Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
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Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 449/2/26
22.09.26
Antrag
der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung,
Versöhnung
Punkt 37 der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026
Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen:
Zu Artikel 1 (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 SFVV-Gesetz)
In Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1 ist das Wort „den“ durch das Wort „einen“ zu
ersetzen.
Begründung:
Mit § 2 Absatz 2 Nummer 1 SFVV-Gesetz-E soll der bislang in § 16 Absatz 2
Nummer 1 DHMG geregelte Auftrag der SFVV in das neue Stiftungsgesetz
überführt und zugleich um die Vorgabe ergänzt werden, wonach Flucht,
Vertreibung und Integration der Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg
den Schwerpunkt der Dauerausstellung bilden. Diese Ergänzung geht über eine
bloße klarstellende Fortführung des bisherigen Rechts hinaus, da § 16 Absatz 2
Nummer 1 DHMG zwar Thema und Kontext der Dauerausstellung bestimmt,
innerhalb dieses gesetzlichen Auftrags jedoch keine verbindliche inhaltliche
Gewichtung vorgibt.
Zwar ist eine besondere Bedeutung von Flucht und Vertreibung der Deutschen
bereits in den Materialien zum Gründungsgesetz und in der
Stiftungskonzeption von 2012 angelegt. Die Konzeption bezeichnet sie als „einen Hauptakzent
der Stiftungsarbeit“ und führt an anderer Stelle aus, dass Flucht, Vertreibung
und Integration der Deutschen „den Schwerpunkt“ der Dauerausstellung
bilden. Zugleich ist sie ausdrücklich von der Idee der Multiperspektivität als
Beitrag zur europäischen Verständigung und Erinnerungskultur getragen. Die nun
vorgesehene Aufnahme in das Gesetz verleiht dieser bisherigen
konzeptionellen Gewichtung jedoch erstmals den Charakter einer verbindlichen
gesetzlichen Vorgabe.
Die Ersetzung des Wortes „den“ durch das Wort „einen“ stellt nicht in Frage,
dass Flucht, Vertreibung und Integration der Deutschen einen zentralen
Gegenstand der Stiftungsarbeit und der Dauerausstellung bilden. Sie trägt vielmehr
dem bislang weiter gefassten gesetzlichen Auftrag und dem
multiperspektivischen Ansatz der Stiftung Rechnung, indem sie die besondere Bedeutung des
Themenkomplexes festschreibt, ohne ihn gesetzlich als alleinigen Schwerpunkt
der Dauerausstellung festzulegen.
Relationen
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