und dass sie
gleichzeitig offen und wettbewerbsfähig bleibt und für internationale Zusammenarbeit und
internationale Regeln eintritt.
Zwischen der Chip-Verordnung, dem vorgeschlagenen Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit (ECF)24 und dem künftigen Rechtsakt über Quantentechnologie25
wird eine Koordinierung erforderlich sein. Die Kohärenz mit dem Rechtsakt über
Quantentechnologie wird die Gelegenheit bieten, einen umfassenden europäischen Rahmen
für die Quantenpolitik zu schaffen, der Synergien zwischen mehreren Instrumenten optimal
nutzt.
2. RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
• Rechtsgrundlage
Wie beim ersten Chip-Gesetz sind die Rechtsgrundlagen für die Chip-Verordnung 2.0
Artikel 173 Absatz 3 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV). Die Union trägt mit ihrer Politik und ihren Maßnahmen zur Verwirklichung
der Ziele des Artikels 173 Absatz 1 bei. Gemäß Artikel 173 Absatz 1 AEUV sorgen die Union
und die Mitgliedstaaten dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind. Entsprechend einem System
offener und wettbewerbsorientierter Märkte zielt diese Tätigkeit auf Folgendes ab: i)
Erleichterung der Anpassung der Industrie an die strukturellen Veränderungen, ii) Förderung
24 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für
Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen
(EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der
Verordnungen (EU) 2021/696, (EU) 2023/588 und (EU) [EDIP], COM(2025) 555, 16.7.2025.
25 Kommission bittet um Beiträge zur Gestaltung der künftigen Quantenverordnung, https://digital-
strategy.ec.europa.eu/de/news/commission-invites-contributions-shape-future-eu-quantum-act.
eines für die Initiative und Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Union,
insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, günstigen Umfelds, iii) Förderung eines
für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen günstigen Umfelds und iv) Förderung einer
besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation,
Forschung und technologische Entwicklung. Ziel des Artikels 114 AEUV ist die Errichtung
und das Funktionieren des Binnenmarkts durch den Erlass von Maßnahmen zur Angleichung
der nationalen Vorschriften.
Die Chip-Verordnung 2.0 baut auf den Zielen des aktuellen Chip-Gesetzes auf. Das erste
spezifische Ziel der Chip-Verordnung 2.0, das Säule I zugrunde liegt, besteht darin, in der
Halbleiterindustrie umfangreiche Innovationsfähigkeiten und angemessene technologische
Fähigkeiten zur Beschleunigung von Innovationen und zur Anpassung daran zu schaffen. In
Bezug auf die Säulen II und III zielt die Verordnung darauf ab, die Resilienz und
Versorgungssicherheit der Union im Bereich der Halbleitertechnologien zu erhöhen, indem
Investitionen in die fortgeschrittene Halbleiterherstellung unterstützt und koordiniert werden
(Säule II) und eine koordinierte Überwachung und Krisenreaktion ermöglicht wird (Säule III).
Die geeignete Rechtsgrundlage für das erste Ziel ist Artikel 173 Absatz 3 AEUV. Im Falle
von Artikel 173 Absatz 3 AEUV sollten die ergriffenen Maßnahmen nicht zur
Harmonisierung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften führen, sondern die
Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der industriellen Basis für Halbleiter stärken. Die Chip-
Verordnung 2.0 zielt darauf ab, die europäischen Halbleitertechnologie- und -
industrielandschaft zu stärken und resilienter zu machen sowie das Innovationspotenzial des
Halbleiterökosystems in der gesamten EU zu steigern. Dazu muss die Abhängigkeit von einer
kleinen Zahl von Unternehmen und Regionen außerhalb der EU verringert und müssen die
Fähigkeiten der EU für Entwurf und Herstellung fortgeschrittener Halbleiter ausgebaut
werden. Die Initiative „Chips für Europa“ (Säule I), die durch die neuen
Legislativmaßnahmen weiterhin unterstützt wird, soll dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen,
indem die Kluft zwischen der Forschungsexzellenz der EU und deren wirksamer, nachhaltiger
Nutzung durch die Industrie geschlossen wird.
• Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)
Die Ziele des Vorschlags können von den Mitgliedstaaten nicht allein erreicht werden, da die
Probleme grenzüberschreitender Natur sind und sich nicht auf einzelne Mitgliedstaaten oder
eine Gruppe von Mitgliedstaaten beschränken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen
konzentrieren sich auf Bereiche, in denen aufgrund des Ausmaßes, der Geschwindigkeit und
des Umfangs der erforderlichen Anstrengungen ein Tätigwerden auf Unionsebene
nachweislich einen Mehrwert bietet.
Eine umfassende Reaktion auf die Halbleiterkrise erfordert ein rasches und koordiniertes
gemeinsames Tätigwerden verschiedener Interessenträger in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten. Kein einzelner Mitgliedstaat kann dies allein erreichen. Darüber hinaus sind
angesichts der Komplexität des Halbleiterökosystems die Folgen der strukturellen
Abhängigkeiten und Versorgungsengpässe der Union so weitreichend, dass ein Tätigwerden
der EU am besten geeignet ist, um diese Probleme anzugehen.
Ein Tätigwerden auf Unionsebene ist eindeutig am besten geeignet, um zu einer gemeinsamen
Vision und Umsetzungsstrategie der europäischen Akteure beizutragen. Dies ist entscheidend,
um Größen- und Verbundvorteile zu erzielen und die kritische Masse zu erreichen, die für
Spitzenkapazitäten erforderlich ist. Dies wird auch eine Fragmentierung der Bemühungen,
einen Subventionswettlauf und suboptimale nationale Lösungen begrenzen, wenn nicht gar
vermeiden.
In den Bereichen, auf die sich dieser Vorschlag mit seinen drei Säulen bezieht, ist ein
Tätigwerden der Union erforderlich.
Was die erste Säule (Initiative „Chips für Europa 2.0“) betrifft, so wird die verstärkte
Initiative „Chips für Europa 2.0“ weiterhin die Tätigkeiten der im Rahmen des ersten
Chip-Gesetzes eingerichteten Initiative „Chips für Europa“ unterstützen. Dies
bedeutet den groß angelegten Aufbau technischer Kapazitäten und Innovationen in
der gesamten Union, um die Entwicklung und Einführung hochmoderner Halbleiter-
und Quantentechnik der nächsten Generation zu ermöglichen und die chronischen
strukturellen Schwachstellen in Europa bei Entwurf und Produktion anzugehen.
Nach zwei erfolgreichen wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem
Interesse (IPCEIs) für Mikroelektronik, mit denen grenzüberschreitende innovative
Projekte entlang der gesamten Mikroelektronikwertschöpfungskette unterstützt
werden, wird derzeit ein mögliches drittes IPCEI in diesem Bereich konzipiert.
Diese Initiativen sind von strategischer Bedeutung für den Sektor. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt dürften sie jedoch nicht ausreichen, um für den Aufbau
ausreichender Kapazitäten in Form von Pilotanlagen und Entwurfsinfrastrukturen zu
sorgen, die allen interessierten Dritten in ganz Europa in großem Maßstab zur
Verfügung gestellt werden müssen und die die Union in die Lage versetzen werden,
eine größere Rolle im weltweiten verflochtenen Ökosystem zu spielen. Solche
Großanlagen können aufgrund des Umfangs der erforderlichen Investitionen und des
benötigten Know-hows nur auf Unionsebene bereitgestellt werden.
In Bezug auf die zweite Säule (Versorgungssicherheit und Nachfrage) können
Maßnahmen zur Beschleunigung von Investitionen in die Halbleiterfertigung nur
auf Unionsebene angemessen konzipiert und umgesetzt werden. Dies ist auf den
Umfang der erforderlichen Investitionen zurückzuführen und darauf, dass diese
Fertigungsanlagen definitionsgemäß den gesamten Binnenmarkt bedienen, das
gesamte Ökosystem stärken und die Versorgungssicherheit in Krisen gewährleisten
werden. Darüber hinaus würden Maßnahmen im Zuge strategischer Projekte
entwickelt, indem eine Mischung aus öffentlichen und privaten Investitionen mit
hoher privater Beteiligung gefördert wird.
Im Bereich der dritten Säule (Überwachung und Krisenreaktion) wird eine verstärkte
Zusammenarbeit auf Unionsebene gewährleisten, dass die benötigten
Informationen gesammelt werden und diese auch vergleichbar sind. Gemeinsam
werden die Mitgliedstaaten und die Kommission in der Lage sein, Engpässe zu
antizipieren, im Falle schwerwiegender Engpässe die Krisenstufe zu aktivieren und
die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine solche Krise wirksamer zu
bewältigen, als es bei einem Flickenteppich nationaler Maßnahmen der Fall wäre.
• Verhältnismäßigkeit
Der Vorschlag zielt darauf ab, das europäische Halbleiterökosystem durch i) kurzfristige
Vorsorge- und Überwachungsmaßnahmen zur Erhöhung der Transparenz der
Halbleiterlieferketten zu stärken, ii) mittelfristige Maßnahmen für die Versorgungssicherheit
durch Verbesserung der Produktionskapazitäten für Halbleiter in Europa zu treffen und iii)
längerfristige auf eine Führungsposition in den Bereichen Technologie und Innovation
ausgerichtete Maßnahmen zur Schaffung von Entwurfs- und Produktionseinrichtungen für
fortgeschrittene und neue Halbleitertechnologien zu ergreifen.
Vor diesem Hintergrund konzentriert sich der Vorschlag auf diejenigen Bestandteile des
Halbleiterökosystems, die am stärksten zur Resilienz der Lieferkette der Union beitragen.
Durch die Fokussierung ausschließlich auf das Halbleiterökosystem und nicht auf den
größeren Bereich der Elektronikkomponenten und -systeme oder auf Anwendungsbereiche, in
denen Halbleiter und/oder Elektronikkomponenten und -systeme zum Einsatz kommen, sollen
die Maßnahmen auf eine der derzeit größten Schwachstellen der Wirtschaft und der
Gesellschaft als Ganzes in Europa beschränkt werden.
Mit der Initiative „Chips für Europa 2.0“ werden die Mechanismen geschaffen, die
erforderlich sind, um die längerfristige Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der
europäischen Industrie durch i) Forschungs- und Entwurfskapazitäten, ii) Test- und Versuchs-
Pilotanlagen, iii) Kapazitäten für Quantenchips und photonisch integrierte Schaltungen, iv)
Kompetenzzentren und v) einen Fonds für Start-ups, Scale-ups und KMU sicherzustellen.
Im Rahmen der Säule II, die auf die neue Versorgungssicherheit durch Verbesserung der
Produktionskapazitäten der Union für Halbleiter abzielt, kann eine Anlage als europäische
Halbleitertechnologieinitiative anerkannt werden. Auf der Grundlage dieser Anerkennung
müssen die Mitgliedstaaten für beschleunigte Genehmigungsverfahren für diese
Produktionsstätten und Fertigungsbetriebe sorgen.
Die neuen Vorsorgemaßnahmen der Säule III beruhen auf der Überwachung und dem
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Union, um Störungen in der
Lieferkette zu antizipieren. Bei (voraussichtlichen) Störungen können koordinierte
Maßnahmen ergriffen werden, um Lieferengpässe bei Halbleitern und andere Störungen zu
mindern oder zu verhindern.
• Wahl des Instruments
Eine Verordnung gilt als das am besten geeignete Instrument, da sie es ermöglicht,
Anforderungen festzulegen, die unmittelbar für die nationalen Behörden und die betroffenen
Wirtschaftsakteure gelten. Dies wird dazu beitragen, dass die Anforderungen zeitnah und
einheitlich umgesetzt werden, was zu mehr Rechtssicherheit führt und die Kontinuität zum
ersten Chip-Gesetz gewährleistet.
Bei dem vorgeschlagenen Rechtsakt handelt es sich um eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates. Dies ist das geeignetste Rechtsinstrument für Säule I des
Vorschlags, mit der die Initiative „Chips für Europa 2.0“ ins Leben gerufen wird, denn nur
eine Verordnung mit ihren unmittelbar geltenden Rechtsvorschriften kann das Maß an
Einheitlichkeit bieten, das für die Fortsetzung und Durchführung einer Unionsinitiative zur
Förderung einer Industriebranche im gesamten Binnenmarkt erforderlich ist. Die Wahl einer
Verordnung als Rechtsinstrument für Säule II ist durch die Notwendigkeit einer einheitlichen
Anwendung der neuen Vorschriften, insbesondere der Definition von „europäischen
Halbleitertechnologieinitiativen“ und „strategischen Projekten“, sowie eines einheitlichen
Verfahrens für deren Anerkennung und Förderung gerechtfertigt. Darüber hinaus stellt eine
Verordnung das geeignetste Instrument für Säule III dar, da dieser Teil einen Mechanismus
vorsieht, mit dem schwerwiegende Störungen der Halbleiterversorgung in der Union
antizipiert und bewältigt werden sollen. Außerdem sollte der Mechanismus keine Umsetzung
durch nationale Maßnahmen erfordern und wird unmittelbar anwendbar sein.
3. ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER
INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG
• Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
Gemäß Artikel 40 des derzeitigen Chip-Gesetzes legte die Kommission dem Europäischen
Parlament und dem Rat zum 20. September 2026 einen ersten Bericht über die Evaluierung
und Überprüfung der Verordnung vor. Zweck der Evaluierung war es, zu einem kritischen,
unvoreingenommenen und evidenzbasierten Urteil über die Fortschritte des Chip-Gesetzes
und seine Fähigkeit zur Stärkung des Halbleiterökosystems der Union zu kommen26.
Die Evaluierung erstreckte sich auf die drei Säulen des Chip-Gesetzes und
säulenübergreifende Elemente. Sie betrachtete die Auswirkungen des Chip-Gesetzes auf die
Wirtschaft, die Governance und soziale Faktoren und umfasste eine Folgenabschätzung zur
Chip-Verordnung 2.0. Es wurden die Kosten und der Nutzen jeder Säule des Chip-Gesetzes
ermittelt und quantifiziert. Ferner wurden die bei der Durchführung der Verordnung
gewonnenen Erkenntnisse dargelegt und anhaltende und neu auftretende Probleme aufgezeigt,
die sich auf die Funktionsweise der Verordnung auswirken. Die Evaluierung erstreckte sich
auf den Zeitraum vom Inkrafttreten des Chip-Gesetzes am 21. September 2023 bis Ende
November 2025.
Die Evaluierung ergab, dass das Chip-Gesetz unverzichtbar für die Schaffung eines
europäischen Regulierungs- und Politikrahmens für Halbleiter war, der zuvor nicht
bestand und innerhalb kürzester Zeit eingerichtet wurde. Mit dem Chip-Gesetz wurden
erhebliche öffentliche und private Investitionen mobilisiert, modernste Infrastrukturen auf
EU-Ebene eingerichtet und Governance-Mechanismen für die Koordinierung und
Krisenvorsorge eingeführt. Das Vertrauen der Interessenträger in die allgemeine strategische
Ausrichtung ist nach wie vor hoch, und das Gesetz wird weithin als notwendige Reaktion auf
geopolitischen, technologischen und wirtschaftlichen Druck betrachtet.
