Entschließung des Bundesrates zur Novellierung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zur Förderung des Fernwärmeausbaus im Mietwohnungsbestand
Text
Entschließung des Bundesrates zur Novellierung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zur Förderung des Fernwärmeausbaus im Mietwohnungsbestand
[Bundesrat Drucksache 579/25
14.10.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur Novellierung der
Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zur Förderung des
Fernwärmeausbaus im Mietwohnungsbestand
Der Präsident des Senats Hamburg, 14. Oktober 2025
der Freien und Hansestadt Hamburg
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat die
anliegende
Entschließung des Bundesrates
zur Novellierung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
zur Förderung des Fernwärmeausbaus im Mietwohnungsbestand
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf die Tagesordnung der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025
zu setzen und sie anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung
zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tschentscher
Erster Bürgermeister
Entschließung des Bundesrates zur Novellierung der Wärmelieferverordnung
(WärmeLV) zur Förderung des Fernwärmeausbaus im Mietwohnungsbestand
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat begrüßt die klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung
und unterstreicht die Bedeutung des Ausbaus klimafreundlicher Fernwärme für
die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass die geltende Ausgestaltung der
Kostenneutralitätsregelung des § 556c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB i.V.m. §§
8 – 10 Wärmelieferverordnung (WärmeLV) den Anschluss von
Bestandsgebäuden an Fernwärmenetze erheblich behindert und damit die
notwendige Transformation im Wärmesektor ausbremst. Die rückwärtsgewandte
Berechnung der Kostenneutralität nach der WärmeLV, führt im Zusammenspiel
mit den aktuell niedrigen Gaspreisen dazu, dass der Abschluss von
Neuverträgen nahezu zum Erliegen gekommen ist. Dies gefährdet den künftigen
Ausbau der Fernwärme im Bestand und somit die Erreichung der Klimaziele.
Dies führt perspektivisch zu sozialen Härten für Mieter:innen in fossil beheizten
Gebäuden.
3. Angesichts dieser Herausforderungen fordert der Bundesrat die
Bundesregierung auf, die WärmeLV und die Kostenneutralitätsregelung
grundlegend zu überarbeiten, um den sozialverträglichen und
investitionsfreundlichen Ausbau klimafreundlicher Fernwärme im Bestand zu
forcieren.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung die bestehenden Regelungen zur
Kostenneutralität zeitnah so anzupassen, dass die sich dynamisch
entwickelnden Preisstrukturen sowie die klimapolitischen Anforderungen
vorausschauend berücksichtigt werden und die Dynamik abgemildert werden
kann, um eine nachhaltige und sozial ausgewogene Transformation des
Wärmemarktes sicherzustellen.
5. Bei der Novellierung der Wärmelieferverordnung ist insbesondere die
rückwärtsgewandte Betrachtung vor dem Hintergrund zukünftig eintretender
Kostensteigerungen für fossile Energien (insbesondere die Entwicklung der
Preise für CO2-Zertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz)
anzupassen, sodass eine angemessene Kostenverteilung zwischen
Wärmenetzbetreibenden, Vermietenden und Mietenden ermöglicht wird.
6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die geplante Novellierung der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
(AVBFernwärmeV) zügig weiterzuführen und umzusetzen. Insoweit sind
Vorschläge für eine bessere Preiskontrolle und klarere Regeln zur Berechnung
und zur Offenlegung der Kosten und Preisgestaltung zu entwickeln.
7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem zu prüfen, welche weiteren
bundespolitischen Rahmenbedingungen wie Stromsteuer, Klimasozialplan und
die EE-Pflicht im Gebäudeenergiegesetz (GEG) kurzfristig und perspektivisch so
ausgestaltet werden können, dass sie den Umstieg auf klimaneutrale
Heizlösungen wirksam und sozialverträglich fördern, um drohende soziale und
wirtschaftliche Verwerfungen zu vermeiden.
Begründung
Der Ausbau der Fernwärme im Gebäudebestand ist ein zentraler Baustein für die
Erreichung der Klimaziele. Die derzeitige Kostenneutralitätsregelung des § 556c Absatz
1 Satz 1 Nummer 2 BGB i.V.m. §§ 8 - 10 WärmeLV behindert jedoch den Anschluss von
Bestandsgebäuden an Fernwärmenetze, da die Kosten für erneuerbare Fernwärme
regelmäßig über den aktuell niedrigen Kosten für fossile Energieträger liegen. Dies führt
zu einem Einbruch der Fernwärme-Vertriebszahlen, was den künftigen
Fernwärmenetzausbauund somit auch das Erreichen der Klimaziele gefährdet.
Fernwärme bietet langfristige Preisstabilität, Versorgungssicherheit und Klimaschutz.
Ohne Anpassung der WärmeLV drohen Mieter:innen künftig erhebliche
Mehrbelastungen durch steigende Preise für fossile Energieträger infolge der
Einführung des ETS 2 (CO₂-Bepreisung im Gebäudesektor ab 2027). Das
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz bietet hier nur begrenzt Schutz.
Die Novellierung der WärmeLV ist Voraussetzung für den sozialverträglichen und
investitionsfreundlichen Ausbau klimafreundlicher Fernwärme im Bestand und zur
Vermeidung künftiger sozialer Härten für Mietende in fossil beheizten Gebäuden. Dafür
bedarf es einer Regelung, die die Kosten fair verteilt und künftige Einsparungen bei
Vermietenden (aufgrund des verringerten Umfangs der Instandhaltungspflicht) sowie
Steigerungen bei Mietenden (aufgrund der steigenden Preise für fossile Energieträger)
mit einbezieht. Ebenfalls notwendig ist die Änderung der AVBFernwärmeV, um die
Transparenz bei der Wärmepreisbildung zu gewährleisten. Möglich wäre beispielsweise
eine Regelung, aufgrund derer das Marktelement in der Preisbildung nur als
kostenbegrenzendes Element, nicht jedoch als weiterer preistreibender Faktor genutzt
werden darf. Ebenfalls notwendig ist die zielgerichtete Nutzung der Fördermittel des
Klimasozialfonds. Dafür wird die zeitnahe Ausgestaltung des Klimasozialplans benötigt.
Darüber hinaus ist eine sorgfältige und zeitnahe Prüfung der weiteren bundespolitischen
Rahmenbedingungen – insbesondere der Stromsteuer sowie der EE-Pflicht im
Gebäudeenergiegesetz (GEG) – unerlässlich, um die Wärmewende im Gebäudesektor
wirksam und sozial ausgewogen voranzubringen. Die Ausgestaltung dieser Instrumente
hat maßgeblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz klimaneutraler
Heizlösungen und kann weitere bestehende Hemmnisse für Investitionen und den
Umstieg auf erneuerbare Wärme beseitigen
Drucksache 579/25- 3 -]
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