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Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 449/2/26 · Antrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 449/2/26 22.09.26 Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung Punkt 37 der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen: Zu Artikel 1 (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 SFVV-Gesetz) In Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1 ist das Wort „den“ durch das Wort „einen“ zu ersetzen. Begründung: Mit § 2 Absatz 2 Nummer 1 SFVV-Gesetz-E soll der bislang in § 16 Absatz 2 Nummer 1 DHMG geregelte Auftrag der SFVV in das neue Stiftungsgesetz überführt und zugleich um die Vorgabe ergänzt werden, wonach Flucht, Vertreibung und Integration der Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg den Schwerpunkt der Dauerausstellung bilden. Diese Ergänzung geht über eine bloße klarstellende Fortführung des bisherigen Rechts hinaus, da § 16 Absatz 2 Nummer 1 DHMG zwar Thema und Kontext der Dauerausstellung bestimmt, innerhalb dieses gesetzlichen Auftrags jedoch keine verbindliche inhaltliche Gewichtung vorgibt. Zwar ist eine besondere Bedeutung von Flucht und Vertreibung der Deutschen bereits in den Materialien zum Gründungsgesetz und in der Stiftungskonzeption von 2012 angelegt. Die Konzeption bezeichnet sie als „einen Hauptakzent der Stiftungsarbeit“ und führt an anderer Stelle aus, dass Flucht, Vertreibung und Integration der Deutschen „den Schwerpunkt“ der Dauerausstellung bilden. Zugleich ist sie ausdrücklich von der Idee der Multiperspektivität als Beitrag zur europäischen Verständigung und Erinnerungskultur getragen. Die nun vorgesehene Aufnahme in das Gesetz verleiht dieser bisherigen konzeptionellen Gewichtung jedoch erstmals den Charakter einer verbindlichen gesetzlichen Vorgabe. Die Ersetzung des Wortes „den“ durch das Wort „einen“ stellt nicht in Frage, dass Flucht, Vertreibung und Integration der Deutschen einen zentralen Gegenstand der Stiftungsarbeit und der Dauerausstellung bilden. Sie trägt vielmehr dem bislang weiter gefassten gesetzlichen Auftrag und dem multiperspektivischen Ansatz der Stiftung Rechnung, indem sie die besondere Bedeutung des Themenkomplexes festschreibt, ohne ihn gesetzlich als alleinigen Schwerpunkt der Dauerausstellung festzulegen.

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