Gleichzeitig ist der Übergang von einzelnen zu systemweiten Ergebnissen und
Auswirkungen noch nicht abgeschlossen. Die Haupthindernisse sind eher struktureller und
wirtschaftlicher als operativer Natur. Sie stehen im Zusammenhang mit der Fähigkeit der
Union, Innovationen in der Industrie umzusetzen, Scale-ups zu finanzieren, die
Lieferkettenresilienz zu stärken und Erkenntnisse auf Systemebene zu gewinnen.
Das Chip-Gesetz hat entscheidend zum Aufbau von Technologieinfrastrukturen und
Kapazitäten für die Frühphasenfertigung beigetragen. Die Einrichtung von Pilotanlagen,
Kompetenzzentren und gemeinsamen Infrastrukturen auf EU-Ebene hat ein koordiniertes
Vorgehen ermöglicht. Diese Initiativen verbessern bereits den Zugang zu fortgeschrittenen
Instrumenten und unterstützen eine starke grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die
Auswirkungen anderer Komponenten (d. h. Quantenchip-Pilotprojekte und die
Entwurfsplattform) werden erst zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar werden. In jedem Fall
erkennen zahlreiche Interessenträger den Beitrag des Chip-Gesetzes zur Stärkung der
europäischen FuI-Basis und zur Verbesserung der Koordinierung zwischen den
Mitgliedstaaten an.
Im Gegensatz dazu befinden sich die Fortschritte beim Ausbau der Fertigung und die
daraus resultierende größere strategische Autonomie noch in einem frühen Stadium,
was zum Teil auf lange Vorlaufzeiten zwischen Investitionsentscheidungen und der
tatsächlichen Produktion in den Fertigungsstätten zurückzuführen ist. Europa ist in kritischen
Segmenten, insbesondere an fortgeschrittenen Technologieknoten, nach wie vor strukturell
von Anbietern aus Drittländern abhängig. Die Abwanderung oder Verzögerung größerer
Investitionsprojekte zeigt auch, dass sich die Souveränität noch nicht wesentlich verbessert
hat.
Bei allen Bewertungskriterien stellt die Kluft zwischen Labor und Fertigung eine große
Herausforderung dar. Mit dem Chip-Gesetz ist es bereits gelungen, Technologien auf einen
höheren Reifegrad anzuheben, und angesichts seines kürzlichen Inkrafttretens dürften sich in
den kommenden Jahren stabile Wege zur Massenfertigung entwickeln. Zahlreiche Ergebnisse
26 Link zum SWD-Anhang des Evaluierungsberichts.
sind auf technischer Ebene wirksam und werden die industriellen Kapazitäten schaffen, die
erforderlich sind, um dann später die Versorgung Europas zu sichern. Die Herausforderung,
vor der die EU steht, ist nicht mehr in erster Linie die Innovationsentwicklung, sondern die
Industrialisierung und Skalierung.
Die Bewertung ergab ferner, dass begrenztes privates Kapital die Expansion europäischer
Halbleiterunternehmen nach wie vor einschränkt. Mit dem Chip-Gesetz wurden zwar
öffentliche Mittel in beispiellosem Umfang mobilisiert, aber private Investitionen
(insbesondere in der Spätphase sowie institutionelle Investitionen) sind im Vergleich zu
konkurrierenden Regionen nach wie vor unzureichend. Die Unterstützung von Scale-ups wird
durch strukturelle Merkmale des europäischen Finanzsystems eingeschränkt, darunter das
Fehlen einer echten Kapitalmarktunion, bestehende Vorschriften für Pensionsfonds und
konservative Anlagepraktiken. Dies schwächt die europäische Wertschöpfung und schafft
Anreize für Scale-ups, den Standort des Unternehmens zu wechseln oder es an Nicht-EU-
Unternehmen zu verkaufen. Das Chip-Gesetz hat die Innovationskapazität in der Frühphase
verbessert, aber die dem (EIC-Accelerator-Teil des) Chip-Fonds zugewiesenen Mittel wurden
in den ersten beiden Jahren aufgebraucht und haben sich als unzureichend erwiesen.
Gebraucht werden thematische Instrumente mit geduldigem Kapital, um Start-ups im
Halbleiterbereich bei ihrer Expansion zu unterstützen, und es müssen umfassendere
Maßnahmen konzipiert werden, um die Voraussetzungen für die Entstehung von
Technologieunternehmen mit hohem Potenzial zu schaffen.
Darüber hinaus ergab die Bewertung, dass die derzeitigen Instrumente zur Bewältigung von
Schwachstellen im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche
Sicherheit auf EU-Ebene nützlich sind, aber weiter gestärkt werden sollten. Einerseits
wird der Ausbau der Fertigung in erster Linie von Investitionsentscheidungen der Industrie
bestimmt, die durch nationale Finanzierungsrahmen unterstützt werden. Schwächen auf der
Nachfrageseite untergraben die Resilienz weiter. Andererseits beeinträchtigen fragmentierte
Märkte, geringe Produktionsmengen in Schlüsselsektoren und eine begrenzte Koordinierung
der Beschaffung die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der europäischen Produktion. Ohne
Nachfragebündelung und zuverlässige Marktsignale besteht die Gefahr, dass neue
Kapazitäten nicht ausreichend genutzt werden.
Die Bewertung kam zu dem Schluss, dass die Einblicke der EU in die
Halbleiterlieferketten der EU und weltweit zu begrenzt sind, um eine starke
Krisenvorsorge zu unterstützen. Das ESB hat die Koordinierung erheblich verbessert, und
es wurden Frühwarnmechanismen eingerichtet. Es sollte jedoch ein stärker integrierter Ansatz
für die Überwachung von Werkstoffen, Ausrüstung, Entwurfswerkzeugen und
nachgeschalteten Anwendern in Betracht gezogen werden. Die Datenerhebung ist nach wie
vor fragmentiert und empfindlich, was die Fähigkeit einschränkt, Störungen vorherzusehen.
Die Säule III lässt daher eine Betrachtung auf Systemebene nur teilweise zu.
Insgesamt hat das Chip-Gesetz sein ursprüngliches Ziel, europäische Kapazitäten aufzubauen,
rasch und glaubwürdig erreicht. Die Wirksamkeit in Bezug auf Autonomie und Resilienz
hängt jedoch davon ab, ob Europa Infrastrukturen nun in industrielle Produktion umwandeln,
Innovationen skalieren und durch Koordinierung gewonnene umsetzbare Erkenntnisse
erzielen kann.
• Konsultation der Interessenträger
Im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung nahm die Kommission eine
umfassende Konsultation der Interessenträger vor, um mithilfe einer Reihe von Methoden,
konsultierten Parteien und Instrumenten zuverlässige Informationen zu sammeln.
Die Kommission führte mehrere Tätigkeiten durch: eine öffentliche Konsultation zwischen
dem 5. September 2025 und dem 28. November 2025 (105 Beiträge und 39 Positionspapiere
wurden eingereicht); eine Aufforderung zur Stellungnahme für die Folgenabschätzung
(209 Beiträge und 85 Positionspapiere wurden eingereicht); eine gezielte Umfrage unter
Interessenträgern (64 Beiträge); Befragungen (mit Befragten, die ein breites, strategisch
ausgewähltes Spektrum von Organisationen vertreten und am europäischen
Halbleiterökosystem beteiligt bzw. davon betroffen sind); 16 thematische Workshops, die
zwischen September und Dezember 2025 unter Beteiligung verschiedener Interessenträger
aus dem gesamten europäischen Halbleiterökosystem durchgeführt wurden; sechs
Workshops mit den Mitgliedstaaten, die zwischen Januar und März 2026 durchgeführt
wurden.
Die Interessenträger wiesen auf eine übermäßige Abhängigkeit von Lieferanten aus
Drittländern hin, insbesondere bei Hochleistungschips. Zu den größten Hindernissen für die
Entwicklung einer KI-Chip-Wertschöpfungskette in der EU gehören unzureichende
Fertigungskapazitäten, begrenzte Investitionsinstrumente, der Mangel an qualifizierten
Arbeitskräften und die schwache Inlandsnachfrage von Hyperscalern und KI-Unternehmen.
Strukturelle Kostennachteile wurden auch in der gesamten Wertschöpfungskette festgestellt:
Fabriken mit Sitz in der EU sind im Vergleich zu Wettbewerbern in Ostasien mit höheren
Bau- und Betriebskosten, längeren Fristen für Genehmigungen, Bau und Inbetriebnahme
sowie geringeren Agglomerationseffekten konfrontiert.
Finanzierungsengpässe verschärfen diese Herausforderungen weiter. Ein Mangel an
Risikokapital und Risikofinanzierung wurde als großes Hindernis für
Chipentwurfsunternehmen ermittelt, gleichzeitig wiesen integrierte Gerätehersteller und
andere produktionsorientierte Unternehmen auf langwierige Genehmigungsverfahren und
hohe Energiekosten als erhebliche Hindernisse hin. Darüber hinaus bestehen nach wie vor
systemische Hindernisse in Form von Finanzierungslücken in der Spätphase, fragmentierter
Governance und Abhängigkeit von Fertigungsbetrieben außerhalb der EU, die Unternehmen
daran hindern, Prototypen zu kommerziellen Produkten zu skalieren – ein Problem, das durch
die öffentliche Konsultation bestätigt wurde.
Beim Fachkräftemangel handelt es sich den Interessenträgern zufolge um ein
bereichsübergreifendes Problem. Es wurde betont, dass Pipelines für Halbleiterkompetenzen
jahrzehntelange Investitionshorizonte erfordern, viele einschlägige Programme jedoch mit
kürzeren Haushaltszyklen arbeiten, wodurch ihre längerfristigen Auswirkungen begrenzt
werden. Die Interessenträger wiesen auch darauf hin, dass die Koordinierung zwischen der
EU und den nationalen Ebenen verbessert werden könnte.
Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation sind im zusammenfassenden Bericht enthalten,
der mit den Antworten auf die Aufforderung zur Stellungnahme auf dem Portal „Ihre
Meinung zählt“ veröffentlicht wurde.
• Folgenabschätzung
Im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung stützt sich dieser
Legislativvorschlag auf eine Folgenabschätzung, in der das Problem und die Teilprobleme im
Zusammenhang mit der Notwendigkeit analysiert werden, die Wettbewerbsfähigkeit der
Halbleiterökosysteme der EU zu stärken. In der Folgenabschätzung werden mögliche
Politikoptionen zur Bewältigung der Problemursachen ermittelt und ihre voraussichtlichen
Auswirkungen bewertet. Die Folgenabschätzung wurde so strukturiert, dass sie die
Konsultation der dienststellenübergreifenden Lenkungsgruppe der Kommission zur Chip-
Verordnung 2.0 widerspiegelt.
Der Ausschuss für Regulierungskontrolle gab am 28. Januar 2026 eine ablehnende
Stellungnahme zur Folgenabschätzung ab. Der Ausschuss empfahl Folgendes:
Weiterentwicklung der Problemanalyse, einschließlich einer umfassenderen
Bewertung der gegenwärtigen und der erforderlichen Fähigkeiten und
Produktionskapazitäten der EU über kritische Elemente der
Halbleiterwertschöpfungskette hinweg, sowohl für ausgereifte als auch für modernste
Chips;
Präzisierung und bessere Definition der Ziele, insbesondere in Bezug auf Grad und
Umfang der angestrebten technologischen Souveränität für verschiedene Arten von
Chips;
Stärkung der Interventionslogik, indem klar aufgezeigt wird, in welchem Verhältnis
verschiedene Maßnahmen zueinander stehen, einschließlich angebots- und
nachfrageseitiger Instrumente, und wie diese gemeinsam dazu beitragen, das
gewünschte Maß an Souveränität zu erreichen;
genauere Festlegung der vorgeschlagenen Maßnahmen, damit ihre Auswirkungen
angemessen bewertet werden können, einschließlich klarerer Informationen über die
Gesamtkosten der Intervention, deren Verteilung und die Risiken im Zusammenhang
mit potenziellen Ineffizienzen bei der Mittelzuweisung; und
Verbesserung der Transparenz in Bezug auf die Unsicherheiten im Zusammenhang
mit dem nächsten MFR und Vorlage einer gründlicheren Analyse der Kohärenz der
Maßnahmen mit bestehenden und künftigen politischen Initiativen.
Auf alle obigen Punkte wurde so umfassend wie möglich eingegangen. Nachdem die
überarbeitete Folgenabschätzung erneut vorgelegt wurde, gab der Ausschuss am 30. März
2026 eine befürwortende Stellungnahme mit Vorbehalten ab. Die Vorbehalte des Ausschusses
betrafen folgende Aspekte:
Die Maßnahme zur Schaffung von Anreizen für vertrauenswürdige Chips ist nicht
ausführlich genug beschrieben, um ihre Auswirkungen angemessen bewerten zu
können;
in dem Bericht wird die Kohärenz mit bestehenden und künftigen politischen
Initiativen und Instrumenten nicht ausreichend analysiert und nicht klar erläutert, wie
das Zusammenspiel zwischen angebots- und nachfrageseitigen Maßnahmen
Synergien gewährleisten wird;
die Analyse des Risikos einer ineffizienten Ressourcenzuweisung ist nicht
ausreichend dargelegt.
Die Stellungnahmen des Ausschusses sowie die endgültige Folgenabschätzung und ihre
Zusammenfassung werden zusammen mit diesem Vorschlag veröffentlicht.
Die Folgenabschätzung stützt sich auf drei spezifische Ziele, mit denen die ermittelten
Problemursachen beseitigt werden sollen. Für jedes spezifische Ziel werden drei
Politikoptionen auf der Grundlage der Ebene des politischen Eingreifens, des Umfangs, der
Effizienz und Kohärenz sowie des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des
Subsidiaritätsprinzips dargelegt.
Bei der Politikoption 0 (PO0) würde das derzeitige Chip-Gesetz ohne Änderungen weiter
angewandt. Das bestehende FEI-Programm im Rahmen der Säule I und derselbe Ansatz für
die Förderung von Investitionen durch staatliche Beihilfen würde beibehalten (unter
Verwendung des Rahmens für Neuartiges gemäß den geltenden Vorschriften für staatliche
Beihilfen). Es gäbe keine zusätzlichen Haushaltsmittel der Union für Säule II. Im Rahmen der
Säule III würde der derzeitige Krisenreaktionsmechanismus beibehalten, der sich (außer in
einer Krise) auf ein System der freiwilligen Datenerhebung aus dem Privatsektor stützt. Diese
Politikoption würde keine politischen Maßnahmen über den Anwendungsbereich des derzeit
geltenden Chip-Gesetzes hinaus beinhalten.
Bei der Politikoption 1 (PO1) – dem horizontalen („marktfördernden“) politischen
Ansatz – würde der Schwerpunkt auf der Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen
liegen. Dies würde eine verstärkte Unterstützung von Forschung, Entwicklung und
Innovation, Investitionen in Kompetenzen und die Schaffung eines günstigen
Investitionsumfelds umfassen. Für die Massenfertigung und den Entwurf, insbesondere
für KI-Chips, würde keine zusätzliche Finanzierung auf Unionsebene eingeführt. Bei
diesem Ansatz wäre die EU langfristig darauf angewiesen, Anbieter aus Drittländern, die in
der Lage sind, modernste Chips herzustellen, und globale Chipentwurfsunternehmen
anzuziehen.
Die Politikoption 2 (PO2) – der vertikale („proaktive“) industriepolitische Ansatz –
würde auf den horizontalen Maßnahmen aufbauen, diese jedoch durch gezielte finanzielle
Interventionen ergänzen, insbesondere durch strategische Projekte, die im Rahmen des
vorgeschlagenen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden können.
Dieser Ansatz baut auf europäischen Technologieressourcen auf, die im Rahmen des ersten
Chip-Gesetzes geschaffen wurden, insbesondere Pilotanlagen, und setzt dies durch
industrielle Einführung um. Durch die Schaffung einer klaren auf EU-Ebene angesiedelten
Dimension für die Finanzierung von Industrieprojekten und die Ermöglichung
grenzüberschreitender Investitionen in der gesamten Wertschöpfungskette würde dieser
Ansatz darauf abzielen, die Fragmentierung zu verringern und gleichzeitig die
Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und technologische Souveränität Europas zu stärken. Der
Mehrwert bestünde in dem Bestreben, so „Made in Europe“-Technologien zu schaffen.
Insgesamt wird PO2 bevorzugt, da sie die wirksamste und verhältnismäßigste Antwort auf
die festgestellten Probleme bietet, gleichzeitig die Subsidiarität wahrt und den
Verwaltungsaufwand minimiert. Mit ihr wird auf die Ergebnisse der Bewertung reagiert, in
der eine stärkere Integration von FuI- und industriellen Einführungstätigkeiten, Wege einer
rascheren Industrialisierung und wirksamere Mechanismen zur Gewinnung von Erkenntnissen
zu Lieferketten gefordert werden.
• Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
Die bevorzugte Politikoption (PO2) führt zu einer Vereinfachung, indem ein koordinierter
Rahmen für strategische Projekte auf EU-Ebene eingeführt wird. Eine einzige Projektpipeline
für groß angelegte Halbleiterinvestitionen verhindert die Duplizierung von
Verwaltungsschritten und sich wiederholende Dokumentationspflichten. Durch die
Präzisierung des Anwendungsbereichs der „Neuartigkeit“ werden neuartige Verfahren sowohl
für die Mitgliedstaaten als auch für die Unternehmen weiter vereinfacht. Darüber hinaus wird
das Konzept eines Konsortiums für eine europäische Chip-Infrastruktur im Rahmen der Chip-
Verordnung 2.0 aus Gründen der Vereinfachung gestrichen, da es nach dem derzeit geltenden
Gesetz nie verwendet wurde. Ein weiterer Effizienzgewinn ergibt sich aus schnelleren und
berechenbareren Genehmigungsverfahren. Die Genehmigungs- und Entwurfsphasen für
fortgeschrittene Halbleiteranlagen in der EU sind im Durchschnitt 7,5 Monate länger als in
wichtigen konkurrierenden Rechtsordnungen. Unter der Annahme, dass die Gesamtkosten in
jedem Jahr der Verzögerung um rund 5 % wachsen, bedeutet dies zusätzliche Kosten in Höhe
von rund 3,125 % der Gesamtinvestition. Dies entspräche beispielsweise rund 625 Mio. EUR
für eine fortgeschrittene Fertigungsanlage im Wert von 20 Mrd. EUR. Durch die
Verringerung des wiederholten Austauschs mit den Behörden und die Klärung der
Genehmigungspfade führt PO2 zu erheblichen impliziten Kosteneinsparungen, die die mit der
Einhaltung der Vorschriften verbundenen Kosten überwiegen. Ein weiterer Vorteil der
Vereinfachung besteht darin, dass krisenbedingte Ad-hoc-Auskunftsersuchen durch eine
strukturierte Unternehmensplattform für die Halbleiterlieferkette ersetzt werden. Dies
verringert Doppelarbeit und verbessert die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten.
Im Rahmen des „One-in-one-out“-Ansatzes verursacht PO2 einen begrenzten zusätzlichen
Verwaltungsaufwand, der weitgehend durch strukturelle Vereinfachungen ausgeglichen wird.
Neu hinzugefügte Elemente für Unternehmen bestehen in erster Linie in der Offenlegung von
Schwachstellen in der Lieferkette. Der diesbezügliche Aufwand wird auf bis zu
10 Personentage pro Antrag geschätzt, was etwa 2 783 EUR pro Großunternehmen ausmacht
und Gesamtkosten von bis zu 1,34 Mio. EUR pro Antrag bei einem umfassenden Szenario
ergibt. Diese Mehrbelastung wird durch gestrichene Elemente in Form von weniger
dringenden und sich überschneidenden Datenabrufen bei Krisen, einem gestrafften
Informationsaustausch und einem geringeren internen Überwachungsaufwand aufgrund der
teilweisen Auslagerung von Marktforschungstätigkeiten an die Plattform ausgeglichen. Für
die Unternehmen bedeutet dies einen Netto-Verwaltungsaufwand, der darin besteht, mit der
Beteiligung an der Plattform zu beginnen und Schwachstellen offenzulegen. Dies wird jedoch
weitgehend durch die Versorgungssicherheit ausgeglichen, die dieser Datenaustausch mit sich
bringen wird. Darüber hinaus werden in der ersten Phase Bewertungen lediglich auf
qualitativer Grundlage vorgenommen, es sei denn, es liegt eine offizielle Krise vor.
• Grundrechte
Artikel 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) sieht
die Anerkennung der unternehmerischen Freiheit vor. Die Maßnahmen im Rahmen der
Säulen I und II dieses Vorschlags schaffen Innovationskapazitäten und fördern die Sicherheit
der Versorgung mit Halbleitern, wodurch die unternehmerische Freiheit im Einklang mit dem
Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten gestärkt werden
kann. Allerdings können einige Maßnahmen im Rahmen der Säule III, die erforderlich sind,
um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass schwerwiegende Störungen der
Halbleiterversorgung in der Union die unternehmerische Freiheit und die Vertragsfreiheit, die
durch Artikel 16 der Charta geschützt sind, sowie das Eigentumsrecht, das durch Artikel 17
der Charta geschützt ist, vorübergehend einschränken können. Jede Einschränkung jener
Rechte durch diesen Vorschlag wird gemäß Artikel 52 Absatz 1 der Charta gesetzlich geregelt
sein und den Wesensgehalt jener Rechte und Freiheiten achten sowie den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit wahren.
Die Verpflichtung, der Kommission bestimmte Informationen offenzulegen, sofern bestimmte
Bedingungen erfüllt sind, achtet den Wesensgehalt der unternehmerischen Freiheit und
beeinträchtigt diese nicht unverhältnismäßig (Artikel 16 der Charta). Alle Auskunftsersuchen
entsprechen der dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzung der Union, mögliche Maßnahmen
zur Eindämmung einer Krise infolge von Lieferengpässen bei Halbleitern zu ermitteln. Solche
Auskunftsersuchen sind geeignet und wirksam, um dieses Ziel zu erreichen, weil damit die für
die Bewertung der derzeitigen Krise erforderlichen Informationen eingeholt werden. Die
Kommission fordert grundsätzlich Informationen nur von den Vertretungsorganisationen an
und kann lediglich dann zusätzlich Anfragen an einzelne Unternehmen richten, wenn dies
erforderlich ist. Angesichts der schwerwiegenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Folgen von Halbleiterknappheit und der entsprechenden Bedeutung von Abhilfemaßnahmen
sind Auskunftsersuchen im Hinblick auf das angestrebte Ziel verhältnismäßig. Darüber hinaus
werden die Beschränkungen der unternehmerischen Freiheit und des Eigentumsrechts
angemessene Garantien vorgesehen. Ein Auskunftsersuchen kann nur in einer Krisensituation
gestellt werden, in der die Kommission mit einem Durchführungsrechtsakt die Krisenstufe
aktiviert hat.
Die Verpflichtung zur Annahme und Priorisierung vorrangiger Aufträge achtet den
Wesensgehalt der unternehmerischen Freiheit und der Vertragsfreiheit (Artikel 16 der Charta)
sowie des Eigentumsrechts (Artikel 17 der Charta) und wahrt den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit. Diese Verpflichtung entspricht der dem Gemeinwohl dienenden
Zielsetzung der Union, zu gewährleisten, dass kritische Sektoren, die infolge der
Halbleiterknappheit von Lieferstörungen betroffen sind, den Betrieb aufrechterhalten. Die
Verpflichtung ist angemessen und wirksam, um dieses Ziel zu erreichen, weil damit
sichergestellt wird, dass die verfügbaren Ressourcen vorrangig für die an diese Sektoren
gelieferten Erzeugnisse eingesetzt werden. Keine andere Maßnahme ist so wirksam. In einer
Krisensituation ist es verhältnismäßig, bestimmte Unternehmen zu verpflichten, bestimmte
Aufträge anzunehmen und vorrangig zu behandeln. Zu diesen Unternehmen gehören
Halbleiterfertigungsanlagen, die die Anerkennung als „europäische
Halbleitertechnologieinitiativen“ beantragt haben, andere Halbleiterfertigungsanlagen, die
eine solche Möglichkeit als Gegenleistung für den Erhalt öffentlicher Unterstützung
akzeptiert haben, oder Unternehmen entlang der Halbleiterlieferkette, die einem vorrangigen
Auftrag aus einem Drittland unterliegen, soweit die Versorgungssicherheit in kritischen
Sektoren beeinträchtigt ist. Angemessene Garantien stellen sicher, dass etwaige negative
Auswirkungen der Priorisierungspflicht auf das Recht auf unternehmerische Freiheit, die
Vertragsfreiheit und das Eigentumsrecht nicht auf eine Verletzung dieser Rechte
hinauslaufen. Eine Verpflichtung zur vorrangigen Behandlung bestimmter Aufträge kann nur
in einer Krisensituation auferlegt werden, in der die Kommission mit einem
Durchführungsrechtsakt die Krisenstufe aktiviert hat. Das betreffende Unternehmen kann die
Kommission ersuchen, den vorrangigen Auftrag zu überprüfen, wenn es den Auftrag nicht
ausführen kann oder wenn die Ausführung des Auftrags eine unzumutbare wirtschaftliche
Belastung darstellen und eine besondere Härte mit sich bringen würde. Darüber hinaus ist das
der Verpflichtung unterliegende Unternehmen von jeglicher Haftung für Schäden befreit, die
wegen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen aufgrund der Erfüllung der
Verpflichtung entstehen.
4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Haushaltsauswirkungen ergeben sich aus der Personalausstattung der
Kommissionsdienststellen und der Unterstützung bei der Einrichtung einer
Unternehmensplattform für die Halbleiterlieferkette. Der Vorschlag erfordert personelle
Ressourcen für die im Vorschlag vorgesehenen Aufgaben, für die die Kommission zuständig
wäre. Einige der Aufgaben können erfüllt werden, indem vorhandenes Personal, das derzeit
mit ähnlichen Aufgaben befasst ist, z. B. im Zusammenhang mit der Programmüberwachung,
dem Aufbau von Kontakten mit Interessenträgern und der Berichterstattung über Tätigkeiten
im Bereich Forschung und Entwicklung und Kapazitätsaufbau im Rahmen der Säule I,
umgeschichtet wird. Für andere Aufgaben wird zusätzliches Personal benötigt, z. B. für die
Überwachung strategischer Projekte, einschließlich Überwachung von Etappenzielen und
Ergebnissen, Konformitätsprüfungen (staatliche Beihilfen, Vergabe öffentlicher Aufträge),
grenzübergreifende Koordinierung mit den Mitgliedstaaten, administrative (nicht fiskalische)
Aufsicht und Berichterstattung an den Rat/das Parlament. Darüber hinaus beinhaltet der
Vorschlag zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Unternehmensplattform für die
Halbleiterlieferkette, z. B. die Überwachung der Halbleiterlieferketten, Analyse- und
Krisenvorsorgefunktionen, die Bearbeitung von Auskunftsersuchen (RFIs) und die
Überprüfung und Aggregation von Daten in der Vorkrisenphase sowie die
sektorenübergreifende Koordinierung mit Interessenträgern aus der Industrie.
Die Unterstützung für die Einrichtung und den Betrieb einer Unternehmensplattform für die
Halbleiterlieferkette erfordert operative Ausgaben in Höhe von 70 Mio. EUR. Die
Kommission würde die Plattform unterstützen.
Weitere Einzelheiten zu den Auswirkungen auf den Haushalt enthält der diesem Vorschlag
beiliegende Finanz- und Digitalbogen zu Rechtsakten.
Zusätzlich zu den oben genannten Auswirkungen auf den Haushalt können operative und
administrative Mittel für die Umsetzung der Initiative „Chips für Europa 2.0“ und
strategischer Projekte im MFR 2028-2034 erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden.
5. SONSTIGE ASPEKTE
• Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und
Berichterstattungsmodalitäten
Die Kommission wird für die regelmäßige Überwachung der Durchführung der Maßnahme
zuständig sein. Dies kann durch externe Studien sowie Daten der Mitgliedstaaten und
Marktdaten unterstützt werden. Die Kommission wird eine umfassende Bewertung der
Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität der Chip-
Verordnung 2.0 durchführen. Innerhalb von vier bis fünf Jahren nach Geltungsbeginn der
Verordnung wird dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen ein Bewertungsbericht mit den
wichtigsten Ergebnissen vorgelegt. Diesem Bericht kann die Kommission gegebenenfalls
Vorschläge zur Verbesserung oder Anpassung der Chip-Verordnung 2.0 beifügen.
Dieser Überprüfungsmechanismus folgt dem Ansatz, der im Rahmen des ersten Chip-
Gesetzes festgelegt wurde. Er gewährleistet Kontinuität, Vergleichbarkeit der Ergebnisse und
eine langfristige Perspektive der politischen Ergebnisse. Die Kommission wird in enger
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung und Anwendung der
Rechtsvorschriften regelmäßig überwachen und dabei besonders auf die Wirksamkeit der
erlassenen Maßnahmen achten. Die Überwachungstätigkeiten werden sich auf quantitative
und qualitative Indikatoren auf der Grundlage von Daten stützen, die von Interessenträgern
der gesamten Halbleiterwertschöpfungskette, den Mitgliedstaaten und den einschlägigen EU-
Einrichtungen bereitgestellt werden. Der Gesamterfolg der Initiative wird anhand von
Belegen für eine verbesserte Versorgungssicherheit bewertet. Dazu gehören Fortschritte im
Hinblick auf einschlägige messbare Aspekte wie den Anteil der EU an der weltweiten
Halbleiterproduktion und Veränderungen bei der Marktkonzentration. Die Durchführung der
Chip-Verordnung 2.0 und ihrer flankierenden Maßnahmen wird es ermöglichen, die
spezifischen Ziele, den erwarteten Nutzen und die damit verbundenen Auswirkungen
systematisch zu verfolgen.
Zur Durchführung der Bewertung stellen die Mitgliedstaaten und die zuständigen nationalen
Behörden der Kommission auf deren Ersuchen erforderliche, sachdienliche Informationen zur
Verfügung.
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
1.1. Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
In Kapitel I wird der Gegenstand der Verordnung dargelegt. Darüber hinaus enthält es die
Begriffsbestimmungen, die in diesem Rechtsinstrument durchweg verwendet werden. Mit der
Verordnung wird die Initiative „Chips für Europa“ (jetzt Initiative „Chips für Europa 2.0“)
fortgesetzt und weiterentwickelt. Im Rahmen der Säule I werden die notwendigen
Voraussetzungen für die Stärkung der Kapazitäten der Union für industrielle Innovation
geschaffen und Maßnahmen zur Ankurbelung der Nachfrage festgelegt. Im Rahmen der
Säule II werden die Kriterien für die Anerkennung und Unterstützung europäischer
Halbleitertechnologieinitiativen, bei denen es sich um neuartige Initiativen handelt, und
strategischer Projekte festgelegt, die die Versorgungssicherheit und die Resilienz des
Halbleiterökosystems der Union fördern. Im Rahmen der Säule III werden Maßnahmen zur
Verbesserung des Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der
Kommission festgelegt, der ursprünglich mit der Verordnung (EU) 2023/1781 (Chip-Gesetz)
eingerichtet wurde.
1.2. Kapitel II – Initiative „Chips für Europa 2.0“
In Kapitel II liegt der Schwerpunkt auf der Initiative „Chips für Europa 2.0“, mit der die
Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Innovationskapazität der Union gestärkt werden sollen.
Durch Investitionen in die Initiative „Chips für Europa 2.0“ sollte die Union ihre Forschungs-
und Technologieentwicklungen wirksamer in nachfrageorientierte, anwendungsbezogene,
sichere und energieeffiziente Halbleitertechnologien höchster Qualität umwandeln können.
Gleichzeitig sollte die Union ihrer Zulieferindustrie die Möglichkeit bieten, von solchen
Investitionen zu profitieren.
Zu diesem Zweck enthält dieses Kapitel die allgemeinen Bestimmungen und Ziele der
Initiative „Chips für Europa“, die ursprünglich mit der Verordnung (EU) 2023/1781
eingerichtet wurde. Die Initiative „Chips für Europa 2.0“ zielt darauf ab, in der gesamten
Union einen umfassenden Kapazitätsaufbau im Bereich der bestehenden hochmodernen
Halbleitertechnologien und der Halbleitertechnologien der nächsten Generation zu
unterstützen. Die Initiative „Chips für Europa 2.0“ hat nun sechs Komponenten: 1)
Entwurfskapazitäten für integrierte Halbleitertechnik, 2) Pilotanlagen zur Vorbereitung einer
innovativen Produktion sowie Erprobungs- und Versuchseinrichtungen, 3) fortgeschrittene
technologische und ingenieurstechnische Kapazitäten zur Beschleunigung der Entwicklung
von Quantenchips, 4) ein Netz der Kompetenzzentren und Kompetenzentwicklung, 5)
Tätigkeiten im Rahmen des „Chip-Fonds“ für den Zugang von Start-ups, Scale-ups und KMU
zu Kapital, und 6) Aufbau und Stärkung fortgeschrittener Kapazitäten für den Entwurf, die
Prototypentwicklung und die industrielle Einführung photonisch integrierter Schaltungen in
der gesamten Union. Die Initiative „Chips für Europa 2.0“ legt einen starken Schwerpunkt auf
Industrialisierung und nachfragefördernde Maßnahmen wie die Großen Herausforderungen,
das Nachfrageforum und die Nachfragebeschleuniger.
Die Initiative „Chips für Europa 2.0“ soll durch Mittel aus dem Programm Horizont Europa
und dem Programm Digitales Europa im Zuge des derzeitigen MFR, insbesondere des neuen
spezifischen Ziels 6 des Programms Digitales Europa, unterstützt und im Einklang mit den
Verordnungen zur Einrichtung dieser Programme und gegebenenfalls deren Nachfolgern
durchgeführt werden, unbeschadet der MFR-Verhandlungen.
Die Verordnung sieht einen Verfahrensrahmen vor, um die kombinierte Finanzierung durch
die Mitgliedstaaten, unbeschadet der Vorschriften über staatliche Beihilfen, den
Unionshaushalt und private Investitionen zu erleichtern.
Das Kapitel enthält auch Bestimmungen über die Durchführung. Mit der Umsetzung der
Initiative „Chips für Europa 2.0“ wird in erster Linie auch das Gemeinsame Unternehmen für
Chips und gegebenenfalls das gemeinsame Unternehmen oder jede andere ähnliche
Einrichtung oder Initiative betraut, das/die an dessen Stelle tritt und durch Unionsrecht im
Rahmen eines nachfolgenden mehrjährigen Finanzrahmens eingerichtet wird. Anhang I
enthält die technische Beschreibung der Maßnahmen. Anhang III enthält messbare
Indikatoren für die Überwachung der Durchführung und die Berichterstattung über die
Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Initiative „Chips für Europa 2.0“. Der
Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zur Änderung der Liste der
messbaren Indikatoren zu erlassen. Die Initiative „Chips für Europa 2.0“ baut auf den
vorhandenen Stärken Europas in der globalen Halbleiterwertschöpfungskette auf und verstärkt
Synergien mit Maßnahmen, die derzeit von der Union und den Mitgliedstaaten unterstützt
werden. Um ihre positiven Auswirkungen zu maximieren, sollte die Initiative „Chips für
Europa 2.0“ daher die Schaffung von Synergien mit den in Anhang IV beschriebenen
Unionsprogrammen ermöglichen.
1.3. Kapitel III – Versorgungssicherheit und Nachfrage
In Kapitel III Abschnitt 1 wird der Rahmen für europäische Halbleitertechnologieinitiativen
und strategische Projekte festgelegt. Die Kommission kann Projekte innerhalb der
Halbleiterwertschöpfungskette in der Union oder in einem Drittland als strategische Projekte
anerkennen, wenn die Projekte die folgenden Kriterien erfüllen: Sie schaffen einen
erheblichen Mehrwert für die EU, indem sie einen wesentlichen Beitrag zu Zielen von
gemeinsamem Unionsinteresse leisten; sie weisen eine klare grenzüberschreitende Dimension
auf; sie tragen zur Verbesserung der Unumgänglichkeit, der Resilienz und des Erfolgs der
Halbleiterwertschöpfungskette der Union bei; und sie tragen dazu bei, die technologische
Souveränität und die technologische Führungsposition Europas erheblich zu stärken.
Die Technologiebereiche, die als potenzielle Bereiche für die Anerkennung strategischer
Projekte ermittelt wurden, sind in Anhang II aufgeführt.
Abschnitt 2 des Kapitels enthält Bestimmungen für die Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren für europäische Halbleitertechnologieinitiativen und strategische
Projekte. Ferner wird darin die Nutzung europäischer Unternehmensbrieftaschen als zentrale
Zugangsportale für die Einreichung eines einheitlichen Genehmigungsantrags für europäische
Halbleitertechnologieinitiativen und strategische Projekte beschrieben.
In Kapitel III Abschnitt 3 werden die Ziele des Gütesiegels für Halbleiterexzellenzregionen
sowie die Zielvorstellung für den Investitionsplan der europäischen Halbleiterregion und
dessen Umfang beschrieben.
Kapitel III Abschnitt 4 dreht sich um Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz der
Lieferketten, insbesondere bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für kritische Infrastrukturen
und in bestimmten Wirtschaftszweigen, die als risikoanfällige Sektoren ermittelt wurden.
1.4. Kapitel IV – Überwachung und Krisenreaktion
Kapitel IV enthält einen Mechanismus für die koordinierte Überwachung der
Halbleiterwertschöpfungskette und für die Reaktion auf Störungen bei der Lieferung von
Halbleitern, die sich auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts auswirken.
In Abschnitt 1 wird ein umfassendes System zur strategischen Kartierung des
Halbleitersektors der EU festgelegt, mit dem Schwachstellen, Abhängigkeiten und der
künftige Bedarf zur Erhöhung der Lieferkettenresilienz ermittelt werden sollen. Die
Kommission muss in Zusammenarbeit mit dem ESB eine eingehende Analyse der kritischen
Aspekte durchführen. Dazu gehören wichtige von Halbleitern abhängende Wirtschaftszweige
und Infrastrukturen (z. B. im Gesundheitswesen, in der Verteidigung und im digitalen Sektor),
Lieferkettensegmente (vom Entwurf bis zur Fertigung und zu Werkstoffen), technologische
Abhängigkeiten (insbesondere von Drittländern), der Fachkräftemangel und potenzielle
Risiken, einschließlich solcher, die sich aus unzureichenden Investitionen oder geopolitischen
Störungen ergeben. Bei der Kartierung werden auch die möglichen Auswirkungen von
Kriseninterventionen (z. B. vorrangige Aufträge oder Ausfuhrkontrollen gemäß den
Artikeln 41 bis 43) bewertet. Die Ergebnisse werden dem ESB regelmäßig als Grundlage für
politische Entscheidungen übermittelt.
Um Risiken proaktiv zu überwachen, muss die Kommission auf der Grundlage der
Kartierungsergebnisse eine Liste von Frühwarnindikatoren (z. B. für Versorgungsengpässe,
Nachfragespitzen oder geopolitische Spannungen) erstellen und regelmäßig aktualisieren. Das
Verfahren beruht in erster Linie auf öffentlich zugänglichen Daten und auf nicht vertraulichen
Beiträgen aus der Industrie. Die Kommission kann jedoch zusätzliche auf freiwillige
Auskünfte von Halbleiterunternehmen erbitten, wenn Lücken bestehen, und zwar zum Schutz
der Vertraulichkeit über standardisierte, sichere Kanäle. Alle erhobenen Daten unterliegen
strengen Vertraulichkeitsvorschriften (Artikel 50), und die Kommission stellt Leitlinien
bereit, um einen kohärenten und sicheren Informationsaustausch zu gewährleisten. Der
Rahmen und die Methodik für die Kartierung werden ebenfalls regelmäßig überprüft, um sie
an sich wandelnde sektorale Herausforderungen anzupassen. Schließlich zielt dieses System
darauf ab, Störungen zu antizipieren, strategische Investitionen zu lenken und die Autonomie
der EU im Halbleiterbereich zu stärken.
In Abschnitt 1 werden auch die Einrichtung und die Ziele der Unternehmensplattform für die
Halbleiterlieferkette beschrieben. Die Plattform wird ein digitaler Zwilling der
Halbleiterlieferkette sein, mit dessen Hilfe ihre Transparenz und Resilienz erhöht werden soll.
Der gesetzliche Vertreter der Plattform wird die Kommission über gegenwärtige oder zu
erwartende Störungen der Halbleiterlieferkette informieren.
Abschnitt 2 enthält die Vorschriften für die Aktivierung der Halbleiterkrisenstufe sowie die
Notmaßnahmen, die zur Bewältigung der Krise ergriffen werden können.
Dabei geht es zunächst um die Verpflichtung der zuständigen nationalen Behörden, die
Kommission so bald wie möglich zu warnen, wenn sie ein Risiko einer schwerwiegenden
Lieferstörung oder eine andere glaubwürdige Bedrohung der Verfügbarkeit von Halbleitern
feststellen. Dadurch wird eine präventive Phase ausgelöst, in der die Kommission rasch
handeln und eine außerordentliche Sitzung des ESB einberufen muss. Zu den Aufgaben des
ESB gehört es, die Schwere der Störung zu bewerten, und zwar unter anderem mithilfe
präventiver Auskunftsersuchen und durch die Erörterung der Frage, ob ein offizielles
Krisenverfahren eingeleitet werden soll. Darüber hinaus kann die Kommission Drittländer
konsultieren, um nach gemeinsamen Lösungen zu suchen, und die nationalen Behörden
auffordern, die Krisenvorsorge der wichtigsten Marktteilnehmer zu bewerten.
Wird eine gemeinsame Auftragsvergabe für notwendig erachtet, muss sie den EU-
Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und
2014/25/EU) entsprechen, um Transparenz und Wettbewerb zu bewahren. Die Erhebung von
Informationen ist ein weiteres wichtiges Werkzeug. Die Kommission kann präventive
Auskunftsersuchen an die Unternehmensplattform für die Halbleiterlieferkette richten, wobei
Schutzvorkehrungen für sensible Geschäftsinformationen zu treffen sind. Die Kommission
kann präventive Auskunftsersuchen auch an einzelne Unternehmen richten, wenn diese nicht
an der Plattform beteiligt sind. Die Antworten werden dem ESB und den betreffenden
Mitgliedstaaten übermittelt, um eine kollektive Bewusstseinsbildung zu gewährleisten.
Die Krisenstufe wird in diesem Rahmen nur dann ausgerufen, wenn zwei Bedingungen erfüllt
sind: 1) schwerwiegende Störungen der Lieferkette, die zu erheblichen Versorgungsengpässen
führen, und 2) schwerwiegende Auswirkungen auf kritische Sektoren (z. B.
Gesundheitswesen, Verteidigung oder digitale Infrastruktur), die die gesellschaftliche,
wirtschaftliche oder sicherheitspolitische Stabilität bedrohen. Nach Anhörung des ESB kann
die Kommission dem Rat, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt, die Aktivierung der
Krisenstufe vorschlagen. Die Krisenstufe dauert bis zu 12 Monate, mit möglichen
Verlängerungen, wenn dies gerechtfertigt ist, und erfordert eine regelmäßige Berichterstattung
an das ESB und das Europäische Parlament. In dieser Phase müssen die Mitgliedstaaten ihre
nationalen Maßnahmen über das ESB koordinieren, um fragmentierte Reaktionen zu
vermeiden. Nach dem Ende der Krise muss die Kommission die Überwachung der Lieferkette
innerhalb von sechs Monaten unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse
aktualisieren. Die Bestimmungen über die Aktivierung der Krisenstufe bleiben entsprechend
der Einigung der beiden gesetzgebenden Organe gegenüber den Bestimmungen des ersten
Chip-Gesetzes unverändert und sind weiterhin zweckmäßig.
In Abschnitt 3 werden die Maßnahmen dargelegt, die zur Bewältigung von Halbleiterkrisen
in der Union erforderlich sind.
Nach Artikel 41 kann die Kommission von Unternehmen der Halbleiterlieferkette
Produktions- und Störungsdaten anfordern, um die Krise und mögliche Lösungen zu
bewerten. Solche Ersuchen dürfen nur gestellt werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist,
und dürfen die nationale Sicherheit nicht gefährden.
Artikel 42 ermöglicht es der Kommission, Halbleiterhersteller zu verpflichten, Aufträgen für
krisenkritische Produkte Vorrang vor bestehenden Verträgen einzuräumen.
Mit Artikel 43 wird eine gemeinsame Beschaffung eingeführt, bei der die Kommission als
Zentraleinkäufer für mehrere Mitgliedstaaten fungiert, die mit schwerwiegenden Engpässen
konfrontiert sind. Dieser Mechanismus stärkt die Verhandlungsposition und verhindert, dass
EU-Länder um ein begrenztes Angebot konkurrieren.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die Krisenstufe im Wege eines
Durchführungsrechtsakts zu aktivieren, wenn konkrete, ernsthafte und zuverlässige Beweise
für eine Halbleiterkrise vorliegen. Eine solche Halbleiterkrise tritt ein, wenn bei der Lieferung
von Halbleitern schwerwiegende Störungen auftreten, die zu erheblichen Engpässen führen,
welche erhebliche negative Auswirkungen auf einen oder mehrere wichtige Sektoren der
Union nach sich ziehen oder die Bereitstellung, Reparatur und Wartung wesentlicher
Produkte verhindern, die von kritischen Sektoren verwendet werden. In dem
Durchführungsrechtsakt wird die Dauer der Krisenstufe oder ihre Verlängerung festgelegt.
Vor Ablauf der Krisenstufe muss die Kommission unter Berücksichtigung der Stellungnahme
des ESB prüfen, ob die Krisenstufe verlängert werden sollte. Während der Krisenstufe wird
das ESB außerordentliche Sitzungen abhalten, damit die Mitgliedstaaten eng mit der
Kommission zusammenarbeiten und nationale Maßnahmen in Bezug auf die
Halbleiterlieferkette koordinieren können.
1.5. Kapitel V – Governance
Kapitel V enthält den Rahmen für den Fortbestand des ESB, das sich aus Vertretern der
Mitgliedstaaten zusammensetzt und dessen Vorsitz die Kommission führt. Das ESB berät die
öffentlichen Körperschaften des Gemeinsamen Unternehmens für Chips in Bezug auf die
Initiative „Chips für Europa 2.0“ (Säule I). Es wird die Kommission bei der Bewertung von
Anträgen für europäische Halbleitertechnologieinitiativen und strategische Projekte beraten
und unterstützen (Säule II). Es wird sich mit der Kommission über die Fortschritte bei der
Umsetzung des Investitionsplans der Halbleiterregion austauschen, die Ermittlung
spezifischer kritischer Sektoren und Technologien erörtern und vorbereiten sowie
Überwachungs- und Krisenreaktionsfragen behandeln (Säule III). Schließlich unterstützt es
die einheitliche Anwendung der vorgeschlagenen Verordnung und erleichtert die
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Das ESB unterstützt die Kommission bei der
internationalen Zusammenarbeit und bei strategischen Halbleiterpartnerschaften. Es
koordiniert darüber hinaus einschlägige Krisenstrukturen, die im Rahmen des Unionsrechts
eingerichtet wurden, und tauscht mit ihnen Informationen aus. Das ESB tritt in
unterschiedlichen Zusammensetzungen zusammen und hält gesonderte Sitzungen für seine
Aufgaben im Rahmen der Säule I und für seine Aufgaben im Rahmen der Säulen II und III
ab. Die Kommission kann ständige oder vorübergehende Untergruppen des ESB einrichten
und Organisationen, die die Interessen der Halbleiterindustrie vertreten, sowie andere
Interessenträger als Beobachter zu solchen Untergruppen einladen. Das ESB sollte
veranlassen, dass der Lenkungsausschuss der Industrieallianz für Halbleiter, der die
Tätigkeiten der Industrieallianz für Prozessoren und Halbleitertechnik übernehmen wird,
eingeladen wird, mindestens einmal jährlich aktuelle Informationen vorzulegen.
Auf nationaler Ebene benennen die Mitgliedstaaten eine oder mehrere zuständige nationale
Behörden und unter anderem eine nationale zentrale Anlaufstelle für die Zwecke der
Durchführung der Verordnung.
1.6. Kapitel VI, VII, VIII – Schlussbestimmungen
In Kapitel VI wird die Verpflichtung aller Parteien hervorgehoben, die Vertraulichkeit
sensibler Geschäftsinformationen und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Die Verpflichtung
gilt für die Kommission, die zuständigen nationalen Behörden und andere Behörden der
Mitgliedstaaten sowie für alle Vertreter und Sachverständigen, die an den Sitzungen des ESB
und des Ausschusses teilnehmen. Das Kapitel enthält außerdem Vorschriften für wirksame,
verhältnismäßige und abschreckende Zwangsgelder und Geldbußen bei Nichteinhaltung der
Verpflichtungen aus dieser Verordnung, vorbehaltlich angemessener Garantien. Die
Kommission kann Zwangsgelder verhängen, wenn die betreffenden Unternehmen in einer
Halbleiterkrise bestimmte Aufträge nicht annehmen und diesen keinen Vorrang einräumen.
Außerdem kann die Kommission Geldbußen gegen Unternehmen verhängen, die unrichtige,
unvollständige oder irreführende Angaben machen oder die Auskünfte nicht innerhalb der
vorgeschriebenen Frist erteilen.
Kapitel VII enthält Vorschriften und Bedingungen für die Ausübung der
Befugnisübertragung und der Durchführungsbefugnisse. Mit dem Vorschlag wird der
Kommission die Befugnis übertragen, gegebenenfalls Durchführungsrechtsakte zu erlassen,
um die Festlegung von Verfahren zu ermöglichen und die einheitliche Anwendung der
Verordnung zu gewährleisten, sowie delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs I (der
darin festgelegten Tätigkeiten im Einklang mit den Zielen der Initiative „Chips für
Europa 2.0“) und des Anhangs III (der messbaren Indikatoren und der Bestimmungen über
die Einrichtung eines Überwachungs- und Bewertungsrahmens zur Ergänzung dieser
Verordnung).
Kapitel VIII erlegt der Kommission die Verpflichtung auf, dem Europäischen Parlament und
dem Rat regelmäßige Berichte zur Bewertung und Überprüfung der Verordnung zu
übermitteln.
2026/0139 (COD)
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystems der Union
und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2023/1781 (Chip-Verordnung 2.0)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf
Artikel 173 Absatz 3 und Artikel 114,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses27,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen28,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates29 zur
Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen
Halbleiterökosystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Chip-
Gesetz) wurde ein umfassender Rahmen auf Unionsebene eingerichtet, um das
Halbleiterökosystem zu fördern und so die technischen Kapazitäten der Union zu
stärken, ihre Resilienz zu verbessern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
(2) Die Bewertung30 der Verordnung (EU) 2023/1781 hat ergeben, dass die Verordnung
die Mobilisierung erheblicher öffentlicher und privater Investitionen, den Aufbau
fortgeschrittener Infrastrukturen und die Einrichtung von Koordinierungs- und
Krisenvorsorgemechanismen ermöglicht und so zu einer besseren Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten und zum Funktionieren des Binnenmarkts beigetragen
hat. Die Bewertung hat gezeigt, dass die Verordnung (EU) 2023/1781 als Katalysator
für ein koordiniertes Vorgehen der Union in Bezug auf Halbleiter gedient hat, indem
sie die Forschungs- und Innovationskapazitäten gestärkt, Zugang zu technologischen
Infrastrukturen ermöglicht, einen Rahmen für Fertigungskapazitäten sowie einen
Krisen- und Reaktionsmechanismus zur Antizipation potenzieller Störungen
geschaffen hat. Gleichzeitig wurden bei der Bewertung strukturelle Mängel und
27 ABl. C , , S. .
28 ABl. C , , S. .
29 Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur
Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems und
zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Chip-Gesetz) (ABl. L 229 vom 18.9.2023, S. 1, ELI:
http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1781/oj).
30 [Verweis auf den veröffentlichen Bewertungsbericht einzufügen].
anhaltende Herausforderungen festgestellt, die die Wirksamkeit der Verordnung bei
der Bewältigung sich wandelnder industrieller und wirtschaftlicher Bedürfnisse
einschränken.
(3) Während sich der mit der Verordnung (EU) 2023/1781 geschaffene Rahmen bei der
Förderung von Innovation und Kapazitäten in der Frühphase als wirksam erwiesen hat,
befindet sich der Übergang von der technologischen Entwicklung zur Einführung im
industriellen Maßstab nach wie vor in einem frühen Stadium. Lange
Investitionszyklen, strukturelle Abhängigkeiten in kritischen Segmenten der
Wertschöpfungskette und Sachzwänge bei der Ausweitung der Produktion
beeinträchtigen nach wie vor die Fähigkeit der Union, ein resilientes und
wettbewerbsfähiges Halbleiterökosystem zu schaffen.
(4) Darüber hinaus hat die Bewertung gezeigt, dass die begrenzte Verfügbarkeit von
privatem Kapital, insbesondere für Finanzierungen in einer späteren Phase, und
strukturelle Merkmale der Finanzmärkte das Wachstum und die Expansion von
Halbleiterunternehmen in der Union behindern. Gleichzeitig verringern die
Fragmentierung der Nachfrage in den verschiedenen Industriezweigen, die geringe
Größe des Marktes und die unzureichende Koordinierung zwischen den Käufern die
geschäftliche Tragfähigkeit von Investitionen in die Fertigung und bergen die Gefahr
einer unzureichenden Auslastung neu entstehender Kapazitäten.
(5) Darüber hinaus ist der Halbleitersektor zu einem Eckpfeiler der wirtschaftlichen
Stabilität, technologischen Souveränität und Sicherheit der Union geworden. Die
beschleunigte Integration fortgeschrittener digitaler Technologien, insbesondere
künstlicher Intelligenz (KI), hat die weltweite Nachfrage nach Halbleitern erheblich
gesteigert und gleichzeitig den Wettbewerb auf den internationalen Märkten
intensiviert. Diese Entwicklungen haben strukturelle Schwachstellen in den
Halbleiterlieferketten der Union offenbart, darunter Abhängigkeiten von wenigen
externen Lieferanten, unzureichende inländische Produktionskapazitäten und
Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten.
(6) Insbesondere die zunehmende Bedeutung von KI-Anwendungen hat zu einem Anstieg
der Nachfrage nach hochspezialisierten Chips wie fortgeschrittenen Halbleitern für
Logik- und Speicheranwendungen geführt, die für das Training und den Einsatz
komplexer KI-Modelle unerlässlich sind. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen,
bestehende Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage weiter verstärken und
die ohnehin schon fragilen globalen Lieferketten zusätzlich belasten. Gleichzeitig
haben geopolitische Spannungen, Ausfuhrbeschränkungen und Störungen im
Zusammenhang mit globalen Krisen die Risiken im Zusammenhang mit einer
übermäßigen Abhängigkeit von der Fertigung in Drittländern und einer begrenzten
Diversifizierung weiter verdeutlicht.
(7) Angesichts dieser Entwicklungen muss der mit der Verordnung (EU) 2023/1781
geschaffene Rahmen gestärkt und ergänzt werden, um den Übergang von der
Innovation zum industriellen Maßstab zu unterstützen, die Resilienz und die
wirtschaftliche Sicherheit zu stärken und das wirksame Funktionieren des
Binnenmarkts zu gewährleisten. Daher sollte die Verordnung (EU) 2023/1781
aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.
(8) Da die vorliegende Verordnung den mit der Verordnung (EU) 2023/1781
geschaffenen Rahmen verstärkt und ergänzt, ohne dessen grundlegende Ziele zu
ändern, bleiben die Rechtsgrundlagen dieses Rahmens unverändert.
(9) Daher sollte sich diese Verordnung auch auf Artikel 173 Absatz 3 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen, damit die Union
Maßnahmen zur weiteren Erhaltung und zum Aufbau von Kapazitäten und zur
Stärkung ihres Halbleiterökosystems ergreifen kann. Mit diesen Maßnahmen sollte
keine Harmonisierung nationaler Rechts- und Verwaltungsvorschriften verbunden
sein. Die Union sollte in dieser Hinsicht die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der
technologischen und industriellen Basis für Halbleiter erhöhen und gleichzeitig die
Innovationskapazität des Halbleiterökosystems in der gesamten Union stärken, die
Abhängigkeit von einigen wenigen Unternehmen in Drittländern und von einigen
wenigen geografischen Gebieten verringern und ihre Kapazität zum Entwurf und zur
Herstellung, zum Packaging, zur Wiederverwendung und zum Recycling
fortgeschrittener Halbleiter stärken. Die erstmals mit der Verordnung (EU) 2023/1781
eingerichtete Initiative „Chips für Europa“ sollte diese Ziele im Rahmen der
vorliegenden Verordnung weiterhin unterstützen, indem sie – über die Schließung der
Kluft zwischen den fortgeschrittenen Forschungs- und Innovationsfähigkeiten der
Union und deren nachhaltiger industrieller Nutzung hinaus – die Anstrengungen
weiter intensiviert und für eine wirksame Verwertung dieser Fähigkeiten in Form der
industriellen Produktion und Markteinführung in der Union sorgt. Die Initiative
„Chips für Europa 2.0“ sollte weiterhin den Kapazitätsaufbau unterstützen, um
Entwurf, Produktion und Systemintegration bei Halbleitertechnologien der nächsten
Generation zu ermöglichen, sowie weiterhin die Zusammenarbeit zwischen wichtigen
Akteuren in der gesamten Union fördern, um die Halbleiterliefer-
und -wertschöpfungsketten der Union zu stärken, wichtigen Industriesektoren
behilflich zu sein und neue Märkte zu schaffen.
(10) Um das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, sollte diese
Verordnung darüber hinaus zur Schaffung eines kohärenten Unionsrahmens beitragen,
mit dem bestimmte Bedingungen und Koordinierungsmechanismen gemäß
Artikel 114 AEUV angeglichen werden. Ein solcher Rahmen ist erforderlich, um
Hindernissen für das Funktionieren des Binnenmarkts vorzubeugen, die
Fragmentierung zu verringern und eine kohärente und wirksame Reaktion auf Risiken
in der Lieferkette zu gewährleisten und dabei gleichzeitig die Kohärenz mit dem
Unionsrecht und internationalen Verpflichtungen zu wahren. Dies ist besonders
wichtig, wenn man bedenkt, dass Halbleiter eine Basistechnologie sind, die einem
breiten Spektrum wirtschaftlicher Tätigkeiten und kritischer Infrastrukturen in der
gesamten Union zugrunde liegt. Vor dem Hintergrund erhöhter geopolitischer
Spannungen, des strategischen globalen Wettbewerbs und zunehmend wichtiger
Fragen der wirtschaftlichen Sicherheit ist das Halbleiterökosystem zu einem
Schlüsselfaktor für die Stabilität und das Funktionieren des Binnenmarkts geworden.
Der Halbleitersektor ist durch komplexe grenzüberschreitende gegenseitige
Abhängigkeiten entlang der Wertschöpfungskette geprägt, wobei sich
hochspezialisierte Tätigkeiten auf verschiedene geografische Gebiete konzentrieren,
während die nachgelagerten Anwenderbranchen in der gesamten Union verteilt sind.
Aufgrund dieser Merkmale dürften Störungen, Beschränkungen oder Verzerrungen,
die sich auf die Halbleiterlieferketten auswirken, erhebliche grenzüberschreitende
Auswirkungen haben und das Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen.
Unterschiedliche nationale Maßnahmen zur Bewältigung solcher Risiken können zu
Fragmentierung führen, den Wettbewerb verzerren und gleichen
Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt abträglich sein, insbesondere angesichts
des integrierten Charakters der Produktions- und Vertriebsnetze. Daher können die
Ziele der Gewährleistung der Resilienz, der Sicherheit und des ordnungsgemäßen
Funktionierens der Halbleiterlieferketten in der Union von den Mitgliedstaaten allein
nicht ausreichend verwirklicht, aufgrund ihres Umfangs und ihrer
grenzüberschreitenden Auswirkungen stattdessen aber besser auf Unionsebene erreicht
werden.
(11) Die Verwirklichung dieser Ziele sollte weiterhin vom Europäischen
Halbleitergremium unterstützt werden, das sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten
zusammensetzt und in dem die Kommission den Vorsitz führt, um eine reibungslose,
wirksame und harmonisierte Durchführung der vorliegenden Verordnung, die
Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu erleichtern. Das Europäische
Halbleitergremium sollte die Kommission in bestimmten Fragen beraten und
unterstützen, unter anderem bei der einheitlichen Durchführung dieser Verordnung,
der Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und dem
Informationsaustausch zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Verordnung.
Das Europäische Halbleitergremium sollte die Kommission auch bei der
internationalen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Halbleitern, einschließlich
strategischer Halbleiterpartnerschaften, und bei der Erhebung von Informationen
beraten. In Sitzungen können verschiedene Untergruppen einbezogen werden.
(12) Angesichts des globalisierten Charakters der Halbleiterlieferkette ist die internationale
Zusammenarbeit mit Drittländern ein wichtiges Element, um das Halbleiterökosystem
der Union resilient zu machen. Die im Rahmen dieser Verordnung ergriffenen
Maßnahmen sollten die Union auch in die Lage versetzen, als Exzellenzzentrum eine
stärkere Rolle in einem besser funktionierenden globalen, durch gegenseitige
Abhängigkeiten geprägten Halbleiterökosystem zu spielen. Dabei sollten
gegebenenfalls die Standpunkte der Industrieallianz für Halbleiter31, die die
Tätigkeiten der Industrieallianz für Prozessoren und Halbleitertechnik übernehmen
wird, sowie anderer Interessenträger berücksichtigt werden. Im Einklang mit den
internationalen Verpflichtungen könnten die Union und die Mitgliedstaaten – auch auf
diplomatischer Ebene – mit internationalen strategischen Partnern, die sich einen
Vorsprung in der Halbleiterindustrie verschafft haben, zusammenarbeiten, um nach
Lösungen zu suchen, mit denen die Versorgungssicherheit gestärkt und künftige
Störungen der Halbleiterlieferkette, beispielsweise aufgrund von
Ausfuhrbeschränkungen in Drittländern, behoben werden können und die
Verfügbarkeit von Rohstoffen und Zwischenprodukten ermittelt werden kann. Die
Kommission und die Mitgliedstaaten sollten ihre auf internationaler Ebene
unternommenen Anstrengungen koordinieren und zwar in erster Linie mit
Unterstützung des Europäischen Halbleitergremiums. Dies kann bei Bedarf auch eine
Koordinierung in einschlägigen internationalen Foren, den Abschluss von Investitions-
und Handelsabkommen oder andere diplomatische Bemühungen oder die
Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern umfassen.
(13) Die Stärkung der kritischen Infrastrukturen, der Sicherheit, der industriellen Basis und
der technologischen Führungsposition der Union erfordert einen sicheren und
zuverlässigen Zugang zu modernsten und handelsüblichen Halbleitertechnologien,
einschließlich Prozessoren, Speicher-, Analog-, Leistungs-, Sensor-, Funkfrequenz-
und Konnektivitätschips, die für die Zukunftsfähigkeit strategischer Sektoren wie
Energie, Verteidigung, Automobilindustrie, Luftfahrt, Telekommunikation,
Gesundheitswesen, Cloud-Computing und industrielle Automatisierung unverzichtbar
sind. Die Union verfügt über starke Fähigkeiten in einem breiten Spektrum
31 Aufgabenbeschreibung – https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/78326.
ausgereifter Technologieknoten, auch bei Chips für die Automobilindustrie,
energieeffizienten und sicheren Chips, und sollte ihre Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz
und strategische Autonomie in der gesamten Halbleiterwertschöpfungskette weiter
verstärken.
(14) Die Halbleiterindustrie weist einen erheblichen Investitionsbedarf sowohl für
Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten als auch für den Bau
modernster Anlagen für die Erprobung und Validierung zur Unterstützung der
industriellen Produktion auf. Diese kostenintensiven Merkmale wirken sich
unmittelbar auf die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Union aus und
beeinträchtigen die Versorgungssicherheit und die allgemeine Resilienz ihres
Halbleiterökosystems. Gleichzeitig hängen die Wettbewerbsfähigkeit und die
Resilienz der Union von der kontinuierlichen Verfügbarkeit und Entwicklung
handelsüblicher und ausgereifter Halbleitertechnologien ab, einschließlich Analog-,
Leistungs-, Sensor- und Konnektivitätschips sowie Chips für die Automobilindustrie
und Luftfahrt, die in strategischen industriellen Wertschöpfungsketten und kritischen
Infrastrukturen nach wie vor unverzichtbar sind. Im derzeitigen Kontext eines
zunehmenden globalen Wettbewerbs, wachsender geopolitischer Spannungen und
struktureller Schwachstellen in der Lieferkette sind Halbleiter zu einer strategischen
Ressource geworden, die die Grundlage für die wirtschaftliche Sicherheit, die
technologische Führungsposition und die industrielle Resilienz der Union bildet.
Angesichts der Lehren aus den jüngsten Engpässen und Störungen der Lieferketten in
der Union und weltweit sowie aus Ausfuhrbeschränkungen oder
Regulierungsmaßnahmen von Drittländern und der raschen Entwicklung der
technologischen Herausforderungen und der Innovationszyklen, die Auswirkungen auf
die Halbleiterwertschöpfungskette haben, ist es erforderlich, durch einen weiteren
Ausbau der Initiative „Chips für Europa“ die bestehenden Stärken der Union zu
festigen, darunter ihre Führungsposition in mehreren Segmenten für handelsübliche
Halbleiter, und damit die Markteinführungsrate, Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz
sowie Forschungs- und Innovationskapazität zu erhöhen.
(15) Bei der erweiterten Initiative „Chips für Europa 2.0“ sollten die Erfahrungen
berücksichtigt werden, die bereits bei der Umsetzung der Initiative „Chips für Europa“
gesammelt wurden, um diese fortzuführen und zu verstärken und so verbleibende
strukturelle Schwächen zu beheben und auf neu entstehende strategische Erfordernisse
zu reagieren. Insbesondere müssen die Anstrengungen intensiviert werden, damit sich
die fortgeschrittenen Forschungs- und Innovationsfähigkeiten der Union wirksam in
der industriellen Einführung, der Ausweitung und der kommerziellen Produktion in
der Union niederschlagen.
(16) Die Mitgliedstaaten tragen die Hauptverantwortung dafür, eine starke Basis für
Industrie, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Innovation in der Union zu
erhalten. Gleichwohl machen Art und Umfang der Forschungs- und
Innovationsherausforderungen bei Halbleitern eine Zusammenarbeit auf Unionsebene
erforderlich. Um die Union mit den Forschungs- und Innovationskapazitäten im
Bereich der Halbleitertechnik auszustatten, die erforderlich sind, um die führende
Rolle ihrer Forschungs- und Industrieinvestitionen aufrechtzuerhalten, und aufbauend
auf den Erfahrungen und Erkenntnissen, die bei der Umsetzung der Initiative „Chips
für Europa“ gewonnen wurden, ist es erforderlich, diese Kapazitäten weiter zu
verstärken und zu erweitern, sodass ihre wirksame industrielle Einführung, ihre
Ausweitung und ihre kommerzielle Produktion in der Union sichergestellt werden
können. Dazu sollten die Union und die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen weiter
koordinieren und gemeinsame Investitionen tätigen.
(17) Angesichts des zunehmenden globalen Wettbewerbs, wachsender geopolitischer
Spannungen und des Risikos von Störungen der Halbleiterlieferkette, einschließlich
solcher, die sich aus von Drittländern erlassenen Regulierungsmaßnahmen ergeben
und die sich auf den Zugang zu kritischen Halbleitertechnologien und damit
verbundener Inputs auswirken können, ist die Stärkung der Fähigkeit der Union,
solche Technologien in ihrem Hoheitsgebiet zu entwickeln, herzustellen und
einzusetzen, zu einer strategischen Priorität für die Wettbewerbsfähigkeit, die
wirtschaftliche Sicherheit und die technologische Souveränität der Union geworden,
wie in dem Bericht „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ von Mario
Draghi hervorgehoben wird. Diese Herausforderungen des Halbleiterökosystems der
Union erfordern die Schaffung umfangreicher Kapazitäten und gemeinsame
Anstrengungen der Mitgliedstaaten, wobei die Union die Entwicklung und die
Einführung umfassender Kapazitäten entlang der gesamten Innovationskette und der
industriellen Wertschöpfungskette, einschließlich Pilotanlagen, der Ausweitung der
Fertigung und der kommerziellen Einführung, unterstützen muss, um so die wirksame
Umsetzung von Forschungsexzellenz in eine industrielle Führungsposition und
nachhaltige Produktionskapazitäten in der Union sicherzustellen.
(18) Wie in der Bewertung der Verordnung (EU) 2023/1781 festgestellt wurde, sind die im
Rahmen der in der genannten Verordnung vorgesehenen Initiative „Chips für Europa“
eingerichteten Instrumente, d. h. die Entwurfsplattform, Pilotanlagen, Pilotprojekte für
Quantenchips und die Verbreitung von Fachwissen, die EU-Akademie für Chip-
Kompetenzen im Rahmen der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit
zur Kompetenzförderung und der Kompetenzpakt sowie Kompetenzen, die dem
gesamten Halbleiterökosystem zugutekommen, zweckdienlich und sollten im Rahmen
der vorliegenden Verordnung weiterhin unterstützt werden. Diese Anstrengungen
sollten auch zu dem übergeordneten Ziel der Union beitragen, ihre langfristige
Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskapazität und industrielle Basis zu stärken, unter
anderem durch Synergien mit künftigen Programmen der Union zur Unterstützung der
Forschung und Innovation und der industriellen Einführung, wie dem vorgeschlagenen
Nachfolgeprogramm von Horizont Europa32, dem mit der Verordnung (EU) 2021/695
des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation33 (Horizont Europa) (RP10) und dem vorgeschlagenen
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit34, während die Initiative „Chips für
Europa 2.0“ mit allen Bestandteilen und Maßnahmen zu einer möglichst weitgehenden
Übertragung und Maximierung der Anwendungsvorteile von Halbleitertechnologien
32 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von
„Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034
sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung
der Verordnung (EU) 2021/695.
33 Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur
Einrichtung von Horizont Europa, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über
dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der
Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1, ELI:
http://data.europa.eu/eli/reg/2021/695/oj).
34 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für
Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen
(EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der
Verordnungen (EU) 2021/696, (EU) 2023/588 und (EU) [EDIP].
führen sollte, die die Nachhaltigkeitswende entscheidend vorantreiben und neue
Produkte hervorbringen sowie eine effizientere, wirksame, saubere und dauerhafte
Nutzung von Ressourcen bewirken können, einschließlich Energie und Materialien,
die für die Herstellung und die Nutzung von Halbleitern über den gesamten
Lebenszyklus erforderlich sind.
(19) Um ihr allgemeines Ziel zu erreichen und sowohl die angebots- als auch die
nachfrageseitigen Herausforderungen des derzeitigen Halbleiterökosystems
anzugehen, sollte die Initiative „Chips für Europa 2.0“ aufbauend auf den Erfahrungen
und Erkenntnissen aus der Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1781, die gezeigt
haben, dass die Kapazitäten der Union nicht nur in den Bereichen Forschung und
Innovation, sondern auch in Bezug auf die industrielle Einführung und die Ausweitung
der Fertigung weiter gestärkt werden müssen, die fünf im Rahmen der Verordnung
(EU) 2023/1781 festgelegten operativen Ziele weiterhin unterstützen und verbessern.
Außerdem sollte ein neues operatives Ziel eingeführt werden, das darauf abzielt, die
Fähigkeiten der Union im Bereich der Photoniktechnologien zu stärken und die
Großen Herausforderungen als Instrumente zur Unterstützung groß angelegter,
sektorübergreifender Initiativen zur Bewältigung großer technologischer und
industrieller Herausforderungen von strategischer Bedeutung für die Union zu
unterstützen. Mit der Umsetzung der Initiative „Chips für Europa 2.0“ sollte weiterhin
hauptsächlich das Gemeinsame Unternehmen für Chips und gegebenenfalls das
gemeinsame Unternehmen oder jede andere ähnliche Einrichtung oder Initiative
betraut werden, die an dessen Stelle tritt und durch Unionsrecht im Rahmen eines
nachfolgenden mehrjährigen Finanzrahmens eingerichtet wird.
(20) Erstens sollte die Initiative „Chips für Europa 2.0“ die Entwurfskapazität der Union
stärken. Zu diesem Zweck sollte sie weiterhin die virtuelle Entwurfsplattform fördern,
die im Rahmen der Initiative „Chips für Europa“ eingerichtet wurde, um die
Gemeinschaften von Entwurfsbüros, Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) und Anbieter von intellektuellem Eigentum, Werkzeuganbieter und
Forschungs- und Technologieorganisationen miteinander zu vernetzen, damit auf der
Grundlage einer gemeinsamen Technologieentwicklung virtuelle Prototyplösungen
bereitgestellt werden und so der Übergang von der Entwurfsphase zur industriellen
Produktion und kommerziellen Einführung in der Union erleichtert wird.
(21) Zweitens sollte die Initiative „Chips für Europa 2.0“, um die Grundlage für die
Stärkung der Versorgungssicherheit und des Halbleiterökosystems der Union zu
schaffen, weiterhin den Ausbau bestehender und die Entwicklung neuer
fortschrittlicher Pilotanlagen unterstützen, um die Entwicklung und Einführung von
hochmodernen Halbleitertechnologien und von Halbleitertechnologien der nächsten
Generation zu ermöglichen. Die Pilotanlagen sollten der Industrie eine Möglichkeit
bieten, Halbleitertechnologien und Systementwurfskonzepte bei möglichst geringer
Umweltbelastung zu testen, zu erproben und zu validieren, um deren Übergang zur
Fertigung im industriellen Maßstab in der Union zu beschleunigen. Investitionen der
Union zusammen mit denen der Mitgliedstaaten und des Privatsektors in Pilotanlagen
sind nach wie vor erforderlich, um anhaltende strukturelle Herausforderungen und
Marktversagen zu bewältigen, einschließlich der unzureichenden Verfügbarkeit von
Test-, Validierungs- und Ausweitungskapazitäten für die Halbleiterfertigung im
industriellen Maßstab in der Union, die nach wie vor Innovationen, die industrielle
Einführung und die globale Wettbewerbsfähigkeit behindern.
(22) Drittens sollten zur Beschleunigung der innovativen Entwicklung von Quantenchips
und zugehörigen Halbleitertechnologien, einschließlich solcher, die auf
Halbleiterwerkstoffen basieren oder mit Photonik integriert sind, die der Entwicklung
des Halbleitersektors dienen, im Rahmen der Initiative „Chips für Europa 2.0“ auch
Maßnahmen in Bezug auf Entwurfsbibliotheken für Quantenchips, Pilotanlagen für die
Herstellung von Quantenchips sowie Anlagen für die Prüfung und Validierung der in
den Pilotanlagen hergestellten Quantenchips unterstützt werden, um ihre industrielle
Einführung zu ermöglichen und die technologische Führungsposition der Union bei
neu entstehenden Halbleitertechnologien zu stärken.
(23) Viertens sollte die Initiative „Chips für Europa 2.0“ durch den Ausbau bestehender
Zentren oder die Schaffung neuer Anlagen den Mitgliedstaaten weiterhin die
Möglichkeit bieten, mindestens ein Kompetenzzentrum für Halbleiter in jedem
Mitgliedstaat zu unterstützen, um den Einsatz von Halbleitertechnologien zu fördern,
den Zugang zu Entwurfs- und Pilotanlagen zu ermöglichen und Qualifikationsdefizite
in der gesamten Union zu überbrücken.
(24) Fünftens sind Photonik und photonisch integrierte Schaltungen Schlüsseltechnologien
für ein breites Spektrum strategischer Sektoren, darunter Telekommunikation,
Rechenzentren, künstliche Intelligenz, Sensorik, Gesundheitswesen,
Automobilindustrie, Luftfahrt und Quantentechnik. Sie ermöglichen eine sehr schnelle
Datenübertragung, eine energieeffiziente Datenverarbeitung und fortgeschrittene
Sensorfähigkeiten und sind daher für die technologische Führungsposition, die
Wettbewerbsfähigkeit und die Versorgungssicherheit der Union von entscheidender
Bedeutung. Die Union hat starke Forschungs- und Innovationsfähigkeiten aufgebaut
und ist in mehreren Segmenten der Photonikwertschöpfungskette führend. Es sind
jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die Kapazität der Union zu stärken,
photonisch integrierte Schaltungen und zugehörige photonische
Halbleitertechnologien zu entwerfen, entsprechende Prototypen zu entwickeln und
diese dann in großem Maßstab zu industrialisieren und herzustellen. Um die
technologische Entwicklung im Bereich der Photonik und der photonisch integrierten
Schaltungen voranzubringen, ist es daher erforderlich, die Entwicklung von
Entwurfsbibliotheken und Entwurfswerkzeugen zu unterstützen, die
Produktionstechnologien und Werkstoffplattformen zu stärken und Pilotanlagen und
frei zugängliche Fertigungsanlagen für mehrere Werkstoffplattformen auszubauen.
Diese Maßnahmen sollten die Entwicklung von Prototypen, die Erprobung,
Validierung und industrielle Einführung, auch durch fortgeschrittene Integrations- und
Packaging-Technologien, erleichtern und dazu beitragen, das Photonikökosystem der
Union und ihre technologische Souveränität zu stärken und die industrielle Einführung
innovativer Photoniktechnologien in der gesamten Union zu beschleunigen.
(25) Sechstens sollte die Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen
Investitionsbank-Gruppe und gemeinsam mit anderen Durchführungspartnern wie
nationalen Förderbanken und -instituten weiterhin den „Chip-Fonds“, d. h. eine
spezielle Investitionsfazilität für Halbleiter zur Stärkung des europäischen
Halbleiterökosystems durch Unterstützung von Start-ups, Scale-ups und KMU, die
sowohl Eigenkapitallösungen als auch Fremdkapitallösungen anbietet, einschließlich
einer Mischfinanzierungsfazilität im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/523
des Europäischen Parlaments und des Rates35 eingerichteten Fonds „InvestEU“, und
gegebenenfalls alle anderen einschlägigen Investitionsprogramme im Rahmen des
Mehrjährigen Finanzrahmens 2028-2034 unterstützen. Die Tätigkeiten im Rahmen des
35 Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur
Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 (ABl.
L 107 vom 26.3.2021, S. 30, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/523/oj).
„Chip-Fonds“ sollten die Entwicklung eines dynamischen und resilienten
Halbleiterökosystems unterstützen, indem Möglichkeiten für eine bessere
Verfügbarkeit von Mitteln geschaffen werden, um das Wachstum von Start-ups und
KMU sowie Investitionen entlang der gesamten Halbleiterwertschöpfungskette – auch
für andere Unternehmen der Halbleiterwertschöpfungskette – zu unterstützen. In
dieser Hinsicht sollten insbesondere Unterstützung und klare Anleitung für KMU
bereitgestellt werden, um sie beim Antragsverfahren zu unterstützen. Es wird erwartet,
dass der Europäische Innovationsrat diesbezüglich weitere gezielte Unterstützung in
Form von Finanzhilfen und Beteiligungsinvestitionen zugunsten marktschaffender
Innovatoren in Bereichen mit hohem Risiko leisten wird.
(26) Um die technologische Führungsposition und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit
der Union im Halbleiterbereich weiter zu stärken, ist es angezeigt, das Konzept der
Großen Herausforderungen als Teil der Initiative „Chips für Europa 2.0“ einzuführen.
Diese Großen Herausforderungen sollten auf die Entwicklung, Integration und
industrielle Einführung vielversprechender und kritischer Halbleiter- und verwandter
Technologien ausgerichtet werden, die für die Union von zentraler Bedeutung sind.
Die Großen Herausforderungen sollten fortgeschrittene Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten unterstützen, die darauf abzielen, die Voraussetzungen für die
nächste Generation von Halbleitertechnologien zu schaffen, einschließlich solcher, die
der KI, dem Cloud-Computing, Rechenzentren und Edge-Infrastrukturen zugrunde
liegen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Verbesserung der Energieeffizienz,
der Sicherung von Kapazitäten im Bereich der Spitzentechnologien und dem Ausbau
der Fertigungsstärken der Union liegen sollte. Sie sollten auch wichtigen
technologischen Hindernissen gewidmet sein, einschließlich Fragen im
Zusammenhang mit Miniaturisierung, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, heterogener
Integration, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Herstellbarkeit. Um ihre Wirkung zu
maximieren, sollten die Großen Herausforderungen zur Stärkung des
Halbleiterökosystems in der gesamten Union beitragen und die Zusammenarbeit
entlang der Halbleiterwertschöpfungskette, auch mit einschlägigen vertikalen
Sektoren, fördern. Insbesondere sollten sie die strukturierte Zusammenarbeit zwischen
Halbleiterentwicklern und Anwenderbranchen unterstützen, um einen
Wettbewerbsvorteil bei Anwendungen zu erzielen, die für die technologische
Souveränität und die industrielle Basis der Union unerlässlich sind. Schließlich sollten
die Großen Herausforderungen über bestehende Infrastrukturen, einschließlich
Pilotanlagen, hinweg die Integration und Abstimmung der Anstrengungen weiter
gewährleisten und ihre Ausrichtung auf die industrielle Anwendung fördern. Sie
sollten den Transfer, die Ausreifung und die industrielle Einführung von Technologien
erleichtern, die im Rahmen der Initiative „Chips für Europa 2.0“ entwickelt werden,
einschließlich Tätigkeiten in Verbindung mit der Prototypentwicklung, Erprobung,
Validierung, Demonstration, der industriellen Ersteinführung und Integration in
Produktionsumgebungen.
(27) Die Kompetenzzentren sollten dazu beitragen, den Vorsprung der Union in der
Chipforschung, -entwicklung und -innovation sowie bei den Entwurfsfähigkeiten
aufrechtzuerhalten. Die Förderung des Potenzials und der Fähigkeiten von Menschen
durch Bildungsmaßnahmen in den Bereichen Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik bis zur postdoktoralen Ebene ist für die
Verwirklichung dieses Ziels von entscheidender Bedeutung. Insbesondere sollten die
Kompetenzzentren Dienstleistungen für die Interessenträger im Halbleiterbereich,
einschließlich Start-ups und KMU, erbringen. Beispiele hierfür sind die Erleichterung
des Zugangs zu Pilotanlagen und zur virtuellen Entwurfsplattform, die Bereitstellung
von Schulungen und Kompetenzentwicklung, die Unterstützung bei der Suche nach
Investoren, die Nutzung vorhandener lokaler Kompetenzen oder die Kontaktaufnahme
zu den einschlägigen vertikalen Strukturen. Die Dienstleistungen sollten offen,
transparent und nicht diskriminierend erbracht werden. Jedes Kompetenzzentrum
sollte an das europäische Netz der Kompetenzzentren für Halbleiter angeschlossen
sein, ihm angehören und als Zugangspunkt zu anderen Knotenpunkten des Netzes
dienen. In diesem Zusammenhang sollten größtmögliche Synergien mit bestehenden
ähnlichen Strukturen, wie den Europäischen digitalen Innovationszentren, die im
Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des
Rates36 eingerichteten Programms Digitales Europa geschaffen wurden, angestrebt
werden. So könnten die Mitgliedstaaten beispielsweise ein bestehendes Europäisches
digitales Innovationszentrum mit Schwerpunkt auf Halbleitern für die Zwecke der
vorliegenden Verordnung als Kompetenzzentrum benennen, sofern nicht gegen das
Verbot der Doppelfinanzierung verstoßen wird.
(28) Um den Zugang zu technischer Sachkenntnis zu erleichtern und die Verbreitung von
Fachwissen in der gesamten Union sowie die Unterstützung verschiedener
Qualifikationsinitiativen sicherzustellen, sollte das im Zuge der Initiative „Chips für
Europa“ eingerichtete Netz von Kompetenzzentren auch im Rahmen der Initiative
„Chips für Europa 2.0“ weiter gefördert werden. Zu diesem Zweck sollte das mit der
Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates37 eingerichtete Gemeinsame Unternehmen für
Chips das Verfahren für die Fortsetzung der Unterstützung von Kompetenzzentren
festlegen, einschließlich der Auswahlkriterien sowie weiterer Einzelheiten zur
Durchführung der in dieser Verordnung genannten Aufgaben und Funktionen. Die
Kompetenzzentren, die das Netz bilden, sollten vom Gemeinsamen Unternehmen für
Chips ausgewählt werden und bei der Festlegung ihrer Organisation,
Zusammensetzung und Arbeitsmethoden über weitgehende generelle Autonomie
verfügen. Ihre Organisation, Zusammensetzung und Arbeitsmethoden sollten jedoch
die Ziele dieser Verordnung einhalten und zu ihnen beitragen.
(29) Die von der Union geleistete Arbeit im Bereich Kompetenzen und Bildung ist von
grundlegender Bedeutung für das weitere Wachstum des Halbleiterökosystems der
Union. Zu diesem Zweck sollten der Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern38
und dessen Maßnahmen genutzt werden, und Initiativen wie der Kompetenzpakt39,
Kompetenzakademien40, gemeinsame europäische Studienprogramme41, die Initiative
36 Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur
Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240
(ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/694/oj).
37 Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen
Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG)
Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU)
Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI:
http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj).
38 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Strategieplan für die Bildung in MINT-
Fächern: Kompetenzen für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.
39 https://pact-for-skills.ec.europa.eu/index_de.
40 https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/news/new-digital-skills-academies-support-eus-technologica
lsovereignty-competitiveness-and-preparedness.
41 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Konzept für einen europäischen
Hochschulabschluss.
für die Portabilität von Kompetenzen42 und die europäischen Hochschulallianzen43
sollten zur Entwicklung spezifischer Maßnahmen für den Halbleitersektor beitragen.
Ebenso sollten Synergien mit Initiativen wie dem EU-Talentpool44, die die
internationale Anwerbung erleichtern, geprüft werden, um Fachkräfte aus Drittstaaten
für die Union zu gewinnen.
(30) Der Zugang zu öffentlich finanzierten Infrastrukturen wie Pilot- und Testanlagen
sowie zu den Kompetenzzentren sollte einem breiten Spektrum von Anwendern
offenstehen und sollte großen Unternehmen auf transparente Weise, nicht
diskriminierend und zu Marktbedingungen (oder auf Kostenbasis zuzüglich einer
angemessenen Marge) gewährt werden, während KMU und akademische
Einrichtungen bevorzugten Zugang oder Preisnachlässe erhalten können, sodass eine
breitere Beteiligung an der Halbleiterinnovation erleichtert wird sowie die
Entwicklung und Verbreitung industrieller Fähigkeiten in der gesamten Union
unterstützt werden. Darüber hinaus sollten die Forschungs- und Innovationstätigkeiten
im Rahmen der Initiative „Chips für Europa 2.0“, einschließlich
Technologieinfrastrukturen, auch dem Verteidigungssektor zugutekommen,
unbeschadet weiterer Tätigkeiten zur Entwicklung von Verteidigungsgütern und -
technologien, die im Rahmen der Verordnung (EU) 2025/2643 stattfinden können.
(31) Der Erfolg der Initiative „Chips für Europa 2.0“ kann daher nur auf gemeinsamen
Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Union aufbauen, um die beträchtlichen
Kapitalkosten mitzutragen, die Verfügbarkeit von Ressourcen für virtuellen Entwurf,
Tests und Pilotprojekte auszuweiten sowie die Verbreitung von Fachwissen,
Fertigkeiten und Kompetenzen zu unterstützen. Angesichts des besonderen Charakters
der betreffenden Maßnahmen sollten die Ziele der Initiative „Chips für Europa 2.0“,
insbesondere die Tätigkeiten im Rahmen des „Chip-Fonds“, gegebenenfalls auch
durch eine Mischfinanzierungsfazilität im Rahmen des Fonds „InvestEU“ unterstützt
werden. Die Unterstützung im Rahmen der Initiative „Chips für Europa 2.0“ sollte
genutzt werden, um Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen infolge
der hohen Kapitalintensität, des hohen Risikos und der komplexen Struktur des
Halbleiterökosystems auf verhältnismäßige, kosteneffiziente Weise auszugleichen,
wobei die Maßnahmen weder private Finanzierung duplizieren oder verdrängen noch
den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälschen sollten. Die Maßnahmen sollten einen
klaren Mehrwert für die gesamte Union aufweisen.
(32) Darüber hinaus sollte die Initiative „Chips für Europa 2.0“ weiterhin auf der soliden
Wissensgrundlage aufbauen und Synergien mit Maßnahmen stärken, die derzeit von
der Union und den Mitgliedstaaten durch Programme sowie durch Forschungs- und
Innovationsmaßnahmen im Bereich der Halbleiter und der Entwicklung von Teilen der
Wertschöpfungskette unterstützt werden, insbesondere durch Horizont Europa und das
Programm Digitales Europa, mit dem Ziel, die Union als weltweiten Akteur auf dem
Gebiet der Halbleitertechnologie und ihrer Anwendungen zu stärken und im Einklang
mit der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der
europäische Weg in die digitale Dekade“45 ihren globalen Anteil an der Fertigung zu
42 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15892-Fair-labour-mobilit
ypackage-Skills-portability-1-digitalised-cross-border-portability-of-qualifications-and-skills_de.
43 https://education.ec.europa.eu/education-levels/higher-education/european-universities-initiative/map.
44 Verordnung (EU) 2026/1047 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2026 zur
Einrichtung eines EU-Talentpools.
45 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in
die digitale Dekade, COM(2021) 118 final vom 9. März 2021.
steigern. Ferner werden voraussichtlich private Investitionen zur Ergänzung der Mittel
der Initiative „Chips für Europa 2.0“ mobilisiert, um zum Erreichen der Ziele der
Initiative beizutragen. Ergänzend zu diesen Tätigkeiten gäbe es im Rahmen der
Initiative „Chips für Europa 2.0“ auch eine enge Zusammenarbeit mit weiteren
einschlägigen Interessenträgern, unter anderem der Industrieallianz für Halbleiter.
(33) Die Forschung und Entwicklung (FuE) in der Union ist zunehmend Praktiken
ausgesetzt, die auf die Entwendung von vertraulichen Informationen,
Geschäftsgeheimnissen und geschützten Daten abzielen, wie etwa Diebstahl geistigen
Eigentums, erzwungene Technologietransfers und Wirtschaftsspionage. Um negative
Auswirkungen auf die Interessen der Union und die Ziele der Initiative „Chips für
Europa 2.0“ zu verhindern, muss ein Ansatz verfolgt werden, der sicherstellt, dass der
Zugang zu wirtschaftlich sensiblen Informationen oder Ergebnissen – einschließlich
Daten und Fachkenntnissen – und deren Nutzung, die Sicherheit und die Übertragung
des Eigentums an Ergebnissen sowie durch Rechte des geistigen Eigentums geschützte
Inhalte, die in Verbindung mit von der Initiative „Chips für Europa 2.0“ unterstützten
Tätigkeiten oder als Ergebnis davon generiert werden, geschützt werden. Um diesen
Schutz zu gewährleisten, sollten alle durch die Initiative „Chips für Europa 2.0“
unterstützten und aus den Programmen Horizont Europa und Digitales Europa sowie
deren Nachfolgern im Zuge künftiger mehrjähriger Finanzrahmen finanzierten
Maßnahmen den einschlägigen Bestimmungen dieser Programme entsprechen, zum
Beispiel in Bezug auf die Teilnahme von Einrichtungen mit Sitz in mit dem Programm
assoziierten Drittländern, Finanzhilfevereinbarungen, Eigentum und Schutzrechte,
Sicherheit, Nutzung und Verbreitung, Übertragung und Lizenzierung sowie
Zugangsrechte. Bei der Durchführung dieser Programme können bestimmte
Bestimmungen festgelegt werden, insbesondere in Bezug auf die Beschränkungen von
Übertragungen und Lizenzierungen gemäß Artikel 40 Absatz 4 der Verordnung
(EU) 2021/695 und auf die Beschränkung der Teilnahme von Rechtsträgern mit Sitz in
bestimmten assoziierten oder sonstigen Drittländern aufgrund von strategischen
Vermögenswerten, Interessen, der Autonomie oder Sicherheitsgründen der Union und
ihrer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 22 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/695 und
gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/694. Darüber hinaus sollten die
Behandlung wirtschaftlich sensibler Informationen, die Sicherheit, die Vertraulichkeit
sowie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und von Rechten des geistigen
Eigentums den Rechtsvorschriften der Union, einschließlich der
Richtlinien 2004/48/EG und (EU) 2016/94346 des Europäischen Parlaments und des
Rates und dem nationalen Recht unterliegen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten
können Technologietransfers aufgrund von Sicherheitsinteressen der Union und
nationalen Sicherheitsinteressen im Zusammenhang mit Investitionen in Anlagen, die
in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, gemäß der Verordnung
(EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates schützen.
(34) Damit in allen industriellen Wertschöpfungsketten vermehrt in der Union entworfene
und/oder in der Union hergestellte Halbleiter verwendet werden, ist es erforderlich,
engere Verbindungen zwischen dem Halbleiterangebot und der nachgelagerten
industriellen Halbleiternachfrage zu fördern und dabei gleichzeitig die Kohärenz mit
den internationalen Verpflichtungen und den Wettbewerbsvorschriften der Union zu
46 Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den
Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor
rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (ABl. L 157 vom 15.6.2016,
S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2016/943/oj).
wahren. Insbesondere sollte eine verstärkte Koordinierung zwischen Anbietern und
Anwendern von Halbleitertechnik die Ermittlung der Gesamtnachfrage, die
Entwicklung gemeinsamer technischer Anforderungen und die Entwicklung von
Lösungen, die auf die Bedürfnisse der Industrie in der Union zugeschnitten sind,
erleichtern. Eine solche Koordinierung ist besonders wichtig in Schlüsselsektoren wie
Cloud-Computing, Automobilindustrie, Luftfahrt, Telekommunikation, Verteidigung
und Robotik, die durch hohe Anforderungen an Leistung, Sicherheit, Zuverlässigkeit
und Energieeffizienz geprägt sind und in denen Halbleiter eine wichtige grundlegende
Technologie für Innovation, digitalen Wandel und strategische Autonomie darstellen.
In diesen Sektoren kann eine frühzeitige Einbeziehung der Anwender schon in der
Entwurfs- und Entwicklungsphase die Zeit bis zur Marktreife erheblich verkürzen, die
Systemintegration verbessern und sicherstellen, dass Halbleiterlösungen ihren Zweck
erfüllen und auf sich wandelnde Industriestandards und betriebliche Einschränkungen
abgestimmt sind. Zu diesem Zweck sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten und den einschlägigen Interessenträgern die notwendigen
Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Industrieallianz für Halbleiter die
industrielle Kontaktvermittlung, gemeinsame Entwurfstätigkeiten und
Kooperationsinitiativen, auch über ein Nachfrageforum, erleichtert, um im Einklang
mit den Wettbewerbsvorschriften der Union und in einer Weise, die mit den
internationalen Verpflichtungen der Union im Einklang steht, eine Brücke zwischen
Angebot und Nachfrage zu schlagen, Innovationsökosysteme zu fördern und die
Einführung von Halbleiterlösungen in der Union zu beschleunigen. Bei Halbleitern,
die im Verteidigungssektor und in der Weltraumwirtschaft verwendet werden, die
hochspezialisiert sind und in extremen und feindseligen Umgebungen zuverlässig
funktionieren müssen, sollte die Kommission die Tätigkeiten im Rahmen der EU-
Beobachtungsstelle für kritische Technologien für Weltraum und Verteidigung
weiterhin koordinieren.
(35) In der Weltraumwirtschaft und im Verteidigungssektor werden die Tätigkeiten zur
Ermittlung von Lücken, Schwachstellen und Bedürfnissen im Rahmen der bereits
eingerichteten EU-Beobachtungsstelle für kritische Technologien (OCT) fortgesetzt.
Spezifische Technologiefahrpläne der EU für Weltraum und Verteidigung,
einschließlich Halbleiter, die auf der OCT Rechnung tragen und Forschung,
Innovation und Industrialisierung abdecken, werden in das Arbeitsprogramm der EU
für Weltraum- und Verteidigungsentwicklungstätigkeiten einfließen.
(36) Das Nachfrageforum sollte es potenziellen Anwendern von Halbleitertechnologien
ermöglichen, ihren Bedarf und ihre erwarteten Spezifikationen aus einer aggregierten
oder branchenweiten Perspektive zu formulieren, und gleichzeitig europäische
Halbleitertechnologieinitiativen und strategische Projekte in die Lage versetzen, ihre
technologischen Fähigkeiten und vorgeschlagenen Lösungen vorzustellen.
Maßnahmen im Zuge der Nachfragebeschleunigung sollten Kooperationsplattformen,
Pilotprojekte und Entwurfspartnerschaften erleichtern und die frühzeitige Validierung
und Einführung innovativer Halbleiterlösungen in der Union ermöglichen. Sie können
auch zum Wachstum innovativer Ökosysteme beitragen und das Entstehen von
Leitmärkten in Schlüsselsektoren begünstigen und so die industrielle
Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität der Union stärken. Alle im
Rahmen des Nachfrageforums und der Maßnahmen im Zuge der
Nachfragebeschleunigung durchgeführten Tätigkeiten sollten in voller
Übereinstimmung mit dem Wettbewerbsrecht der Union und anderen einschlägigen
Bestimmungen des Unionsrechts durchgeführt werden, wobei sicherzustellen ist, dass
die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen oder
zum unerwünschten Austausch wirtschaftlich sensibler Informationen führt.
(37) Um die breite Einführung von Systemen zur Integration fortgeschrittener
Halbleitertechnik in der Union zu fördern, müssen gezielte Maßnahmen zur
Verbesserung der Zusammenarbeit und Innovation unterstützt werden. Insbesondere
kann die Erleichterung der Schaffung von Regelungen für eine grenzüberschreitende
gemeinsame Beschaffung zwischen öffentlichen Auftraggebern oder Vergabestellen
dazu beitragen, die Nachfrage zu bündeln, die Marktfragmentierung zu verringern und
effizientere Investitionen in komplexe und kostspielige Halbleitersysteme zu
ermöglichen. Gleichzeitig ist die Unterstützung der Integration und Einführung
innovativer Halbleitertechnik unerlässlich, um ihre Verbreitung in Schlüsselsektoren,
einschließlich digitaler Infrastruktur, künstlicher Intelligenz und industrieller
Anwendungen, zu beschleunigen und so die technologische Kapazität und
Wettbewerbsfähigkeit der Union zu stärken. Um die wirksame Durchführung solcher
Maßnahmen zu gewährleisten, sollte die Kommission öffentlichen Auftraggebern
technische und rechtliche Leitlinien an die Hand geben. Diese Leitlinien sollten
öffentliche Auftraggeber bei der Anwendung von Kriterien für Versorgungssicherheit,
Cybersicherheit, Resilienz, Energieeffizienz, Lebenszyklusleistung,
Lieferkettentransparenz und Unionsmehrwert bei der Beschaffung von Systemen mit
innovativen Halbleiterentwürfen und -lösungen im Einklang mit dem geltenden
Unionsrecht und den internationalen Verpflichtungen unterstützen. Insbesondere
sollten vorkommerzielle Auftragsvergabe, Innovationspartnerschaften und
gemeinsame Vergabeverfahren gefördert werden, die eine frühzeitige Nachfrage nach
in der Union entwickelter und/oder hergestellter vertrauenswürdiger Halbleitertechnik
schaffen können.
(38) Angesichts ihrer Bedeutung für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und die
Schaffung eines resilienten Halbleiterökosystems sollten europäische
Halbleitertechnologieinitiativen und strategische Projekte als im öffentlichen Interesse
liegend betrachtet werden. Die Gewährleistung der Sicherheit der Versorgung mit
Halbleitern ist auch für die Digitalisierung wichtig, die den grünen Wandel in vielen
anderen Sektoren ermöglicht. Um Investitionen in den Halbleitersektor der Union
anzuziehen und zur Sicherheit der Versorgung mit Halbleitern und zur Resilienz des
Halbleiterökosystems der Union beizutragen, können die Mitgliedstaaten
Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich Anreize, anwenden und administrative
Unterstützung in nationalen Genehmigungsverfahren für europäische
Halbleitertechnologieinitiativen vorsehen. Im Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034
können Pläne für nationale und regionale Partnerschaft vorbehaltlich der
Bestimmungen dieser Pläne Teil der Unterstützung sein. Die Möglichkeit der
Unterstützung durch die Mitgliedstaaten sollte – soweit zutreffend – die Zuständigkeit
der Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen nach den Artikeln 107
und 108 AEUV unberührt lassen. Um die korrekte und effiziente Anwendung der
Vorschriften über staatliche Beihilfen sicherzustellen, hat die Kommission in ihrer
Mitteilung mit dem Titel „Ein Chip-Gesetz für Europa“47 bereits anerkannt, dass die
Gewährung staatlicher Beihilfen für Halbleiterproduktionsanlagen auf Einzelfallbasis
bewertet werden muss, um die Versorgungssicherheit der Union und die Resilienz der
Lieferkette zu gewährleisten und zugleich erhebliche positive Auswirkungen auf die
47 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Chip-Gesetz für Europa, COM(2022) 45 final
vom 8.2.2022.
Wirtschaft insgesamt zu erzielen. Darüber hinaus sollten die Verfahren für die
Anerkennung als europäische Halbleitertechnologieinitiativen und für die etwaige
Genehmigung staatlicher Beihilfen parallel durchgeführt werden, um das
Beschlussverfahren zu beschleunigen. Die Mitgliedstaaten sollten die Einrichtung
europäischer Halbleitertechnologieinitiativen im Einklang mit dem Unionsrecht
unterstützen. Bei der Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen für europäische
Halbleitertechnologieinitiativen sollten die Mitgliedstaaten die Festlegung von
Anforderungen der Nichtdiskriminierung in Bezug auf den Schutz und die Sicherheit
geistigen Eigentums, einschließlich Cybersicherheit, und die Vertraulichkeit in
Erwägung ziehen und könnten Gegenmaßnahmen empfehlen, um spezifischen Risiken
im Zusammenhang mit Eingriffen, erzwungenen Technologietransfers und Diebstahl
geistigen Eigentums durch Einrichtungen aus Drittländern entgegenzuwirken.
(39) Um den Aufbau der erforderlichen entsprechenden Entwurfsfähigkeiten zu fördern,
können die Mitgliedstaaten solche Tätigkeiten im Einklang mit den Vorschriften über
staatliche Beihilfen, einschließlich aufgrund des Rahmens für staatliche Beihilfen für
Forschung, Entwicklung und Innovation48 oder der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der
Kommission49, u
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystem (Unterrichtung)